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TToG II § 156

John Locke: Two Treatises of Government

§ 156. The power of assembling and dismissing the legislative, placed in the executive, gives not the executive a superiority over it, but is a fiduciary trust placed in him, for the safety of the people, in a case where the uncertainty and variableness of human affairs could not bear a steady fixed rule: For it not being possible, that the first framers of the government should, by any foresight, be so much masters of future events, as to be able to prefix so just periods of return and duration to the assemblies of the legislative, in all times to come, that might exactly answer all the exigencies of the commonwealth; the best remedy could be found for this defect, was to trust this to the prudence of one who was always to be present, and whose business it was to watch over the public good.

Constant frequent meetings of the legislative, and long continuations of their assemblies, without necessary occasion, could not but be burdensome to the people, and must necessarily in time produce more dangerous inconveniencies, and yet the quick turn of affairs might be sometimes such as to need their present help: Any delay of their convening might endanger the public; and sometimes too their business might be so great, that the limited time of their sitting might be too short for their work, and rob the public of that benefit which could be had only from their mature deliberation.

What then could be done in this case to prevent the community from being exposed some time or other to eminent hazard, on one side or the other, by fixed intervals and periods, set to the meeting and acting of the legislative, but to entrust it to the prudence of some, who being present, and acquainted with the state of public affairs, might make use of this prerogative for the public good?

And where else could this be so well placed as in his hands, who was entrusted with the execution of the laws for the same end?

Thus supposing the regulation of times for the assembling and sitting of the legislative, not settled by the original constitution, it naturally fell into the hands of the executive, not as an arbitrary power depending on his good pleasure, but with this trust always to have it exercised only for the public weal, as the occurrences of times and change of affairs might require.

Whether settled periods of their convening, or a liberty left to the Prince for convoking the legislative, or perhaps a mixture of both, hath the least inconvenience attending it, it is not my business here to enquire, but only to show, that though the executive power may have the prerogative of convoking and dissolving such conventions of the legislative, yet it is not thereby superior to it.

§ 156. Der Exekutive gewährte Macht die Legislative einzuberufen und aufzulösen verleiht der Exekutive keine Überordnung über jene. Sie stellt eine zur Sicherheit der Bevölkerung anvertraute Befugnis für den Fall dar, Unsicherheit und Wandelbarkeit menschlicher Angelegenheiten ließen stabil stehende Regeln nicht zu.

Die ersten Verfasser der Regierungen konnten bei aller Hellsichtigkeit unmöglich derartige Meister zukünftiger Ereignisse sein, um es fertig zu bringen die Intervalle für Wiederkehr und Dauer legislativer Versammlungen für alle Zeiten im Voraus exakt so festzusetzen, dass sie zu allen Erfordernissen des Gemeinwesens gepasst hätten. Das beste gegen diesen Mangel auffindbare Mittel war, es der Klugheit einer Person zu überlassen, die stets präsent zu sein hatte und deren Aufgabe es war, über das öffentliche Wohl zu wachen.

Regelmäßig wiederholte Treffen der Legislative und lang andauernde Versammlungen ohne nötigen Anlass wären nichts als eine Belastung der Bevölkerung und riefen notwendigerweise mit der Zeit noch gefährlichere Unannehmbarkeiten hervor. Und doch können schnelle Wendungen bei Angelegenheiten manchmal sofortiges Eingreifen erfordern. Jegliche Verzögerung der Treffen könnte das öffentliche Wohl gefährden. Gelegentlich kann die Tagesordnung zu umfangreich werden, um die begrenzte Zeit ihrer Sitzung für ihre Arbeit ausreichen zu lassen. Die Öffentlichkeit wäre des Nutzens beraubt, der nur durch reifliche Beratung erlangt werden kann.

Was könnte dann in diesem Fall getan werden, um die Gemeinschaft hin und wieder vor ernsten Gefahren zu bewahren, die dann und wann durch vorher bestimmte Unterbrechungen und Intervalle entstehen können, die Versammlung und Tätigkeit der Legislative festlegen? Was als es der Klugheit einer Person anzuvertrauen, die verfügbar ist, mit dem Stand der öffentlichen Angelegenheiten bekannt, von diesem Vorbehaltsrecht zum öffentlichen Wohl Gebrauch macht? Wohin sonst könnte man das vorzüglicher legen als in die Hände dessen, welcher mit dem Vollzug der Gesetze zu gleichen Zielen bereits betraut worden war?

Hierbei, unterstellt die Regelung der Intervalle für Versammlung und Sitzung der Legislative sei nicht durch die ursprüngliche Verfassung geordnet, gelangt sie von Natur aus in die Hände der Exekutive, nicht als willkürliche, vom gütigen Ermessen der Exekutive abhängige Macht, sondern stets im Vertrauen sie werde allein zum öffentlichen Wohl ausgeübt, so wie Zeitumstände und der Wandel der Dinge es erfordern.

Ob festgelegte Intervalle oder dem Fürsten überlassene Freiheit die Legislative einberufen, oder vielleicht eine Mischung beider die geringste Unannehmbarkeit nach sich zieht, ist hier keine Aufgabe für mich es zu untersuchen, sondern nur nachzuweisen, selbst wenn die Exekutive ein Vorbehaltsrecht haben kann, solche Zusammenkünfte der Legislative einzuberufen und aufzulösen, steht sie deshalb doch nicht über ihr.

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TToG I § 146

John Locke: Two Treatises of Government

§ 146. For I demand, when mankind were all yet of one language, all congregated in the plain of Shinar, were they then all under one monarch, who enjoyed the lordship of Adam by right descending to him? If they were not, there were then no thoughts, it is plain, of
Adam’s heir no right of government known then upon that title; no care taken, by God or man, of Adam’s fatherly authority. If when mankind were but one people, dwelt all together, and were of one language, and were upon building a city together; and when it was plain, they could not but know the right heir, for Shem lived till Isaacs time, a long while after the division at Babel;

if then, I say, they were not under the monarchical government of Adams fatherhood, by right descending to the heir, it is plain there was no regard had to the fatherhood, no monarchy acknowledged due to Adam’s heir, no empire of Shem’s in Asia, and consequently no such division of the world by Noah, as our author has talked of.

As far as we can conclude anything from scripture in this matter, it seems from this place, that if they had any government, it was rather a commonwealth than an absolute monarchy: For the scripture tells us, Gen.XI, they said: It was not a prince commanded the building of this city and tower, it was not by the command of one monarch, but by the consultation of many, a free people; let us build us a city: They built it for themselves as free men, not as slaves for their Lord and master:

That we be not scattered abroad; having a city once built, and fixed habitations to settle our abodes and families. This was the consultation and design of a people, that were at liberty to part asunder, but desired to keep in one body, and could not have been either
necessary or likely in men tied together under the government of one monarch, who if they had been, as our author tells us, all slaves under the absolute dominion of a monarch, needed not have taken such care to hinder themselves from wandering out of the reach of his dominion. I demand whether this be not plainer in scripture than anything of Adams heir or fatherly authority?

§ 146. Ich aber frage: Als die Menschen noch alle einer Sprache, alle in der Ebene von Shinar vereinigt waren, befanden sie sich damals alle unter einem einzigen Monarchen, der die Herrschaft Adams durch auf ihn übergegangenes Recht ausübte? Falls nicht, erklärt das, warum man damals nicht an Adams Erben dachte, kein Herrscherrecht aus diesem Titel bekannt war und warum niemand, weder Gott noch Menschen für Adams väterliche Autorität sorgte.

Falls die Menschheit sich anschickte, als sie noch ein Volk bildete, zusammenwohnte, die gleiche Sprache sprach, gemeinschaftlich eine Stadt zu bauen. Als ihnen offenbar noch bekannt war, wer der rechtmäßige Erbe war, Sem lebte schließlich bis in die Zeit Isaaks, lange nach der Zerstreuung von Babel, wenn sie damals also sage ich, nicht unter dem Regiment der rechtmäßig auf den Erben übergehenden Vaterschaft Adams stand, steht klar: Niemand nahm auf Vaterschaft Rücksicht, keine dem Erben Adams zukommende Monarchie, kein Reich Sems in Asien und folglich auch keine solche Teilung der Welt durch Noah wurde anerkannt, wie unser Autor uns weismachen wollte.

Falls wir darüber irgendetwas aus der Bibel schließen können, hört sich das an der betreffenden Stelle eher so an, als hätte es sich, wenn überhaupt eine Regierung, um ein republikanisches Gemeinwesen als eine absolute Monarchie gehandelt, denn die Bibel berichtet Gen.XI: Sie sprachen: Wohlauf! Lasst uns eine Stadt bauen. Es gab keinen Fürst, der ihnen befahl, die Stadt und den Turm zu bauen. Es geschah nicht auf den Befehl eines einzigen Monarchen, sondern auf Beratung vieler, eines freien Volks. Sie bauten für sich selbst, als freie Menschen, nicht als Sklaven für Herren und Meister. Weiter: Damit wir nicht in alle Länder zerstreut werden, nachdem wir erst eine Stadt gebaut und Wohnstätten errichtet haben, unsern Herd und unsere Familien anzusiedeln.

Dies war die Beratung und das Vorhaben eines Volks, das frei war auseinanderzugehen, aber in einem politischen Körper vereinigt zu bleiben wünschte. Dieser Aufwand war unter Menschen, die durch die Herrschaft eines einzigen Monarchen aneinander gefesselt waren weder nötig noch wahrscheinlich. Wären sie, wie unser Autor sagt, sämtlich Sklaven unter der absoluten Herrschaft eines Monarchen gewesen, hätten sie kaum solche Vorkehrungen zu ergreifen brauchen, um sich eine Auswanderung aus dem Bereich seiner Herrschaft zu erschweren. Ich frage, ob diese Erläuterungen aus der Heiligen Schrift nicht mehr einleuchten, als alles Geschwätz von Adams Erbe oder väterlicher Autorität.

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TToG I § 118

John Locke: Two Treatises of Government

§ 118. He that reads the story of Jacob and Esau, will find there was never any jurisdiction or authority, that either of them had over the other after their father’s death: They lived with the friendship and equality of brethren, neither Lord, neither slave to his brother; but independent each of other, were both heads of their distinct families, where they received no laws from one another, but lived separately, and were the roots out of which sprang two distinct people under two distinct governments.

This blessing then of Isaac, whereon our author would build the dominion of the elder brother, signifies no more, but what Rebecca had been told from God, Gen.XXV.23. Two nations are in thy womb, and two manner of people shall be separated from thy bowels, and the one people shall be stronger than the other people, and the elder shall serve the younger; and so Jacob blessed Judah, Gen.XLIX and gave him the scepter and dominion, from whence our author might have argued as well, that jurisdiction and dominion belongs to the third son over his brethren, as well as from this blessing of Isaac, that it belonged to Jacob:

Both these places contain only predictions of what should long after happen to their posterities, and not any declaration of the right of inheritance to dominion in either. And thus we have our author’s two great and only arguments to prove, that heirs are Lords over their brethren.

1. Because God tells Cain, Gen.IV., that however sin might set upon him, he ought or might be master of it: For the most learned interpreters understood the words of sin, and not of Abel, and give so strong reasons for it, that nothing can convincingly be inferred from so doubtful a text, to our author’s purpose.

2. Because in this of Gen.XXVII. Isaac foretells that the Israelites, the posterity of Jacob, should have dominion over the Edomites, the posterity of Esau; therefore says our author, heirs are lords of their brethren: I leave any one to judge of the conclusion.

§ 118. Wer die Erzählung von Jakob und Esau liest stellt fest, es hat nie eine Befugnis zur Rechtsprechung oder Autorität gegeben, die einer der beiden nach dem Tod des Vaters über den anderen gehabt haben könnte. Sie lebten in der Freundschaft und Gleichheit unter Brüdern, weder Herr noch Sklave des Bruders, sondern unabhängig voneinander. Beide Häupter ihrer unterschiedlichen Familien nahmen sie keine Gesetze voneinander an, sondern wohnten getrennt und wurden Wurzeln, aus denen zwei verschiedene Völker
mit zwei unterschiedlichen Regierungen hervorgingen.

Der Segen Isaaks, auf dem unser Autor zu gern die Herrschaft des älteren Bruders errichten würde, bestimmt nichts anderes als was Rebekka von Gott mitgeteilt worden war, Gen.XXV.28: Zwei Nationen sind in Deinem Leib und zweierlei Volksstämme werden hervorgehen aus Deinem Leib. Einer wird dem anderen überlegen sein und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. So segnete Jakob Juda Gen.XLIX und gewährte ihm Zepter und Herrschaft. Woraus unser Autor ebenso gut hatte schließen können, Befugnis zur Rechtsprechung und Herrschaft über seine Geschwister gehörten dem dritten Sohn, wie er aus diesem Segen Isaaks schließt, sie gehörten Jakob. Beide Stellen enthalten lediglich Vorhersagen darüber, was sich lange nachher bei ihren Nachkommen ereignen würde. Keine von beiden enthielt die Festlegung eines Rechts, die Herrschaft zu erben. Die beiden bedeutenden und einzigen Argumente unseres Autors, einen Beweis für die Herrschaft von Erben über ihre Brüder zu liefern, sehen also so aus:

1. weil Gott in Gen.IV. von Kain verlangt, so sehr die Sünde ihn auch locke, er müsse sie meistern. Die Mehrheit der gelehrtesten Interpreten beziehen die Worte auf Sünde und nicht auf Abel. Sie liefern dafür so einleuchtende Gründe, dass für unseres Autors Zweck nichts Überzeugenderes aus einem so zweifelhaften Text geschlossen werden kann.

2. weil Isaak in Gen.XXVII voraussagt, die Israeliten als Nachkommen Jakobs würden über die Edomiter als Nachkommen Esaus herrschen. Deshalb, so schlussfolgert unser Autor, seien Erben Herren ihrer Brüder. Ich überlasse es jedem selbst über diesen Schluss zu urteilen.

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TToG I § 110

John Locke: Two Treatises of Government

§ 110. This obscurity cannot be imputed to want of language in so great a master of style as Sir Robert is, when he is resolved with himself what he would say: And therefore, I fear, finding how hard it would be to settle rules of descent by institution, and how little it would be to his purpose, or conduce to the clearing and establishing the titles of Princes, if such rules of descent were settled, he chose rather to content himself with doubtful and general terms, which might make no ill sound in men’s ears, who were willing to be pleased with them, rather than offer any clear rules of descent of this fatherhood of Adam, by which men’s consciences might be satisfied to whom it descended, and know the persons who had a right to regal power, and with it to their obedience.

§ 110. Bei einem hervorragenden Meister des Stils wie Sir Robert ist es undenkbar, diese Vernebelung einem Mangel an Sprachgewandtheit zuzuschreiben, sofern er mit sich selbst im Reinen ist, was er eigentlich sagen will. Ich fürchte eher, er hat bemerkt, wie kompliziert es ist, Regeln für Erbfolge nach göttlicher Institution aufzustellen. Vor allem wie wenig das seinem Zweck nützt und Klärung und Feststellung der Ansprüche von Fürsten herbeiführt, wenn derartige Regeln für die Erbfolge verbindlich werden. Deshalb zog er vor, sich mit zweifelhaften, allgemeinen Phrasen zu begnügen, welche in den Ohren von Menschen, die sich mit wenig zufrieden geben, keinen Missklang erzeugen. Das war ihm scheinbar lieber als klare Regeln für die Erbfolge von Adams Vaterschaft aufzustellen, durch die Menschen klar würde, auf wen die Macht überging und sie die Personen erkannt hätten, die ein Recht auf königliche Macht und damit auf Gehorsam besaßen.

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