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TToG II § 224

John Locke: Two Treatises of Government

§ 224. But it will be said, this hypothesis lays ferment for frequent rebellion. To which I answer:

First: No more than any other hypothesis: For when the people are made miserable, and find themselves exposed to the ill usage of arbitrary power, cry up their governors, as much as you will, for sons of Jupiter; let them be sacred and divine, descended, or authorized from heaven: Give them out for whom or what you please, the same will happen. The people generally ill treated, and contrary to right, will be ready upon any occasion to ease themselves of a burden that sits heavy upon them. They will wish and seek for the opportunity, which in the change, weakness and accidents of human affairs, seldom delays long to offer itself. He must have lived but a little while in the world, who has not seen examples of this in his time: And he must have read very little, who cannot produce examples of it in all sorts of governments in the world.

§ 224. Natürlich wird behauptet werden, diese Hypothese enthalte den Gärstoff häufiger Rebellion. Darauf antworte ich:

Erstens: Keinen Deut mehr als irgendeine andere Hypothese. Fühlt sich die Bevölkerung erst mal elend und sieht sich dem Missbrauch willkürlicher Macht ausgesetzt, dann ruft eure Regenten als Söhne Jupiters aus, so viel ihr wollt. Nennt sie heilig oder göttlich, vom Himmel abstammend oder vom Himmel bevollmächtigt, gebt sie aus, für wen oder für was ihr wollt:

Am Ergebnis wird das nichts Ändern.

Eine Bevölkerung, andauernd und überall unrechtmäßig behandelt, wird bei jedem Anlass bereit sein, sich von schwer auf ihr lastenden Bürden zu befreien. Sie wird die Gelegenheit herbeisehnen und nach ihr suchen. Angesichts des Wechsels, der Schwäche und der Zufälligkeit menschlicher Angelegenheiten dauert es selten lange, dass sie sich darbietet. Wer kein Beispiel davon zu seiner eigenen Zeit kennen gelernt hat, kann nur eine kurze Zeit auf der Welt gelebt haben und es muss sehr wenig gelesen haben, wer keinen Bericht darüber zu allen Arten von Regierung in der Welt zitieren kann.

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TToG II § 156

John Locke: Two Treatises of Government

§ 156. The power of assembling and dismissing the legislative, placed in the executive, gives not the executive a superiority over it, but is a fiduciary trust placed in him, for the safety of the people, in a case where the uncertainty and variableness of human affairs could not bear a steady fixed rule: For it not being possible, that the first framers of the government should, by any foresight, be so much masters of future events, as to be able to prefix so just periods of return and duration to the assemblies of the legislative, in all times to come, that might exactly answer all the exigencies of the commonwealth; the best remedy could be found for this defect, was to trust this to the prudence of one who was always to be present, and whose business it was to watch over the public good.

Constant frequent meetings of the legislative, and long continuations of their assemblies, without necessary occasion, could not but be burdensome to the people, and must necessarily in time produce more dangerous inconveniencies, and yet the quick turn of affairs might be sometimes such as to need their present help: Any delay of their convening might endanger the public; and sometimes too their business might be so great, that the limited time of their sitting might be too short for their work, and rob the public of that benefit which could be had only from their mature deliberation.

What then could be done in this case to prevent the community from being exposed some time or other to eminent hazard, on one side or the other, by fixed intervals and periods, set to the meeting and acting of the legislative, but to entrust it to the prudence of some, who being present, and acquainted with the state of public affairs, might make use of this prerogative for the public good?

And where else could this be so well placed as in his hands, who was entrusted with the execution of the laws for the same end?

Thus supposing the regulation of times for the assembling and sitting of the legislative, not settled by the original constitution, it naturally fell into the hands of the executive, not as an arbitrary power depending on his good pleasure, but with this trust always to have it exercised only for the public weal, as the occurrences of times and change of affairs might require.

Whether settled periods of their convening, or a liberty left to the Prince for convoking the legislative, or perhaps a mixture of both, hath the least inconvenience attending it, it is not my business here to enquire, but only to show, that though the executive power may have the prerogative of convoking and dissolving such conventions of the legislative, yet it is not thereby superior to it.

§ 156. Der Exekutive gewährte Macht die Legislative einzuberufen und aufzulösen verleiht der Exekutive keine Überordnung über jene. Sie stellt eine zur Sicherheit der Bevölkerung anvertraute Befugnis für den Fall dar, Unsicherheit und Wandelbarkeit menschlicher Angelegenheiten ließen stabil stehende Regeln nicht zu.

Die ersten Verfasser der Regierungen konnten bei aller Hellsichtigkeit unmöglich derartige Meister zukünftiger Ereignisse sein, um es fertig zu bringen die Intervalle für Wiederkehr und Dauer legislativer Versammlungen für alle Zeiten im Voraus exakt so festzusetzen, dass sie zu allen Erfordernissen des Gemeinwesens gepasst hätten. Das beste gegen diesen Mangel auffindbare Mittel war, es der Klugheit einer Person zu überlassen, die stets präsent zu sein hatte und deren Aufgabe es war, über das öffentliche Wohl zu wachen.

Regelmäßig wiederholte Treffen der Legislative und lang andauernde Versammlungen ohne nötigen Anlass wären nichts als eine Belastung der Bevölkerung und riefen notwendigerweise mit der Zeit noch gefährlichere Unannehmbarkeiten hervor. Und doch können schnelle Wendungen bei Angelegenheiten manchmal sofortiges Eingreifen erfordern. Jegliche Verzögerung der Treffen könnte das öffentliche Wohl gefährden. Gelegentlich kann die Tagesordnung zu umfangreich werden, um die begrenzte Zeit ihrer Sitzung für ihre Arbeit ausreichen zu lassen. Die Öffentlichkeit wäre des Nutzens beraubt, der nur durch reifliche Beratung erlangt werden kann.

Was könnte dann in diesem Fall getan werden, um die Gemeinschaft hin und wieder vor ernsten Gefahren zu bewahren, die dann und wann durch vorher bestimmte Unterbrechungen und Intervalle entstehen können, die Versammlung und Tätigkeit der Legislative festlegen? Was als es der Klugheit einer Person anzuvertrauen, die verfügbar ist, mit dem Stand der öffentlichen Angelegenheiten bekannt, von diesem Vorbehaltsrecht zum öffentlichen Wohl Gebrauch macht? Wohin sonst könnte man das vorzüglicher legen als in die Hände dessen, welcher mit dem Vollzug der Gesetze zu gleichen Zielen bereits betraut worden war?

Hierbei, unterstellt die Regelung der Intervalle für Versammlung und Sitzung der Legislative sei nicht durch die ursprüngliche Verfassung geordnet, gelangt sie von Natur aus in die Hände der Exekutive, nicht als willkürliche, vom gütigen Ermessen der Exekutive abhängige Macht, sondern stets im Vertrauen sie werde allein zum öffentlichen Wohl ausgeübt, so wie Zeitumstände und der Wandel der Dinge es erfordern.

Ob festgelegte Intervalle oder dem Fürsten überlassene Freiheit die Legislative einberufen, oder vielleicht eine Mischung beider die geringste Unannehmbarkeit nach sich zieht, ist hier keine Aufgabe für mich es zu untersuchen, sondern nur nachzuweisen, selbst wenn die Exekutive ein Vorbehaltsrecht haben kann, solche Zusammenkünfte der Legislative einzuberufen und aufzulösen, steht sie deshalb doch nicht über ihr.

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TToG II § 115

John Locke: Two Treatises of Government

§ 115. For there are no examples so frequent in history, both sacred and profane, as those of men withdrawing themselves, and their obedience from the jurisdiction they were born under, and the family or community they were bred up in, and setting up new governments in other places; from whence sprang all that number of petty commonwealths in the beginning of ages, and which always multiplied, as long as there was room enough, till the stronger, or more fortunate, swallowed the weaker; and those great ones again breaking to pieces, dissolved into lesser dominions.

All which are so many testimonies against paternal sovereignty, and plainly prove, that it was not the natural right of the father descending to his heirs, that made governments in the beginning, since it was impossible, upon that ground, there should have been so many little Kingdoms; all must have been but only one universal monarchy, if men had not been at liberty to separate themselves from their families, and the government, be it what it will, that was set up in it, and go and make distinct commonwealths and other governments as they thought fit.

§ 115. Keine Beispiele der Geschichte, ob heilig oder profan, treten so häufig auf wie die von Menschen, die sich dem Gehorsam der Gesetzgebung, unter der sie zur Welt kamen oder der Familie und der Gemeinschaft in der sie aufwuchsen, entzogen und neue Regierungen an anderen Stellen errichteten. Daraus entsprang seit Beginn der Zeiten die Unzahl kleiner Staatswesen, die sich ohne Unterlass vervielfältigte, solange genug Platz vorhanden war, bis die Stärkeren oder Glücklicheren die Schwächeren verschluckten. Die entstandenen Großen zerbrachen wieder und lösten sich in kleinere Herrschaftsbereiche auf.

Alles das bietet so viele Beweise gegen väterliche Souveränität und beweist eindeutig klar, es gab kein natürliches auf die Erben übergehendes Recht des Vaters, welches anfangs Regierungen schuf, da es auf dieser Basis unmöglich so viele Königreiche hätten existieren können.

Sofern Menschen keine Freiheit besessen hätten, sich von der Sippe und der Regierung, von welcher Art auch immer, zu trennen und andere ihnen zu Pass kommende Staatswesen, andere Regierungen zu erschaffen, hätten alle zusammen nur eine einzige universale Monarchie gebildet.

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