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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 40, Absatz 40,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 40, Absatz 40,

I. That where the Pharisees enjoin things as magistrates and make laws as men, there Christ commands obedience though it were burdensome, as Math. 23.

II. That where they urge their traditions as the laws of God, denies the obligation of such traditions as traditions and proves it by the opposition of some of those traditions to the law of God, Math. 15, but yet doth not even there deny washing of hands to be lawful because they commanded it, though it seems his disciples neglected it in their practice that they might not seem to countenance irregular injunctions of pretended divine traditions, which were contrary to the law of God which prohibited all additions.

I. Dass erstens dort, wo die Pharisäer als Oberste über religiöse Gegebenheiten bestimmen und die Gesetzgebung als Menschen ausüben, Christus Gehorsam anordnet, selbst wenn daran schwer zu tragen wäre, laut Math. 23.

II. Dass er dort, wo sie ihre Traditionen als Gesetze Gottes durchdrücken, die gesetzliche Verpflichtung solcher Traditionen verneint, eben weil es nur Traditionen sind, und dies durch den Gegensatz einiger dieser Traditionen zum Gesetz Gottes beweist, siehe Math. 15. Selbst wenn er nicht einmal dort das Waschen der Hände ablehnt, nur weil jene es angeordnet hatten. Dahingehend scheint es eher so zu sein, dass seine Schüler dies in der Praxis verweigerten, um nicht den Eindruck zu erwecken, widerrechtliche Verfügungen vorgeschoben göttlicher Traditionen zu dulden, die faktisch dem Gesetz Gottes zuwiderliefen, der ja jegliche Aufblähung und Hinzufügung verboten hatte.

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TToG II § 115

John Locke: Two Treatises of Government

§ 115. For there are no examples so frequent in history, both sacred and profane, as those of men withdrawing themselves, and their obedience from the jurisdiction they were born under, and the family or community they were bred up in, and setting up new governments in other places; from whence sprang all that number of petty commonwealths in the beginning of ages, and which always multiplied, as long as there was room enough, till the stronger, or more fortunate, swallowed the weaker; and those great ones again breaking to pieces, dissolved into lesser dominions.

All which are so many testimonies against paternal sovereignty, and plainly prove, that it was not the natural right of the father descending to his heirs, that made governments in the beginning, since it was impossible, upon that ground, there should have been so many little Kingdoms; all must have been but only one universal monarchy, if men had not been at liberty to separate themselves from their families, and the government, be it what it will, that was set up in it, and go and make distinct commonwealths and other governments as they thought fit.

§ 115. Keine Beispiele der Geschichte, ob heilig oder profan, treten so häufig auf wie die von Menschen, die sich dem Gehorsam der Gesetzgebung, unter der sie zur Welt kamen oder der Familie und der Gemeinschaft in der sie aufwuchsen, entzogen und neue Regierungen an anderen Stellen errichteten. Daraus entsprang seit Beginn der Zeiten die Unzahl kleiner Staatswesen, die sich ohne Unterlass vervielfältigte, solange genug Platz vorhanden war, bis die Stärkeren oder Glücklicheren die Schwächeren verschluckten. Die entstandenen Großen zerbrachen wieder und lösten sich in kleinere Herrschaftsbereiche auf.

Alles das bietet so viele Beweise gegen väterliche Souveränität und beweist eindeutig klar, es gab kein natürliches auf die Erben übergehendes Recht des Vaters, welches anfangs Regierungen schuf, da es auf dieser Basis unmöglich so viele Königreiche hätten existieren können.

Sofern Menschen keine Freiheit besessen hätten, sich von der Sippe und der Regierung, von welcher Art auch immer, zu trennen und andere ihnen zu Pass kommende Staatswesen, andere Regierungen zu erschaffen, hätten alle zusammen nur eine einzige universale Monarchie gebildet.

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