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TToG II § 230

John Locke: Two Treatises of Government

§ 230. Nor let anyone say, that mischief can arise from hence as often as it shall please a busy head or turbulent spirit, to desire the alteration of the government. It is true, such men may stir, whenever they please; but it will be only to their own just ruin and perdition: For till the mischief be grown general and the ill designs of the rulers become visible or their attempts sensible to the greater part, the people, who are more disposed to suffer than right themselves by resistance, are not apt to stir.

The examples of particular injustice or oppression of here and there an unfortunate man moves them not. But if they universally have a persuasion, grounded upon manifest evidence that designs are carrying on against their liberties and the general course and tendency of things cannot but give them strong suspicions of the evil intention of their governors, who is to be blamed for it? Who can help it, if they, who might avoid it, bring themselves into this suspicion?

Are the people to be blamed, if they have the sense of rational creatures and can think of things no otherwise than as they find and feel them? And is it not rather their fault, who put things into such a posture, that they would not have them thought to be as they are?

I grant, that the pride, ambition, and turbulence of private men have sometimes caused great disorders in commonwealths and factions have been fatal to states
and kingdoms. But whether the mischief hath oftener begun in the people’s wantonness and a desire to cast off the lawful authority of their rulers or in the rulers insolence and endeavors to get and exercise an arbitrary power over their people; whether oppression or disobedience gave the first rise to the disorder, I leave it to impartial history to determine.

This I am sure, whoever, either ruler or subject, by force goes about to invade the rights of either Prince or people, and lays the foundation for overturning the constitution and frame of any just government, is highly guilty of the greatest crime, I think, a man is capable of, being to answer for all those mischiefs of blood, rapine, and desolation, which the breaking to pieces of governments bring on a country. And he who does it, is justly to be esteemed the common enemy and pest of mankind, and is to be treated accordingly.

§ 230. Niemand soll behaupten, es entstünde jedes Mal ein Unheil, wenn es einem umtriebigen Kopf oder unsteten Geist beliebt, eine Änderung der Regierung zu verlangen. Es trifft zu, solche Menschen können sich erregen, so oft sie wollen, es wird aber nur zu ihrem eigenen Verderben und Untergang sein. Bis der Missstand die Allgemeinheit erreicht, die perversen Absichten der Herrscher sichtbar und ihre Versuche für eine Mehrheit spürbar werden, ist die Bevölkerung, die stets mehr zur Duldung bereit ist als sich durch Widerstand Recht zu verschaffen, zu Aufruhr unfähig.

Beispiele einzelnen Unrechts und Unterdrückung oder hier und da eines unglückseligen Menschen berühren sie nicht. Wenn die Bevölkerung aber durchweg die auf klare Beweise begründete Überzeugung hat, es seien Anschläge gegen seine Freiheiten im Gang und der allgemeine Lauf sowie der Trend der Gegebenheiten ihm starken Verdacht gegen schlimme Absichten der Regierung einflössen, wer wäre dafür zu kritisieren? Wer könnte es verhindern, wenn jene, die es vermeiden könnten, sich selbst in diesen Verdacht bringen?

Ist einer Bevölkerung als Vorwurf zu machen, es habe den Verstand vernünftiger Wesen und könne von Gegebenheiten nicht anders denken kann, als es sie sieht und fühlt? Ist es nicht vielmehr Schuld derer, welche die Dinge so präsentiert haben, dass die Bevölkerung sie nicht als das erkennt, was sie in Wirklichkeit sind?

Ich gebe zu: Stolz, Ehrgeiz und Unstetigkeit einzelner Menschen haben oft großes Chaos in Gemeinwesen angerichtet und Aufruhr war für Staaten und Königreiche verhängnisvoll. Ob das Unglück häufiger aus Mutwilligkeit der Bevölkerung und dem Verlangen, die rechtmäßige Autorität seiner Regenten abzuwerfen begonnen hat oder durch Anmaßung der Regenten und den Versuchen willkürliche Macht über die Bevölkerung zu erlangen und auszuüben; ob Unterdrückung oder Ungehorsam Anstoß für Unordnung gegeben haben, überlasse ich der unparteiischen Geschichte zu entscheiden.

Dessen aber bin ich sicher: Wer auch immer, ob Regent oder Bürger, es unternimmt mit physischer Gewalt in die Rechte des anderen, Fürst oder Volk, einzugreifen und den Grund für Umsturz der Verfassung und des gesamten Aufbaus einer rechtmäßigen Regierung zu legen, sich in hohem Grad des größten Verbrechens schuldig macht, dessen, nach meinem Gefühl ein Mensch fähig ist. Er hat all das Unglück, Blutvergießen, Raub und Verwüstung zu verantworten, die Zerstörung der Regierung über ein Land bringt. Wer so handelt, ist mit Recht als gemeinsamer Feind, als Plage der Menschheit zu betrachten und demgemäß zu behandeln.

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TToG II § 115

John Locke: Two Treatises of Government

§ 115. For there are no examples so frequent in history, both sacred and profane, as those of men withdrawing themselves, and their obedience from the jurisdiction they were born under, and the family or community they were bred up in, and setting up new governments in other places; from whence sprang all that number of petty commonwealths in the beginning of ages, and which always multiplied, as long as there was room enough, till the stronger, or more fortunate, swallowed the weaker; and those great ones again breaking to pieces, dissolved into lesser dominions.

All which are so many testimonies against paternal sovereignty, and plainly prove, that it was not the natural right of the father descending to his heirs, that made governments in the beginning, since it was impossible, upon that ground, there should have been so many little Kingdoms; all must have been but only one universal monarchy, if men had not been at liberty to separate themselves from their families, and the government, be it what it will, that was set up in it, and go and make distinct commonwealths and other governments as they thought fit.

§ 115. Keine Beispiele der Geschichte, ob heilig oder profan, treten so häufig auf wie die von Menschen, die sich dem Gehorsam der Gesetzgebung, unter der sie zur Welt kamen oder der Familie und der Gemeinschaft in der sie aufwuchsen, entzogen und neue Regierungen an anderen Stellen errichteten. Daraus entsprang seit Beginn der Zeiten die Unzahl kleiner Staatswesen, die sich ohne Unterlass vervielfältigte, solange genug Platz vorhanden war, bis die Stärkeren oder Glücklicheren die Schwächeren verschluckten. Die entstandenen Großen zerbrachen wieder und lösten sich in kleinere Herrschaftsbereiche auf.

Alles das bietet so viele Beweise gegen väterliche Souveränität und beweist eindeutig klar, es gab kein natürliches auf die Erben übergehendes Recht des Vaters, welches anfangs Regierungen schuf, da es auf dieser Basis unmöglich so viele Königreiche hätten existieren können.

Sofern Menschen keine Freiheit besessen hätten, sich von der Sippe und der Regierung, von welcher Art auch immer, zu trennen und andere ihnen zu Pass kommende Staatswesen, andere Regierungen zu erschaffen, hätten alle zusammen nur eine einzige universale Monarchie gebildet.

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TToG II § 45

John Locke: Two Treatises of Government

§ 45. Thus labor, in the beginning, gave a right of property, wherever anyone was pleased to employ it upon what was common, which remained a long while the far greater part, and is yet more than mankind makes use of. Men, at first, for the most part, contented themselves with what unassisted nature offered to their necessities; and though afterwards, in some parts of the world, (where the increase of people and stock, with the use of money, had made land scarce, and so of some value) the several communities settled the bounds of their distinct territories, and by laws within themselves regulated the properties of the private men of their society, and so, by compact and agreement, settled the property which labor and industry began;

and the leagues that have been made between several states and kingdoms, either expressly or tacitly disowning all claim and right to the land in the others possession, have, by common consent, given up their pretences to their natural common right, which originally they had to those countries, and so have, by positive agreement, settled a property amongst themselves, in distinct parts and parcels of the earth; yet there are still great tracts of ground to be found, which (the inhabitants thereof not having joined with the rest of mankind, in the consent of the use of their common money) lie waste, and are more than the people who dwell on it do, or can make use of, and so still lie in common; though this can scarce happen amongst that part of mankind that have consented to the use of money.

§ 45. Es war es die Arbeit, die zuerst ein Recht auf Besitz verschaffte, wo immer der Mensch sie auf den Gemeinbesitz verwenden wollte. Dieser Gemeinbesitz blieb noch lange der bei weitem größere Teil und ist noch heute mehr als die Menschheit nutzen kann. Anfangs begnügten sich die Menschen meistens mit dem, was die Natur ihnen von sich für ihre Bedürfnisse bereit stellte. Später wurde in manchen Gegenden der Welt durch Bevölkerungswachstum und Anstieg des Viehbestands in Verbindung mit Geldverkehr das Land knapp und erlangte einen gewissen Wert. Daraufhin setzten die verschiedenen Gemeinschaften die Grenzen ihrer Territorien fest, regelten durch eigene Gesetze den privaten Besitz innerhalb ihrer Gesellschaft und bestimmten durch Vertrag und Übereinkunft den Besitz, den Arbeit und Fleiß hatten entstehen lassen.

Die verschiedenen Staaten und Königreiche schlossen Vereinbarungen, verwarfen dadurch ausdrücklich oder stillschweigend jeden Anspruch auf das Land im Besitz des anderen, gaben durch gemeinschaftliche Übereinkunft auch die Ansprüche auf ihr natürliches, gemeinsames Recht auf, welches sie ursprünglich auf jene Länder besaßen und schufen so durch positive Abkommen untereinander Besitz an verschiedenen Teilen und Stücken der Erde.

Trotzdem gibt es noch große Flächen Land, die brach liegen, größer sind als deren Bewohner wirklich brauchen oder nutzen können und so noch immer Gemeinbesitz darstellen. Deren Bewohner haben sich nicht dem Konsens der übrigen Menschheit über den gemeinsamen Gebrauch des Geldes angeschlossen.

Bei dem Teil der Menschheit, der sich für den Gebrauch des Geldes entschlossen hat, kann das jedoch kaum der Fall sein.

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TToG I § 106

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XI

Who HEIR?

§ 106. The great question which in all ages has disturbed mankind, and brought on them the greatest part of those mischiefs which have ruined cities, depopulated countries, and disordered the peace of the world, has been, not whether there be power in the world, nor whence it came, but who should have it.

The settling of this point being of no smaller moment than the security of Princes, and the peace and welfare of their estates and kingdoms, a reformer of politics, one would think, should lay this sure, and be very clear in it:

For if this remain disputable, all the rest will be to very little purpose; and the skill used in dressing up power with all the splendor and temptation absoluteness can add to it, without showing who has a right to have it, will serve only to give a greater edge to man’s natural ambition, which of itself is but too keen.

What can this do but set men on the more eagerly to scramble, and so lay a sure and lasting foundation of endless contention and disorder, instead of that peace and tranquility, which is the business of government, and the end of human Society?

Kapitel 11

Wer ist Erbe?

§106. Eine große Frage, die Menschheit jederzeit beunruhigt, den größten Teil aller Katastrophen über sie gebracht hat, den Frieden in der Welt zerstört, Städte verwüstet und Länder entvölkert hat, war nicht etwa, ob es eine Macht in der Welt geben soll, oder woher sie stammt, sondern wer sie haben soll.

Da an der Antwort auf diese Frage nichts Geringeres hängt, als Sicherheit der Fürsten, Frieden und die Wohlfahrt ihrer Länder und Reiche, sollte man meinen, das ein politischer Reformer gerade diesen Punkt sicherstellen und sich größter Klarheit befleißigen werde. Wenn die Antwort anfechtbar bleibt, haben alle Mühen wenig Sinn.

Immer wieder wird größtes Geschick angewandt, um Macht mit all dem Glanz und den Verlockungen zu umgeben, welche ihr Unantastbarkeit zu verleihen vermag. Allerdings: Ohne zu zeigen wer ein Recht auf Macht hat, nützt das nur den natürlichen Ehrgeiz des Menschen, der nur allzu bereit ist jedes Maß zu überschreiten, anzustacheln und zu verschärfen. Was kann anderes dabei herauskommen, als Menschen zu mehr Egoismus und Raffgier anzutreiben? Und damit die sichere und dauernde Grundlage endlosen Kampfes und ewigen Unfriedens zu legen, anstatt des Friedens und der Ruhe, welche die Aufgabe jeder Regierung und das Ziel menschlicher Gesellschaft sein sollten?

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