Schlagwort-Archive: beginning

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 49, Absatz 49,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 49, Absatz 49,

“You that are strong bear with the infirmities of the weak – whereas this practice will be so far from easing the burdens of the weak, that if men are at all scrupulous, it only lays more load upon them” (Quotation Bagshaw). What was meant by imposing or burdening the conscience I showed but now. But this text relating to scandal, which the author makes one of his arguments will be there more fitly spoken to, I shall here only say that bear with the infirmities signifies no more than not despise in the beginning of the foregoing chapter, and so is a rule to private Christians not to slight or undervalue those their brethren who being weak in the faith, i.e.: Not so fully informed and satisfied of the extent of their Christian liberty, scruple at matters indifferent, and are ready, as they are there described, to judge those that allow and practice them; and this a magistrate may do whilst he makes laws for their observance, he may pity those whom he punishes, nor in his thoughts condemn them because not so strong in the faith as others.

So that “this kind of rigor is not utterly inconsistent” as our author would persuade us with the rules of Christian charity, prescribed in this place, “which no Christian magistrate ought to think himself absolved from. Since though as magistrate he hath a power in civil things; yet as a Christian he ought to have a care that in things of spiritual concernment he grieves not the minds of any, who are upon that relation not his subjects so much as his brethren.” (Quotation Bagshaw)

If outward indifferent things be things of spiritual concernment I wish our author would do us the courtesy to show us the bounds of each and tell us where civil things end and spiritual begin. Is a courteous saluting, a friendly compellation, a decency of habit according to the fashion of the place, and indeed subjection to the civil magistrate, civil things, and these by many are made matters of conscience and there is no action so indifferent which a scrupulous conscience will not fetch in with some consequence from Scripture and make of spiritual concernment, and if nothing else will scandal at least shall reach him.

‚Tis true a Christian magistrate ought to deal tenderly with weak Christians, but must not so attend the infirmities and indulge the distempers of some few dissatisfied as to neglect the peace and safety of the whole.

The Christian magistrate is a brother to his fellow Christians and so may pity and bear with them but he is also their magistrate and must command and govern them, and if it be certain that to prescribe to the scrupulous be against this Scripture and be to lay load upon the weak, he will find it impossible not to offend, and burden a great part, some being as conscientiously earnest for conformity as others for liberty, and a law for toleration would as much offend their consciences as of limitation others. The magistrate he confessed may bound not abridge their liberty, a sentence very difficult to be understood and hard to be put into other words.

“Ihr, die ihr stark seid, tragt mit an den Lasten der Schwachen – wobei diese Praxis sehr weit weg davon sein würde, die Lasten der Schwachen zu erleichtern. Falls die Menschen überhaupt Skrupel haben sollten, wird sie ihnen nur noch mehr aufbürden.“
(Zitat Bagshaw).

Was mit Verfügung oder Belastung des Gewissens gemeint war, habe ich soeben gezeigt. Da sich dieser Text jedoch auf den Skandal bezieht, woraus sich der Autor eines seiner Argumente bastelt, wird darüber andernorts noch in passender Weise zu sprechen sein. Hier will ich mich damit begnügen klar zu machen, die Formel „die Schwächen mit zu tragen“ bedeutet nicht mehr, als anfangs des vorangegangenen Kapitels das „nicht schmähen“. Eben deshalb gilt als Regel im Privaten unter Christen, ihre Glaubensbrüder nicht zu kränken oder zu erniedrigen, weil sie schwach im Glauben sind. Damit ist gemeint:

Sie sind bezüglich der Reichweite ihrer Freiheit als Christen weder wirklich sattelfest noch gut informiert, haben wegen der unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten Gewissensbisse und sind nur zu bereit, so wie sie dort beschrieben werden, über jene zu urteilen, die solche gestatten und ausführen. Die Handlungsfreiheit einer Obrigkeit besteht darin, verbindliche Gesetze über deren Ausübung zu erlassen. Sie kann diejenigen bedauern, die sie bestraft, darf sie dabei aber keineswegs in Gedanken verurteilen, nur weil sie nicht so stark im Glauben sind wie andere.

Wie unser Autor uns mittels der Regeln christlicher Barmherzigkeit gern überzeugen möchte, wie an dieser Stelle vorgeschrieben „ist diese Art der Strenge nicht vollkommen mit eben jenen Regeln unvereinbar, von denen sich keine christliche Obrigkeit je freigestellt zu sein glaubt. Denn als Obrigkeit hat sie zwar Macht in staatsbürgerlichen Angelegenheiten. Als Christen jedoch sollten sie dafür sorgen, dass sie bezüglich aller spirituellen Gegebenheiten nicht die Seelen eines einzigen kränken, der in dieser Hinsicht weder ihr Untergeordneter noch ihr Glaubensbruder ist.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern äußerliche unbestimmte und nebensächliche Angelegenheiten wirklich Angelegenheiten spiritueller Befindlichkeit sein sollten, wünschte ich, unser Autor würde uns die Höflichkeit erweisen, uns für jede einzelne deren Grenzen nachzuweisen und uns klar zu erläutern, wo die staatsbürgerlichen Gegebenheiten enden und die geistigen beginnen. Sind höfliche Formen zu grüßen, freundlicher Nachdruck, Schicklichkeit der Bekleidung gemäß der lokalen Mode und tatsächliche Unterordnung unter die bürgerliche Obrigkeit nicht etwa staatsbürgerliche Angelegenheiten und handelt sich bei vielen Leuten dabei nicht etwa um Herausforderungen für ihr Gewissen? Es gibt dabei keine wirklich unbestimmte und unbedeutende Handlung, derer sich ein pedantisch gewissenhafter Geist nicht umgehend und nachhaltig mittels Belegen aus der Heiligen Schrift bemächtigen könnte, um daraus eine spirituelle Bewandtnis zu konstruieren, und die, selbst wenn damit nichts aufzubauschen ist, zumindest ihn bekannt macht.

Stimmt. Eine christliche Obrigkeit sollte sorgfältig mit schwachen Christen umgehen. Dennoch sollte sie sich keinesfalls derer Glaubensschwächen annehmen und der Griesgrämigkeit einiger weniger Unzufriedener nachgeben, damit sie dabei Frieden und Sicherheit aller nicht vernachlässigt.

Die Mitglieder der christlichen Obrigkeit sind gleichzeitig Glaubensbrüder ihrer Mitchristen, dürfen deshalb mit ihnen leiden und alle Lasten mittragen, und sind deren Obrigkeit, haben sie zu verwalten und zu regieren. Wäre es sicher, Vorschriften entgegen Gewissensnöte einiger zu erlassen, verstieße gegen dieses Gebot der Heiligen Schrift und bedeute, den Schwachen unrechtmäßig Lasten aufzuerlegen, dann würde sie es unmöglich vermeiden können, zu beleidigen oder einen Großteil zu belasten, da etlichen ihre Konformität eine ebenso ernsthafte Angelegenheit ist, wie vielen anderen ihre Freiheit, und ein Recht auf Toleranz würde deren Gewissen ebenso belasten wie eines der Einschränkung das der anderen. Die Obrigkeit, so gesteht der Autor zu, darf deren Freiheit begrenzen, aber nicht verringern. Diesen Satz zu verstehen oder in alternative Worte zu kleiden ist mehr als eine Herausforderung.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 122

John Locke: Two Treatises of Government

§ 122. But submitting to the laws of any country, living quietly, and enjoying privileges and protection under them, makes not a man member of that society: This is only a local protection and homage due to and from all those, who, not being in a state of war, come within the territories belonging to any government, to all parts whereof the force of its laws extends. But this no more makes a man a member of that society, a perpetual subject of that commonwealth, than it would make a man a subject to another, in whose family he found it convenient to abide for some time; though, whilst he continued in it, he were obliged to comply with the laws, and submit to the government he found there.

And thus we see, that foreigners, by living all their lives under another government, and enjoying the privileges and protection of it, though they are bound, even in conscience, to submit to its administration, as far forth as any denizen; yet do not thereby come to be subjects or members of that commonwealth. Nothing can make any man so, but his actually entering into it by positive engagement, and express promise and compact. This is that which I think concerning the beginning of political societies, and that consent which makes any one a member of any commonwealth.

§ 122. Sich den Gesetzen eines Landes unterzuordnen, ruhig dort zu leben, Privilegien und Schutz in Anspruch zu nehmen, macht einen Menschen noch nicht zu einem Mitglied dieser Gesellschaft. Es handelt sich um einen auf den Ort bezogenen Schutz, soweit sich die Kraft der Gesetze erstreckt, eine Huldigung von und für alle, die nicht in kriegerischer Absicht in die Territorien irgendwelcher Regierungen gelangen.

Das macht noch keinen Menschen weitergehend zu einem Mitglied dieser Gesellschaft, zu einem ständigen Angehörigen dieses Staates, als es jemand zum Untergebenen eines anderen Menschen machen würde, in dessen Familie zu leben ihm einige Zeit gefiele. Selbst wenn er, solange er dort bleibt, verpflichtet ist die Regeln zu befolgen und sich dem Regiment unterzuordnen, das er dort vorfindet.

Damit wird uns klar: Fremde, die ihr Leben lang unter einer anderen Regierung leben, Privilegien und Schutz genießen, sind sie genauso gebunden, auch über das Gewissen, sich der Verwaltung soweit unterzuordnen wie jeder Bewohner. Dennoch werden sie dadurch noch nicht zu Angehörigen oder Mitgliedern dieses Staats.

Rein gar nichts kann einen Menschen dazu machen als sein wirklicher Eintritt durch positive Verpflichtung und ausdrückliches Versprechen und Vertrag.

Ich denke, das ist es, was den Anfang politischer Gesellschaften ausmacht und diese Zustimmung betrifft, die jemand zum Mitglied eines Staates macht.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 115

John Locke: Two Treatises of Government

§ 115. For there are no examples so frequent in history, both sacred and profane, as those of men withdrawing themselves, and their obedience from the jurisdiction they were born under, and the family or community they were bred up in, and setting up new governments in other places; from whence sprang all that number of petty commonwealths in the beginning of ages, and which always multiplied, as long as there was room enough, till the stronger, or more fortunate, swallowed the weaker; and those great ones again breaking to pieces, dissolved into lesser dominions.

All which are so many testimonies against paternal sovereignty, and plainly prove, that it was not the natural right of the father descending to his heirs, that made governments in the beginning, since it was impossible, upon that ground, there should have been so many little Kingdoms; all must have been but only one universal monarchy, if men had not been at liberty to separate themselves from their families, and the government, be it what it will, that was set up in it, and go and make distinct commonwealths and other governments as they thought fit.

§ 115. Keine Beispiele der Geschichte, ob heilig oder profan, treten so häufig auf wie die von Menschen, die sich dem Gehorsam der Gesetzgebung, unter der sie zur Welt kamen oder der Familie und der Gemeinschaft in der sie aufwuchsen, entzogen und neue Regierungen an anderen Stellen errichteten. Daraus entsprang seit Beginn der Zeiten die Unzahl kleiner Staatswesen, die sich ohne Unterlass vervielfältigte, solange genug Platz vorhanden war, bis die Stärkeren oder Glücklicheren die Schwächeren verschluckten. Die entstandenen Großen zerbrachen wieder und lösten sich in kleinere Herrschaftsbereiche auf.

Alles das bietet so viele Beweise gegen väterliche Souveränität und beweist eindeutig klar, es gab kein natürliches auf die Erben übergehendes Recht des Vaters, welches anfangs Regierungen schuf, da es auf dieser Basis unmöglich so viele Königreiche hätten existieren können.

Sofern Menschen keine Freiheit besessen hätten, sich von der Sippe und der Regierung, von welcher Art auch immer, zu trennen und andere ihnen zu Pass kommende Staatswesen, andere Regierungen zu erschaffen, hätten alle zusammen nur eine einzige universale Monarchie gebildet.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 102

John Locke: Two Treatises of Government

§ 102. He must show a strange inclination to deny evident matter of fact, when it agrees not with his hypothesis, who will not allow, that the beginning of Rome and Venice were by the uniting together of several men free and independent one of another, amongst whom there was no natural superiority or subjection. And if Josephus Acosta’s48 word may be taken, he tells us, that in many parts of America there
was no government at all.

There are great and apparent conjectures, says he, that these en, speaking of those of Peru, for a long time had neither Kings nor commonwealths, but lived in troops, as they do to this day in Florida, the Cheriquanas123, those of Brazil, and many other nations, which have no certain Kings, but as occasion is offered, in peace or war, they choose their captains as they please, I.i.Ch.25. If it be said, that every man there was born subject to his father or the head of his family; that the subjection due from a child to a father took not away his freedom of uniting into what political society he thought fit, has been already proved. But be that as it will, these men, it is evident, were actually free and whatever superiority some politicians now would place in any of them, they themselves claimed it not, but by consent were all equal, till by the same consent they set rulers over themselves.

So that their politic societies all began from a voluntary union, and the mutual agreement of men freely acting in the choice of their governors, and forms of government.

§102. Man kann nur eine echt schräge Neigung haben, offenkundige Tatsachen, wenn sie nicht mit eigener Hypothese übereinstimmen, in Abrede zu stellen, wenn man nicht zugesteht, die Anfänge Roms und Venedigs bestanden in der Vereinigung verschiedener freier und voneinander unabhängiger Menschen bestanden, unter denen es von Natur aus weder Überordnung noch Unterordnung gab.

Und wenn man den Worten des José Acosta48 glauben darf, so berichtet er uns: Es gab in vielen Gegenden Amerikas überhaupt keine Regierung. Es gibt starke und augenscheinlich richtige Vermutungen, berichtet er über Peru, diese Menschen hatten weder Könige noch Staatswesen, lebten truppweise zusammen, wie es heute noch bei den Einwohnern von Florida, den Cheriquanas, denjenigen von Brasilien und bei vielen anderen Völkern der Fall ist, l.i.Ch.25., die keine bestimmten Könige haben, sondern, je nachdem Gelegenheit es erfordert, in Frieden oder Krieg, ihren Häuptling wählen, wie es ihnen beliebt. Wird behauptet, dort sei jeder Mensch in Unterordnung unter seinem Vater oder dem Haupt seiner Familie geboren, so ist bereits bewiesen worden:

Die Unterordnung, die ein Kind seinem Vater schuldet, hebt die Freiheit nicht auf, sich in die ihm passende politische Gesellschaft zu begeben. Sei dem, wie es wolle, es ist offenkundig, dass diese Menschen wirklich frei waren. Welche Art Oberhoheit auch manche Politiker jetzt bei ihnen allen aufstellen möchten, sie selbst nahmen sie nicht in Anspruch, sondern sie waren nach Übereinkunft alle gleich, bis sie durch entsprechende Übereinkunft Regenten über sich einsetzten. Alle ihre politischen Gesellschaften entstanden klipp und klar durch freiwillige Vereinigung und aus gegenseitigem Einverständnis frei handelnder Menschen bei der Wahl ihrer Regenten und der Form der Regierung.

48https://en.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_de_Acosta
48https://de.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_de_Acosta
48https://es.wikipedia.org/wiki/Jos%C3%A9_de_Acosta
123Cheriquanas, Cherokee, Cheroqui,
123https://en.wikipedia.org/wiki/Cherokee
123 https://de.wikipedia.org/wiki/Cherokee
123https://es.wikipedia.org/wiki/Cheroqui

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 95

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER VIII

Of the Beginning of Political Societies

§ 95. Men being, as has been said, by nature, all free, equal, and independent, no one can be put out of this estate, and subjected to the political power of another, without his own consent. The only way whereby any one divests himself of his natural liberty, and puts on the bonds of civil society, is by agreeing with other men to join and unite into a community, for their comfortable, safe and peaceable living one amongst another, in a secure enjoyment of their properties, and a greater security against any, that are not of it. This any number of men may do, because it injures not the freedom of the rest; they are left as they were in the liberty of the state of nature. When any number of men have so consented to make one community or government, they are thereby presently incorporated, and make one body politic, wherein the majority have a right to act and conclude the rest.

Kapitel 8

Der Anfang politischer Gesellschaften

§ 95. Wie gezeigt sind alle Menschen von Natur frei, gleich und unabhängig. Niemand darf ohne seine Einwilligung aus diesem Zustand versetzt und der politischen Macht eines anderen unterworfen werden. Der einzige Weg auf dem man sich natürlicher Freiheit entkleiden und die Bande politischer Gesellschaft in Anspruch nehmen kann, besteht in der Übereinkunft mit Anderen einer Gemeinschaft beizutreten und sich zu vereinigen. Zum Zweck eines angenehmen, sicheren und friedlichen Lebens miteinander und eines größeren Schutzes gegen alle, die nicht zu dieser Gemeinschaft gehören. Das kann jede beliebige Anzahl von Menschen tun, weil es die Freiheit der übrigen nicht schmälert. Diese bleiben, wie sie waren, in der Freiheit des Naturzustands. Hat eine Anzahl von Menschen eingewilligt, eine einzige Gemeinschaft oder einen Staat zu bilden, so werden sie dadurch gleichzeitig Bürger und bilden einen einzigen politischen Körper, in welchem eine Mehrheit das Recht hat zu handeln und die übrigen zu verpflichten.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 49

John Locke: Two Treatises of Government

§ 49. Thus in the beginning all the world was America, and more so than that is now; for no such thing as money was anywhere known. Find out something that hath the use and value of money amongst his neighbors, you shall see the same man will begin presently to enlarge his possessions.

§ 49. Anfangs die ganze Welt eine Art Amerika und zwar noch mehr als jetzt. Ein Gegenstand wie Geld war nirgends bekannt. Man erfinde etwas, was unter seinen Nachbarn den Gebrauch und den Wert des Geldes hat, und man wird sehen, wie derselbe Mensch sofort anfängt, seinen Besitz zu vergrößern.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 45

John Locke: Two Treatises of Government

§ 45. Thus labor, in the beginning, gave a right of property, wherever anyone was pleased to employ it upon what was common, which remained a long while the far greater part, and is yet more than mankind makes use of. Men, at first, for the most part, contented themselves with what unassisted nature offered to their necessities; and though afterwards, in some parts of the world, (where the increase of people and stock, with the use of money, had made land scarce, and so of some value) the several communities settled the bounds of their distinct territories, and by laws within themselves regulated the properties of the private men of their society, and so, by compact and agreement, settled the property which labor and industry began;

and the leagues that have been made between several states and kingdoms, either expressly or tacitly disowning all claim and right to the land in the others possession, have, by common consent, given up their pretences to their natural common right, which originally they had to those countries, and so have, by positive agreement, settled a property amongst themselves, in distinct parts and parcels of the earth; yet there are still great tracts of ground to be found, which (the inhabitants thereof not having joined with the rest of mankind, in the consent of the use of their common money) lie waste, and are more than the people who dwell on it do, or can make use of, and so still lie in common; though this can scarce happen amongst that part of mankind that have consented to the use of money.

§ 45. Es war es die Arbeit, die zuerst ein Recht auf Besitz verschaffte, wo immer der Mensch sie auf den Gemeinbesitz verwenden wollte. Dieser Gemeinbesitz blieb noch lange der bei weitem größere Teil und ist noch heute mehr als die Menschheit nutzen kann. Anfangs begnügten sich die Menschen meistens mit dem, was die Natur ihnen von sich für ihre Bedürfnisse bereit stellte. Später wurde in manchen Gegenden der Welt durch Bevölkerungswachstum und Anstieg des Viehbestands in Verbindung mit Geldverkehr das Land knapp und erlangte einen gewissen Wert. Daraufhin setzten die verschiedenen Gemeinschaften die Grenzen ihrer Territorien fest, regelten durch eigene Gesetze den privaten Besitz innerhalb ihrer Gesellschaft und bestimmten durch Vertrag und Übereinkunft den Besitz, den Arbeit und Fleiß hatten entstehen lassen.

Die verschiedenen Staaten und Königreiche schlossen Vereinbarungen, verwarfen dadurch ausdrücklich oder stillschweigend jeden Anspruch auf das Land im Besitz des anderen, gaben durch gemeinschaftliche Übereinkunft auch die Ansprüche auf ihr natürliches, gemeinsames Recht auf, welches sie ursprünglich auf jene Länder besaßen und schufen so durch positive Abkommen untereinander Besitz an verschiedenen Teilen und Stücken der Erde.

Trotzdem gibt es noch große Flächen Land, die brach liegen, größer sind als deren Bewohner wirklich brauchen oder nutzen können und so noch immer Gemeinbesitz darstellen. Deren Bewohner haben sich nicht dem Konsens der übrigen Menschheit über den gemeinsamen Gebrauch des Geldes angeschlossen.

Bei dem Teil der Menschheit, der sich für den Gebrauch des Geldes entschlossen hat, kann das jedoch kaum der Fall sein.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt