Schlagwort-Archive: Klugheit

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 59, Absatz 59,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 59, Absatz 59,

“From which God hath either expressly etc.” if God hath tacitly freed us from those things which he hath not expressly commanded I can acknowledge no book of statutes but the Bible, and acts of Parliament can have no obligation.

“This is nothing else but to tempt etc.” ‚tis so if we interpose in matters forbidden or commanded by him already, in the rest the magistrate may use his authority without incurring this censure.

“Again James decries those ceremonies upon this score, lest they should be troublesome to the converted Gentiles.” It could not but become their Christian prudence to open as easy a passage as they could to the conversion of the Gentiles, to remove all possible rubs out of their way and not cumber the progress of the yet infant Gospel with unnecessary ceremonies, but the magistrate when his already converted people shall trouble themselves and him too about things indifferent and from thence grow into dangerous factions and tumults, may determine the business by injunctions or prohibitions without any prejudice to the doctrines of Christianity. The magistrate indeed ought not to be troublesome by his injunctions to the people, but he alone is judge what is so and what not.

“Wovon uns Gott entweder ausdrücklich etc.,“ wenn Gott uns stillschweigend von allen Angelegenheiten befreit hat, die er nicht ausdrücklich angeordnet hat, kann ich kein Buch von Rang anerkennen außer der Bibel und Handlungen und Beschlüsse eines Parlaments haben überhaupt keine Verpflichtung.

“Das ist nichts anderes als herauszufordern etc.“ es verhält sich so, wenn wir in verbotene oder bereits durch ihn angeordnete Angelegenheiten eingreifen. Über alles Übrige darf die Obrigkeit ihre Autorität wahrnehmen, ohne dieser Zensur zu unterliegen.

“Ein weiteres Mal widerruft Jakobus fragliche Zeremonien an Hand dieser Bewertung, damit sie keine Verärgerung bei den konvertierten Heiden auslösen.“

Es konnte nichts mehr für ihre christliche Klugheit sprechen, als der Bekehrung der Heiden den einfachsten Weg zu eröffnen, den sie gehen konnten und alle möglichen Stolpersteine aus dem Weg räumen und die Verbreitung des noch jungfräulichen Evangeliums nicht mit unnötigen Zeremonien zu behindern. Sollten aber die gerade neu Bekehrten sich selbst und die Obrigkeit im Streit über unbestimmte Gegebenheiten in Schwierigkeiten bringen und sich von dort zu gefährlichen Aufständen und Tumulten vergrößern, dann darf die Obrigkeit die Sache durch Verfügungen oder Verbote ohne jeden Nachteil für die Lehren der Christenheit festlegen. Die Obrigkeit sollte zwar in der Tat durch ihre Verfügungen die Bevölkerung nicht verärgern, dennoch ist sie allein der Richter darüber, womit es sich so verhält und womit nicht.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 47, Absatz 47,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 47, Absatz 47,

„To those Scriptures which deny all imposition may be added all those texts which consequently do it, such as are ‚do to others as you would have others do to you‘. And who is there would have his conscience imposed upon?” (Quotation Bagshaw). If private men’s judgments were the moulds wherein laws were to be cast ‚tis a question whether we should have any at all.

If this be the rule that must measure the equity and obligation of all edicts I doubt whether any can challenge an universal obedience, when it is impossible that any law should be by human prudence so contrived which whilst it minds the good of the whole will not be inconvenient to several of the members, and wherein many will not think themselves hardly and unequally dealt with. The magistrate in his constitutions regards the public concernment and not private opinions which, biased by their own interest, or misled by their ignorance and indiscretion, are like to make them but ill judges of reasons of state or the equity of laws; and when we find the greatest part of men usually complaining, we may easily conclude, that they think that precept of ‚do as thou wouldst be done unto‘ but ill observed by their superiors. Were magistrates to gratify the desires of men in all things to which by a partial interpretation they would extend this rule, they would quickly stand in need of a power not to make laws but worlds, and provide enlargements not restraints for the liberty of their subjects. And hence rises one of those necessities of government that since men were not like (being favorable judges in their own cause131) to be well satisfied with the equity of others, and would be ready to judge that others made use of their liberty, to their prejudice with neglect of this rule of equity, it was requisite to settle a peace and society amongst men that they should mutually agree to give up the exercise of their native liberty to the disposure and prudence of some select person or number of men who should make laws for them which should be the rule of their actions one towards another and the measure of their enjoyments; but this by the by.

„Allen Sequenzen der Heiligen Schrift, die jegliche Form der Verfügung verneinen, seien alle Texte hinzugefügt, die sich konsequent so ausdrücken, wie beispielsweise: ‚Behandle andere so wie Du behandelt zu werden wünscht‘. Und wer möchte schon seinem Gewissen Vorschriften gemacht wissen?“ (Zitat Bagshaw). Wären die Beurteilungen einzelner Privatleute die Gussformen, in denen Gesetze zu gießen wären, sollten wir uns fragen ob wir überhaupt welche haben sollten.
Wäre das die Regel, nach der die Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit aller Erlasse zu bewerten wäre hätte ich Zweifel ob überhaupt irgendeiner zu erwartbarem Gehorsam führen würde, wo sie es doch verunmöglicht, dass irgendein Gesetz auf Basis menschlicher Klugheit so aufstellbar wäre, welches, während es das Wohl aller im Sinn hätte, dennoch für verschiedene Mitglieder kein bisschen unpassend wäre und durch welches viele sich selbst nicht zu hart und ungleich behandelt sehen. Die Obrigkeit berücksichtigt bei ihrer Rechtssetzung die öffentlichen Belange und keine privaten Meinungen, die, vereinnahmt durch das eigene Interesse oder durch Mangel an Bildung und Unreife, zu nicht mehr taugen, als die Menschen zu sehr schlechten Beurteilern der Vernunft, des Staates oder der Rechtmäßigkeit von Gesetzen machen. Wenn wir also den Großteil der Menschen so wahrnehmen, dass sie sich gewöhnlich nur beschweren, dann können wir dabei leicht erkennen, dass sie denken, der Vorsatz ‚Behandle andere so wie Du behandelt zu werden wünscht‘ würde durch ihre Übergeordneten ausschließlich schlecht beachtet.

Wären Vertreter der Obrigkeit dazu da, den Begehren der Menschen in allen Angelegenheiten zu genügen, die deren spezifischer Interpretation entsprechen, fänden sie sich umgehend der Notwendigkeit ausgesetzt eine Macht zu benötigen, um Welten statt Gesetze zu erschaffen und für Ausweitungen statt Beschränkungen der Freiheit ihrer Untergeordneten zu sorgen. Und daraus entsteht eine dieser Notwendigkeiten für eine Regierung, zumal Menschen leider nicht derart beschaffen sind (da sie am liebsten in eigener Sache urteilen131), in gutem Einvernehmen mit der Rechtmäßigkeit anderer zufrieden zu sein, sondern stets bereit zu urteilen, andere hätten Gebrauch von der eigentlich ihnen selbst zustehenden Freiheit gemacht. Daher bestand das Erfordernis, für Frieden und Gesellschaft zwischen den Menschen zu sorgen, damit sie auf Gegenseitigkeit Einvernehmen darüber erzielen, die Ausübung ihrer angeborenen Freiheit der Verfügung und Klugheit einiger ausgewählter Personen abzutreten oder einer Anzahl Menschen, die Gesetze für sie schaffen würden, welche wiederum das Regelwerk ihrer Handlungen bildeten, des einen gegenüber dem anderen, sowie den Maßstab ihrer Genussrechte. Davon aber nach und nach mehr.

131Locke mentions here a little vers

131Locke zitiert hier einen kleinen Vers

131http://www.persee.fr/doc/anami_0003-4398_1903_num_15_60_6751

“Never give sentence in thy proper cause,
In our own cause we all err easily,
Our interest our proper judgment draws,
And ever makes the balance hang awry.”

Niemals fälle in eigener Sache Dein Urteil,
In eigener Sache zu irren ist wohlfeil,
Unser Begehr das eigene Urteil meist lenkt,
Und schon ist Justitias Waage schief aufgehängt.“

Deutsch: Thomas Blechschmidt, 17.02.2017

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 31, Absatz 31,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 31, Absatz 31,

‚Tis strange that that doctrine that enjoins submission to a Nero, should be thought to free us from subjection to a Constantine, that that which doth advance the throne and establish the authority of a heathen and a tyrant should weaken and pull down that of a good man and a good Christian. Had that monster commanded the Christians either out of prudence or peevishness, either to distinguish or expose that sect, to have worn white or black garments in the time of worship, to have assembled in this or that place, how would his injunctions have been unlawful, any more than for a Christian magistrate to prescribe either time or place or habit to a Mahometan for his worship if his Quran hath left them undetermined; indeed in those that are determined he ought not to be forced as being made by the doctrine of his religion no longer indifferent. Had the first Christians received such commands from Nero, who can think they would have scrupled at his orders and by disobedience in these indifferent things disturbed their own quiet and the progress of the Gospel?

Genauso seltsam ist, dass diese Lehre, die zur Unterwerfung unter einem Nero drängt, als zur Befreiung von der Unterordnung unter einen Konstantin vorstellbar sein würde. Dass ausgerechnet etwas, was Thron und Autorität eines Heiden und Tyrannen fördert und stabilisiert, dies bei einem guten Mann und guten Christen schwächen und niederreißen könnte. Hätte dieses Ungeheuer den Christen befohlen, sei es aus Klugheit oder aus Verdrießlichkeit, entweder um diese Sekte abzuheben oder sie öffentlich erkennbar zu machen, weiße oder schwarze Kleidung zu den Zeiten der Huldigung zu tragen, oder ihnen diesen oder jenen Ort zu Versammlung bestimmt: Wie könnten seine Übergriffe denn dann jemals unrechtmäßiger gewesen sein, als in irgendeiner Art die einer christlichen Obrigkeit, die einem Muslim sei es Ort, Zeit oder Outfit für dessen Huldigung vorschreibt, wenn dessen Koran diese Dinge unbestimmt gelassen hat? In der Tat: Bei Gegebenheiten, die bestimmt sind, sollte niemand zu mehr gezwungen werden als zu dem, was durch die Lehre seines Bekenntnisses bereits bestimmt wurde. Hätten die ersten Christen derartige Anordnungen von Nero auferlegt bekommen, wer denkt ernsthaft, sie hätten seinem Befehl widerstrebt und durch Ungehorsam in diesen unbestimmten und unbedeutenden Angelegenheiten ihren eigenen Frieden und die Ausbreitung des Evangeliums gestört?

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 9, Absatz 9

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 9, Absatz 9,

It have not therefore the same apprehensions of liberty that I find some have or can think the benefits of it to consist in a liberty for men at pleasure to adopt themselves children of God, and from thence assume a title to inheritance here and proclaim them­selves heirs of the world; not a liberty for ambition to pull down well-framed constitutions, that out of its ruins they may build themselves fortunes; not a liberty to be Christians so as not to be subjects; nor such a liberty as is like to engage us in perpetual dissension and disorder. All the freedom I can wish my country or myself is to enjoy the protection of those laws which the prudence and providence of our ancestors established and the happy return of his Majesty‘ hath restored: a body of laws so well composed, that whilst this nation would be content only to be under them they were always sure to be above their neighbours, which forced from the world this constant acknowledgement, that we were not only the happiest state but the purest church of the latter age.

Keineswegs bin ich von derselben Vorstellung von Freiheit befangen, wie sie einige haben, dir mir begegnen, noch könnte ich je denken, sie bestünde in einer Freiheit des Beliebens für Menschen, sich selbst als Kinder Gottes zu adoptieren und von diesem Standpunkt aus einen Anspruch auf Erbrecht eben hier abzuleiten und sich selbst zu Erben der Welt zu erklären. Desgleichen keine Freiheit eigenem Ehrgeiz folgend gut organisierte Verfassungen niederzureißen, um auf deren Trümmern sich selbst Vermögen zu erschaffen. Ebenso keine Freiheit, zuerst Christen statt untergeordnete Bürger zu sein. Und schließlich keine Freiheit uns alle in unendliche Auseinandersetzungen und Chaos zu verstricken. Alle Freiheit die ich meinem Land oder mir selbst wünschen kann, besteht darin, den Schutz des Rechts und der Gesetze zu genießen, die Klugheit und Vorsehung unserer Vorfahren etabliert haben und die glücklicherweise durch die Rückkehr seiner Majestät wieder in Kraft gesetzt wurden: Ein Corpus des Rechts, so wohl gefügt, dass solange diese Nation sich damit zufrieden gäbe, sich lediglich diesen unterzuordnen, wir alle dessen sicher sein könnten unseren Nachbarn eine Nasenlänge voraus zu sein, die durch die Weltgeschichte beständig zu der Erkenntnis gedrängt wurden, dass wir nicht nur der glücklichste Staat sind, sondern über die ordentlichste Kirche der Neuzeit verfügen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 5, Absatz 5

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 5, Absatz 5,

I confess it cannot be thought but that men should fly from oppression, but disorder will give them but an incommodious sanctuary. ‘Tis not without reason that tyranny and anarchy judged the smartest scourges can fall upon mankind, the plea of authority usually backing the one and of liberty inducing the other: And between theses tow it is, that human affairs are perpetually kept tumbling. Nor is it to be hoped that the prudence of man should provide against these, beyond any fear of their return, so long as men have either ambitious thoughts or discontented minds, or till the greatest part of men are well satisfied in their own condition; which is not to be looked for in this world. All the remedy that can be found is when the Prince makes the good of the people the measure of his injunctions and the people without examining the reasons, pay a ready and entire obedience, and both these founded on a mutual confidence each of other, which is the greatest security and happiness of any people, and a blessing, if ever, to expect now, and to be found amongst those many miracles that have restored, and we hope will continue his Majesty to us, very pregnant assurances whereof we have received in that great tenderness and affection to his people which his Majesty beyond parallel hath shown in the transactions of the late and opening of the present Parliament.

Ich gestehe gern zu, es ist schlicht undenkbar, Menschen hätten eine andere Alternative als vor Unterdrückung zu fliehen oder Chaos gewähre ihnen eine bessere als eine ungewisse Zuflucht. Nicht ohne Grund werden Tyrannei und Anarchie als die durchtriebensten Geißeln beurteilt, die die Menschheit anfallen können. Der Hilfeschrei nach Autorität fördert für gewöhnlich die eine, während der nach Freiheit die andere stärkt. Und zwischen diesen beiden Halteseilen werden menschliche Angelegenheiten beständig hin- und hergerissen. Man sollte sich keiner Hoffnung hingeben, die Klugheit des Menschen könnte gegen diese beiden vorsorgen, ausgesetzt jeglicher Furcht vor Ihrer Rückkehr, so lange Menschen entweder ehrgeizige Gedanken wälzen, von Unzufriedenheit getrieben sind, oder bis der größte Teil der Menschen bestens zufrieden mit der eigenen Situation sein könnte, wonach er in dieser Welt gar aber nicht erst streben sollte. Alle Heilmittel die vorzufinden sind, bestehen darin, dass der Fürst das Wohl der Bevölkerung zum Maßstab seiner Anordnungen erhebt und die Bevölkerung diesen ohne weiteres Hinterfragen der Gründe unmittelbaren Gehorsam zollt. Beides gegründet auf gegenseitigem Vertrauen des einen in den anderen, was schließlich das größtmögliche Maß an Sicherheit und Glückseligkeit eines jeden Volks mit sich bringt. Darüber hinaus bedeutet es einen Segen, wie er, falls jemals, jetzt zu erwarten ist und wie er unter vielen der Wunder auftritt, die uns auch seine Majestät zurückgebracht haben und wie wir hoffen, uns erhalten werden. Bedeutungsschwere Zusicherungen diesbezüglich haben wir mittels der großen Sanftmut und Zuneigung erfahren, die seine Majestät ihrer Bevölkerung außerdem gleichermaßen bei den abschließenden Handlungen des letzten und der Eröffnung des gegenwärtigen Parlaments erwiesen hat.

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TToG II § 156

John Locke: Two Treatises of Government

§ 156. The power of assembling and dismissing the legislative, placed in the executive, gives not the executive a superiority over it, but is a fiduciary trust placed in him, for the safety of the people, in a case where the uncertainty and variableness of human affairs could not bear a steady fixed rule: For it not being possible, that the first framers of the government should, by any foresight, be so much masters of future events, as to be able to prefix so just periods of return and duration to the assemblies of the legislative, in all times to come, that might exactly answer all the exigencies of the commonwealth; the best remedy could be found for this defect, was to trust this to the prudence of one who was always to be present, and whose business it was to watch over the public good.

Constant frequent meetings of the legislative, and long continuations of their assemblies, without necessary occasion, could not but be burdensome to the people, and must necessarily in time produce more dangerous inconveniencies, and yet the quick turn of affairs might be sometimes such as to need their present help: Any delay of their convening might endanger the public; and sometimes too their business might be so great, that the limited time of their sitting might be too short for their work, and rob the public of that benefit which could be had only from their mature deliberation.

What then could be done in this case to prevent the community from being exposed some time or other to eminent hazard, on one side or the other, by fixed intervals and periods, set to the meeting and acting of the legislative, but to entrust it to the prudence of some, who being present, and acquainted with the state of public affairs, might make use of this prerogative for the public good?

And where else could this be so well placed as in his hands, who was entrusted with the execution of the laws for the same end?

Thus supposing the regulation of times for the assembling and sitting of the legislative, not settled by the original constitution, it naturally fell into the hands of the executive, not as an arbitrary power depending on his good pleasure, but with this trust always to have it exercised only for the public weal, as the occurrences of times and change of affairs might require.

Whether settled periods of their convening, or a liberty left to the Prince for convoking the legislative, or perhaps a mixture of both, hath the least inconvenience attending it, it is not my business here to enquire, but only to show, that though the executive power may have the prerogative of convoking and dissolving such conventions of the legislative, yet it is not thereby superior to it.

§ 156. Der Exekutive gewährte Macht die Legislative einzuberufen und aufzulösen verleiht der Exekutive keine Überordnung über jene. Sie stellt eine zur Sicherheit der Bevölkerung anvertraute Befugnis für den Fall dar, Unsicherheit und Wandelbarkeit menschlicher Angelegenheiten ließen stabil stehende Regeln nicht zu.

Die ersten Verfasser der Regierungen konnten bei aller Hellsichtigkeit unmöglich derartige Meister zukünftiger Ereignisse sein, um es fertig zu bringen die Intervalle für Wiederkehr und Dauer legislativer Versammlungen für alle Zeiten im Voraus exakt so festzusetzen, dass sie zu allen Erfordernissen des Gemeinwesens gepasst hätten. Das beste gegen diesen Mangel auffindbare Mittel war, es der Klugheit einer Person zu überlassen, die stets präsent zu sein hatte und deren Aufgabe es war, über das öffentliche Wohl zu wachen.

Regelmäßig wiederholte Treffen der Legislative und lang andauernde Versammlungen ohne nötigen Anlass wären nichts als eine Belastung der Bevölkerung und riefen notwendigerweise mit der Zeit noch gefährlichere Unannehmbarkeiten hervor. Und doch können schnelle Wendungen bei Angelegenheiten manchmal sofortiges Eingreifen erfordern. Jegliche Verzögerung der Treffen könnte das öffentliche Wohl gefährden. Gelegentlich kann die Tagesordnung zu umfangreich werden, um die begrenzte Zeit ihrer Sitzung für ihre Arbeit ausreichen zu lassen. Die Öffentlichkeit wäre des Nutzens beraubt, der nur durch reifliche Beratung erlangt werden kann.

Was könnte dann in diesem Fall getan werden, um die Gemeinschaft hin und wieder vor ernsten Gefahren zu bewahren, die dann und wann durch vorher bestimmte Unterbrechungen und Intervalle entstehen können, die Versammlung und Tätigkeit der Legislative festlegen? Was als es der Klugheit einer Person anzuvertrauen, die verfügbar ist, mit dem Stand der öffentlichen Angelegenheiten bekannt, von diesem Vorbehaltsrecht zum öffentlichen Wohl Gebrauch macht? Wohin sonst könnte man das vorzüglicher legen als in die Hände dessen, welcher mit dem Vollzug der Gesetze zu gleichen Zielen bereits betraut worden war?

Hierbei, unterstellt die Regelung der Intervalle für Versammlung und Sitzung der Legislative sei nicht durch die ursprüngliche Verfassung geordnet, gelangt sie von Natur aus in die Hände der Exekutive, nicht als willkürliche, vom gütigen Ermessen der Exekutive abhängige Macht, sondern stets im Vertrauen sie werde allein zum öffentlichen Wohl ausgeübt, so wie Zeitumstände und der Wandel der Dinge es erfordern.

Ob festgelegte Intervalle oder dem Fürsten überlassene Freiheit die Legislative einberufen, oder vielleicht eine Mischung beider die geringste Unannehmbarkeit nach sich zieht, ist hier keine Aufgabe für mich es zu untersuchen, sondern nur nachzuweisen, selbst wenn die Exekutive ein Vorbehaltsrecht haben kann, solche Zusammenkünfte der Legislative einzuberufen und aufzulösen, steht sie deshalb doch nicht über ihr.

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TToG II § 155

John Locke: Two Treatises of Government

§ 155. It may be demanded here: What if the executive power, being possessed of the force of the commonwealth, shall make use of that force to hinder the meeting and acting of the legislative, when the original constitution or the public exigencies require it? I say, using force upon the people without authority, and contrary to the trust put in him that does so, is a state of war with the people, who have a right to reinstate their legislative in the exercise of their power:

For having erected a legislative, with an intent they should exercise the power of making laws, either at certain set times, or when there is need of it, when they are hindered by any force from what is so necessary to the society, and wherein the safety and
preservation of the people consists, the people have a right to remove it by force. In all state and conditions, the true remedy of force without authority, is to oppose force to it. The use of force without authority always puts him that uses it into a state of tear, as the aggressor, and renders him liable to be treated accordingly.

§ 155. Hier könnte man fragen:

Was geschieht, wenn die Exekutive, im Besitz der Macht des Gemeinwesens, diese Macht missbraucht, um Zusammentritt und Tätigkeit der Legislative in Fällen zu hindern, in denen die ursprüngliche Verfassung oder offenbare Dringlichkeiten es erfordern?

Meine Antwort: Missbrauch von Macht gegen die Bevölkerung ohne Vollmacht und im Gegensatz zu dem ihm gewährten Vertrauen? Wer so handelt befindet sich dem Volk gegenüber im Kriegszustand. Jenes hat das Recht, seiner Legislative wieder zur Ausübung ihrer Macht zu verhelfen. Da das Volk es eine Legislative in der Absicht errichtet hat, sie die gesetzgebende Macht entweder zu festgesetzten Zeiten oder bei Bedarf ausüben zu lassen, hat die Bevölkerung, wenn die Legislative durch irgendeine Macht daran gehindert wird zu tun was für den Staat notwendig ist und worauf final Sicherheit und Erhalt der Bevölkerung beruhen, ein Recht, die widrige Macht durch seine vereinte Macht zu beseitigen.

Unter allen Umständen und in allen Lagen besteht das richtige Heilmittel gegen ungesetzliche Macht darin, ihr Macht entgegenzustellen. Durch rechtswidrigen Missbrauch von Macht löst der, der sie missbraucht, als Angreifer immer in einen tränenreichen Zustand aus und verdient folglich eine entsprechende Behandlung.

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TToG II § 154

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§ 154. If the legislative, or any part of it, be made up of representatives chosen for that time by the people, which afterwards return into the ordinary state of subjects, and have no share in the legislature but upon a new choice, this power of choosing must also be exercised by the people, either at certain appointed seasons, or else when they are summoned to it; and in this latter case, the power of convoking the legislative is ordinarily placed in the executive, and has one of these two limitations in respect of time:

That either the original constitution requires their assembling and acting at certain intervals, and then the executive power does nothing but ministerially issue directions for their electing and assembling, according to due forms; or else it is left to his prudence to call them by new elections, when the occasions or exigencies of the public require the amendment of old, or making of new laws, or the redress or prevention of any inconveniencies, that lie on, or threaten the people.

§ 154. Wenn die Legislative oder ein Teil davon durch Vertreter gebildet wird, die auf Zeit vom Volk gewählt werden, die danach in den gewöhnlichen Stand von Bürgern zurückkehren und nur durch neue Wahl wieder Anteil an der Legislativen erhalten, dann darf die Macht zu wählen auch nur von der Bevölkerung ausgeübt werden, entweder zu bestimmten vereinbarten Zeiten oder wenn sie zu den Urnen gerufen wird. Im letzteren Fall wird die Macht die Legislative einzuberufen in der Regel bei der Exekutive liegen und ist den Zeithorizont betreffend an eine der beiden folgenden Bedingungen gebunden:

Entweder fordert die ursprüngliche Verfassung die Zusammenkunft der Legislative in bestimmten Intervallen. Dann hat die exekutive Macht nichts weiter zu tun, als im Dienst der Legislative behördliche Anordnungen für Wahl und Versammlung in pflichtgemäßer Form zu erlassen.

Oder es bleibt ihrer Klugheit überlassen, die Bevölkerung zu neuen Wahlen aufzurufen, falls Gegebenheiten oder offenbare Dringlichkeit erfordern, bestehende Gesetze zu verbessern oder neue zu erlassen. Gleiches gilt im Fall irgendwelche Unannehmbarkeiten wären zu beseitigen oder zu verhindern, sollten solche auf der Bevölkerung lasten oder sie beunruhigen.

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TToG II § 147

John Locke: Two Treatises of Government

§ 147. These two powers, executive and federative, though they be really distinct in themselves, yet one comprehending the execution of the municipal laws of the society within itself, upon all that are parts of it; the other the management of the security and interest of the public without, with all those that it may receive benefit or damage from, yet they are always almost united.

And though this federative power in the well or ill management of it be of great moment to the commonwealth, yet it is much less capable to be directed by antecedent, standing, positive laws, than the executive; and so must necessarily be left to the prudence and wisdom of those, whose hands it is in, to be managed for the public good: For the laws that concern subjects one amongst another, being to direct their actions, may well enough precede them. But what is to be done in reference to foreigners, depending much upon their actions, and the variation of designs and interests, must be left in great part to the prudence of those, who have this power committed to them, to be managed by the best of their skill, for the advantage of the commonwealth.

§ 147. Obwohl diese beiden Gewalten, die exekutive und die föderative, sich in der Realität voneinander unterscheiden, da die eine den Vollzug der einzelnen Gesetze der Gesellschaft innerhalb und über deren Teile betrifft, die andere die Behandlung von Sicherheit und Interessen der Gemeinschaft nach außen gegen alle, von denen Nutzen oder Schaden zu erwarten wäre, so sind sie doch fast immer vereint.

Obwohl die föderative Macht durch gute oder schlechte Handhabung für das Gemeinwesen von großer Wichtigkeit ist, eignet sie sich deutlich schlechter für die Ausrichtung nach voraus liegenden, stehenden oder positiven Gesetzen als die Exekutive. Notwendigerweise ist es der Klugheit und Weisheit derer zu überlassen, in deren Händen sie sich befindet, sie zum öffentlichen Wohl zu verwenden. Die Gesetze, die die Angehörigen in ihrem Verhältnis zueinander betreffen und ihren Handlungen die Richtung geben sollen, können für sie durchaus als Richtschnur dienen. Was aber bezüglich Fremder zu geschehen hat, das bleibt besser, da es sehr von deren Handlungen und Vielfalt von Absichten und Interessen abhängt, überwiegend der Klugheit derjenigen, welchen diese Macht übertragen worden ist vorbehalten, es nach bestem Können und zum Nutzen des Staats zu behandeln.

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