Schlagwort-Archive: jure divino

TToG I § 51

John Locke: Two Treatises of Government

§ 51. Grotius tells us not here how far this jus in liberos, this power of parents over their children extends; but our author, always very clear in the point, assures us, it is supreme power and like that of absolute monarchs over their slaves, absolute power of life and death.

He that should demand of him, how, or for what reason it is, that begetting a child gives the father such an absolute power over him, will find him answer nothing:

We are to take his word for this, as well as several other things; and by that the laws of nature and the constitutions of government must stand or fall. Had he been an absolute monarch, this way of talking might have suited well enough; pro ratione voluntas might have been of force in his mouth; but in the way of proof or argument is very unbecoming, and with little advantage his plea for absolute monarchy.

Sir Robert has too much lessened a subject’s authority to leave himself the hopes of establishing anything by his bare saying it; one slave’s opinion without proof is not of weight enough to dispose of the liberty and fortunes of all mankind. If all men are not, as I think they are, naturally equal, I am sure all slaves are; and then I may without presumption oppose my single opinion to his; and be confident that my saying, that begetting of children makes them not slaves to their fathers, as certainly sets all mankind free, as his affirming the contrary makes them all slaves.

But that this position, which is the foundation of all their doctrine, who would have monarchy to be jure divino, may have all fair play, let us hear what reasons others give for it, since our author offers none.

§ 51. Grotius gibt keinen Hinweis, wie weit dieses „jus in liberos“, diese Macht der Eltern über ihre Kinder reicht. Wie stets auch in diesem Punkt sehr aufgeklärt, versichert unser Autor, es sei die höchste Macht und genau wie bei absoluten Monarchen über ihre Sklaven, absolute Macht über Leben und Tod.

Fragt man ihn, wie und aus welchem Grund es dazu komme, die Zeugung eines Kindes gäbe dem Vater eine solche absolute Macht gibt, wird keine Antwort von erhalten:

Dafür wie für vieles andere muss sein Wort genügen, mit welchem Naturgesetze und Staatsverfassungen zwingend stehen oder fallen. Wäre er ein absoluter Monarch gewesen, wäre diese Redeweise womöglich angebracht und „pro ratione voluntas“14 aus seinem Mund bindend gewesen. Als Beweis oder Argument taugt sie jedoch nichts und wird seiner Verteidigung der absoluten Monarchie wenig förderlich sein.

Sir Robert hat die Würde eines Untertanen zu sehr herabgesetzt, als dass ihm Hoffnung bliebe, durch sein blankes Wort etwas nachweisen zu können. Eine unbeweisbare Meinung eines einzigen Sklaven hat nicht Gewicht genug, die Freiheit und das Glück der gesamten Menschheit zu beseitigen.

Sollten die Menschen nicht von Natur gleich sein, und ich bin überzeugt, sie sind es, dann sind mit Sicherheit alle Sklaven gleich. Deshalb ist mir gestattet ohne jede Anmaßung meine einzelne Meinung der seinigen gegenüberstellen. Im Vertrauen darauf, meine Behauptung, „die Zeugung der Kinder macht sie nicht zu Sklaven ihrer Väter“ gibt der ganzen Menschheit ebenso gewiss Freiheit, wie seine Behauptung des Gegenteils sie alle zu Sklaven macht.

Damit diesem Lehrsatz, der die Grundlage der Doktrin aller derjenigen bildet, welche die Monarchie als „jure divino“ bestehend erklären wollen, mit Fairness begegnet werde, hören wir uns an, welche Grunde andere dafür angeben, wenn schon unser Autor selbst keine Gründe dafür vortragen kann.

14″pro ratione voluntas“ = dem Willen der Vernunft entsprechend

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TToG I § 4

John Locke: Two Treatises of Government

§ 4. However we must believe them upon their own bare words, when they tell us, we are all born slaves, and we must continue so, there is no remedy for it; life and thraldom we entered into together, and can never be quit of the one, till we part with the other.

Scripture or reason I am sure do not any where say so, notwithstanding the noise of divine right, as if divine authority hath subjected us to the unlimited will of another. An admirable state of mankind, and that which they have not had wit enough to find out till this latter age.

For, however Sir Robert Filmer seems to condemn the novelty of the contrary opinion, Patr. p. 3. yet I believe it will be hard for him to find any other age, or country of the world, but this, which has asserted monarchy to be jure divino. And he confesses, Patr. p. 4. that Heyward, Blackwood, Barclay22, and others, that have bravely vindicated the right of Kings in most points, never thought of this, but with one consent admitted the natural liberty and equality of mankind.

§ 4. Wir alle sollen ihnen auf ihr bloßes Wort glauben, wenn sie uns weismachen wollen: „Wir alle sind geborene Sklaven. Wir sind geschaffen, Sklaven zu bleiben, dagegen gibt es keine Medizin!“ Mit der Geburt sind wir direkt in Knechtschaft getreten und können nie davon frei werden, als bis wir von unserem Leben
Getrennt werden.

Bibel oder Vernunft sagen uns das an keiner Stelle, da bin ich sicher, wie gern auch immer diese Menschen uns einreden wollen, göttliche Autorität haben uns dem unbegrenzten Willen eines anderen unterworfen. Wir mussten erst den Verstand der heutigen Zeit entwickeln, um diesen bewundernswerten Zustand entdecken zu können.

Wie sehr Sir Robert Filmer die Neuigkeit einer gegenteiligen Meinung zu verurteilen scheint (Patriarcha 1.1), so schwer dürfte es ihm fallen, ein anderes Zeitalter oder Land der Welt ausfindig zu machen, als das unsrige, das die Monarchie zu „jure divino“ (göttlichem Recht) erklärt hat. Freimütig bekennt er (Patriarcha 1.1) auch noch: „Heyward, Blackwood, Barclay und Andere, die das Recht der Könige in den meisten Punkten entschlossen verteidigt haben, haben die an „jus divinus“ gedacht; sondern die natürliche Freiheit und Gleichheit der Menschen einhellig anerkannt“.


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