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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 47, Absatz 47,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 47, Absatz 47,

„To those Scriptures which deny all imposition may be added all those texts which consequently do it, such as are ‚do to others as you would have others do to you‘. And who is there would have his conscience imposed upon?” (Quotation Bagshaw). If private men’s judgments were the moulds wherein laws were to be cast ‚tis a question whether we should have any at all.

If this be the rule that must measure the equity and obligation of all edicts I doubt whether any can challenge an universal obedience, when it is impossible that any law should be by human prudence so contrived which whilst it minds the good of the whole will not be inconvenient to several of the members, and wherein many will not think themselves hardly and unequally dealt with. The magistrate in his constitutions regards the public concernment and not private opinions which, biased by their own interest, or misled by their ignorance and indiscretion, are like to make them but ill judges of reasons of state or the equity of laws; and when we find the greatest part of men usually complaining, we may easily conclude, that they think that precept of ‚do as thou wouldst be done unto‘ but ill observed by their superiors. Were magistrates to gratify the desires of men in all things to which by a partial interpretation they would extend this rule, they would quickly stand in need of a power not to make laws but worlds, and provide enlargements not restraints for the liberty of their subjects. And hence rises one of those necessities of government that since men were not like (being favorable judges in their own cause131) to be well satisfied with the equity of others, and would be ready to judge that others made use of their liberty, to their prejudice with neglect of this rule of equity, it was requisite to settle a peace and society amongst men that they should mutually agree to give up the exercise of their native liberty to the disposure and prudence of some select person or number of men who should make laws for them which should be the rule of their actions one towards another and the measure of their enjoyments; but this by the by.

„Allen Sequenzen der Heiligen Schrift, die jegliche Form der Verfügung verneinen, seien alle Texte hinzugefügt, die sich konsequent so ausdrücken, wie beispielsweise: ‚Behandle andere so wie Du behandelt zu werden wünscht‘. Und wer möchte schon seinem Gewissen Vorschriften gemacht wissen?“ (Zitat Bagshaw). Wären die Beurteilungen einzelner Privatleute die Gussformen, in denen Gesetze zu gießen wären, sollten wir uns fragen ob wir überhaupt welche haben sollten.
Wäre das die Regel, nach der die Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit aller Erlasse zu bewerten wäre hätte ich Zweifel ob überhaupt irgendeiner zu erwartbarem Gehorsam führen würde, wo sie es doch verunmöglicht, dass irgendein Gesetz auf Basis menschlicher Klugheit so aufstellbar wäre, welches, während es das Wohl aller im Sinn hätte, dennoch für verschiedene Mitglieder kein bisschen unpassend wäre und durch welches viele sich selbst nicht zu hart und ungleich behandelt sehen. Die Obrigkeit berücksichtigt bei ihrer Rechtssetzung die öffentlichen Belange und keine privaten Meinungen, die, vereinnahmt durch das eigene Interesse oder durch Mangel an Bildung und Unreife, zu nicht mehr taugen, als die Menschen zu sehr schlechten Beurteilern der Vernunft, des Staates oder der Rechtmäßigkeit von Gesetzen machen. Wenn wir also den Großteil der Menschen so wahrnehmen, dass sie sich gewöhnlich nur beschweren, dann können wir dabei leicht erkennen, dass sie denken, der Vorsatz ‚Behandle andere so wie Du behandelt zu werden wünscht‘ würde durch ihre Übergeordneten ausschließlich schlecht beachtet.

Wären Vertreter der Obrigkeit dazu da, den Begehren der Menschen in allen Angelegenheiten zu genügen, die deren spezifischer Interpretation entsprechen, fänden sie sich umgehend der Notwendigkeit ausgesetzt eine Macht zu benötigen, um Welten statt Gesetze zu erschaffen und für Ausweitungen statt Beschränkungen der Freiheit ihrer Untergeordneten zu sorgen. Und daraus entsteht eine dieser Notwendigkeiten für eine Regierung, zumal Menschen leider nicht derart beschaffen sind (da sie am liebsten in eigener Sache urteilen131), in gutem Einvernehmen mit der Rechtmäßigkeit anderer zufrieden zu sein, sondern stets bereit zu urteilen, andere hätten Gebrauch von der eigentlich ihnen selbst zustehenden Freiheit gemacht. Daher bestand das Erfordernis, für Frieden und Gesellschaft zwischen den Menschen zu sorgen, damit sie auf Gegenseitigkeit Einvernehmen darüber erzielen, die Ausübung ihrer angeborenen Freiheit der Verfügung und Klugheit einiger ausgewählter Personen abzutreten oder einer Anzahl Menschen, die Gesetze für sie schaffen würden, welche wiederum das Regelwerk ihrer Handlungen bildeten, des einen gegenüber dem anderen, sowie den Maßstab ihrer Genussrechte. Davon aber nach und nach mehr.

131Locke mentions here a little vers

131Locke zitiert hier einen kleinen Vers

131http://www.persee.fr/doc/anami_0003-4398_1903_num_15_60_6751

“Never give sentence in thy proper cause,
In our own cause we all err easily,
Our interest our proper judgment draws,
And ever makes the balance hang awry.”

Niemals fälle in eigener Sache Dein Urteil,
In eigener Sache zu irren ist wohlfeil,
Unser Begehr das eigene Urteil meist lenkt,
Und schon ist Justitias Waage schief aufgehängt.“

Deutsch: Thomas Blechschmidt, 17.02.2017

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TToG II § 103

John Locke: Two Treatises of Government

§ 103. And I hope those who went away from Sparta with Palantus50, mentioned by Justin49, Lib.III.C.4., will be allowed to have been freemen independent one of another, and to have set up a government over themselves, by their own consent. Thus I have given several examples out of history, of people free and in the state of nature that being met together incorporated and began a commonwealth. And if the want of such instances be an argument to prove that government were not, nor could not be so begun, I suppose the contenders for paternal empire were better to let it alone, than urge it against natural liberty: For if they can give so many instances, out of history, of governments begun upon paternal right, I think (though at best an argument from what has been, to what should of right be, has no great force) one might, without any great danger, yield them the cause. But if I might advise them in the case, they would do well not to search too much into the original of governments, as they have begun de facto, lest they should find, at the foundation of most of them, something very little favorable to the design they promote, and such a power as they contend for.

§ 103. Ich hoffe, es wird denen die laut Justinus49 Bericht unter des Palantus50 Führung Sparta verließen, zugestanden, sie sind freie, voneinander unabhängige Männer gewesen und haben über sich eine Regierung mittels eigener Übereinkunft eingesetzt. Damit habe ich verschiedene Beispiele der Geschichte für freie, im Naturzustand befindliche Leute angeführt, die sich trafen, sich vereinten und ein Staatswesen begründeten. Wäre das Fehlen solcher Beispiele ein Argument für den Beweis, keine Regierung hätte auf diese Weise begonnen oder könnte je beginnen, dann scheint mir, wären die Verteidiger des väterlichen Imperiums klüger beraten, die Finger davon zu lassen als es gegen die natürliche Freiheit aufzustellen. Wenn sie genauso viele Beispiele der Geschichte für Regierungen vorzulegen hätten, die aus väterlichem Recht hervorgegangen sind, kann man ihnen ohne große Gefahr den Ball überlassen. (Selbst wenn der Rückschluss von Gewesenem auf das, was rechtmäßig sein sollte, bestenfalls keine große Wirkung entfaltet). Wenn ich ihnen also einen Rat geben darf: Sie täten gut daran, dem de facto Ursprung von Regierungen, nicht allzu sehr auf den Grund zu gehen, sonst entdecken sie bei der Begründung der meisten davon etwas, was der Stärkung ihres Modells und für die Art Macht, für die sie eintreten, ein wenig ungünstig wäre.

49Justinus: Ex Trogi Pompeii historiis, libri XXXIX,
49https://en.wikipedia.org/wiki/Justin_(historian)
49https://de.wikipedia.org/wiki/Marcus_Iunianus_Iustinus
50A second instance is the company that left Sparta under the conduct of Palantus, whom by a free and equal vote they chose for their leader.

Einen zweiten Umstand bietet die Kompanie, die Sparta unter Führung des Palantus verließ, den sie durch eine Freie und gleiche Wahl zum Anführer bestimmt hatte.

Source: THE SCHOLAR ARMED AGAINST THE ERRORS OF THE TIME; OR, A COLLECTION OF TRACTS ON THE PRINCIPLES AND EVIDENCES OF CHRISTIANITY, THE CONSTITUTION OF THE CHURCH AND THE AUTHORITY OF CIVIL GOVERNMENT, LONDON: MDCCC

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