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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 9, Absatz 9

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 9, Absatz 9,

It have not therefore the same apprehensions of liberty that I find some have or can think the benefits of it to consist in a liberty for men at pleasure to adopt themselves children of God, and from thence assume a title to inheritance here and proclaim them­selves heirs of the world; not a liberty for ambition to pull down well-framed constitutions, that out of its ruins they may build themselves fortunes; not a liberty to be Christians so as not to be subjects; nor such a liberty as is like to engage us in perpetual dissension and disorder. All the freedom I can wish my country or myself is to enjoy the protection of those laws which the prudence and providence of our ancestors established and the happy return of his Majesty‘ hath restored: a body of laws so well composed, that whilst this nation would be content only to be under them they were always sure to be above their neighbours, which forced from the world this constant acknowledgement, that we were not only the happiest state but the purest church of the latter age.

Keineswegs bin ich von derselben Vorstellung von Freiheit befangen, wie sie einige haben, dir mir begegnen, noch könnte ich je denken, sie bestünde in einer Freiheit des Beliebens für Menschen, sich selbst als Kinder Gottes zu adoptieren und von diesem Standpunkt aus einen Anspruch auf Erbrecht eben hier abzuleiten und sich selbst zu Erben der Welt zu erklären. Desgleichen keine Freiheit eigenem Ehrgeiz folgend gut organisierte Verfassungen niederzureißen, um auf deren Trümmern sich selbst Vermögen zu erschaffen. Ebenso keine Freiheit, zuerst Christen statt untergeordnete Bürger zu sein. Und schließlich keine Freiheit uns alle in unendliche Auseinandersetzungen und Chaos zu verstricken. Alle Freiheit die ich meinem Land oder mir selbst wünschen kann, besteht darin, den Schutz des Rechts und der Gesetze zu genießen, die Klugheit und Vorsehung unserer Vorfahren etabliert haben und die glücklicherweise durch die Rückkehr seiner Majestät wieder in Kraft gesetzt wurden: Ein Corpus des Rechts, so wohl gefügt, dass solange diese Nation sich damit zufrieden gäbe, sich lediglich diesen unterzuordnen, wir alle dessen sicher sein könnten unseren Nachbarn eine Nasenlänge voraus zu sein, die durch die Weltgeschichte beständig zu der Erkenntnis gedrängt wurden, dass wir nicht nur der glücklichste Staat sind, sondern über die ordentlichste Kirche der Neuzeit verfügen.

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TToG I § 152

John Locke: Two Treatises of Government

§ 152. For how can he say that patriarchal jurisdiction was intermitted in Egypt, where there was a King, under whose regal government the Israelites were, if patriarchal were absolute monarchical jurisdiction? And if it were not, but something else, why does he make
such ado about a power not in question, and nothing to the purpose?

The exercise of patriarchal jurisdiction, if patriarchal be regal, was not intermitted whilst the Israelites were in Egypt. It is true, the exercise of regal power was not then in the hands of any of the promised seed of Abraham, nor before neither that I know; but what is that to the intermission of regal authority, as descending from Adam, unless our author will have it, that this chosen line of Abraham had the right of inheritance to Adams lordship?

And then to what purpose are his instances of the seventy-two rulers, in whom the fatherly authority was preserved in the confusion at Babel? Why does he bring the twelve Princes sons of Ishmael, and the Dukes of Edom, and join them with Abraham, Isaac and Jacob, as examples of the exercise of true patriarchal government, if the exercise of patriarchal jurisdiction were intermitted in the world, whenever the heirs of Jacob had not supreme power? I fear, supreme patriarchal jurisdiction was not only intermitted, but from the time of the Egyptian bondage quite lost in the world, since it will be hard to find, from that time downwards, anyone who exercised it as an inheritance descending to him from the patriarchs Abraham, Isaac and Jacob.

I imagined monarchical government would have served his turn in the hands of Pharaoh, or anybody. But one cannot easily discover in all places what his discourse tends to, as particularly in this place it is not obvious to guess what he drives at, when he says, the exercise of supreme patriarchal jurisdiction in Egypt, or how this serves to make out the descent of Adams lordship to the patriarchs, or anybody else.

§ 152. Wie kommt er zu der Behauptung, die patriarchalische Rechtsprechung sei in Ägypten, wo ein König herrschte, unter dessen königlicher Regierung die Israeliten standen, unterbrochen worden, wenn seine patriarchalische Rechtsprechung keine absolute, monarchische Rechtsprechung wäre?

Wäre sie das nicht, sondern etwas anderes, weshalb macht er so viel Gewese um eine Macht, die nicht in Frage steht und nicht zum Gegenstand gehört? Die Ausübung der patriarchalischen Rechtsprechung, sofern patriarchalisch tatsächlich gleich königlich ist, wurde nicht unterbrochen, solange die Israeliten in Ägypten waren. Richtig, die Ausübung der königlichen Macht befand sich damals nicht in den Händen des verheißenen Geschlechts Abrahams. Auch vorher nicht, soviel ich weiß.

Was bedeutet das aber dann für die Unterbrechung der von Adam stammenden königlichen Autorität, wenn nicht etwa unser Autor behaupten wollte, die auserwählte Linie Abrahams hätte das Erbrecht zu Adams Herrschaft? Wozu aber dann die Beispiele von den zweiundsiebzig Herrschern, in denen bei der Verwirrung von Babel die väterliche Autorität aufrechterhalten wurde? Wozu zerrt er die zwölf Fürsten, Söhne von Israel und die Fürsten von Edom hervor und verbindet sie mit Abraham, Isaak und Jakob als Beispiele der Ausübung wahrer patriarchalischer Regierung, wenn die Ausübung der patriarchalischen Rechtsprechung jedes Mal dann in der Welt unterbrochen war, wenn die Erben Jakobs gerade nicht die höchste Macht besaßen? Ich fürchte, die höchste patriarchalische Rechtsprechung war nicht allein unterbrochen, sondern ist seit der Zeit der ägyptischen Knechtschaft in der Welt völlig verloren gegangen. Es wird ziemlich hart werden, von jener Zeit an abwärts jemand zu finden, der sie als eine von den Patriarchen Abraham, Isaak und Jakob auf ihn erblich übergegangene Herrschaft ausübte.

Ich glaubte, die monarchische Regierung in den Händen Pharaos oder sonst jemandes hätte genügt. Es ist leider nicht leicht an allen Stellen zu entdecken, wohin seine Abhandlung zielt. Sowie besonders an dieser Stelle nicht offen hervortritt, worauf er es abgesehen hat, wenn er von Ausübung der obersten patriarchalischen Rechtsprechung in Ägypten faselt oder was es nützen soll, den Übergang der Herrschaft Adams auf die Patriarchen oder sonst jemanden zu beweisen.

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TToG I § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. The instance of Esau joined with this of Abraham, to prove that the lordship which Adam had over the whole world, by right descending from him, the patriarchs did enjoy, is yet more pleasant than the former. Esau met his brother Jacob with four hundred men at arms: He therefore was a King by right of heir to Adam. Four hundred armed men then, however got together, are enough to prove him that leads them, to be a King and Adams heir.

There have been Tories in Ireland, (whatever there are in other countries) who would have thanked our author for so honorable an opinion of them, especially if there had been nobody near with a better title of five hundred armed men, to question their royal authority of four hundred. It is a shame for men to trifle so, to say no worse of it, in so serious an argument.

Here Esau is brought as a proof that Adams lordship, Adams absolute dominion, as huge as that of any monarch, descended by right to the patriarchs, and in this very chap. p. 19. Jacob is brought as an instance of one that by birth-right was Lord over his brethren. So we have here two brothers absolute monarchs by the same title, and at the same time heirs to Adam, the eldest, heir to Adam, because he met his brother with four hundred men; and the youngest, heir to Adam by birth-right.

Esau enjoyed the lordship which Adam had over the whole world by right descending to him in as large and ample manner, as the absolutest dominion of any monarch; and at the same time Jacob Lord over him, by the right heirs have to be Lords over their brethren.

Risum teneatis? I never, I confess, met with any man of parts so dexterous as Sir Robert at this way of arguing: But it was his misfortune to light upon an hypothesis, that could not be accommodated to the nature of things, and human affairs; his principles could not be made to agree with that constitution and order, which God had settled in the world, and therefore must needs often clash with common sense and experience.

§ 137. Noch lustiger als das erste, ist das Beispiel Esaus, welches mit diesem von Abraham verbunden ist, um weiterhin zu beweisen, die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besaß, wurde durch von ihm stammendes Recht von den Patriarchen ausgeübt: Esau zog seinem Bruder mit vierhundert Bewaffneten entgegen. Sein Königtum beruhte auf dem Erbrecht seit Adam. Vierhundert Bewaffnete also, wie auch immer versammelt, genügen um zu beweisen, dass deren Anführer ein König und Adams Erbe ist.

In Irland hat es Räuberhauptmänner gegeben, (wie es sie auch in anderen Ländern geben mag) die unserem Autor für so viel Ehre gedankt haben würden, besonders solange niemand mit einem noch besseren Titel von fünfhundert Mann in der Nähe gewesen wäre, ihre königliche Autorität mit nur vierhundert in Frage zu stellen. Welch eine, um auf Bosheit zu verzichten, Schande für einen Menschen, bei einem so ernsten Argument derart zu kokettieren!

Esau wird als Beweis vorgeschoben, dass Adams Herrschaft, eine absolute Herrschaft, die so groß war, wie die irgendeines Monarchen, durch von ihm stammendes Recht auf die Patriarchen überging. Im selben Kapitel, S. 19, wird Jakob als Beispiel für jemanden missbraucht, der durch Erstgeburtsrecht Herr über seine Brüder war. Jetzt haben wir hier zwei Brüder, die durch denselben Anspruch absolute Monarchen und gleichzeitig Erben Adams sind:

Der älteste ist Erbe Adams, weil er seinem Bruder mit vierhundert Mann entgegen zog und der jüngste ist Erbe Adams durch Erstgeburtsrecht: Esau übte die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besaß, durch von diesem stammendes Recht in einem so großen und weitreichenden Umfang aus, wie die jemals absoluteste Herrschaft eines Monarchen!

Und gleichzeitig: Jakob war durch das Recht der Erben, Herren über ihre Brüder zu sein Herr über ihn!

Risum teneatis! (Bitte nicht Lachen!) Ich bekenne, nie einem Mann von Talent begegnet zu sein, der in dieser Art zu argumentieren so gewandt gewesen wäre wie Sir Robert. Es war sein Pech, sich auf eine Hypothese einzulassen, die sich der Natur der Dinge und den menschlichen Angelegenheiten nicht anpassen lässt. Seine Lehrsätze können mit Gottes Fügung der Welt nicht in Einklang gebracht werden und müssen deshalb notwendigerweise oft Erfahrung und rationaler Vernunft widersprechen.

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TToG I § 111

John Locke: Two Treatises of Government

§ 111. How else is it possible, that laying so much stress, as he does, upon descent, and Adam’s heir, next heir, true heir, he should never tell us what heir means, nor the way to know who the next or true heir is? This, I do not remember, he does anywhere expressly handle; but, where it comes in his way, very warily and doubtfully touches; though it be so necessary, that without it all discourses of government and obedience upon his principles would be to no purpose, and fatherly power, never so well made out, will be of no use to anybody.

Hence he tells us, Observations, 244., that not only the constitution of power in general, but the limitation of it to one kind, (i. e.) monarchy, and the determination of it to the individual person and line of Adam, are all three ordinances of God; neither Eve nor her children could either limit Adam’s power, or join others with him; and what was given unto Adam was given in his person to his posterity. Here again our author informs us, that the divine ordinance hath limited the descent of Adam’s monarchical power.

To whom? To Adam’s line and posterity, says our author. A notable limitation, a limitation to all mankind: For if our author can find anyone amongst mankind that is not of the line and posterity of Adam, he may perhaps tell him, who this next heir of Adam is: But for us, I despair how this limitation of Adam’s empire to his line and posterity will help us to find out one heir.

This limitation indeed of our author will save those the labour, who would look for him amongst the race of brutes, if any such there were; but will very little contribute to the discovery of one next heir amongst men, though it make a short and easy determination of the question about the descent of Adam’s regal power, by telling us, that the line and posterity of Adam is to have it, that is, in plain English, anyone may have it, since there is no person living that hath not the title of being of the line and posterity of Adam; and while it keeps there, it keeps within our author’s limitation by God’s ordinance.

Indeed, p. 19. he tells us, that such heirs are not only Lords of their own children, but of their brethren; whereby, and by the words following, which we shall consider anon, he seems to insinuate, that the eldest son is heir; but he nowhere, that I know, says it in direct words, but by the instances of Cain and Jacob, that there follow, we may allow this to be so far his opinion concerning heirs, that where there are divers children, the eldest son has the right to be heir.

That primogeniture cannot give any title to paternal power, we have already showed. That a father may have a natural right to some kind of power over his children, is easily granted; but that an elder brother has so over his brethren, remains to be proved: God or nature has not anywhere, that I know, placed such jurisdiction in the first-born; nor can reason find any such natural superiority amongst brethren.

The law of Moses gave a double portion of the goods and possessions to the eldest; but we find not anywhere that naturally, or by God’s institution, superiority or dominion belonged to him, and the instances there brought by our author are but slender proofs of a right to civil power and dominion in the first-born, and do rather show the contrary.

§ 111. Wie wäre es ihm denn möglich, einerseits so viel Gewicht auf Erbfolge, Adams Erbe, nächster Erbe und wahrer Erbe legt, uns aber nie sagt, was genau Erbe bedeutet oder den Weg zeigt wie der nächste oder wahre Erbe feststellbar ist? Diesen Aspekt hat er in meiner Erinnerung nirgends explizit behandelt.

Er streift diese Frage, wo sie ihm in die Quere kommt, überaus vorsichtig und zweifelhaft, obwohl eine Antwort notwendig wäre. Ohne diese Antwort wären alle seine Diskurse über Regierung und Gehorsam nach seinen Grundsätzen sinnlos und väterliche Macht, wäre sie noch so gut bewiesen, für niemand von Nutzen. Daher verkündet er uns, O. 244, nicht allein die Einsetzung von Macht ganz allgemein, sondern ihre Beschränkung auf einen Typ, also die Monarchie, ihre Verortung in der individuellen Person und Linie Adams, alle drei Elemente sind Anordnungen Gottes.

Weder Eva noch ihre Kinder konnten Adams Macht einschränken, noch andere mit ihm vereinigen. Was Adam gewährt worden war, war durch seine Person auch seinen Nachkommen gewährt. Hier informiert unser Autor uns, die göttliche Anordnung habe die Erbschaft von Adams königlicher Macht beschränkt.

Aha, auf wen denn? Seine Antwort: Auf Adams Linie und Nachkommen. Eine wahrhaft bemerkenswerte Beschränkung. Eine Beschränkung auf die ganze Menschheit! Falls unser Autor innerhalb der gesamten Menschheit jemanden finden kann, der kein Mitglied der Linie und Nachkommen Adams ist, wird er diesem vielleicht sagen können, wer dieser nächste Erbe Adams sein soll. Soweit es uns betrifft, habe ich vollständig Zweifel, dass diese Beschränkung von Adams Herrschaft auf seine Linie und Nachkommen uns dabei voranbringt, den ominösen einzigen Erben Adams ausfindig zu machen. Diese vortreffliche Beschränkung unseres Autors wird allerdings allen eine Menge Arbeit sparen, die unter dem Vieh nachsehen wollen, ob es dort einen gäbe.

Zur Entdeckung des einzigen nächsten Erben unter allen Menschen wird sie wenig beitragen, auch wenn es eine wunderbar kurze und bequeme Antwort darstellt, auf die Frage nach der Vererbung von Adams königlicher Macht zu antworten, Linie und Nachkommen Adams seien bestimmt sie zu besitzen. Auf gut Englisch: Jeder kann sie erben, da es keinen Menschen gibt, der nicht Anspruch hätte, zu Linie und Nachkommen Adams zu gehören. Solange sie dort bleibt, bleibt sie auch innerhalb der Beschränkung durch Gottes Anordnung.

Allerdings sagt er uns S. 19: Solche Erben sind nicht nur Herren über die eigenen Kinder, sondern auch über ihre Brüder. Durch diese und die folgenden Worte, die wir uns gleich vornehmen wollen, scheint er andeuten zu wollen, der älteste Sohn sei Erbe. Soviel ich weiß äußert er dies nirgends mit klaren Worten. Lediglich anhand der darauf folgenden Beispiele von Kain und Jakob lässt sich seine Ansicht über Erben beschreiben: Wo es verschiedene Kinder gibt, hat der älteste Sohn das Recht Erbe zu sein.

Wir haben aber bereits nachgewiesen: Es besteht kein Anspruch auf väterliche Macht durch die Eigenschaft Erstgeborener zu sein. Einem Vater gestehen wir gern zu, ein natürliches Recht auf eine bestimmte Art von Macht über seine Kinder haben zu können. Die Macht eines älterer Bruders auch über seine Brüder, muss aber erst noch bewiesen werden.

Soweit mir bekannt, haben Gott oder die Natur den Erstgeborenen nirgends eine solche Befugnis zur Rechtsprechung zugestanden und auch die Vernunft kann keinerlei natürliche Überordnung dieser Art unter Brüdern entdecken. Das mosaische Erbrecht billigte dem Ältesten einen doppelten Teil der Güter und Besitztümer zu. Wir finden aber keinerlei Hinweis, Natur oder durch Gottes Institution hätten ihm Überordnung oder Herrschaft beschert. Alle von unserem Autor gelieferten Beispiele sind nur schwache Beweise eines Rechts des Erstgeborenen auf staatliche Macht und Herrschaft. Sie beweisen in der Tat eher das Gegenteil.

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TToG I § 105

John Locke: Two Treatises of Government

§ 105. For either this right in nature, of Adams heir, to be King over all the race of men, (for all together they make one multitude) is a right not necessary to the making of a lawful King, and so there may be lawful Kings without it, and then Kings titles and power depend not on it; or else all the Kings in the world but one are not lawful Kings, and so have no right to obedience:

Either this title of heir to Adam is that whereby kings hold their crowns, and have a right to subjection from their subjects, and then one only can have it, and the rest being subjects can require no obedience from other men, who are but their fellow-subjects; or else it is not the title whereby Kings rule, and have a right to obedience from their subjects, and then Kings are Kings without it, and this dream of the natural sovereignty of Adams heir is of no use to obedience and government:

For if Kings have a right to dominion, and the obedience of their subjects, who are not, nor can possibly be, heirs to Adam, what use is there of such a title, when we are obliged to obey without it?

If Kings, who are not heirs to Adam, have no right to sovereignty, we are all free, till our author or anybody for him, will show us Adam’s right heir. If there be but one heir of Adam, there can be but one lawful King in the world, and nobody in conscience can be obliged to obedience till it be resolved who that is; for it may be anyone, who is not known to be of a younger house, and all others have equal titles.

If there be more than one heir of Adam, everyone is his heir, and so everyone has regal power: For if two sons can be heirs together, then all the sons are equally heirs, and so all are heirs, being all sons, or sons sons of Adam.

Betwixt these two the right of heir cannot stand; for by it either but one only man, or all men are Kings. Take which you please, it dissolves the bonds of government and obedience; since, if all men are heirs, they can owe obedience to nobody; if only one, nobody be obliged to pay obedience to him, till he be known, and his title is made out.

§ 105. Entweder ist dieses natürliche Recht des Erben Adams, König über alle Menschen zu sein, (alle zusammen bilden eine Gesamtmenge,) nicht unbedingt notwendig, um einen rechtmäßigen König zu haben, womit es folglich ohne dieses rechtmäßige Könige geben kann. Dann aber hängen weder Könige, Ansprüche, Titel und Macht davon ab.

Oder alle Könige dieser Welt, mit einer einzigen Ausnahme, sind unrechtmäßig König und haben keinen Anspruch auf Gehorsam.

Entweder begründet dieser Titel Erbe Adams das, wodurch Könige ihre Kronen und ein Recht auf die Unterordnung ihrer Untertanen haben. Dann kann es aber nur Einer sein. Die Übrigen können, weil sie nur Untertanen sind, keinen Gehorsam von anderen fordern, die nur Ihresgleichen sind.

Oder der Erbtitel begründet keinen Anspruch, durch welchen Könige herrschen und ein Recht auf den Gehorsam ihrer Untertanen haben. Dann sind die Könige Könige ohne Grundlage und der schöne Traum von der natürlichen Souveränität des Erben Adams ist für Gehorsam und Regierung ohne Wert.

Sollten Könige, die weder Erben Adams sind noch es sein können, Anspruch auf Herrschaft und Gehorsam möglicher Untertanen haben, welchen Nutzen hat ein solcher Titel, da wir ohnehin gezwungen sind zu gehorchen?

Sollten Könige, die keine Erben Adams sind, kein Recht auf Souveränität haben, sind wir alle frei. Bis unser Autor oder sonst jemand an seiner Stelle uns Adams rechtmäßigen Erben zeigt.

Wenn es nur einen rechtmäßigen Erben Adams gibt, kann es auch nur einen rechtmäßigen König in der Welt geben und niemand kann nach Gewissen zu Gehorsam gezwungen werden, bis feststeht ist, wer dieser Erbe ist.

Es kann schließlich jeder sein, von dem nicht bekannt, ob er einem jüngeren Haus angehört. Alle Übrigen haben gleiche Ansprüche. Gibt es mehr als einen Erben Adams, so ist jeder sein Erbe und jedem steht königliche Macht zu. Sollten zwei Söhne zusammen Erben sein können, sind alle Söhne gleichfalls Erben. Nach der Methode sind überhaupt alle Menschen Erben, weil alle Söhne oder Sohnessöhne Adams sind.

Zwischen beiden kann sich kein Erbrecht behaupten, denn nach diesem ist entweder nur ein einziger Mensch König, oder alle sind Könige. Wie man es dreht un wendet spielt keine Rolle: Es löst sämtliche Bande von Regierung und Gehorsam auf. Sind alle Menschen Erben, können sie niemand Gehorsam schulden. Ist es nur Einer, kann niemand gezwungen werden, ihm
Gehorsam zu erweisen, bis man ihn kennt und sein Anspruch klar erwiesen ist.

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TToG I § 104

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER X

Of the Heir to Adam’s Monarchical Power

§ 104. Our author tells us, Observations, 253., that it is a truth undeniable, that there cannot be any multitude of men whatsoever, either great or small, though gathered together from the several corners and remotest regions of the world, but that in the same multitude, considered by itself, there is one man amongst them, that in nature hath a right to be King of all the rest, as being the next heir to Adam, and all the other subjects to him: Every man by nature is a King or a subject.

And again, p. 20, if Adam himself were still living, and now ready to die, it is certain that there is one man, and but one in the world, who is next heir. Let this multitude of men be, if our author pleases, all the princes upon the earth, there will then be, by our authors rule, one amongst them, that in nature hath a right to be King of all the rest, as being the right heir to Adam; an excellent way to establish the thrones of princes, and settle the obedience of their subjects, by setting up an hundred, or perhaps a thousand titles (if there be so many princes in the world) against any king now reigning, each as good, upon our author’s grounds, as his who wears the crown.

If this right of heir carry any weight with it, if it be the ordinance of God, as our author seems to tell us, Observations, 241, must not all be subject to it, from the highest to the lowest? Can those who wear the name of princes, without having the right of being heirs to Adam, demand obedience from their subjects by this title, and not be bound to pay it by the same law?

Either governments in the world are not to be claimed, and held by this title of Adam’s heir; and then the starting of it is to no purpose, the being or not being Adam’s heir, signifies nothing as to the title of dominion: Or if it really be, as our author says, the true title to government or sovereignty, the first thing to be done, is to find out this true heir of Adam, scat him in his throne, and then all the Kings and princes of the world ought to come and resign up their crowns and scepters to him, as things that belong no more to them, than to any of their subjects.

Kapitel 10

Der Erbe der monarchischen Macht Adams

§ 104. Unser Autor nennt uns als unwiderlegbare Wahrheit O. 253., es gäbe keine Menge von Menschen, weder eine große noch kleine, sei sie aus den verschiedensten Gegenden und den hintersten Winkeln der Welt zusammengetrommelt, ohne dass in dieser Menge, wenn man sie separat betrachtet, ein Mensch wäre, der von Natur ein Recht hat, König aller Übrigen zu sein, weil er der nächste Erbe Adams und alle anderen ihm deshalb untergeordnet seien.

Von Natur aus sei jeder Mensch entweder ein König oder ein Untertan. Und ferner sagt er S. 20: Wenn Adam noch lebte und sich auf seinen Tod vorbereitete, gäbe es sicherlich einen und zwar genau einen Menschen auf der Welt, der sein nächster Erbe wäre.

Sollte es unserem Autor gefallen, setzen wir einfach alle Fürsten der Erde in diese Versammlung zusammen: Nach seiner Lehre muss dann einer unter ihnen sein, der als rechtmäßiger Erbe Adams von Natur aus den Anspruch hat, König aller Übrigen zu sein. Ein ausgezeichneter Weg, die Throne der Fürsten zu festigen und den Gehorsam ihrer Untertanen dadurch zu sichern, dass gegen jeden dann amtierenden König hundert oder gar tausend Ansprüche, (falls es so viele Fürsten auf der Welt gibt,) erhoben werden, von denen im Sinne der Begründungen unseres Autors jeder so gut ist wie der dieses Königs.

Soll dieses Erbrecht irgendeinen Sinn ergeben, sollte es eine Anordnung Gottes sein, wie unser Autor uns wohl weismachen will, O. 244, müssten ihm dann nicht alle, vom Höchsten bis zum Niedrigsten untergeben sein?

Dürfen jene, die ohne das Recht Erben Adams zu sein, Fürstentitel tragen, Anspruch auf Gehorsam von den ihnen Unterstellten fordern? Sind sie nach demselben Gesetz nicht vielmehr gezwungen, selbst zu gehorchen?

Können auf den bloßen Titel Erbe Adams hin die Regierungen auf der Welt weder beansprucht noch behalten werden, dann ist es zwecklos die Frage aufzuwerfen, weil das Faktum Erbe Adams zu sein oder auch nicht, mit dem Titel auf Herrschaft nichts zu schaffen hat.

Sollte das den Worten unseres Autors zufolge tatsächlich den rechtmäßigen Anspruch auf Regierung und Souveränität begründen, dann wäre das erste, was zu geschehen hat, den wahren Erben Adams ausfindig zu machen und ihn auf seinen Thron zu setzen.

Sämtliche Könige und Fürsten der Erde hätten zu erscheinen und auf ihre Kronen und Zepter zu seinen Gunsten zu verzichten, da ihnen diese Insignien nicht mehr als jedem anderen Untertanen zustehen.

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TToG I § 91

John Locke: Two Treatises of Government

§ 91. I have been the larger in showing upon what ground children have a right to succeed to the possession of their fathers properties, not only because by it, it will appear, that if Adam had a property (a titular, insignificant, useless property; for it could be no
better, for he was bound to nourish and maintain his children and posterity out of it) in the whole earth and its product, yet all his children coming to have, by the law of nature, and right of inheritance, a joint title, and right of property in it after his death, it could convey no right of sovereignty to anyone of his posterity over the rest:

Since everyone having a right of inheritance to his portion, they might enjoy their inheritance or any part of it in common, or share it, or some parts of it, by division, as it best liked them. But no one could pretend to the whole inheritance, or any sovereignty supposed to accompany it; since a right of inheritance gave everyone of the rest, as well as anyone, a title to share in the goods of his father.

Not only upon this account, I say, have I been so particular in examining the reason of children’s inheriting the property of their fathers, but also because it will give us farther light in the inheritance of rule and power, which in countries where their particular municipal laws give the whole possession of land entirely to the first-born, and descent of power has gone so to men by this custom, some have been apt to be deceived into an opinion, that there was a natural or divine right of primogeniture, to both estate and power; and that the inheritance of both rule over men, and property in things, sprang from the same original, and were to descend by the same rules.

§ 91. Ich habe ausführlicher dargestellt, warum Kinder berechtigt sind, das Verfügungsrecht am väterlichen Besitz zu erben, weil daraus einiges ersichtlich wird: Falls Adam die ganze Erde und ihre Erzeugnisse zum Besitz hatte, (nomineller, bedeutungsloser, nutzloser Besitz; ein besserer konnte es nie sein, da er verpflichtet war, seine Kinder und Nachkommen davon zu ernähren und zu erhalten) konnte das trotzdem für keinen seiner Nachkommen ein Recht auf Souveränität über die übrigen begründen, weil alle seine Kinder gleichermaßen durch Naturrecht und Erbrecht einen gemeinsamen Titel und ein Verfügungsrecht an Adams Besitz nach seinem Tod erlangten.

Da jeder ein Erbrecht auf seinen Anteil hatte, konnten sie ihre Erbschaft ganz oder einen Teil davon gemeinschaftlich genießen oder sich gegenseitig ganz oder teilweise untereinander beteiligen, wie es ihnen am besten passte. Keiner aber konnte die ganze Erbschaft oder irgendeine angeblich damit verbundene Souveränität für sich allein beanspruchen. Das Recht der Erbfolge gab jedem einzelnen von ihnen, dem einen ebenso wie dem anderen, einen Rechtsanspruch, am Besitz des Vaters teilzuhaben.

Aber nicht allein deshalb habe ich den Grund, warum Kinder das Besitz ihrer Väter erben, so eingehend untersucht, sondern auch weil es die Vererbung von Herrschaft und Macht stärker erhellen wird. In den Ländern, in denen die spezifischen Gesetze den gesamten Landbesitz nur den Erstgeborenen zusprechen, hat diese Gewohnheit auch den Übergang der Macht so sehr damit verbunden, dass viele sich zu dem Glauben haben verleiten lassen, es gäbe ein natürliches oder göttliches Recht der Erstgeborenen auf Vermögen und Macht.

Die Erbschaft von beidem, Herrschaft über Menschen und Besitz an Dingen sei aus demselben Ursprung hervorgegangen und müsse sich nach denselben Regeln vererben.

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TToG I § 89

John Locke: Two Treatises of Government

§ 89. For children being by the course of nature, born weak, and unable to provide for themselves, they have by the appointment of God himself, who hath thus ordered the course of nature, a right to be nourished and maintained by their parents; nay, a right not only to a bare subsistence, but to the conveniences and comforts of life, as far as the conditions of their parents can afford it. Hence it comes, that when their parents leave the world, and so the care due to their children ceases, the effects of it are to extend as far as possibly
they can, and the provisions they have made in their life-time, are understood to be intended, as nature requires they should, for their children, whom, after themselves, they are bound to provide for: Though the dying parents, by express words, declare nothing about them, nature appoints the descent of their property to their children, who thus come to have a title, and natural right of inheritance to their fathers goods, which the rest of mankind cannot pretend to.

§ 89. Da Kinder von Natur schwach geboren werden, unfähig sich selbst zu versorgen, haben sie durch Bestimmung Gottes, der den Lauf der Natur so eingerichtet hat, ein Recht, von ihren Eltern ernährt und versorgt zu werden. Sie haben sogar ein Recht nicht nur auf den bloßen Unterhalt, sondern auch auf die Bequemlichkeiten und Annehmlichkeiten des Lebens, soweit die Lage ihrer Eltern sie ihnen zu gewähren im Stande ist. Deshalb muss die Reichweite der schuldigen Pflege so weit als möglich ausgedehnt werden, falls die Eltern die Welt verlassen und ihre den Kindern schuldige Pflege aufhört. Die Mittel, die sie bei Lebzeiten angesammelt haben, werden für die Kinder bestimmt angesehen, wie die Natur es verlangt, für die sie nächst für sich selbst, zu sorgen verpflichtet sind. Falls sterbende Eltern nichts mit ausdrücklichen Worten in Bezug auf ihre Kinder erklären, so bestimmt doch die Natur den Übergang ihres Besitzes auf diese. So kommen sie zu Anspruch und natürlichem Erbrecht auf den Besitz ihrer Eltern, auf den der Rest der Menschheit keinen Anspruch erheben kann.

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TToG I § 88

John Locke: Two Treatises of Government

§ 88. It might reasonably be asked here, how come children by this right of possessing, before any other, the properties of their parents upon their decease? For it being personally the parents, when they die, without actually transferring their right to another, why does it not return again to the common stock of mankind?

It will perhaps be answered, that common consent hath disposed of it to their children. Common practice, we see indeed, does so dispose of it; but we cannot say, that it is the common consent of mankind; for that hath never been asked, nor actually given; and if common tacit consent hath established it, it would make but a positive, and not a natural right of children to inherit the goods of their parents: But where the practice is universal, it is reasonable to think the cause is natural.

The ground then I think to be this. The first and strongest desire God planted in men, and wrought into the very principles of their nature, being that of self-preservation, that is the foundation of a right to the creatures for the particular support and use of each individual person himself. But, next to this, God planted in men a strong desire also of propagating their kind, and continuing themselves in their posterity; and this gives children a title to share in the property of their parents, and a right to inherit their possessions.

Men are not proprietors of what they have, merely for themselves; their children have a title to part of it, and have their kind of right joined with their parents, in the possession which comes to be wholly theirs, when death, having put an end to their parents use of it, hath taken them from their possessions; and this we call inheritance: Men being by a like obligation bound to preserve what they have begotten, as to preserve themselves, their issue come to have a right in the goods they are possessed of.

That children have such a right, is plain from the laws of God; and that men are convinced that children have such a right, is evident from the law of the land; both which laws require parents to provide for their children.

§ 88. Es mag vernünftig sein zu fragen, wie Kinder zu dem Recht kommen, beim Tod der Eltern deren Besitz vor jeglicher anderer Person in eigenen Besitz zu nehmen? Es ist ja schließlich persönlicher Besitz der Eltern. Weshalb fällt er dann, wenn sie sterben ohne de facto ihr Besitzrecht auf einen anderen übertragen zu haben, nicht in den gemeinsamen Besitz der Menschheit zurück?

Man wird vielleicht antworten, dass Gemeinsinn zu Gunsten der Kinder darüber verfügt. Und in der Tat, der Brauch darüber verfügt in dieser Weise, aber wir können nicht sagen, dass dies mit allgemeiner Zustimmung geschieht. Denn diese ist nie eingeholt, noch de facto je gegeben worden. Wenn aber stillschweigende Zustimmung den Brauch allgemein billigen würde, so bestünde das Erbrecht nur als positives, gesetztes keinesfalls aber als natürliches Recht der Kinder, den Besitz der Eltern zu erben.

Wenn aber ein Brauch weithin verbreitet ist, darf mit Recht angenommen werden, dass die Ursache eine natürliche ist. Die Grundlage, glaube ich, ist diese: Der erste und stärkste Trieb, welchen Gott den Menschen eingepflanzt und zum eigentlichen Element ihrer Natur gemacht hat, ist der Selbsterhalt. Durch ihn ist die Begründung für ein Recht auf die Mitgeschöpfe zum persönlichen Unterhalt und Nutzen jeder individuellen Person gegeben.

Direkt danach hat Gott den Menschen auch einen starken Trieb gegeben, seine Gattung zu verbreiten und sich in den Nachkommen fortzusetzen. Genau deshalb haben die Kinder einen Anspruch, an dem Besitz ihrer Eltern teilzuhaben, und ein Recht, ihr Besitztum zu erben. Die Menschen sind nicht nur um ihrer selbst willen Besitzer dessen, was sie besitzen. Ihre Kinder haben Anspruch auf einen Anteil und vereinigen ihre Art von Recht an dem Besitz mit demjenigen ihrer Eltern.

Welcher ganz und gar zu Ihrem wird, sobald der Tod der Benutzung des Besitzes seitens der Eltern ein Ende setzt und sie von dem Besitz trennt. Das nennen wir Erbschaft. Da die Menschen durch eine gegenseitige Verpflichtung gebunden sind, diejenigen, die sie gezeugt haben ebenso zu erhalten, wie sie sich selbst erhalten, kommen auch ihre Abkömmlinge zu einem Recht an den Gütern, die sie besitzen.

Es ergibt sich klar aus den Geboten Gottes, dass Kinder ein solches Recht haben und das die Menschen auch überzeugt sind, dass Kinder ein solches Recht haben, beweisen die weltlichen Gesetze: Alle diese Gesetze verlangen von den Eltern, für ihre Kinder zu sorgen.

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TToG I § 87

John Locke: Two Treatises of Government

§ 87. This being the reason and foundation of Adams property, gave the same title, on the same ground, to all his children, not only after his death, but in his life-time: So that here was no privilege of his heir above his other children, which could exclude them from an equal
right to the use of the inferior creatures, for the comfortable preservation of their beings, which is all the property man hath in them; and so Adams sovereignty built on property, or, as our author calls it, private dominion, comes to nothing.

Every man had a right to the creatures, by the same title Adam had, viz. by the right everyone had to take care of, and provide for their subsistence: And thus men had a right in common, Adam’s children in common with him. But if anyone had began, and made himself a property in any particular thing, (which how he, or anyone else, could do, shall be shown in another place) that thing, that possession, if he disposed not otherwise of it by his positive grant, descended naturally to his children, and they had a right to succeed to it, and possess it.

§ 87. Da hier Ursache und Grundlage von Adams Besitz verankert sind, hatten allen seine Kinder aus demselben Grund denselben Rechtsanspruch. Nicht nur nach seinem Tod, sondern auch bei seinen Lebzeiten. Hier handelte es sich nicht um ein Privileg seines Erben vor den anderen Kindern, welches sie von dem gleichen Recht, die untergeordneten Geschöpfe für einen angenehmen Unterhalt ihres Daseins zu nutzen, hätte ausschließen können.

Eben darin besteht der ganze Besitz, den der Mensch an jenen innehat. Auf Besitz gegründete Souveränität Adams, oder, wie unser Autor es nennt, die alleinige Herrschaft löst sich daher in Nichts auf. Jeder Mensch hatte ein Recht auf die Geschöpfe durch denselben Anspruch, den Adam hatte: Durch das einem jeden zustehende Recht, auf seine Existenz bedacht zu sein und für sie zu sorgen.

So hatten die Menschen ein allen gemeinsames Recht, Adams Kinder ein gemeinsames Recht mit ihm. Wenn aber jemand begonnen hatte, sich selbst Besitz an einer bestimmten Sache zu verschaffen, und dies auch erreicht hatte, (wie er oder jeder andere dies tun konnte, soll an anderer Stelle gezeigt werden) so ging jene Sache, oder jener Besitz, wenn der Betreffende nicht durch eine positive Gewähr anders darüber verfügte, selbstverständlich auf seine Kinder über und die hatten daran ein Besitz- und Erbrecht.

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