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TToG II § 238

John Locke: Two Treatises of Government

§ 238. The other case is, When a King makes himself the dependent of another and subjects his kingdom which his ancestors left him and the people put free into his hands, to the dominion of another: For however perhaps it may not be his intention to prejudice the people; yet because he has hereby lost the principal part of regal dignity, viz. to be next and immediately under God, supreme in his kingdom; and also because he betrayed or forced his people whose liberty he ought to have carefully preserved, into the power and dominion of a foreign nation. By this, as it were, alienation of his kingdom, he himself looses the power he had in it before, without transferring any the least right to those on whom he would have bestowed it; and so by this act sets the people free, and leaves them at their own disposal. One example of this is to be found in the Scotch Annals.

§ 238. Der andere Fall sieht so aus: Wenn ein König sich in die Abhängigkeit eines anderen begibt und das Königreich, welches seine Vorfahren und die Bevölkerung ihm überließen, das frei seinen Händen übergeben wurde, der Herrschaft eines anderen ausliefert. So wenig es auch seine Absicht sein mag die Bevölkerung zu beunruhigen, so hat er dadurch den wichtigsten Teil seiner königlichen Würde verloren, also nächst und unmittelbar unter Gott der Oberste in seinem Reich zu sein. Ferner hat er sein Volk, dessen Freiheit er sorgsam bewahren sollte an Macht und Herrschaft einer fremden Nation ausgeliefert.

Durch diese Übergabe seines Königtums behält er keine Macht, die er vorher in seinem Reich besaß, noch hat er mindeste Recht auf die übertragen, denen er es hatte zuwenden wollen, und setzt durch diesen Akt das Volk in Freiheit und überlässt es dessen eigener Verfügung. Ein Beispiel davon ist in der Geschichte Schottlands zu finden.

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TToG II § 236

John Locke: Two Treatises of Government

§ 238. The other case is, When a King makes himself the dependent of another and subjects his kingdom which his ancestors left him and the people put free into his hands, to the dominion of another: For however perhaps it may not be his intention to prejudice the people; yet because he has hereby lost the principal part of regal dignity, viz. to be next and immediately under God, supreme in his kingdom; and also because he betrayed or forced his people whose liberty he ought to have carefully preserved, into the power and dominion of a foreign nation. By this, as it were, alienation of his kingdom, he himself looses the power he had in it before, without transferring any the least right to those on whom he would have bestowed it; and so by this act sets the people free, and leaves them at their own disposal. One example of this is to be found in the Scotch Annals.

§ 238. Der andere Fall sieht so aus: Wenn ein König sich in die Abhängigkeit eines anderen begibt und das Königreich, welches seine Vorfahren und die Bevölkerung ihm überließen, das frei seinen Händen übergeben wurde, der Herrschaft eines anderen ausliefert. So wenig es auch seine Absicht sein mag die Bevölkerung zu beunruhigen, so hat er dadurch den wichtigsten Teil seiner königlichen Würde verloren, also nächst und unmittelbar unter Gott der Oberste in seinem Reich zu sein. Ferner hat er sein Volk, dessen Freiheit er sorgsam bewahren sollte an Macht und Herrschaft einer fremden Nation ausgeliefert.

Durch diese Übergabe seines Königtums behält er keine Macht, die er vorher in seinem Reich besaß, noch hat er mindeste Recht auf die übertragen, denen er es hatte zuwenden wollen, und setzt durch diesen Akt das Volk in Freiheit und überlässt es dessen eigener Verfügung. Ein Beispiel davon ist in der Geschichte Schottlands zu finden.

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TToG II § 154

John Locke: Two Treatises of Government

§ 154. If the legislative, or any part of it, be made up of representatives chosen for that time by the people, which afterwards return into the ordinary state of subjects, and have no share in the legislature but upon a new choice, this power of choosing must also be exercised by the people, either at certain appointed seasons, or else when they are summoned to it; and in this latter case, the power of convoking the legislative is ordinarily placed in the executive, and has one of these two limitations in respect of time:

That either the original constitution requires their assembling and acting at certain intervals, and then the executive power does nothing but ministerially issue directions for their electing and assembling, according to due forms; or else it is left to his prudence to call them by new elections, when the occasions or exigencies of the public require the amendment of old, or making of new laws, or the redress or prevention of any inconveniencies, that lie on, or threaten the people.

§ 154. Wenn die Legislative oder ein Teil davon durch Vertreter gebildet wird, die auf Zeit vom Volk gewählt werden, die danach in den gewöhnlichen Stand von Bürgern zurückkehren und nur durch neue Wahl wieder Anteil an der Legislativen erhalten, dann darf die Macht zu wählen auch nur von der Bevölkerung ausgeübt werden, entweder zu bestimmten vereinbarten Zeiten oder wenn sie zu den Urnen gerufen wird. Im letzteren Fall wird die Macht die Legislative einzuberufen in der Regel bei der Exekutive liegen und ist den Zeithorizont betreffend an eine der beiden folgenden Bedingungen gebunden:

Entweder fordert die ursprüngliche Verfassung die Zusammenkunft der Legislative in bestimmten Intervallen. Dann hat die exekutive Macht nichts weiter zu tun, als im Dienst der Legislative behördliche Anordnungen für Wahl und Versammlung in pflichtgemäßer Form zu erlassen.

Oder es bleibt ihrer Klugheit überlassen, die Bevölkerung zu neuen Wahlen aufzurufen, falls Gegebenheiten oder offenbare Dringlichkeit erfordern, bestehende Gesetze zu verbessern oder neue zu erlassen. Gleiches gilt im Fall irgendwelche Unannehmbarkeiten wären zu beseitigen oder zu verhindern, sollten solche auf der Bevölkerung lasten oder sie beunruhigen.

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