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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 72, Absatz 72,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 72, Absatz 72,

After some enlargement and an innumeration of certain particulars and ceremonies of the Church of Rome, which whether indifferent or no concerns not our question, he comes to make the imposing of indifferent things the mark of Antichrist:

“If I understand anything of Antichrist his nature seems to me to consist in this, that he acts in a way contrary to Christ, instead of a spiritual he brings in a devised worship, and instead of freedom lays a constraint even upon our devotion, so that as John in his Revelation says of him, ‚Man shall neither buy nor sell which have not his mark‘, i.e. who do not serve God in that outward way which he commands.” (Quotation Bagshaw)

St John who alone names and more than once describes Antichrist gives another character of him, and if we will take his authority we shall find his nature to consist in denying Jesus to be the Christ, I.John2.18,22; I.John.4.3; II.John.7. And here would we content ourselves with those discoveries the Scripture allows us, we should not grope for Antichrist in the dark prophesies of the revelations, nor found arguments upon our own interpretation wherein the mistakes of eminent men might teach us to be wary and not over-peremptory in our guesses.

Nach einiger Ausbreitung und einer Aufzählung gewisser Einzelheiten und Zeremonien der Römischen Kirche, die entweder unbestimmt und nebensächlich sind oder unsere Frage gar nicht betreffen, kommt er auf die Idee das Verfügen über unbestimmte Gegebenheiten als Zeichen des Wirkens des Antichristen zu erklären.

“Soweit ich über den Antichristen irgendetwas verstanden habe, dann scheint mir dessen Natur so ausgeprägt zu sein, dass er gegen den Weg Christi arbeitet, denn an Stelle geistiger Huldigung bringt er frei erfundene Formen der Huldigung in die Welt. Anstatt Freiheit legt er eine Beschränkung sogar auf unsere Ergebenheit, weshalb Johannes in seiner Offenbarung von ihm sagt ‚Kein Mensch soll jemals Kaufen und Verkaufen dürfen, der nicht sein Zeichen trägt‘, womit gemeint ist, das gelte für alle, die Gott nicht in der äußerlichen Art und Weise dienen, die er (der Antichrist) angeordnet hat.“ Zitat Bagshaw)

St. Johannes, der als einziger den Antichristen beim Namen nennt und mehrfach beschreibt, bescheinigt diesem einen anderen Charakter. Sofern wir seiner Autorität Genüge tun, werden wir sehen, dass seine Natur darin besteht, Jesus zu verweigern, Christus zu sein. I.John2.18,22; I.John.4.3; II.John.7. Damit sollten wir uns mit den Enthüllungen zufrieden geben, die die Heilige Schrift uns gestattet. Wir sollten weder in obskuren Prophezeiungen der verschiedenen Offenbarungen nach dem Teufel stochern, noch Argumente aus unserer eigenen Interpretation konstruieren, solange die Fehldeutungen bedeutender Männer uns lehren, achtsam und nicht übertrieben gebieterisch bei unseren Einschätzungen zu sein.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 9, Absatz 9

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 9, Absatz 9,

It have not therefore the same apprehensions of liberty that I find some have or can think the benefits of it to consist in a liberty for men at pleasure to adopt themselves children of God, and from thence assume a title to inheritance here and proclaim them­selves heirs of the world; not a liberty for ambition to pull down well-framed constitutions, that out of its ruins they may build themselves fortunes; not a liberty to be Christians so as not to be subjects; nor such a liberty as is like to engage us in perpetual dissension and disorder. All the freedom I can wish my country or myself is to enjoy the protection of those laws which the prudence and providence of our ancestors established and the happy return of his Majesty‘ hath restored: a body of laws so well composed, that whilst this nation would be content only to be under them they were always sure to be above their neighbours, which forced from the world this constant acknowledgement, that we were not only the happiest state but the purest church of the latter age.

Keineswegs bin ich von derselben Vorstellung von Freiheit befangen, wie sie einige haben, dir mir begegnen, noch könnte ich je denken, sie bestünde in einer Freiheit des Beliebens für Menschen, sich selbst als Kinder Gottes zu adoptieren und von diesem Standpunkt aus einen Anspruch auf Erbrecht eben hier abzuleiten und sich selbst zu Erben der Welt zu erklären. Desgleichen keine Freiheit eigenem Ehrgeiz folgend gut organisierte Verfassungen niederzureißen, um auf deren Trümmern sich selbst Vermögen zu erschaffen. Ebenso keine Freiheit, zuerst Christen statt untergeordnete Bürger zu sein. Und schließlich keine Freiheit uns alle in unendliche Auseinandersetzungen und Chaos zu verstricken. Alle Freiheit die ich meinem Land oder mir selbst wünschen kann, besteht darin, den Schutz des Rechts und der Gesetze zu genießen, die Klugheit und Vorsehung unserer Vorfahren etabliert haben und die glücklicherweise durch die Rückkehr seiner Majestät wieder in Kraft gesetzt wurden: Ein Corpus des Rechts, so wohl gefügt, dass solange diese Nation sich damit zufrieden gäbe, sich lediglich diesen unterzuordnen, wir alle dessen sicher sein könnten unseren Nachbarn eine Nasenlänge voraus zu sein, die durch die Weltgeschichte beständig zu der Erkenntnis gedrängt wurden, dass wir nicht nur der glücklichste Staat sind, sondern über die ordentlichste Kirche der Neuzeit verfügen.

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TToG II § 201

John Locke: Two Treatises of Government

§ 201. It is a mistake, to think this fault is proper only to monarchies: Other forms of government are liable to it, as well as that: For wherever the power that is put in any hands for the government of the people, and the preservation of their properties39, is applied to other ends, and made use of to impoverish, harass, or subdue them to the arbitrary and irregular commands of those that have it; there it presently becomes tyranny, whether those that thus use it are one or many. Thus we read of the thirty Tyrants at Athens, as well as one at Syracuse; and the intolerable dominion of the decemviri67 at Rome was nothing better.

§ 201. Es wäre ein Missverständnis zu denken, dieser Fehler sei allein eine Eigentümlichkeit von Monarchien. Andere Regierungsformen sind ihm ebenso ausgesetzt. Wo auch immer Macht, die in irgendwelche Hände zum Regieren der Bevölkerung und Erhalt ihres Eigentums39 gelegt wurde, für andere Ziele verwendet und nur genutzt wird, die Bevölkerung zu prekarisieren68, zu schikanieren und willkürlichen, illegitimen Anordnungen derjenigen zu auszusetzen, die sie besitzen, dort wird sie sofort zur Tyrannei. Vollkommen gleich ob es sich um einen handelt, der sie so missbraucht, oder viele.

Das können wir über Dreißig Tyrannen in Athen genau wie von einem in Syrakus lesen. Auch die unerträgliche Herrschaft der decemviri67 in Rom war um keinen Deut besser.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

67https://en.wikipedia.org/wiki/Decemviri
67http://www.imperiumromanum.com/staat/magistrat/magistrat_16.htm
67https://de.wikipedia.org/wiki/Decemviri
68http://www.ak-gewerkschafter.de/service/informationen-zu-prekaren-arbeitsverhaltnissen/was-ist-prekarisierung/

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TToG II § 200

John Locke: Two Treatises of Government

§ 200. If one can doubt this to be truth, or reason, because it comes from the obscure hand of a subject, I hope the authority of a King will make it pass with him:

King James the First in his speech to the parliament, 1603, tells them thus: I will ever prefer the weal of the public and of the whole commonwealth, in making of good laws and constitutions to any particular and private ends of mine; thinking ever the wealth and weal of the commonwealth to be my greatest weal and worldly felicity; a point wherein a lawful King doth directly differ from a Tyrant: For I do acknowledge, that the special and greatest point of difference that is between a rightful King and an usurping Tyrant, is this, that whereas the proud and ambitious Tyrant doth think his kingdom and people are only ordained for satisfaction of his desires and unreasonable appetites, the righteous and just thing doth by the contrary acknowledge himself to be ordained for the procuring of the wealth and property39 of his people. And again, in his speech to the parliament 1609 he hath these words:

The King binds himself by a double oath, to the observation of the fundamental laws of his kingdom; tacitly, as by being a King, and so bound to protect as well the people, as the laws of his kingdom; and expressly, by his oath at his coronation; so as every just King, in a settled kingdom, is bound to observe that paction to his people, by his laws, in framing his government agreeable thereunto, according to that paction which God made with Noah after the deluge.

Hereafter, seed-time and harvest, and cold and heat, and summer and winter, and day and night, shall not cease while the earth remaineth. And therefore a King governing in a settled kingdom, leaves to be a King, and degenerates into a Tyrant, as soon as he leaves off to rule according to his laws. And a little after:

Therefore all Kings that are not Tyrants, or perjured, will be glad to bound themselves within the limits of their laws; and they that persuade them the contrary, are vipers, and pests both against them and the commonwealth. Thus that learned King, who well understood the notion of things, makes the difference betwixt a King and a Tyrant to consist only in this, that one makes the laws the bounds of his power, and the good of the public, the end of his government; the other makes all give way to his own will and appetite.

§ 200. Sollte jemand bezweifeln dies sei Wahrheit oder Vernunft, weil es von der obskuren Hand eines Angehörigen kommt, so wird er es, hoffe ich, durch Autorität eines Königs akzeptieren.

König James I. verkündet in seiner Rede an das Parlament im Jahre 1603: Ich werde durch gute Gesetze und Verfassungen das Wohl des Volks und des ganzen Gemeinwesens stets meinen besonderen und privaten Interessen voranstellen. Ich werde Wohlstand und Wohlergehen des Gemeinwesens stets für mein größtes Heil und irdisches Glück halten. Ein Punkt, in dem ein rechtmäßiger König sich deutlich von einem Tyrannen unterscheidet.

Ich akzeptiere: Der besondere und wichtigste Unterschied zwischen einem rechtmäßigen König und einem usurpierenden Tyrann besteht darin: Während der hochmütige und ehrgeizige Tyrann glaubt, sein Königreich und sein Volk seien nur zur Befriedigung seiner Wünsche und irrationalen Begierden bestimmt, bekennt der rechtschaffene und gerechte König das Gegenteil: Er ist erhoben, um Wohlstand und Eigentum39 der Bevölkerung zu fördern.

Später gebraucht er in seiner Rede an das Parlament im Jahr 1609 folgende Worte: Der König verpflichtet sich durch zweifachen Eid zur Beachtung der grundlegenden Gesetze seines Reichs: Stillschweigend, insofern er ein König und dadurch verpflichtet ist, Volk und Recht seines Reichs zu schützen. Ausdrücklich durch seinen Krönungseid. Jeder gerechte König in einem stabilen Reich hat die Pflicht, den mit seinem Volk nach seinen Gesetzen geschlossenen Vertrag zu halten, indem er seine Regierung in annehmbarer Weise gestaltet, nach Vorlage des Vertrags, den Gott nach der Sintflut mit Noah einging: Solange die Erde besteht, sollen Saat und Ernte, Frost und Hitze, Sommer und Winter, Tag und Nacht nicht aufhören. Deshalb hört ein König, der ein geordnetes Reich regiert auf, König zu sein und entartet zu einem Tyrannen, sobald er aufhört, nach seinen Gesetzen zu regieren.

Und etwas später: Deshalb werden alle Könige, die nicht Tyrannen oder meineidig sind, sich damit zufrieden geben, innerhalb der Grenzen ihrer Gesetze zu bleiben. Wer sie vom Gegenteil überzeugen will, ist eine Giftschlange und eine ansteckende Seuche für den Fürsten gleichermaßen wie für das Gemeinwesen.

Deshalb besteht laut diesem gebildeten König, der die Bedeutung der Dinge gut verstand, der Unterschied zwischen König und Tyrann allein darin, dass der eine die Gesetze zu den Grenzen seiner Macht und das Wohl des Volks zum Ziel seiner Regierung bestimmt, der andere alles für Willkür und Begierde hintenanstellt.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 153

John Locke: Two Treatises of Government

§ 153. It is not necessary, no, nor so much as convenient, that the legislative should be always in being; but absolutely necessary that the executive power should, because there is not always need of new laws to be made, but always need of execution of the laws that are made. When the legislative hath put the execution of the laws, they make, into other hands. They have a power still to resume it out of those hands, when they find cause, and to punish for any mal-administration against the laws.

The same holds also in regard of the federative power, that and the executive being both ministerial and subordinate to the legislative, which, as has been showed, in a constituted commonwealth is the supreme. The legislative also in this case being supposed to consist of several persons, (for if it be a single person, it cannot but be always in being, and so will, as supreme, naturally have the supreme executive power, together with the legislative) may assemble, and exercise their legislature, at the times that either their original constitution, or their own adjournment, appoints, or when they please; if neither of these hath appointed any time, or there be no other way prescribed to convoke them:

For the supreme power being placed in them by the people, it is always in them, and they may exercise it when they please, unless by their original constitution, they are limited to certain seasons, or by an act of their supreme power they have adjourned to a certain time; and when that time comes, they have a right to assemble and act again.

§ 153. Es ist weder notwendig, nein, noch nicht einmal passend, dass die Legislative dauernd besteht. Absolut notwendig ist dies dagegen bei der Exekutive. Der Bedarf an neuen Gesetzen ist nicht ständig vorhanden, wohl aber Bedarf des Vollzugs gegebener Gesetze.

Sollte die Legislative den Vollzug ihrer erlassenen Gesetze in andere Hände gelegt haben, behält sie noch immer die Macht, sie diesen Händen zu entziehen falls sie Anlass dazu hat und jede schlechte, gesetzeswidrige Verwaltung zu bestrafen. Gleiches gilt die föderative
Macht betreffend, denn beide, die föderative und die exekutive Macht stehen im Dienst der Legislative und sind dieser untergeordnet, da jene, wie nachgewiesen worden ist, in einem Verfassungsstaat die höchste ist.

Die Legislative, auch in diesem Fall als aus mehreren Personen bestehend angenommen, (denn läge sie bei einer einzigen Person, wäre sie eine permanente und hätte als oberste natürlich auch die höchste exekutive Macht zusammen mit der legislativen), kann sich zu jeder Zeit versammeln und ihre Legislative ausüben, die ihre ursprüngliche Satzung, ihr eigener Beschluss zur nächsten Zusammenkunft es zulassen. Falls durch keines von beiden Ort und Zeit festlegt oder kein anderer Weg zu ihrer Berufung vorgeschrieben ist: Wann sie will. Denn da ihr vom Volk höchste Macht gewährt wurde, liegt diese stets bei ihr und sie darf sie ausüben, wann sie will, falls sie nicht original durch Verfassung an bestimmte Perioden gebunden wurde oder durch Beschluss mittels ihrer höchsten Macht sich bis zu einer bestimmten Zeit vertagt hat. Wenn diese Zeit da ist, hat sie das Recht sich zu versammeln und erneut zur Tat zu schreiten.

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TToG II § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. Absolute arbitrary power, or governing without settled standing laws, can neither of them consist with the ends of society and government, which men would not quit the freedom of the state of nature for, and tie themselves up under, were it not to preserve their lives, liberties and fortunes, and by stated rules of right and property to secure their peace and quiet. It cannot be supposed that they should intend, had they a power so to do, to give anyone or more, an absolute arbitrary power over their persons and estates, and put a force into the magistrate’s hand to execute his unlimited will arbitrary upon them.

This were to put themselves into a worse condition than the state of nature, wherein they had a liberty to defend their right against the injuries of others, and were upon equal terms of force to maintain it, whether invaded by a single man, or many in combination. Whereas by supposing they have given up themselves to the absolute arbitrary power and will of a legislator, they have disarmed themselves, and armed him, to make a prey of them when he pleases;

he being in a much worse condition, who is exposed to the arbitrary power of one man, who has the command of 100,000, than he that is exposed to the arbitrary power of 100,000 single men; no body being secure, that his will, who has such a command, is better than that of other men, though his force be 100,000 times stronger.

And therefore, whatever form the commonwealth is under, the ruling power ought to govern by declared and received laws, and not by extemporary dictates and undetermined resolutions: For then mankind will be in a far worse condition than in the state of nature, if they shall have armed one, or a few men with the joint power of a multitude, to force them to obey at pleasure the exorbitant and unlimited decrees of their sudden thoughts, or unrestrained, and till that moment unknown wills, without having any measures set down which may guide and justify their actions:

For all the power the government has, being only for the good of the society, as it ought not to be arbitrary and at pleasure, so it ought to be exercised by established and promulgated laws; that both the people may know their duty, and be safe and secure within the limits of the law; and the rulers too kept within their bounds, and not be tempted, by the power they have in their hands, to employ it to such purposes, and by such measures, as they would not have known, and own not willingly.

§ 137. Absolute, willkürliche Macht oder Regieren ohne feste, stehende Gesetze: Keines von beiden verträgt sich mit den Zwecken von Gesellschaft und Regierung. Dafür verzichteten Menschen weder auf die Freiheit des Naturzustandes noch legten sich selbst in Fesseln, wenn es nicht wäre, um Leben, Freiheiten und Vermögen zu erhalten und nach festen Regeln für Recht und Besitz ihren Frieden und ihre Ruhe zu sichern.

Man darf nicht unterstellen, sie hätten die Absicht, selbst wenn sie Macht dazu hätten, einem oder mehreren Menschen absolute, willkürliche Macht über ihre Person und ihr Vermögen zu gewähren, und Macht in die Hände der Obrigkeit zu legen, um unbegrenzten Willen willkürlich an ihnen zu vollstrecken. Dies hieße, sich in eine schlimmere Lage zu bringen als es der Naturzustand sein könnte, in dem sie Freiheit hätten, ihr Recht gegen Schädigungen Anderer zu verteidigen. Wo sie über identische Voraussetzungen für Macht verfügten, es zu behaupten, egal ob es von einem einzelnen Menschen oder von vielen gemeinsam in Frage gestellt würde.

Andererseits angenommen, sie lieferten sich absoluter Macht und unbegrenztem Willen eines Gesetzgebers aus, so würden sie sich selbst entwaffnen und ihn dafür rüsten, sie nach Belieben zu seiner Beute zu machen. Wer der willkürlichen Macht eines einzigen Mannes ausgesetzt ist, welcher 100.000 Mann kommandiert, ist in einer viel schlechteren Lage als einer, der sich der willkürlichen Macht von 100.000 einzelnen Menschen gegenüber befindet. Niemand kann sicher sein, der Wille dessen, der eine derartige Macht besitzt, sei besser sei als der Anderer, während dessen Macht 100.000fach stärker ist.

Wie die Staatsform auch aussieht, die regelnde Macht muss nach öffentlich verkündeten und anerkannten Gesetzen regieren und keinesfalls nach spontanen Eingebungen und unbestimmten Beschlüssen. Die Menschheit wäre in einer viel schlimmeren Lage als im Naturzustand, hätte sie Einen oder einige Wenige mit der vereinten Macht einer Vielzahl ausgestattet, sie nach Belieben zu zwingen, übertriebenen und unbegrenzten Anordnungen spontaner Ideen oder ihrem schrankenlosen und bis dahin unbekannten Willensäußerungen zu gehorchen, obwohl keine Regeln festgesetzt sind, deren Handlungen zu leiten und zu rechtfertigen.

Da alle Macht einer Regierung nur zum Besten der Gesellschaft dienen darf, darf sie, ebenso wie sie weder Willkür noch Belieben überlassenen werden darf, nur nach festen und veröffentlichten Gesetzen ausgeübt werden, damit einerseits Die Bevölkerung ihre Aufgaben kennt und innerhalb der Grenzen des Gesetzes ruhig und sicher leben kann. Andererseits damit die Herrscher im Zaum gehalten werden und nicht durch die Macht, die sie in Händen haben, in Versuchung geraten, sie zu solchen Zwecken und durch solche Regeln zu missbrauchen, die das Volk weder anerkannt hat noch bereitwillig zugestehen würde.

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TToG II § 83

John Locke: Two Treatises of Government

§ 83. For all the ends of marriage being to be obtained under politic government, as well as in the state of nature, the civil magistrate doth not abridge the right or power of either naturally necessary to those ends, viz. procreation and mutual support and assistance whilst they are together; but only decides any controversy that may arise between man and wife about them. If it were otherwise, and that absolute sovereignty and power of life and death naturally belonged to the husband, and were necessary to the society between man and wife, there could be no matrimony in any of those countries where the husband is allowed no such absolute authority.

But the ends of matrimony requiring no such power in the husband, the condition of conjugal society put it not in him, it being not at all necessary to that state. Conjugal society could subsist and attain its ends without it; nay, community of goods, and the power over them, mutual assistance and maintenance, and other things belonging to conjugal society, might be varied and regulated by that contract which unites man and wife in that society, as far as may consist with procreation and the bringing up of children till they could shift for themselves; nothing being necessary to any society, that is not necessary to the ends for which it is made.

§ 83. Da alle Zwecke einer Ehe unter politischer Regierung ebenso erreichbar sein müssen wie im Naturzustand, verkürzt die staatliche Verwaltung keinem von beiden das Recht oder die Macht, die für diese Zwecke von Natur notwendig sind: Ich rede von Vermehrung, Erhalt und Beistand auf Gegenseitigkeit. Sie entscheidet nur die Streitfälle, die zwischen Mann und Frau darüber entstehen könnten. Wäre es anders, gehörten absolute Souveränität und Macht über Leben und Tod von Natur aus dem Gatten und wären für die Gemeinschaft zwischen Mann und Frau notwendig, könnte es in keinem der Länder eine Ehe geben, in denen dem Gatten eine solche absolute Autorität nicht zugestanden wird.

Da aber die Zwecke der Ehe keineswegs solche Macht beim Gatten erfordern, wird sie im Stand ehelicher Gemeinschaft nicht gewährt. Sie ist für diesen Stand überhaupt nicht notwendig. Eheliche Gemeinschaft kann ohne sie bestehen und ihre Zwecke erreichen. Noch besser: Gemeinschaft der Güter und Verfügung über sie, gegenseitige Hilfe und Erhalt und andere zur ehelichen Gemeinschaft gehörende Dinge, können durch einen Vertrag, der Mann und Frau in dieser Gemeinschaft verbindet, soweit verändert und geregelt werden, wie es zur Zeugung von Kindern und ihrer Ausbildung passt, bis sie für sich selbst zu sorgen imstande sind. Nichts ist für eine Gesellschaft notwendig, was nicht für die Zwecke notwendig ist, für die sie gebildet wird.

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TToG II § 61

John Locke: Two Treatises of Government

§ 61. Thus we are born free, as we are born rational; not that we have actually the exercise of either: Age, that brings one, brings with it the other too. And thus we see how natural freedom and subjection to parents may consist together, and are both founded on the same principle. A child is free by his father’s title, by his father’s understanding, which is to govern him till he hath it of his own. The freedom of a man at years of discretion, and the subjection of a child to his parents whilst yet short of that age, are so consistent, and so distinguishable, that the most blinded contenders for monarchy, by right of fatherhood, cannot miss this difference; the most obstinate cannot but allow their consistency:

For were their doctrine all true, were the right heir of Adam now known, and by that title settled a monarch in his throne, invested with all the absolute unlimited power Sir Robert Filmer talks of; if he should die as soon as his heir were born, must not the child, notwithstanding he were never so free, never so much sovereign, be in subjection to his mother and nurse, to tutors and governors, till age and education brought him reason and ability to govern himself and others?

The necessities of his life, the health of his body, and the information of his mind, would require him to be directed by the will of others, and not his own; and yet will anyone think, that this restraint and subjection were inconsistent with, or spoiled him of that liberty or sovereignty he had a right to, or gave away his empire to those who had the government of his non-age?

This government over him only prepared him the better and sooner for it. If anybody should ask me, when my son is of age to be free? I shall answer, just when his monarch is of age to govern. But at that time, says the judicious Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, a man may be said to have attained so far forth the use of reason, as sufficeth to make him capable of those laws whereby he is then bound to guide his actions: This is a great deal more easy for sense to discern, than for any one by skill and learning to determine.

§ 61. Wir werden genauso frei geboren, wie wir auch vernünftig geboren werden, nicht aber, dass wir sofort Beides anwenden könnten: Das Alter bringt das eine wie das Andere mit sich. So erkennen wir, wie gut sich natürliche Freiheit und Unterordnung unter die Eltern miteinander vertragen und beide auf demselben Prinzip beruhen. Ein Kind ist frei durch seines Vaters Recht, durch seines Vaters Verstand, der es leitet, bis es genug eigenen Verstand hat. Die Freiheit eines Menschen bei Volljährigkeit und die Unterordnung eines Kindes zu den Eltern, bis es jenes Alter erreicht, sind perfekt vereinbar und klar unterscheidbar.

Selbst dem verblendetsten Verfechter der Monarchie auf Basis des Rechts der Vaterschaft kann der Unterschied nicht entgehen. Sogar der Hartnäckigste kommt nicht darum herum, die Folgerichtigkeit anzuerkennen. Wäre ihre Lehre richtig, wäre der wahre Erbe Adams jetzt bekannt und wegen seines Anspruchs als Monarch auf seinen Thron gesetzt. Eingekleidet mit aller der absoluten, unbeschränkten Macht, von der Sir Robert Filmer spricht.

Nun, falls er in dem Moment sterben sollte, indem sein Erbe geboren wird: Wäre nicht das Kind, und wäre es noch so frei, noch so souverän, seiner Mutter und Amme, seinen Vormündern und Regenten, untergeordnet, bis Alter und Erziehung ihm genug Vernunft und Fähigkeit verleihen, sich selbst und andere zu regieren? Die Notwendigkeiten seiner Existenz, die Gesundheit seines Körpers, und die Bildung seines Verstandes erfordern, sich von dem Willen anderer und nicht dem eigenen leiten zu lassen.

Will tatsächlich jemand behaupten, diese Beschränkung und Unterordnung wären mit der Freiheit und Souveränität, auf die es Anspruch hat, unvereinbar? Oder gar sie raubten ihm diese oder lieferten sein Reich an jene aus, welche es während der Unmündigkeit zu leiten hätten? Diese Leitung, unter der ein solches Kind stehen müsste, bereitete es nur umso besser und schneller darauf vor. Wenn mich jemand fragen sollte, wann mein Sohn das Alter hat, frei zu sein, werde ich antworten: Genau dann, wenn Filmers Monarch das Alter hat zu regieren.

Zu welcher Zeit, schreibt der umsichtige Hooker34, Eccl.Pol.1.I.Sect.6, von einem Menschen gesagt werden kann, er habe den Gebrauch der Vernunft soweit erlernt als genügt, um die Gesetze zu verstehen, durch die er dann gehalten ist, seine Handlungen zu bemessen, — das ist viel leichter für das Gefühl zu erkennen, als nach Erfahrung und Wissen zu bestimmen.

34https://en.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker
34https://de.wikipedia.org/wiki/Richard_Hooker

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