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TToG II § 83

John Locke: Two Treatises of Government

§ 83. For all the ends of marriage being to be obtained under politic government, as well as in the state of nature, the civil magistrate doth not abridge the right or power of either naturally necessary to those ends, viz. procreation and mutual support and assistance whilst they are together; but only decides any controversy that may arise between man and wife about them. If it were otherwise, and that absolute sovereignty and power of life and death naturally belonged to the husband, and were necessary to the society between man and wife, there could be no matrimony in any of those countries where the husband is allowed no such absolute authority.

But the ends of matrimony requiring no such power in the husband, the condition of conjugal society put it not in him, it being not at all necessary to that state. Conjugal society could subsist and attain its ends without it; nay, community of goods, and the power over them, mutual assistance and maintenance, and other things belonging to conjugal society, might be varied and regulated by that contract which unites man and wife in that society, as far as may consist with procreation and the bringing up of children till they could shift for themselves; nothing being necessary to any society, that is not necessary to the ends for which it is made.

§ 83. Da alle Zwecke einer Ehe unter politischer Regierung ebenso erreichbar sein müssen wie im Naturzustand, verkürzt die staatliche Verwaltung keinem von beiden das Recht oder die Macht, die für diese Zwecke von Natur notwendig sind: Ich rede von Vermehrung, Erhalt und Beistand auf Gegenseitigkeit. Sie entscheidet nur die Streitfälle, die zwischen Mann und Frau darüber entstehen könnten. Wäre es anders, gehörten absolute Souveränität und Macht über Leben und Tod von Natur aus dem Gatten und wären für die Gemeinschaft zwischen Mann und Frau notwendig, könnte es in keinem der Länder eine Ehe geben, in denen dem Gatten eine solche absolute Autorität nicht zugestanden wird.

Da aber die Zwecke der Ehe keineswegs solche Macht beim Gatten erfordern, wird sie im Stand ehelicher Gemeinschaft nicht gewährt. Sie ist für diesen Stand überhaupt nicht notwendig. Eheliche Gemeinschaft kann ohne sie bestehen und ihre Zwecke erreichen. Noch besser: Gemeinschaft der Güter und Verfügung über sie, gegenseitige Hilfe und Erhalt und andere zur ehelichen Gemeinschaft gehörende Dinge, können durch einen Vertrag, der Mann und Frau in dieser Gemeinschaft verbindet, soweit verändert und geregelt werden, wie es zur Zeugung von Kindern und ihrer Ausbildung passt, bis sie für sich selbst zu sorgen imstande sind. Nichts ist für eine Gesellschaft notwendig, was nicht für die Zwecke notwendig ist, für die sie gebildet wird.

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TToG II § 80

John Locke: Two Treatises of Government

§ 80. And herein I think lies the chief, if not the only reason, why the male and female in mankind are tied to a longer conjunction than other creatures, viz. because the female is capable of conceiving, and de facto is commonly with child again, and brings forth to a new birth, long before the former is out of a dependency for support on his parents help, and able to shift for himself, and has all the assistance that is due to him from his parents: Whereby the father, who is bound to take care for those he hath begot, is under an obligation to continue in conjugal society with the same woman longer than other creatures, whose young being able to subsist of themselves, before the time of procreation returns again, the conjugal bond dissolves of itself, and they are at liberty, till Hymen41 at his usual anniversary season summons them again to choose new mates.

Wherein one cannot but admire the wisdom of the great Creator, who having given to man foresight, and an ability to lay up for the future, as well as to supply the present necessity, hath made it necessary, that society of man and wife should be more lasting, than of male and female among other creatures; that so their industry might be encouraged, and their interest better united, to make provision and lay up goods for their common issue, with uncertain mixture, or easy and frequent solutions of conjugal society would mightily disturb.

§ 80. Ich denke hier liegt der wichtigste, wenn nicht einzige Grund, weshalb Mann und Frau der Menschheit eine längere Verbindung eingehen als andere Geschöpfe: Weil die Frau fähig ist zu empfangen, und de facto in der Regel von neuem schwanger wird und niederkommt, lange bevor das vorherige Kind für seinen Erhalt auf elterliche Hilfe verzichten kann oder imstande ist sich selbst zu helfen und deshalb noch den Beistand nötig hat, den es von den Eltern erhält.

Das drängt den Vater, der verpflichtet ist für die zu sorgen die er gezeugt hat, mit derselben Frau länger in ehelicher Gemeinschaft zu bleiben als andere Geschöpfe. Da ihre Jungen rasch die Fähigkeit haben, sich selbst zu erhalten sind jene gehalten, sich neue Partner zu suchen, weil das eheliche Band, noch ehe die Zeit der Zeugung wiederkehrt, sich von selbst löst und sie deshalb frei sind, bis Hymenaios41 sie zur meist jährlich wiederkehrenden Brunftzeit einlädt.

Man kann die Weisheit des großen Schöpfers nur bewundern. Mit Verleihung den Fähigkeiten des Vorausschauens, des Bevorratens für die Zukunft und des Befriedigens aktueller Bedürfnisse, hat er den Menschen in die Notwendigkeit einer länger dauernden Gemeinschaft von Mann und Frau versetzt als andere Spezies. Er hat auf diese Weise ihre Aktivität angeregt und ihr Interesse, den gemeinsamen Nachwuchs zu versorgen und Güter für ihn zurückzulegen besser vereinigt. Das würde durch wechselhaftes Paarungsverhalten, unsichere Vaterschaft oder leichtfertige und häufige Auflösung der ehelichen Gesellschaft erheblich gestört werde.

41https://en.wikipedia.org/wiki/Hymen_(god)
41http://www.enzyklo.de/Begriff/Hymenaios%20(Hymen)

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