Schlagwort-Archive: conjugal

TToG II § 83

John Locke: Two Treatises of Government

§ 83. For all the ends of marriage being to be obtained under politic government, as well as in the state of nature, the civil magistrate doth not abridge the right or power of either naturally necessary to those ends, viz. procreation and mutual support and assistance whilst they are together; but only decides any controversy that may arise between man and wife about them. If it were otherwise, and that absolute sovereignty and power of life and death naturally belonged to the husband, and were necessary to the society between man and wife, there could be no matrimony in any of those countries where the husband is allowed no such absolute authority.

But the ends of matrimony requiring no such power in the husband, the condition of conjugal society put it not in him, it being not at all necessary to that state. Conjugal society could subsist and attain its ends without it; nay, community of goods, and the power over them, mutual assistance and maintenance, and other things belonging to conjugal society, might be varied and regulated by that contract which unites man and wife in that society, as far as may consist with procreation and the bringing up of children till they could shift for themselves; nothing being necessary to any society, that is not necessary to the ends for which it is made.

§ 83. Da alle Zwecke einer Ehe unter politischer Regierung ebenso erreichbar sein müssen wie im Naturzustand, verkürzt die staatliche Verwaltung keinem von beiden das Recht oder die Macht, die für diese Zwecke von Natur notwendig sind: Ich rede von Vermehrung, Erhalt und Beistand auf Gegenseitigkeit. Sie entscheidet nur die Streitfälle, die zwischen Mann und Frau darüber entstehen könnten. Wäre es anders, gehörten absolute Souveränität und Macht über Leben und Tod von Natur aus dem Gatten und wären für die Gemeinschaft zwischen Mann und Frau notwendig, könnte es in keinem der Länder eine Ehe geben, in denen dem Gatten eine solche absolute Autorität nicht zugestanden wird.

Da aber die Zwecke der Ehe keineswegs solche Macht beim Gatten erfordern, wird sie im Stand ehelicher Gemeinschaft nicht gewährt. Sie ist für diesen Stand überhaupt nicht notwendig. Eheliche Gemeinschaft kann ohne sie bestehen und ihre Zwecke erreichen. Noch besser: Gemeinschaft der Güter und Verfügung über sie, gegenseitige Hilfe und Erhalt und andere zur ehelichen Gemeinschaft gehörende Dinge, können durch einen Vertrag, der Mann und Frau in dieser Gemeinschaft verbindet, soweit verändert und geregelt werden, wie es zur Zeugung von Kindern und ihrer Ausbildung passt, bis sie für sich selbst zu sorgen imstande sind. Nichts ist für eine Gesellschaft notwendig, was nicht für die Zwecke notwendig ist, für die sie gebildet wird.

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TToG II § 81

John Locke: Two Treatises of Government

§ 81. But though these are ties upon mankind, which make the conjugal bonds more firm and lasting in man, than the other species of animals; yet it would give one reason to enquire, why this compact, where procreation and education are secured, and inheritance taken care for, may not be made determinable, either by consent, or at a certain time, or upon certain conditions, as well as any other voluntary compacts, there being no necessity in the nature of the thing, nor to the ends of it, that it should always be for life; I mean, to such as
are under no restraint of any positive law, which ordains all such contracts to be perpetual.

§ 81. Auch wenn das Fesseln für die Menschheit sind, die das eheliche Band unter Menschen fester und dauerhafter machen als es bei anderen Arten der Fall ist, so könnte es doch Grund geben zu fragen, warum dieser Vertrag, sowie Zeugung und Ausbildung gesichert sind und für Erbschaft gesorgt ist, durch Zustimmung, oder zu einer gewissen Zeit oder unter definierten Bedingungen ebenso gut auflösbar gemacht werden darf wie jeder andere freiwillige Vertrag. Es gibt weder für die Natur der Sache selbst noch für ihren Zweck eine Notwendigkeit, er müsse stets für das Leben geschlossen werden. Damit meine ich, für alle Menschen, die unter keinem Zwang eines positiven Gesetzes stehen, welches alle derartigen Verträge zu lebenslänglichen macht.

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TToG II § 80

John Locke: Two Treatises of Government

§ 80. And herein I think lies the chief, if not the only reason, why the male and female in mankind are tied to a longer conjunction than other creatures, viz. because the female is capable of conceiving, and de facto is commonly with child again, and brings forth to a new birth, long before the former is out of a dependency for support on his parents help, and able to shift for himself, and has all the assistance that is due to him from his parents: Whereby the father, who is bound to take care for those he hath begot, is under an obligation to continue in conjugal society with the same woman longer than other creatures, whose young being able to subsist of themselves, before the time of procreation returns again, the conjugal bond dissolves of itself, and they are at liberty, till Hymen41 at his usual anniversary season summons them again to choose new mates.

Wherein one cannot but admire the wisdom of the great Creator, who having given to man foresight, and an ability to lay up for the future, as well as to supply the present necessity, hath made it necessary, that society of man and wife should be more lasting, than of male and female among other creatures; that so their industry might be encouraged, and their interest better united, to make provision and lay up goods for their common issue, with uncertain mixture, or easy and frequent solutions of conjugal society would mightily disturb.

§ 80. Ich denke hier liegt der wichtigste, wenn nicht einzige Grund, weshalb Mann und Frau der Menschheit eine längere Verbindung eingehen als andere Geschöpfe: Weil die Frau fähig ist zu empfangen, und de facto in der Regel von neuem schwanger wird und niederkommt, lange bevor das vorherige Kind für seinen Erhalt auf elterliche Hilfe verzichten kann oder imstande ist sich selbst zu helfen und deshalb noch den Beistand nötig hat, den es von den Eltern erhält.

Das drängt den Vater, der verpflichtet ist für die zu sorgen die er gezeugt hat, mit derselben Frau länger in ehelicher Gemeinschaft zu bleiben als andere Geschöpfe. Da ihre Jungen rasch die Fähigkeit haben, sich selbst zu erhalten sind jene gehalten, sich neue Partner zu suchen, weil das eheliche Band, noch ehe die Zeit der Zeugung wiederkehrt, sich von selbst löst und sie deshalb frei sind, bis Hymenaios41 sie zur meist jährlich wiederkehrenden Brunftzeit einlädt.

Man kann die Weisheit des großen Schöpfers nur bewundern. Mit Verleihung den Fähigkeiten des Vorausschauens, des Bevorratens für die Zukunft und des Befriedigens aktueller Bedürfnisse, hat er den Menschen in die Notwendigkeit einer länger dauernden Gemeinschaft von Mann und Frau versetzt als andere Spezies. Er hat auf diese Weise ihre Aktivität angeregt und ihr Interesse, den gemeinsamen Nachwuchs zu versorgen und Güter für ihn zurückzulegen besser vereinigt. Das würde durch wechselhaftes Paarungsverhalten, unsichere Vaterschaft oder leichtfertige und häufige Auflösung der ehelichen Gesellschaft erheblich gestört werde.

41https://en.wikipedia.org/wiki/Hymen_(god)
41http://www.enzyklo.de/Begriff/Hymenaios%20(Hymen)

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TToG II § 78

John Locke: Two Treatises of Government

§ 78. Conjugal society is made by a voluntary compact between man and woman: And though it consist chiefly in such a communion and right in one another’s bodies as is necessary to its chief end, procreation; yet it draws with it mutual support and assistance, and a communion of interests too, as necessary not only to unite their care and affection, but also necessary to their common offspring, who have a right to be nourished, and maintained by them till they are able to provide for themselves.

§ 78. Die eheliche Gesellschaft wird durch einen freiwilligen Vertrag zwischen Mann und Frau geschlossen. Obwohl sie hauptsächlich in einer solchen Gemeinschaftlichkeit und gegenseitigen Berechtigung auf den Körper besteht, wie sie zur Erfüllung ihres wichtigsten Zwecks, der Zeugung, notwendig sind, so zieht sie doch gegenseitigen Unterhalt, Beistand und eine Gemeinsamkeit der Interessen nach sich. Nicht nur als Erfordernis für die Vereinigung ihrer Sorge und Zuneigung, sondern auch für die gemeinsamen Nachkommen, die ein Recht haben, von ihnen ernährt und versorgt zu werden, bis sie imstande sind, für sich selbst zu sorgen.

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TToG I § 138

John Locke: Two Treatises of Government

§ 138. In the next section, he tells us this patriarchal power continued not only till the flood, but after it, as the name patriarch doth in part prove. The word patriarch doth more than in part prove, that patriarchal power continued in the world as long as there were patriarchs, for it is necessary that patriarchal power should be whilst there are patriarchs; as it is necessary there should be paternal or conjugal power whilst there are fathers or husbands; but this is but playing with names. That which he would fallaciously insinuate is the thing in question to be proved, viz. that the lordship which Adam had over the world, the supposed absolute universal dominion of Adam by right descending from him, the patriarchs did enjoy. If he affirms such an absolute monarchy continued to the flood, in the world,

I would be glad to know what records he has it from; for I confess I cannot find a word of it in my Bible: If by patriarchal power he means anything else; it is nothing to the matter in hand. And how the name patriarch in some part proves, that those, who are called by that name, had absolute monarchical power, I confess, I do not see, and therefore I think needs no answer till the argument from it be made out a little clearer.

§ 138. Im nächsten Absatz verkündet er: Diese patriarchalische Macht hat nicht nur bis zur Sintflut, sondern auch nach ihr fortgedauert, wie zum Teil schon der Begriff Patriarch beweist. Der Begriff Patriarch beweist mehr als nur zum Teil, dass die patriarchalische Macht in der Welt fortdauerte, solange es Patriarchen gab. Es ist schließlich mindestens so natürlich, dass es patriarchalische Macht gibt, solange es Patriarchen gibt, wie es natürlich ist, dass es väterliche und eheliche Macht gibt, solange es Väter und Ehegatten gibt. Hier liegt ein Begriffsbingo vor.

Der springende Punkt ist, was er uns tückisch und unbemerkt einreden möchte und was erst bewiesen werden soll: Die Herrschaft, die Adam über die Welt besaß, diese angenommene, absolute, universale Herrschaft soll von den Patriarchen durch von ihm stammendes Recht ausgeübt worden sein. Wenn er behauptet, diese absolute Monarchie in der Welt habe bis zur Flut gedauert, so möchte ich gern nachprüfen, welche Berichte er darüber hat. Ich muss gestehen, in meiner Bibel finde ich kein Wort davon. Sofern er unter patriarchalischer Macht etwas anderes versteht, dann gehört sie nicht zum Thema. Ich kann nicht erkennen, wie der Begriff Patriarch zum Teil beweisen soll, die so Bezeichneten besaßen absolute königliche Macht. Ich glaube viel mehr, die Antwort ist überflüssig, bis das Argument dazu ein wenig klarer nachgewiesen wird.

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TToG I § 103

John Locke: Two Treatises of Government

§ 103. When therefore it can be showed, that conjugal power can belong to him that is not an husband, it will also I believe be proved, that our author’s paternal power, acquired by begetting, may be inherited by a son; and that a brother, as heir to his father’s power, may have paternal power, over his brethren, and by the same rule conjugal power too:

But till then, I think we may rest satisfied, that the paternal power of Adam, this sovereign authority of fatherhood, were there any such, could not descend to, nor be inherited by, his next heir. Fatherly power, I easily grant our author, if it will do him any good, can never be lost, because it will be as long in the world as there are fathers: But none of them will have Adams paternal power, or derive theirs from him; but everyone will have his own, by the same title Adam had his, viz. by begetting, but not by inheritance, or succession, no more than husbands have their conjugal power by inheritance from Adam.

And thus we see, as Adam had no such property, no such paternal power, as gave him sovereign jurisdiction over mankind; so likewise his sovereignty built upon either of these titles, if he had any such, could not have descended to his heir, but must have ended with him.

Adam therefore, as has been proved being neither monarch nor his imaginary monarchy hereditable, the power which is now in the world, is not that which was Adam’s, since all that Adam could have upon our author’s grounds, either of property or fatherhood, necessarily died with him, and could not be conveyed to posterity by inheritance. In the next place we will consider, whether Adam had any such heir, to inherit his power, as our author talks of.

§ 103. Möge man mir zeigen, wie eheliche Macht einem gehören kann, der gar kein Ehegatte ist. Damit wäre unseres Autors Behauptung bewiesen, durch Zeugung erworbene väterliche Macht könne an einen Sohn vererbt werden und ein Bruder könne als Erbe der Macht seines Vaters väterliche Macht über seine Brüder sowie nach derselben Regel auch eheliche Macht haben.

Mir scheint inzwischen dürfen wir getrost daran festhalten, die väterliche Macht Adams, jene souveräne Autorität der Vaterschaft, wenn es eine solche je gab, konnte nicht auf seinen nächsten Erben vererbt oder durch ihn geerbt werden. Sofern es unserem Autor hilft, gestehe ich gern zu, väterliche Macht kann nie verloren gehen, da sie so lange bestehen wird, als es auf der Welt Väter gibt.

Keiner von ihnen kann jedoch Adams väterliche Macht übernehmen oder die seinige von Adam ableiten. Jeder wird aus demselben Anspruch seine eigene haben, wie Adam die seinige hatte: Durch Zeugung, aber weder durch Erbschaft noch Erbfolge. Ebensowenig haben Ehegatten ihre eheliche Macht von Adam geerbt.

Wir erkennen, da Adam weder derartige Besitz noch solche väterliche Macht besaß, die ihm unabhängige Befugnis Recht über die Menschheit zu sprechen hatte gewähren können, kann auch keine auf diesen Titeln aufgebaute Souveränität, soweit er sie überhaupt gehabt hatte, nicht auf seinen Erben übergegangen sein. Sie muss mit ihm geendet haben.

Der Beweis ist bereits erbracht: Adam war weder Monarch noch war die auf ihn eingebildete Monarchie vererbbar. Bei der heute in der Welt vorhandenen Macht handelt es sich um eine andere als sie Adam besaß. Alles, was Adam nach unseres Autors Gründen an Besitz oder Vaterschaft besitzen konnte, erlosch notwendigerweise mit ihm und war nicht an die Nachkommen vererbbar. Im nächsten Kapitel wollen wir betrachten, ob Adam einen solchen Erben seiner Macht hatte, wie unser Autor behauptet.

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TToG I § 98

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§ 98. As Adams sovereignty, if, by virtue of being proprietor of the world, he had any authority over men, could not have been inherited by any of his children over the rest, because they had the same title to divide the inheritance, and every one had a right to a portion of his father’s possessions; so neither could Adams sovereignty by right of fatherhood, if any such he had, descend to any one of his children:

For it being, in our author’s account, a right acquired by begetting to rule over those he had begotten, it was not a power possible to be inherited, because the right being consequent to, and built on, an act perfectly personal, made that power so too, and impossible to be inherited: For paternal power, being a natural right rising only from the relation of father and son, is as impossible to be inherited as the relation itself; and a man may pretend as well to inherit the conjugal power the husband, whose heir he is, had over his wife, as he can to inherit the paternal power of a father over his children:

For the power of the husband being founded on contract, and the power of the father on begetting, he may as well inherit the power obtained by the conjugal contract, which was only personal, as he may the power obtained by begetting, which could reach no
farther than the person of the begetter, unless begetting can be a title to power in him that does not beget.

§ 98. Ebenso wie Adams Souveränität, falls er in seiner Eigenschaft als Besitzer der Welt überhaupt eine Autorität über Menschen besaß, von keinem seiner Kinder unter Ausschluss der Übrigen geerbt werden konnte, da sie alle gleichermaßen berechtigt waren, die Erbschaft zu teilen, und jeder einzelne ein Recht auf einen Teil von seines Vaters Besitztum hatte, so konnte auch Adams Souveränität aus dem Recht der Vaterschaft, — wenn er überhaupt eine hatte, auf keines seiner Kinder übergehen. Da es nach unseres Autors Darstellung ein durch Zeugung erworbenes Recht über die Gezeugten zu herrschen war, war es eine Macht, die nicht vererbbar war.

Der Anspruch ergibt sich aus einem rein persönlichen Akt und gründet sich eben darauf, weshalb die Macht ebenfalls rein persönlich und deshalb unmöglich vererbbar ist. Die väterliche Macht als ein natürliches, sich allein aus dem Verhältnis von Vater und Sohn ergebendes Recht, kann ebenso wenig vererbt werden, wie das Verhältnis selbst. Ein Mensch könnte die eheliche Macht die ein Ehegatte, dessen Erbe er ist, gegenüber seiner Frau besitzt, ebenso gut als Erbe verlangen, wie die väterliche Macht eines Vaters über seine Kinder. Da die eheliche Macht auf Vertrag, die Macht des Vaters aber auf Zeugung beruht, kann er die durch den rein persönlichen Ehevertrag erworbene Macht mit der gleich gültigen Begründung erben wie die Macht, die durch Zeugung erlangt wird. Vor allem da diese nicht langer andauert kann als die Person des Zeugenden. Es sei denn die Zeugung begründe einen Anspruch auf Macht für denjenigen, der nicht zeugt.

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