Schlagwort-Archive: Fesseln

TToG II § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. Absolute arbitrary power, or governing without settled standing laws, can neither of them consist with the ends of society and government, which men would not quit the freedom of the state of nature for, and tie themselves up under, were it not to preserve their lives, liberties and fortunes, and by stated rules of right and property to secure their peace and quiet. It cannot be supposed that they should intend, had they a power so to do, to give anyone or more, an absolute arbitrary power over their persons and estates, and put a force into the magistrate’s hand to execute his unlimited will arbitrary upon them.

This were to put themselves into a worse condition than the state of nature, wherein they had a liberty to defend their right against the injuries of others, and were upon equal terms of force to maintain it, whether invaded by a single man, or many in combination. Whereas by supposing they have given up themselves to the absolute arbitrary power and will of a legislator, they have disarmed themselves, and armed him, to make a prey of them when he pleases;

he being in a much worse condition, who is exposed to the arbitrary power of one man, who has the command of 100,000, than he that is exposed to the arbitrary power of 100,000 single men; no body being secure, that his will, who has such a command, is better than that of other men, though his force be 100,000 times stronger.

And therefore, whatever form the commonwealth is under, the ruling power ought to govern by declared and received laws, and not by extemporary dictates and undetermined resolutions: For then mankind will be in a far worse condition than in the state of nature, if they shall have armed one, or a few men with the joint power of a multitude, to force them to obey at pleasure the exorbitant and unlimited decrees of their sudden thoughts, or unrestrained, and till that moment unknown wills, without having any measures set down which may guide and justify their actions:

For all the power the government has, being only for the good of the society, as it ought not to be arbitrary and at pleasure, so it ought to be exercised by established and promulgated laws; that both the people may know their duty, and be safe and secure within the limits of the law; and the rulers too kept within their bounds, and not be tempted, by the power they have in their hands, to employ it to such purposes, and by such measures, as they would not have known, and own not willingly.

§ 137. Absolute, willkürliche Macht oder Regieren ohne feste, stehende Gesetze: Keines von beiden verträgt sich mit den Zwecken von Gesellschaft und Regierung. Dafür verzichteten Menschen weder auf die Freiheit des Naturzustandes noch legten sich selbst in Fesseln, wenn es nicht wäre, um Leben, Freiheiten und Vermögen zu erhalten und nach festen Regeln für Recht und Besitz ihren Frieden und ihre Ruhe zu sichern.

Man darf nicht unterstellen, sie hätten die Absicht, selbst wenn sie Macht dazu hätten, einem oder mehreren Menschen absolute, willkürliche Macht über ihre Person und ihr Vermögen zu gewähren, und Macht in die Hände der Obrigkeit zu legen, um unbegrenzten Willen willkürlich an ihnen zu vollstrecken. Dies hieße, sich in eine schlimmere Lage zu bringen als es der Naturzustand sein könnte, in dem sie Freiheit hätten, ihr Recht gegen Schädigungen Anderer zu verteidigen. Wo sie über identische Voraussetzungen für Macht verfügten, es zu behaupten, egal ob es von einem einzelnen Menschen oder von vielen gemeinsam in Frage gestellt würde.

Andererseits angenommen, sie lieferten sich absoluter Macht und unbegrenztem Willen eines Gesetzgebers aus, so würden sie sich selbst entwaffnen und ihn dafür rüsten, sie nach Belieben zu seiner Beute zu machen. Wer der willkürlichen Macht eines einzigen Mannes ausgesetzt ist, welcher 100.000 Mann kommandiert, ist in einer viel schlechteren Lage als einer, der sich der willkürlichen Macht von 100.000 einzelnen Menschen gegenüber befindet. Niemand kann sicher sein, der Wille dessen, der eine derartige Macht besitzt, sei besser sei als der Anderer, während dessen Macht 100.000fach stärker ist.

Wie die Staatsform auch aussieht, die regelnde Macht muss nach öffentlich verkündeten und anerkannten Gesetzen regieren und keinesfalls nach spontanen Eingebungen und unbestimmten Beschlüssen. Die Menschheit wäre in einer viel schlimmeren Lage als im Naturzustand, hätte sie Einen oder einige Wenige mit der vereinten Macht einer Vielzahl ausgestattet, sie nach Belieben zu zwingen, übertriebenen und unbegrenzten Anordnungen spontaner Ideen oder ihrem schrankenlosen und bis dahin unbekannten Willensäußerungen zu gehorchen, obwohl keine Regeln festgesetzt sind, deren Handlungen zu leiten und zu rechtfertigen.

Da alle Macht einer Regierung nur zum Besten der Gesellschaft dienen darf, darf sie, ebenso wie sie weder Willkür noch Belieben überlassenen werden darf, nur nach festen und veröffentlichten Gesetzen ausgeübt werden, damit einerseits Die Bevölkerung ihre Aufgaben kennt und innerhalb der Grenzen des Gesetzes ruhig und sicher leben kann. Andererseits damit die Herrscher im Zaum gehalten werden und nicht durch die Macht, die sie in Händen haben, in Versuchung geraten, sie zu solchen Zwecken und durch solche Regeln zu missbrauchen, die das Volk weder anerkannt hat noch bereitwillig zugestehen würde.

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TToG II § 81

John Locke: Two Treatises of Government

§ 81. But though these are ties upon mankind, which make the conjugal bonds more firm and lasting in man, than the other species of animals; yet it would give one reason to enquire, why this compact, where procreation and education are secured, and inheritance taken care for, may not be made determinable, either by consent, or at a certain time, or upon certain conditions, as well as any other voluntary compacts, there being no necessity in the nature of the thing, nor to the ends of it, that it should always be for life; I mean, to such as
are under no restraint of any positive law, which ordains all such contracts to be perpetual.

§ 81. Auch wenn das Fesseln für die Menschheit sind, die das eheliche Band unter Menschen fester und dauerhafter machen als es bei anderen Arten der Fall ist, so könnte es doch Grund geben zu fragen, warum dieser Vertrag, sowie Zeugung und Ausbildung gesichert sind und für Erbschaft gesorgt ist, durch Zustimmung, oder zu einer gewissen Zeit oder unter definierten Bedingungen ebenso gut auflösbar gemacht werden darf wie jeder andere freiwillige Vertrag. Es gibt weder für die Natur der Sache selbst noch für ihren Zweck eine Notwendigkeit, er müsse stets für das Leben geschlossen werden. Damit meine ich, für alle Menschen, die unter keinem Zwang eines positiven Gesetzes stehen, welches alle derartigen Verträge zu lebenslänglichen macht.

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TToG II § 55

John Locke: Two Treatises of Government

§ 55. Children, I confess, are not born in this full state of equality, though they are born to it. Their parents have a sort of rule and jurisdiction over them, when they come into the world, and for some time after; but it is but a temporary one. The bonds of this subjection
are like the swaddling clothes they are wrapt up in, and supported by, in the weakness of their infancy: Age and reason, as they grow up, loosen them, till at length they drop quite off, and leave a man at his own free disposal.

§ 55. Ich gebe zu, Kinder werden nicht in diesen Zustand der Gleichheit geboren, sie werden für ihn geboren. Ihre Eltern haben über sie eine bestimmte Art Befugnis für Regeln und Rechtsprechung, wenn sie auf die Welt kommen und für eine Zeit danach. Aber nur vorübergehend. Die Fesseln dieser Unterordnung Sind wie die Windeln, mit denen sie als hilflose Babies gewickelt, gestützt und aufrecht gehalten werden. Alter und Vernunft lösen sie, je größer die Kinder werden, bis sie schließlich entfallen und der Mensch seiner eigenen freien Verfügung überlassen wird.

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