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TToG II § 153

John Locke: Two Treatises of Government

§ 153. It is not necessary, no, nor so much as convenient, that the legislative should be always in being; but absolutely necessary that the executive power should, because there is not always need of new laws to be made, but always need of execution of the laws that are made. When the legislative hath put the execution of the laws, they make, into other hands. They have a power still to resume it out of those hands, when they find cause, and to punish for any mal-administration against the laws.

The same holds also in regard of the federative power, that and the executive being both ministerial and subordinate to the legislative, which, as has been showed, in a constituted commonwealth is the supreme. The legislative also in this case being supposed to consist of several persons, (for if it be a single person, it cannot but be always in being, and so will, as supreme, naturally have the supreme executive power, together with the legislative) may assemble, and exercise their legislature, at the times that either their original constitution, or their own adjournment, appoints, or when they please; if neither of these hath appointed any time, or there be no other way prescribed to convoke them:

For the supreme power being placed in them by the people, it is always in them, and they may exercise it when they please, unless by their original constitution, they are limited to certain seasons, or by an act of their supreme power they have adjourned to a certain time; and when that time comes, they have a right to assemble and act again.

§ 153. Es ist weder notwendig, nein, noch nicht einmal passend, dass die Legislative dauernd besteht. Absolut notwendig ist dies dagegen bei der Exekutive. Der Bedarf an neuen Gesetzen ist nicht ständig vorhanden, wohl aber Bedarf des Vollzugs gegebener Gesetze.

Sollte die Legislative den Vollzug ihrer erlassenen Gesetze in andere Hände gelegt haben, behält sie noch immer die Macht, sie diesen Händen zu entziehen falls sie Anlass dazu hat und jede schlechte, gesetzeswidrige Verwaltung zu bestrafen. Gleiches gilt die föderative
Macht betreffend, denn beide, die föderative und die exekutive Macht stehen im Dienst der Legislative und sind dieser untergeordnet, da jene, wie nachgewiesen worden ist, in einem Verfassungsstaat die höchste ist.

Die Legislative, auch in diesem Fall als aus mehreren Personen bestehend angenommen, (denn läge sie bei einer einzigen Person, wäre sie eine permanente und hätte als oberste natürlich auch die höchste exekutive Macht zusammen mit der legislativen), kann sich zu jeder Zeit versammeln und ihre Legislative ausüben, die ihre ursprüngliche Satzung, ihr eigener Beschluss zur nächsten Zusammenkunft es zulassen. Falls durch keines von beiden Ort und Zeit festlegt oder kein anderer Weg zu ihrer Berufung vorgeschrieben ist: Wann sie will. Denn da ihr vom Volk höchste Macht gewährt wurde, liegt diese stets bei ihr und sie darf sie ausüben, wann sie will, falls sie nicht original durch Verfassung an bestimmte Perioden gebunden wurde oder durch Beschluss mittels ihrer höchsten Macht sich bis zu einer bestimmten Zeit vertagt hat. Wenn diese Zeit da ist, hat sie das Recht sich zu versammeln und erneut zur Tat zu schreiten.

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TToG II § 151

John Locke: Two Treatises of Government

§ 151. In some commonwealths, where the legislative is not always in being, and the executive is vested in a single person, who has also a share in the legislative; there that single person in a very tolerable sense may also be called supreme: Not that he has in himself all the supreme power, which is that of law-making; but because he has in him the supreme execution, from whom all inferior magistrates derive all their several subordinate powers, or at least the greatest part of them:

Having also no legislative superior to him, there being no law to be made without his consent, which cannot be expected should ever subject him to the other part of the legislative, he is properly enough in this sense supreme. But yet it is to be observed that though oaths of allegiance and fealty are taken to him, it is not to him as supreme legislator, but as supreme executor of the law, made by a joint power of him with others; allegiance being nothing but an obedience according to law, which when he violates, he has no right to obedience, nor can claim it otherwise than as the public person vested with the power of the law, and so is to be considered as the image, phantom, or representative of the commonwealth, acted by the will of the society, declared in its laws; and thus he has no will, no power, but that of the law.

But when he quits this representation, this public will, and acts by his own private will, he degrades himself, and is but a single private person without power, and without will, that has any right to obedience; the members owing no obedience but to the public will of the society.

§ 151. In einigen Staaten, in denen die Legislative nicht dauernd besteht und mit der Exekutive eine einzelne Person betraut ist, die gleichzeitig Anteil an der Legislative hat, kann bei diesem Einzelnen in durchaus zulässigem Sinn ebenfalls höchste Macht als vertreten betrachtet werden. Nicht etwa weil bei ihm selbst die gesamte höchste Macht, also die der Gesetzgebung läge, sondern weil bei ihm die höchste Befugnis zum Vollzug liegt, von der alle untergebenen Amtsträger oder wenigstens der größte Teil ihre verschiedenen untergeordneten Arten Macht beziehen. Da es auch keine übergeordnete gesetzgebende Macht über ihm gibt, weil kein Gesetz ohne seine Zustimmung erlassen werden kann und auch nicht zu erwarten ist, ein solches könnte ihn jemals dem anderen Teil der Legislative unterordnen, ist er eigentlich und ausreichend in diesem Sinn der Oberste.

Zu beachten ist jedoch, selbst wenn ihm durch Eid Beistand und Treue geleistet wurden, gilt dies nicht ihm als oberstem Gesetzgeber, sondern als oberstem Vollstrecker der durch seine und anderer vereinte Macht erlassenen Gesetze. Beistand ist nichts anderes als Beachtung des Gesetzes. Deshalb hat er weder Recht auf Gehorsam, sofern er selbst Gesetze verletzt, noch kann er ihn anderweitig beanspruchen als in seiner Eigenschaft der mit der Macht des Gesetzes bekleideten öffentlichen Person. So gesehen ist er nichts als Verkörperung, Phantom oder Vertreter des Staats, der durch den per Gesetz verkündeten Willen der Gesellschaft in Aktion tritt und hat folglich keinen Willen, keine Macht außer der des Gesetzes. Sobald er diese Vertretung, diesen öffentlichen Willen aufgibt, und nach seinem eigenen persönlichen Willen handelt, setzt er sich selbst ab, und ist nur noch eine einzelne Privatperson ohne Macht, ohne Willen, ohne Recht auf Gehorsam. Angehörige einer Gesellschaft schulden niemand Gehorsam als deren öffentlichem Willen.

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TToG II § 88

John Locke: Two Treatises of Government

§ 88. And thus the commonwealth comes by a power to set down what punishment shall belong to the several transgressions which they think worthy of it, committed amongst the members of that society, (which is the power of making laws) as well as it has the power to punish any injury done unto any of its members, by anyone that is not of it (which is the power of war and peace) and all this for the preservation of the property39 of all the members of that society, as far as is possible.

But though every man who has entered into civil society, and is become a member of any commonwealth, has thereby quitted his power to punish offences, against the law of nature, in prosecution of his own private judgment, yet with the judgment of offences, which he has given up to the legislative in all cases, where he can appeal to the magistrate, he has given a right to the commonwealth to employ his force, for the execution of the judgments of the commonwealth, whenever he shall be called to it; which indeed are his own judgments, they being made by himself, or his representative.

And herein we have the original of the legislative and executive power of civil society, which is to judge by standing laws, how far offences are to be punished, when committed within the commonwealth; and also to determine, by occasional judgments founded on the present circumstances of the fact, how far injuries from without are to be vindicated; and in both these to employ all the force of all the members, when there shall be no need.

§ 88. Nur auf diesem Weg gelangt das Gemeinwesen zur Macht festzusetzen, welche Strafe für verschiedene Übertretungen angemessen sein soll, die es einer Bestrafung wert erachtet. Es verfügt über die Macht Gesetze zu erlassen und Unrecht zu strafen, soweit es von Mitgliedern derselben Gesellschaft begangen wird und ebenso das einem seiner Mitglieder von einem Fremden zugefügten, der nicht Teil dieser Gesellschaft ist. Das ist die Macht über Krieg und Frieden.

All das soweit möglich zum Erhalt des Eigentums39 aller Mitglieder dieser Gesellschaft.

Obwohl jeder der in eine staatliche Gesellschaft eingetreten und Mitglied eines Gemeinwesens geworden ist, dadurch seine Macht, Vergehen gegen das Naturrecht nach seinem eigenen privaten Urteil zu bestrafen, suspendiert hat, hat er doch mit der Überlassung der Urteilsberechtigung über Vergehen an die Legislative für alle die Fälle übertragen, in denen er die Obrigkeit um Schutz anrufen kann, und dem Gemeinwesen das Recht gewährt, zur Vollstreckung der Urteile seine Kräfte in Anspruch zu nehmen, so oft er dazu berufen wird. Es handelt sich in der Tat um seine eigenen Urteile, die durch seinen Vertreter quasi wie ihn selbst gefällt werden.

Hier liegt der Ursprung legislativer und exekutiver Macht einer staatlichen Gesellschaft. Sie hat nach stehenden Gesetzen zu urteilen, wie schwer innerhalb des Gemeinwesens begangene Vergehen zu bestrafen sind. In gleichem Sinn hat sie fallweise zu beurteilen und begründet auf die jeweiligen Umstände der Angelegenheit zu entscheiden, in wie weit für Schädigungen von außen Entschädigung gefordert werden sollen. In beiden Fällen darf sie wenn nötig die gesamte Kraft ihrer Mitglieder nutzen.

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TToG I § 47

John Locke: Two Treatises of Government

§ 47. Farther it is to be noted, that these words here of Gen.III.10. which our author calls the original grant of government, were not spoken to Adam, neither indeed was there any grant in them made to Adam, but a punishment laid upon Eve: And if we will take them as they were directed in particular to her, or in her, as their representative to all other women, they will at most concern the female sex only, and import no more, but that subjection they should ordinarily be in to their husband:

But there is here no more law to oblige a woman to such subjection, if the circumstances either of her condition, or contract with her husbands, should exempt her from it, than there is, that she should bring forth her children in sorrow and pain, if there could be found a remedy for it, which is also a part of the same curse upon her: For the whole verse runs thus, unto the woman he said, I will greatly multiply thy sorrow and thy conception; in sorrow thou shalt bring forth children, and thy desire shall be to thy husband, and he shall rule over thee.

It would, I think, have been a hard matter for anybody but our author to have found out a grant of monarchical government to Adam in these words, which were neither spoke to, nor of him: Neither will anyone, I suppose, by these words, think the weaker sex, as by a law, so subjected to the curse contained in them, that it is their duty not to endeavor to avoid it. And will anyone say, that Eve, or any other woman, sinned, if she were brought to bed without those multiplied pains God threatens her here with?

Or that either of our queens, Mary or Elisabeth, had they married any of their subjects, had been by this text, put into a political subjection to him?

Or that he thereby should have had monarchical rule over her? God, in this text, gives not, that I see, any authority to Adam over Eve, or to men over their wives, but only foretells what should be the woman’s lot, how by his providence he would order it so, that she should be subject to her husband, as we see that generally the laws of mankind and customs of nations have ordered it so; and there is, I grant, a foundation in nature for it.

§ 47. Zu beachten ist ferner: Die Worte in Gen III.16, die unser Autor „originäre Gewähr von Herrschaft“ nennt, waren gar nicht an Adam gerichtet. Mit ihnen wurde Adam rein gar nichts verliehen. Eva wurde hier eine Strafe auferlegt. Soweit wir sie als insbesondere an Eva gerichtet betrachten, wie sie es tatsächlich sind, oder an sie als Repräsentantin aller Frauen, betreffen sie höchstens das ganze weibliche Geschlecht.

Sie haben keine andere Bedeutung als die Unterordnung, in der sie sich normalerweise ihren Männern gegenüber befinden. In den Worten ist aber kein weitergehendes Gesetz vorhanden, eine Frau zu solcher Unterordnung zu zwingen, selbst sofern weder ihre Stellung oder der Vertrag mit dem Gatten sie davon ausnehmen, als etwa, sie soll „ihre Kinder mit Schmerzen gebären“, selbst wenn ein Mittel dagegen gefunden wird, denn dies ist Teil ihres Fluchs. Der gesamte Vers lautet: „Ich will Dir viele Schmerzen schaffen, wenn du schwanger wirst. Du sollst mit Schmerzen Kinder gebären. Dein Wille soll Deinem Manne unterworfen sein und er soll Dein Herr sein“.

Ich bin mir sicher, für jeden anderen außer unserem Autor wäre es ein hartes Stück, in diesen Worten, die weder an Adam gerichtet noch von ihm verkündet wurden, „eine Gewähr monarchischer Macht an Adam“ zu entdecken. Auch glaube ich kaum, jemand würde auf die Idee kommen, das schwächere Geschlecht sei durch diese Worte, einem Gesetz gleich, dem darin enthaltenen Fluch so sehr ausgesetzt, dass es nicht einmal versuchen dürfe, ihm zu entgehen.

Will etwa jemand behaupten, Eva oder sonst eine Frau beginge eine Sünde, wenn sie ohne jene vielfältigen Schmerzen, mit denen Gott sie bestraft, entbunden wird?

Oder etwa eine unserer Königinnen, Maria oder Elisabeth, sei durch diesen Text in politische Unterordnung gelangt, weil sie einen ihrer Untertanen geheiratet hatte?

Beziehungsweise er hätte dadurch eine monarchische Herrschaft über sie erlangt?

Gott verleiht, sowie ich das sehe, in diesem Text keinerlei Autorität für niemanden, weder Adam über Eva, noch Männern über ihre Frauen. Er sagt schlicht voraus, wie die folgende Rolle der Frauen gestaltet wird. Wie er es durch seine Fürsorge einrichten wird, dass sie sich ihren Gatten unterordnen. In der Tat sehen wir: Die Gesetze der Menschheit und die Sitten der Völker haben es allgemein so geordnet. Eine Begründung dafür liegt, wie ich einräume, in der Natur.

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TToG I § 45

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§ 45. This was not a time, when Adam could expect any favors, any grant of privileges from his offended Maker.

If this be the original grant of government, as our author tells us, and Adam was now made monarch,
whatever Sir Robert would have him, it is plain, God made him but a very poor monarch, such an one, as our author himself would have counted it no great privilege to be. God sets him to work for his living, and seems rather to give him a spade into his hand, to subdue the earth, than a scepter to rule over its inhabitants.

In the sweat of thy face thou shall eat thy bread, says God to him, ver. 19. This was unavoidable, may it perhaps be answered, because he was yet without subjects, and had nobody to work for him; but afterwards, living as he did above 900 years, he might have people enough, whom he might command to work for him; no, says God, not only whilst thou art without other help, save thy wife, but as long thou livest, shalt thou live by thy labour, In the sweat of thy face, shalt thou eat thy bread, till thou return unto the ground, for
out of it wast thou taken, for dust thou art, and unto dust shalt thou return, v. 19. It will perhaps be answered again in favour of our author, that these words are not spoken personally to Adam, but in him, as their representative, to all mankind, this being a curse upon mankind, because of the fall.

§ 45. Das war kaum der Moment für Adam Vergünstigungen oder die Verleihung von Privilegien von seinem beleidigten Schöpfer zu erwarten. Sollte hier die, „ursprüngliche Gewähr der Herrschaft“ liegen, wie unser Autor verkündet und Adam damit zum Monarchen erhoben, wie es Sir Robert gern hätte, dann ist unbestreitbar, er wurde von Gott zu einem sehr armen Monarchen gemacht. Unser Autor hätte es wohl kaum als großes Privileg bezeichnet, selbst ein solcher zu werden. Gott schickt ihn für seinen Lebensunterhalt
zur Arbeit. Es scheint, er gibt ihm eher einen Spaten zur Unterwerfung der Erde in die Hand, als ein königliches Zepter, um ihre Bewohner zu beherrschen.

“Im Schweiß Deines Angesichts sollst Du dein Brot essen“, sagt Gott in Vers 19 zu ihm. Vielleicht wird man antworten, unvermeidlich, könnte man einwenden, er hatte ja noch keine Untertanen, gar niemanden, der für ihn hätte arbeiten können. Er lebte aber ungefähr 900 Jahre, hatte später genug Leute, die er hätte zur Erledigung seiner Arbeit kommandieren können. Gott aber sorgt schon in Vers 19 vor: „Nein, nicht nur solange Du keine andere Hilfe hast als die Deines Weibes, sondern solange Du lebst, sollst Du von deiner Arbeit leben“. „Im Schweiß deines Angesichts sollst Du Dein Brot essen, bis Du wieder zur Erde wirst, von der Du genommen bist. Denn Du bist Erde und sollst zur Erde werden.“ Zugunsten unseres Autors kann man einwenden, diese Worte wurden nicht an Adam persönlich gerichtet, sondern zu ihm als Vertreter der gesamten Menschheit, da sie den Fluch über die Menschheit wegen des Sündenfalls bilden.

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