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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 84, Absatz 84,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 84, Absatz 84,

Another reason why the magistrate possibly doth more severely tie up the liberty of those of his own profession, and exercise his power in indifferent things especially over them may be because they are most likely to disturb the public peace, the state religion being usually the state trouble, which is not seldom found to arm the subjects against the Prince but when he is of the same profession, either because men generally when their fears are removed and have a free exercise of their religion allowed, are apt to grow wanton and know not how to set bounds to their restless spirits if persecution hang not over their heads; they will be ready to advance them too high, and if the fear of losing divert not their thoughts, they will employ them in getting; where nothing checks them, they will be sure to mount still and not stop so long as anything is above them, and those perhaps who under the Turks would be well content to be subjects so they might be Christians will in England scarce digest that condition but be ready to think if the magistrate be their fellow Christian he is their brother too and will hence expect as our author pleads, p. 4, to be used rather as brethren than subjects, equals than inferiors.

Nor is the subtlety of malicious men wanting to make the magistrate’s religion troublesome to him, wherein they will be sure to search out those arguments and spin those consequences (which a different profession could never afford them) which shall lay hold on the actions and, as they will represent them, mal-administrations of the Prince.

They will offer proofs from Scripture that he is not true to his own profession, that he either superstitiously innovates the worship, or is supinely careless of reformation or tyrannically abridges them of that liberty, which the law of their God, and that doctrine which he cannot deny freely and equally bestows on them, and pretend him as disobedient to the law of God as they will hence take leave to be to his, and at last will arrive at this, if he will not reform what they think amiss, they themselves may, or at last conclude that he cannot be a Christian and a magistrate at once.

Thus are the public religions of countries apt by the badness of the professors to become troublesome to the magistrate and dangerous to the peace, if not carefully eyed and directed by a strong and steady hand, whilst underling and tolerated professions are quiet, and the professors content themselves to commend their doctrine by the strictness and sobriety of their lives and are careful not to rend their unity by needless disputes about circumstances and so lay themselves open to the reproach of their enemies; or if any difference creep in, mutual consent closes it, without appealing to force or endeavoring to carve out a reformation with the sword, an argument never made use of but when there are hands enough prepared to wield it.

Ein anderer Grund, warum eine Obrigkeit eventuell die Freiheit derer, die desselben Glaubens sind, strenger bindet und ihre Macht betreffend die unbestimmten Dinge speziell gegenüber jenen ausübt, mag darin bestehen, dass eben diese wesentlich leichtfertiger bereit sind, den öffentlichen Frieden zu stören. Die Religion einer Nation ist meist die Quelle allen inneren Ärgers einer Nation. Dabei ist es nicht selten anzutreffen, dass die Untertanen gegen den Fürsten bewaffnet werden, selbst wenn er ihr Bekenntnis teilt. Entweder weil Menschen ganz grundsätzlich, sobald ihre Befürchtungen entfallen und absolut freie Ausübung der eigenen Religion gestattet ist, stets fähig sind, sich mit zunehmender Gier zu entwickeln und einfach nicht erkennen, wie, wo und wann ihrem unsteten Geist Grenzen zu setzen sind, solange keine Strafverfolgung droht. Sie sind jederzeit bereit, sich selbst zu weit zu erhöhen und falls keinerlei Furcht vor einer Niederlage ihre Gedanken umlenkt, werden sie diese nutzen, um alles raffgierig an sich zu reißen. Wo sie rein gar nichts aufhält, werden sie stets immer höher hinaus wollen und nicht einhalten, so lange noch irgendetwas Höheres über ihnen ist. Sogar solche, die unter Herrschaft der Türken als Untertanen sehr zufrieden wären, solange man sie Christen sein ließe, würden in England diese Bedingung kaum ertragen, sondern sofort denken, da ja die Obrigkeit aus Glaubensgenossen bestehe, seien deren Mitglieder zugleich auch ihre Brüder und deshalb würden sie selbstverständlich erwarten, wie unser Autor fordert, Seite 4, gleichgestellt statt untergeordnet zu sein.

Und zielt die Finesse böswilliger Menschen auch nicht begierig darauf ab, die Religion der Obrigkeit für diese zum Problem zu machen, dessentwegen sie mit Sicherheit jene Argumente heraussuchen und jene Teufel an die Wand malen, (was ihnen kein anderes Bekenntnis gestatten würde), mittels derer sie Hand an die umstrittenen Handlungen legen könnten, um sie wunschgemäß als schlechte Regentschaft des Fürsten darzustellen.

Sie werden Beweise aus der Heiligen Schrift anbieten, dass er seinem eigenen Bekenntnis untreu sei, dass er entweder in abergläubischer Form die Huldigung erneuern wolle, oder aber gleichgültig und unverantwortlich gegenüber der Reformation sei, oder gar wie ein Tyrann alle Freiheit beschneidet, die das Recht nach ihrer Interpretation Gottes, was er nicht verneinen kann, ihnen freizügig und gleichermaßen verlieh. Sie werden seinen Ungehorsam gegen Gottes Gesetz behaupten, geradeso wie sie daher unterlassen des Fürsten Gesetz zu gehorchen und zum Schluss wird alles dahin kommen, dass er, sollte er nicht dahingehend reformieren, worin sie Bedarf sehen, sie selbst das entsprechende vornehmen werden. Oder aber sie beschließen, er könne nicht Christ und Obrigkeit auf einmal sein.

Auf diese Weise eignet sich die offizielle Religion eines Landes bestens, durch die Böswilligkeit der Bekenner, für die Obrigkeit ein Herd ewiger Unruhe und für den Frieden gefährlich zu werden. Daher soll sie sorgsam beobachtet und durch eine starke und solide Hand geleitet werden, während untergeordnete und geduldete Bekenntnisse sich ruhig verhalten, während die Bekennenden sich damit zufrieden geben, ihren Lehren durch Geradlinigkeit und Schlichtheit ihrer Lebensführung Ehre und Lob zu erweisen und sie sorgfältig darauf achten, ihre Eintracht nicht durch nutzlose Auseinandersetzungen über religiöse Begleitumstände zu zerreißen und dadurch sich selbst Vorwürfen und Attacken ihrer Feinde offen auszusetzen. Wenn dann irgendeine Streitigkeit hereinbricht, soll gegenseitiges Einvernehmen sie schließen, ohne Anwendung von physischer Gewalt oder dem Versuch, eine Reformation mit dem Schwert herauszuschneiden. Das Argument, welches nie benutzt wird, außer es gibt genug bereitwillige Hände, das Schwert zu schwingen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 48, Absatz 48,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 48, Absatz 48,

‚Tis true, “who would have his conscience imposed upon?” and ‚tis as true, who would pay taxes? Who would be poor? Who almost would not be a Prince? And yet these (as some think them) burdens, this inequality, is owing all to human laws and those just enough, the law of God or nature neither distinguishing their degrees nor bounding their possessions. I grant all agree that conscience is tenderly to be dealt with, and not to be imposed on, but if the determining any indifferent outward action contrary to a man’s persuasion, (conscience being nothing but an opinion of the truth of any practical position, which may concern any actions as well moral as religious, civil as ecclesiastical) be imposing on conscience and so unlawful, I know not how a Quaker should be compelled by hat or leg to pay a due respect to the magistrate or an Anabaptist be forced to pay tithes, who if conscience be a sufficient plea for toleration (since we in charity ought to think them as sincere in their profession as others than whom they are found less wavering), have as much reason not to feel constraint as those who contend so much for or against a surplice, for not putting off the hat grounded upon a command of the Gospel, though misunderstood, is as much an act of religion and matter of conscience to those so persuaded as not wearing a surplice.

Imposing on conscience seems to me to be, the pressing of doctrines or laws upon the belief or practice of men as of divine original, as necessary to salvation and in themselves obliging the conscience, when indeed they are no other but the ordinances of men and the products of their authority; otherwise, if you take it in our author’s sense every lawful command of the magistrate, since we are to obey them for conscience sake, would be an imposing on conscience and so according to his way of arguing unlawful.

So wie diese rhetorische Frage zutrifft: “Wer möchte sein Gewissen bevormundet wissen?” treffen jene genauso zu: Wer zahlt gern Steuern? Wer wäre gern arm? Wer wäre nicht am liebsten ein Fürst? Dabei sind diese Art (manche sehen sie so) Bürden und Lasten allesamt menschlichen Gesetzen geschuldet und diesen gemäß rechtmäßig. Das Gesetz Gottes oder der Natur unterscheidet Menschen nämlich weder nach Rang noch nach Besitz. Ich versichere Euch all meiner Zustimmung, dass das Gewissen eines jeden mit Sorgfalt zu behandeln ist und ihm nichts aufoktroyiert werden darf. Wäre aber die Festlegung irgendwelcher unbestimmter äußerlicher Handlungen den Überzeugungen eines Menschen zuwider (Gewissen ist schließlich nichts als eine Meinung über die Wahrhaftigkeit irgendeines faktischen Standpunktes. Dieser kann irgendwelche Handlungen in gleicher Weise betreffen, seien sie nun moralisch oder religiös, staatsbürgerlich oder kirchlich) eine Verfügung über dessen Gewissen und in der Tat so unrechtmäßig, wüsste ich keinen Weg wie ein Quäker gezwungen werden könnte, durch Ziehen des Huts oder den Höflichkeitknicks der Obrigkeit den schuldigen Respekt entgegenzubringen oder wie ein Wiedertäufer dazu genötigt werden könnte, den Zehnt zu bezahlen. Die beiden haben, falls das Gewissen eine ausreichende Begründung für Toleranz wäre (seit wir im Sinne der Barmherzigkeit beide uns als ebenso ernsthaft in ihrem Glaubensbekenntnis vorstellen sollten wie die anderen, bezüglich derer wir sie beide als weniger kompromissbereit kennen) genauso viel Grund sich nicht eingeschränkt zu fühlen, wie jene die sich so sehr für oder gegen das Chorhemd ins Zeug legen. Die Weigerung den Hut zu ziehen, gegründet auf eine Anordnung der Offenbarung, wie missverstanden auch immer, ist genauso sehr eine religiöse Handlung und eine Frage des Gewissens für alle, die davon überzeugt sind, wie die Weigerung, ein Chorhemd zu tragen. Über das Gewissen Verfügungen zu treffen kommt mir vor, wie Lehren oder Gesetze auf Glauben und Verhalten von Menschen aufzupressen, als wären sie göttlichen Ursprungs, unabdingbar notwendig für die Erlösung und dadurch für sich selbst das Gewissen zu verpflichten, während es sich tatsächlich um nichts weniger handelt als um Anordnungen von gewöhnlichen Menschen und Auswürfe derer Autorität. Andernfalls, falls Ihr es in unseres Autors Sinn auffassen wollt, wäre jede rechtmäßige Anordnung der Obrigkeit, seit wir ihr aus Gewissengründen zu gehorchen haben, eine Verfügung über das Gewissen und damit gemäß dieser Art herumzustreiten unrechtmäßig.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 45, Absatz 45,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 45, Absatz 45,

But the author goes on “It seems altogether needless that the Jewish ceremonies should as to their necessity at least expire and be abrogated if others might succeed in their room, and be as strictly commanded as ever the former were” (Quotation Bagshaw). Who would not presently reply that it seems altogether needless that the Jewish tithes should as to their necessity at least expire and be abrogated if other might succeed in their room and be as strictly commanded as ever the former were. Things are then needless when God removes them not when our fancies dislike or perhaps our conveniences oppose them. The ceremonial law began then to be needless when God thought fit it should be abrogated, and when he shall either abolish magistracy or restrain its power from things of the Sanctuary it will then so far be needless too, till then it will better become the temper of a Christian patiently to obey than to presumptuously complain and murmur that God hath not put human affairs into a posture suited to his humor or squared the economy of the world or frame of the Temple according to the model of his brain.

Der Autor aber fährt fort: „Es erscheint indessen vollkommen sinnlos, dass die jüdischen Zeremonien mangels ihrer Notwendigkeit schließlich aufgehoben und verworfen werden sollten, nur damit andere an ihre Stelle treten könnten, die ebenso strikt angeordnet wären, als die vorherigen es waren (Zitat Bagshaw).“ Wer würde hier nicht augenblicklich antworten, dass der jüdische Zehnt (religiös begründete Steuer) mangels seiner Notwendigkeit schließlich aufgehoben und verworfen werden sollte, nur damit ein anderer an seine Stelle treten könnte, der ebenso strikt angeordnet wäre, wie der vorherige es war? Religiöse Gegebenheiten sind dann überflüssig, wenn Gott sie beseitigt und nicht, sobald sie unserer Phantasie nicht mehr schmecken oder unsere Befindlichkeiten sie vielleicht ablehnen. Das Zeremonialrecht begann just dann überflüssig zu werden, als Gott es für passend hielt es aufzuheben. Sollte er entweder die oberste Verwaltung abschaffen oder deren Macht bezüglich der Angelegenheiten bei der öffentlichen Gottesverehrung beschneiden, dann wäre diese insoweit ebenfalls überflüssig. Ab dann bekäme es der Stimmung eines Christen besser, geduldig zu gehorchen statt sich in aller Vermessenheit zu beklagen und darüber zu Murren, das Gott die menschlichen Angelegenheiten nicht in eine Stellung versetzt hat, die zu des Christen Laune passt, oder die Weltwirtschaft harmonisch ordnet, oder den Ablauf des Tempeldienstes nach der Vorstellung in dessen Gehirn formt.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 29, Absatz 29,

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Tract I, Section 29, Absatz 29,

It is as certain, then, that the magistrate hath an absolute command over all the actions of men whereof they themselves are free and undetermined agents, as that beyond this he hath no authority, and therefore though he cannot enforce religion, which they never had the liberty to give up to another’s injunctions, yet all things which they had a power to do or omit, they have made him the judge, when, where, and how far they ought to be done, and are obliged to obey.

Nun dürfte sicher sein, dass die Obrigkeit ein absolutes Anordnungsrecht über alle Handlungen der Menschen hat, bezüglich derer jene selbst freie und unbeschränkte Agenten sind. Darüber hinaus hat sie keinerlei Autorität und kann eben deshalb kein Bekenntnis erzwingen, da jene niemals die Freiheit hatten, diese Entscheidung den Anordnungen eines anderen zu übertragen. Denn über alle Angelegenheiten, welche betreffend jene eine Macht hatten zu handeln oder zu gestatten, haben jene sie zum Richter erhoben und sich verpflichtet zu gehorchen, wann, wo und wie weit sie zu Handeln gehalten sind.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 20, Absatz 20,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 20, Absatz 20,

Or, II., if the supreme authority and power of making laws be conferred on the magistrate by the consent of the people since ‚tis pleaded nature gives no superiority of dominion, but all men seem equal till someone’s eminent virtues, or any other advantages hath directed the choice of the people to advance him, or custom and the general agreement hath affixed the supremacy to a certain person, line or election then it is evident that they have resigned up the liberty of their actions into his disposure, and so all his commands are but their own votes, and his edicts their own injunctions made by proxy which by mutual contract they are bound to obey, whence it clearly follows, that whatever any man hath the liberty of doing himself, one may consent and compact that another should enjoin him.

Oder, zum Zweiten, falls die oberste Autorität und die Macht der Gesetzgebung durch das Einvernehmen der Bevölkerung übertragen wurde (seit dies gefordert wurde kann die Natur keine Überlegenheit zur Herrschaft mehr gewähren, da alle Menschen gleichgestellt scheinen, zumindest bis herausragende Tugenden eines Einzelnen oder irgendwelche anderen Vorzüge die Wahl der Bevölkerung dazu verleitet hat, ihn voran zu stellen, oder gar Gewohnheit und generelles Einvernehmen die Oberhoheit an eine bestimmte Person, Linie oder Art der Wahl zu binden. Seither ist unübersehbar, dass sie ihre Handlungsfreiheit seiner Verfügung überlassen hat und so alle seine Anordnungen direkt wie ihre eigenen Entscheidungen und seine Erlasse als ihre eigenen einstweiligen Verfügungen gelten. Geschaffen und in Kraft gesetzt durch einen Proxy, dem zu gehorchen sie sich durch gegenseitigen Vertrag gebunden hat. Daraus folgt klar: Was auch immer ein Mensch von Natur aus selbst zu tun das Recht hat, darüber darf er einwilligen und besiegeln, dass ein anderer es für ihn vereinbart.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 17, Absatz 17,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 17, Absatz 17,

IV. That all things not comprehended in that law are perfectly indifferent and as to them man is naturally free, but yet so much master of his own liberty, that he may by compact convey it over to another and invest him with a power over his actions, there being no law of God forbidding a man to dispose of his liberty and obey another. But on the other side, there being a law of God enforcing fidelity and truth in all lawful contracts, it obliges him after such a resignation and agreement to submit.

IV. Alle Angelegenheiten, die von diesem Recht nicht erfasst werden, sind vollkommen unbestimmt. In diesen ist der Mensch vollkommen frei, und auch dermaßen weitgehend Herr seiner eigenen Freiheit, dass er sie per Vertrag an einen anderen übertragen und jenen mit Macht über seine eigenen Handlungen ausstatten kann. Denn es existiert kein Gesetz Gottes, welches dem Menschen verbieten würde, über seine eigene Freiheit zu verfügen und einem anderen zu gehorchen. Andererseits dagegen existiert sehr wohl ein Gesetz Gottes, welches Treue und Wahrheit gegenüber allen rechtmäßigen Verträgen unterstreicht. Es verpflichtet den Menschen deshalb nach erfolgter Abtretung und Einwilligung sich unterzuordnen.

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TToG II § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. Absolute arbitrary power, or governing without settled standing laws, can neither of them consist with the ends of society and government, which men would not quit the freedom of the state of nature for, and tie themselves up under, were it not to preserve their lives, liberties and fortunes, and by stated rules of right and property to secure their peace and quiet. It cannot be supposed that they should intend, had they a power so to do, to give anyone or more, an absolute arbitrary power over their persons and estates, and put a force into the magistrate’s hand to execute his unlimited will arbitrary upon them.

This were to put themselves into a worse condition than the state of nature, wherein they had a liberty to defend their right against the injuries of others, and were upon equal terms of force to maintain it, whether invaded by a single man, or many in combination. Whereas by supposing they have given up themselves to the absolute arbitrary power and will of a legislator, they have disarmed themselves, and armed him, to make a prey of them when he pleases;

he being in a much worse condition, who is exposed to the arbitrary power of one man, who has the command of 100,000, than he that is exposed to the arbitrary power of 100,000 single men; no body being secure, that his will, who has such a command, is better than that of other men, though his force be 100,000 times stronger.

And therefore, whatever form the commonwealth is under, the ruling power ought to govern by declared and received laws, and not by extemporary dictates and undetermined resolutions: For then mankind will be in a far worse condition than in the state of nature, if they shall have armed one, or a few men with the joint power of a multitude, to force them to obey at pleasure the exorbitant and unlimited decrees of their sudden thoughts, or unrestrained, and till that moment unknown wills, without having any measures set down which may guide and justify their actions:

For all the power the government has, being only for the good of the society, as it ought not to be arbitrary and at pleasure, so it ought to be exercised by established and promulgated laws; that both the people may know their duty, and be safe and secure within the limits of the law; and the rulers too kept within their bounds, and not be tempted, by the power they have in their hands, to employ it to such purposes, and by such measures, as they would not have known, and own not willingly.

§ 137. Absolute, willkürliche Macht oder Regieren ohne feste, stehende Gesetze: Keines von beiden verträgt sich mit den Zwecken von Gesellschaft und Regierung. Dafür verzichteten Menschen weder auf die Freiheit des Naturzustandes noch legten sich selbst in Fesseln, wenn es nicht wäre, um Leben, Freiheiten und Vermögen zu erhalten und nach festen Regeln für Recht und Besitz ihren Frieden und ihre Ruhe zu sichern.

Man darf nicht unterstellen, sie hätten die Absicht, selbst wenn sie Macht dazu hätten, einem oder mehreren Menschen absolute, willkürliche Macht über ihre Person und ihr Vermögen zu gewähren, und Macht in die Hände der Obrigkeit zu legen, um unbegrenzten Willen willkürlich an ihnen zu vollstrecken. Dies hieße, sich in eine schlimmere Lage zu bringen als es der Naturzustand sein könnte, in dem sie Freiheit hätten, ihr Recht gegen Schädigungen Anderer zu verteidigen. Wo sie über identische Voraussetzungen für Macht verfügten, es zu behaupten, egal ob es von einem einzelnen Menschen oder von vielen gemeinsam in Frage gestellt würde.

Andererseits angenommen, sie lieferten sich absoluter Macht und unbegrenztem Willen eines Gesetzgebers aus, so würden sie sich selbst entwaffnen und ihn dafür rüsten, sie nach Belieben zu seiner Beute zu machen. Wer der willkürlichen Macht eines einzigen Mannes ausgesetzt ist, welcher 100.000 Mann kommandiert, ist in einer viel schlechteren Lage als einer, der sich der willkürlichen Macht von 100.000 einzelnen Menschen gegenüber befindet. Niemand kann sicher sein, der Wille dessen, der eine derartige Macht besitzt, sei besser sei als der Anderer, während dessen Macht 100.000fach stärker ist.

Wie die Staatsform auch aussieht, die regelnde Macht muss nach öffentlich verkündeten und anerkannten Gesetzen regieren und keinesfalls nach spontanen Eingebungen und unbestimmten Beschlüssen. Die Menschheit wäre in einer viel schlimmeren Lage als im Naturzustand, hätte sie Einen oder einige Wenige mit der vereinten Macht einer Vielzahl ausgestattet, sie nach Belieben zu zwingen, übertriebenen und unbegrenzten Anordnungen spontaner Ideen oder ihrem schrankenlosen und bis dahin unbekannten Willensäußerungen zu gehorchen, obwohl keine Regeln festgesetzt sind, deren Handlungen zu leiten und zu rechtfertigen.

Da alle Macht einer Regierung nur zum Besten der Gesellschaft dienen darf, darf sie, ebenso wie sie weder Willkür noch Belieben überlassenen werden darf, nur nach festen und veröffentlichten Gesetzen ausgeübt werden, damit einerseits Die Bevölkerung ihre Aufgaben kennt und innerhalb der Grenzen des Gesetzes ruhig und sicher leben kann. Andererseits damit die Herrscher im Zaum gehalten werden und nicht durch die Macht, die sie in Händen haben, in Versuchung geraten, sie zu solchen Zwecken und durch solche Regeln zu missbrauchen, die das Volk weder anerkannt hat noch bereitwillig zugestehen würde.

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TToG II § 105

John Locke: Two Treatises of Government

§ 105. I will not deny that if we look back as far as history will direct us, towards the original of commonwealths, we shall generally find them under the government and administration of one man. And I am also apt to believe, that where a family was numerous enough to subsist by itself, and continued entire together, without mixing with others, as it often happens, where there is much land, and few people, the government commonly began in the father:

For the father having, by the law of nature, the same power with every man else to punish, as he thought fit, any offences against that law, might thereby punish his transgressing children, even when they were men, and out of their pupilage; and they were very likely to submit to his punishment, and all join with him against the offender, in their turns, giving him thereby power to execute his sentence against any transgression, and so in effect make him the law-maker, and governor over all that remained in conjunction with his family. He was fittest to be trusted; paternal affection secured their property and interest under his care; and the custom of obeying him, in their childhood, made it easier to submit to him, rather than to any other.

If therefore they must have one to rule them, as government is hardly to be avoided amongst men that live together; who so likely to be the man as he that was their common father; unless negligence, cruelty, or any other defect of mind or body made him unfit for it? But when either the father died, and left his next heir, for want of age, wisdom, courage, or any other qualities, less fit to rule; or where several families met, and consented to continue together; there, it is not to be doubted, but they used their natural freedom, to set up him, whom they judged the ablest, and most likely, to rule well over them.

Conformable hereunto we find the people of America, who (living out of the reach of the conquering swords, and spreading domination of the two great empires of Peru and Mexico) enjoyed their own natural freedom, though, ceteris paribus, they commonly prefer the heir of their deceased King; yet if they find him any way weak, or incapable, they pass him by, and set up the stoutest and bravest man for their ruler

§ 105. Ich streite es nicht ab. Wenn wir bei der Erforschung des Ursprungs von Staaten soweit zurückgehen, wie die Geschichte uns lässt, finden wir regelmäßig unter Regierung und Verwaltung eines Einzelnen. Ich bin auch in der Lage zu glauben, sofern eine Familie groß genug war, sich selbst zu versorgen und zusammenzubleiben ohne sich mit anderen zu vermischen, was dort oft vorkommt, wo es viel Land und wenig Leute gibt, das Regieren ging normalerweise vom Vater aus.

Da ein Vater gemäß Naturrecht dieselbe Macht hatte wie jeder andere, alle Verstöße gegen dieses Recht nach eigenem Ermessen zu bestrafen, so durfte er die Verstöße seiner Kinder strafen, selbst wenn diese bereits Männer und erwachsen waren. Sehr wahrscheinlich ordneten sich die Kinder seinen Strafen genau so unter und wie sie sich mit ihm gegen andere Übertreter verbündeten. Sie ermächtigten ihn damit sein Urteil bei jeder Übertretung zu vollstrecken und machten ihn so tatsächlich zum Gesetzgeber und Regenten aller, die Mitglied seiner Sippe blieben. Er war der Geeignetste für ihr Vertrauen. Väterliche Liebe bürgte für ihren Besitz und Interesse an seiner Obhut. Gewohnheit, ihm während der Kindheit zu gehorchen, machte es bequemer, sich ihm unterzuordnen als einem anderen.

Wenn sie schon jemand haben brauchten, der sie führte, Regierung unter Menschen, die zusammenleben ist schließlich kaum zu vermeiden, wer war dann wahrscheinlich der geeignetere Mann, wenn nicht der gemeinsame Vater? Es sein denn Vernachlässigung, Grausamkeit oder ein anderer geistiger oder körperlicher Defekt ließen ihn untauglich erscheinen. Was aber wenn der Vater starb und der nächste Erbe aus Mangel an Alter, Weisheit, Mut oder anderen Eigenschaften weniger geeignet als Regent war? Oder wenn einige Familien zusammentraten?

Sofern sie übereinkamen, zusammen zu bleiben, nutzten sie ohne jeden Zweifel ihre natürliche Freiheit dazu, denjenigen einzusetzen, welchen sie für den fähigsten hielten und von dem sie am ehesten eine gute Regierung erwarten konnten. Genau deshalb stellen wir bei den Völkern Amerikas fest, obwohl sie ceteris paribus (unter Gleichen) für gewöhnlich den Erben ihres verstorbenen Königs vorziehen, ihn dennoch übergehen, wenn sie ihn für schwach oder unfähig halten und den stärksten und tapfersten Mann zum Anführer einsetzen. Zumindest soweit sie sich außerhalb der Reichweite erobernder Schwerter und der ausgedehnten Herrschaft der beiden großen Reiche Peru und Mexiko leben und sich im Genuss ihrer eigenen natürlichen Freiheit befinden.

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TToG II § 68

John Locke: Two Treatises of Government

§ 68. On the other side, honor and support, all that which gratitude requires to return for the benefits received by and from them, is the indispensible duty of the child, and the proper privilege of the parents. This is intended for the parent’s advantage, as the other is for the child’s; though education, the parent’s duty, seems to have most power, because the ignorance and infirmities of childhood stand in need of restraint and correction; which is a visible exercise of rule, and a kind of dominion. And that duty which is comprehended in the word honor requires less obedience, though the obligation be stronger on grown, than younger children: For who can think the command, Children obey your parents, requires in a man, that has children of his own, the same submission to his father, as it does in his yet young children to him; and that by this precept he were bound to obey all his father’s commands, if, out of a conceit of authority, he should have the indiscretion to treat him still as a boy?

§ 68. Andererseits sind Ehre und Unterstützung, alles was Dankbarkeit zur Vergeltung der erhaltenen elterlichen Wohltaten verlangt, unabdingbare Pflicht des Kindes und ureigenes Vorrecht der Eltern. Dieses soll den Eltern ebenso Vorteile bieten, wie das andere den
Kindern. Ausbildung, eine Pflicht der Eltern, scheint eine größere Macht zu gewähren, da Unwissenheit und Schwächen in der Kindheit Beschränkung und Berichtigung erfordern und sie zugleich eine sichtbare Ausübung von Regelung, eine Art Herrschaft darstellt. Jene Pflicht, die im Wort Ehrerbietung liegt, erfordert weniger Gehorsam und tatsächlich: Die Verpflichtung erwachsener Kinder ist größer als der jüngeren. Wer könnte denken, die Anordnung Kinder sollten auf die Eltern hören, fordere von einem Mann, der eigene Kinder hat, dieselbe Unterordnung unter seinen Vater wie von seinen noch kleinen Kindern unter ihn? Oder er sei nach dieser Vorgabe gehalten sei, allen Anordnungen seines Vaters zu gehorchen, wenn dieser in eingebildeter Autorität die Unreife zeigen sollte, ihn weiterhin wie einen Knaben zu behandeln.

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