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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 81, Absatz 81,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 81, Absatz 81,

“As the Apostle says of thing offered to idols so concerning ceremonies I may say that all have not knowledge. But to this day many there are utterly unsatisfied with the lawfulness of any, and most are convinced of the uselessness of them all” (Quotation Bagshaw)

Many too are unsatisfied of the lawfulness of a Christian magistrate, and yet who besides themselves think they are not obliged whilst they live within his dominions to submit to his laws, and may without any inconvenience be punished if they offend against them. And who will think a Prince ought to betray his right and lay by his scepter as often as anyone shall scruple at his power and plead conscience against his authority?

“Genau wie der Apostel über Opfergaben an Götzen urteilt, so stelle ich betreffend Zeremonien fest: Sie erfolgen ohne jede Wissensgrundlage. Dabei sind bis zum heutigen Tag viele vollkommen unzufrieden bezüglich deren Rechtmäßigkeit und stattdessen von der Nutzlosigkeit all dieser Dinge überzeugt“. (Zitat Bagshaw)

Es sind ebenfalls sehr viele unzufrieden bezüglich der Rechtmäßigkeit einer christlichen Obrigkeit. Aber wer außer jenen würde denken, sie wären nicht verpflichtet sich deren Gesetzen unterzuordnen, solange sie innerhalb deren Herrschaftsbereich leben? Oder würde glauben, sie könnten ohne jede Annehmbarkeit bestraft werden, sobald sie gegen jene verstießen? Und wer würde denken, ein Fürst beginge immer dann Verrat an seinem eigenen Recht oder verzichte auf sein Zepter, sobald irgendwer Gewissensnöte an dessen Macht anmeldet und damit gegen dessen Autorität plädiert?

Remark Thomas Blechschmidt:

This sections remembers me of proper experience. In the Millennium year 2000 I stayed for training at Outback Steakhouse at Roseville, Minneapolis, United States. Doing preparation shift occurred the curios situation that we came into discussion about religious freedom liberties concerning contact to products probably forbidden by ones specific religion, as pork meat, non Halal or Kosher slaughtered meat etc. Another trainee from Germany who vigorously disliked cleaning and pulling shrimp and preparing King Crab plead to leave this part of the work for religious reason. Off course it was a fake argument, but the sudden response of the trainer, who was even the proprietor of the restaurant, was lightyears better an argument: “You need to stop pulling shrimp because of religion? You better should change your religion!”

Anmerkung Thomas Blechschmidt:

Dieser Absatz erinnert mich an eigene Erfahrungen. Im Millenium Jahr 2000 verbrachte ich eine Ausbildungszeit in einem Outback Steakhouse in Roseville, Minneapolis in den USA. Während einer Vorbereitungsschicht kamen wir bemerkenswerter Weise in ein Gespräch über Religionsfreiheit in Bezug auf Produkte, mit denen Mitglieder bestimmter Religionen eben aus religiösen Gründen nicht in Kontakt kommen dürfen. Wie zum Beispiel Schweinefleisch oder nicht Halal oder Kosher geschlachtetes Fleisch und ähnliches. Ein anderer Trainée, der aus Deutschland stammte, hatte ein heftiges Missvergnügen daran, Schrimps zu putzen oder Königskrabben vorzubereiten. Deshalb verlangte er, von diesem Teil der Arbeit aus religiösen Gründen ausgenommen zu werden. Natürlich war das Argument lediglich vorgeschoben. Doch die Antwort des Inhabers war um Lichtjahre besser: „ Du darfst keine Shrimp putzen, weil Deine Religion Dir das verbietet? Dann solltest Du besser Deine Religion wechseln!“

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 48, Absatz 48,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 48, Absatz 48,

‚Tis true, “who would have his conscience imposed upon?” and ‚tis as true, who would pay taxes? Who would be poor? Who almost would not be a Prince? And yet these (as some think them) burdens, this inequality, is owing all to human laws and those just enough, the law of God or nature neither distinguishing their degrees nor bounding their possessions. I grant all agree that conscience is tenderly to be dealt with, and not to be imposed on, but if the determining any indifferent outward action contrary to a man’s persuasion, (conscience being nothing but an opinion of the truth of any practical position, which may concern any actions as well moral as religious, civil as ecclesiastical) be imposing on conscience and so unlawful, I know not how a Quaker should be compelled by hat or leg to pay a due respect to the magistrate or an Anabaptist be forced to pay tithes, who if conscience be a sufficient plea for toleration (since we in charity ought to think them as sincere in their profession as others than whom they are found less wavering), have as much reason not to feel constraint as those who contend so much for or against a surplice, for not putting off the hat grounded upon a command of the Gospel, though misunderstood, is as much an act of religion and matter of conscience to those so persuaded as not wearing a surplice.

Imposing on conscience seems to me to be, the pressing of doctrines or laws upon the belief or practice of men as of divine original, as necessary to salvation and in themselves obliging the conscience, when indeed they are no other but the ordinances of men and the products of their authority; otherwise, if you take it in our author’s sense every lawful command of the magistrate, since we are to obey them for conscience sake, would be an imposing on conscience and so according to his way of arguing unlawful.

So wie diese rhetorische Frage zutrifft: “Wer möchte sein Gewissen bevormundet wissen?” treffen jene genauso zu: Wer zahlt gern Steuern? Wer wäre gern arm? Wer wäre nicht am liebsten ein Fürst? Dabei sind diese Art (manche sehen sie so) Bürden und Lasten allesamt menschlichen Gesetzen geschuldet und diesen gemäß rechtmäßig. Das Gesetz Gottes oder der Natur unterscheidet Menschen nämlich weder nach Rang noch nach Besitz. Ich versichere Euch all meiner Zustimmung, dass das Gewissen eines jeden mit Sorgfalt zu behandeln ist und ihm nichts aufoktroyiert werden darf. Wäre aber die Festlegung irgendwelcher unbestimmter äußerlicher Handlungen den Überzeugungen eines Menschen zuwider (Gewissen ist schließlich nichts als eine Meinung über die Wahrhaftigkeit irgendeines faktischen Standpunktes. Dieser kann irgendwelche Handlungen in gleicher Weise betreffen, seien sie nun moralisch oder religiös, staatsbürgerlich oder kirchlich) eine Verfügung über dessen Gewissen und in der Tat so unrechtmäßig, wüsste ich keinen Weg wie ein Quäker gezwungen werden könnte, durch Ziehen des Huts oder den Höflichkeitknicks der Obrigkeit den schuldigen Respekt entgegenzubringen oder wie ein Wiedertäufer dazu genötigt werden könnte, den Zehnt zu bezahlen. Die beiden haben, falls das Gewissen eine ausreichende Begründung für Toleranz wäre (seit wir im Sinne der Barmherzigkeit beide uns als ebenso ernsthaft in ihrem Glaubensbekenntnis vorstellen sollten wie die anderen, bezüglich derer wir sie beide als weniger kompromissbereit kennen) genauso viel Grund sich nicht eingeschränkt zu fühlen, wie jene die sich so sehr für oder gegen das Chorhemd ins Zeug legen. Die Weigerung den Hut zu ziehen, gegründet auf eine Anordnung der Offenbarung, wie missverstanden auch immer, ist genauso sehr eine religiöse Handlung und eine Frage des Gewissens für alle, die davon überzeugt sind, wie die Weigerung, ein Chorhemd zu tragen. Über das Gewissen Verfügungen zu treffen kommt mir vor, wie Lehren oder Gesetze auf Glauben und Verhalten von Menschen aufzupressen, als wären sie göttlichen Ursprungs, unabdingbar notwendig für die Erlösung und dadurch für sich selbst das Gewissen zu verpflichten, während es sich tatsächlich um nichts weniger handelt als um Anordnungen von gewöhnlichen Menschen und Auswürfe derer Autorität. Andernfalls, falls Ihr es in unseres Autors Sinn auffassen wollt, wäre jede rechtmäßige Anordnung der Obrigkeit, seit wir ihr aus Gewissengründen zu gehorchen haben, eine Verfügung über das Gewissen und damit gemäß dieser Art herumzustreiten unrechtmäßig.

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