Schlagwort-Archive: distinguishing

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 48, Absatz 48,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 48, Absatz 48,

‚Tis true, “who would have his conscience imposed upon?” and ‚tis as true, who would pay taxes? Who would be poor? Who almost would not be a Prince? And yet these (as some think them) burdens, this inequality, is owing all to human laws and those just enough, the law of God or nature neither distinguishing their degrees nor bounding their possessions. I grant all agree that conscience is tenderly to be dealt with, and not to be imposed on, but if the determining any indifferent outward action contrary to a man’s persuasion, (conscience being nothing but an opinion of the truth of any practical position, which may concern any actions as well moral as religious, civil as ecclesiastical) be imposing on conscience and so unlawful, I know not how a Quaker should be compelled by hat or leg to pay a due respect to the magistrate or an Anabaptist be forced to pay tithes, who if conscience be a sufficient plea for toleration (since we in charity ought to think them as sincere in their profession as others than whom they are found less wavering), have as much reason not to feel constraint as those who contend so much for or against a surplice, for not putting off the hat grounded upon a command of the Gospel, though misunderstood, is as much an act of religion and matter of conscience to those so persuaded as not wearing a surplice.

Imposing on conscience seems to me to be, the pressing of doctrines or laws upon the belief or practice of men as of divine original, as necessary to salvation and in themselves obliging the conscience, when indeed they are no other but the ordinances of men and the products of their authority; otherwise, if you take it in our author’s sense every lawful command of the magistrate, since we are to obey them for conscience sake, would be an imposing on conscience and so according to his way of arguing unlawful.

So wie diese rhetorische Frage zutrifft: “Wer möchte sein Gewissen bevormundet wissen?” treffen jene genauso zu: Wer zahlt gern Steuern? Wer wäre gern arm? Wer wäre nicht am liebsten ein Fürst? Dabei sind diese Art (manche sehen sie so) Bürden und Lasten allesamt menschlichen Gesetzen geschuldet und diesen gemäß rechtmäßig. Das Gesetz Gottes oder der Natur unterscheidet Menschen nämlich weder nach Rang noch nach Besitz. Ich versichere Euch all meiner Zustimmung, dass das Gewissen eines jeden mit Sorgfalt zu behandeln ist und ihm nichts aufoktroyiert werden darf. Wäre aber die Festlegung irgendwelcher unbestimmter äußerlicher Handlungen den Überzeugungen eines Menschen zuwider (Gewissen ist schließlich nichts als eine Meinung über die Wahrhaftigkeit irgendeines faktischen Standpunktes. Dieser kann irgendwelche Handlungen in gleicher Weise betreffen, seien sie nun moralisch oder religiös, staatsbürgerlich oder kirchlich) eine Verfügung über dessen Gewissen und in der Tat so unrechtmäßig, wüsste ich keinen Weg wie ein Quäker gezwungen werden könnte, durch Ziehen des Huts oder den Höflichkeitknicks der Obrigkeit den schuldigen Respekt entgegenzubringen oder wie ein Wiedertäufer dazu genötigt werden könnte, den Zehnt zu bezahlen. Die beiden haben, falls das Gewissen eine ausreichende Begründung für Toleranz wäre (seit wir im Sinne der Barmherzigkeit beide uns als ebenso ernsthaft in ihrem Glaubensbekenntnis vorstellen sollten wie die anderen, bezüglich derer wir sie beide als weniger kompromissbereit kennen) genauso viel Grund sich nicht eingeschränkt zu fühlen, wie jene die sich so sehr für oder gegen das Chorhemd ins Zeug legen. Die Weigerung den Hut zu ziehen, gegründet auf eine Anordnung der Offenbarung, wie missverstanden auch immer, ist genauso sehr eine religiöse Handlung und eine Frage des Gewissens für alle, die davon überzeugt sind, wie die Weigerung, ein Chorhemd zu tragen. Über das Gewissen Verfügungen zu treffen kommt mir vor, wie Lehren oder Gesetze auf Glauben und Verhalten von Menschen aufzupressen, als wären sie göttlichen Ursprungs, unabdingbar notwendig für die Erlösung und dadurch für sich selbst das Gewissen zu verpflichten, während es sich tatsächlich um nichts weniger handelt als um Anordnungen von gewöhnlichen Menschen und Auswürfe derer Autorität. Andernfalls, falls Ihr es in unseres Autors Sinn auffassen wollt, wäre jede rechtmäßige Anordnung der Obrigkeit, seit wir ihr aus Gewissengründen zu gehorchen haben, eine Verfügung über das Gewissen und damit gemäß dieser Art herumzustreiten unrechtmäßig.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt

TToG II § 67

John Locke: Two Treatises of Government

§ 67. The subjection of a minor places in the father a temporary government, which terminates with the minority of the child: And the honor due from a child places in the parents a perpetual right to respect, reverence, support and compliance too, more or less, as the father’s care, cost, and kindness in his education, has been more or less.

This ends not with minority but holds in all parts and conditions of a man’s life. The want of distinguishing these two powers, viz. that which the father hath in the right of tuition, during minority, and the right of honor all his life, may perhaps have caused a great part of the mistakes about this matter: For to speak properly of them, the first of these is rather the privilege of children, and duty of parents, than any prerogative of paternal power. The nourishment and education of their children is a charge so incumbent on parents for their children’s good, that nothing can absolve them from taking care of it:

And though the power of commanding and chastising them go along with it, yet God hath woven into the principles of human nature such a tenderness for their offspring, that there is little fear that parents should use their power with too much rigor the excess is seldom on the severe side, the strong bias of nature drawing the other way. And therefore God Almighty when he would express his gentle dealing with the Israelites, he tells them, that though he chastened them, he chastens them as a man chastens his son, Deut.VIII.5.I. e. with tenderness and affection, and kept them under no severer discipline than what was absolutely best for them, and had been less kindness to have slackened. This is that power to which children are commanded obedience, that the pains and care of their parents may not be increased, or ill rewarded.

§ 67. Die Unterordnung eines Minderjährigen verleiht dem Vater eine vorübergehende Herrschaft, die mit der Unmündigkeit des Kindes endet. Die schuldige Ehrerbietung eines Kindes verleiht den Eltern ein dauerhaftes Recht auf Achtung, Verehrung, Hilfe und Fügsamkeit, mehr oder weniger, je nachdem wie viel Aufwand an Mühe, Kosten und Güte der Vaters bei der Ausbildung eingesetzt hat. Es endet nicht bei Erreichen der Volljährigkeit, sondern dauert ein Leben lang in allen Lagen eines Menschen fort.

Das Bedürfnis die beiden Arten Macht voneinander zu unterscheiden, einerseits das väterliche Recht auf Vormundschaft während der Minderjährigkeit, andererseits das Recht auf lebenslange Ehrerweisung, mag vielleicht einen großen Teil der Fehlinterpretationen über diese Angelegenheit verursacht haben. Korrekt gedeutet besteht erstere von beiden in einem Vorrecht der Kinder, einer Pflicht der Eltern, als in einer Prärogative, einem Vorbestimmungsrecht der väterlichen Macht. Ernährung und Ausbildung ihrer Kinder obliegen den Eltern für das Wohl ihrer Kinder als Pflicht derart, dass nichts sie von dieser Fürsorge entbinden kann.

Gerade weil die Macht zu Anordnungen und Disziplinierung damit einhergeht, hat Gott mit den Grundbedingungen menschlicher Natur eine solche Zärtlichkeit für Kinder verwoben, dass kaum Gefahr besteht, die Eltern könnten ihre Macht mit zu großer Strenge gebrauchen. Übermaß liegt selten auf Seiten der Strenge. Der starke Hang der Natur drängt eher zum Entgegengesetzten.

Deshalb erklärte auch Gott den Israeliten, als er die Milde seiner Maßnahmen ausdrücken wollte, obwohl er sie diszipliniere, diszipliniere er sie wie ein Mann seinen Sohn diszipliniert. Deut. VIII.5. was bedeuten soll: Mit Sanftmut und Liebe. Er stellte sie unter keine strengere Disziplin, als für ihr Bestes unbedingt nötig war. Sie abzuschwächen wäre geringere Güte gewesen. Das ist die Macht, der Kinder zu gehorchen gehalten sind, damit Sorgen und Mühen der Eltern weder vermehrt noch schlecht gedankt werden.

Fragen, Wünsche, Informationen?

Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf!

Meinen und Glauben sind meine Sache nicht. Ich will alles selbst nachprüfen können.

Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

Auch spezifische, technische, politische.

Frei von jeder Verkaufsabsicht. Wer meine Arbeit gut findet, kann gern spenden und meine Arbeit unterstützen.

Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

https://www.paypal.me/ThomasBlechschmidt