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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 48, Absatz 48,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 48, Absatz 48,

‚Tis true, “who would have his conscience imposed upon?” and ‚tis as true, who would pay taxes? Who would be poor? Who almost would not be a Prince? And yet these (as some think them) burdens, this inequality, is owing all to human laws and those just enough, the law of God or nature neither distinguishing their degrees nor bounding their possessions. I grant all agree that conscience is tenderly to be dealt with, and not to be imposed on, but if the determining any indifferent outward action contrary to a man’s persuasion, (conscience being nothing but an opinion of the truth of any practical position, which may concern any actions as well moral as religious, civil as ecclesiastical) be imposing on conscience and so unlawful, I know not how a Quaker should be compelled by hat or leg to pay a due respect to the magistrate or an Anabaptist be forced to pay tithes, who if conscience be a sufficient plea for toleration (since we in charity ought to think them as sincere in their profession as others than whom they are found less wavering), have as much reason not to feel constraint as those who contend so much for or against a surplice, for not putting off the hat grounded upon a command of the Gospel, though misunderstood, is as much an act of religion and matter of conscience to those so persuaded as not wearing a surplice.

Imposing on conscience seems to me to be, the pressing of doctrines or laws upon the belief or practice of men as of divine original, as necessary to salvation and in themselves obliging the conscience, when indeed they are no other but the ordinances of men and the products of their authority; otherwise, if you take it in our author’s sense every lawful command of the magistrate, since we are to obey them for conscience sake, would be an imposing on conscience and so according to his way of arguing unlawful.

So wie diese rhetorische Frage zutrifft: “Wer möchte sein Gewissen bevormundet wissen?” treffen jene genauso zu: Wer zahlt gern Steuern? Wer wäre gern arm? Wer wäre nicht am liebsten ein Fürst? Dabei sind diese Art (manche sehen sie so) Bürden und Lasten allesamt menschlichen Gesetzen geschuldet und diesen gemäß rechtmäßig. Das Gesetz Gottes oder der Natur unterscheidet Menschen nämlich weder nach Rang noch nach Besitz. Ich versichere Euch all meiner Zustimmung, dass das Gewissen eines jeden mit Sorgfalt zu behandeln ist und ihm nichts aufoktroyiert werden darf. Wäre aber die Festlegung irgendwelcher unbestimmter äußerlicher Handlungen den Überzeugungen eines Menschen zuwider (Gewissen ist schließlich nichts als eine Meinung über die Wahrhaftigkeit irgendeines faktischen Standpunktes. Dieser kann irgendwelche Handlungen in gleicher Weise betreffen, seien sie nun moralisch oder religiös, staatsbürgerlich oder kirchlich) eine Verfügung über dessen Gewissen und in der Tat so unrechtmäßig, wüsste ich keinen Weg wie ein Quäker gezwungen werden könnte, durch Ziehen des Huts oder den Höflichkeitknicks der Obrigkeit den schuldigen Respekt entgegenzubringen oder wie ein Wiedertäufer dazu genötigt werden könnte, den Zehnt zu bezahlen. Die beiden haben, falls das Gewissen eine ausreichende Begründung für Toleranz wäre (seit wir im Sinne der Barmherzigkeit beide uns als ebenso ernsthaft in ihrem Glaubensbekenntnis vorstellen sollten wie die anderen, bezüglich derer wir sie beide als weniger kompromissbereit kennen) genauso viel Grund sich nicht eingeschränkt zu fühlen, wie jene die sich so sehr für oder gegen das Chorhemd ins Zeug legen. Die Weigerung den Hut zu ziehen, gegründet auf eine Anordnung der Offenbarung, wie missverstanden auch immer, ist genauso sehr eine religiöse Handlung und eine Frage des Gewissens für alle, die davon überzeugt sind, wie die Weigerung, ein Chorhemd zu tragen. Über das Gewissen Verfügungen zu treffen kommt mir vor, wie Lehren oder Gesetze auf Glauben und Verhalten von Menschen aufzupressen, als wären sie göttlichen Ursprungs, unabdingbar notwendig für die Erlösung und dadurch für sich selbst das Gewissen zu verpflichten, während es sich tatsächlich um nichts weniger handelt als um Anordnungen von gewöhnlichen Menschen und Auswürfe derer Autorität. Andernfalls, falls Ihr es in unseres Autors Sinn auffassen wollt, wäre jede rechtmäßige Anordnung der Obrigkeit, seit wir ihr aus Gewissengründen zu gehorchen haben, eine Verfügung über das Gewissen und damit gemäß dieser Art herumzustreiten unrechtmäßig.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 43, Absatz 43,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 43, Absatz 43,

I confess they had their original from divine authority, but ‚tis as true that they had their end, too, from the same divine appointment, and it was as sinful to urge them as obliging after God had abolished them, as it was to neglect them whilst he enjoined their observation; they were a law till Christ, not after, types and promises of the Messiah’s coming and kingdom, but not to be rules of obedience under it; those shadows vanished upon the rising of our Sun of Righteousness, and therefore, though their use were indifferent afterwards and lawful and their practice allowed both by the permission of the Apostles and their example too when it would any way advantage the gospel, or be any means of gaining converts or securing the peace of the church, but to allow their imposition and to acknowledge that law still in force which was to be abrogated by the coming of the Messiah was to contradict their own doctrine, and deny that Christ was come which was their great design to establish, so that the things were left but the law that formerly made them necessary removed, and for a man to think himself under the obligation of the ceremonial law and at the same time entertain the doctrine of the Gospel, was as impossible as to be a Jew and a Christian at once which St. Paul, makes inconsistent. So that it is no wonder he should so vigorously oppose the doctrine of subjection to the ceremonial law, which would ruin and undermine the very foundations of that religion he was then building; and so smartly handle St. Peter his fellow Apostle when by his carriage he seemed to confirm it.

Ich will gern zugestehen, dass dies seinen Ursprung in göttlicher Autorität hatte, aber es trifft ebenso zu, dass es auch durch diese göttliche Festlegung beendet wurde. Daher ist es ebenso sündhaft, es als dringend verbindlich zu vertreten, nachdem Gott es beseitigt hatte, als es zu missachten, solange man an Beachtung gebunden war. Es war geltendes Recht bis zu Christus, nicht nach ihm. Es war Vorgabe und Versprechen zum Erscheinen unseres Messias und seines Königreiches, nicht aber Regelwerk des Gehorsams unter ihm. Diese Schatten wurden durch den Aufgang unserer Sonne der Aufrichtigkeit vertrieben und deshalb, da ihr Gebrauch anschließend unbestimmt und rechtmäßig war und ihre Ausübung sowohl durch die Gestattung der Apostel und auch deren Beispiel erlaubt, solange es in irgendeiner Weise das Evangelium förderte, oder ein Mittel zur Gewinnung von Konvertiten war, oder den Frieden der Kirche sicherte. Indessen aber deren Verfügung weiterhin zu gestatten und dieses Recht als nach wie vor in Kraft anzuerkennen, welches durch die Ankunft des Messias außer Kraft gesetzt wurde, bedeutete der eigenen Lehre zu widersprechen und abzuleugnen, Jesus Christus sei gekommen. Und zwar genau das, dessen Etablierung Absicht für sie war. Womit nun die betreffenden Angelegenheiten sich selbst überlassen blieben, während das Recht, welches sie formal gestaltet hatte, notwendigerweise hinfällig wurde. Diese Konstellation, sich selbst als durch das Zeremonialrecht verpflichtet zu sehen und gleichzeitig die Lehre des Evangeliums zu verbreiten, war derart unmöglich, als gleichzeitig Jude und Christ zu sein, was der heilige Paulus als unvereinbar bezeichnet hat. Auf Grund dessen ist es alles andere als ein Wunder, wenn Paulus diese Lehre der Unterordnung unter das zeremonielle Recht so energisch bestreitet, die sämtliche originären Fundamente der Religion, die er dabei war aufzubauen, ruinierte und untergrub und wenn er dabei so gewitzt mit dem heiligen Petrus umging, seinem Mit-Apostel, sobald dieser durch sein Verhalten diese Lehre zu bestätigen schien.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 11, Absatz 11

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 11, Absatz 11,

I have chose to draw a great part of my discourse from the opposition of the magistrate’s power, derived from, or conveyed to him by, the consent of the people, as a way best suited to those patrons of liberty, most likely to obviate their objections, the foundation of their plea being usually an opinion of their natural freedom, which they are apt to think too much entrenched upon by impositions in things indifferent. Not that I intend to meddle with that question whether the magistrate’s crown drops down on his immediately from heaven or be placed there by the hands of his subjects, being sufficient to my purpose that the supreme magistrate of every nation what way soever created, must necessarily have an absolute and arbitrary power over all the indifferent actions of his people. And if his authority must needs be of so large an extent in the lowest and narrowest way of its original (that can be supposed) when derived from the scanty allowance of the people, who are never forward to part with more of their liberty than needs must, I think it will clearly follow, that if he receive his commission immediately from God the people will have little reason thereupon to think it more confined than if he received it from them until they can produce the charter of their own liberty, or the limitation of the legislator’s authority, from the same God that gave it. Otherwise no doubt, those indifferent things that God hath not forbid or commanded, his vicegerent may, having no other rule to direct his commands than every single person hath for his actions, viz.: the law of God; and it will be granted that the people have but a poor pretence to liberty in indifferent things in a condition wherein they have no liberty at all, but by the appointment of the Great Sovereign of heaven and earth are born subjects to the will and pleasure of another.

Ich habe mich entschieden einen großen Teil meiner Abhandlung über das Widerstandsrecht gegenüber der Macht der Obrigkeit aus der Herleitung oder Übertragung an ihn durch das Einvernehmen der Bevölkerung zu ziehen, da dies den besten Ansatz gegenüber den Schutzheiligen der Freiheit bietet, um ihren Einwänden vorzubeugen, da die Grundlage ihres Plädoyers gewöhnlich in einer bloßen Meinung über ihre natürlich Freiheit besteht, von der sie zu denken belieben, sie sei durch Vorschriften die unbedeutenden Dinge betreffend zu sehr eingeschränkt. Nicht, dass ich mich hier mit der Frage zu befassen beabsichtige, ob die Krone der Obrigkeit unmittelbar vom Himmel auf den Kopf gesetzt oder aus den Händen der Untergeordneten empfangen werde. Es ist für meinen Zweck vollkommen ausreichend zu zeigen, dass die Obrigkeit einer jeden Nation, wie auch immer sie entstanden sein mag, notwendigerweise eine absolute und durchaus willkürliche Macht über alle unwesentlichen Handlungen ihrer Bevölkerung haben muss. Sofern ihre Autorität also notwendigerweise von so großer Reichweite ist, sogar bei niedrigstem und eingeschränktestem Ursprung (der angenommen werden kann), sollte sie nämlich von der spärlichen Bewilligung der Bevölkerung stammen, die niemals so weit geht, mehr als unbedingt notwendig von ihrer Freiheit abzutreten, dann denke ich wird daraus klar zu folgern sein, dass im Fall der Gewähr dieses Auftrags an die Obrigkeit unmittelbar durch Gott die Bevölkerung kaum Grund dazu hat, sie als stärker begrenzt zu betrachten, als wenn die Macht aus ihrer Hand gewährt worden wäre. Es sei denn sie wäre in der Lage, die Charta ihrer Freiheit oder die Begrenzung der Autorität des Gesetzgebers von der Gewähr desselben Gottes her zu entwickeln, der jene Autorität erschuf. Andernfalls gibt es keinen Zweifel, betreffend all der unbedeutenden Dinge die Gott weder erlaubt noch verboten hat, darf sein Stellvertreter, da er keine andere Regel zur Hand hat als jede andere einzelne Person sie für ihr Verhalten kennt: Das Gesetz Gottes. Und es steht fest, dass die Bevölkerung nichts als einen sehr armseligen Schein von Freiheit bezüglich dieser unbestimmten Dinge hat, da sie in dieser Angelegenheit doch in einer Lage sind, in der sie überhaupt keine Freiheit haben. Sie sind schlicht durch nichts anderes die Festlegung des Großen Souveräns des Himmels und der Erde die Untergebenen des Willens und Vergnügens eines anderen.

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TToG II § 141

§ 141. Fourthly: The legislative cannot transfer the power of making laws to any other hands: For it being but a delegated power from the people, they who have it cannot pass it over to others.

The people alone can appoint the form of the commonwealth, which is by constituting the legislative, and appointing in whose hands that shall be. And when the people have said, we will submit to rules and be governed by laws made by such men and in such forms, nobody else can say other men shall make laws for them;

nor can the people be bound by any laws, but such as are enacted by those whom they have chosen, and authorized to make laws for them. The power of the legislative, being derived from the people by a positive voluntary grant and institution, can be no other than what that positive grant conveyed, which being only to make laws, and not to make legislators, the legislative can have no power to transfer their authority of making laws, and place it in other hands.

§ 141. Viertens: Die Legislative kann die Macht Gesetze zu erlassen nicht anderen Händen übertragen. Da es nur eine vom Volk verliehene Macht ist, können die, welche sie inne haben, sie nicht an andere abgeben.

Die Bevölkerung allein kann die Form des Staats festsetzen. Das geschieht durch Verfassen der Legislative und durch Festlegung, in wessen Händen sie sein soll.

Hat das Volk zugestanden: Wir wollen uns Regeln unterordnen und nach Gesetzen regiert werden, die von diesen und jenen Männern und nach diesen und jenen Formen erlassen wurden, dann kann niemand anders verlangen, andere Männer sollten Gesetze für das Volk erlassen, noch kann es durch andere Gesetze gebunden werden, außer denen die von eben diesen und jenen beschlossen werden, die es gewählt und ermächtigt hat, Gesetze zu erlassen. Da die Macht der Legislative durch eine positive, freiwillige Verleihung und Verordnung des Volkes gewährt wird, kann sie keine andere Macht als die sein, die in dieser positiven Verleihung ausgedrückt steht. Da sie nur ermächtigt, Gesetze zu erlassen, nicht aber Gesetzgeber zu bestellen, kann die Legislative keine weitere Macht haben, die ihr zugestandene Macht, Gesetze zu erlassen zu übertragen und in andere Hände zu legen.

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TToG I § 118

John Locke: Two Treatises of Government

§ 118. He that reads the story of Jacob and Esau, will find there was never any jurisdiction or authority, that either of them had over the other after their father’s death: They lived with the friendship and equality of brethren, neither Lord, neither slave to his brother; but independent each of other, were both heads of their distinct families, where they received no laws from one another, but lived separately, and were the roots out of which sprang two distinct people under two distinct governments.

This blessing then of Isaac, whereon our author would build the dominion of the elder brother, signifies no more, but what Rebecca had been told from God, Gen.XXV.23. Two nations are in thy womb, and two manner of people shall be separated from thy bowels, and the one people shall be stronger than the other people, and the elder shall serve the younger; and so Jacob blessed Judah, Gen.XLIX and gave him the scepter and dominion, from whence our author might have argued as well, that jurisdiction and dominion belongs to the third son over his brethren, as well as from this blessing of Isaac, that it belonged to Jacob:

Both these places contain only predictions of what should long after happen to their posterities, and not any declaration of the right of inheritance to dominion in either. And thus we have our author’s two great and only arguments to prove, that heirs are Lords over their brethren.

1. Because God tells Cain, Gen.IV., that however sin might set upon him, he ought or might be master of it: For the most learned interpreters understood the words of sin, and not of Abel, and give so strong reasons for it, that nothing can convincingly be inferred from so doubtful a text, to our author’s purpose.

2. Because in this of Gen.XXVII. Isaac foretells that the Israelites, the posterity of Jacob, should have dominion over the Edomites, the posterity of Esau; therefore says our author, heirs are lords of their brethren: I leave any one to judge of the conclusion.

§ 118. Wer die Erzählung von Jakob und Esau liest stellt fest, es hat nie eine Befugnis zur Rechtsprechung oder Autorität gegeben, die einer der beiden nach dem Tod des Vaters über den anderen gehabt haben könnte. Sie lebten in der Freundschaft und Gleichheit unter Brüdern, weder Herr noch Sklave des Bruders, sondern unabhängig voneinander. Beide Häupter ihrer unterschiedlichen Familien nahmen sie keine Gesetze voneinander an, sondern wohnten getrennt und wurden Wurzeln, aus denen zwei verschiedene Völker
mit zwei unterschiedlichen Regierungen hervorgingen.

Der Segen Isaaks, auf dem unser Autor zu gern die Herrschaft des älteren Bruders errichten würde, bestimmt nichts anderes als was Rebekka von Gott mitgeteilt worden war, Gen.XXV.28: Zwei Nationen sind in Deinem Leib und zweierlei Volksstämme werden hervorgehen aus Deinem Leib. Einer wird dem anderen überlegen sein und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. So segnete Jakob Juda Gen.XLIX und gewährte ihm Zepter und Herrschaft. Woraus unser Autor ebenso gut hatte schließen können, Befugnis zur Rechtsprechung und Herrschaft über seine Geschwister gehörten dem dritten Sohn, wie er aus diesem Segen Isaaks schließt, sie gehörten Jakob. Beide Stellen enthalten lediglich Vorhersagen darüber, was sich lange nachher bei ihren Nachkommen ereignen würde. Keine von beiden enthielt die Festlegung eines Rechts, die Herrschaft zu erben. Die beiden bedeutenden und einzigen Argumente unseres Autors, einen Beweis für die Herrschaft von Erben über ihre Brüder zu liefern, sehen also so aus:

1. weil Gott in Gen.IV. von Kain verlangt, so sehr die Sünde ihn auch locke, er müsse sie meistern. Die Mehrheit der gelehrtesten Interpreten beziehen die Worte auf Sünde und nicht auf Abel. Sie liefern dafür so einleuchtende Gründe, dass für unseres Autors Zweck nichts Überzeugenderes aus einem so zweifelhaften Text geschlossen werden kann.

2. weil Isaak in Gen.XXVII voraussagt, die Israeliten als Nachkommen Jakobs würden über die Edomiter als Nachkommen Esaus herrschen. Deshalb, so schlussfolgert unser Autor, seien Erben Herren ihrer Brüder. Ich überlasse es jedem selbst über diesen Schluss zu urteilen.

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