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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 43, Absatz 43,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 43, Absatz 43,

I confess they had their original from divine authority, but ‚tis as true that they had their end, too, from the same divine appointment, and it was as sinful to urge them as obliging after God had abolished them, as it was to neglect them whilst he enjoined their observation; they were a law till Christ, not after, types and promises of the Messiah’s coming and kingdom, but not to be rules of obedience under it; those shadows vanished upon the rising of our Sun of Righteousness, and therefore, though their use were indifferent afterwards and lawful and their practice allowed both by the permission of the Apostles and their example too when it would any way advantage the gospel, or be any means of gaining converts or securing the peace of the church, but to allow their imposition and to acknowledge that law still in force which was to be abrogated by the coming of the Messiah was to contradict their own doctrine, and deny that Christ was come which was their great design to establish, so that the things were left but the law that formerly made them necessary removed, and for a man to think himself under the obligation of the ceremonial law and at the same time entertain the doctrine of the Gospel, was as impossible as to be a Jew and a Christian at once which St. Paul, makes inconsistent. So that it is no wonder he should so vigorously oppose the doctrine of subjection to the ceremonial law, which would ruin and undermine the very foundations of that religion he was then building; and so smartly handle St. Peter his fellow Apostle when by his carriage he seemed to confirm it.

Ich will gern zugestehen, dass dies seinen Ursprung in göttlicher Autorität hatte, aber es trifft ebenso zu, dass es auch durch diese göttliche Festlegung beendet wurde. Daher ist es ebenso sündhaft, es als dringend verbindlich zu vertreten, nachdem Gott es beseitigt hatte, als es zu missachten, solange man an Beachtung gebunden war. Es war geltendes Recht bis zu Christus, nicht nach ihm. Es war Vorgabe und Versprechen zum Erscheinen unseres Messias und seines Königreiches, nicht aber Regelwerk des Gehorsams unter ihm. Diese Schatten wurden durch den Aufgang unserer Sonne der Aufrichtigkeit vertrieben und deshalb, da ihr Gebrauch anschließend unbestimmt und rechtmäßig war und ihre Ausübung sowohl durch die Gestattung der Apostel und auch deren Beispiel erlaubt, solange es in irgendeiner Weise das Evangelium förderte, oder ein Mittel zur Gewinnung von Konvertiten war, oder den Frieden der Kirche sicherte. Indessen aber deren Verfügung weiterhin zu gestatten und dieses Recht als nach wie vor in Kraft anzuerkennen, welches durch die Ankunft des Messias außer Kraft gesetzt wurde, bedeutete der eigenen Lehre zu widersprechen und abzuleugnen, Jesus Christus sei gekommen. Und zwar genau das, dessen Etablierung Absicht für sie war. Womit nun die betreffenden Angelegenheiten sich selbst überlassen blieben, während das Recht, welches sie formal gestaltet hatte, notwendigerweise hinfällig wurde. Diese Konstellation, sich selbst als durch das Zeremonialrecht verpflichtet zu sehen und gleichzeitig die Lehre des Evangeliums zu verbreiten, war derart unmöglich, als gleichzeitig Jude und Christ zu sein, was der heilige Paulus als unvereinbar bezeichnet hat. Auf Grund dessen ist es alles andere als ein Wunder, wenn Paulus diese Lehre der Unterordnung unter das zeremonielle Recht so energisch bestreitet, die sämtliche originären Fundamente der Religion, die er dabei war aufzubauen, ruinierte und untergrub und wenn er dabei so gewitzt mit dem heiligen Petrus umging, seinem Mit-Apostel, sobald dieser durch sein Verhalten diese Lehre zu bestätigen schien.

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TTog II §128

John Locke: Two Treatises of Government

§ 128. For in the state of nature, to omit the liberty he has of innocent delights, a man has two powers. The first is to do whatsoever he thinks fit for the preservation of himself, and others within the permission of the law of nature: By which law, common to them all, he and all the rest of mankind are one community, make up one society, distinct from all other creatures. And were it not for the corruption and viciousness of degenerate men, there would be no need of any other; no necessity that men should separate from this great and natural community, and by positive agreements combine into smaller and divided associations. The other power a man has in the state of nature is the power to punish the crimes committed against that law. Both these he gives up, when he joins in a private, if I may so call it, or particular politic society, and incorporates into any commonwealth, separate from the rest of mankind.

§ 128. Im Naturzustand hat der Mensch, um die Freiheit unschuldigen Vergnügens auszulassen, zwei Typen Macht:

Die erste besteht darin, zu tun, was auch immer er mit Erlaubnis des Naturrechts für seinen und anderer Erhalt für passend hält. Durch dies gemeinsame Recht bildet er mit dem Rest der Menschheit eine Gemeinschaft, eine Gesellschaft, abgeschieden von allen anderen Geschöpfen. Gäbe es keine Verdorbenheit und Bösartigkeit degenerierter Menschen, wäre auch kein Bedürfnis für eine andere Gesellschaft vorhanden.
Keinerlei Notwendigkeit für Menschen, sich von dieser großartigen und natürlichen Gemeinschaft zu trennen und sich durch positive Vereinbarungen zu kleineren und getrennten Verbänden zu verbinden.

Die andere Macht, die ein Mensch im Naturzustand hat, besteht im Recht gegen jenes begangene Verbrechen zu bestrafen. Beide Typen Macht gibt er ab, sobald er einer privaten, wenn ich es so nennen darf, oder abgegrenzten politischen Gesellschaft beitritt und sich einem von der übrigen Menschheit getrennten Staatswesen anschließt.

53 Viciousness = Bösartigkeit und Vitiousness = Lebhaftigkeit. Im Originaltext der 1821er Ausgabe steht vitousness, was nur durch einen Drucksatzfehler erklärt werden kann. Oder eine noch an das Lateinische angelehnte Schreibweise. (vitium = Fehler, Mangel, Laster).

53The original script from 1821 offers the term Vitiousness, only explicable by offset error. Or to a writing still more originating in Latin. (Vitium = error, defect, vice)

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TToG II § 120

John Locke: Two Treatises of Government

§ 120. To understand this the better, it is fit to consider, that every man, when he at first incorporates himself into any commonwealth, he, by his uniting himself thereunto, annexes also, and submits to the community, those possessions, which he has, or shall acquire, that do not already belong to any other government: For it would be a direct contradiction, for anyone to enter into society with others for the securing and regulating of property; and yet to suppose his land, whose property is to be regulated by the laws of the society, should be exempt from the jurisdiction of that government, to which he himself, the proprietor of the land, is a subject.

By the same act therefore, whereby anyone unites his person, which was before free, to any commonwealth; by the same he unites his possessions, which were before free, to it also; and they become, both of them, person and possession, subject to the government and dominion of that commonwealth, as long as it hath a being. Whoever therefore, from thenceforth, by inheritance, purchase, permission, or other ways, enjoys any part of the land, so annexed to, and under the government of that commonwealth, must take it with the condition it is under; that is, of submitting to the government of the commonwealth, under whose jurisdiction it is, as far forth as any subject of it.

§ 120. Um das gerade besser zu verstehen, passt es an Folgendes zu denken: Jeder Mensch, wenn er erstmals einem Gemeinwesen beitritt, überantwortet und unterstellt dadurch der Gesellschaft auch den Besitz den er schon hat oder später erwirbt, soweit dieser nicht bereits einer anderen Regierung untersteht. Es wäre ein direkter Widerspruch, wenn jemand zur Sicherung und Ordnung von Besitz eine Gemeinschaft mit Anderen eingeht und dennoch davon ausgeht, sein Land, dessen Besitz nach Gesetz der Gemeinschaft zu regeln ist, sei von der Rechtsprechung der Regierung ausgenommen, der sich unterzuordnen er, der Besitzer des Bodens, sich selbst entschieden hat.

Durch ein und dieselbe Handlung also, durch die jemand seine Person, die zuvor frei war, in ein Gemeinwesen einbringt, bringt er seinen Besitz ein, der vorher frei war. Beide, Person und Besitz, werden Regierung und Herrschaftsbereich des Staatswesens untergeordnet, solange es besteht. Wer durch Erbschaft, Kauf, Erlaubnis oder auf andere Art den Ertrag irgendeines Teils des Bodens tritt, der diesem Staatswesen hinzugefügt und seiner Regierung unterstellt wurde, hat ihn mit den ihm anhaftenden Bedingungen zu übernehmen. Das bedeutet es, es der
Regierung des Staatswesens, unter deren Jurisdiktion es steht, genauso weit zu unterstellen wie jeder andere ihrer Angehörigen.

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TToG II § 74

John Locke: Two Treatises of Government

§ 74. To conclude then, though the fathers power of commanding extends no farther than the minority of his children, and to a degree only fit for the discipline and government of that age; and though that honor and respect, and all that which the Latins called piety, which they indispensably owe to their parents all their life time, and in all estates, with all that support and defense is due to them, gives the father no power of governing, i. e. making laws and enacting penalties on his children; though by all this he has no dominion over the property or actions of his son:

Yet it is obvious to conceive how easy it was, in the first ages of the world, and in places still, where the thinness of people gives families leave to separate into unpossessed quarters, and they have room to remove or plant themselves in yet vacant habitations, for the father of the family to become the Prince of it;* he had been a ruler from the beginning of the infancy of his children: And since without some government it would be hard for them to live together, it was likeliest it should, by the express or tacit consent of the children when they were grown up, be in the father, where it seemed without any change barely to continue;

when indeed nothing more was required to it, than the permitting the father to exercise alone, in his family that executive power of the law of nature, which every free man naturally hath, and by that permission resigning up to him a monarchical power, whilst they remained in it. But that this was not by any paternal right, but only by the consent of his children, is evident from hence, that nobody doubts, but if a stranger, whom chance or business had brought to his family, had there killed any of his children, or committed any other fact, he might condemn and put him to death, or otherwise have punished him, as well as any of his children;

which it was impossible he should do by virtue of any paternal authority over one who was not his child, but by virtue of that executive power of the law of nature, which, as a man, he had a right to: And he alone could punish him in his family, where the respect of his children had laid by the exercise of such a power, to give way to the dignity and authority they were willing should remain in him, above the rest of his family.

§ 74. Um also zu schließen: Die Macht des Vaters für Anordnungen reicht nicht weiter als die Minderjährigkeit seiner Kinder und nur bis zu einem für Disziplin und Anleitung jenes Alters angemessenen Grad. Selbst Ehrerweisung und Achtung, und alles, was der Römer unter Pietät verstand, was Kinder ein Leben lang und in allen Lagen unabweisbar ihren Eltern schulden, zu all der Hilfe und dem Schutz, der ihnen gebührt, gewähren einem Vater keine Macht zu herrschen, sprich Gesetze zu erlassen und Strafen über die Kinder zu verhängen. Trotz all dem hat er keine Herrschaft über den Besitz oder die Handlungsweise seines Sohns.

Freilich kann man sich vorstellen wie einfach es für einen Vater zu Anfang der Welt war ein Fürst der Seinen zu werden40. Wie es heute in Gegenden ist, in denen geringe Bevölkerungsdichte Familien gestattet, sich in herrenlose Gebiete abzusondern, wo sie Raum haben um fortzuziehen und sich an noch unbesetzten Wohnstätten niederzulassen. Vom Beginn der Kindheit seiner Sprösslinge an war er deren Leiter gewesen. Als sie erwachsen waren, wäre es ohne jede Regierung schwer für sie gewesen zusammenzuleben. Es lag schlicht am nächsten, diese mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung der Kinder dem Vater zu überlassen. Bei ihm schien sie ohne jedwede Änderung lediglich fortzudauern, und in der Tat war nichts weiter erforderlich, als dem Vater zu gestatten, in seiner Familie jene vollziehende Macht des Naturrechts auszuüben, die jeder freie Mensch von Natur besitzt und ihm mit dieser Erlaubnis monarchische Macht zu übertragen, solange sie in der Familie verblieben.

Dies aber geschah nicht durch irgendein väterliches Recht, sondern nur durch Übereinkunft der Kinder. Man erkennt dies an dem niemals angezweifelten Recht, einen Fremden, den Zufall oder Geschäft in die Familie geführt und der dort eines der Kinder getötet oder sonst etwas verbrochen hatte, verurteilen, gleichfalls töten, oder auf andere Weise, wie eines seiner Kinder strafen zu dürfen. Das hätte er Kraft einer väterlichen Autorität unmöglich an jemand tun können, der nicht sein Kind war, sondern nur kraft der vollziehenden Gewalt des Naturrechts, zu der er als Mensch berechtigt ist. Dabei konnte er diesen allein seine Familie betreffend strafen, wo die Achtung der Kinder auf die Ausübung dieser Gewalt verzichtet hatte, um der Würde und Autorität Platz zu machen, die sie in ihm über die übrige Familie gewahrt zu sehen wollten.

40It is no improbable opinion therefore, which the arch philosopher (Aristotle) was of, that the chief person in every household was always, as it were, a King: So when numbers of households joined themselves in civil societies together, Kings were the first kind of governors amongst them, which is also, as it seemed, the reason why the name of fathers continued still in them, who, of fathers, were made rulers; as also the ancient custom of governors to do as Melchisedech, and being Kings, to exercise the office of Priests, which fathers did at the first, grew perhaps by the same occasion. How be it, this is not the only kind of regiment that has been received in the world. The inconveniences of one kind have caused sundry others to be devised; so that in a word, all public regiment, of what kind sever, seemed evidently to have risen from the deliberate advice, consultation and composition between men, judging it convenient and behoveful; there being no impossibility in nature considered by itself, but that man might have lived without any public regiment. Hookers Eccl.P.lib.I.Sect.10.

40Es ist keine unvorstellbare Ansicht, die der Erz-Philosoph (Aristoteles) vertrat: Jeder Haushaltsvorstand war sozusagen König. Sobald sich mehrere Haushalte (Sippen/Clans) zu bürgerlichen Gesellschaften vereinigten, waren Könige der erste Typ Regierender unter ihnen. Scheinbar ist das der Grund, weshalb der Name Vater bei jenen weiterverwendet wurde, die von Vätern zu Herrschern erhoben wurden. Die antike Gewohnheit der Regenten es wie Melchisedech, Gen.I.18, zu halten, und als Könige das Priesteramt auszuüben, wie es anfangs die Vätern taten, mag vielleicht bei selbiger Gelegenheit entstanden sein. Wie dem auch sei, es handelt sich nicht um die einzige Art von Regierung, die in der Welt entstanden ist. Die Mängel der einen Art waren Anlass genug, um sich verschiedene andere Auszudenken. Mit einem Wort: Jede Form öffentliche Regierung ist augenscheinlich aus wohldurchdachter Überlegung und Beratung der Menschen hervorgegangen. Je nachdem ob sie als angemessen und hilfreich eingeschätzt wurden. Es ist nicht unmöglich anzunehmen, im Naturzustand an sich betrachtet, könnten die Menschen auch ohne jegliche öffentliche Regierung gelebt haben. Hooker, Eccl.Pol.lib.I.sect.10.

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TToG I § 78

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER VIII

Of the Conveyance of Adams Sovereign Monarchical Power

§ 78. Sir Robert, not having been very happy in any proof he brings for the sovereignty of Adam, is not much more fortunate in conveying it to future princes, who, if his politics be true, must all derive their titles from that first monarch. The ways he has assigned, as they lie scattered up and down in his writings, I will set down in his own words:

In his preface he tells us, that Adam being monarch of the whole world, none of his posterity had any right to possess anything, but by his grant or permission, or by succession from him. Here he makes two ways of conveyance of anything Adam stood possessed of; and those are grants or succession. Again he says, all Kings either are, or are to be reputed, the next heirs to those first progenitors, who were at first the natural parents of the whole people, p. 19.

There cannot be any multitude of men whatsoever, but that in it, considered by itself there is one man amongst them, that in nature hath a right to be the King of all the rest, as being the next heir to Adam, Observations, 253. Here in these places inheritance is the only way he allows of conveying monarchical power to princes. In other places he tells us Observations 155:

All power on earth is either derived or usurped from the fatherly power, Observations, 158. All kings that now are, or ever were, are or were either fathers of their people, or heirs of such fathers, or usurpers of the right of such fathers, Observations, 253. And here he makes inheritance or usurpation the only ways whereby kings come by this original power: But yet he tells us, this fatherly empire, as it was of itself hereditary, so it was alienable by patent and seizable by an usurper, Observations, 190.

So then here inheritance, grant, or usurpation, will convey it. And last of all, which is most admirable, he tells us, p. 100. It skills not which way Kings come by their power, whether by election, donation, succession, or by any other means; for it is still the manner of the government by supreme power, that makes them properly Kings, and not the means of obtaining their crowns.

Which I think is a full answer to all his whole hypothesis and discourse about Adams royal authority, as the fountain from which all princes are to derive theirs: And he might have spared the trouble of speaking so much as he does, up and down, of heirs and inheritance, if to make one properly a King, needs no more but governing by supreme power, and it matters not by what means he came by it.

Kapitel 8

Übertragung der souveränen, monarchischen Macht Adams

§ 78. Sir Robert war bei keinem seiner Beweisversuche für die Souveränität Adams sehr erfolgreich. Er ist auch kaum glücklicher bei der Übertragung auf künftige Fürsten, denn die müssten alle ihre Titel von jenem ersten Monarchen ableiten, soll sein Politikverständnis richtig sein.

Die Herleitungswege, die er angibt, liegen hier und da in seinen Schriften verstreut. Ich werde ihn mit seinen Worten zitieren. Im Vorwort behauptet er: Da Adam Monarch der ganzen Welt war, hatte keiner seiner gesamten Nachkommen ein Recht, irgendetwas zu besitzen, als durch seine Gewähr oder Erlaubnis, oder durch Erbfolge.

Er zeigt uns zwei Wege auf, wie der ganze Besitz Adams zu übertragen sei. Diese bestehen in Gewähr oder Erbfolge. Er fährt fort: Alle Könige sind, oder sind wenigstens zu betrachten, als die nächsten Erben jener ersten Vorfahren, die ursprünglich die natürlichen Eltern des ganzen Volks waren S. 19. Es kann keine Teilmenge der Menschheit geben, welcher Art auch immer, in der es für sich betrachtet, keinen Mensch gibt, der als nächster Erbe Adams von Natur aus ein Recht hat, König aller übrigen zu sein, O. 253. An diesen Stellen ist Erbfolge das einzige Mittel, die königliche Macht auf Fürsten zu übertragen.

An anderen Stellen sagt er: Alle Macht auf Erden wird von der väterlichen Macht entweder abgeleitet oder von ihr usurpiert, O. 158. Alle Könige, die es gibt oder jemals gab, sind oder waren entweder Väter ihres Volks, Erben solcher Väter oder Usurpatoren des Rechts solcher Väter, O. 253.

Hier macht er Erbfolge oder Usurpation zu den einzigen Mitteln, die Könige an die ursprüngliche Macht bringen. Trotzdem behauptet er: Diese väterliche Herrschaft konnte, obwohl an sich erblich, auch durch eine Urkunde übertragen und von einem Usurpator an sich gerissen werden, O. 190.

Jetzt kann Macht also durch Erbfolge, Gewähr oder Usurpation auf einen anderen übergehen. Das Beste aber kommt wie üblich zuletzt: Es kommt nicht darauf an, auf welchem Weg Könige zu ihrer Macht gelangen. Ob durch Wahl, Gewähr, Erbfolge oder irgendein anderes Mittel.

Denn es ist ausschließlich die Art des Regierens mit absoluter Macht, die sie zu ordentlichen Königen macht und nicht das Mittel, wie sie zur Krone gelangten, S. 100. Ich befürchte, das ist eine völlig ausreichende Antwort auf seine ganze Hypothese und Abhandlung von Adams königlicher Autorität als der Quelle, von der alle Fürsten die Ihrige herzuleiten haben.

Er hätte sich den Zinnober sparen können, über Erben und Erbfolge soviel herauf und herunter zu schwadronieren, solange es nicht mehr braucht, als mit absoluter Macht zu regieren, um jemand zu einem ordentlichen König zu befördern. Und es schon gar nicht darauf ankommt, durch welches Mittel er dazu gelangt ist.

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TToG I § 21

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER IV.

Of Adam’s Title to Sovereignty by Donation, Gen. I.28.

§ 21. Having at last got through the foregoing passage, where we have been so long detained, not by the force of arguments and opposition, but by the intricacy of the words, and the doubtfulness of the meaning; let us go on to his next argument for Adam’s sovereignty. Our author tells us in the words of Mr. Selden8, that Adam by donation from God, Gen. I.28., was made the general Lord of all things, not without such a private dominion to himself, as without his grant did exclude his children. This determination of Mr. Selden8, says our author, is consonant to the history of the Bible, and natural reason, Observations 210., and in his Pref. to his Observations on Aristotle, he says thus, the first government in the world was monarchial in the father of all flesh, Adam being commanded to people and multiply the earth, and to subdue it, and having dominion given him over all creatures, was thereby the monarch of the whole world: None of his posterity had any right to possess anything, but by his grant or permission, or by succession from him: The earth, saith the Psalmist, hath he given to the children of men, which show the title comes from fatherhood.

Kapitel 4

Von Adams Rechtsanspruch auf Souveränität durch Schenkung: Gen. I.28

§ 21. Nachdem wir endlich den vorherigen Abschnitt abgearbeitet haben, der uns durch ein Gewirr von Widersprüchen und Zweideutigkeiten an Stelle gewichtiger Argumente ewig aufgehalten hat, nehmen wir uns ein weiteres Argument für Adams Souveränität vor. Unser Autor teilt in Seldens8 Worten mit: „Adam war durch Gottes Schenkung (Gen I, 1.28) Herr aller Dinge war mit einer persönlichen, alleinigen Herrschaft (Sach-, Gebrauch-, -Gebiets) die – ohne seine ausdrückliche Bewilligung, seine Kinder von allem ausschloss“.

Ferner meint unser Autor „Diese Entscheidung Seldens8 stimmt mit der biblischen Geschichte und der natürlichen Vernunft überein“. (O. 210). Im Vorwort zu seinen „Bemerkungen über Aristoteles“ sagt er Folgendes: „Die erste Regierung in der Welt war monarchisch, in den Händen des Vater allen Fleisches. Adam wurde befohlen sich zu vermehren, die Erde zu bevölkern und zu unterjochen. Da er Herrschaft über alle Lebewesen innehatte, war er Monarch der ganzen Welt. Seine Nachkommenschaft hatte nur durch seine Gewähr, Erlaubnis oder Erbnachfolge das Recht etwas zu besitzen. Der Psalmist schreibt: Die Erde hat Adam seinen Söhnen vererbt, was den Rechtsanspruch seitens der Vaterschaft beweist“.

8John Selden, Völkerrechtler, aus „mare clausum sive de dominio maris libri II (1636)“; https://en.wikipedia.org/wiki/John_Selden

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TToG I § 14

John Locke: Two Treatises of Government

§ 14. But that I might omit no care to inform myself in our author’s full sense, I consulted his Observations on Aristotle, Hobbes, & Co. to see whether in disputing with others he made use of any arguments for this his darling tenet of Adams sovereignty; since in his treatise of the Natural power of Kings, he hath been so sparing of them. In his Observations on Mr. Hobbes Leviathan, I think he has put, in short, all those arguments for it together, which in his writings I find him anywhere to make use of:

His words are these: If God created only Adam, and of a piece of him made the woman, and if by generation from them two, as parts of them, all mankind be propagated: If also God gave to Adam, not only the dominion over the woman and the children that should issue from them, but also over all the earth to subdue it, and over all the creatures on it, so that as long as Adam lived, no man could claim or enjoy anything but by donation, assignation or permission from him, I wonder, & Co. Observations, p. 165. Here we have the sum of all his arguments, for Adam’s sovereignty, and against natural freedom, which I find up and down in his other treatises: And they are these following; God’s creation of Adam, the dominion he gave him over Eve, and the dominion he had as father over his children: All which I shall particularly consider.

§ 14. Ich habe keinerlei Mühe gespart, mich über unseres Autors Anschauung zu unterrichten, habe seine „Observations on Aristoteles, Hobbes & Co.“ betrachtet um zu sehen, ob er in seinen Diskussionen mit Anderen irgendwelche Argumente für seine Lieblingslehre vorgetragen hat. Allzumal er in seiner Abhandlung über die „Natürliche Macht der Könige“ so sparsam damit gewesen ist.

In seinen Bemerkungen über Hobbes‘ „Leviathan“ hat er scheint es alle Argumente, die er in seinen Schriften anführt, kurz zusammengefasst in folgenden Worten wiederzugeben: „Wenn Gott nur Adam geschaffen hat und aus einem Stück von ihm das Weib; wenn durch ihre Zeugung die ganze Menschheit, als Teile von ihnen, verbreitet wird; wenn Gott Adam die Herrschaft gegeben hat, nicht allein über das Weib und die Kinder, die von ihnen herstammen, sondern auch zur Unterjochung der ganzen Erde und aller Kreatur darauf, damit solange Adam lebte, kein Mensch etwas beanspruchen oder besitzen konnte, außer durch seine Schenkung, Übertragung oder Erlaubnis, dann wundere ich mich etc.“ (O. 165).

Das ist die Summe aller seiner Argumente für „Adams Souveränität“ und gegen die „natürliche Freiheit“, die ich hier und da verteilt in seinen anderen Schriften finde. Es sind Folgende: „Gottes Erschaffung Adams; die Herrschaft, die er ihm über Eva gab, und die Herrschaft, die er als Vater über seine Kinder besaß“. Ich werde sie alle gesondert betrachten.

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