Schlagwort-Archive: Gehorsams

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 51, Absatz 51,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 51, Absatz 51,

The third argument is “because it is contrary to Christian practice.” (Quotation Bagshaw) To this I answer in general that precepts are the rule of our duty and not practice which is to be judged of by them. God hath made his commands the measure of our obedience and not the lives of his saints, who were men and might and did err, and therefore are to be tried by the law they were to approve themselves to. ‚Be ye followers of me as I am of Christ‘ was St. Paul’s rules. Indeed the life of Christ is a perfect example of holiness but yet there are many things in it above, and in the lives of all his followers many things besides and some sit verbo venia beneath our imitation. For who thinks he ought to imitate St. Peter in that which St. Paul opposed him in? Or in denying his master? ‚Tis by the command we are to learn where they walked right, I’m sure where we ought to tread in their steps.

Das dritte Argument lautet: “weil es gegen die christliche Praxis verstößt.” (Zitat Bagshaw) worauf ich grundsätzlich erwidere, dass Vorschriften der Regelung unserer Pflichten dienen und nicht der unserer Bräuche, die lediglich gemäß ihnen beurteilt werden. Gott hat seine Anordnungen zum Maßstab unseres Gehorsams gemacht. Nicht etwa das Leben seiner Heiligen, die auch nur Menschen waren, sich irren konnten und das auch taten. Deshalb sind selbst sie am Gesetz zu messen, das auch für sie gilt. ‚Folgt mir wie ich Christus‘, lautete Paulus Anordnung. In der Tat ist das Leben von Jesus Christus ein perfektes Beispiel für Heiligkeit, doch hängen manche seiner Taten im Leben seiner Gefolgsleute zu hoch, zu weit weg und einige – sit verbo venia – man vergebe mir das Wort – sind zu unbedeutend für unsere Nachahmung. Wer denkt denn tatsächlich, er solle Petrus ausgerechnet in dem nachahmen, gegen was sich Paulus gestellt hat? Oder gar in der Verleugnung seines Herrn? Wo wir durch Anordnungen zur Erkenntnis gebracht werden, dass sie den rechten Weg beschritten haben, dort bin ich sicher, dass wir ihren Spuren folgen sollten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 43, Absatz 43,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 43, Absatz 43,

I confess they had their original from divine authority, but ‚tis as true that they had their end, too, from the same divine appointment, and it was as sinful to urge them as obliging after God had abolished them, as it was to neglect them whilst he enjoined their observation; they were a law till Christ, not after, types and promises of the Messiah’s coming and kingdom, but not to be rules of obedience under it; those shadows vanished upon the rising of our Sun of Righteousness, and therefore, though their use were indifferent afterwards and lawful and their practice allowed both by the permission of the Apostles and their example too when it would any way advantage the gospel, or be any means of gaining converts or securing the peace of the church, but to allow their imposition and to acknowledge that law still in force which was to be abrogated by the coming of the Messiah was to contradict their own doctrine, and deny that Christ was come which was their great design to establish, so that the things were left but the law that formerly made them necessary removed, and for a man to think himself under the obligation of the ceremonial law and at the same time entertain the doctrine of the Gospel, was as impossible as to be a Jew and a Christian at once which St. Paul, makes inconsistent. So that it is no wonder he should so vigorously oppose the doctrine of subjection to the ceremonial law, which would ruin and undermine the very foundations of that religion he was then building; and so smartly handle St. Peter his fellow Apostle when by his carriage he seemed to confirm it.

Ich will gern zugestehen, dass dies seinen Ursprung in göttlicher Autorität hatte, aber es trifft ebenso zu, dass es auch durch diese göttliche Festlegung beendet wurde. Daher ist es ebenso sündhaft, es als dringend verbindlich zu vertreten, nachdem Gott es beseitigt hatte, als es zu missachten, solange man an Beachtung gebunden war. Es war geltendes Recht bis zu Christus, nicht nach ihm. Es war Vorgabe und Versprechen zum Erscheinen unseres Messias und seines Königreiches, nicht aber Regelwerk des Gehorsams unter ihm. Diese Schatten wurden durch den Aufgang unserer Sonne der Aufrichtigkeit vertrieben und deshalb, da ihr Gebrauch anschließend unbestimmt und rechtmäßig war und ihre Ausübung sowohl durch die Gestattung der Apostel und auch deren Beispiel erlaubt, solange es in irgendeiner Weise das Evangelium förderte, oder ein Mittel zur Gewinnung von Konvertiten war, oder den Frieden der Kirche sicherte. Indessen aber deren Verfügung weiterhin zu gestatten und dieses Recht als nach wie vor in Kraft anzuerkennen, welches durch die Ankunft des Messias außer Kraft gesetzt wurde, bedeutete der eigenen Lehre zu widersprechen und abzuleugnen, Jesus Christus sei gekommen. Und zwar genau das, dessen Etablierung Absicht für sie war. Womit nun die betreffenden Angelegenheiten sich selbst überlassen blieben, während das Recht, welches sie formal gestaltet hatte, notwendigerweise hinfällig wurde. Diese Konstellation, sich selbst als durch das Zeremonialrecht verpflichtet zu sehen und gleichzeitig die Lehre des Evangeliums zu verbreiten, war derart unmöglich, als gleichzeitig Jude und Christ zu sein, was der heilige Paulus als unvereinbar bezeichnet hat. Auf Grund dessen ist es alles andere als ein Wunder, wenn Paulus diese Lehre der Unterordnung unter das zeremonielle Recht so energisch bestreitet, die sämtliche originären Fundamente der Religion, die er dabei war aufzubauen, ruinierte und untergrub und wenn er dabei so gewitzt mit dem heiligen Petrus umging, seinem Mit-Apostel, sobald dieser durch sein Verhalten diese Lehre zu bestätigen schien.

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TToG II § 69

John Locke: Two Treatises of Government

§ 69. The first part then of paternal power, or rather duty, which is education, belongs so to the father, that it terminates at a certain season; when the business of education is over, it ceases of itself, and is also alienable before: For a man may put the tuition of his son in other hands; and he that has made his son an apprentice to another, has discharged him, during that time, of a great part of his obedience both to himself and to his mother.

But all the duty of honor, the other part, remains nevertheless entire to them; nothing can cancel that: It is so inseparable from them both, that the father’s authority cannot dispossess the mother of this right, nor can any man discharge his son from honoring her that bore him. But both these are very far from a power to make laws and enforcing them with penalties that may reach estate, liberty, limbs and life. The power of commanding ends with non-age; and though, after that, honor and respect, support and defense, and whatsoever gratitude can oblige a man to, for the highest benefits he is naturally capable of, be always due from a son to his parents;

yet all this puts no scepter into the father’s hand, no sovereign power of commanding. He has no dominion over his son’s property39, or actions; nor any right, that his will should prescribe to his son’s in all things; however it may become his son in many things, not very inconvenient to him and his family, to pay a deference to it.

§ 69. Der erste Teil der väterlichen Macht, exakter der Pflicht, die Ausbildung betrifft den Vater in der Weise, dass sie zu einer gewissen Zeit endet. Ist die Aufgabe der Ausbildung erledigt, endet dieser Teil der Macht von Selbst, bzw. ist auch vorher an Fremde übertragbar. Ein Mann kann die Unterrichtung seines Sohns in fremde Hände legen.

Wer seinen Sohn bei einem Anderen in eine Lehre gibt, stellt ihn während dieser Zeit von einem großen Teil des Gehorsams frei, den dieser ihm und seiner Mutter schuldet. Die andere Seite, die Pflicht zu Ehrerweisung, bleibt nichtsdestoweniger komplett bei Beiden. Nichts kann sie aufheben. Sie ist bei Beiden unabtrennbar.

Weder kann die Autorität des Vaters die Mutter dieses Rechts berauben, noch ein Mann seinen Sohn davon entbinden diejenige zu ehren, die ihn geboren hat. Beide Rechte sind sehr weit entfernt von einer Macht, Gesetze zu geben und sie durch Strafen zu erzwingen, die sich auf Besitz, Freiheit, Glieder und Leben erstrecken. Die Macht zu bestimmen endet mit der Minderjährigkeit.

Selbst wenn später Ehrerweisung, Achtung, Unterstützung und Schutz zu jeder Zeit den Eltern geschuldet werden, kurz alles, wozu Dankbarkeit für erhaltene größte Vorteile, zu denen ein Mensch von Natur aus fähig ist, den Sohn verpflichten können, so gewährt das einem Vater doch kein Zepter, keine souveräne Herrschaftsmacht in die Hand. Er hat weder Herrschaft über das Eigentum39 oder die Handlungen seines Sohns, noch irgendein Recht, seinen Willen in allen Angelegenheiten demjenigen seines Sohns vorzuschreiben. Selbst wenn es in noch so vielen Angelegenheiten seinem Sohn und dessen Familie keinerlei Beschwerlichkeiten bereiten sollte, Respekt zu erweisen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…
39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): …for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123

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