Schlagwort-Archive: Befugnis

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 25, Absatz 25,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 25, Absatz 25,

A second reason against my author’s conclusion will be from of the power and authority of the magistrate which, being received from the resignation of the people can pretend to a jurisdiction only over those actions whereof they themselves were the masters, but religion is none of these which is not to be assumed or laid down at pleasure.

Ein zweiter Grund, der gegen meines Autors Schlussfolgerung spricht, entwächst aus der Macht und Autorität der Obrigkeit, sofern sie durch Verzicht der Bevölkerung empfangen wurde: Diese können Befugnis zur Rechtsprechung nur über jene Handlungen behaupten, bezüglich derer sie selbst die Herren waren. Religion aber ist keine davon, da sie weder irgendeiner Beliebigkeit untersteht oder von ihr umfasst wird.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 15, Absatz 15,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 15, Absatz 15,

II. That nobody hath a natural original power and disposure of this liberty of man but only God himself, from whose authority all laws do fundamentally derive their obligation, as being either immediately enjoined by him, or framed by some authority derived from him.

II. Niemand hat von Natur aus ursprüngliche Macht und Befugnis über diese Freiheit außer Gott höchstpersönlich, von dessen Autorität alle Gesetze grundsätzlich ihre Verbindlichkeit ableiten, seien sie nun unmittelbar durch ihn implementiert oder durch ein Stück von ihm abgeleiteter Autorität vorgegeben.

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TToG II § 23

John Locke: Two Treatises of Government

§ 23. This freedom from absolute, arbitrary power, is so necessary to, and closely joined with a man’s preservation, that he cannot part with it, but by what forfeits his preservation and life together: For a man, not having the power of his own life, cannot, by compact, or his own consent, enslave himself to any one, nor put himself under the absolute, arbitrary power of another, to take away his life, when he pleases. Nobody can give more power than he has himself; and he that cannot take away his own life, cannot give another power over it. Indeed, having by his fault forfeited his own life, by some act that deserves death; he, to whom he has forfeited it, may (when he has him in his power) delay to take it, and make use of him to his service, and he does him no injury by it: For, whenever he finds the hardship of his slavery outweigh the value of his life, it is in his power, by resisting the will of his master, to draw on himself the death he desires.

§ 23. Diese Freiheit von absoluter, willkürlicher Macht ist für den Erhalt des Menschen unbedingt und eng mit ihr verknüpft. Er kann sie nicht aufgeben, ohne gleichzeitig Erhalt und Leben zu verwirken. Da der Mensch keine Befugnis über sein eigenes Leben hat, kann er sich weder durch Vertrag noch Zustimmung zum Sklaven machen, oder einem anderen die absolute, willkürliche Macht gewähren, ihm sein Leben zu nehmen, wenn es jenem gefiele. Niemand kann mehr Macht verleihen als er selbst besitzt. Wer sich sein eigenes Leben nicht nehmen darf, kann auch keinem anderen eine Macht darüber gewähren. Sobald jemand tatsächlich durch eigene Schuld, durch eine Handlung die den Tod verdient, sein Leben verwirkt, darf derjenige, an den er es verwirkt hat, falls er ihn in seine Gewalt bekommt, die Exekution aufschieben
und ihn zu seinem eigenen Nutzen gebrauchen. Er tut ihm damit keinerlei Unrecht. Sollt der Betroffene feststellen, dass die Last seiner Sklaverei den Wert seines Lebens überwiegt, steht es in seiner Macht, durch Widerstand gegen den Willen seines Herrn seinen Todeswunsch in Erfüllung zu bringen.

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TToG I § 120

§ 120. For the main matter in question being concerning the duty of my obedience, and the obligation of conscience I am under to pay it to him that is of right my Lord and ruler, I must know the person that this right of paternal power resides in, and so empowers him to claim obedience from me: For let it be true what he says, p. 12 that civil power not only in general is by divine institution, but even the assignment of it specially to the eldest parents, Observations, 254 and that not only the power, or right of government, but the form of the power of governing, and the person having that power, are all the ordinance of God;

yet unless he show us in all cases, who is this person ordained by God, who is this eldest parent; all his abstract notions of monarchical power will signify just nothing, when they are to be reduced to practice, and men are conscientiously to pay their obedience: For paternal jurisdiction being not the thing to be obeyed, because it cannot command, but is only that which gives one man a right which another hath not, and if it come by inheritance, another man cannot have, to command and be obeyed; it is ridiculous to say, I pay obedience to the paternal power, when I obey him, to whom paternal power gives no right to my obedience:

For he can have no divine right to my obedience, who cannot shew his divine right to the power of ruling over me, as well as that by divine right there is such a power in the world.

§ 120. Da hauptsächlich die Pflicht zur Unterordnung und das Gebot des Gewissens denen ich unterliege mich anhalten, der Person Aufmerksamkeit zu zollen, der rechtmäßig mein Regent und Gesetzgeber ist, muss ich auch die Person kennen, der das Recht väterlicher Macht innewohnt und welche dadurch ermächtigt ist, meine Unterordnung zu fordern. Angenommen, es träfe zu, was er S. 12 verkündet: Staatliche Macht besteht nicht nur ganz allgemein durch göttliche Anordnung, sondern im Besonderen auch ihre Übertragung an die ältesten Eltern. Weiter O. 254 Nicht allein die Macht oder das Recht zur Regierung, sondern auch die Form der Regierungsausübung und die Person, welche diese Macht besitzt, sind sämtlich eine Anordnung Gottes.

Solange er uns nicht für jeden Fall zeigt, wer diese von Gott eingesetzte Person, wer diese ältesten Eltern sind, verlieren alle seine abstrakten Begriffe von königlicher Macht jede Wirkung, sobald sie in die Wirklichkeit übertragen werden. Menschen sind gewissenhaft bei der Umsetzung ihrer Unterordnung. Väterliche Befugnis zur Rechtsprechung ist mitnichten ein Werkzeug für Unterordnung, da sie keine Befehlsgewalt mit sich bringt. Sie ist nichts anderes als das, was einem Menschen ein Recht gewährt, welches ein anderer nicht haben kann. Umgekehrt im Erbfall kommt, kann kein Anderer zu Befehlsgewalt und Gehorsam daraus erwarten.

Deshalb ist die Behauptung lächerlich, man erweise der väterlichen Macht Gehorsam, wenn man einem gehorcht, dem dessen väterliche Macht kein Recht auf meinen Gehorsam gibt. Niemand kann göttliches Recht auf meinen Gehorsam haben, der sein göttliches Recht über mich zu gebieten nicht beweisen kann und nicht zeigt, dass eine solche Macht durch göttliches Recht überhaupt existiert.

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TToG I § 119

John Locke: Two Treatises of Government

§ 119. And now we see how our author has provided for the descending, and conveyance down of Adams monarchical power, or paternal dominion to posterity, by the inheritance of his heir, succeeding to all his father’s authority, and becoming upon his death as much Lord as his father was, not only over his own children, but over his brethren, and all descended from his father, and so ad infinitum.

But yet who this heir is, he does not once tell us; and all the light we have from him in this so fundamental a point, is only, that in his instance of Jacob, by using the word birth-right, as that which passed from Esau to Jacob, he haves us to guess, that by heir, he means the eldest son; though I do not remember he any where mentions expressly the title of the first-born, but all along keeps himself under the shelter of the indefinite term heir. But taking it to be his meaning, that the eldest son is heir, (for if the eldest be not, there will be no pretence why the sons should not be all heirs alike) and so by right of primogeniture has dominion over his brethren; this is but one step towards the settlement of succession, and the difficulties remain still as much as ever, till he can shew us who is meant by right heir, in all those cases which may happen where the present possessor hath no son.

This he silently passes over and perhaps wisely too: For what can be wiser, after one has affirmed, that the person having that power, as well as the power and form of government, is the ordinance of God, and by divine institution, vid. Observations 254 p.12 than to be careful, not to start any question concerning the person, the resolution whereof will certainly lead him into a confession, that God and nature hath determined nothing about him?

And if our author cannot show who by right of nature, or a clear positive law of God, has the next right to inherit the dominion of this natural monarch he has been at such pains about, when he died without a son, he might have spared his pains in all the rest, it being more necessary for the settling men’s consciences, and determining their subjection and allegiance, to show them who by original right, superior and antecedent to the will, or any act of men, hath a title to this paternal jurisdiction, than it is to show that by nature there was such a jurisdiction; it being to no purpose for me to know there is such a paternal power, which I ought, and am disposed to obey, unless, where there are many pretenders, I also know the person that is rightfully invested and endowed with it.

§ 119. Endlich sehen wir, wie unser Autor für die Vererbung und den Übergang von Adams königlicher Macht und väterlicher Herrschaft auf die Nachkommen durch Erbschaft seines Erben vorgesorgt hat. Dieser folgt in der gesamten Autorität seinem Vater und wird bei dessen Tod ebenso Herr, wie es sein Vater war.

Nicht nur über seine eigenen Kinder, auch über seine Brüder und alle, die von seinem Vater abstammten, und so fort ad Infinitum (in die Unendlichkeit). Wer dieser Erbe ist, sagt er uns leider kein einziges Mal. Alles Licht, das er in diesem grundlegenden Punkt ins Dunkel zu bringen weiß, besteht allein darin, in seinem Beispiel von Jakob durch Benutzung des Wortes Geburtsrecht als dessen, was von Esau auf Jakob überging, uns raten lässt, dass er unter Erben den ältestem Sohn versteht.

Ich erinnere mich leider nicht, er hätte irgendwo den Rechtsanspruch des Erstgeborenen ausdrücklich erwähnt, sondern er duckt sich überall unter den Schutz des unbestimmten Ausdrucks Erbe.

Angenommen, er meint, der älteste Sohn sei Erbe (Sollte es der älteste Sohn nicht sein, gäbe es keinen Grund, warum nicht alle Söhne gleichermaßen Erben sein sollten) und dieser besitze deshalb Herrschaft über seine Brüder durch Geburtsrecht, so ist das nur ein Schritt zur Reglung der Erbfolge.

Die Schwierigkeiten bleiben solange ebenso groß wie vorher, bis er uns zeigen kann, wer in allen denjenigen Fällen unter rechtmäßigem Erben zu verstehen ist, in welchen der gegenwärtige Besitzer keinen Sohn hat. Darüber geht er frei nach Boëthius26 stillschweigend, und vielleicht auch klugerweise, hinweg. Möglicherweise ist es ja klüger für einen, der behauptet hat, die Person, welcher Macht gewährt wird, ebenso wie Macht selbst und Form der Regierung seien eine Anordnung Gottes, bestünden also durch göttliche Institution, O. 254 & S. 12, sich vorsichtig zu hüten, diese Person betreffend eine Frage aufzuwerfen, deren Antwort ihn mit Sicherheit zu dem Geständnis führt, weder Gott noch Natur hätten etwas dazu bestimmt.

Solange unser Autor nicht zeigen kann, wer gemäß Naturgesetz oder ausdrücklichem Gesetz Gottes als nächster Anspruch hat, die Herrschaft dieses natürlichen Monarchen zu erben, den er sich mit so viel Mühe ausgedacht hat, gesetzt den Fall dieser stirbt ohne einen Sohn zu hinterlassen, hätte er sich jeden weiteren Aufwand sparen können.

Um die Wahrnehmung der Menschen zu beruhigen und ihre Unterordnung und Treue ans Ziel zu bringen, ist es wichtiger ihnen zu zeigen, wer durch ursprüngliches Recht, welches höher steht und älter ist als Willkür oder Tatendrang von Menschen, einen Rechtsanspruch auf diese väterliche Befugnis zur Rechtsprechung hat, als lediglich zu beweisen, es würde von Natur eine solche Befugnis zur Rechtsprechung geben. Wissen um eine solche väterliche Macht nützt mir nichts, da ich mich unterordnen muss und zur Unterordnung auch klug beraten bin, wenn mir unter vielen Anspruchstellern die Person unbekannt bleibt, die rechtmäßig damit bekleidet und ausgestattet ist.

26https://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses

Intellexeram si tacuisses = ich hätte es kapiert, wenn Du geschwiegen hättest.

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TToG I § 118

John Locke: Two Treatises of Government

§ 118. He that reads the story of Jacob and Esau, will find there was never any jurisdiction or authority, that either of them had over the other after their father’s death: They lived with the friendship and equality of brethren, neither Lord, neither slave to his brother; but independent each of other, were both heads of their distinct families, where they received no laws from one another, but lived separately, and were the roots out of which sprang two distinct people under two distinct governments.

This blessing then of Isaac, whereon our author would build the dominion of the elder brother, signifies no more, but what Rebecca had been told from God, Gen.XXV.23. Two nations are in thy womb, and two manner of people shall be separated from thy bowels, and the one people shall be stronger than the other people, and the elder shall serve the younger; and so Jacob blessed Judah, Gen.XLIX and gave him the scepter and dominion, from whence our author might have argued as well, that jurisdiction and dominion belongs to the third son over his brethren, as well as from this blessing of Isaac, that it belonged to Jacob:

Both these places contain only predictions of what should long after happen to their posterities, and not any declaration of the right of inheritance to dominion in either. And thus we have our author’s two great and only arguments to prove, that heirs are Lords over their brethren.

1. Because God tells Cain, Gen.IV., that however sin might set upon him, he ought or might be master of it: For the most learned interpreters understood the words of sin, and not of Abel, and give so strong reasons for it, that nothing can convincingly be inferred from so doubtful a text, to our author’s purpose.

2. Because in this of Gen.XXVII. Isaac foretells that the Israelites, the posterity of Jacob, should have dominion over the Edomites, the posterity of Esau; therefore says our author, heirs are lords of their brethren: I leave any one to judge of the conclusion.

§ 118. Wer die Erzählung von Jakob und Esau liest stellt fest, es hat nie eine Befugnis zur Rechtsprechung oder Autorität gegeben, die einer der beiden nach dem Tod des Vaters über den anderen gehabt haben könnte. Sie lebten in der Freundschaft und Gleichheit unter Brüdern, weder Herr noch Sklave des Bruders, sondern unabhängig voneinander. Beide Häupter ihrer unterschiedlichen Familien nahmen sie keine Gesetze voneinander an, sondern wohnten getrennt und wurden Wurzeln, aus denen zwei verschiedene Völker
mit zwei unterschiedlichen Regierungen hervorgingen.

Der Segen Isaaks, auf dem unser Autor zu gern die Herrschaft des älteren Bruders errichten würde, bestimmt nichts anderes als was Rebekka von Gott mitgeteilt worden war, Gen.XXV.28: Zwei Nationen sind in Deinem Leib und zweierlei Volksstämme werden hervorgehen aus Deinem Leib. Einer wird dem anderen überlegen sein und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. So segnete Jakob Juda Gen.XLIX und gewährte ihm Zepter und Herrschaft. Woraus unser Autor ebenso gut hatte schließen können, Befugnis zur Rechtsprechung und Herrschaft über seine Geschwister gehörten dem dritten Sohn, wie er aus diesem Segen Isaaks schließt, sie gehörten Jakob. Beide Stellen enthalten lediglich Vorhersagen darüber, was sich lange nachher bei ihren Nachkommen ereignen würde. Keine von beiden enthielt die Festlegung eines Rechts, die Herrschaft zu erben. Die beiden bedeutenden und einzigen Argumente unseres Autors, einen Beweis für die Herrschaft von Erben über ihre Brüder zu liefern, sehen also so aus:

1. weil Gott in Gen.IV. von Kain verlangt, so sehr die Sünde ihn auch locke, er müsse sie meistern. Die Mehrheit der gelehrtesten Interpreten beziehen die Worte auf Sünde und nicht auf Abel. Sie liefern dafür so einleuchtende Gründe, dass für unseres Autors Zweck nichts Überzeugenderes aus einem so zweifelhaften Text geschlossen werden kann.

2. weil Isaak in Gen.XXVII voraussagt, die Israeliten als Nachkommen Jakobs würden über die Edomiter als Nachkommen Esaus herrschen. Deshalb, so schlussfolgert unser Autor, seien Erben Herren ihrer Brüder. Ich überlasse es jedem selbst über diesen Schluss zu urteilen.

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TToG I § 111

John Locke: Two Treatises of Government

§ 111. How else is it possible, that laying so much stress, as he does, upon descent, and Adam’s heir, next heir, true heir, he should never tell us what heir means, nor the way to know who the next or true heir is? This, I do not remember, he does anywhere expressly handle; but, where it comes in his way, very warily and doubtfully touches; though it be so necessary, that without it all discourses of government and obedience upon his principles would be to no purpose, and fatherly power, never so well made out, will be of no use to anybody.

Hence he tells us, Observations, 244., that not only the constitution of power in general, but the limitation of it to one kind, (i. e.) monarchy, and the determination of it to the individual person and line of Adam, are all three ordinances of God; neither Eve nor her children could either limit Adam’s power, or join others with him; and what was given unto Adam was given in his person to his posterity. Here again our author informs us, that the divine ordinance hath limited the descent of Adam’s monarchical power.

To whom? To Adam’s line and posterity, says our author. A notable limitation, a limitation to all mankind: For if our author can find anyone amongst mankind that is not of the line and posterity of Adam, he may perhaps tell him, who this next heir of Adam is: But for us, I despair how this limitation of Adam’s empire to his line and posterity will help us to find out one heir.

This limitation indeed of our author will save those the labour, who would look for him amongst the race of brutes, if any such there were; but will very little contribute to the discovery of one next heir amongst men, though it make a short and easy determination of the question about the descent of Adam’s regal power, by telling us, that the line and posterity of Adam is to have it, that is, in plain English, anyone may have it, since there is no person living that hath not the title of being of the line and posterity of Adam; and while it keeps there, it keeps within our author’s limitation by God’s ordinance.

Indeed, p. 19. he tells us, that such heirs are not only Lords of their own children, but of their brethren; whereby, and by the words following, which we shall consider anon, he seems to insinuate, that the eldest son is heir; but he nowhere, that I know, says it in direct words, but by the instances of Cain and Jacob, that there follow, we may allow this to be so far his opinion concerning heirs, that where there are divers children, the eldest son has the right to be heir.

That primogeniture cannot give any title to paternal power, we have already showed. That a father may have a natural right to some kind of power over his children, is easily granted; but that an elder brother has so over his brethren, remains to be proved: God or nature has not anywhere, that I know, placed such jurisdiction in the first-born; nor can reason find any such natural superiority amongst brethren.

The law of Moses gave a double portion of the goods and possessions to the eldest; but we find not anywhere that naturally, or by God’s institution, superiority or dominion belonged to him, and the instances there brought by our author are but slender proofs of a right to civil power and dominion in the first-born, and do rather show the contrary.

§ 111. Wie wäre es ihm denn möglich, einerseits so viel Gewicht auf Erbfolge, Adams Erbe, nächster Erbe und wahrer Erbe legt, uns aber nie sagt, was genau Erbe bedeutet oder den Weg zeigt wie der nächste oder wahre Erbe feststellbar ist? Diesen Aspekt hat er in meiner Erinnerung nirgends explizit behandelt.

Er streift diese Frage, wo sie ihm in die Quere kommt, überaus vorsichtig und zweifelhaft, obwohl eine Antwort notwendig wäre. Ohne diese Antwort wären alle seine Diskurse über Regierung und Gehorsam nach seinen Grundsätzen sinnlos und väterliche Macht, wäre sie noch so gut bewiesen, für niemand von Nutzen. Daher verkündet er uns, O. 244, nicht allein die Einsetzung von Macht ganz allgemein, sondern ihre Beschränkung auf einen Typ, also die Monarchie, ihre Verortung in der individuellen Person und Linie Adams, alle drei Elemente sind Anordnungen Gottes.

Weder Eva noch ihre Kinder konnten Adams Macht einschränken, noch andere mit ihm vereinigen. Was Adam gewährt worden war, war durch seine Person auch seinen Nachkommen gewährt. Hier informiert unser Autor uns, die göttliche Anordnung habe die Erbschaft von Adams königlicher Macht beschränkt.

Aha, auf wen denn? Seine Antwort: Auf Adams Linie und Nachkommen. Eine wahrhaft bemerkenswerte Beschränkung. Eine Beschränkung auf die ganze Menschheit! Falls unser Autor innerhalb der gesamten Menschheit jemanden finden kann, der kein Mitglied der Linie und Nachkommen Adams ist, wird er diesem vielleicht sagen können, wer dieser nächste Erbe Adams sein soll. Soweit es uns betrifft, habe ich vollständig Zweifel, dass diese Beschränkung von Adams Herrschaft auf seine Linie und Nachkommen uns dabei voranbringt, den ominösen einzigen Erben Adams ausfindig zu machen. Diese vortreffliche Beschränkung unseres Autors wird allerdings allen eine Menge Arbeit sparen, die unter dem Vieh nachsehen wollen, ob es dort einen gäbe.

Zur Entdeckung des einzigen nächsten Erben unter allen Menschen wird sie wenig beitragen, auch wenn es eine wunderbar kurze und bequeme Antwort darstellt, auf die Frage nach der Vererbung von Adams königlicher Macht zu antworten, Linie und Nachkommen Adams seien bestimmt sie zu besitzen. Auf gut Englisch: Jeder kann sie erben, da es keinen Menschen gibt, der nicht Anspruch hätte, zu Linie und Nachkommen Adams zu gehören. Solange sie dort bleibt, bleibt sie auch innerhalb der Beschränkung durch Gottes Anordnung.

Allerdings sagt er uns S. 19: Solche Erben sind nicht nur Herren über die eigenen Kinder, sondern auch über ihre Brüder. Durch diese und die folgenden Worte, die wir uns gleich vornehmen wollen, scheint er andeuten zu wollen, der älteste Sohn sei Erbe. Soviel ich weiß äußert er dies nirgends mit klaren Worten. Lediglich anhand der darauf folgenden Beispiele von Kain und Jakob lässt sich seine Ansicht über Erben beschreiben: Wo es verschiedene Kinder gibt, hat der älteste Sohn das Recht Erbe zu sein.

Wir haben aber bereits nachgewiesen: Es besteht kein Anspruch auf väterliche Macht durch die Eigenschaft Erstgeborener zu sein. Einem Vater gestehen wir gern zu, ein natürliches Recht auf eine bestimmte Art von Macht über seine Kinder haben zu können. Die Macht eines älterer Bruders auch über seine Brüder, muss aber erst noch bewiesen werden.

Soweit mir bekannt, haben Gott oder die Natur den Erstgeborenen nirgends eine solche Befugnis zur Rechtsprechung zugestanden und auch die Vernunft kann keinerlei natürliche Überordnung dieser Art unter Brüdern entdecken. Das mosaische Erbrecht billigte dem Ältesten einen doppelten Teil der Güter und Besitztümer zu. Wir finden aber keinerlei Hinweis, Natur oder durch Gottes Institution hätten ihm Überordnung oder Herrschaft beschert. Alle von unserem Autor gelieferten Beispiele sind nur schwache Beweise eines Rechts des Erstgeborenen auf staatliche Macht und Herrschaft. Sie beweisen in der Tat eher das Gegenteil.

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TToG I § 103

John Locke: Two Treatises of Government

§ 103. When therefore it can be showed, that conjugal power can belong to him that is not an husband, it will also I believe be proved, that our author’s paternal power, acquired by begetting, may be inherited by a son; and that a brother, as heir to his father’s power, may have paternal power, over his brethren, and by the same rule conjugal power too:

But till then, I think we may rest satisfied, that the paternal power of Adam, this sovereign authority of fatherhood, were there any such, could not descend to, nor be inherited by, his next heir. Fatherly power, I easily grant our author, if it will do him any good, can never be lost, because it will be as long in the world as there are fathers: But none of them will have Adams paternal power, or derive theirs from him; but everyone will have his own, by the same title Adam had his, viz. by begetting, but not by inheritance, or succession, no more than husbands have their conjugal power by inheritance from Adam.

And thus we see, as Adam had no such property, no such paternal power, as gave him sovereign jurisdiction over mankind; so likewise his sovereignty built upon either of these titles, if he had any such, could not have descended to his heir, but must have ended with him.

Adam therefore, as has been proved being neither monarch nor his imaginary monarchy hereditable, the power which is now in the world, is not that which was Adam’s, since all that Adam could have upon our author’s grounds, either of property or fatherhood, necessarily died with him, and could not be conveyed to posterity by inheritance. In the next place we will consider, whether Adam had any such heir, to inherit his power, as our author talks of.

§ 103. Möge man mir zeigen, wie eheliche Macht einem gehören kann, der gar kein Ehegatte ist. Damit wäre unseres Autors Behauptung bewiesen, durch Zeugung erworbene väterliche Macht könne an einen Sohn vererbt werden und ein Bruder könne als Erbe der Macht seines Vaters väterliche Macht über seine Brüder sowie nach derselben Regel auch eheliche Macht haben.

Mir scheint inzwischen dürfen wir getrost daran festhalten, die väterliche Macht Adams, jene souveräne Autorität der Vaterschaft, wenn es eine solche je gab, konnte nicht auf seinen nächsten Erben vererbt oder durch ihn geerbt werden. Sofern es unserem Autor hilft, gestehe ich gern zu, väterliche Macht kann nie verloren gehen, da sie so lange bestehen wird, als es auf der Welt Väter gibt.

Keiner von ihnen kann jedoch Adams väterliche Macht übernehmen oder die seinige von Adam ableiten. Jeder wird aus demselben Anspruch seine eigene haben, wie Adam die seinige hatte: Durch Zeugung, aber weder durch Erbschaft noch Erbfolge. Ebensowenig haben Ehegatten ihre eheliche Macht von Adam geerbt.

Wir erkennen, da Adam weder derartige Besitz noch solche väterliche Macht besaß, die ihm unabhängige Befugnis Recht über die Menschheit zu sprechen hatte gewähren können, kann auch keine auf diesen Titeln aufgebaute Souveränität, soweit er sie überhaupt gehabt hatte, nicht auf seinen Erben übergegangen sein. Sie muss mit ihm geendet haben.

Der Beweis ist bereits erbracht: Adam war weder Monarch noch war die auf ihn eingebildete Monarchie vererbbar. Bei der heute in der Welt vorhandenen Macht handelt es sich um eine andere als sie Adam besaß. Alles, was Adam nach unseres Autors Gründen an Besitz oder Vaterschaft besitzen konnte, erlosch notwendigerweise mit ihm und war nicht an die Nachkommen vererbbar. Im nächsten Kapitel wollen wir betrachten, ob Adam einen solchen Erben seiner Macht hatte, wie unser Autor behauptet.

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TToG I § 64

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§ 64. By our author’s doctrine, the father, having absolute jurisdiction over his children has also the same over their issue; and the consequence is good, were it true, that the father had such a power: And yet I ask our author whether the grandfather, by his sovereignty, could discharge the grandchild from paying to his father the honor due to him by the fifth commandment.

If the grandfather hath by right of fatherhood sole sovereign power in him, and that obedience which is due to the supreme magistrate, be commanded in these words, honor thy father, it is certain the grandfather might dispense with the grandson’s honoring his father, which since it is evident in common sense he cannot, it follows from hence, that honor thy father and mother, cannot mean an absolute subjection to a sovereign power, but something else.

The right therefore which parents have by nature, and which is confirmed to them by the fifth commandment, cannot be that political dominion which our author would derive from it: For that being in every civil society supreme somewhere, can discharge any subject from any political obedience to any one of his fellow subjects. But what law of the magistrate can give a child liberty, not to honor his father and mother? It is an eternal law, annexed purely to the relation of parents and children, and so contains nothing of the magistrate’s power in it, nor is subjected to it.

§ 64. Nach der Lehre unseres Autors hat der Vater, da er die absolute Befugnis zur Rechtsprechung über seine Kinder besitzt, die gleiche Macht auch über deren Nachkommen. Diese Folgerung wäre richtig, träfe es zu, dass der Vater eine solche Macht besitzt. Deshalb frage ich jetzt unseren Autor, ob der Großvater Dank seiner Überoberallmacht dem Enkel erlassen darf, dessen Vater die nach dem fünften Gebot schuldige Ehrerbietung zu erweisen?

Wäre der Großvater durch das „Recht der Vaterschaft“ allein mit souveräner Macht bekleidet und jeglicher der höchsten Obrigkeit schuldige Gehorsam durch die Worte „Ehre deinen Vater“ befohlen, so dürfte der Großvater sicherlich auch den Enkel von der Ehrfurcht gegen dessen Vater entbinden.

Da aber jeder einfache Gebrauch der Vernunft uns klar sagt, er dürfe dies nicht, so kann mit „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“ unmöglich eine absolute Unterwerfung unter souveräne Macht gemeint sein, sondern notwendigerweise etwas Anderes.

Das Recht, das die Eltern von Natur aus haben und welches ihnen durch das fünfte Gebot bestätigt wurde, kann sich auf keine politische Herrschaft erstrecken, so gern unser Autor diese auch davon ableiten möchte. Da diese in jeder bürgerlichen Gesellschaft irgendwo die höchste Macht bedeutet, darf sie auch einen jeden Untergeordneten vom politischen Gehorsam gegen einen seiner Mitbürger lossprechen. Aber welches
Gesetz einer Obrigkeit vermag einem Kind die Freiheit zu geben, „seinen Vater und Mutter nicht zu ehren“? Es ist ein ewiges, einzig und allein mit dem Verhältnis zwischen Eltern und Kindern verknüpftes Gesetz, enthält nichts von obrigkeitlicher Macht, noch ist es dieser unterworfen.

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Ich arbeite soweit als möglich auf Basis von Fakten, logischen Deduktionen, evidenzbasierten Zusammenhängen.

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