TToG II § 23

John Locke: Two Treatises of Government

§ 23. This freedom from absolute, arbitrary power, is so necessary to, and closely joined with a man’s preservation, that he cannot part with it, but by what forfeits his preservation and life together: For a man, not having the power of his own life, cannot, by compact, or his own consent, enslave himself to any one, nor put himself under the absolute, arbitrary power of another, to take away his life, when he pleases. Nobody can give more power than he has himself; and he that cannot take away his own life, cannot give another power over it. Indeed, having by his fault forfeited his own life, by some act that deserves death; he, to whom he has forfeited it, may (when he has him in his power) delay to take it, and make use of him to his service, and he does him no injury by it: For, whenever he finds the hardship of his slavery outweigh the value of his life, it is in his power, by resisting the will of his master, to draw on himself the death he desires.

§ 23. Diese Freiheit von absoluter, willkürlicher Macht ist für den Erhalt des Menschen unbedingt und eng mit ihr verknüpft. Er kann sie nicht aufgeben, ohne gleichzeitig Erhalt und Leben zu verwirken. Da der Mensch keine Befugnis über sein eigenes Leben hat, kann er sich weder durch Vertrag noch Zustimmung zum Sklaven machen, oder einem anderen die absolute, willkürliche Macht gewähren, ihm sein Leben zu nehmen, wenn es jenem gefiele. Niemand kann mehr Macht verleihen als er selbst besitzt. Wer sich sein eigenes Leben nicht nehmen darf, kann auch keinem anderen eine Macht darüber gewähren. Sobald jemand tatsächlich durch eigene Schuld, durch eine Handlung die den Tod verdient, sein Leben verwirkt, darf derjenige, an den er es verwirkt hat, falls er ihn in seine Gewalt bekommt, die Exekution aufschieben
und ihn zu seinem eigenen Nutzen gebrauchen. Er tut ihm damit keinerlei Unrecht. Sollt der Betroffene feststellen, dass die Last seiner Sklaverei den Wert seines Lebens überwiegt, steht es in seiner Macht, durch Widerstand gegen den Willen seines Herrn seinen Todeswunsch in Erfüllung zu bringen.

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