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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 44, Absatz 44,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 44, Absatz 44,

But I think it will not follow that because that law ceased which was inconsistent with the Gospel that therefore the Christian magistrate’s authority doth too, that because a law repealed by God himself could not be urged as in force, therefore no other law can be enacted. Those injunctions were rejected because the law from which they were urged was inconsistent with the Gospel and so will the magistrate’s be also when they can be proved inconsistent too, which must be by some other argument than that of the ceremonial laws being antiquated. In vain, therefore, shall anyone from hence plead for any other liberty than what the Apostle asserts, which was nothing but a freedom from the ceremonial law which after Christ was bondage, as is evident from the whole Epistle, and the Galatians130 and all Christians “shall stand fast enough in their liberty” if they preserve it from the encroachments and corrupt doctrines of false brethren, and not the injunctions of the lawful magistrate. It was the false brethren that were most dangerous to Christian liberty, and ensnared the consciences with a bondage to that as a necessary law and of divine authority and so obliging the consciences which God himself had repealed and nulled by sending the Messiah; the magistrate is not at all touched at in the whole Epistle: who, notwithstanding the ceremonial law hath lost its obligation as the law of God, may enforce his own laws as the laws of a man who is the Steward and judge of the public good.

Ferner denke ich, kann aus der Außerkraftsetzung eines Rechts, welches mit dem Evangelium unvereinbar ist, nicht folgerbar sein, die Autorität einer christlichen Obrigkeit ende ebenfalls. Nur weil ein durch Gott selbst verworfenes Recht nicht mehr als in Kraft sitzend bewertet werden kann, deswegen dürfe kein anderes Recht in Kraft gesetzt werden? Die betroffenen Verfügungen wurden verworfen, da das Recht, auf Grund dessen sie erlassen wurden mit dem Evangelium nicht mehr vereinbar war. Und dasselbe Schicksal träfe die Obrigkeit, wenn bewiesen werden kann, ihre Rechtmäßigkeit wäre in der gleichen Hinsicht unvereinbar, was allerdings mit einem anderen Argument zu geschehen hätte, als aus dem Umstand, das Zeremonialrecht wäre antiquiert. Vergeblich wäre deswegen seit damals jegliches Plädoyer für irgendeine andere Freiheit als die von den Aposteln zugestandene, die in nichts anderem bestand als bezüglich des zeremoniellen Rechts frei zu sein, welches nach Christus als Fesselung zu sehen war, wie aus dem gesamten Brief evident deutlich wird.

Unter diesem Aspekt sollten alle Galater130 und Christen “auseichend beharrlich auf ihrer Freiheit bestehen“, sofern sie diese vor den Übergriffen und verderblichen Lehren falscher Glaubensbrüder bewahren wollten und nicht etwa vor den einstweiligen Verfügungen einer rechtmäßigen Obrigkeit. Es sind und waren die falschen Glaubensbrüder, die der christlichen Freiheit stets am gefährlichsten waren, die das Gewissen durch Knebelung in den Glauben verstrickten, es handle sich um ein notwendiges Recht göttlicher Provenienz und Autorität und die auf diesem Weg die Gewissen verpflichten wollten, obwohl Gott selbst es durch Sendung des Messias verworfen und annulliert hatte. Die Obrigkeit jedoch wird in dem gesamten Brief nichts weniger als überhaupt nicht angesprochen: Sie darf ihre eigenen Gesetze erlassen, als wären es die Gesetze einer Person, die den obersten Verwalter und Richter des Gemeinwohl darstellt, ungeachtet des Verlusts aller Verbindlichkeit als göttliches Recht seitens des Zeremonialrechts.

130https://en.wikipedia.org/wiki/Galatians_(people)

130https://de.wikipedia.org/wiki/Galater

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TToG I § 111

John Locke: Two Treatises of Government

§ 111. How else is it possible, that laying so much stress, as he does, upon descent, and Adam’s heir, next heir, true heir, he should never tell us what heir means, nor the way to know who the next or true heir is? This, I do not remember, he does anywhere expressly handle; but, where it comes in his way, very warily and doubtfully touches; though it be so necessary, that without it all discourses of government and obedience upon his principles would be to no purpose, and fatherly power, never so well made out, will be of no use to anybody.

Hence he tells us, Observations, 244., that not only the constitution of power in general, but the limitation of it to one kind, (i. e.) monarchy, and the determination of it to the individual person and line of Adam, are all three ordinances of God; neither Eve nor her children could either limit Adam’s power, or join others with him; and what was given unto Adam was given in his person to his posterity. Here again our author informs us, that the divine ordinance hath limited the descent of Adam’s monarchical power.

To whom? To Adam’s line and posterity, says our author. A notable limitation, a limitation to all mankind: For if our author can find anyone amongst mankind that is not of the line and posterity of Adam, he may perhaps tell him, who this next heir of Adam is: But for us, I despair how this limitation of Adam’s empire to his line and posterity will help us to find out one heir.

This limitation indeed of our author will save those the labour, who would look for him amongst the race of brutes, if any such there were; but will very little contribute to the discovery of one next heir amongst men, though it make a short and easy determination of the question about the descent of Adam’s regal power, by telling us, that the line and posterity of Adam is to have it, that is, in plain English, anyone may have it, since there is no person living that hath not the title of being of the line and posterity of Adam; and while it keeps there, it keeps within our author’s limitation by God’s ordinance.

Indeed, p. 19. he tells us, that such heirs are not only Lords of their own children, but of their brethren; whereby, and by the words following, which we shall consider anon, he seems to insinuate, that the eldest son is heir; but he nowhere, that I know, says it in direct words, but by the instances of Cain and Jacob, that there follow, we may allow this to be so far his opinion concerning heirs, that where there are divers children, the eldest son has the right to be heir.

That primogeniture cannot give any title to paternal power, we have already showed. That a father may have a natural right to some kind of power over his children, is easily granted; but that an elder brother has so over his brethren, remains to be proved: God or nature has not anywhere, that I know, placed such jurisdiction in the first-born; nor can reason find any such natural superiority amongst brethren.

The law of Moses gave a double portion of the goods and possessions to the eldest; but we find not anywhere that naturally, or by God’s institution, superiority or dominion belonged to him, and the instances there brought by our author are but slender proofs of a right to civil power and dominion in the first-born, and do rather show the contrary.

§ 111. Wie wäre es ihm denn möglich, einerseits so viel Gewicht auf Erbfolge, Adams Erbe, nächster Erbe und wahrer Erbe legt, uns aber nie sagt, was genau Erbe bedeutet oder den Weg zeigt wie der nächste oder wahre Erbe feststellbar ist? Diesen Aspekt hat er in meiner Erinnerung nirgends explizit behandelt.

Er streift diese Frage, wo sie ihm in die Quere kommt, überaus vorsichtig und zweifelhaft, obwohl eine Antwort notwendig wäre. Ohne diese Antwort wären alle seine Diskurse über Regierung und Gehorsam nach seinen Grundsätzen sinnlos und väterliche Macht, wäre sie noch so gut bewiesen, für niemand von Nutzen. Daher verkündet er uns, O. 244, nicht allein die Einsetzung von Macht ganz allgemein, sondern ihre Beschränkung auf einen Typ, also die Monarchie, ihre Verortung in der individuellen Person und Linie Adams, alle drei Elemente sind Anordnungen Gottes.

Weder Eva noch ihre Kinder konnten Adams Macht einschränken, noch andere mit ihm vereinigen. Was Adam gewährt worden war, war durch seine Person auch seinen Nachkommen gewährt. Hier informiert unser Autor uns, die göttliche Anordnung habe die Erbschaft von Adams königlicher Macht beschränkt.

Aha, auf wen denn? Seine Antwort: Auf Adams Linie und Nachkommen. Eine wahrhaft bemerkenswerte Beschränkung. Eine Beschränkung auf die ganze Menschheit! Falls unser Autor innerhalb der gesamten Menschheit jemanden finden kann, der kein Mitglied der Linie und Nachkommen Adams ist, wird er diesem vielleicht sagen können, wer dieser nächste Erbe Adams sein soll. Soweit es uns betrifft, habe ich vollständig Zweifel, dass diese Beschränkung von Adams Herrschaft auf seine Linie und Nachkommen uns dabei voranbringt, den ominösen einzigen Erben Adams ausfindig zu machen. Diese vortreffliche Beschränkung unseres Autors wird allerdings allen eine Menge Arbeit sparen, die unter dem Vieh nachsehen wollen, ob es dort einen gäbe.

Zur Entdeckung des einzigen nächsten Erben unter allen Menschen wird sie wenig beitragen, auch wenn es eine wunderbar kurze und bequeme Antwort darstellt, auf die Frage nach der Vererbung von Adams königlicher Macht zu antworten, Linie und Nachkommen Adams seien bestimmt sie zu besitzen. Auf gut Englisch: Jeder kann sie erben, da es keinen Menschen gibt, der nicht Anspruch hätte, zu Linie und Nachkommen Adams zu gehören. Solange sie dort bleibt, bleibt sie auch innerhalb der Beschränkung durch Gottes Anordnung.

Allerdings sagt er uns S. 19: Solche Erben sind nicht nur Herren über die eigenen Kinder, sondern auch über ihre Brüder. Durch diese und die folgenden Worte, die wir uns gleich vornehmen wollen, scheint er andeuten zu wollen, der älteste Sohn sei Erbe. Soviel ich weiß äußert er dies nirgends mit klaren Worten. Lediglich anhand der darauf folgenden Beispiele von Kain und Jakob lässt sich seine Ansicht über Erben beschreiben: Wo es verschiedene Kinder gibt, hat der älteste Sohn das Recht Erbe zu sein.

Wir haben aber bereits nachgewiesen: Es besteht kein Anspruch auf väterliche Macht durch die Eigenschaft Erstgeborener zu sein. Einem Vater gestehen wir gern zu, ein natürliches Recht auf eine bestimmte Art von Macht über seine Kinder haben zu können. Die Macht eines älterer Bruders auch über seine Brüder, muss aber erst noch bewiesen werden.

Soweit mir bekannt, haben Gott oder die Natur den Erstgeborenen nirgends eine solche Befugnis zur Rechtsprechung zugestanden und auch die Vernunft kann keinerlei natürliche Überordnung dieser Art unter Brüdern entdecken. Das mosaische Erbrecht billigte dem Ältesten einen doppelten Teil der Güter und Besitztümer zu. Wir finden aber keinerlei Hinweis, Natur oder durch Gottes Institution hätten ihm Überordnung oder Herrschaft beschert. Alle von unserem Autor gelieferten Beispiele sind nur schwache Beweise eines Rechts des Erstgeborenen auf staatliche Macht und Herrschaft. Sie beweisen in der Tat eher das Gegenteil.

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