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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 49, Absatz 49,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 49, Absatz 49,

“You that are strong bear with the infirmities of the weak – whereas this practice will be so far from easing the burdens of the weak, that if men are at all scrupulous, it only lays more load upon them” (Quotation Bagshaw). What was meant by imposing or burdening the conscience I showed but now. But this text relating to scandal, which the author makes one of his arguments will be there more fitly spoken to, I shall here only say that bear with the infirmities signifies no more than not despise in the beginning of the foregoing chapter, and so is a rule to private Christians not to slight or undervalue those their brethren who being weak in the faith, i.e.: Not so fully informed and satisfied of the extent of their Christian liberty, scruple at matters indifferent, and are ready, as they are there described, to judge those that allow and practice them; and this a magistrate may do whilst he makes laws for their observance, he may pity those whom he punishes, nor in his thoughts condemn them because not so strong in the faith as others.

So that “this kind of rigor is not utterly inconsistent” as our author would persuade us with the rules of Christian charity, prescribed in this place, “which no Christian magistrate ought to think himself absolved from. Since though as magistrate he hath a power in civil things; yet as a Christian he ought to have a care that in things of spiritual concernment he grieves not the minds of any, who are upon that relation not his subjects so much as his brethren.” (Quotation Bagshaw)

If outward indifferent things be things of spiritual concernment I wish our author would do us the courtesy to show us the bounds of each and tell us where civil things end and spiritual begin. Is a courteous saluting, a friendly compellation, a decency of habit according to the fashion of the place, and indeed subjection to the civil magistrate, civil things, and these by many are made matters of conscience and there is no action so indifferent which a scrupulous conscience will not fetch in with some consequence from Scripture and make of spiritual concernment, and if nothing else will scandal at least shall reach him.

‚Tis true a Christian magistrate ought to deal tenderly with weak Christians, but must not so attend the infirmities and indulge the distempers of some few dissatisfied as to neglect the peace and safety of the whole.

The Christian magistrate is a brother to his fellow Christians and so may pity and bear with them but he is also their magistrate and must command and govern them, and if it be certain that to prescribe to the scrupulous be against this Scripture and be to lay load upon the weak, he will find it impossible not to offend, and burden a great part, some being as conscientiously earnest for conformity as others for liberty, and a law for toleration would as much offend their consciences as of limitation others. The magistrate he confessed may bound not abridge their liberty, a sentence very difficult to be understood and hard to be put into other words.

“Ihr, die ihr stark seid, tragt mit an den Lasten der Schwachen – wobei diese Praxis sehr weit weg davon sein würde, die Lasten der Schwachen zu erleichtern. Falls die Menschen überhaupt Skrupel haben sollten, wird sie ihnen nur noch mehr aufbürden.“
(Zitat Bagshaw).

Was mit Verfügung oder Belastung des Gewissens gemeint war, habe ich soeben gezeigt. Da sich dieser Text jedoch auf den Skandal bezieht, woraus sich der Autor eines seiner Argumente bastelt, wird darüber andernorts noch in passender Weise zu sprechen sein. Hier will ich mich damit begnügen klar zu machen, die Formel „die Schwächen mit zu tragen“ bedeutet nicht mehr, als anfangs des vorangegangenen Kapitels das „nicht schmähen“. Eben deshalb gilt als Regel im Privaten unter Christen, ihre Glaubensbrüder nicht zu kränken oder zu erniedrigen, weil sie schwach im Glauben sind. Damit ist gemeint:

Sie sind bezüglich der Reichweite ihrer Freiheit als Christen weder wirklich sattelfest noch gut informiert, haben wegen der unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten Gewissensbisse und sind nur zu bereit, so wie sie dort beschrieben werden, über jene zu urteilen, die solche gestatten und ausführen. Die Handlungsfreiheit einer Obrigkeit besteht darin, verbindliche Gesetze über deren Ausübung zu erlassen. Sie kann diejenigen bedauern, die sie bestraft, darf sie dabei aber keineswegs in Gedanken verurteilen, nur weil sie nicht so stark im Glauben sind wie andere.

Wie unser Autor uns mittels der Regeln christlicher Barmherzigkeit gern überzeugen möchte, wie an dieser Stelle vorgeschrieben „ist diese Art der Strenge nicht vollkommen mit eben jenen Regeln unvereinbar, von denen sich keine christliche Obrigkeit je freigestellt zu sein glaubt. Denn als Obrigkeit hat sie zwar Macht in staatsbürgerlichen Angelegenheiten. Als Christen jedoch sollten sie dafür sorgen, dass sie bezüglich aller spirituellen Gegebenheiten nicht die Seelen eines einzigen kränken, der in dieser Hinsicht weder ihr Untergeordneter noch ihr Glaubensbruder ist.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern äußerliche unbestimmte und nebensächliche Angelegenheiten wirklich Angelegenheiten spiritueller Befindlichkeit sein sollten, wünschte ich, unser Autor würde uns die Höflichkeit erweisen, uns für jede einzelne deren Grenzen nachzuweisen und uns klar zu erläutern, wo die staatsbürgerlichen Gegebenheiten enden und die geistigen beginnen. Sind höfliche Formen zu grüßen, freundlicher Nachdruck, Schicklichkeit der Bekleidung gemäß der lokalen Mode und tatsächliche Unterordnung unter die bürgerliche Obrigkeit nicht etwa staatsbürgerliche Angelegenheiten und handelt sich bei vielen Leuten dabei nicht etwa um Herausforderungen für ihr Gewissen? Es gibt dabei keine wirklich unbestimmte und unbedeutende Handlung, derer sich ein pedantisch gewissenhafter Geist nicht umgehend und nachhaltig mittels Belegen aus der Heiligen Schrift bemächtigen könnte, um daraus eine spirituelle Bewandtnis zu konstruieren, und die, selbst wenn damit nichts aufzubauschen ist, zumindest ihn bekannt macht.

Stimmt. Eine christliche Obrigkeit sollte sorgfältig mit schwachen Christen umgehen. Dennoch sollte sie sich keinesfalls derer Glaubensschwächen annehmen und der Griesgrämigkeit einiger weniger Unzufriedener nachgeben, damit sie dabei Frieden und Sicherheit aller nicht vernachlässigt.

Die Mitglieder der christlichen Obrigkeit sind gleichzeitig Glaubensbrüder ihrer Mitchristen, dürfen deshalb mit ihnen leiden und alle Lasten mittragen, und sind deren Obrigkeit, haben sie zu verwalten und zu regieren. Wäre es sicher, Vorschriften entgegen Gewissensnöte einiger zu erlassen, verstieße gegen dieses Gebot der Heiligen Schrift und bedeute, den Schwachen unrechtmäßig Lasten aufzuerlegen, dann würde sie es unmöglich vermeiden können, zu beleidigen oder einen Großteil zu belasten, da etlichen ihre Konformität eine ebenso ernsthafte Angelegenheit ist, wie vielen anderen ihre Freiheit, und ein Recht auf Toleranz würde deren Gewissen ebenso belasten wie eines der Einschränkung das der anderen. Die Obrigkeit, so gesteht der Autor zu, darf deren Freiheit begrenzen, aber nicht verringern. Diesen Satz zu verstehen oder in alternative Worte zu kleiden ist mehr als eine Herausforderung.

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TToG II § 202

John Locke: Two Treatises of Government

§ 202. Wherever law ends, tyranny begins, if the law be transgressed to another’s harm; and him whosoever in authority exceeds the power given him by the law, and makes use of the force he has under his command, to compass that upon the subject, which the law allows not, ceases in that to be a magistrate; and, acting without authority, may be opposed, as any other man, who by force invades the right of another. This is acknowledged in subordinate magistrates. He that hath authority to seize my person in the street, may be opposed as a thief and a robber, if he endeavors to break into my house to execute a writ, notwithstanding that I know he has such a warrant, and such a legal authority, as will empower him to arrest me abroad.

And why this should not hold in the highest, as well as in the most inferior magistrate, I would gladly be informed. Is it reasonable, that the eldest brother, because he has the greatest part of his father’s estate, should thereby have a right to take away any of his younger brothers portions? Or that a rich man, who possessed a whole country, should from thence have a right to seize, when he pleased, the cottage and garden of his poor neighbor?

The being rightfully possessed of great power and riches, exceedingly beyond the greatest part of the sons of Adam, is so far from being an excuse, much less a reason, for rapine and oppression, which the endamaging another without authority is, that it is a great aggravation of it:

For the exceeding the bounds of authority is no more a right in a great, than in a petty officer; no more justifiable in a King than a constable; but it is so much the worse in him, in that he has more trust put in him, has already a much greater share than the rest of his brethren, and is supposed, from the advantages of his education, employment, and counselors, to be more knowing in the measures of right and wrong.

§ 202. Wo auch immer Rechtmäßigkeit endet, fängt Tyrannei an, sobald das Gesetz zum Schaden eines anderen überschritten wird. Wer kraft Autorität über ihm gesetzlich gewährte Macht hinausgeht und die Macht, über die er verfügt, missbraucht, um Mitbürgern aufzuzwingen, was das Gesetz nicht gestattet, gibt seinen Status als Amtsperson auf. Da er ohne Autorität handelt, darf ihm wie jedem anderen, der mit nackter Gewalt in das Recht eines anderen eingreift, Widerstand geleistet werden. Bei untergeordneten Beamten wird dies als selbstverständlich angenommen. Jedem der ermächtigt ist, mich als Person auf der Straße zu verhaften, darf ich mich wie einem Dieb und Räuber widersetzen, sobald er versucht in mein Haus einzudringen, um einen Haftbefehl zu vollstrecken. Ungeachtet dessen ob mir bekannt wäre, er verfüge über einen Befehl und eine gesetzliche Ermächtigung, mich draußen festzunehmen.

Jetzt würde ich freundlicherweise erfahren, weshalb dies für den höchsten Beamten nicht ebenso gelten sollte wie für den niedrigsten?

Ist vernunftmäßig nachvollziehbar, der älteste Bruder sollte, weil er den größten Teil väterlichen Vermögens hat, deshalb ein Recht haben, etwas von dem Anteil seiner jüngeren Brüder zu nehmen? Oder ein reicher Mann, der ein ganzes Land besitzt, sollte deshalb ein Recht haben nach Belieben die Hütte und den Garten seines armen Nachbarn an sich zu reißen?

Rechtmäßiger Besitz von großer Macht und Reichtum, die weit über die größten Anteile der Söhne Adams hinausgehen, sind so wenig eine Entschuldigung, noch weniger eine Rechtfertigung für Ausplünderung und Unterdrückung, wie es unrechtmäßige Schädigung anderer wäre. Es sind vielmehr Verschlimmerungen:

Das Überschreiten von Grenzen der Autorität ist bei hohen Beamten kein bisschen mehr rechtmäßig als bei einem einfachen, keine bessere Rechtfertigung für einen König als für einen Wachtmeister. Es ist in des Königs Fall umso schlimmer, weil ihm mehr Vertrauen geschenkt wird, da er einen viel größeren Anteil an Macht und Gütern besitzt als seine Mitmenschen und weil man voraussetzt, ihm sei durch die Vorzüge seiner Ausbildung, seiner Stellung und seiner Berater der Maßstab für Recht und Unrecht umso besser bekannt.

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TToG II § 38

John Locke: Two Treatises of Government

§ 38. The same measures governed the possession of land too: Whatsoever he tilled and reaped, laid up and made use of, before it spoiled, that was his peculiar right; whatsoever he enclosed, and could feed, and make use of, the cattle9 and product was also his. But if either the grass of his enclosure rotted on the ground, or the fruit of his planting perished without gathering, and laying up, this part of the earth, notwithstanding his enclosure, was still to be looked on as waste, and might be the possession of any other.

Thus, at the beginning, Cain might take as much ground as he could till, and make it his own land, and yet leave enough to Abel’s sheep to feed on; a few acres38 would serve for both their possessions. But as families increased, and industry enlarged their stocks, their possessions enlarged with the need of them; but yet it was commonly without any fixed property in the ground they made use of, till they incorporated, settled themselves together, and built cities; and then, by consent, they came in time, to set out the bounds of their distinct territories, and agree on limits between them and their neighbors and by laws within themselves, settled the properties of those of the same society:

For we see, that in that part of the world which was first inhabited, and therefore like to be best peopled, even as low down as Abrahams time, they wandered with their flocks, and their herds, which was their substance, freely up and down; and this Abraham did, in a country where he was a stranger. Whence it is plain, that at least a great part of the land lay in common; that the inhabitants valued it not, nor claimed property in any more than they made use of. But when there was not room enough in the same place, for their herds to feed together, they by consent, as Abraham and Lot did, Gen.XIII.5, separated and enlarged their pasture, where it best liked them. And for the same reason Esau went from his father, and his brother, and planted in mount Seir, Gen.XXXVI.6.

§ 38. Dieses Maß galt auch für den Besitz von Land:

Wie viel jemand anbaute und erntete, aufbewahrte und verbrauchte, bevor es verdarb, war sein eigenes Recht. Wie viel er einzäunte, ernähren und nutzen konnte, Vieh und Erzeugnisse ebenfalls. Sobald aber das Gras seines eingezäunten Landes auf dem Boden verfaulte oder die Früchte seiner Pflanzung zugrunde gingen, statt gesammelt und aufbewahrt zu werden, so war dieser Teil des Landes, ungeachtet der Abgrenzung als herrenlos zu betrachten und konnte von einem anderen in Besitz genommen werden.

Anfangs konnte Kain so viel Grund und Boden nehmen, als er bebauen konnte, um es zu seinem Landbesitz zu machen und dennoch genug für Abels Schafe als Weide übriglassen. Einige wenige Acre38 genügten für den Besitz beider. Als sich aber die Clans wuchsen, Fleiß ihren Viehbestand vergrößerte, erweiterte sich mit den Bedürfnissen auch ihr Besitz. Das geschah in Form von Gemeinbesitz ohne fest bestimmten Privatbesitz an dem Boden, von dem sie Gebrauch machten, bis sie sich zu einer Gemeinschaft zusammenschlossen, sich zusammen ansiedelten und Städte bauten.

Ab da entwickelten sie sich allmählich dahin, durch Übereinkunft ihre Territorien abzugrenzen und sich über die Grenzen zwischen ihnen und ihren Nachbarn zu verständigen, während sie durch eigene Gesetze den Privatbesitz derjenigen regelten, die zur gleichen Gemeinschaft gehörten. Wir sehen, in jenem Teil der Welt, der zuerst bewohnt und deshalb wahrscheinlich am stärksten bevölkert war, zurück bis zu Abrahams Zeit, zogen sie mit ihren Herden, die ihr Vermögen waren, frei hin und her. Abraham tat das sogar in einem Land, in welchem er ein Fremder war.

Daraus geht klar hervor, wenigstens ein großer Teil des Landes war Gemeinbesitz. Dessen Bewohner schätzten es nicht als Wertobjekt und beanspruchten kein Recht auf mehr, als sie wirklich nutzten. War aber an selbigen Stellen nicht mehr genug Raum für ihre Herden um zusammen zu weiden, gingen sie nach Absprache getrennte Wege, wie es Abraham und Lot taten Gen.XIII.5 und dehnten ihre Weidegründe dort aus, wo es ihnen am besten gefiel. aus ebendiesem Grund zog Esau von Vater und Bruder fort und siedelte sich im Seirgebirge an Gen.XXXVI.6.

9 Cattle / Catalla: Term in old English Law. Even named chattels. Originally used by the Normand for any kind of tamed animal in human use. It remains today in cattle, used for cows. In a transitive sense even a medieval term for everything a person possesses in mobile things, not directly bound to a fief or feud.

9 Cattle / Catalla: Begriff aus dem alten Englischen Recht. Auch als chattels bezeichnet. Von den Normannen ursprünglich für jegliches Nutzvieh im Haushalt genutzt. Heute fortlebend in dem Begriff Cattle für Rinder. Im erweiterten Sinn alles was an beweglicher Habe einer Familie vorhanden war und nicht ausdrücklich zu einem fief (rückfälliges Lehen) oder feud (erbliches Lehen) gehörte.

38https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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TToG II § 13

John Locke: Two Treatises of Government

§ 13. To this strange doctrine, viz. that in the state of nature everyone has the executive power of the law of nature I doubt not but it will be objected, that it is unreasonable for men to be judges in their own cases, that self-love will make men partial to themselves and their friends: And on the other side, that ill-nature, passion and revenge will carry them too far in punishing others; and hence nothing but confusion and disorder will follow; and that therefore God hath certainly appointed government to restrain the partiality and violence of men.

I easily grant, that civil government is the proper remedy for the inconveniences of the state of nature, which must certainly be great, where men may be judges in their own case, since it is easy to be imagined, that he who was so unjust as to do his brother an injury, will scarce be so just as to condemn himself for it; but I shall desire those who make this objection, to remember, that absolute monarchs are but men; and if government is to be the remedy of those evils, which necessarily follow from men’s being judges in their own cases, and the state of nature is therefore not to be endured, I desire to know what kind of government that is, and how much better it is than the state of nature, where one man, commanding a multitude, has the liberty to be judge in his own case, and may do to all his subjects whatever he pleases, without the least liberty to anyone to question or control those who execute his pleasure? And in whatsoever he doth, whether led by reason, mistake or passion, must be submitted to? Much better it is in the state of nature, wherein men are not bound to submit to the unjust will of another: And if he that judges, judges amiss in his own, or any other case, he is answerable for it to the rest of mankind.

§ 13. Gegen die seltsame Lehre, jeder habe im Naturzustand eine vollziehende Macht durch Naturrecht, wird zweifelsfrei eingewendet werden, es sei unvernünftig, wenn Menschen Richter in eigener Sache seien. Selbstliebe werde sie für das eigene und ihrer Freunde Interesse parteiisch machen. Andererseits ist zu erwarten, sie ließen sich durch Bosheit, Leidenschaft und Rachsucht bei der Bestrafung anderer zu weit fortreißen und daraus entstünde nichts als Verwirrung und Chaos. Gott habe sicherlich deshalb Regierungen eingesetzt, um Parteilichkeit und Gewalttätigkeit der Menschen in Schranken zu halten.

Ich gebe gern zu, dass ich eine zivile Regierung als geeignete Medizin gegen die Unannehmbarkeiten des Naturzustands sehe, welche sicher bedeutend sein müssen, solange die Menschen Richter in eigener Sache sind. Denn man kann sich schlecht vorstellen, dass jemand, wer so ungerecht war, seinem Bruder Unrecht zuzufügen, wohl so gerecht sein wird, sich selbst dafür zu verurteilen.

An dieser Stelle möchte ich diejenigen, welche diesen Einwand erheben, bitten sich zu erinnern, dass auch absolute Monarchen nichts als gewöhnliche Menschen sind. Wenn nun Monarchie das Heilmittel gegen alle Übel sein soll, die zwangsläufig daraus folgen, dass Menschen Richter in eigener Sache sind, und die dadurch den Naturzustand unerträglich machen, so drängt es mich zu wissen, wie diese Regierung aussehen könnte und um wie viel besser sie ist als der Naturzustand.

Ein Zustand, indem ein über eine große Anzahl herrschender Mensch jede Freiheit hat, in eigener Sache Richter zu sein, mit allen seinen Untertanen nach Belieben verfahren kann, wie es ihm passt, ohne dass es irgendjemand im mindesten gestattet wäre, darüber Rechenschaft zu verlangen oder alle jene, welche seine Wünsche umsetzen, kontrollieren zu dürfen? Wo man allem was er anordnet gehorcht werden muss, egal ob er von Vernunft, Irrtum oder Leidenschaft geleitet wird?

Sehr viel besser wird es im Naturzustand sein, in welchem die Menschen nicht gezwungen sind, sich dem ungerechten Willen eines anderen zu unterwerfen und in dem, wenn derjenige, welcher richtet, in seinem eigenen oder eines anderem Fall falsch richtet, er der übrigen Menschheit dafür verantwortlich ist.

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TToG I § 142

John Locke: Two Treatises of Government

§ 142. To as much purpose is what he tells us, p. 15., concerning this division of the world, that some say it was by lot, and others that Noah sailed round the Mediterranean in ten years and divided the world into Asia, Africa and Europe, portions for his three sons. America then, it seems, was left to be his that could catch it.

Why our author takes such pains to prove the division of the world by Noah to his sons, and will not leave out an imagination, though no better than a dream, that he can find anywhere to favor it, is hard to guess, since such a division, if it prove anything, must necessarily take away the title of Adam’s heir; unless three brothers can all together be heirs of Adam; and therefore the following words:

Howsoever the manner of this division be uncertain, yet it is most certain the division itself was by families from Noah and his children, over which the parents were heads and princes, p. 15., if allowed him to be true, and of any force to prove, that all the power in the world is nothing but the lordship of Adam’s descending by right, they will only prove, that the fathers of the children are all heirs to this lordship of Adam:

For if in those days Cham and Japheth, and other parents, besides the eldest son, were heads and princes over their families, and had a right to divide the earth by families, what hinders younger brothers, being fathers of families, from having the same right? If Cham and Japheth were princes by right descending to them, notwithstanding any title of heir in their eldest brother, younger brothers by the same right descending to them are princes now;

and so all our author’s natural power of Kings will reach no farther than their own children, and no Kingdom, by this natural right, can be bigger than a family: For either this lordship of Adam over the whole world, by right descends only to the eldest son, and then there can be but one heir, as our author says, p. 19., or else, it by right descends to all the sons equally, and then every father of a family will have it, as well as the three sons of Noah: Take which you will, it destroys the present governments and kingdoms, that are now in the world, since whoever has this natural power of a king, by right descending to him, must have it, either as our author tells us Cain had it, and be Lord over his brethren, and so be alone King of the whole world;

or else, as he tells us here, Shem, Cham and Japheth had it, three brothers, and so be only prince of his own family, and all families independent one of another: All the world must be only one empire by the right of the next heir, or else every family be a distinct government of itself, by the lordship of Adam’s descending to parents of families. And to this only tend all the proofs he here gives us of the descent of Adams lordship: For continuing his story of this descent, he says,…

§ 142. Gleichermaßen zielführend ist, was er sonst noch über diese Aufteilung der Welt verzapft, S. 15: Manche glauben Noah habe sich des Loses bedient. Andere, er sei in zehn Jahren um das Mittelmeer gesegelt und habe die Welt in Asien, Afrika und Europa, als Anteile für seine drei Söhne aufgeteilt. Amerika scheint also für den übrig geblieben zu sein, der es unter den Nagel reißen konnte! Es ist schwer zu beurteilen, warum sich unser Autor so viele Mühe gibt den Beweis zu führen, Noah habe die Welt unter seine drei Söhne verteilt und keine Schnapsidee die das auch nur homöopathisch begünstigen könnte auslässt, auch wenn sie nichts Besseres bietet als einen Traum. Eine Aufteilung dieser Art, falls sie etwas bewiese, müsste natürlich den Anspruch als Erbe Adams aufheben, es sei denn drei Brüder zusammen können Erben Adams sein.

Sofern die nachfolgenden Worte: Aber so ungewiss die Art der Verteilung auch sein mag, sicher ist jedenfalls, sie wurde entsprechend der Familien Noahs und seiner Kinder, über die deren Väter Häupter und Herrscher waren, gemacht; S. 15. ihm als richtig und von irgendwelcher Beweiskraft dafür zugestanden werden sollen, dass alle Macht in der Welt nichts ist als die sich regelmäßig auf die Erben übertragende Herrschaft Adams, so werden diese Worte nur beweisen: Die Väter von Kindern sind allesamt Erben dieser Herrschaft Adams.

Denn, wenn in jenen Tagen, außer dem ältesten Sohn, auch Ham und Japhet und andere Väter Häupter und Herrscher ihrer Familien waren und ein Recht hatten, die Erde nach Familien aufzuteilen, was hindert dann jüngere Brüder, wenn sie Väter von Familien sind, dasselbe Recht zu haben?

Wenn Ham und Japhet durch auf sie übergegangenes Recht Fürsten waren, ungeachtet des Anspruch eines Erben bei ihrem ältesten Bruder, so sind jüngere Bruder durch dasselbe auf sie übergegangene Recht auch jetzt Fürsten, und so wird unseres Autors ganze natürliche Macht der Könige nicht weiter reichen als bis zu ihren eigenen Kindern und kein Königreich wird durch dieses natürliche Recht grösser sein als eine Familie.

Entweder geht die Herrschaft Adams über die ganze Welt rechtmäßig nur auf den ältesten Sohn über, dann kann es nur einen einzigen Erben geben, wie unser Autor S. 19 sagt.

Oder sie geht rechtmäßig auf alle Söhne gleichermaßen über, dann hat jeder Vater einer Familie sie ebenso gut wie die drei Sohne Noahs.

Wie man es sich aussucht: Es vernichtet Regierungen und Reiche, die heute in der Welt bestehen. Wer auch immer diese rechtmäßig auf ihn übergehende natürliche Macht eines Königs hat, muss sie entweder, nach unseres Autors Worten, gleichermaßen wie Kain haben: Herr über seine Brüder und so allein König sein über die ganze Welt. Oder wie Sem, Ham und Japhet, drei Brüder, sie hatten. d. h. er kann nur Fürst seiner eigenen Familie sein, und alle Familien sind unabhängig voneinander.

Die ganze Welt ist entweder nach dem Recht des nächsten Erben ein einziges Reich. Oder jede Familie bildet kraft der auf die Väter von Familien übergehenden Herrschaft Adams eine besondere Regierung für sich. Und nur darauf zielen alle Beweise, die er uns hier von dem Übergang der Herrschaft Adams gibt. Denn in der Fortsetzung seiner Geschichte dieses Überganges sagt er:

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TToG I § 137

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§ 137. The instance of Esau joined with this of Abraham, to prove that the lordship which Adam had over the whole world, by right descending from him, the patriarchs did enjoy, is yet more pleasant than the former. Esau met his brother Jacob with four hundred men at arms: He therefore was a King by right of heir to Adam. Four hundred armed men then, however got together, are enough to prove him that leads them, to be a King and Adams heir.

There have been Tories in Ireland, (whatever there are in other countries) who would have thanked our author for so honorable an opinion of them, especially if there had been nobody near with a better title of five hundred armed men, to question their royal authority of four hundred. It is a shame for men to trifle so, to say no worse of it, in so serious an argument.

Here Esau is brought as a proof that Adams lordship, Adams absolute dominion, as huge as that of any monarch, descended by right to the patriarchs, and in this very chap. p. 19. Jacob is brought as an instance of one that by birth-right was Lord over his brethren. So we have here two brothers absolute monarchs by the same title, and at the same time heirs to Adam, the eldest, heir to Adam, because he met his brother with four hundred men; and the youngest, heir to Adam by birth-right.

Esau enjoyed the lordship which Adam had over the whole world by right descending to him in as large and ample manner, as the absolutest dominion of any monarch; and at the same time Jacob Lord over him, by the right heirs have to be Lords over their brethren.

Risum teneatis? I never, I confess, met with any man of parts so dexterous as Sir Robert at this way of arguing: But it was his misfortune to light upon an hypothesis, that could not be accommodated to the nature of things, and human affairs; his principles could not be made to agree with that constitution and order, which God had settled in the world, and therefore must needs often clash with common sense and experience.

§ 137. Noch lustiger als das erste, ist das Beispiel Esaus, welches mit diesem von Abraham verbunden ist, um weiterhin zu beweisen, die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besaß, wurde durch von ihm stammendes Recht von den Patriarchen ausgeübt: Esau zog seinem Bruder mit vierhundert Bewaffneten entgegen. Sein Königtum beruhte auf dem Erbrecht seit Adam. Vierhundert Bewaffnete also, wie auch immer versammelt, genügen um zu beweisen, dass deren Anführer ein König und Adams Erbe ist.

In Irland hat es Räuberhauptmänner gegeben, (wie es sie auch in anderen Ländern geben mag) die unserem Autor für so viel Ehre gedankt haben würden, besonders solange niemand mit einem noch besseren Titel von fünfhundert Mann in der Nähe gewesen wäre, ihre königliche Autorität mit nur vierhundert in Frage zu stellen. Welch eine, um auf Bosheit zu verzichten, Schande für einen Menschen, bei einem so ernsten Argument derart zu kokettieren!

Esau wird als Beweis vorgeschoben, dass Adams Herrschaft, eine absolute Herrschaft, die so groß war, wie die irgendeines Monarchen, durch von ihm stammendes Recht auf die Patriarchen überging. Im selben Kapitel, S. 19, wird Jakob als Beispiel für jemanden missbraucht, der durch Erstgeburtsrecht Herr über seine Brüder war. Jetzt haben wir hier zwei Brüder, die durch denselben Anspruch absolute Monarchen und gleichzeitig Erben Adams sind:

Der älteste ist Erbe Adams, weil er seinem Bruder mit vierhundert Mann entgegen zog und der jüngste ist Erbe Adams durch Erstgeburtsrecht: Esau übte die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besaß, durch von diesem stammendes Recht in einem so großen und weitreichenden Umfang aus, wie die jemals absoluteste Herrschaft eines Monarchen!

Und gleichzeitig: Jakob war durch das Recht der Erben, Herren über ihre Brüder zu sein Herr über ihn!

Risum teneatis! (Bitte nicht Lachen!) Ich bekenne, nie einem Mann von Talent begegnet zu sein, der in dieser Art zu argumentieren so gewandt gewesen wäre wie Sir Robert. Es war sein Pech, sich auf eine Hypothese einzulassen, die sich der Natur der Dinge und den menschlichen Angelegenheiten nicht anpassen lässt. Seine Lehrsätze können mit Gottes Fügung der Welt nicht in Einklang gebracht werden und müssen deshalb notwendigerweise oft Erfahrung und rationaler Vernunft widersprechen.

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TToG I § 135

John Locke: Two Treatises of Government

§ 135. But all this scarce proves Abraham to have been a King as heir to Adam. If by inheritance he had been King, Lot, who was of the same family, must needs have been his subject, by that title, before the servants in his family; but we see they lived as friends and equals, and when their herdsmen could not agree, there was no pretence of jurisdiction or superiority between them, but they parted by consent, Gen. XIII, hence he is called both by Abraham, and by the text, Abrahams brother, the name of friendship and equality, and not of jurisdiction and authority, though he were really but his nephew.

And if our author knows that Abraham was Adams heir, and a King, it was more, it seems, than Abraham himself knew, or his servant whom he sent a wooing for his son; for when he sets out the advantages of the match, Gen.XXIV.35, thereby to prevail with the young woman and her friends, he says, I am Abraham’s servant, and the Lord hath blessed my master greatly, and he is become great; and he hath given him flocks and herds, and silver and gold, and men-servants and maid-servants, and camels and asses: And Sarah, my master’s wife, bare a son to my master when she was old, and unto him hath he given all he hath.

Can one think that a discreet servant that was thus particular to set out his master’s greatness would have omitted the crown Isaac was to have, if he had known of any such? Can it be imagined he should have neglected to have told them on such an occasion as this, that Abraham was a King, a name well known at that time, for he had nine of them his neighbors, if he or his master had thought any such thing, the likeliest matter of all the rest, to make his errand successful?

§ 135. Alles das beweist aber kaum den Königstitel Abrahams als Erbe Adams. Wäre er durch Erbschaft König gewesen wäre, so hätte auf Grund dieses Titels Lot, welcher derselben Familie angehörte, sein Untertan sein müssen. Noch vor den Knechten in seinem Clan.

Sie lebten aber als Freunde und Gleichberechtigte. Als ihre Hirten sich nicht vertragen konnten, erhoben sie gegenseitig keine Ansprüche auf Rechtsprechung oder Überordnung, sondern trennten sich in Freundschaft, Gen. XIII.

Deshalb wird Lot sowohl von Abraham als auch im Text sein Bruder genannt, obwohl Lot in Wirklichkeit nur sein Neffe war. Im Namen der Freundschaft und Gleichheit statt von Rechtsprechung und Autorität. Wüsste unser Autor, dass Abraham Adams Erbe und ein König war, so wüsste er, wie es scheint, mehr als Abraham selbst oder sein Knecht, den er auf Brautwerbung für seinen Sohn aussandte gewusst haben.

Denn als dieser die Vorteile der Heirat aufzählt, Gen.XXIV.35, um die junge Frau und die Freunde gewogen zu machen, verkündet er: Ich bin Abrahams Knecht. Gott hat meinen Herrn reichlich gesegnet und er ist groß geworden. Er hat ihm Schafe und Ochsen, Silber und Gold, Knechte und Mägde, Kamele und Esel gegeben. Dazu hat Sarah, meines Herrn Frau, meinem Herrn in seinem Alter noch einen Sohn geboren. Dem hat er alles übergeben was er hat.

Kann jemand annehmen, ein kluger Knecht der seines Herrn Vermögen so ausführlich beschrieben hat, die Krone, die Isaak empfangen sollte, würde vergessen haben, wenn er von dieser Krone wusste? Kann man sich vorstellen, er habe übersehen, Abraham bei einem Anlass wie diesem als König zu betiteln? Der Titel war wohlbekannt zu jener Zeit, denn Abraham hatte neun Könige zu Nachbarn. Er oder sein Herr hätten an gerade das gedacht, was wahrscheinlich mehr als alles Übrige den Erfolg der Werbung gesichert hätte?

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TToG I § 129

John Locke: Two Treatises of Government

§ 129. Our author, to make good the title of his book, p. 13. begins his history of the descent of Adam’s regal power, p. 13. in these words: This lordship which Adam by command had over the whole world, and by right descending from him, the patriarchs did enjoy, was a large, & Co. How does he prove that the patriarchs by descent did enjoy it? For dominion of life and death, says he, we find Judah the father pronounced sentence of death against Thamar his daughter-in-law for playing the harlot, p. 13. How does this prove that Judah had absolute and sovereign authority? He pronounced sentence of death. The pronouncing of sentence of death is not a certain mark of sovereignty, but usually the office of inferior magistrates.

The power of making laws of life and death is indeed a mark of sovereignty, but pronouncing the sentence according to those laws may be done by others, and therefore this will but ill prove that he had sovereign authority: As if one should say, Judge Jeffries pronounced sentence of death in the late times, therefore Judge Jeffries had sovereign authority. But it will be said, Judah did it not by commission from another, and therefore did it in his own right. Who knows whether he had any right at all?

Heat of passion might carry him to do that which he had no authority to do. Judah had dominion of life and death: How does that appear? He exercised it, he pronounced sentence of death against Thamar: Our author thinks it is very good proof, that because he did it, therefore he had a right to do it: He lay with her also: By the same way of proof, he had a right to do that too.

If the consequence be good from doing to a right of doing, Absalom too may be reckoned amongst our author’s sovereigns, for he pronounced such a sentence of death against his brother Amnon, and much upon a like occasion, and had it executed too, if that be sufficient to prove a dominion of life and death.

But allowing this all to be clear demonstration of sovereign power, who was it that had this lordship by right descending to him from Adam, as large and ample as the absolutest dominion of any monarch?

Judah, says our author, Judah, a younger son of Jacob, his father and elder brethren living; so that if our author’s own proof be to be taken, a younger brother may, in the life of his father and elder brothers, by right of descent, enjoy Adam’s monarchical power; and if one so qualified may be monarch by descent, why may not every man? If Judah, his father and elder brother living, were one of Adams heirs, I know not who can be excluded from this inheritance; all men by inheritance may be monarchs as well as Judah.

§ 129. Um den Titel seines Buches zu rechtfertigen, beginnt unser Autor S. 13 seine Geschichte von der Herkunft der königlichen Macht Adams mit folgenden Worten: Diese Herrschaft, die Adam durch Gebot über die ganze Welt besaß, und die Patriarchen durch von ihm stammendes Recht ausübten, war so groß usw.

Wie beweist er, dass die Patriarchen sie durch Abstammung von ihm ausübten? In Bezug auf Macht über Leben und Tod, sagt er, finden wir, das Judah, der Vater, über Thamar, seine Schwiegertochter, das Todesurteil verhängte, weil sie sich als Hure hingab. S. 13. Wie kann dies beweisen, das Judah absolute und souveräne Macht hatte? Er verhängte die Todesstrafe.

Das Todesurteil auszusprechen, ist kein sicheres Zeichen von Souveränität, sondern in der Regel das Amt eines untergebenen Beamten. Die Macht, Gesetze über Leben und Tod zu erlassen ist in der Tat ein Merkmal der Souveränität. Nach diesen Gesetzen ein Todesurteil zu fällen, kann durch andere erfolgen. Das ist nur ein schlechter Beweis für Judahs souveräne Autorität, – als ob jemand sagen wollte: Richter Jeffries hat in jüngster Zeit Todesurteile verhängt, deshalb hat Richter Jeffries souveräne Autorität!

Man wird dagegen einwenden, Judah tat es nicht im Auftrag eines anderen, sondern kraft seines eigenen Rechts. Wer weiß ob er sich nicht hinreißen ließ zu tun, wozu er kein Recht hatte. Juda hatte Macht über Leben und Tod. Woraus geht das hervor? Er übte sie aus, er verhängte das Todesurteil über Thamar. Unser Autor hält für einen sehr guten Beweis: Weil er es tat, hatte er auch ein Recht es zu tun. Er schlief auch mit ihr:

Nach derselben Beweisführung hatte er also ein Recht dazu, dies ebenfalls zu tun. Wenn es rechtmäßig ist, von der Tat auf das Recht zur Tat zu folgern, wenn das genügt, Herrschaft über Leben und Tod zu beweisen, kann auch Absalom zu den Souveränen unseres Autors gerechnet werden. Er verurteilte seinen Bruder Amnon aus ähnlichem Anlass zum Tod und ließ das Urteil vollstrecken.

Selbst wenn wir zugestehen, das alles wäre ein klarer Beweis souveräner Macht. Wer war es dann, der diese Herrschaft durch ein von Adam stammendes Recht besaß? So groß und weitreichend wie die absoluteste Herrschaft, die je ein Monarch gehabt hat? Judah, sagt unser Autor. Judah, ein jüngerer Sohn Jakobs und das zu einer Zeit, als sein Vater und die älteren Bruder noch lebten!

Nehmen wir unseres Autors eigenen Beweis besitzt ein jüngerer Bruder zu Lebzeiten des Vaters und der älteren Bruder durch das Recht der Abstammung Adams königliche Macht. Wenn also ein Mensch mit dieser Qualifikation Monarch durch Abstammung sein kann, weshalb dann nicht jeder andere? Wenn Judah zu Lebzeiten seines Vaters und älteren Brüder einer der Erben Adams war, kenne ich keinen, der von der Erbschaft ausgeschlossen werden darf. Alle Menschen könnten durch Erbschaft ebenso gut Monarchen sein wie Juda.

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TToG I § 120

§ 120. For the main matter in question being concerning the duty of my obedience, and the obligation of conscience I am under to pay it to him that is of right my Lord and ruler, I must know the person that this right of paternal power resides in, and so empowers him to claim obedience from me: For let it be true what he says, p. 12 that civil power not only in general is by divine institution, but even the assignment of it specially to the eldest parents, Observations, 254 and that not only the power, or right of government, but the form of the power of governing, and the person having that power, are all the ordinance of God;

yet unless he show us in all cases, who is this person ordained by God, who is this eldest parent; all his abstract notions of monarchical power will signify just nothing, when they are to be reduced to practice, and men are conscientiously to pay their obedience: For paternal jurisdiction being not the thing to be obeyed, because it cannot command, but is only that which gives one man a right which another hath not, and if it come by inheritance, another man cannot have, to command and be obeyed; it is ridiculous to say, I pay obedience to the paternal power, when I obey him, to whom paternal power gives no right to my obedience:

For he can have no divine right to my obedience, who cannot shew his divine right to the power of ruling over me, as well as that by divine right there is such a power in the world.

§ 120. Da hauptsächlich die Pflicht zur Unterordnung und das Gebot des Gewissens denen ich unterliege mich anhalten, der Person Aufmerksamkeit zu zollen, der rechtmäßig mein Regent und Gesetzgeber ist, muss ich auch die Person kennen, der das Recht väterlicher Macht innewohnt und welche dadurch ermächtigt ist, meine Unterordnung zu fordern. Angenommen, es träfe zu, was er S. 12 verkündet: Staatliche Macht besteht nicht nur ganz allgemein durch göttliche Anordnung, sondern im Besonderen auch ihre Übertragung an die ältesten Eltern. Weiter O. 254 Nicht allein die Macht oder das Recht zur Regierung, sondern auch die Form der Regierungsausübung und die Person, welche diese Macht besitzt, sind sämtlich eine Anordnung Gottes.

Solange er uns nicht für jeden Fall zeigt, wer diese von Gott eingesetzte Person, wer diese ältesten Eltern sind, verlieren alle seine abstrakten Begriffe von königlicher Macht jede Wirkung, sobald sie in die Wirklichkeit übertragen werden. Menschen sind gewissenhaft bei der Umsetzung ihrer Unterordnung. Väterliche Befugnis zur Rechtsprechung ist mitnichten ein Werkzeug für Unterordnung, da sie keine Befehlsgewalt mit sich bringt. Sie ist nichts anderes als das, was einem Menschen ein Recht gewährt, welches ein anderer nicht haben kann. Umgekehrt im Erbfall kommt, kann kein Anderer zu Befehlsgewalt und Gehorsam daraus erwarten.

Deshalb ist die Behauptung lächerlich, man erweise der väterlichen Macht Gehorsam, wenn man einem gehorcht, dem dessen väterliche Macht kein Recht auf meinen Gehorsam gibt. Niemand kann göttliches Recht auf meinen Gehorsam haben, der sein göttliches Recht über mich zu gebieten nicht beweisen kann und nicht zeigt, dass eine solche Macht durch göttliches Recht überhaupt existiert.

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TToG I § 119

John Locke: Two Treatises of Government

§ 119. And now we see how our author has provided for the descending, and conveyance down of Adams monarchical power, or paternal dominion to posterity, by the inheritance of his heir, succeeding to all his father’s authority, and becoming upon his death as much Lord as his father was, not only over his own children, but over his brethren, and all descended from his father, and so ad infinitum.

But yet who this heir is, he does not once tell us; and all the light we have from him in this so fundamental a point, is only, that in his instance of Jacob, by using the word birth-right, as that which passed from Esau to Jacob, he haves us to guess, that by heir, he means the eldest son; though I do not remember he any where mentions expressly the title of the first-born, but all along keeps himself under the shelter of the indefinite term heir. But taking it to be his meaning, that the eldest son is heir, (for if the eldest be not, there will be no pretence why the sons should not be all heirs alike) and so by right of primogeniture has dominion over his brethren; this is but one step towards the settlement of succession, and the difficulties remain still as much as ever, till he can shew us who is meant by right heir, in all those cases which may happen where the present possessor hath no son.

This he silently passes over and perhaps wisely too: For what can be wiser, after one has affirmed, that the person having that power, as well as the power and form of government, is the ordinance of God, and by divine institution, vid. Observations 254 p.12 than to be careful, not to start any question concerning the person, the resolution whereof will certainly lead him into a confession, that God and nature hath determined nothing about him?

And if our author cannot show who by right of nature, or a clear positive law of God, has the next right to inherit the dominion of this natural monarch he has been at such pains about, when he died without a son, he might have spared his pains in all the rest, it being more necessary for the settling men’s consciences, and determining their subjection and allegiance, to show them who by original right, superior and antecedent to the will, or any act of men, hath a title to this paternal jurisdiction, than it is to show that by nature there was such a jurisdiction; it being to no purpose for me to know there is such a paternal power, which I ought, and am disposed to obey, unless, where there are many pretenders, I also know the person that is rightfully invested and endowed with it.

§ 119. Endlich sehen wir, wie unser Autor für die Vererbung und den Übergang von Adams königlicher Macht und väterlicher Herrschaft auf die Nachkommen durch Erbschaft seines Erben vorgesorgt hat. Dieser folgt in der gesamten Autorität seinem Vater und wird bei dessen Tod ebenso Herr, wie es sein Vater war.

Nicht nur über seine eigenen Kinder, auch über seine Brüder und alle, die von seinem Vater abstammten, und so fort ad Infinitum (in die Unendlichkeit). Wer dieser Erbe ist, sagt er uns leider kein einziges Mal. Alles Licht, das er in diesem grundlegenden Punkt ins Dunkel zu bringen weiß, besteht allein darin, in seinem Beispiel von Jakob durch Benutzung des Wortes Geburtsrecht als dessen, was von Esau auf Jakob überging, uns raten lässt, dass er unter Erben den ältestem Sohn versteht.

Ich erinnere mich leider nicht, er hätte irgendwo den Rechtsanspruch des Erstgeborenen ausdrücklich erwähnt, sondern er duckt sich überall unter den Schutz des unbestimmten Ausdrucks Erbe.

Angenommen, er meint, der älteste Sohn sei Erbe (Sollte es der älteste Sohn nicht sein, gäbe es keinen Grund, warum nicht alle Söhne gleichermaßen Erben sein sollten) und dieser besitze deshalb Herrschaft über seine Brüder durch Geburtsrecht, so ist das nur ein Schritt zur Reglung der Erbfolge.

Die Schwierigkeiten bleiben solange ebenso groß wie vorher, bis er uns zeigen kann, wer in allen denjenigen Fällen unter rechtmäßigem Erben zu verstehen ist, in welchen der gegenwärtige Besitzer keinen Sohn hat. Darüber geht er frei nach Boëthius26 stillschweigend, und vielleicht auch klugerweise, hinweg. Möglicherweise ist es ja klüger für einen, der behauptet hat, die Person, welcher Macht gewährt wird, ebenso wie Macht selbst und Form der Regierung seien eine Anordnung Gottes, bestünden also durch göttliche Institution, O. 254 & S. 12, sich vorsichtig zu hüten, diese Person betreffend eine Frage aufzuwerfen, deren Antwort ihn mit Sicherheit zu dem Geständnis führt, weder Gott noch Natur hätten etwas dazu bestimmt.

Solange unser Autor nicht zeigen kann, wer gemäß Naturgesetz oder ausdrücklichem Gesetz Gottes als nächster Anspruch hat, die Herrschaft dieses natürlichen Monarchen zu erben, den er sich mit so viel Mühe ausgedacht hat, gesetzt den Fall dieser stirbt ohne einen Sohn zu hinterlassen, hätte er sich jeden weiteren Aufwand sparen können.

Um die Wahrnehmung der Menschen zu beruhigen und ihre Unterordnung und Treue ans Ziel zu bringen, ist es wichtiger ihnen zu zeigen, wer durch ursprüngliches Recht, welches höher steht und älter ist als Willkür oder Tatendrang von Menschen, einen Rechtsanspruch auf diese väterliche Befugnis zur Rechtsprechung hat, als lediglich zu beweisen, es würde von Natur eine solche Befugnis zur Rechtsprechung geben. Wissen um eine solche väterliche Macht nützt mir nichts, da ich mich unterordnen muss und zur Unterordnung auch klug beraten bin, wenn mir unter vielen Anspruchstellern die Person unbekannt bleibt, die rechtmäßig damit bekleidet und ausgestattet ist.

26https://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses

Intellexeram si tacuisses = ich hätte es kapiert, wenn Du geschwiegen hättest.

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