Schlagwort-Archive: first-born

TToG I § 140

John Locke: Two Treatises of Government

§ 140. If Noah did divide the world between his sons, and his assignment of dominions to them were good, there is an end of divine institution; all our author’s discourse of Adam’s heir, with whatsoever he builds on
it, is quite out of doors; the natural power of Kings falls to the ground; and then the form of the power governing, and the person having that power, will not be (as he says they are, Observations, 254) the ordinance of God, but they will be ordinances of man: For if the right of the heir be the ordinance of God, a divine right, no man, father or not father, can alter it:

If it be not a divine right, it is only human, depending on the will of man: And so where human institution gives it not, the first-born has no right at all above his brethren; and men may put government into what hands, and under what form, they please.

§ 140. Hätte Noah in der Tat die Welt unter seine drei Söhne verteilt und die Übertragung der father auf sie wäre gültig, dann muss „Gottes Institution“ ein Ende haben und die ganze Abhandlung unseres Autors über Adams Erbe mit allem, was er darauf gründet, fällt aus diesem Rahmen heraus: Die natürliche Macht der Könige stürzt in sich zusammen, und die Form der Regierungsgewalt sowie die Person, welche diese Macht besitzt, werden nicht (wie Filmer O. 254 behauptet) eine Anordnung Gottes sein, sondern Verordnungen der Menschen. Denn wenn das Recht des Erben eine Anordnung Gottes, ein göttliches Recht ist, kann kein Mensch, Vater oder nicht Vater, etwas daran ändern. Wenn es aber kein göttliches Recht ist, so ist es nur ein menschliches und vom menschlichen Willen abhängig. Wo also keinerlei menschliche Institution dieses Recht gewährt, hat der Erstgeborene gar kein Recht über seine Brüder. Die Menschen dagegen können die Regierung in die Hände legen und ihr die Form geben, welche ihnen zu Pass kommt.

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TToG I § 125

John Locke: Two Treatises of Government

§ 125. And therefore all this ado about Adam’s fatherhood, the greatness of its power, and the necessity of its supposal, helps nothing to establish the power of those that govern, or to determine the obedience of subjects who are to obey, if they cannot tell whom they are to obey, or it cannot be known who are to govern, and who to obey. In the state the world is now, it is irrecoverably ignorant, who is Adams heir.

This fatherhood, this monarchical power of Adam, descending to his heirs, would be of no more use to the government of mankind, than it would be to the quieting of men’s consciences, or securing their health, if our author had assured them, that Adam had a power to forgive sins, or cure diseases, which by divine institution descended to his heir, whilst this heir is impossible to be known.

And should not he do as rationally, who upon this assurance of our author went and confessed his sins, and expected a good absolution; or took physic with expectation of health, from anyone who had taken on himself the name of priest or physician, or thrust himself into those employments, saying, I acquiesce in the absolving power descending from Adam, or I shall be cured by the medicinal power descending from Adam; as he who says, I submit to and obey the paternal power descending from Adam, when it is confessed all these powers descend only to his single heir and that heir is unknown.

§ 125. All das Gewese um Adams Vaterschaft, die Größe ihrer Macht, ihre notwendige Unterstellung nützen rein gar nichts, um die Macht derjenigen, welche regieren, zu bestimmen, oder über den Gehorsam der Untertanen, die gehorchen sollen zu befinden, wenn man nicht sagen kann, wem sie gehorchen sollen oder nicht in Erfahrung bringen kann, wer zu regieren und wer zu gehorchen hat.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Kenntnis von Adams Erben unwiederbringlich verloren. Diese Vaterschaft, diese auf seine Erben übergehende königliche Macht Adams hat zum Regieren der Menschheit keinen größeren Wert, als es der Beruhigung menschlichen Gewissens oder ihrer Gesundheit dienen würde, hätte unser Autor ihnen zugesichert, dass Adam die Macht besaß, Sünden zu vergeben oder Krankheiten zu heilen.

Ferner dass diese Macht durch göttliche Institution auf seinen Erben überging, während es nicht mehr möglich ist, diesen Erben ausfindig zu machen.

Würde nicht ebenso vernünftig handeln, wer auf diese Versicherung unseres Autors hinginge, seine Sünden beichtete und eine gute Absolution erwartete oder wer von irgendeinem, der den Titel Priester oder Arzt angenommen und sich in diese Berufe eingeschlichen hat, Medizin annähme in der Erwartung gesund zu werden, und dabei sagte: Die erlösende Macht beruhigt mich, weil die von Adam stammt. Oder auch: Ich werde durch die medizinische Macht, die von Adam stammt, gesund. Würde der nicht ebenso vernünftig handeln wie einer, der freudig sagt: Ich gehorche der väterlichen Macht, die von Adam stammt und ordne mich unter!

Wobei bekannt und bestätigt ist, dass alle diese Arten Macht nur auf einen einzigen Erben übergingen und dieser Erbe unbekannt ist?

 

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TToG I § 124

John Locke: Two Treatises of Government

§ 124. These, and many more such doubts, might be proposed about the titles of succession, and the right of inheritance; and that not as idle speculations, but such as in history we shall find have concerned the inheritance of crowns and kingdoms; and if ours want them, we need not go farther for famous examples of it, than the other kingdom in this very island, which having been fully related by the ingenious and learned author of Patriarcha non Monarcha.

I need say no more of. Till our author hath resolved all the doubts that may arise about the next heir, and showed that they are plainly determined by the law of nature, or the revealed law of God, all his suppositions of a monarchical, absolute, supreme, paternal power in Adam, and the descent of that power to his heirs, would not be of the least use to establish the authority, or make out the title, of any one prince now on earth; but would rather unsettle and bring all into question:

For let our author tell us as long as he pleases, and let all men believe it too, that Adam had a paternal, and thereby a monarchical power; that this (the only power in the world) descended to his heirs; and that there is no other power in the world but this: Let this be all as clear demonstration, as it is manifest error, yet if it be not past doubt, to whom this paternal power descends, and whose now it is, nobody can be under any obligation of obedience, unless anyone will say, that I am bound to pay obedience to paternal power in a man who has no more paternal power than I myself;

which is all one as to say, I obey a man, because he has a right to govern; and if I be asked, how I know he has a right to govern, I should answer, it cannot be known, that he has any at all: For that cannot be the reason of my obedience, which I know not to be so; much less can that be a reason of my obedience, which nobody at all can know to be so.

§ 124. Diese und etliche weitere Zweifel ergeben sich in Bezug auf den Anspruch von Nachkommen und das Recht der Erbfolge ergeben. Keineswegs als müßige Spekulationen, sondern als handfeste, von denen in der Geschichte die Erbschaft von Kronen und Reichen betroffen war. Soweit sie bei uns fehlen, haben wir für berühmte Beispiele keine weite Reise zu tun als bis zum anderen Königreich auf dieser Insel. Der geistreiche und gelehrte Verfasser der Patriarcha non Monarca28 hat so ausführlich darüber berichtet, dass ich nichts weiter darüber zu sagen brauche.

Bis unser Autor alle Zweifel beseitigt, die über den nächsten Erben entstehen können und gezeigt hat, wie sie durch Naturrecht bestimmt oder Gottes Gesetz entschleiert sind, bleiben alle seine Unterstellungen einer absoluten, königlichen, allerhöchsten, väterlichen Macht bei Adam und der Übergangs dieser Macht auf seine Erben ohne den mindesten Wert, die Autorität irgendeines jetzt lebenden Fürsten festzustellen oder seinen Anspruch zu beweisen. Sie untergraben diese eher und ziehen sie in Zweifel.

Unser Autor kann wiederholen und darauf bestehen so oft und lange er will. Es mögen auch alle Menschen glauben, Adam hätte eine väterliche und dadurch monarchische Macht besessen. Es sei die Macht (die einzige Macht in der Welt) die auf seine Erben überging und es gäbe keine andere Macht als diese in der Welt.

Mag das alles ebenso klar bewiesen sein, wie es offenkundig falsch ist: Solange der Zweifel fortbesteht, auf wen diese väterliche Macht übergeht und wer sie heute besitzt, kann niemandem Gehorsam geboten werden. Es sei denn man wolle behaupten, ich wäre gezwungen, der väterlichen Macht eines Mannes Gehorsam zu leisten, der nicht mehr väterliche Macht besitzt als ich selber. Das wäre geradeso als sagte ich:

Ich gehorche einem Mann, weil er ein Recht hat zu regieren und sowie ich gefragt werde, woher ich wisse, dass er ein Recht habe zu regieren, antworten würde: Man kann nicht wissen, ob er überhaupt ein Recht hat.

Etwas kann niemals Grund für meinen Gehorsam sein, wovon mir unbekannt ist, ob es zutrifft. Noch viel weniger kann ein Grund für meinen Gehorsam sein, wovon überhaupt niemand wissen kann, ob es zutrifft.

28https://en.wikipedia.org/wiki/James_Tyrrell_(writer)
Patriarcha non Monarcha
Vaterherrschaft ≠Königsherrschaft

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TToG I § 123

John Locke: Two Treatises of Government

§ 123. I go on then to ask, whether in the inheriting of this paternal power, this supreme fatherhood, the grandson by a daughter hath a right before a nephew by a brother? Whether the grandson by the eldest son, being an infant, before the younger son, a man and able? Whether the daughter before the uncle? Or any other man, descended by a male line?

Whether a grandson by a young daughter, before a grand-daughter by an elder daughter? Whether the elder son by a concubine, before a younger son by a wife?

From whence also will arise many questions of legitimation, and what in nature is the difference betwixt a wife and a concubine? For as to the municipal or positive laws of men, they can signify nothing here.

It may farther be asked, whether the eldest son, being a fool, shall inherit this paternal power, before the younger, a wise man? And what degree of folly it must be that shall exclude him? And who shall be judge of it? Whether the son of a fool, excluded for his folly, before the son of his wise brother who reigned? Who has the paternal power whilst the widow-queen is with child by the deceased King, and nobody knows whether it will be a son or a daughter? Which shall be heir of the two male-twins, who by the dissection of the mother were laid open to the world? Whether a sister by the half blood, before a brother’s daughter by the whole blood ?

§ 123. Weitere Fragen tauchen auf: Geht bei der Erbschaft dieser väterlichen Macht, dieser höchsten Vaterschaft, das Recht des Enkels dem des Neffen vor?

Ist der Sohn des Erstgeborenen, solange er noch Kind ist, vor seinem erwachsenen Onkel erbberechtigt? Ob die Tochter vor dem Onkel oder einem anderen, der männlichen Linie entstammenden Mann? Ob der Sohn einer jüngeren Tochter vor der Tochter einer älteren Tochter? Ob der ältere, uneheliche Sohn vor dem jüngeren, ehelichen?

Es ergeben sich weiter viele Fragen der Legitimität ergeben: Worin besteht von der Natur aus gesehen der Unterschied zwischen einer Ehefrau und einer Konkubine? Die staatlichen und positiven Gesetze der Menschen geben in Bezug darauf nichts her.

Ferner kann man fragen: Wenn der älteste Sohn schwachsinnig ist, soll er diese väterliche Macht vor dem Jüngeren erben, wenn der ein vernünftiger Mensch ist? Bei welchem Grad von Schwachsinn ist er auszuschließen und wer darf darüber entscheiden? Erbt der Sohn eines Schwachsinnigen, der deswegen außen vor war, vor dem Sohn des vernünftigen Bruders, der regierte? Wer hat die väterliche Macht, solange die Königin Witwe von dem verstorbenen König schwanger ist und niemand weiß, ob sie mit einem Sohn oder einer Tochter niederkommen wird? Wer von zwei männlichen Zwillingen soll der Erbe sein, wenn diese durch Sektion (Section = Kaiserschnitt) zur Welt kamen?
Geht eine Stiefschwester der vollblütigen Tochter eines Bruders voraus?

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TToG I § 122

John Locke: Two Treatises of Government

§ 122. To settle government in the world, and to lay obligations to obedience on any man’s conscience, it is necessary (supposing with our author that all power be nothing but the being possessed of Adams fatherhood) to satisfy him, who has a right to this power, this fatherhood, when the possessor dies without sons to succeed immediately to it, as it was to tell him, that upon the death of the father, the eldest son had a right to it:

For it is still to be remembered, that the great question is, (and that which our author would be thought to contend for, if he did not sometimes forget it) what persons have a right to be obeyed, and not whether there be a power in the world, which is to be called paternal, without knowing in whom it resides: For so it be a power, i. e. right to govern, it matters not, whether it be termed paternal or regal, natural or acquired; whether you call it supreme fatherhood, or supreme brotherhood, will be all one, provided we
know who has it.

§ 122. Um die Existenz von Regierung auf der Welt zu sichern und ins Gewissen jedes Einzelnen das Gebot zur Unterordnung einzupflanzen, wird es (wenn wir wie unser Autor unterstellen, für Macht genüge lediglich der Besitz von Adams Vaterschaftsprivilegien) notwendig, die Menschen davon zu überzeugen, wer ein Recht auf diese Macht, diese Vaterschaft, habe, falls der Besitzer stirbt ohne Söhne zu hinterlassen, die ihm unmittelbar folgen können.

So wie es notwendig war, ihnen weiszumachen, beim Tod des Vaters hätte der älteste Sohn ein Recht darauf. Wir müssen die große Frage im Auge behalten, (und zwar die Frage, für die, wie man glauben sollte, unser Autor kämpft, wenn er sie nicht zuweilen vergäße), welche Personen ein Recht auf Gehorsam haben. Statt nach einer Macht in der Welt zu suchen, väterlich genannt werden muss, ohne genau zu wissen, wem sie zusteht. Wenn es eine solche Macht gibt, d. h. ein Recht zu regieren, ist es vollkommen belanglos, ob sie väterlich oder königlich, natürlich oder erworben, höchste Vaterschaft oder höchste Bruderschaft genannt wird, solange wir wissen, wer diese Macht besitzt.

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TToG I § 121

John Locke: Two Treatises of Government

§ 121. And hence not being able to make out any princes title to government, as heir to Adam, which therefore is of no use, and had been better let alone, he is fain to resolve all into present possession, and make civil obedience as due to an usurper, as to a lawful king; and thereby the usurper’s title as good. His words are, Observations, 253., and they deserve to be remembered: If an usurper dispossess the true heir, the subjects obedience to the fatherly power must go along, and wait upon God’s providence.

But I shall leave his title of usurpers to be examined in its due place, and desire my sober reader to consider what thanks princes owe such politics as this, which can suppose paternal power (i. e.) a right to government in the hands of a Cade27, or a Cromwell23; and so all obedience being due to paternal power, the obedience of subjects will be due to them, by the same right, and upon as good grounds, as it is to lawful princes;

And yet this, as dangerous a doctrine as it is, must necessarily follow from making all political power to be nothing else, but Adam’s paternal power by right and divine institution, descending from him without being able to show to whom it descended, or who is heir to it.

§ 121. Da er nicht wirklich im Stande ist, den Rechtsanspruch eines Fürsten auf Regentschaft auf der Basis „Adams Erbe“ nachzuweisen, weshalb dieser unnütz ist und besser unberührt geblieben wäre, möchte er gern alles auf gegenwärtigen Besitz zurückfuhren. Damit macht er den Gehorsam des Bürgers gegen einen Usurpator gleichermaßen zur Pflicht wie gegen einen gesetzmäßigen König und legitimiert damit auch noch den Anspruch des Usurpators.

Seine Worte O. 253 verdienen in Erinnerung gebracht zu werden. Er verkündet: Wenn ein Usurpator den rechtmäßigen Erben verjagt, muss der Gehorsam der Untertanen gegen die väterliche Macht fortbestehen und der Vorsehung Gottes harren.

Ich behalte mir vor, den Anspruch der Usurpatoren am richtigen Ort zu untersuchen. Hier bitte ich den verständigen Leser zu erwägen, welchen Dank Fürsten einer Staatskunst wie dieser schulden, die es zu Wege bringt, väterliche Macht als Recht auf Regentschaft bei einem Cade27 oder Cromwell23 zu unterstellen?

Wenn dieser väterlichen Macht umfassender Gehorsam zukäme, würde der Gehorsam der Untertanen sogar diesen beiden zukommen. Gemäß demselben Recht und aus demselben Grund wie rechtmäßigen Fürsten.

So gefährlich diese Lehre auch ist, muss sich dies notwendigerweise ergeben, wenn alle politische Macht nichts anderes sein soll, als die nach Recht und durch göttliche Institution Adam zustehende und von ihm vererbte väterliche Macht, ohne jeden Nachweis, auf wen sie überging oder wer ihr Erbe ist.

27https://en.wikipedia.org/wiki/Jack_Cade’s_Rebellion
27https://de.wikipedia.org/wiki/Jack_Cade
23https://en.wikipedia.org/wiki/Oliver_Cromwell
23https://de.wikipedia.org/wiki/Oliver_Cromwell

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TToG I § 120

§ 120. For the main matter in question being concerning the duty of my obedience, and the obligation of conscience I am under to pay it to him that is of right my Lord and ruler, I must know the person that this right of paternal power resides in, and so empowers him to claim obedience from me: For let it be true what he says, p. 12 that civil power not only in general is by divine institution, but even the assignment of it specially to the eldest parents, Observations, 254 and that not only the power, or right of government, but the form of the power of governing, and the person having that power, are all the ordinance of God;

yet unless he show us in all cases, who is this person ordained by God, who is this eldest parent; all his abstract notions of monarchical power will signify just nothing, when they are to be reduced to practice, and men are conscientiously to pay their obedience: For paternal jurisdiction being not the thing to be obeyed, because it cannot command, but is only that which gives one man a right which another hath not, and if it come by inheritance, another man cannot have, to command and be obeyed; it is ridiculous to say, I pay obedience to the paternal power, when I obey him, to whom paternal power gives no right to my obedience:

For he can have no divine right to my obedience, who cannot shew his divine right to the power of ruling over me, as well as that by divine right there is such a power in the world.

§ 120. Da hauptsächlich die Pflicht zur Unterordnung und das Gebot des Gewissens denen ich unterliege mich anhalten, der Person Aufmerksamkeit zu zollen, der rechtmäßig mein Regent und Gesetzgeber ist, muss ich auch die Person kennen, der das Recht väterlicher Macht innewohnt und welche dadurch ermächtigt ist, meine Unterordnung zu fordern. Angenommen, es träfe zu, was er S. 12 verkündet: Staatliche Macht besteht nicht nur ganz allgemein durch göttliche Anordnung, sondern im Besonderen auch ihre Übertragung an die ältesten Eltern. Weiter O. 254 Nicht allein die Macht oder das Recht zur Regierung, sondern auch die Form der Regierungsausübung und die Person, welche diese Macht besitzt, sind sämtlich eine Anordnung Gottes.

Solange er uns nicht für jeden Fall zeigt, wer diese von Gott eingesetzte Person, wer diese ältesten Eltern sind, verlieren alle seine abstrakten Begriffe von königlicher Macht jede Wirkung, sobald sie in die Wirklichkeit übertragen werden. Menschen sind gewissenhaft bei der Umsetzung ihrer Unterordnung. Väterliche Befugnis zur Rechtsprechung ist mitnichten ein Werkzeug für Unterordnung, da sie keine Befehlsgewalt mit sich bringt. Sie ist nichts anderes als das, was einem Menschen ein Recht gewährt, welches ein anderer nicht haben kann. Umgekehrt im Erbfall kommt, kann kein Anderer zu Befehlsgewalt und Gehorsam daraus erwarten.

Deshalb ist die Behauptung lächerlich, man erweise der väterlichen Macht Gehorsam, wenn man einem gehorcht, dem dessen väterliche Macht kein Recht auf meinen Gehorsam gibt. Niemand kann göttliches Recht auf meinen Gehorsam haben, der sein göttliches Recht über mich zu gebieten nicht beweisen kann und nicht zeigt, dass eine solche Macht durch göttliches Recht überhaupt existiert.

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TToG I § 119

John Locke: Two Treatises of Government

§ 119. And now we see how our author has provided for the descending, and conveyance down of Adams monarchical power, or paternal dominion to posterity, by the inheritance of his heir, succeeding to all his father’s authority, and becoming upon his death as much Lord as his father was, not only over his own children, but over his brethren, and all descended from his father, and so ad infinitum.

But yet who this heir is, he does not once tell us; and all the light we have from him in this so fundamental a point, is only, that in his instance of Jacob, by using the word birth-right, as that which passed from Esau to Jacob, he haves us to guess, that by heir, he means the eldest son; though I do not remember he any where mentions expressly the title of the first-born, but all along keeps himself under the shelter of the indefinite term heir. But taking it to be his meaning, that the eldest son is heir, (for if the eldest be not, there will be no pretence why the sons should not be all heirs alike) and so by right of primogeniture has dominion over his brethren; this is but one step towards the settlement of succession, and the difficulties remain still as much as ever, till he can shew us who is meant by right heir, in all those cases which may happen where the present possessor hath no son.

This he silently passes over and perhaps wisely too: For what can be wiser, after one has affirmed, that the person having that power, as well as the power and form of government, is the ordinance of God, and by divine institution, vid. Observations 254 p.12 than to be careful, not to start any question concerning the person, the resolution whereof will certainly lead him into a confession, that God and nature hath determined nothing about him?

And if our author cannot show who by right of nature, or a clear positive law of God, has the next right to inherit the dominion of this natural monarch he has been at such pains about, when he died without a son, he might have spared his pains in all the rest, it being more necessary for the settling men’s consciences, and determining their subjection and allegiance, to show them who by original right, superior and antecedent to the will, or any act of men, hath a title to this paternal jurisdiction, than it is to show that by nature there was such a jurisdiction; it being to no purpose for me to know there is such a paternal power, which I ought, and am disposed to obey, unless, where there are many pretenders, I also know the person that is rightfully invested and endowed with it.

§ 119. Endlich sehen wir, wie unser Autor für die Vererbung und den Übergang von Adams königlicher Macht und väterlicher Herrschaft auf die Nachkommen durch Erbschaft seines Erben vorgesorgt hat. Dieser folgt in der gesamten Autorität seinem Vater und wird bei dessen Tod ebenso Herr, wie es sein Vater war.

Nicht nur über seine eigenen Kinder, auch über seine Brüder und alle, die von seinem Vater abstammten, und so fort ad Infinitum (in die Unendlichkeit). Wer dieser Erbe ist, sagt er uns leider kein einziges Mal. Alles Licht, das er in diesem grundlegenden Punkt ins Dunkel zu bringen weiß, besteht allein darin, in seinem Beispiel von Jakob durch Benutzung des Wortes Geburtsrecht als dessen, was von Esau auf Jakob überging, uns raten lässt, dass er unter Erben den ältestem Sohn versteht.

Ich erinnere mich leider nicht, er hätte irgendwo den Rechtsanspruch des Erstgeborenen ausdrücklich erwähnt, sondern er duckt sich überall unter den Schutz des unbestimmten Ausdrucks Erbe.

Angenommen, er meint, der älteste Sohn sei Erbe (Sollte es der älteste Sohn nicht sein, gäbe es keinen Grund, warum nicht alle Söhne gleichermaßen Erben sein sollten) und dieser besitze deshalb Herrschaft über seine Brüder durch Geburtsrecht, so ist das nur ein Schritt zur Reglung der Erbfolge.

Die Schwierigkeiten bleiben solange ebenso groß wie vorher, bis er uns zeigen kann, wer in allen denjenigen Fällen unter rechtmäßigem Erben zu verstehen ist, in welchen der gegenwärtige Besitzer keinen Sohn hat. Darüber geht er frei nach Boëthius26 stillschweigend, und vielleicht auch klugerweise, hinweg. Möglicherweise ist es ja klüger für einen, der behauptet hat, die Person, welcher Macht gewährt wird, ebenso wie Macht selbst und Form der Regierung seien eine Anordnung Gottes, bestünden also durch göttliche Institution, O. 254 & S. 12, sich vorsichtig zu hüten, diese Person betreffend eine Frage aufzuwerfen, deren Antwort ihn mit Sicherheit zu dem Geständnis führt, weder Gott noch Natur hätten etwas dazu bestimmt.

Solange unser Autor nicht zeigen kann, wer gemäß Naturgesetz oder ausdrücklichem Gesetz Gottes als nächster Anspruch hat, die Herrschaft dieses natürlichen Monarchen zu erben, den er sich mit so viel Mühe ausgedacht hat, gesetzt den Fall dieser stirbt ohne einen Sohn zu hinterlassen, hätte er sich jeden weiteren Aufwand sparen können.

Um die Wahrnehmung der Menschen zu beruhigen und ihre Unterordnung und Treue ans Ziel zu bringen, ist es wichtiger ihnen zu zeigen, wer durch ursprüngliches Recht, welches höher steht und älter ist als Willkür oder Tatendrang von Menschen, einen Rechtsanspruch auf diese väterliche Befugnis zur Rechtsprechung hat, als lediglich zu beweisen, es würde von Natur eine solche Befugnis zur Rechtsprechung geben. Wissen um eine solche väterliche Macht nützt mir nichts, da ich mich unterordnen muss und zur Unterordnung auch klug beraten bin, wenn mir unter vielen Anspruchstellern die Person unbekannt bleibt, die rechtmäßig damit bekleidet und ausgestattet ist.

26https://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses

Intellexeram si tacuisses = ich hätte es kapiert, wenn Du geschwiegen hättest.

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TToG I § 118

John Locke: Two Treatises of Government

§ 118. He that reads the story of Jacob and Esau, will find there was never any jurisdiction or authority, that either of them had over the other after their father’s death: They lived with the friendship and equality of brethren, neither Lord, neither slave to his brother; but independent each of other, were both heads of their distinct families, where they received no laws from one another, but lived separately, and were the roots out of which sprang two distinct people under two distinct governments.

This blessing then of Isaac, whereon our author would build the dominion of the elder brother, signifies no more, but what Rebecca had been told from God, Gen.XXV.23. Two nations are in thy womb, and two manner of people shall be separated from thy bowels, and the one people shall be stronger than the other people, and the elder shall serve the younger; and so Jacob blessed Judah, Gen.XLIX and gave him the scepter and dominion, from whence our author might have argued as well, that jurisdiction and dominion belongs to the third son over his brethren, as well as from this blessing of Isaac, that it belonged to Jacob:

Both these places contain only predictions of what should long after happen to their posterities, and not any declaration of the right of inheritance to dominion in either. And thus we have our author’s two great and only arguments to prove, that heirs are Lords over their brethren.

1. Because God tells Cain, Gen.IV., that however sin might set upon him, he ought or might be master of it: For the most learned interpreters understood the words of sin, and not of Abel, and give so strong reasons for it, that nothing can convincingly be inferred from so doubtful a text, to our author’s purpose.

2. Because in this of Gen.XXVII. Isaac foretells that the Israelites, the posterity of Jacob, should have dominion over the Edomites, the posterity of Esau; therefore says our author, heirs are lords of their brethren: I leave any one to judge of the conclusion.

§ 118. Wer die Erzählung von Jakob und Esau liest stellt fest, es hat nie eine Befugnis zur Rechtsprechung oder Autorität gegeben, die einer der beiden nach dem Tod des Vaters über den anderen gehabt haben könnte. Sie lebten in der Freundschaft und Gleichheit unter Brüdern, weder Herr noch Sklave des Bruders, sondern unabhängig voneinander. Beide Häupter ihrer unterschiedlichen Familien nahmen sie keine Gesetze voneinander an, sondern wohnten getrennt und wurden Wurzeln, aus denen zwei verschiedene Völker
mit zwei unterschiedlichen Regierungen hervorgingen.

Der Segen Isaaks, auf dem unser Autor zu gern die Herrschaft des älteren Bruders errichten würde, bestimmt nichts anderes als was Rebekka von Gott mitgeteilt worden war, Gen.XXV.28: Zwei Nationen sind in Deinem Leib und zweierlei Volksstämme werden hervorgehen aus Deinem Leib. Einer wird dem anderen überlegen sein und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. So segnete Jakob Juda Gen.XLIX und gewährte ihm Zepter und Herrschaft. Woraus unser Autor ebenso gut hatte schließen können, Befugnis zur Rechtsprechung und Herrschaft über seine Geschwister gehörten dem dritten Sohn, wie er aus diesem Segen Isaaks schließt, sie gehörten Jakob. Beide Stellen enthalten lediglich Vorhersagen darüber, was sich lange nachher bei ihren Nachkommen ereignen würde. Keine von beiden enthielt die Festlegung eines Rechts, die Herrschaft zu erben. Die beiden bedeutenden und einzigen Argumente unseres Autors, einen Beweis für die Herrschaft von Erben über ihre Brüder zu liefern, sehen also so aus:

1. weil Gott in Gen.IV. von Kain verlangt, so sehr die Sünde ihn auch locke, er müsse sie meistern. Die Mehrheit der gelehrtesten Interpreten beziehen die Worte auf Sünde und nicht auf Abel. Sie liefern dafür so einleuchtende Gründe, dass für unseres Autors Zweck nichts Überzeugenderes aus einem so zweifelhaften Text geschlossen werden kann.

2. weil Isaak in Gen.XXVII voraussagt, die Israeliten als Nachkommen Jakobs würden über die Edomiter als Nachkommen Esaus herrschen. Deshalb, so schlussfolgert unser Autor, seien Erben Herren ihrer Brüder. Ich überlasse es jedem selbst über diesen Schluss zu urteilen.

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TToG I § 117

John Locke: Two Treatises of Government

§ 117. 2. Because this place, Gen.XXVII.29., brought by our author, concerns not at all the dominion of one brother over the other, nor the subjection of Esau to Jacob: For it is plain in the history, that Esau was never subject to Jacob, but lived apart in mount Seir, where he founded a distinct people and government, and was himself prince over them, as much as Jacob was in his own family.

This text, if considered, can never be understood of Esau himself, or the personal dominion of Jacob over him: For the words brethren and sons of thy mother, could not be used literally by Isaac, who knew Jacob had only one brother; and these words are so far from being true in a literal sense, or establishing any dominion in Jacob over Esau, that in the story we find the quite contrary, for Gen. XXXII Jacob several times calls Esau Lord, and himself his servant; and Gen.XXXIII he bowed himself seven times to the ground to Esau.

Whether Esau then were a subject and vassal (nay, as our author tells us, all subjects are slaves) to Jacob, and Jacob his sovereign prince by birth-right, I leave the reader to judge; and to believe if he ran, that these words of Isaac, be Lord over thy brethren, and let thy mother’s sons bow down to thee, confirmed Jacob in a sovereignty over Esau, upon the account of the birth-right he had got from him.

§ 117. …Zweitens betrifft die durch unseren Autor zitierte Stelle in Gen. XXVII.29. weder die volle Herrschaft des einen Bruders über den anderen, noch die Unterordnung Esaus unter Jakob. Aus der Geschichte ergibt sich klar: Esau war nie Jakob untergeordnet, sondern lebte abseits im Land Seir, wo er ein eigenes Volk und eine eigene Regierung gründete und dort ebenso Fürst war, wie Jakob in seiner Familie.

Der Text kann bei näherer Betrachtung nie auf Esau selbst oder auf die persönliche Herrschaft Jakobs über ihn bezogen werden. Die Worte Brüder und Deiner Mutter Kinder konnten von Isaak kaum buchstäblich gebraucht worden sein, der wusste, dass Jakob nur einen Bruder hatte. Zudem sind diese Worte im buchstäblichen Sinn so weit entfernt davon wahr zu sein, geschweige denn Jakob die Herrschaft über Esau zu gewähren, dass wir in der Erzählung genau Gegenteil finden. In Gen. XXXII nennt Jakob den Esau verschiedene Male Herr und sich selbst seinen Knecht.

In Gen. XXXIII neigte er sich vor ihm siebenmal zur Erde. Ob also Esau Untertan und Vasall Jakobs war, unser Autor behauptet ja alle Untertanen seien Sklaven, und Jakob ein souveräner Fürst durch das Geburtsrecht, überlasse ich dem Leser zu beurteilen.

Sofern er es kann soll er glauben, die Worte Isaaks: Sei Herr über Deine Brüder und Deiner Mutter Kinder sollen Dir zu Füssen fallen, hätte Jakob durch den Kauf des Geburtsrechts von Esau erlangt und ihn in der Souveränität über diesen bestätigt.

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