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TToG I § 152

John Locke: Two Treatises of Government

§ 152. For how can he say that patriarchal jurisdiction was intermitted in Egypt, where there was a King, under whose regal government the Israelites were, if patriarchal were absolute monarchical jurisdiction? And if it were not, but something else, why does he make
such ado about a power not in question, and nothing to the purpose?

The exercise of patriarchal jurisdiction, if patriarchal be regal, was not intermitted whilst the Israelites were in Egypt. It is true, the exercise of regal power was not then in the hands of any of the promised seed of Abraham, nor before neither that I know; but what is that to the intermission of regal authority, as descending from Adam, unless our author will have it, that this chosen line of Abraham had the right of inheritance to Adams lordship?

And then to what purpose are his instances of the seventy-two rulers, in whom the fatherly authority was preserved in the confusion at Babel? Why does he bring the twelve Princes sons of Ishmael, and the Dukes of Edom, and join them with Abraham, Isaac and Jacob, as examples of the exercise of true patriarchal government, if the exercise of patriarchal jurisdiction were intermitted in the world, whenever the heirs of Jacob had not supreme power? I fear, supreme patriarchal jurisdiction was not only intermitted, but from the time of the Egyptian bondage quite lost in the world, since it will be hard to find, from that time downwards, anyone who exercised it as an inheritance descending to him from the patriarchs Abraham, Isaac and Jacob.

I imagined monarchical government would have served his turn in the hands of Pharaoh, or anybody. But one cannot easily discover in all places what his discourse tends to, as particularly in this place it is not obvious to guess what he drives at, when he says, the exercise of supreme patriarchal jurisdiction in Egypt, or how this serves to make out the descent of Adams lordship to the patriarchs, or anybody else.

§ 152. Wie kommt er zu der Behauptung, die patriarchalische Rechtsprechung sei in Ägypten, wo ein König herrschte, unter dessen königlicher Regierung die Israeliten standen, unterbrochen worden, wenn seine patriarchalische Rechtsprechung keine absolute, monarchische Rechtsprechung wäre?

Wäre sie das nicht, sondern etwas anderes, weshalb macht er so viel Gewese um eine Macht, die nicht in Frage steht und nicht zum Gegenstand gehört? Die Ausübung der patriarchalischen Rechtsprechung, sofern patriarchalisch tatsächlich gleich königlich ist, wurde nicht unterbrochen, solange die Israeliten in Ägypten waren. Richtig, die Ausübung der königlichen Macht befand sich damals nicht in den Händen des verheißenen Geschlechts Abrahams. Auch vorher nicht, soviel ich weiß.

Was bedeutet das aber dann für die Unterbrechung der von Adam stammenden königlichen Autorität, wenn nicht etwa unser Autor behaupten wollte, die auserwählte Linie Abrahams hätte das Erbrecht zu Adams Herrschaft? Wozu aber dann die Beispiele von den zweiundsiebzig Herrschern, in denen bei der Verwirrung von Babel die väterliche Autorität aufrechterhalten wurde? Wozu zerrt er die zwölf Fürsten, Söhne von Israel und die Fürsten von Edom hervor und verbindet sie mit Abraham, Isaak und Jakob als Beispiele der Ausübung wahrer patriarchalischer Regierung, wenn die Ausübung der patriarchalischen Rechtsprechung jedes Mal dann in der Welt unterbrochen war, wenn die Erben Jakobs gerade nicht die höchste Macht besaßen? Ich fürchte, die höchste patriarchalische Rechtsprechung war nicht allein unterbrochen, sondern ist seit der Zeit der ägyptischen Knechtschaft in der Welt völlig verloren gegangen. Es wird ziemlich hart werden, von jener Zeit an abwärts jemand zu finden, der sie als eine von den Patriarchen Abraham, Isaak und Jakob auf ihn erblich übergegangene Herrschaft ausübte.

Ich glaubte, die monarchische Regierung in den Händen Pharaos oder sonst jemandes hätte genügt. Es ist leider nicht leicht an allen Stellen zu entdecken, wohin seine Abhandlung zielt. Sowie besonders an dieser Stelle nicht offen hervortritt, worauf er es abgesehen hat, wenn er von Ausübung der obersten patriarchalischen Rechtsprechung in Ägypten faselt oder was es nützen soll, den Übergang der Herrschaft Adams auf die Patriarchen oder sonst jemanden zu beweisen.

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TToG I § 133

John Locke: Two Treatises of Government

§ 133. But granting this a mark of sovereignty in Abraham, it is a proof of the descent to him of Adam’s sovereignty over the whole world? If it be, it will surely be as good a proof of the descent of Adam’s lordship to other’s too. And then commonwealths, as well as Abraham, will be heirs of Adam, for they make war and peace, as well as he.

If you say, that the lordship of Adam doth not by right descend to commonwealths, though they make war and peace, the same say I of Abraham, and then there is an end of your argument:

If you stand to your argument, and say those that do make war and peace, as commonwealths do without doubt, do inherit Adam’s lordship, there is an end of your monarchy unless you will say that commonwealths by descent enjoying Adam’s lordship are monarchies; and that indeed would be a new way of making all the governments in the world monarchical.

§ 133. Zugestanden, dies sei Zeichen der Souveränität Abrahams, beweist es deshalb, Adams Souveränität über die ganze Welt ging auf ihn über? In dem Fall wäre es sicherlich ein ebenso guter Beweis, Adams Herrschaft ging auch auf andere über und dann werden Republiken ebenso gut Erben Adams sein wie Abraham, da sie wie er Krieg führen und Frieden schließen.

Entgegnet man, Adams Herrschaft ginge unrechtmäßig auf Republiken über, obwohl sie Krieg führen und Frieden schließen, so behaupte ich dasselbe von Abraham und damit ist jedes Argument am Ende.

Hält man an dem Argument fest und gesteht ein, dass diejenigen, welche Krieg führen und Frieden schließen, was Republiken zweifellos tun, Adams Herrschaft erben, dann ist es mit der Monarchie vorbei. Es sei den man wolle Republiken, da sie Adams Herrschaft durch Abstammung besitzen, zu Monarchien erheben. Das wäre in der Tat ein neuer Weg, alle Regierungen der Welt zu königlichen zu qualifizieren.

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TToG I § 130

John Locke: Two Treatises of Government

§ 130. Touching war, we see that Abraham commanded an army of three hundred and eighteen soldiers of his own family, and Esau met his brother Jacob with four hundred men at arms: For matter of peace, Abraham made a league with Abimelech, &Co. p. 13. Is it not
possible for a man to have three hundred and eighteen men in his family, without being heir to Adam?

A planter in the West Indies has more, and might, if he pleased, (who doubts?) muster them up and lead them out against the Indians, to seek reparation upon any injury received from them; and all this without the absolute dominion of a monarch, descending to him from Adam. Would it not be an admirable argument to prove, that all power by God’s institution descended from Adam by inheritance, and that the very person and power of this planter were the ordinance of God, because he had power in his family over servants, born in his house, and bought with his money?

For this was just Abraham’s case; Those who were rich in the patriarch’s days, as in the West Indies now, bought men and maid servants, and by their increase, as well as purchasing of new, came to have large and numerous families, which though they made use of in war or peace, can it be thought the power they had over them was an inheritance descended from Adam, when it was the purchase of their money?

A man’s riding in an expedition against an enemy, his horse bought in a fair would be as good a proof that the owner enjoyed the lordship which Adam by command had over the whole world, by right of descending to him, as Abrahams leading out the servants of his family is, that the patriarchs enjoyed this lordship by descent from Adam: Since the title to the power, the master had in both cases, whether over slaves or horses, was only from his purchase; and the getting a dominion over anything by bargain and money, is a new way of proving one had it by descent and inheritance.

§ 130. Soweit es Krieg betrifft lesen wir, dass Abraham ein Heer von 318 Soldaten seines eigenen Hauses befehligte und das Esau seinem Bruder Jakob mit 400 Bewaffneten entgegen zog. In Sachen Frieden, das Abraham ein Bündnis mit Abimelech schloss, usw. S. 13. Wäre es ausgeschlossen, ein Mensch hätte 318 Mann in seinem Hausstand ohne Erbe von Adam zu
sein?

Ein Pflanzer in Westindien hat mehr und konnte, wenn er wollte, – wer wollte daran zweifeln? – diese ausrüsten und gegen Indianer führen, um für einen durch sie erlittenen Schaden Entschädigung zu fordern. All das ohne irgendeine von Adam abstammende, absolute Herrschaft eines Monarchen. Wäre das nicht ein wundervolles Argument für den Beweis, alle Macht stammte durch Gottes Institution mittels Erbschaft von Adam her?

Sogar Person und Macht dieses Pflanzers beruhten auf Anordnung Gottes, weil er in seinem Clan Macht über Sklaven hatte, die in seinem Haus geboren und mit seinem Geld gekauft waren? Genau das war bei Abraham der Fall: Wer zur Zeit der Patriarchen reich war, kaufte sich männliche und weibliche Sklaven wie heutzutage in Westindien und gelangte durch deren Vermehrung und durch Zukäufe zu einem großen, vielköpfigen Familienverband. Selbst wenn sie diese in Krieg und Frieden einsetzten? Wie könnte man glauben, die Macht, welche sie über diese hatten, wäre eine auf Adam zurückgehende Erbschaft, wo sie doch aus dem Kauf mit ihrem Geld beruhte?

Wenn sich ein Mann an einer an einer berittenen Strafexpedition gegen einen Feind beteiligt, würde sein auf dem Markt gekauftes Pferd ebenso gut beweisen, er übe als Besitzer ein von Adam stammendes Recht gottgegebener Herrschaft über die Welt aus, wie die Tatsache, dass Abraham die Knechte in seinem Clan ins Feld führte, beweisen kann, die Patriarchen hätten ihre Herrschaft durch Erbschaft von Adam inne gehabt: Der Anspruch auf Macht, die der jeweilige Herr in beiden Fällen hat, egal ob über Sklaven oder Pferde, geht allein auf den Kauf zurück. Der Erwerb von Herrschaft über was auch immer durch Handel oder Geld liefert eine neue Art von Beweis für den Erwerb durch Abstammung und Erbschaft!

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TToG I § 124

John Locke: Two Treatises of Government

§ 124. These, and many more such doubts, might be proposed about the titles of succession, and the right of inheritance; and that not as idle speculations, but such as in history we shall find have concerned the inheritance of crowns and kingdoms; and if ours want them, we need not go farther for famous examples of it, than the other kingdom in this very island, which having been fully related by the ingenious and learned author of Patriarcha non Monarcha.

I need say no more of. Till our author hath resolved all the doubts that may arise about the next heir, and showed that they are plainly determined by the law of nature, or the revealed law of God, all his suppositions of a monarchical, absolute, supreme, paternal power in Adam, and the descent of that power to his heirs, would not be of the least use to establish the authority, or make out the title, of any one prince now on earth; but would rather unsettle and bring all into question:

For let our author tell us as long as he pleases, and let all men believe it too, that Adam had a paternal, and thereby a monarchical power; that this (the only power in the world) descended to his heirs; and that there is no other power in the world but this: Let this be all as clear demonstration, as it is manifest error, yet if it be not past doubt, to whom this paternal power descends, and whose now it is, nobody can be under any obligation of obedience, unless anyone will say, that I am bound to pay obedience to paternal power in a man who has no more paternal power than I myself;

which is all one as to say, I obey a man, because he has a right to govern; and if I be asked, how I know he has a right to govern, I should answer, it cannot be known, that he has any at all: For that cannot be the reason of my obedience, which I know not to be so; much less can that be a reason of my obedience, which nobody at all can know to be so.

§ 124. Diese und etliche weitere Zweifel ergeben sich in Bezug auf den Anspruch von Nachkommen und das Recht der Erbfolge ergeben. Keineswegs als müßige Spekulationen, sondern als handfeste, von denen in der Geschichte die Erbschaft von Kronen und Reichen betroffen war. Soweit sie bei uns fehlen, haben wir für berühmte Beispiele keine weite Reise zu tun als bis zum anderen Königreich auf dieser Insel. Der geistreiche und gelehrte Verfasser der Patriarcha non Monarca28 hat so ausführlich darüber berichtet, dass ich nichts weiter darüber zu sagen brauche.

Bis unser Autor alle Zweifel beseitigt, die über den nächsten Erben entstehen können und gezeigt hat, wie sie durch Naturrecht bestimmt oder Gottes Gesetz entschleiert sind, bleiben alle seine Unterstellungen einer absoluten, königlichen, allerhöchsten, väterlichen Macht bei Adam und der Übergangs dieser Macht auf seine Erben ohne den mindesten Wert, die Autorität irgendeines jetzt lebenden Fürsten festzustellen oder seinen Anspruch zu beweisen. Sie untergraben diese eher und ziehen sie in Zweifel.

Unser Autor kann wiederholen und darauf bestehen so oft und lange er will. Es mögen auch alle Menschen glauben, Adam hätte eine väterliche und dadurch monarchische Macht besessen. Es sei die Macht (die einzige Macht in der Welt) die auf seine Erben überging und es gäbe keine andere Macht als diese in der Welt.

Mag das alles ebenso klar bewiesen sein, wie es offenkundig falsch ist: Solange der Zweifel fortbesteht, auf wen diese väterliche Macht übergeht und wer sie heute besitzt, kann niemandem Gehorsam geboten werden. Es sei denn man wolle behaupten, ich wäre gezwungen, der väterlichen Macht eines Mannes Gehorsam zu leisten, der nicht mehr väterliche Macht besitzt als ich selber. Das wäre geradeso als sagte ich:

Ich gehorche einem Mann, weil er ein Recht hat zu regieren und sowie ich gefragt werde, woher ich wisse, dass er ein Recht habe zu regieren, antworten würde: Man kann nicht wissen, ob er überhaupt ein Recht hat.

Etwas kann niemals Grund für meinen Gehorsam sein, wovon mir unbekannt ist, ob es zutrifft. Noch viel weniger kann ein Grund für meinen Gehorsam sein, wovon überhaupt niemand wissen kann, ob es zutrifft.

28https://en.wikipedia.org/wiki/James_Tyrrell_(writer)
Patriarcha non Monarcha
Vaterherrschaft ≠Königsherrschaft

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TToG I § 111

John Locke: Two Treatises of Government

§ 111. How else is it possible, that laying so much stress, as he does, upon descent, and Adam’s heir, next heir, true heir, he should never tell us what heir means, nor the way to know who the next or true heir is? This, I do not remember, he does anywhere expressly handle; but, where it comes in his way, very warily and doubtfully touches; though it be so necessary, that without it all discourses of government and obedience upon his principles would be to no purpose, and fatherly power, never so well made out, will be of no use to anybody.

Hence he tells us, Observations, 244., that not only the constitution of power in general, but the limitation of it to one kind, (i. e.) monarchy, and the determination of it to the individual person and line of Adam, are all three ordinances of God; neither Eve nor her children could either limit Adam’s power, or join others with him; and what was given unto Adam was given in his person to his posterity. Here again our author informs us, that the divine ordinance hath limited the descent of Adam’s monarchical power.

To whom? To Adam’s line and posterity, says our author. A notable limitation, a limitation to all mankind: For if our author can find anyone amongst mankind that is not of the line and posterity of Adam, he may perhaps tell him, who this next heir of Adam is: But for us, I despair how this limitation of Adam’s empire to his line and posterity will help us to find out one heir.

This limitation indeed of our author will save those the labour, who would look for him amongst the race of brutes, if any such there were; but will very little contribute to the discovery of one next heir amongst men, though it make a short and easy determination of the question about the descent of Adam’s regal power, by telling us, that the line and posterity of Adam is to have it, that is, in plain English, anyone may have it, since there is no person living that hath not the title of being of the line and posterity of Adam; and while it keeps there, it keeps within our author’s limitation by God’s ordinance.

Indeed, p. 19. he tells us, that such heirs are not only Lords of their own children, but of their brethren; whereby, and by the words following, which we shall consider anon, he seems to insinuate, that the eldest son is heir; but he nowhere, that I know, says it in direct words, but by the instances of Cain and Jacob, that there follow, we may allow this to be so far his opinion concerning heirs, that where there are divers children, the eldest son has the right to be heir.

That primogeniture cannot give any title to paternal power, we have already showed. That a father may have a natural right to some kind of power over his children, is easily granted; but that an elder brother has so over his brethren, remains to be proved: God or nature has not anywhere, that I know, placed such jurisdiction in the first-born; nor can reason find any such natural superiority amongst brethren.

The law of Moses gave a double portion of the goods and possessions to the eldest; but we find not anywhere that naturally, or by God’s institution, superiority or dominion belonged to him, and the instances there brought by our author are but slender proofs of a right to civil power and dominion in the first-born, and do rather show the contrary.

§ 111. Wie wäre es ihm denn möglich, einerseits so viel Gewicht auf Erbfolge, Adams Erbe, nächster Erbe und wahrer Erbe legt, uns aber nie sagt, was genau Erbe bedeutet oder den Weg zeigt wie der nächste oder wahre Erbe feststellbar ist? Diesen Aspekt hat er in meiner Erinnerung nirgends explizit behandelt.

Er streift diese Frage, wo sie ihm in die Quere kommt, überaus vorsichtig und zweifelhaft, obwohl eine Antwort notwendig wäre. Ohne diese Antwort wären alle seine Diskurse über Regierung und Gehorsam nach seinen Grundsätzen sinnlos und väterliche Macht, wäre sie noch so gut bewiesen, für niemand von Nutzen. Daher verkündet er uns, O. 244, nicht allein die Einsetzung von Macht ganz allgemein, sondern ihre Beschränkung auf einen Typ, also die Monarchie, ihre Verortung in der individuellen Person und Linie Adams, alle drei Elemente sind Anordnungen Gottes.

Weder Eva noch ihre Kinder konnten Adams Macht einschränken, noch andere mit ihm vereinigen. Was Adam gewährt worden war, war durch seine Person auch seinen Nachkommen gewährt. Hier informiert unser Autor uns, die göttliche Anordnung habe die Erbschaft von Adams königlicher Macht beschränkt.

Aha, auf wen denn? Seine Antwort: Auf Adams Linie und Nachkommen. Eine wahrhaft bemerkenswerte Beschränkung. Eine Beschränkung auf die ganze Menschheit! Falls unser Autor innerhalb der gesamten Menschheit jemanden finden kann, der kein Mitglied der Linie und Nachkommen Adams ist, wird er diesem vielleicht sagen können, wer dieser nächste Erbe Adams sein soll. Soweit es uns betrifft, habe ich vollständig Zweifel, dass diese Beschränkung von Adams Herrschaft auf seine Linie und Nachkommen uns dabei voranbringt, den ominösen einzigen Erben Adams ausfindig zu machen. Diese vortreffliche Beschränkung unseres Autors wird allerdings allen eine Menge Arbeit sparen, die unter dem Vieh nachsehen wollen, ob es dort einen gäbe.

Zur Entdeckung des einzigen nächsten Erben unter allen Menschen wird sie wenig beitragen, auch wenn es eine wunderbar kurze und bequeme Antwort darstellt, auf die Frage nach der Vererbung von Adams königlicher Macht zu antworten, Linie und Nachkommen Adams seien bestimmt sie zu besitzen. Auf gut Englisch: Jeder kann sie erben, da es keinen Menschen gibt, der nicht Anspruch hätte, zu Linie und Nachkommen Adams zu gehören. Solange sie dort bleibt, bleibt sie auch innerhalb der Beschränkung durch Gottes Anordnung.

Allerdings sagt er uns S. 19: Solche Erben sind nicht nur Herren über die eigenen Kinder, sondern auch über ihre Brüder. Durch diese und die folgenden Worte, die wir uns gleich vornehmen wollen, scheint er andeuten zu wollen, der älteste Sohn sei Erbe. Soviel ich weiß äußert er dies nirgends mit klaren Worten. Lediglich anhand der darauf folgenden Beispiele von Kain und Jakob lässt sich seine Ansicht über Erben beschreiben: Wo es verschiedene Kinder gibt, hat der älteste Sohn das Recht Erbe zu sein.

Wir haben aber bereits nachgewiesen: Es besteht kein Anspruch auf väterliche Macht durch die Eigenschaft Erstgeborener zu sein. Einem Vater gestehen wir gern zu, ein natürliches Recht auf eine bestimmte Art von Macht über seine Kinder haben zu können. Die Macht eines älterer Bruders auch über seine Brüder, muss aber erst noch bewiesen werden.

Soweit mir bekannt, haben Gott oder die Natur den Erstgeborenen nirgends eine solche Befugnis zur Rechtsprechung zugestanden und auch die Vernunft kann keinerlei natürliche Überordnung dieser Art unter Brüdern entdecken. Das mosaische Erbrecht billigte dem Ältesten einen doppelten Teil der Güter und Besitztümer zu. Wir finden aber keinerlei Hinweis, Natur oder durch Gottes Institution hätten ihm Überordnung oder Herrschaft beschert. Alle von unserem Autor gelieferten Beispiele sind nur schwache Beweise eines Rechts des Erstgeborenen auf staatliche Macht und Herrschaft. Sie beweisen in der Tat eher das Gegenteil.

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TToG I § 110

John Locke: Two Treatises of Government

§ 110. This obscurity cannot be imputed to want of language in so great a master of style as Sir Robert is, when he is resolved with himself what he would say: And therefore, I fear, finding how hard it would be to settle rules of descent by institution, and how little it would be to his purpose, or conduce to the clearing and establishing the titles of Princes, if such rules of descent were settled, he chose rather to content himself with doubtful and general terms, which might make no ill sound in men’s ears, who were willing to be pleased with them, rather than offer any clear rules of descent of this fatherhood of Adam, by which men’s consciences might be satisfied to whom it descended, and know the persons who had a right to regal power, and with it to their obedience.

§ 110. Bei einem hervorragenden Meister des Stils wie Sir Robert ist es undenkbar, diese Vernebelung einem Mangel an Sprachgewandtheit zuzuschreiben, sofern er mit sich selbst im Reinen ist, was er eigentlich sagen will. Ich fürchte eher, er hat bemerkt, wie kompliziert es ist, Regeln für Erbfolge nach göttlicher Institution aufzustellen. Vor allem wie wenig das seinem Zweck nützt und Klärung und Feststellung der Ansprüche von Fürsten herbeiführt, wenn derartige Regeln für die Erbfolge verbindlich werden. Deshalb zog er vor, sich mit zweifelhaften, allgemeinen Phrasen zu begnügen, welche in den Ohren von Menschen, die sich mit wenig zufrieden geben, keinen Missklang erzeugen. Das war ihm scheinbar lieber als klare Regeln für die Erbfolge von Adams Vaterschaft aufzustellen, durch die Menschen klar würde, auf wen die Macht überging und sie die Personen erkannt hätten, die ein Recht auf königliche Macht und damit auf Gehorsam besaßen.

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TToG I § 109

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§ 109. In propriety of speech, (and certainly propriety of speech is necessary in a discourse of this nature) eldest parents signifies either the eldest men and women that have had children, or those who have longest had issue; and then our author’s assertion will be, that those fathers and mothers, who have been longest in the world, or longest fruitful, have by divine institution a right to civil power.

If there be any absurdity in this, our author must answer for it: And if his meaning be different from my explication, he is to be blamed, that he would not speak it plainly. This I am sure, parents cannot signify heirs male, nor eldest parents an infant child: Who yet may sometimes be the true heir, if there can be but one. And we are hereby still as much at a loss, who civil power belongs to, notwithstanding this assignment by divine institution, as if there had been no such assignment at all, or our author had said nothing of it.

This of eldest parents leaving us more in the dark, who by divine institution has a right to civil power, than those who never heard anything at all of heir or descent, of which our author is so full. And though the chief matter of his writing be to teach obedience to those, who have a right to it, which he tells us is conveyed by descent, yet who those are, to whom this right by descent belongs, he leaves, like the philosophers stone in politics, out of the reach of anyone to discover from his writings.

§ 109. In grammatikalisch korrekter Sprache, und Präzision der Sprache ist in einer solchen Abhandlung unbedingt erforderlich, bezeichnen älteste Eltern entweder die ältesten Männer und Frauen, die je Kinder gehabt haben, oder solche, die am längsten auf Nachkommen zurückblicken oder die am Beginn der längsten Ahnenreihe stehen. Die Behauptung unseres Autors lautete dann: Die ältesten und/oder am längsten fruchtbaren Väter und Mütter haben durch göttliche Institution das Recht auf staatliche Macht.

Sollte das blanker Unsinn sein, liegt die Verantwortung dafür bei unserem Autor. Sollte meine Erklärung mit dem, was er sagen wollte, nicht zusammenpassen, so ist es seine Schuld, sich nicht klarer ausgedrückt zu haben. Wenigstens bin ich sicher: Eltern kann nicht männliche Erben bedeuten und älteste Eltern nicht unmündiges Kind, das trotzdem der wahre Erbe sein kann, falls es nur einen einzigen geben darf.

Nach dieser Analyse stehen wir noch immer blank und ohne Wissen da, wem nun die staatliche Macht zusteht. Von der Übertragung durch göttliche Institution gar nicht erst zu sprechen, als hätte es eine solche Übertragung überhaupt nicht gegeben oder unser Autor hätte nichts davon gesagt.

Diese Story von den ältesten Eltern verdunkelt unseren Blick dafür umso mehr, wer durch göttliche Institution ein Recht auf staatliche Macht besitzt, als für jene, die nie etwas vom Erbe oder der Erbfolge gehört haben, von der unser Autor so viel erzählt. Und obwohl das wichtigste Anliegen seiner Schriften darin besteht, Gehorsam gegen diejenigen zu lehren, die ein Recht beanspruchen, welches sich, wie er behauptet, durch Erbfolge fortsetzt, so lässt er doch die Frage ohne Antwort, wem dieses Recht durch Erbfolge zusteht, gleich einem Stein der Weisen in der Politik, fernab aller Chance, die Antwort in seinen Schriften zu entdecken.

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TToG I § 95

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§ 95. If God, by his positive grant and revealed declaration, first gave rule and dominion to any man, he that will claim by that title, must have the same positive grant of God for his succession: For if that has not directed the course of its descent and conveyance down to others, nobody can succeed to this title of the first ruler. Children have no right of inheritance in this; and primogeniture can lay no claim to it, unless God, the author of this constitution, hath so ordained it.

Thus we see, the pretensions of Saul’s family, who received his crown from the immediate appointment of God, ended with his reign; and David, by the same title that Saul reigned, viz. God’s appointment, succeeded in his throne, to the exclusion of Jonathan, and all pretensions of paternal inheritance: And if Solomon had a right to succeed his father, it must be by some other title, than that of primogeniture.

A cadet, or sister’s son, must have the preference in succession, if he has the same title the first lawful prince had: And in dominion that had its foundation only in the positive appointment of God himself, Benjamin, the youngest, must have the inheritance of the crown, if God so direct, as well as one of that tribe had the first possession.

§ 95. Sollte Gott durch positive Gewähr und offenbarte Erklärung zuerst einem Menschen Macht und Herrschaft gegeben haben, muss derjenige, der auf jenen Titel Anspruch erheben will, für seine Erbfolge dieselbe positive Verleihung Gottes besitzen. Sollte diese Erbfolge und Übertragung auf andere nicht geregelt haben, kann niemand in diesen Titel des ersten Herrschers eintreten.

Kinder haben kein Erbfolgerecht darin und der Erstgeborene kann keinen Anspruch erheben, sofern Gott, der Urheber dieser Verfassung, es nicht so angeordnet hat.

Wir sehen die Ansprüche der Familie Sauls, der die Krone durch unmittelbare Ernennung Gottes erhalten hatte, waren mit seiner Regierungszeit erloschen.

David, der durch denselben Titel wie Saul, Gottes Ernennung, regierte, ihm unter Ausschluss Jonathans und aller Ansprüche auf väterliche Erbschaft auf dem Thron folgte. Und wenn Salomon ein Recht hatte, seinem Vater zu folgen, so muss ein anderer Anspruch zugrunde gelegen haben als Recht des Erstgeborenen. Ein jüngerer Bruder oder Neffe muss Vorrang in der Erbfolge haben, wenn er denselben Anspruch wie der erste rechtmäßige Fürst besitzt. Bei einem Besitz, der allein durch positive Bestimmung Gottes begründet ist, muss Benjamin, der jüngste, wenn Gott es beschließt, die Krone erben, eben genau so wie einer jenes Stammes sie zuerst in Besitz hatte.

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TToG I § 94

John Locke: Two Treatises of Government

§ 94. We must know how the first ruler, from whom any one claims, came by his authority, upon what ground any one has empire, what his title is to it, before we can know who has a right to succeed him in it, and inherit it from him: If the agreement and consent of men first gave a scepter into any one’s hand, or put a crown on his head, that also must direct its descent and conveyance; for the same authority, that made the first a lawful ruler, must make the second too, and so give right of succession: In this case inheritance, or primogeniture, can in itself have no pretence to it, any farther than that consent, which established the form of the government, hath so settled the succession. And thus we see, the succession of crowns, in several countries, places it on different heads, and he comes by right of succession to be a prince in one place, who would be a subject in another.

§ 94. Wir müssen wissen, wie der erste Herrscher, von dem jemand seine Ansprüche herleitet, zu seiner Autorität gelangt, auf welcher Grundlage überhaupt jemand Herrschaft hat, und was seinen Anspruch darauf bildet, bevor wir wissen können, wer ein Recht hat ihm nachzufolgen und zu beerben. Waren es Übereinkunft und Einvernehmen, der Menschen die erstmalig ein Zepter in jemandes Hand legte oder eine Krone auf sein Haupt setzte, so ist das notwendig die Richtschnur für die Erbfolge und Machtübertragung.

Denn dieselbe Autorität, die den ersten zu einem rechtmäßigen Herrscher beförderte, muss auch den zweiten dazu erheben und so eine Erbfolge schaffen.

In diesem Fall können Erbschaft oder Erstgeborenenrecht an sich kein weiteres Recht und keinen weiteren Anspruch darauf beinhalten, als zuvor durch die ursprüngliche Übereinkunft, welche die Form der Regierung festsetzte, bestimmt worden ist. Wir sehen: In verschiedenen Ländern werden Kronen durch Erbfolge auf verschiedene Häupter gesetzt. Wer durch Erbfolge in einem Lande zum Fürsten wird, der wäre in einem anderen Untertan.

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TToG I § 91

John Locke: Two Treatises of Government

§ 91. I have been the larger in showing upon what ground children have a right to succeed to the possession of their fathers properties, not only because by it, it will appear, that if Adam had a property (a titular, insignificant, useless property; for it could be no
better, for he was bound to nourish and maintain his children and posterity out of it) in the whole earth and its product, yet all his children coming to have, by the law of nature, and right of inheritance, a joint title, and right of property in it after his death, it could convey no right of sovereignty to anyone of his posterity over the rest:

Since everyone having a right of inheritance to his portion, they might enjoy their inheritance or any part of it in common, or share it, or some parts of it, by division, as it best liked them. But no one could pretend to the whole inheritance, or any sovereignty supposed to accompany it; since a right of inheritance gave everyone of the rest, as well as anyone, a title to share in the goods of his father.

Not only upon this account, I say, have I been so particular in examining the reason of children’s inheriting the property of their fathers, but also because it will give us farther light in the inheritance of rule and power, which in countries where their particular municipal laws give the whole possession of land entirely to the first-born, and descent of power has gone so to men by this custom, some have been apt to be deceived into an opinion, that there was a natural or divine right of primogeniture, to both estate and power; and that the inheritance of both rule over men, and property in things, sprang from the same original, and were to descend by the same rules.

§ 91. Ich habe ausführlicher dargestellt, warum Kinder berechtigt sind, das Verfügungsrecht am väterlichen Besitz zu erben, weil daraus einiges ersichtlich wird: Falls Adam die ganze Erde und ihre Erzeugnisse zum Besitz hatte, (nomineller, bedeutungsloser, nutzloser Besitz; ein besserer konnte es nie sein, da er verpflichtet war, seine Kinder und Nachkommen davon zu ernähren und zu erhalten) konnte das trotzdem für keinen seiner Nachkommen ein Recht auf Souveränität über die übrigen begründen, weil alle seine Kinder gleichermaßen durch Naturrecht und Erbrecht einen gemeinsamen Titel und ein Verfügungsrecht an Adams Besitz nach seinem Tod erlangten.

Da jeder ein Erbrecht auf seinen Anteil hatte, konnten sie ihre Erbschaft ganz oder einen Teil davon gemeinschaftlich genießen oder sich gegenseitig ganz oder teilweise untereinander beteiligen, wie es ihnen am besten passte. Keiner aber konnte die ganze Erbschaft oder irgendeine angeblich damit verbundene Souveränität für sich allein beanspruchen. Das Recht der Erbfolge gab jedem einzelnen von ihnen, dem einen ebenso wie dem anderen, einen Rechtsanspruch, am Besitz des Vaters teilzuhaben.

Aber nicht allein deshalb habe ich den Grund, warum Kinder das Besitz ihrer Väter erben, so eingehend untersucht, sondern auch weil es die Vererbung von Herrschaft und Macht stärker erhellen wird. In den Ländern, in denen die spezifischen Gesetze den gesamten Landbesitz nur den Erstgeborenen zusprechen, hat diese Gewohnheit auch den Übergang der Macht so sehr damit verbunden, dass viele sich zu dem Glauben haben verleiten lassen, es gäbe ein natürliches oder göttliches Recht der Erstgeborenen auf Vermögen und Macht.

Die Erbschaft von beidem, Herrschaft über Menschen und Besitz an Dingen sei aus demselben Ursprung hervorgegangen und müsse sich nach denselben Regeln vererben.

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