Schlagwort-Archive: Recht der Vaterschaft

TToG I § 64

John Locke: Two Treatises of Government

§ 64. By our author’s doctrine, the father, having absolute jurisdiction over his children has also the same over their issue; and the consequence is good, were it true, that the father had such a power: And yet I ask our author whether the grandfather, by his sovereignty, could discharge the grandchild from paying to his father the honor due to him by the fifth commandment.

If the grandfather hath by right of fatherhood sole sovereign power in him, and that obedience which is due to the supreme magistrate, be commanded in these words, honor thy father, it is certain the grandfather might dispense with the grandson’s honoring his father, which since it is evident in common sense he cannot, it follows from hence, that honor thy father and mother, cannot mean an absolute subjection to a sovereign power, but something else.

The right therefore which parents have by nature, and which is confirmed to them by the fifth commandment, cannot be that political dominion which our author would derive from it: For that being in every civil society supreme somewhere, can discharge any subject from any political obedience to any one of his fellow subjects. But what law of the magistrate can give a child liberty, not to honor his father and mother? It is an eternal law, annexed purely to the relation of parents and children, and so contains nothing of the magistrate’s power in it, nor is subjected to it.

§ 64. Nach der Lehre unseres Autors hat der Vater, da er die absolute Befugnis zur Rechtsprechung über seine Kinder besitzt, die gleiche Macht auch über deren Nachkommen. Diese Folgerung wäre richtig, träfe es zu, dass der Vater eine solche Macht besitzt. Deshalb frage ich jetzt unseren Autor, ob der Großvater Dank seiner Überoberallmacht dem Enkel erlassen darf, dessen Vater die nach dem fünften Gebot schuldige Ehrerbietung zu erweisen?

Wäre der Großvater durch das „Recht der Vaterschaft“ allein mit souveräner Macht bekleidet und jeglicher der höchsten Obrigkeit schuldige Gehorsam durch die Worte „Ehre deinen Vater“ befohlen, so dürfte der Großvater sicherlich auch den Enkel von der Ehrfurcht gegen dessen Vater entbinden.

Da aber jeder einfache Gebrauch der Vernunft uns klar sagt, er dürfe dies nicht, so kann mit „Ehre Deinen Vater und Deine Mutter“ unmöglich eine absolute Unterwerfung unter souveräne Macht gemeint sein, sondern notwendigerweise etwas Anderes.

Das Recht, das die Eltern von Natur aus haben und welches ihnen durch das fünfte Gebot bestätigt wurde, kann sich auf keine politische Herrschaft erstrecken, so gern unser Autor diese auch davon ableiten möchte. Da diese in jeder bürgerlichen Gesellschaft irgendwo die höchste Macht bedeutet, darf sie auch einen jeden Untergeordneten vom politischen Gehorsam gegen einen seiner Mitbürger lossprechen. Aber welches
Gesetz einer Obrigkeit vermag einem Kind die Freiheit zu geben, „seinen Vater und Mutter nicht zu ehren“? Es ist ein ewiges, einzig und allein mit dem Verhältnis zwischen Eltern und Kindern verknüpftes Gesetz, enthält nichts von obrigkeitlicher Macht, noch ist es dieser unterworfen.

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TToG I § 9

John Locke: Two Treatises of Government

§ 9. I have been fain to trouble my reader with these several quotations in our author’s own words, that in them might be seen his own description of his fatherly authority, as it lies scattered up and down in his writings, which he supposes was first vested in Adam, and by right belongs to all princes ever since. This fatherly authority then, or right of Fatherhood, in our author’s sense, is a divine unalterable right of sovereignty, whereby a father or a prince hath an absolute, arbitrary, unlimited, and unlimitable power over the lives, liberties, and estates of his children and subjects; so that he may take or alienate their estates, sell, castrate, or use their persons as he pleases, they being all his slaves, and he lord or proprietor of everything, and his unbounded will their law.

§ 9. Es drängte mich dazu, meine Leser mit verschiedenen Zitaten in unseres Autors eigenen Worten zu belästigen, denn es sollte aus ihnen desseneigene Beschreibung seiner „väterlichen Autorität“ ersichtlich werden, wie sie in seinen Schriften verstreut zu finden ist. Eine Autorität, von der er behauptet, sie sei zuerst Adam erteilt worden und stehe seitdem von rechtmäßig allen Fürsten zu. Diese „väterliche Autorität“, auch als „Recht der Vaterschaft“ bezeichnet, ist nach der Ansicht unseres Autors ein göttliches, unveränderliches Recht auf Souveränität. Eine absolute Souveränität durch die ein Vater oder Fürst absolute, willkürliche, unbegrenzte und unbeschränkbare Macht über Freiheit, Leben und Vermögen seiner Kinder und Untertanen hat: Er kann ihre Güter nehmen und  veräußern, ihre Personen verkaufen, kastrieren oder anderweitig benutzen, wie es ihm beliebt. Sie alle sind seine Sklaven, er ist Herr oder Eigentümer von allem, sein unbegrenzter Wille ihr Gesetz.


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