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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 10, Absatz 10

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 10, Absatz 10,

‚Tis therefore in defense of the authority of these laws that against many reasons I am drawn to appear in public, the preservation whereof as the only security I can yet find of this nation’s settlement I think myself concerned in, till I can find other reasons than I have yet met with to show their non-obligation as long as unrepealed, and dispense with my obedience. After this I hope I need not assure thee that neither vanity nor any pique against the author put the pen into my hand, the concealment we both lie under having sufficiently provided against that suspicion. l dare say could his opinion have ever won upon me, it would have been in that handsome dress and many ornaments his pen hath bestowed upon it with all the advantages it was capable of. But I cannot relinquish the contrary persuasion whilst truth (at least in my apprehension) so strongly declares for it, and I believe he cannot take it ill that whilst he pleads so earnestly for liberty in actions I should be unwilling to have my understanding, the noblest part, imposed on, and will nor be so forgetful of his own principles as to deny me the liberty of dissenting and if he will permit himself to peruse these answers with the same desire of satisfaction where with he professes himself to have proposed his doubts, and I assure him I read them, it may be hoped he will be persuaded if not to alter his judgment yet at least not to think them blind who cannot see in his spectacles or cannot find themselves by his arguments freed from that obedience to the civil magistrate in all things indifferent, which obedience God in his infinite wisdom hath made necessary and therefore not left free.

Da mich nun die Verteidigung der Autorität gerade von diesem bestehenden Recht und Gesetz entgegen einiger Vernunft in die Öffentlichkeit treibt, in deren Aufrechterhaltung ich derzeit die einzige Sicherheit für die Stabilität dieser Nation entdecken kann, werde ich mich weiter darauf berufen, als bis ich endlich vernünftigere Gründe wahrnehme als die, die mir bislang bekannt gemacht wurden und die deren Ungültigkeit zeigen sollen: Solange sie nicht aufgehoben werden und ich von meinem Gehorsam entbunden wurde. Nunmehr so hoffe ich, ist es nicht notwendig Euch zu versichern, dass mich weder Eitelkeit noch Groll auf den Verfasser zur Feder greifen ließen, wo doch unsere beiderseitige Anonymität ausreichend deutlich gegen derartigen Verdacht spricht. Vielmehr möchte ich erwähnen, falls mich etwas von seiner Meinung hätte überzeugen können, so wäre dies nicht zuletzt dem schönen Maßanzug und dem schmucken, blumenreichen Stil geschuldet, den seine Feder seiner Mühe hat zu Teil werden lassen. Allerdings kann ich unmöglich meine gegenteilige Überzeugung verwerfen, solange die Wahrheit (zumindest gemäß meiner Erkenntnis) so unvermindert deutlich für sie spricht. Indessen glaube ich, er kann es mir unmöglich übelnehmen, solange er so ernsthaft für diese Art Handlungsfreiheit plädiert, wenn ich mich als unwillig erweise, meinem Verstand, meiner nobelsten Fähigkeit, dies aufzwingen zu lassen. Ebenso möge er nicht so selbstvergessen gegenüber seinen eigenen Prinzipien sein, mir die Freiheit abweichenden Denkens zu verweigern, sondern möge er sich selbst erlauben, meine Antworten mit dem gleichen Verlangen nach Befriedigung zu verarbeiten, mit dem er seine Zweifel vorgetragen zu haben verkündet. So will ich ihm versichern: Ich werde sie lesen. Es bleibt zu hoffen, er werde dann, wenn schon nicht davon überzeugt, sein Urteil zu ändern, zumindest nicht jene als verblendet zu betrachten, die seinen Blickwinkel nicht einnehmen und die sich durch seine Argumente ebenfalls nicht von jeglichem Gehorsam gegenüber der bürgerlichen Regierung befreit fühlen, soweit es sich um Dinge nachrangiger Bedeutung geht. Eben diesen Gehorsam hat Gott in seiner unendlichen Weisheit als unabweisbar geschaffen und diesen Punkt nicht offen gelassen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 6, Absatz 6

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 6, Absatz 6,

As for myself, there is no one can have a greater respect and veneration for authority than I. I no sooner perceived myself in the world but I found myself in a storm, which hath lasted almost hitherto, and therefore cannot but entertain the approaches of a calm with the greatest joy and satisfaction; and this methinks obliges me, both in duty and gratitude to be chary of such a blessing, and what lies in me to endeavor its continuance, by disposing men’s minds to obedience to that government which hath brought with it that quiet and settlement which our own giddy folly had put beyond the reach, not only of our contrivance, but hopes. And I would men would be persuaded to be so kind to their religion, their country and themselves as not to hazard again the substantial blessings of peace and settlement in an over-zealous contention about things, which they themselves confess to be little and at most are but indifferent.

Was mich betrifft, so gibt es niemanden der mehr Respekt und Verehrung für die Autorität empfinden könnte als ich. Kaum war ich mir bewusst auf der Welt zu sein, da fand ich mich auch schon in einem Sturm, der beinahe bis heute gedauert hat. Und deshalb kann ich das Annähern einer Windstille nur mit größter Freude und Befriedigung sehen. Und dies verpflichtet mich, wie ich glaube, pflichtschuldig und dankbar den Fortbestand eines solchen Segens anzustreben, indem ich den Geist der Menschen zum Gehorsam gegen jene Regierung hinlenke, die die Ruhe und Beständigkeit, mit sich gebracht hat, welche unsere leichtfertige Narrheit nicht nur unseren Fähigkeiten, sondern auch unseren Hoffnungen entrückt hatte. Und ich wünschte Menschen wären zu überzeugen, so freundlich gegenüber ihrer Religion, ihrem Land und sich selbst zu sein, statt aufs Neue die wesentlichen Segnungen des Friedens und der Stabilität durch eine übertrieben eifernde Streitsüchtigkeit wegen Angelegenheiten aufs Spiel zu setzen, von denen sie selbst zugeben, dass diese von äußerst geringer Bedeutung, um nicht zu sagen völliger Bedeutungslosigkeit sind.

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John Locke, Tract I, Section 3, Absatz 3

John Locke: Two Tracts on Government

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John Locke, Tract I, Section 3, Absatz 3

An indeed besides the reasons that persuaded my author to conceal himself there be many other more strongly oblige me to it. Amongst others I should be sure to incur the censure of many of my acquaintance. For having always professed myself an enemy to the scribbling of this age and often accused the pens of Englishmen of as much guilt as their swords judging that the issue of blood from whence such an inundation hath flowed had scarce been opened, or at least not so long unstopped had men been more sparing of their ink and that these Furies, War, Cruelty, Rapine, Confusion, etc., which have so wearied and wasted this poor nation have been conjured up in private studies and from thence sent abroad to disturb the quiet we enjoyed. This objection then will lie against me, that I now run upon the same guilt I condemned in others, disturbing the beginnings of our happy settlement by engaging in a quarrel, and bandying a question which it would be well if it were quite forgotten, and hath been but too loudly disputed already. But I hope I shall deserve no more blame than he that takes arms only to keep the peace and draws his sword in the same side with the magistrate, with a design to suppress, not begin a quarrel.

Und wahrlich, abgesehen von den Gründen die meinen Autor überzeugt haben sich selbst zu anonymisieren, gibt es etliche weitere, noch handfestere, die mich verpflichten, so zu handeln. Unter anderem muss ich gewärtigen, von vielen meiner Bekannten getadelt zu werden. Gerade weil ich stets mich selbst als Feind des Geschreibsels dieser Zeit gebärdet und die Federn etlicher Engländer als ebenso schuldig beurteilt habe, wie deren Schwerter, den Blutzoll, von dem eine gewaltige Springflut sich ergossen hat, kaum dass er erhoben wurde, oder zumindest viel zu lange Zeit nicht gestoppt wurde, wären diese Männer nur sparsamer mit ihrer Tinte umgegangen, statt diese Rasereien, Krieg, Grausamkeit, Gewaltexzesse, Chaos, usw., die dieses arme Land geschunden und verwüstet haben, hinter verschlossenen Türen in gelehrter Erwägung entworfen und von dort ausgesandt zu haben, um die Ruhe, die wir genossen hatten zu vernichten. Dieser Einwand wird gegen mich sprechen, der ich mich jetzt genau derselben Schuldigkeit aussetze, die ich bei anderen verflucht habe, den Neubeginn unserer glücklichen inneren Festigung durch Eingreifen in eine Streiterei störend und eine Frage wiederzukäuen, die besser getrost vergessen worden wäre und die bereits viel zu laut über die Märkte geschrien wurde. Aber ich hoffe nicht mehr Tadel und Rüge zu erleiden als jeder, der zu den Waffen greift, nur um den Frieden zu bewahren oder der das Schwert zieht, parteiergreifend für die Obrigkeit, und nicht in der puren Absicht der Unterdrückung einen Streit anfängt.

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TToG I § 119

John Locke: Two Treatises of Government

§ 119. And now we see how our author has provided for the descending, and conveyance down of Adams monarchical power, or paternal dominion to posterity, by the inheritance of his heir, succeeding to all his father’s authority, and becoming upon his death as much Lord as his father was, not only over his own children, but over his brethren, and all descended from his father, and so ad infinitum.

But yet who this heir is, he does not once tell us; and all the light we have from him in this so fundamental a point, is only, that in his instance of Jacob, by using the word birth-right, as that which passed from Esau to Jacob, he haves us to guess, that by heir, he means the eldest son; though I do not remember he any where mentions expressly the title of the first-born, but all along keeps himself under the shelter of the indefinite term heir. But taking it to be his meaning, that the eldest son is heir, (for if the eldest be not, there will be no pretence why the sons should not be all heirs alike) and so by right of primogeniture has dominion over his brethren; this is but one step towards the settlement of succession, and the difficulties remain still as much as ever, till he can shew us who is meant by right heir, in all those cases which may happen where the present possessor hath no son.

This he silently passes over and perhaps wisely too: For what can be wiser, after one has affirmed, that the person having that power, as well as the power and form of government, is the ordinance of God, and by divine institution, vid. Observations 254 p.12 than to be careful, not to start any question concerning the person, the resolution whereof will certainly lead him into a confession, that God and nature hath determined nothing about him?

And if our author cannot show who by right of nature, or a clear positive law of God, has the next right to inherit the dominion of this natural monarch he has been at such pains about, when he died without a son, he might have spared his pains in all the rest, it being more necessary for the settling men’s consciences, and determining their subjection and allegiance, to show them who by original right, superior and antecedent to the will, or any act of men, hath a title to this paternal jurisdiction, than it is to show that by nature there was such a jurisdiction; it being to no purpose for me to know there is such a paternal power, which I ought, and am disposed to obey, unless, where there are many pretenders, I also know the person that is rightfully invested and endowed with it.

§ 119. Endlich sehen wir, wie unser Autor für die Vererbung und den Übergang von Adams königlicher Macht und väterlicher Herrschaft auf die Nachkommen durch Erbschaft seines Erben vorgesorgt hat. Dieser folgt in der gesamten Autorität seinem Vater und wird bei dessen Tod ebenso Herr, wie es sein Vater war.

Nicht nur über seine eigenen Kinder, auch über seine Brüder und alle, die von seinem Vater abstammten, und so fort ad Infinitum (in die Unendlichkeit). Wer dieser Erbe ist, sagt er uns leider kein einziges Mal. Alles Licht, das er in diesem grundlegenden Punkt ins Dunkel zu bringen weiß, besteht allein darin, in seinem Beispiel von Jakob durch Benutzung des Wortes Geburtsrecht als dessen, was von Esau auf Jakob überging, uns raten lässt, dass er unter Erben den ältestem Sohn versteht.

Ich erinnere mich leider nicht, er hätte irgendwo den Rechtsanspruch des Erstgeborenen ausdrücklich erwähnt, sondern er duckt sich überall unter den Schutz des unbestimmten Ausdrucks Erbe.

Angenommen, er meint, der älteste Sohn sei Erbe (Sollte es der älteste Sohn nicht sein, gäbe es keinen Grund, warum nicht alle Söhne gleichermaßen Erben sein sollten) und dieser besitze deshalb Herrschaft über seine Brüder durch Geburtsrecht, so ist das nur ein Schritt zur Reglung der Erbfolge.

Die Schwierigkeiten bleiben solange ebenso groß wie vorher, bis er uns zeigen kann, wer in allen denjenigen Fällen unter rechtmäßigem Erben zu verstehen ist, in welchen der gegenwärtige Besitzer keinen Sohn hat. Darüber geht er frei nach Boëthius26 stillschweigend, und vielleicht auch klugerweise, hinweg. Möglicherweise ist es ja klüger für einen, der behauptet hat, die Person, welcher Macht gewährt wird, ebenso wie Macht selbst und Form der Regierung seien eine Anordnung Gottes, bestünden also durch göttliche Institution, O. 254 & S. 12, sich vorsichtig zu hüten, diese Person betreffend eine Frage aufzuwerfen, deren Antwort ihn mit Sicherheit zu dem Geständnis führt, weder Gott noch Natur hätten etwas dazu bestimmt.

Solange unser Autor nicht zeigen kann, wer gemäß Naturgesetz oder ausdrücklichem Gesetz Gottes als nächster Anspruch hat, die Herrschaft dieses natürlichen Monarchen zu erben, den er sich mit so viel Mühe ausgedacht hat, gesetzt den Fall dieser stirbt ohne einen Sohn zu hinterlassen, hätte er sich jeden weiteren Aufwand sparen können.

Um die Wahrnehmung der Menschen zu beruhigen und ihre Unterordnung und Treue ans Ziel zu bringen, ist es wichtiger ihnen zu zeigen, wer durch ursprüngliches Recht, welches höher steht und älter ist als Willkür oder Tatendrang von Menschen, einen Rechtsanspruch auf diese väterliche Befugnis zur Rechtsprechung hat, als lediglich zu beweisen, es würde von Natur eine solche Befugnis zur Rechtsprechung geben. Wissen um eine solche väterliche Macht nützt mir nichts, da ich mich unterordnen muss und zur Unterordnung auch klug beraten bin, wenn mir unter vielen Anspruchstellern die Person unbekannt bleibt, die rechtmäßig damit bekleidet und ausgestattet ist.

26https://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses

Intellexeram si tacuisses = ich hätte es kapiert, wenn Du geschwiegen hättest.

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