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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 65, Absatz 65,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 65, Absatz 65,

“My last argument against impositions shall be taken from inconveniencies that attend such a practice.”
lf inconveniencies make things unlawful as well as sometimes unpleasant I know nothing could be innocent, all our blessings would have their seasons of being curses, we cannot doubt there can be anything so good or innocent which the frail nature or improved corruption of man may not make use of to harm himself or his neighbor since the Apostle tells us we may abuse the grace of God into wantonness. Ever since man first threw himself into the pollution of sin, he sullies whatever he takes into his hand, and he that at first could make the best and perfectest nature degenerate cannot fail now to make other things so too.

“Mein letztes Argument gegen obrigkeitliche Verfügungen gewinne ich aus den Unannehmbarkeiten, die deren Praxis mit sich bringt.“ Soweit Unannehmbarkeiten Angelegenheiten manchmal ebenso unrechtmäßig werden lassen sollten wie unerwünscht, so bliebe mir nichts bekannt, was seine Unschuld bewahren könnte, wo doch alle unsere Segnungen sich zur Unzeit in Flüche wandeln können. Wir könnten keinen Zweifel daran haben, dass es irgendetwas so Gutes und Unschuldiges geben könnte, was die schwächliche Natur oder angewachsene Verdorbenheit der Menschen nicht doch nutzen könnte, um sich selbst oder seinem Nachbarn zu schaden, wo doch sogar der Apostel uns bescheinigt, wir wären fähig die Gnade Gottes in Schamlosigkeit zu verwandeln. Bereits seit der Mensch sich erstmals der Verschmutzung durch Sünde ausgesetzt hat, besudelt er alles, woran er Hand legt und gerade er, der es als aller erstes fertig gebracht hat, die beste und perfekteste Natur zu verderben, kann gar nicht dabei versagen, das bei anderen Angelegenheiten ebenfalls zu vollbringen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 61, Absatz 61,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 61, Absatz 61,

“Secondly from the things they impose:

1. They call them a weight which is not necessarily to be laid on the shoulders of any.” But the magistrate is the sole judge of that necessity.

2. “They forbid only those very necessary things, to show that necessary things only and not indifferent should be the matter of our imposition”

I answer:

1. That things may be necessary, (I) in their own nature and so are all comprehended within the law of God;

2. (II) ex suppositione, as being the means to some requisite end, so meat is necessary to him that would live etc., such were the things necessary here – and so things indifferent may become necessary before they are enjoined and oblige the Prince before they are commanded the people, and such a necessity (which I say still the magistrate is judge of) is sufficient for their imposition.

“An zweiter Stelle betreffend die Gegebenheiten, die sie bestimmen:

1. Sie nennen sie eine Last, die nicht unbedingt auf irgendjemandes Schultern gelegt werden sollte.“ Allerdings ist die Obrigkeit die einzig zuständige Stelle, das zu beurteilen.

2. „Sie verbieten lediglich gewisse, spezifisch notwendige Angelegenheiten, um klar zu demonstrieren, dass dies wirklich nur im Falle notwendiger Gegebenheiten geschieht und unbestimmte Angelegenheiten kein allgemeiner Gegenstand ihrer tatsächlichen Verfügung sind.“

Darauf bleibt mir zu antworten:

Einerseits mögen Gegebenheiten ihrer eigenen Natur nach notwendig erscheinen und dahingehend allesamt als Bestanteil von Gottes Gesetz gelten.

Andererseits, ex suppositione, (unter einer Voraussetzung), insoweit sie Mittel zu irgendeinem unabdingbar erforderlichen Zweck sind, so wie Essen lebensnotwendig ist, usw., uns um diese Art notwendiger Gegebenheiten ging es an dieser Stelle.

Auf diesem Weg werden unbestimmte Angelegenheiten zu notwendigen Angelegenheiten, noch bevor sie angeordnet werden, und sie verpflichten den Fürsten, noch bevor sie der Bevölkerung vorgeschrieben werden und diese Art von Notwendigkeit (von der ich nach wie vor behaupte, dies zu bewerten steht der Obrigkeit zu) genügt völlig, um sie verfügen zu dürfen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 41, Absatz 41,

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Tract I, Section 41, Absatz 41,

That those places, Math. II; Joh.8.36, are to be understood of a freedom from sin and the devil and not from laws, the freedom of Christ’s subjects being of the same nature with the kingdom whereof they were subjects, that is, not of this world or of the outward but inward man, is clear not only from the general current of interpreters but the places themselves; for where Christ invites them to submit their necks to his yoke because it is easy he tells them what ease it is they must expect viz., rest to their souls, the whole antecedent discourse being of the internal work of the gospel upon the heart, of faith and repentance, and the happiness of those to whom God revealed the gospel and not relating at all to their outward privileges or in the last glancing at any exemption from the dominion and rule of the magistrate.

Besagte Textstellen des Evangeliums (Math. II, Joh. 8.36,) sind so zu verstehen, dass es sich um die Freiheit von Sünde und Teufel handelt, nicht um Freiheit von Recht und Gesetz. Die Freiheit der Untertanen Christi ist von gleicher Natur wie dessen Königreich, dem sie untergeordnet sind: Nicht von dieser Welt, nicht auf die Äußerlichkeit bezogen, sondern auf die Innerlichkeit des Menschen. Dies geht nicht nur aus dem Mainstream des Verständnisses aller Interpreten oder Interpretatoren, sondern auch klar aus den Textstellen selbst hervor. Denn dort fordert Christus sie auf, ihren Nacken unter sein Joch zu verfügen, von dem er behauptet es sei leicht und um zu erklären, worin die Leichtigkeit besteht, verweist er auf die Erwartung des Seelenheils. Der gesamte vorangehende Diskurs handelt von der inneren Wirkung des Evangeliums auf das Herz, von Glauben und Reue, von der Glückseligkeit derer, denen Gott das Evangelium offenbart hat und hat keinerlei Bezug zu äußerlichen Privilegien oder auch nur den Hauch irgendeiner Ausgenommenheit von der Regelungsbefugnis der Obrigkeit.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 35, Absatz 35,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 35, Absatz 35,

The first is that [our Savior doth in many places inveigh against the rigid and imposing Pharisees for laying yokes upon others and therefore invites all to come unto him for freedom. ‚Take my yoke upon you‘, saith he, ‚fore it is easy and my burden is light‘. To this may be replied:

Auf die erste, “Unser Heiland schmäht an vielen Stellen die halsstarrig und herrisch auftretenden Pharisäer dafür, anderen ihr Joch aufzuzwingen und lädt daher alle dazu ein, um der Freiheit willen zu ihm zu kommen: ‚Nimm mein Joch auf Dich‘, sagt er, ‚denn es ist einfach und meine Last ist leicht! kann geantwortet werden:

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TToG II § 23

John Locke: Two Treatises of Government

§ 23. This freedom from absolute, arbitrary power, is so necessary to, and closely joined with a man’s preservation, that he cannot part with it, but by what forfeits his preservation and life together: For a man, not having the power of his own life, cannot, by compact, or his own consent, enslave himself to any one, nor put himself under the absolute, arbitrary power of another, to take away his life, when he pleases. Nobody can give more power than he has himself; and he that cannot take away his own life, cannot give another power over it. Indeed, having by his fault forfeited his own life, by some act that deserves death; he, to whom he has forfeited it, may (when he has him in his power) delay to take it, and make use of him to his service, and he does him no injury by it: For, whenever he finds the hardship of his slavery outweigh the value of his life, it is in his power, by resisting the will of his master, to draw on himself the death he desires.

§ 23. Diese Freiheit von absoluter, willkürlicher Macht ist für den Erhalt des Menschen unbedingt und eng mit ihr verknüpft. Er kann sie nicht aufgeben, ohne gleichzeitig Erhalt und Leben zu verwirken. Da der Mensch keine Befugnis über sein eigenes Leben hat, kann er sich weder durch Vertrag noch Zustimmung zum Sklaven machen, oder einem anderen die absolute, willkürliche Macht gewähren, ihm sein Leben zu nehmen, wenn es jenem gefiele. Niemand kann mehr Macht verleihen als er selbst besitzt. Wer sich sein eigenes Leben nicht nehmen darf, kann auch keinem anderen eine Macht darüber gewähren. Sobald jemand tatsächlich durch eigene Schuld, durch eine Handlung die den Tod verdient, sein Leben verwirkt, darf derjenige, an den er es verwirkt hat, falls er ihn in seine Gewalt bekommt, die Exekution aufschieben
und ihn zu seinem eigenen Nutzen gebrauchen. Er tut ihm damit keinerlei Unrecht. Sollt der Betroffene feststellen, dass die Last seiner Sklaverei den Wert seines Lebens überwiegt, steht es in seiner Macht, durch Widerstand gegen den Willen seines Herrn seinen Todeswunsch in Erfüllung zu bringen.

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