Schlagwort-Archive: Esau

TToG II § 38

John Locke: Two Treatises of Government

§ 38. The same measures governed the possession of land too: Whatsoever he tilled and reaped, laid up and made use of, before it spoiled, that was his peculiar right; whatsoever he enclosed, and could feed, and make use of, the cattle9 and product was also his. But if either the grass of his enclosure rotted on the ground, or the fruit of his planting perished without gathering, and laying up, this part of the earth, notwithstanding his enclosure, was still to be looked on as waste, and might be the possession of any other.

Thus, at the beginning, Cain might take as much ground as he could till, and make it his own land, and yet leave enough to Abel’s sheep to feed on; a few acres38 would serve for both their possessions. But as families increased, and industry enlarged their stocks, their possessions enlarged with the need of them; but yet it was commonly without any fixed property in the ground they made use of, till they incorporated, settled themselves together, and built cities; and then, by consent, they came in time, to set out the bounds of their distinct territories, and agree on limits between them and their neighbors and by laws within themselves, settled the properties of those of the same society:

For we see, that in that part of the world which was first inhabited, and therefore like to be best peopled, even as low down as Abrahams time, they wandered with their flocks, and their herds, which was their substance, freely up and down; and this Abraham did, in a country where he was a stranger. Whence it is plain, that at least a great part of the land lay in common; that the inhabitants valued it not, nor claimed property in any more than they made use of. But when there was not room enough in the same place, for their herds to feed together, they by consent, as Abraham and Lot did, Gen.XIII.5, separated and enlarged their pasture, where it best liked them. And for the same reason Esau went from his father, and his brother, and planted in mount Seir, Gen.XXXVI.6.

§ 38. Dieses Maß galt auch für den Besitz von Land:

Wie viel jemand anbaute und erntete, aufbewahrte und verbrauchte, bevor es verdarb, war sein eigenes Recht. Wie viel er einzäunte, ernähren und nutzen konnte, Vieh und Erzeugnisse ebenfalls. Sobald aber das Gras seines eingezäunten Landes auf dem Boden verfaulte oder die Früchte seiner Pflanzung zugrunde gingen, statt gesammelt und aufbewahrt zu werden, so war dieser Teil des Landes, ungeachtet der Abgrenzung als herrenlos zu betrachten und konnte von einem anderen in Besitz genommen werden.

Anfangs konnte Kain so viel Grund und Boden nehmen, als er bebauen konnte, um es zu seinem Landbesitz zu machen und dennoch genug für Abels Schafe als Weide übriglassen. Einige wenige Acre38 genügten für den Besitz beider. Als sich aber die Clans wuchsen, Fleiß ihren Viehbestand vergrößerte, erweiterte sich mit den Bedürfnissen auch ihr Besitz. Das geschah in Form von Gemeinbesitz ohne fest bestimmten Privatbesitz an dem Boden, von dem sie Gebrauch machten, bis sie sich zu einer Gemeinschaft zusammenschlossen, sich zusammen ansiedelten und Städte bauten.

Ab da entwickelten sie sich allmählich dahin, durch Übereinkunft ihre Territorien abzugrenzen und sich über die Grenzen zwischen ihnen und ihren Nachbarn zu verständigen, während sie durch eigene Gesetze den Privatbesitz derjenigen regelten, die zur gleichen Gemeinschaft gehörten. Wir sehen, in jenem Teil der Welt, der zuerst bewohnt und deshalb wahrscheinlich am stärksten bevölkert war, zurück bis zu Abrahams Zeit, zogen sie mit ihren Herden, die ihr Vermögen waren, frei hin und her. Abraham tat das sogar in einem Land, in welchem er ein Fremder war.

Daraus geht klar hervor, wenigstens ein großer Teil des Landes war Gemeinbesitz. Dessen Bewohner schätzten es nicht als Wertobjekt und beanspruchten kein Recht auf mehr, als sie wirklich nutzten. War aber an selbigen Stellen nicht mehr genug Raum für ihre Herden um zusammen zu weiden, gingen sie nach Absprache getrennte Wege, wie es Abraham und Lot taten Gen.XIII.5 und dehnten ihre Weidegründe dort aus, wo es ihnen am besten gefiel. aus ebendiesem Grund zog Esau von Vater und Bruder fort und siedelte sich im Seirgebirge an Gen.XXXVI.6.

9 Cattle / Catalla: Term in old English Law. Even named chattels. Originally used by the Normand for any kind of tamed animal in human use. It remains today in cattle, used for cows. In a transitive sense even a medieval term for everything a person possesses in mobile things, not directly bound to a fief or feud.

9 Cattle / Catalla: Begriff aus dem alten Englischen Recht. Auch als chattels bezeichnet. Von den Normannen ursprünglich für jegliches Nutzvieh im Haushalt genutzt. Heute fortlebend in dem Begriff Cattle für Rinder. Im erweiterten Sinn alles was an beweglicher Habe einer Familie vorhanden war und nicht ausdrücklich zu einem fief (rückfälliges Lehen) oder feud (erbliches Lehen) gehörte.

38https://de.wikipedia.org/wiki/Acre ca. 4.049 m²

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TToG I § 149

John Locke: Two Treatises of Government

§ 149. All his instances in the next section, p. 17, of the twelve Dukes of Edom, the nine Kings in a little corner of Asia in Abraham’s days, the thirty-one Kings in Canaan destroyed by Joshua, and the care he takes to prove that these were all sovereign Princes, and that every town in those days had a King, are so many direct proofs against him, that it was not the lordship of Adam by right descending to them, that made Kings:

For if they had held their royalties by that title, either their must have been but one sovereign over them all, or else every father of a family had been as good a Prince, and had as good a claim to royalty, as these: For if all the sons of Esau had each of them, the younger as well as the eldest, the right of fatherhood, and so were sovereign Princes after their father’s death, the same right had their sons after them, and so on to all posterity;

which will limit all the natural power of fatherhood, only to be over the issue of their own bodies, and their descendents;

which power of fatherhood dies with the head of each family, and makes way for the like power of fatherhood to take place in each of his sons over their respective posterities: Whereby the power of fatherhood will be preserved indeed, and is intelligible, but will not
be at all to our author’s purpose.

None of the instances he brings arc proofs of any power they had, as heirs of Adam’s paternal authority by the title of his fatherhood descending to them; no, nor of any power they had by virtue of their own: For Adam’s fatherhood being over all mankind, it could descend but to one at once, and from him to his right heir only, and so there could by that title be but one King in the world at a time: And by right of fatherhood, not descending from Adam, it must be only as they themselves were fathers, and so could be over none but their own posterity. So that if those twelve Dukes of Edom; if Abraham and the nine kings his neighbors;

if Jacob and Esau, and the thirty-one kings in Canaan, the seventy-two kings mutilated by Adonibeseck, the thirty-two Kings that came to Ben Hadad, the seventy Kings of Greece making war at Troy, were, as our author contends, all of them sovereign Princes; it is evident that Kings derived their power from some other original than fatherhood, since some of these had power over more than their own posterity; and it is demonstration, they could not be all heirs to Adam; for I challenge any man to make any pretence to power by right of fatherhood, either intelligible or possible in anyone, otherwise than either as Adams heir, or as progenitor over his own descendents, naturally sprung from him.

And if our author could show that anyone of these princes, of which he gives us here so large a catalogue, had his authority by either of these titles, I think I might yield him the cause; though it is manifest they are all impertinent, and directly contrary to what be brings them to prove, viz., that the lordship which Adam had over the world by right descended to the patriarchs.

§ 149. Alle seine Beispiele im folgenden Abschnitt S. 17 von den zwölf Herzögen von Edom, den neun Königen in einem kleinen Winkel Asiens zu Abrahams Zeit, von den einunddreißig Königen in Kanaan, die Josua vernichtete, sowie die Mühe, die er sich um die Beweisführung macht, sie alle wären souveräne Fürsten und zu jener Zeit jede Stadt einen König hatte, sind ebenso viele klare Beweise gegen seine Behauptung, es sei die rechtlich auf sie übergehende Herrschaft Adams war, welche Könige einsetzt:

Hätten sie ihre Königswürde durch diesen Titel besessen, hätte es entweder nur einen einzigen Souverän über sie alle geben können, oder jeder Vater einer Familie wäre ebenso gut ein Fürst gewesen und hätte einen ebenso guten Anspruch auf die Königswürde gehabt wie sie.

Besaß von den Söhnen Esaus jeder, die jüngeren sowohl als der älteste, das Recht der Vaterschaft und wäre dadurch nach seines Vaters Tod souveräner Fürst, so hätten nach ihnen ihre Söhne das gleiche Recht. Weiter so in einem fort die ganze Nachkommenschaft hinunter, was die natürliche Macht der Vaterschaft auf die eigenen Leibeserben und deren Nachkommen beschränkt.

Diese Macht der Vaterschaft stirbt mit dem Haupt jeder Familie und macht Raum für gleiche väterliche Macht über seine eigenen Nachkommen bei jedem Sohn. Womit die Macht der Vaterschaft zwar aufrecht erhalten und verständlich wird, aber ganz und gar nicht den Zwecken unseres Autors dient.

Keines der angeführten Beispiele liefert den Beweis irgendwelcher Macht, die sie als Erben der väterlichen Autorität Adams auf Grund des Anspruchs seiner auf sie übergegangenen Vaterschaft, ja nicht einmal kraft ihrer eigenen Vaterschaft inne hatten. Da Adams Vaterschaft sich über die ganze Menschheit erstreckte, konnte sie nur auf einen zur betreffenden Zeit übergehen. Von diesem wiederum nur auf seinen rechtmäßigen Erben, womit auf Grund dieses Anspruchs nur ein einziger König zur betreffenden Zeit in der Welt möglich war.

Durch das Recht einer nicht von Adam stammenden Vaterschaft konnte die Macht nur so weit reichen, als sie selbst Väter waren und niemanden betreffen als die eigenen Nachkommen.

Wenn also jene zwölf Herzöge von Edom, Abraham und die neun Könige, seine Nachbarn, Jakob und Esau, die einunddreißig Könige in Kanaan, die zweiundsiebzig von Adonibesek verstümmelten Könige, die zweiunddreißig zu Ben Hadad gereisten Könige und die siebzig Könige von Griechenland, die gegen Troja zogen: Wenn sie alle wie unser Autor behauptet, souveräne Fürsten waren, so ist es klar, dass Könige ihre Macht von einem anderen Ursprung empfangen als von der Vaterschaft.

Schließlich hatten einige von diesen über mehr als die eigenen Nachkommen Macht.

Das ist ein Beweis: Sie konnten nicht alle Erben Adams sein. Ich fordere jeden heraus, auf Grund des Rechts der Vaterschaft irgendeinen Anspruch auf Macht zu erheben, der anders verständlich oder möglich wäre: Entweder als Erbe Adams, oder als Ahne dessen eigener, auf natürliche Weise von ihm abstammenden Nachkommen.

Sollte unser Autor nachweisen, irgend einer dieser Fürsten, von denen er uns hier eine so lange Liste gibt, besaß seine Autorität durch einen dieser beiden Titel, würde ich meine Sache wohl für verloren geben.

Stattdessen sind sie offenbar alle so frech und stehen in direktem Widerspruch zu dem, was zu beweisen sie herbeigekarrt wurden: Nämlich, dass die Herrschaft, die Adam über die Welt besaß, rechtmäßig auf die Patriarchen überging.

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TToG I § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. The instance of Esau joined with this of Abraham, to prove that the lordship which Adam had over the whole world, by right descending from him, the patriarchs did enjoy, is yet more pleasant than the former. Esau met his brother Jacob with four hundred men at arms: He therefore was a King by right of heir to Adam. Four hundred armed men then, however got together, are enough to prove him that leads them, to be a King and Adams heir.

There have been Tories in Ireland, (whatever there are in other countries) who would have thanked our author for so honorable an opinion of them, especially if there had been nobody near with a better title of five hundred armed men, to question their royal authority of four hundred. It is a shame for men to trifle so, to say no worse of it, in so serious an argument.

Here Esau is brought as a proof that Adams lordship, Adams absolute dominion, as huge as that of any monarch, descended by right to the patriarchs, and in this very chap. p. 19. Jacob is brought as an instance of one that by birth-right was Lord over his brethren. So we have here two brothers absolute monarchs by the same title, and at the same time heirs to Adam, the eldest, heir to Adam, because he met his brother with four hundred men; and the youngest, heir to Adam by birth-right.

Esau enjoyed the lordship which Adam had over the whole world by right descending to him in as large and ample manner, as the absolutest dominion of any monarch; and at the same time Jacob Lord over him, by the right heirs have to be Lords over their brethren.

Risum teneatis? I never, I confess, met with any man of parts so dexterous as Sir Robert at this way of arguing: But it was his misfortune to light upon an hypothesis, that could not be accommodated to the nature of things, and human affairs; his principles could not be made to agree with that constitution and order, which God had settled in the world, and therefore must needs often clash with common sense and experience.

§ 137. Noch lustiger als das erste, ist das Beispiel Esaus, welches mit diesem von Abraham verbunden ist, um weiterhin zu beweisen, die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besaß, wurde durch von ihm stammendes Recht von den Patriarchen ausgeübt: Esau zog seinem Bruder mit vierhundert Bewaffneten entgegen. Sein Königtum beruhte auf dem Erbrecht seit Adam. Vierhundert Bewaffnete also, wie auch immer versammelt, genügen um zu beweisen, dass deren Anführer ein König und Adams Erbe ist.

In Irland hat es Räuberhauptmänner gegeben, (wie es sie auch in anderen Ländern geben mag) die unserem Autor für so viel Ehre gedankt haben würden, besonders solange niemand mit einem noch besseren Titel von fünfhundert Mann in der Nähe gewesen wäre, ihre königliche Autorität mit nur vierhundert in Frage zu stellen. Welch eine, um auf Bosheit zu verzichten, Schande für einen Menschen, bei einem so ernsten Argument derart zu kokettieren!

Esau wird als Beweis vorgeschoben, dass Adams Herrschaft, eine absolute Herrschaft, die so groß war, wie die irgendeines Monarchen, durch von ihm stammendes Recht auf die Patriarchen überging. Im selben Kapitel, S. 19, wird Jakob als Beispiel für jemanden missbraucht, der durch Erstgeburtsrecht Herr über seine Brüder war. Jetzt haben wir hier zwei Brüder, die durch denselben Anspruch absolute Monarchen und gleichzeitig Erben Adams sind:

Der älteste ist Erbe Adams, weil er seinem Bruder mit vierhundert Mann entgegen zog und der jüngste ist Erbe Adams durch Erstgeburtsrecht: Esau übte die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besaß, durch von diesem stammendes Recht in einem so großen und weitreichenden Umfang aus, wie die jemals absoluteste Herrschaft eines Monarchen!

Und gleichzeitig: Jakob war durch das Recht der Erben, Herren über ihre Brüder zu sein Herr über ihn!

Risum teneatis! (Bitte nicht Lachen!) Ich bekenne, nie einem Mann von Talent begegnet zu sein, der in dieser Art zu argumentieren so gewandt gewesen wäre wie Sir Robert. Es war sein Pech, sich auf eine Hypothese einzulassen, die sich der Natur der Dinge und den menschlichen Angelegenheiten nicht anpassen lässt. Seine Lehrsätze können mit Gottes Fügung der Welt nicht in Einklang gebracht werden und müssen deshalb notwendigerweise oft Erfahrung und rationaler Vernunft widersprechen.

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TToG I § 130

John Locke: Two Treatises of Government

§ 130. Touching war, we see that Abraham commanded an army of three hundred and eighteen soldiers of his own family, and Esau met his brother Jacob with four hundred men at arms: For matter of peace, Abraham made a league with Abimelech, &Co. p. 13. Is it not
possible for a man to have three hundred and eighteen men in his family, without being heir to Adam?

A planter in the West Indies has more, and might, if he pleased, (who doubts?) muster them up and lead them out against the Indians, to seek reparation upon any injury received from them; and all this without the absolute dominion of a monarch, descending to him from Adam. Would it not be an admirable argument to prove, that all power by God’s institution descended from Adam by inheritance, and that the very person and power of this planter were the ordinance of God, because he had power in his family over servants, born in his house, and bought with his money?

For this was just Abraham’s case; Those who were rich in the patriarch’s days, as in the West Indies now, bought men and maid servants, and by their increase, as well as purchasing of new, came to have large and numerous families, which though they made use of in war or peace, can it be thought the power they had over them was an inheritance descended from Adam, when it was the purchase of their money?

A man’s riding in an expedition against an enemy, his horse bought in a fair would be as good a proof that the owner enjoyed the lordship which Adam by command had over the whole world, by right of descending to him, as Abrahams leading out the servants of his family is, that the patriarchs enjoyed this lordship by descent from Adam: Since the title to the power, the master had in both cases, whether over slaves or horses, was only from his purchase; and the getting a dominion over anything by bargain and money, is a new way of proving one had it by descent and inheritance.

§ 130. Soweit es Krieg betrifft lesen wir, dass Abraham ein Heer von 318 Soldaten seines eigenen Hauses befehligte und das Esau seinem Bruder Jakob mit 400 Bewaffneten entgegen zog. In Sachen Frieden, das Abraham ein Bündnis mit Abimelech schloss, usw. S. 13. Wäre es ausgeschlossen, ein Mensch hätte 318 Mann in seinem Hausstand ohne Erbe von Adam zu
sein?

Ein Pflanzer in Westindien hat mehr und konnte, wenn er wollte, – wer wollte daran zweifeln? – diese ausrüsten und gegen Indianer führen, um für einen durch sie erlittenen Schaden Entschädigung zu fordern. All das ohne irgendeine von Adam abstammende, absolute Herrschaft eines Monarchen. Wäre das nicht ein wundervolles Argument für den Beweis, alle Macht stammte durch Gottes Institution mittels Erbschaft von Adam her?

Sogar Person und Macht dieses Pflanzers beruhten auf Anordnung Gottes, weil er in seinem Clan Macht über Sklaven hatte, die in seinem Haus geboren und mit seinem Geld gekauft waren? Genau das war bei Abraham der Fall: Wer zur Zeit der Patriarchen reich war, kaufte sich männliche und weibliche Sklaven wie heutzutage in Westindien und gelangte durch deren Vermehrung und durch Zukäufe zu einem großen, vielköpfigen Familienverband. Selbst wenn sie diese in Krieg und Frieden einsetzten? Wie könnte man glauben, die Macht, welche sie über diese hatten, wäre eine auf Adam zurückgehende Erbschaft, wo sie doch aus dem Kauf mit ihrem Geld beruhte?

Wenn sich ein Mann an einer an einer berittenen Strafexpedition gegen einen Feind beteiligt, würde sein auf dem Markt gekauftes Pferd ebenso gut beweisen, er übe als Besitzer ein von Adam stammendes Recht gottgegebener Herrschaft über die Welt aus, wie die Tatsache, dass Abraham die Knechte in seinem Clan ins Feld führte, beweisen kann, die Patriarchen hätten ihre Herrschaft durch Erbschaft von Adam inne gehabt: Der Anspruch auf Macht, die der jeweilige Herr in beiden Fällen hat, egal ob über Sklaven oder Pferde, geht allein auf den Kauf zurück. Der Erwerb von Herrschaft über was auch immer durch Handel oder Geld liefert eine neue Art von Beweis für den Erwerb durch Abstammung und Erbschaft!

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TToG I § 120

§ 120. For the main matter in question being concerning the duty of my obedience, and the obligation of conscience I am under to pay it to him that is of right my Lord and ruler, I must know the person that this right of paternal power resides in, and so empowers him to claim obedience from me: For let it be true what he says, p. 12 that civil power not only in general is by divine institution, but even the assignment of it specially to the eldest parents, Observations, 254 and that not only the power, or right of government, but the form of the power of governing, and the person having that power, are all the ordinance of God;

yet unless he show us in all cases, who is this person ordained by God, who is this eldest parent; all his abstract notions of monarchical power will signify just nothing, when they are to be reduced to practice, and men are conscientiously to pay their obedience: For paternal jurisdiction being not the thing to be obeyed, because it cannot command, but is only that which gives one man a right which another hath not, and if it come by inheritance, another man cannot have, to command and be obeyed; it is ridiculous to say, I pay obedience to the paternal power, when I obey him, to whom paternal power gives no right to my obedience:

For he can have no divine right to my obedience, who cannot shew his divine right to the power of ruling over me, as well as that by divine right there is such a power in the world.

§ 120. Da hauptsächlich die Pflicht zur Unterordnung und das Gebot des Gewissens denen ich unterliege mich anhalten, der Person Aufmerksamkeit zu zollen, der rechtmäßig mein Regent und Gesetzgeber ist, muss ich auch die Person kennen, der das Recht väterlicher Macht innewohnt und welche dadurch ermächtigt ist, meine Unterordnung zu fordern. Angenommen, es träfe zu, was er S. 12 verkündet: Staatliche Macht besteht nicht nur ganz allgemein durch göttliche Anordnung, sondern im Besonderen auch ihre Übertragung an die ältesten Eltern. Weiter O. 254 Nicht allein die Macht oder das Recht zur Regierung, sondern auch die Form der Regierungsausübung und die Person, welche diese Macht besitzt, sind sämtlich eine Anordnung Gottes.

Solange er uns nicht für jeden Fall zeigt, wer diese von Gott eingesetzte Person, wer diese ältesten Eltern sind, verlieren alle seine abstrakten Begriffe von königlicher Macht jede Wirkung, sobald sie in die Wirklichkeit übertragen werden. Menschen sind gewissenhaft bei der Umsetzung ihrer Unterordnung. Väterliche Befugnis zur Rechtsprechung ist mitnichten ein Werkzeug für Unterordnung, da sie keine Befehlsgewalt mit sich bringt. Sie ist nichts anderes als das, was einem Menschen ein Recht gewährt, welches ein anderer nicht haben kann. Umgekehrt im Erbfall kommt, kann kein Anderer zu Befehlsgewalt und Gehorsam daraus erwarten.

Deshalb ist die Behauptung lächerlich, man erweise der väterlichen Macht Gehorsam, wenn man einem gehorcht, dem dessen väterliche Macht kein Recht auf meinen Gehorsam gibt. Niemand kann göttliches Recht auf meinen Gehorsam haben, der sein göttliches Recht über mich zu gebieten nicht beweisen kann und nicht zeigt, dass eine solche Macht durch göttliches Recht überhaupt existiert.

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TToG I § 119

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§ 119. And now we see how our author has provided for the descending, and conveyance down of Adams monarchical power, or paternal dominion to posterity, by the inheritance of his heir, succeeding to all his father’s authority, and becoming upon his death as much Lord as his father was, not only over his own children, but over his brethren, and all descended from his father, and so ad infinitum.

But yet who this heir is, he does not once tell us; and all the light we have from him in this so fundamental a point, is only, that in his instance of Jacob, by using the word birth-right, as that which passed from Esau to Jacob, he haves us to guess, that by heir, he means the eldest son; though I do not remember he any where mentions expressly the title of the first-born, but all along keeps himself under the shelter of the indefinite term heir. But taking it to be his meaning, that the eldest son is heir, (for if the eldest be not, there will be no pretence why the sons should not be all heirs alike) and so by right of primogeniture has dominion over his brethren; this is but one step towards the settlement of succession, and the difficulties remain still as much as ever, till he can shew us who is meant by right heir, in all those cases which may happen where the present possessor hath no son.

This he silently passes over and perhaps wisely too: For what can be wiser, after one has affirmed, that the person having that power, as well as the power and form of government, is the ordinance of God, and by divine institution, vid. Observations 254 p.12 than to be careful, not to start any question concerning the person, the resolution whereof will certainly lead him into a confession, that God and nature hath determined nothing about him?

And if our author cannot show who by right of nature, or a clear positive law of God, has the next right to inherit the dominion of this natural monarch he has been at such pains about, when he died without a son, he might have spared his pains in all the rest, it being more necessary for the settling men’s consciences, and determining their subjection and allegiance, to show them who by original right, superior and antecedent to the will, or any act of men, hath a title to this paternal jurisdiction, than it is to show that by nature there was such a jurisdiction; it being to no purpose for me to know there is such a paternal power, which I ought, and am disposed to obey, unless, where there are many pretenders, I also know the person that is rightfully invested and endowed with it.

§ 119. Endlich sehen wir, wie unser Autor für die Vererbung und den Übergang von Adams königlicher Macht und väterlicher Herrschaft auf die Nachkommen durch Erbschaft seines Erben vorgesorgt hat. Dieser folgt in der gesamten Autorität seinem Vater und wird bei dessen Tod ebenso Herr, wie es sein Vater war.

Nicht nur über seine eigenen Kinder, auch über seine Brüder und alle, die von seinem Vater abstammten, und so fort ad Infinitum (in die Unendlichkeit). Wer dieser Erbe ist, sagt er uns leider kein einziges Mal. Alles Licht, das er in diesem grundlegenden Punkt ins Dunkel zu bringen weiß, besteht allein darin, in seinem Beispiel von Jakob durch Benutzung des Wortes Geburtsrecht als dessen, was von Esau auf Jakob überging, uns raten lässt, dass er unter Erben den ältestem Sohn versteht.

Ich erinnere mich leider nicht, er hätte irgendwo den Rechtsanspruch des Erstgeborenen ausdrücklich erwähnt, sondern er duckt sich überall unter den Schutz des unbestimmten Ausdrucks Erbe.

Angenommen, er meint, der älteste Sohn sei Erbe (Sollte es der älteste Sohn nicht sein, gäbe es keinen Grund, warum nicht alle Söhne gleichermaßen Erben sein sollten) und dieser besitze deshalb Herrschaft über seine Brüder durch Geburtsrecht, so ist das nur ein Schritt zur Reglung der Erbfolge.

Die Schwierigkeiten bleiben solange ebenso groß wie vorher, bis er uns zeigen kann, wer in allen denjenigen Fällen unter rechtmäßigem Erben zu verstehen ist, in welchen der gegenwärtige Besitzer keinen Sohn hat. Darüber geht er frei nach Boëthius26 stillschweigend, und vielleicht auch klugerweise, hinweg. Möglicherweise ist es ja klüger für einen, der behauptet hat, die Person, welcher Macht gewährt wird, ebenso wie Macht selbst und Form der Regierung seien eine Anordnung Gottes, bestünden also durch göttliche Institution, O. 254 & S. 12, sich vorsichtig zu hüten, diese Person betreffend eine Frage aufzuwerfen, deren Antwort ihn mit Sicherheit zu dem Geständnis führt, weder Gott noch Natur hätten etwas dazu bestimmt.

Solange unser Autor nicht zeigen kann, wer gemäß Naturgesetz oder ausdrücklichem Gesetz Gottes als nächster Anspruch hat, die Herrschaft dieses natürlichen Monarchen zu erben, den er sich mit so viel Mühe ausgedacht hat, gesetzt den Fall dieser stirbt ohne einen Sohn zu hinterlassen, hätte er sich jeden weiteren Aufwand sparen können.

Um die Wahrnehmung der Menschen zu beruhigen und ihre Unterordnung und Treue ans Ziel zu bringen, ist es wichtiger ihnen zu zeigen, wer durch ursprüngliches Recht, welches höher steht und älter ist als Willkür oder Tatendrang von Menschen, einen Rechtsanspruch auf diese väterliche Befugnis zur Rechtsprechung hat, als lediglich zu beweisen, es würde von Natur eine solche Befugnis zur Rechtsprechung geben. Wissen um eine solche väterliche Macht nützt mir nichts, da ich mich unterordnen muss und zur Unterordnung auch klug beraten bin, wenn mir unter vielen Anspruchstellern die Person unbekannt bleibt, die rechtmäßig damit bekleidet und ausgestattet ist.

26https://de.wiktionary.org/wiki/Si_tacuisses,_philosophus_mansisses

Intellexeram si tacuisses = ich hätte es kapiert, wenn Du geschwiegen hättest.

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TToG I § 118

John Locke: Two Treatises of Government

§ 118. He that reads the story of Jacob and Esau, will find there was never any jurisdiction or authority, that either of them had over the other after their father’s death: They lived with the friendship and equality of brethren, neither Lord, neither slave to his brother; but independent each of other, were both heads of their distinct families, where they received no laws from one another, but lived separately, and were the roots out of which sprang two distinct people under two distinct governments.

This blessing then of Isaac, whereon our author would build the dominion of the elder brother, signifies no more, but what Rebecca had been told from God, Gen.XXV.23. Two nations are in thy womb, and two manner of people shall be separated from thy bowels, and the one people shall be stronger than the other people, and the elder shall serve the younger; and so Jacob blessed Judah, Gen.XLIX and gave him the scepter and dominion, from whence our author might have argued as well, that jurisdiction and dominion belongs to the third son over his brethren, as well as from this blessing of Isaac, that it belonged to Jacob:

Both these places contain only predictions of what should long after happen to their posterities, and not any declaration of the right of inheritance to dominion in either. And thus we have our author’s two great and only arguments to prove, that heirs are Lords over their brethren.

1. Because God tells Cain, Gen.IV., that however sin might set upon him, he ought or might be master of it: For the most learned interpreters understood the words of sin, and not of Abel, and give so strong reasons for it, that nothing can convincingly be inferred from so doubtful a text, to our author’s purpose.

2. Because in this of Gen.XXVII. Isaac foretells that the Israelites, the posterity of Jacob, should have dominion over the Edomites, the posterity of Esau; therefore says our author, heirs are lords of their brethren: I leave any one to judge of the conclusion.

§ 118. Wer die Erzählung von Jakob und Esau liest stellt fest, es hat nie eine Befugnis zur Rechtsprechung oder Autorität gegeben, die einer der beiden nach dem Tod des Vaters über den anderen gehabt haben könnte. Sie lebten in der Freundschaft und Gleichheit unter Brüdern, weder Herr noch Sklave des Bruders, sondern unabhängig voneinander. Beide Häupter ihrer unterschiedlichen Familien nahmen sie keine Gesetze voneinander an, sondern wohnten getrennt und wurden Wurzeln, aus denen zwei verschiedene Völker
mit zwei unterschiedlichen Regierungen hervorgingen.

Der Segen Isaaks, auf dem unser Autor zu gern die Herrschaft des älteren Bruders errichten würde, bestimmt nichts anderes als was Rebekka von Gott mitgeteilt worden war, Gen.XXV.28: Zwei Nationen sind in Deinem Leib und zweierlei Volksstämme werden hervorgehen aus Deinem Leib. Einer wird dem anderen überlegen sein und der Ältere wird dem Jüngeren dienen. So segnete Jakob Juda Gen.XLIX und gewährte ihm Zepter und Herrschaft. Woraus unser Autor ebenso gut hatte schließen können, Befugnis zur Rechtsprechung und Herrschaft über seine Geschwister gehörten dem dritten Sohn, wie er aus diesem Segen Isaaks schließt, sie gehörten Jakob. Beide Stellen enthalten lediglich Vorhersagen darüber, was sich lange nachher bei ihren Nachkommen ereignen würde. Keine von beiden enthielt die Festlegung eines Rechts, die Herrschaft zu erben. Die beiden bedeutenden und einzigen Argumente unseres Autors, einen Beweis für die Herrschaft von Erben über ihre Brüder zu liefern, sehen also so aus:

1. weil Gott in Gen.IV. von Kain verlangt, so sehr die Sünde ihn auch locke, er müsse sie meistern. Die Mehrheit der gelehrtesten Interpreten beziehen die Worte auf Sünde und nicht auf Abel. Sie liefern dafür so einleuchtende Gründe, dass für unseres Autors Zweck nichts Überzeugenderes aus einem so zweifelhaften Text geschlossen werden kann.

2. weil Isaak in Gen.XXVII voraussagt, die Israeliten als Nachkommen Jakobs würden über die Edomiter als Nachkommen Esaus herrschen. Deshalb, so schlussfolgert unser Autor, seien Erben Herren ihrer Brüder. Ich überlasse es jedem selbst über diesen Schluss zu urteilen.

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TToG I § 117

John Locke: Two Treatises of Government

§ 117. 2. Because this place, Gen.XXVII.29., brought by our author, concerns not at all the dominion of one brother over the other, nor the subjection of Esau to Jacob: For it is plain in the history, that Esau was never subject to Jacob, but lived apart in mount Seir, where he founded a distinct people and government, and was himself prince over them, as much as Jacob was in his own family.

This text, if considered, can never be understood of Esau himself, or the personal dominion of Jacob over him: For the words brethren and sons of thy mother, could not be used literally by Isaac, who knew Jacob had only one brother; and these words are so far from being true in a literal sense, or establishing any dominion in Jacob over Esau, that in the story we find the quite contrary, for Gen. XXXII Jacob several times calls Esau Lord, and himself his servant; and Gen.XXXIII he bowed himself seven times to the ground to Esau.

Whether Esau then were a subject and vassal (nay, as our author tells us, all subjects are slaves) to Jacob, and Jacob his sovereign prince by birth-right, I leave the reader to judge; and to believe if he ran, that these words of Isaac, be Lord over thy brethren, and let thy mother’s sons bow down to thee, confirmed Jacob in a sovereignty over Esau, upon the account of the birth-right he had got from him.

§ 117. …Zweitens betrifft die durch unseren Autor zitierte Stelle in Gen. XXVII.29. weder die volle Herrschaft des einen Bruders über den anderen, noch die Unterordnung Esaus unter Jakob. Aus der Geschichte ergibt sich klar: Esau war nie Jakob untergeordnet, sondern lebte abseits im Land Seir, wo er ein eigenes Volk und eine eigene Regierung gründete und dort ebenso Fürst war, wie Jakob in seiner Familie.

Der Text kann bei näherer Betrachtung nie auf Esau selbst oder auf die persönliche Herrschaft Jakobs über ihn bezogen werden. Die Worte Brüder und Deiner Mutter Kinder konnten von Isaak kaum buchstäblich gebraucht worden sein, der wusste, dass Jakob nur einen Bruder hatte. Zudem sind diese Worte im buchstäblichen Sinn so weit entfernt davon wahr zu sein, geschweige denn Jakob die Herrschaft über Esau zu gewähren, dass wir in der Erzählung genau Gegenteil finden. In Gen. XXXII nennt Jakob den Esau verschiedene Male Herr und sich selbst seinen Knecht.

In Gen. XXXIII neigte er sich vor ihm siebenmal zur Erde. Ob also Esau Untertan und Vasall Jakobs war, unser Autor behauptet ja alle Untertanen seien Sklaven, und Jakob ein souveräner Fürst durch das Geburtsrecht, überlasse ich dem Leser zu beurteilen.

Sofern er es kann soll er glauben, die Worte Isaaks: Sei Herr über Deine Brüder und Deiner Mutter Kinder sollen Dir zu Füssen fallen, hätte Jakob durch den Kauf des Geburtsrechts von Esau erlangt und ihn in der Souveränität über diesen bestätigt.

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TToG I § 115

§ 115. Thus, as under the law, the privilege of birth-right was nothing but a double portion: So we see that before Moses, in the patriarchs time, from whence our author pretends to take his model, there was no knowledge, no thought, that birth-right gave rule or empire, paternal or kingly authority, to anyone over his brethren. If this be not plain enough in the story of Isaac and Ishmael, he that will look into I.Chron.V.12., may read these words;

Reuben was the first-born; but forasmuch as he defiled his father’s bed, his birth-right, was given unto the sons of Joseph, the son of Israel: And the genealogy is not to be reckoned after the birth-right; for Judah prevailed above his brethren, and of him came the chief ruler; but the birth-right was Joseph’s. What this births-right was, Jacob blessing Joseph, Gen.XLVIII.22. telleth us in these words:

Moreover I have given thee one portion above thy brethren which I took out of the hand of the s with my sword and with my bow. Whereby it is not only plain, that the birthright was nothing but a double portion; but the text in Chronicles is express against our author’s doctrine, and shows that dominion was no part of the birth-right; for it tells us, that Joseph had the birth-right, but Judah the dominion. One would think our author were very fond of the very name of birth-right, when he brings this instance of Jacob and Esau, to prove that dominion belongs to the heir over his brethren.

§ 115. Das Privileg des Geburtsrechts bedeutete, wie das Gesetz es vorgab, nichts weiter als einen doppelten Anteil am Erbe. Vor Moses, in der Zeit der Patriarchen, von der unser Autor sein Modell zu nehmen vorgibt, wusste und dachte man nicht, Geburtsrecht könne irgendwem Regierungsmacht, Herrschaft, väterliche oder königliche Autorität über seine Brüder verleihen.

Wer das an Hand der Geschichte von Isaak und Jakob noch immer nicht verstanden hat, der möge I.Chr.V.12 zur Hand nehmen. Dort kann er folgendes lesen: Ruben war der erste Sohn, da er aber das Bett seines Vaters Bett entweihte, wurde sein Geburtsrecht den Kindern Josephs, des Sohnes Israels übertragen und er war nicht mehr durch Geburtsrecht privilegiert, da ein Stammbaum nicht nach Geburtsrecht geregelt werden muss. Juda, mächtigste seiner Brüder, erhielt die Herrschaft und Joseph fiel das Geburtsrecht zu.

Woraus dieses Geburtsrecht bestand, sagt uns der Segen Jakobs über Joseph Gen.XLVIII.22 in folgenden Worten: Ich habe Dir unter Ausschluss Deiner Brüder ein Stück Land gegeben, das ich mit meinem Schwert und Bogen den Amoritern aus der Hand genommen habe“. Daraus ergeben sich zwei Umstände: Das Geburtsrecht besteht im doppelten Anteil und der Text der Chroniken drückt gerade das Gegenteil von der
Lehre unseres Autors aus was beweist: Herrschaft bildet keinen Teil des Geburtsrechts.

Denn er berichtet uns, dass Joseph das Geburtsrecht, Juda aber die Herrschaft hatte. Man möchte meinen, unser Autor sei schon allein in den Begriff Geburtsrecht vernarrt gewesen, wenn er dieses Beispiel von Jakob und Esau anführt und damit beweisen will, Herrschaft über seine Brüder falle dem Erben zu, denn…

 

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TToG I § 113

John Locke: Two Treatises of Government

§ 113. It follows, p. 19., accordingly when Jacob bought his brothers birth-right, Isaac blessed him thus; Be Lord over thy brethren, and let the sons of thy mother bow before thee. Another instance, I take it, brought by our author to evince dominion due to birth-right, and an admirable one it is: For it must be no ordinary way of reasoning in a man, that is pleading for the natural power of Kings, and against all compact, to bring for proof of it, an example, where his own account of it founds all the right upon compact, and settles empire in the younger brother, unless buying and selling be no compact; for he tells us, when Jacob bought his brothers birth-right. But passing by that, let us consider the history itself, what use our author makes of it, and we shall find these following mistakes about it.

1. That our author reports this, as if Isaac had given Jacob this blessing, immediately upon his purchasing the birth-right; for he says, when Jacob bought, Isaac blessed him; which is plainly otherwise in the scripture: For it appears, there was a distance of time between, and if we will take the story in the order it lies, it must be no small distance; all Isaac’s sojourning in Gerar, and transactions with Abimelech, Gen.XXVI., coming between; Rebecca being then beautiful, and consequently young; but Isaac, when he blessed Jacob, was old and decrepit; and Esau also complains of Jacob, Gen.XXVII.36., that two times he had supplanted him; He took away my birth-right, says he, and behold now he hath taken away my blessing; words, that I think signify distance of time and difference of action.

2. Another mistake of our author’s is, that he supposes Isaac gave Jacob the blessing, and bid him be Lord over his brethren, because he had the birth-right; for our author brings this example to prove, that he that has the birthright, has thereby a right to be lord over his brethren. But it is also manifest by the text, that Isaac had no consideration of Jacob’s having bought the birth-right; for when he blessed him, he considered him not as Jacob, but took him for Esau. Nor did Esau understand any such connection between birth-right and the blessing; for he says: He hath supplanted me these two times, he took away my birth-right, and behold now he hath taken away my blessing: Whereas had the blessing, which was to be Lord over his brethren, belonged to the birth-right, Esau could not have complained of this second, as a cheat, Jacob having got nothing but what Esau had sold him, when he sold him his birth-right; so that it is plain, dominion, if these words signify it, was not understood to belong to the birth-right.

§ 113. Es folgt S. 19: Nachdem Jakob seines Bruders Erstgeborenenrecht gekauft hatte, segnete ihn Isaak und sprach: Sei ein Herr über Deine Brüder, und Deiner Mutter Kinder sollen Dir zu Füßen fallen. Ich nehme and, das soll ein weiteres Beispiel sein, welches unser Autor anführt, um die Herrschaft als aus Geburtsrecht hervorgehend zu beweisen. Ein herausragendes Beispiel! Für einen Mann, der für die naturgesetzliche Macht der Könige und jede Art von Vertrag hinter die Schranken verweist, ist es eine wahrhaft ungewöhnliche Art zu folgern: Indem er als Beweis ein Beispiel anführt, in welchem sein eigener Bericht das gesamte behandelte Recht auf einen Vertrag zurückführt und die Herrschaft auf den jüngeren Bruder überträgt. Es sei denn Kauf und Verkauf seinen kein Vertrag, wenn er uns wissen lässt: Als Jakob seines Bruders Geburtsrecht kaufte.

Das aber nur am Rande. Betrachten wir die Geschichte selbst und wie unser Autor sie interpretiert, werden uns folgende Irrtümer auffallen:

1. Unser Autor stellt die Sache dar, als hätte Isaak Jakob diesen Segen unmittelbar nach seinem Kauf des Geburtsrechts gegeben. Er schreibt: Als Jakob gekauft, segnete ihn Isaak. In der Bibel verhält sich das offenkundig anders. Aus dem Text geht klar hervor, dass eine Zeitspanne dazwischen lag.

Halten wir uns an den Verlauf der Erzählung, wie er überliefert ist, kann das kein kurzer Zeitraum gewesen sein. Der gesamte Aufenthalt Isaaks in Gerar und die Verhandlungen mit Abimelech, Gen.XXVI, fallen in diese Zeit; Rebekka war damals schön und musste folglich noch jung gewesen sein. Isaak aber war alt und gebrechlich, als er Jakob segnete. Esau beklagt sich, Jakob ihn zweimal betrogen: Meine Geburtsrecht hat er schon. Und jetzt, schau an, nimmt er auch meinen Segen. Gen.XXVII.36. Ich glaube diese Worte deuten zeitlichen Abstand und Verschiedenheit der Handlungen an.

2. Irrtum Nr. Zwei unseres Autors besteht in der Annahme, Isaak habe Jakob seinen Segen gegeben und ihm aufgetragen, Herr zu sein über seine Brüder zu sein, da er das Geburtsrecht erworben hatte. Für unseren Autor beweist dieses Beispiel: Wer das Geburtsrecht hat, sei dadurch automatisch berechtigt Herr über sein Brüder zu sein. Aus dem Text aber geht klar hervor, dass Isaak auf Jakobs Kauf des Geburtsrechts keine Rücksicht nahm. Als er ihn segnete, merkte er nicht, es war Jakob, sondern er hielt ihn für Esau. Auch Esau dachte nicht an einen Zusammenhang zwischen Geburtsrecht und Segen. Er sagt: Er hat mich nun zweimal hintergangen. Mein Geburtsrecht hat er schon. Schau, jetzt stiehlt mir noch meinen Segen. War der Segen Herr über seine Brüder zu sein, Teil des Geburtsrechts, hätte Esau keinen Anlass gehabt, sich über den zweiten Betrug zu beklagen. Jakob hätte sich dadurch nichts anderes unter den Nagel gerissen, als was Esau ohnehin an ihn veräußert hatte, als er ihm das Geburtsrecht verkaufte. Damit muss klar sein, falls diese Worte überhaupt so gemeint waren: Herrschaft kann kein Bestandteil des Geburtsrechts sein.

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