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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 80, Absatz 80,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 80, Absatz 80,

“Thirdly this doctrine making no provision at all for such as are scrupulous and tender supposes the same pleasure of faith in all.” (Quotation Bagshaw)

This inconvenience was touched at above, page 4, and generally this plea of scandal and offence is made use of by all sorts of men as a sufficient reason against whatever suits not with their humor, who cannot but be well pleased to find themselves always furnished with this argument against whatever cannot gain their approbation, and to think anything unlawful and ought to be removed because they dislike it.

This is an inconvenience that Christ himself and his doctrine could not escape, this cornerstone which was a sure footing to some, was also a stumbling block whereat many stumbled and fell and were broken in Israel. Were offences arguments against anything, I know not who might not clap on a render conscience and therewith sufficiently arm himself against all the injunctions of the magistrate, and no law could lay hold on him without encroaching on this law of charity and his just freedom.

How far we ought to part with our own liberty to gratify another’s scruple is a question full of niceness and difficulty. But this I dare say, that of what value soever the inward and private peace of a Christian be, it ought not to be purchased at the settled and public peace of the commonwealth, especially where it will not remove the offence and only cast the scandal on the other side and disturb the peace of the contrary persuasion, since some men will be as much offended at the magistrate’s forbearance as others at his injunctions and be as much scandalized to see a hat on in the public worship as others a surplice.

“Drittens sorgt diese Lehre keineswegs dafür, dass gewissenhafte und hingebungsvolle Menschen gleichermaßen zur freudigen Ausübung ihres Glaubens kommen.“ (Zitat Bagshaw)

Diese Unannehmbarkeit wurde bereits weiter oben, Seite 4, angesprochen. Es handelt sich um einen generellen Vorwurf zum Zweck der Skandalisierung und Attacke, den alle möglichen Menschen als ausreichenden Anlass gegen alles anführen, was ihrem Gemüt zuwiderläuft. Jene, die dennoch nie zufrieden sein können, selbst wenn dieses Standardargument als Wundermittel gegen egal alles, was gerade nicht ihre Zustimmung findet, stets zur Hand ist, und denen es vollkommen ausreicht, egal was nicht zu mögen, um es
als unrechtmäßig zu diffamieren und dessen Abschaffung zu verlangen.

Dieser Unannehmbarkeit kann noch nicht mal Jesus Christus höchstpersönlich samt seiner Lehre entrinnen, denn dieser Eckstein, der einigen als sichere Basis gilt, geriet ebenso zum Stolperstein, über den viele im alten Israel zu Fall kamen, zu Boden gingen und daran zerbrachen. Wären Beleidigungen bereits hinreichende Argumente gegen was auch immer, dann könnte ich mir nichts mehr vorstellen oder wissen, dann kennte ich keinen, der nicht auf sein fest gefügtes Gewissen pochen und sich damit ausreichend gegen jegliche Verfügung der Obrigkeit wappnen würde. Dann könnte ihn keinerlei Gesetz je in Anspruch nehmen, ohne in jenes Gesetz der Barmherzigkeit und seines rechtmäßigen Freiraums einzugreifen.

Wie weit wir unsere eigene Freiheit einschränken sollten, um den Skrupeln eines Anderen Rechnung zu tragen, ist eine Frage größter Finesse und Schwierigkeit. Doch ich wage zu behaupten, egal was auch immer innerlicher und privater Seelenfriede einem Christen wert sein mag, darf er jedoch niemals auf Rechnung eines gefestigten, öffentlichen Friedens des Gemeinwesens eingekauft werden. Ganz besonders dann nicht, wenn die ehrenrührende Ursache damit nicht beseitigt, sondern nur boshafte Skandalbehaftung über der gegnerischen Seite ausgegossen und damit der Seelenfrieden einer entgegengesetzten Auffassung bedrängt wird. Dies gilt, seit einige Menschen sich durch die Toleranz der Obrigkeit genauso beleidigt fühlen wie andere durch dessen Verfügungen und seit sie jedes Mal einen öffentlichen Skandal daraus machen, wenn jemand bei einem öffentlichen Gottesdienst einen Hut trägt oder ein Anderer ein Chorhemd.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 79, Absatz 79,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 79, Absatz 79,

“Whereas the imposer only drives at and improves the latter (viz: splendor) but of the former (viz: spirit) is altogether secure and careless as is evident in those places where conformity is most strictly practiced.” (Quotation Bagshaw)

The imposer carries his religion as far as he can, and being not able to reach beyond the outside he must necessarily stop there, neither his commission nor power extending any farther, but that he is secure and careless of an inward purity, that he doth not wish and pray for that too, is a very severe censure. The miscarriages of those where uniformity is most strictly practiced are no more to be imputed to his law than the formality of the Jews to the ceremonial.

As long as the greatest part of men shall be the worst, and outward profession shall be more easy and cheaper than inward conversion, it will be no more wonder to find want of spirit with splendor, formality under uniformity, than ambition and faction, pride and hypocrisy under a toleration, and generally want of sincerity in all professions. And ‚tis not to be doubted that many may find admittance in a church as well as conventicle here who will scarce get admittance into heaven hereafter.

„Wohingegen der Verfügende lediglich auf Letzteres (Prunk, Blendwerk) Wert legt, sich ob der Mühe um Ersteres (Geist) insgesamt abgeschirmt und unbesorgt zeigt, wie es an den Orten klar ersichtlich ist, an denen Konformität so streng wie möglich gehandhabt wird.“ (Zitat Bagshaw)

Der Verfügende treibt seine Religion so weit voran, als er kann. Da er allerdings nicht in der Lage ist, über das äußerliche hinaus wirken zu können, muss er notwendigerweise dort einhalten, da weder sein Auftrag noch seine Macht weiter reichen. Dass er sich aber ob der Mühe um innere Reinheit abgeschirmt und unbesorgt zeigt, dass er diese gar nicht wünscht und auch nicht dafür betet, ist ein sehr schwerwiegender Vorwurf. Das Fehlverhalten derer, bei denen die Uniformität am strengsten gehandhabt wird, kann dem Gesetz der Obrigkeit auch nicht weitergehend angelastet werden, als der Formalismus der Juden deren Zeremonialrecht.

Solange der allergrößte Teil der Menschheit zugleich der allerverwerflichste ist, solange äußerliche Zurschaustellung des Bekenntnisses deutlich einfacher und billiger zu haben ist, als innere Bekehrung, muss sich niemand weiter wundern, allen Bedarf an Geist mit Prunk, Förmlichkeit mit Gleichförmigkeit, Ehrgeiz mit Aufruhr, Stolz mit Heuchelei unter einer toleranten Haltung gepaart zu sehen. Wobei es generell an Ernsthaftigkeit bei allen Bekenntnissen mangelt. Es darf keineswegs bezweifelt werden, dass sehr viele im Diesseits Zugang zu einer Kirche oder Sekte finden, die im Jenseits kaum Chance haben, den Himmel zu betreten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 63, Absatz 63,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 63, Absatz 63,

After a large consideration of the circumstances of the decree and a discourse of the particulars contained in it‘ he thus closes: “Hence I conclude for persons 1. Who have no such authority,” the magistrate may have another authority and that sufficient though not such; as I have above proved. “2. In things much more indifferent”; those were not then under the Obligation of any law and therefore as much in their own nature indifferent as any. “3. And where the necessity of conforming is nothing near so pressing”; the lawmaker alone is the judge of that necessity and its urgency in those laws that he establishes and therefore from thence we can take no rise to question the equity of his injunctions.

“For such I say to take upon themselves an arbitrary and an imposing power is altogether unwarrantable and therefore sinful.” It is not requisite he should have such an authority as the Apostles had. Then all our laws must be necessarily the dictates of the spirit of God, nor could the magistrate appoint so much as a fast or determine any indifferent thing without a special revelation. It suffices if he have any authority at all nor is it requisite he should make known the reasons of his edicts, ‚tis enough if he himself be satisfied of them.

Indeed should anyone without authority impose on others he might well be ranked with the greatest offenders and expect the sentence of the law as well as our author’s censure to lay hold upon him, but the case is far otherwise with the magistrate, whose authority I have proved already.

Or should anyone make use of the lawful authority he hath needlessly to burden his subjects, and without a necessity appearing to him sport himself with the liberties of his brethren, and confine them narrowly in the use of indifferent things, he would not perhaps be innocent and though he should not be liable to the censures of men, yet would not escape the tribunal of God. However, this would not discharge our obedience. And I think ‚tis no paradox to affirm that subjects may be obliged to obey those laws which it may be sinful for the magistrate to enact.

Nach ausschweifender Erwägung der Umstände des Erlasses und einer Erörterung der enthaltenen Einzelheiten schließt er so: „Daher schließe ich bezüglich Personen 1. Die eine solche Autorität nicht haben,“ – die Obrigkeit mag zwar über eine anders gelagerte und dazu ausreichende Autorität verfügen, wie ich nachgewiesen habe – , „2. Bezüglich noch deutlich unbedeutenderer oder unbestimmterer Angelegenheiten,“ – derartige unterlägen dann ja keiner Verbindlichkeit irgendeines Gesetzes und wären deshalb bezüglich ihrer eigenen Natur genauso unbedeutend oder unbestimmt, wie es nur vorstellbar ist – „3. Und bei denen die Notwendigkeit der Konformität keineswegs so dringlich ist,“ – ganz allein der Gesetzgeber beurteilt Notwendigkeit und Dringlichkeit all jener Gesetze die er durchsetzt und deshalb können wir aus dieser Grundlage keinerlei Anlass gewinnen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügungen in Frage zu stellen.

“So eine Obrigkeit, behaupte ich, zieht willkürliche Macht zu Verfügungen an sich, die insgesamt unverantwortlich und deshalb sündhaft sind.“ Es besteht kein Erfordernis für sie, eine Autorität innezuhaben, wie sie die Apostel hatten. Denn dann müssten alle unsere Gesetze notwendigerweise einem Diktat des Geistes Gottes entspringen und eine Obrigkeit könnte noch nicht einmal wenigstens eine Fastenzeit festlegen, geschweige denn irgendeine andere unbestimmte Angelegenheit ohne eigens dazu eine gesonderte Offenbarung zu erfahren. Es reichte vollkommen aus, wenn sie allgemein Autorität innehatte und war keineswegs erforderlich, eigens die Gründe für ihre Erlasse bekannt zu geben, da es genügte, wenn sie selbst diesbezüglich zufrieden war.

In der Tat darf ein jeder, der es wagt ohne Autorität über andere zu verfügen, an den größten Übeltätern gemessen werden und mit der Verurteilung durch die Justiz rechnen, genauso wie ihm unseres Autors Rüge anhaften wird. Bei der Obrigkeit, deren Autorität ich längst nachgewiesen habe, liegt der Fall jedoch vollkommen anders.

Oder sollte gar jemand seine rechtmäßig gewährte Autorität missbrauchen, um anlasslos seine Untergeordneten zu gängeln und ohne wenigstens für ihn klar ersichtliche Notwendigkeit mit den Freiheiten seiner Glaubensbrüder Spielchen treiben und sie zu spießigen und kleinkarierten Ausübungsformen in den unbestimmten Angelegenheiten vergattern, dann wäre er zwar nicht zufällig unschuldig und deshalb dem Urteil der Menschen nicht verantwortlich, dem Strafgericht Gottes entkäme er jedoch nicht. Wie auch immer kann uns das nicht von unserem Gehorsam freistellen. Ich für meinen Teil vermag keinerlei Paradoxon darin zu erblicken, dass Staatsbürger verpflichtet sein sollten, alle Gesetze zu achten, die in Kraft zu setzen der Obrigkeit sinnvoll erschien.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 62, Absatz 62,

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Tract I, Section 62, Absatz 62,

2. I answer against what he here contends for that those things enjoined to the Churches by the synod excepting only fornication were not in themselves necessary as appears, (i) because no law then in force commanded them since; the positive moral law of God nowhere mentions them but only the same ceremonial law which was now abolished.

Indeed eating of blood was forbidden Noah which precept our author thinks is still obligatory to all his posterity, though contrary to the doctrine of St Paul, I.Cor.8, concerning things offered to idols, and Romans 14.14 where he clears the doubt concerning them all, ‚I know and am persuaded by the Lord Jesus that there is nothing unclean of itself but to him that esteems it‘, and v. 20, ‚all things‘ indeed ‚are pure ‚, i.e., defile not the eater but are indifferent in their use.

And St Paul, I.Timo.4, calls the commanding to abstain from meats the doctrine of devils, giving the reason, ‚for every creature of God is good and nothing to be refused if it be received with thanks­ giving‘. The same is also clear from I.Cor.10.27.

“The Apostles‘ scope was to ease and free not tie up their brethren.” ‚Twas indeed here as in all other places where it came into question the Apostles‘ intention to enlarge converts from a subjection to the ceremonial law; but whatever was the reason ‚tis certain they did tie up their brethren by those injunctions in things that were in themselves most of them indifferent – if St Paul’s judgment be to be taken before our author’s.

2. Es beliebt mir auf das, was er hier vorträgt, zu antworten: Jene Gegebenheiten nämlich, die den Pfarrgemeinden aufgetragen wurden, abgesehen einzig vom Verbot der Unzucht durch die Synode, waren für sich gesehen keineswegs so notwendig wie es scheint. Zum einen, weil kein zu dieser Zeit verbindliches Gesetz danach verlangte. Die von Gott gesetzlich festgelegten Regeln der Moral erwähnen sie nicht, höchstens das besagte Zeremonialrecht, welches aber bereits aufgehoben war.

Tatsächlich war Noah der Verzehr von Blut verboten und unser Autor denkt, das diesbezügliche Gebot sei für alle dessen Nachkommen noch immer verpflichtend. Und das im Gegensatz zur Lehre des Paulus, I.Cor.8, betreffend alles, was Götzen geopfert wird, und in Römer 14.14, wo er den Zweifel ausräumt, der sie alle befallen hatte, ‚Ich weiß und bin vollkommen überzeugt durch Jesus Christus den Herrn: Es gibt nichts, was aus sich selbst heraus unrein wäre, abgesehen für den, der es warum auch immer dafür hält‘, und weiter in 20, ‚alle Dinge sind‘ in der Tat ‚rein‘. Damit ist gemeint: Sie verunreinigen den Essenden nicht, da ihr Gebrauch unbestimmt ist.

Paulus nennt in I.Timo.4 die Anordnung, auf bestimmte Speisen zu verzichten, eine Lehre des Teufels und nennt als Grund: ‚Jedes Geschöpf Gottes ist seine Gabe und nichts muss zurückgewiesen werden, solange es unter Danksagung empfangen wurde.‘ Das wird ebenfalls aus I.Cor.10.27 deutlich.

„Der Fokus der Apostel bestand darin, ihre Glaubensbrüder zu entlasten und zu befreien.“ Und tatsächlich hatten die Apostel hier und überall, wo diese Frage auftauchte, die grundsätzliche Absicht, die Konvertiten weitestgehend von der Unterordnung unter das zeremonielle Recht frei gestellt. Doch aus welchem Grund auch immer: Es ist dennoch gewiss, dass sie ihre Glaubensbrüder mittels derartiger Verfügungen in Angelegenheiten verpflichteten, die für sich gesehen unbestimmt und zumeist unbedeutend waren. Vorausgesetzt, wir ziehen das Urteil des Heiligen Paulus dem unseres Autors vor.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 53, Absatz 53,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 53, Absatz 53,

“And Christ leaves two unanswerable arguments which are of equal validity in things of the same nature as, first, that this was not a plant of his father’s planting and therefore it should be rooted up; from whence, I gather this rule, that when once human inventions become impositions and lay a necessary upon that which God hath left free, then may we lawfully reject them as plants of man’s setting and not of God’s owning.” (Quotation Bagshaw)

In arguments drawn from examples the condition of the persons and nature of things ought well to agree, but in this case they are all far different. The Elders, though perhaps as our author says the Sanhedrin126, 172 and so their rulers, yet did not impose these as lawmakers but pretended only to be the conveyors of the law of God by a tradition as sacred as any written precepts, whereas the magistrate urges his decrees in indifferent things as no otherwise binding than by virtue of his own authority as having the same original and obligation with all his other laws.

The things there were prohibited traditions, for to urge anything as the law of God and a divine rule of his worship was clear against those positive commands of God in Deuteronomy, but here they are things free and indifferent so that what Christ here so sharply reproves was the hypocrisy of the teachers not the authority of lawmakers their prohibited traditions not any impositions in indifferent things.

From whence may be gathered this rule and no other; that when human inventions are pretended to be of divine original and imposed as such contrary to the positive commands of God and lay a dogmatical and divine necessity upon that which God hath left free (his deductions must stand so or else they will be besides the premisses, and then he may infer that) then we may lawfully reject them as plants of man’s setting and not of God’s owning.

„So hinterlässt Jesus Christus zwei unbeantwortbare Argumente identischer Validität in Angelegenheiten gleicher Natur, erstens, es handelte sich um keine Pflanze aus den Pflanzungen seines Vaters und deshalb sei es zu entwurzeln. Aus diesem Umstand gewinne ich die Regel, sobald menschliche Erfindungen zu Verfügungen werden und als Notwendigkeit auferlegt werden, wo Gott freien Raum gelassen hat, dann dürfen wir rechtmäßig diese als Gewächse menschlicher Aussaat statt göttlicher Provenienz zurückweisen,“
(Zitat Bagshaw)

Bei Argumenten, die aus Beispielen gewonnen werden, sollten die Bedingungen für die Personen wie die Natur der Dinge gut übereinstimmen, was aber in diesem Fall vollkommen anders ist. Die Ahnen, die unser Autor vielleicht als Sanhedrin126, 172 und damit als ihre Herrscher bezeichnet, haben die strittigen Vorschriften dennoch nicht in ihrer Rolle als Gesetzgeber erlassen, sondern behaupteten lediglich, auf Grund einer Tradition, die ebenso heilig wäre wie irgendwelche schriftlichen Vorgaben, die Ausführenden des göttlichen Gesetzes zu sein, während die Obrigkeit ihre Dekrete bezüglich unbestimmter Dinge lediglich auf Grund ihrer eigenen Autorität als verbindlich ansieht, da sie den gleichen Ursprung und die gleiche Verpflichtungskraft gemeinsam mit allen anderen Gesetzen hätten.

Bei diesen Gegebenheiten handelte es sich um verbotene Traditionen, und dabei darauf zu drängen, es handle sich um das Gesetz Gottes und eine göttliche Regelung seiner Huldigung, verstieß eindeutig gegen eben die als verbindlich bekräftigten Anordnungen Gottes im Deuteronomium. Hier aber liegen freie und unbestimmte Gegebenheiten vor, weswegen das, was Christus hier so scharf maßregelt, die Scheinheiligkeit, Heuchelei und Verlogenheit der Gelehrten darstellte und gerade keine Autorität eines Gesetzgebers und ihre verbotenen Traditionen keineswegs irgendwelche Verfügungen über unbestimmte Dinge.

Daraus darf folgende Regel und keine andere abgeleitet werden: Wenn von menschlichen Erfindungen nachweisbar behauptet wird, sie wären göttlichen Ursprungs und als solche im Gegensatz zu den bestätigten Anordnungen Gottes verfügt, und wenn sie dabei dogmatische und göttliche Notwendigkeit in Bezug auf das vorspiegeln, was Gott frei verfügbar belassen hat (des Autors Schlussfolgerungen müssen dahin führen, andernfalls befänden sie sich außerhalb seiner eigenen Prämissen und dann müßte er eben darauf schließen), dann dürfen wir sie rechtmäßig als Blüten menschlicher Aussaat statt aus Gottes Garten zurückweisen

126https://en.wikipedia.org/wiki/Sanhedrin
127https://de.wikipedia.org/wiki/Synhedrion
127https://en.wikipedia.org/wiki/Synedrion

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 49, Absatz 49,

John Locke: Two Tracts on Government

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Tract I, Section 49, Absatz 49,

“You that are strong bear with the infirmities of the weak – whereas this practice will be so far from easing the burdens of the weak, that if men are at all scrupulous, it only lays more load upon them” (Quotation Bagshaw). What was meant by imposing or burdening the conscience I showed but now. But this text relating to scandal, which the author makes one of his arguments will be there more fitly spoken to, I shall here only say that bear with the infirmities signifies no more than not despise in the beginning of the foregoing chapter, and so is a rule to private Christians not to slight or undervalue those their brethren who being weak in the faith, i.e.: Not so fully informed and satisfied of the extent of their Christian liberty, scruple at matters indifferent, and are ready, as they are there described, to judge those that allow and practice them; and this a magistrate may do whilst he makes laws for their observance, he may pity those whom he punishes, nor in his thoughts condemn them because not so strong in the faith as others.

So that “this kind of rigor is not utterly inconsistent” as our author would persuade us with the rules of Christian charity, prescribed in this place, “which no Christian magistrate ought to think himself absolved from. Since though as magistrate he hath a power in civil things; yet as a Christian he ought to have a care that in things of spiritual concernment he grieves not the minds of any, who are upon that relation not his subjects so much as his brethren.” (Quotation Bagshaw)

If outward indifferent things be things of spiritual concernment I wish our author would do us the courtesy to show us the bounds of each and tell us where civil things end and spiritual begin. Is a courteous saluting, a friendly compellation, a decency of habit according to the fashion of the place, and indeed subjection to the civil magistrate, civil things, and these by many are made matters of conscience and there is no action so indifferent which a scrupulous conscience will not fetch in with some consequence from Scripture and make of spiritual concernment, and if nothing else will scandal at least shall reach him.

‚Tis true a Christian magistrate ought to deal tenderly with weak Christians, but must not so attend the infirmities and indulge the distempers of some few dissatisfied as to neglect the peace and safety of the whole.

The Christian magistrate is a brother to his fellow Christians and so may pity and bear with them but he is also their magistrate and must command and govern them, and if it be certain that to prescribe to the scrupulous be against this Scripture and be to lay load upon the weak, he will find it impossible not to offend, and burden a great part, some being as conscientiously earnest for conformity as others for liberty, and a law for toleration would as much offend their consciences as of limitation others. The magistrate he confessed may bound not abridge their liberty, a sentence very difficult to be understood and hard to be put into other words.

“Ihr, die ihr stark seid, tragt mit an den Lasten der Schwachen – wobei diese Praxis sehr weit weg davon sein würde, die Lasten der Schwachen zu erleichtern. Falls die Menschen überhaupt Skrupel haben sollten, wird sie ihnen nur noch mehr aufbürden.“
(Zitat Bagshaw).

Was mit Verfügung oder Belastung des Gewissens gemeint war, habe ich soeben gezeigt. Da sich dieser Text jedoch auf den Skandal bezieht, woraus sich der Autor eines seiner Argumente bastelt, wird darüber andernorts noch in passender Weise zu sprechen sein. Hier will ich mich damit begnügen klar zu machen, die Formel „die Schwächen mit zu tragen“ bedeutet nicht mehr, als anfangs des vorangegangenen Kapitels das „nicht schmähen“. Eben deshalb gilt als Regel im Privaten unter Christen, ihre Glaubensbrüder nicht zu kränken oder zu erniedrigen, weil sie schwach im Glauben sind. Damit ist gemeint:

Sie sind bezüglich der Reichweite ihrer Freiheit als Christen weder wirklich sattelfest noch gut informiert, haben wegen der unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten Gewissensbisse und sind nur zu bereit, so wie sie dort beschrieben werden, über jene zu urteilen, die solche gestatten und ausführen. Die Handlungsfreiheit einer Obrigkeit besteht darin, verbindliche Gesetze über deren Ausübung zu erlassen. Sie kann diejenigen bedauern, die sie bestraft, darf sie dabei aber keineswegs in Gedanken verurteilen, nur weil sie nicht so stark im Glauben sind wie andere.

Wie unser Autor uns mittels der Regeln christlicher Barmherzigkeit gern überzeugen möchte, wie an dieser Stelle vorgeschrieben „ist diese Art der Strenge nicht vollkommen mit eben jenen Regeln unvereinbar, von denen sich keine christliche Obrigkeit je freigestellt zu sein glaubt. Denn als Obrigkeit hat sie zwar Macht in staatsbürgerlichen Angelegenheiten. Als Christen jedoch sollten sie dafür sorgen, dass sie bezüglich aller spirituellen Gegebenheiten nicht die Seelen eines einzigen kränken, der in dieser Hinsicht weder ihr Untergeordneter noch ihr Glaubensbruder ist.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern äußerliche unbestimmte und nebensächliche Angelegenheiten wirklich Angelegenheiten spiritueller Befindlichkeit sein sollten, wünschte ich, unser Autor würde uns die Höflichkeit erweisen, uns für jede einzelne deren Grenzen nachzuweisen und uns klar zu erläutern, wo die staatsbürgerlichen Gegebenheiten enden und die geistigen beginnen. Sind höfliche Formen zu grüßen, freundlicher Nachdruck, Schicklichkeit der Bekleidung gemäß der lokalen Mode und tatsächliche Unterordnung unter die bürgerliche Obrigkeit nicht etwa staatsbürgerliche Angelegenheiten und handelt sich bei vielen Leuten dabei nicht etwa um Herausforderungen für ihr Gewissen? Es gibt dabei keine wirklich unbestimmte und unbedeutende Handlung, derer sich ein pedantisch gewissenhafter Geist nicht umgehend und nachhaltig mittels Belegen aus der Heiligen Schrift bemächtigen könnte, um daraus eine spirituelle Bewandtnis zu konstruieren, und die, selbst wenn damit nichts aufzubauschen ist, zumindest ihn bekannt macht.

Stimmt. Eine christliche Obrigkeit sollte sorgfältig mit schwachen Christen umgehen. Dennoch sollte sie sich keinesfalls derer Glaubensschwächen annehmen und der Griesgrämigkeit einiger weniger Unzufriedener nachgeben, damit sie dabei Frieden und Sicherheit aller nicht vernachlässigt.

Die Mitglieder der christlichen Obrigkeit sind gleichzeitig Glaubensbrüder ihrer Mitchristen, dürfen deshalb mit ihnen leiden und alle Lasten mittragen, und sind deren Obrigkeit, haben sie zu verwalten und zu regieren. Wäre es sicher, Vorschriften entgegen Gewissensnöte einiger zu erlassen, verstieße gegen dieses Gebot der Heiligen Schrift und bedeute, den Schwachen unrechtmäßig Lasten aufzuerlegen, dann würde sie es unmöglich vermeiden können, zu beleidigen oder einen Großteil zu belasten, da etlichen ihre Konformität eine ebenso ernsthafte Angelegenheit ist, wie vielen anderen ihre Freiheit, und ein Recht auf Toleranz würde deren Gewissen ebenso belasten wie eines der Einschränkung das der anderen. Die Obrigkeit, so gesteht der Autor zu, darf deren Freiheit begrenzen, aber nicht verringern. Diesen Satz zu verstehen oder in alternative Worte zu kleiden ist mehr als eine Herausforderung.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 23, Absatz 23,

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John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 23, Absatz 23,

For first: From the end and intention of penalties and force especially in matters of religion, which are designed only to work obedience, outward violence being never to be applied but when there is hopes it may bend the dissenter to a submission and compliance.

But the understanding and assent (whereof God hath reserved the disposure to himself, and not so much as entrusted man a liberty at pleasure to believe or reject) being not to be wrought upon, by force a magistrate would in vain assault that part of man which owes no homage to his authority, or endeavor to establish his religion by those ways which would only increase an aversion and make enemies rather than proselytes.

But in things of indifference it is far otherwise, which depending freely upon the choice of the doer will be entertained or neglected proportionally as the law shall annex rewards or punishments to them, and the magistrate may expect to find those laws obeyed which demand not any performance above the power of the subject, so that though it be true that severity loses its end which is to remove the offence not the man (and is therefore not to be made use of) when it is employed to plant religion, which cannot be wrought into the hearts of men by any other power but that of its first Author, nor any other way than what he hath prescribed, yet it is able to reach the external and indifferent actions of men, and may in them be applied with success enough.

And though the magistrate ought not to torture poor creatures whom he hath no hopes to amend, and so to discredit and abuse punishments, the great instruments of government and remedies of disorders, as to set them upon impossibilities where they are sure to be ineffectual, yet this doth no way tie up his hands from prosecuting those faults which may be thereby amended.

‚Twould be tyranny in a father to whip a child, because his apprehensions were less quick, or his sight not so clear, or the lineaments of his face perhaps not so like his own as the rest of his brethren, who yet with equity enough might chastise the disobedience of his actions, and take this way to reclaim his willful disorders. To conclude, rigor which cannot work an internal persuasion may notwithstanding an outward conformity, all that is here required, and may be as necessary in the one as useless in the other.

Zum Ersten: Aus Sinn und Absicht von Bestrafung und physischer Gewalt in religiösen Angelegenheiten, die einzig beabsichtigen, Gehorsam zu erwirken, darf physische Gewalt von Außen niemals angewandt werden, es sei denn es bestehe Hoffnung, sie würde den Dissidenten an die Leine von Unterordnung und Fügsamkeit legen.

Da aber Verstehen und Zustimmung (Dinge, deren Verfügung sich Gott vorbehalten hat, statt auch nur ein wenig davon den Menschen zum frei verfügbaren Wohlgefallen des Glaubens oder Ablehnens zu überlassen) nicht vorgeschrieben werden können, würde eine Obrigkeit mittels physischer Gewalt vergeblich diesen Bereich des Menschen attackieren, der schließlich seiner Autorität keinerlei Ehrfurcht schuldet.

Oder sie würde durch den Versuch, ihre bevorzugte Religion auf derlei Wegen durchzusetzen lediglich die Abneigung vergrößern und Feinde erschaffen statt Bekehrter. Bei den unbedeutenden Angelegenheiten dagegen ist es weitgehend anders. Da sie von der freizügigen Wahl des Akteurs abhängen, werden sie in gewisser Verhältnismäßigkeit entweder unternommen oder vermieden, je nachdem ob das Gesetz sie mit Belohnung oder Strafen bedenkt.

Die Obrigkeit darf erwarten, alle Gesetze beachtet zu finden, die keine über die Möglichkeiten der Untergeordneten hinausgehende Anstrengung verlangen. Dergestalt würde ansonsten wahr, dass Strenge ihren Zweck verfehlt, der darin besteht die Verfehlung zu beseitigen und nicht den Delinquenten (weswegen sie gar nicht erst zur Anwendung kommen soll), sobald sie dafür verwendet wird, ein Glaubensbekenntnis zu implantieren, welches ohnehin durch keine andere Macht in die Herzen der Menschen geschrieben werden kann, als der seines ersten Verfassers oder auf anderem Weg, als er ihn vorgeschrieben hat.

Trotz allem ist Strenge in der Lage die äußeren wie nebensächlichen Handlungen der Menschen zu beeinflussen und mag deshalb dort mit hinreichend Erfolg angewandt werden. Deswegen hat die Obrigkeit aber gefälligst keine armen Geschöpfe zu quälen, denen sie keine Hoffnung auf Verbesserung ihrer Lage machen kann. Sie würde auf diese Weise nur ihre Mittel der Bestrafung missbrauchen und entwerten, die wesentlichen Instrumente für Regierungen und Heilmittel gegen Chaos, statt auf Unmöglichkeiten gerade da zu setzen, wo diese mit Sicherheit unwirksam sind.

Nichtsdestotrotz hindert diese Erkenntnis der Obrigkeit Hände keineswegs, um eben die Verfehlungen zu verfolgen, die durch ihre Tätigkeit verbessert werden können.
Ein Vater, der sein Kind auspeitschte, weil es langsamer begreift, weil es schlechter sieht oder weil seine Gesichtszüge ihm womöglich weniger gleichen als die seiner Brüder, wäre ein Tyrann. Trotzdem wäre es angemessen genug, wenn er den Ungehorsam seiner Handlungen züchtigt und diesen Weg wählen würde, um es von mutwilliger Unbotmäßigkeit abzubringen.

Um das abzuschließen: Strenge, die niemals eine innere Überzeugung umarbeiten kann, vermag nichtsdestotrotz eine äußerliche Konformität zu bewirken und ist anzunehmender Weise im einen Fall so notwendig wie im anderen unnütz.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 18, Absatz 18,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 18, Absatz 18,

V. That supposing man naturally owner of an entire liberty, and so much master of himself as to owe no subjection to any other but God alone (which is the freest condition we can fancy him in), it is yet the unalterable condition of society and government that every particular man must unavoidably part with this right to his liberty and entrust the magistrate* with as full a power over all his actions as he himself hath, it being otherwise impossible that anyone should be subject to the commands of another who retains the free disposure of himself, and is master of an equal liberty.

Nor do men, as some fondly conceive, enjoy any greater share of this freedom in a pure commonwealth, if anywhere to be found, than in an absolute monarchy, the same arbitrary power being there in the assembly (which acts like one person) as in a monarch, wherein each particular man hath no more power (bating the inconsiderable addition of his single vote) of himself to make new or dispute old laws than in a monarchy; all he can do (which is no more than Kings allow petitioners) is to persuade the majority which is the monarch.

V. Vorauszusetzen, der Mensch sei Inhaber einer umfassenden Freiheit und dabei so sehr Herr seiner selbst, dass er niemandem sonst Unterordnung schuldet als Gott allein (worin der allfreieste Zustand besteht, den wir uns für ihn vorstellen können), ist dabei die unabänderliche Vorbedingung von Gesellschaft und Regentschaft, dass jeder einzelne Mensch sich unvermeidbar dieses Rechts auf seine Freiheit begeben musste und die Obrigkeit vollumfänglich mit all der Macht über seinen Handlungsweise ausstatten musste, die er selbst hatte. Ansonsten wäre es geradewegs unmöglich, dass irgendjemand den Anordnungen eines anderen untergeordnet wäre, solange er die freie Verfügung über sich selbst zurückbehält und Herr einer ebenso umfassenden Freiheit bleibt. Genauso wenig genießen Menschen, wie manche sich inniglich vorstellen, keineswegs ein größeres Maß an verbleibender Freiheit in einer reinen Republik, sofern überhaupt irgendwo eine solche existiert, als in einer absoluten Monarchie. Die identische willkürliche Macht liegt dort bei der Versammlung (die nach außen wie eine Person handelt), wie hier bei einem Monarchen. Innerhalb dieses Gebildes hat kein einzelner Mensch (bereinigt um die unbedeutende Anrechnung seiner einzelnen Stimme) noch irgendwelche verbliebene Macht aus sich selbst heraus, neue Vorschriften und Gesetze zu erlassen oder alte zu abzustreiten, als er sie in einer Monarchie hätte. Alles was er tun kann (was weitaus mehr ist, als Könige Petenten zugestehen) besteht darin, die Mehrheit davon zu überzeugen, die in diesem Fall der Monarch ist.

*By magistrate I understand the supreme legislative power of any society not considering the form of government or number of persons wherein it is placed. Only give me leave to say that the indelible memory of our late miseries and the happy return of our ancient freedom and felicity, are proofs sufficient to convince us where the supreme power of these nations is most advantageously placed, without the assistance of any other arguments.

* Unter Obrigkeit verstehe ich die oberste legislative Macht in einer jeden Gesellschaft, ungeachtet der Regierungsform oder der Anzahl an Personen, denen sie anvertraut wurde. Gewährt mir an dieser Stelle Raum für die Anmerkung, dass die unauslöschliche Erinnerung an unsere jüngsten Qualen und die glücklicherweise erfolgte Rückkehr unserer alten Freiheiten und Glücksumstände ein hinreichender Beweis sind, um uns zu überzeugen, wo diese oberste Macht dieser Nationen am chancenreichsten anzusiedeln ist. Dazu bedarf es dann keiner weiteren Hilfe durch irgendwelche zusätzlichen Argumente mehr.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 9, Absatz 9

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 9, Absatz 9,

It have not therefore the same apprehensions of liberty that I find some have or can think the benefits of it to consist in a liberty for men at pleasure to adopt themselves children of God, and from thence assume a title to inheritance here and proclaim them­selves heirs of the world; not a liberty for ambition to pull down well-framed constitutions, that out of its ruins they may build themselves fortunes; not a liberty to be Christians so as not to be subjects; nor such a liberty as is like to engage us in perpetual dissension and disorder. All the freedom I can wish my country or myself is to enjoy the protection of those laws which the prudence and providence of our ancestors established and the happy return of his Majesty‘ hath restored: a body of laws so well composed, that whilst this nation would be content only to be under them they were always sure to be above their neighbours, which forced from the world this constant acknowledgement, that we were not only the happiest state but the purest church of the latter age.

Keineswegs bin ich von derselben Vorstellung von Freiheit befangen, wie sie einige haben, dir mir begegnen, noch könnte ich je denken, sie bestünde in einer Freiheit des Beliebens für Menschen, sich selbst als Kinder Gottes zu adoptieren und von diesem Standpunkt aus einen Anspruch auf Erbrecht eben hier abzuleiten und sich selbst zu Erben der Welt zu erklären. Desgleichen keine Freiheit eigenem Ehrgeiz folgend gut organisierte Verfassungen niederzureißen, um auf deren Trümmern sich selbst Vermögen zu erschaffen. Ebenso keine Freiheit, zuerst Christen statt untergeordnete Bürger zu sein. Und schließlich keine Freiheit uns alle in unendliche Auseinandersetzungen und Chaos zu verstricken. Alle Freiheit die ich meinem Land oder mir selbst wünschen kann, besteht darin, den Schutz des Rechts und der Gesetze zu genießen, die Klugheit und Vorsehung unserer Vorfahren etabliert haben und die glücklicherweise durch die Rückkehr seiner Majestät wieder in Kraft gesetzt wurden: Ein Corpus des Rechts, so wohl gefügt, dass solange diese Nation sich damit zufrieden gäbe, sich lediglich diesen unterzuordnen, wir alle dessen sicher sein könnten unseren Nachbarn eine Nasenlänge voraus zu sein, die durch die Weltgeschichte beständig zu der Erkenntnis gedrängt wurden, dass wir nicht nur der glücklichste Staat sind, sondern über die ordentlichste Kirche der Neuzeit verfügen.

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