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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 18, Absatz 18,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 18, Absatz 18,

V. That supposing man naturally owner of an entire liberty, and so much master of himself as to owe no subjection to any other but God alone (which is the freest condition we can fancy him in), it is yet the unalterable condition of society and government that every particular man must unavoidably part with this right to his liberty and entrust the magistrate* with as full a power over all his actions as he himself hath, it being otherwise impossible that anyone should be subject to the commands of another who retains the free disposure of himself, and is master of an equal liberty.

Nor do men, as some fondly conceive, enjoy any greater share of this freedom in a pure commonwealth, if anywhere to be found, than in an absolute monarchy, the same arbitrary power being there in the assembly (which acts like one person) as in a monarch, wherein each particular man hath no more power (bating the inconsiderable addition of his single vote) of himself to make new or dispute old laws than in a monarchy; all he can do (which is no more than Kings allow petitioners) is to persuade the majority which is the monarch.

V. Vorauszusetzen, der Mensch sei Inhaber einer umfassenden Freiheit und dabei so sehr Herr seiner selbst, dass er niemandem sonst Unterordnung schuldet als Gott allein (worin der allfreieste Zustand besteht, den wir uns für ihn vorstellen können), ist dabei die unabänderliche Vorbedingung von Gesellschaft und Regentschaft, dass jeder einzelne Mensch sich unvermeidbar dieses Rechts auf seine Freiheit begeben musste und die Obrigkeit vollumfänglich mit all der Macht über seinen Handlungsweise ausstatten musste, die er selbst hatte. Ansonsten wäre es geradewegs unmöglich, dass irgendjemand den Anordnungen eines anderen untergeordnet wäre, solange er die freie Verfügung über sich selbst zurückbehält und Herr einer ebenso umfassenden Freiheit bleibt. Genauso wenig genießen Menschen, wie manche sich inniglich vorstellen, keineswegs ein größeres Maß an verbleibender Freiheit in einer reinen Republik, sofern überhaupt irgendwo eine solche existiert, als in einer absoluten Monarchie. Die identische willkürliche Macht liegt dort bei der Versammlung (die nach außen wie eine Person handelt), wie hier bei einem Monarchen. Innerhalb dieses Gebildes hat kein einzelner Mensch (bereinigt um die unbedeutende Anrechnung seiner einzelnen Stimme) noch irgendwelche verbliebene Macht aus sich selbst heraus, neue Vorschriften und Gesetze zu erlassen oder alte zu abzustreiten, als er sie in einer Monarchie hätte. Alles was er tun kann (was weitaus mehr ist, als Könige Petenten zugestehen) besteht darin, die Mehrheit davon zu überzeugen, die in diesem Fall der Monarch ist.

*By magistrate I understand the supreme legislative power of any society not considering the form of government or number of persons wherein it is placed. Only give me leave to say that the indelible memory of our late miseries and the happy return of our ancient freedom and felicity, are proofs sufficient to convince us where the supreme power of these nations is most advantageously placed, without the assistance of any other arguments.

* Unter Obrigkeit verstehe ich die oberste legislative Macht in einer jeden Gesellschaft, ungeachtet der Regierungsform oder der Anzahl an Personen, denen sie anvertraut wurde. Gewährt mir an dieser Stelle Raum für die Anmerkung, dass die unauslöschliche Erinnerung an unsere jüngsten Qualen und die glücklicherweise erfolgte Rückkehr unserer alten Freiheiten und Glücksumstände ein hinreichender Beweis sind, um uns zu überzeugen, wo diese oberste Macht dieser Nationen am chancenreichsten anzusiedeln ist. Dazu bedarf es dann keiner weiteren Hilfe durch irgendwelche zusätzlichen Argumente mehr.

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TToG II § 189

John Locke: Two Treatises of Government

§ 189. I say, this concerns not their children who are in their minority: For since a father hath not, in himself, a power over the life or liberty of his child, no act of his can possibly forfeit it. So that the children, whatever may have happened to the fathers, are free men, and the absolute power of the conqueror reaches no farther than the persons of the men that were subdued by him, and dies with them: And should he govern them as slaves, subjected to his absolute arbitrary power, he has no such right of dominion over their children. He can have no power over them but by their own consent, whatever he may drive them to say or do; and he has no lawful authority, whilst force, and not choice, compels them to submission.

§ 189. Ich betone, das betrifft keinesfalls ihre Kinder die noch minderjährig sind. Da ein Vater aus sich heraus keine Macht über Leben oder Freiheit des Kindes hat, so kann auch keine seiner Handlungen diese wie auch immer verwirken. Deshalb sind Kinder, was auch den Vätern zugestoßen sein mag, Freie. Die absolute Macht eines Eroberers reicht nicht weiter als bis zu den Personen der Menschen, die durch ihn unterworfen wurden und stirbt mit diesen. Sollte er jene regieren wie Sklaven, die seiner absoluten, willkürlichen Macht unterworfen sind, so hat er doch kein derartiges Recht oder gar Gebrauchsherrschaft über deren Kinder. Er kann keine Macht über sie haben ohne deren eigene Zustimmung. Ungeachtet dessen zu was er sie zu sagen oder zu tun drängt. Er besitzt keine rechtmäßige Autorität, solange nackte Gewalt und nicht freie Wahl sie zur Unterordnung zwingt.

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TToG II § 64

John Locke: Two Treatises of Government

§ 64. But what reason can hence advance this care of the parents due to their offspring into an absolute arbitrary dominion of the father, whose power reaches no farther than by such a discipline, as he finds most effectual, to give such strength and health to their bodies, such vigor and rectitude to their minds, as may best fit his children to be most useful to themselves and others; and, if it be necessary to his condition, to make them work, when they are able, for their own subsistence. But in this power the mother too has her share with the father.

§ 64. Welcher rationelle Grund ist in der Lage, die Sorgfaltspflicht, welche Eltern ihren Kindern schuldig sind, zu einer absoluten, willkürlichen Herrschaft des Vaters zu erheben? Die Macht des Vaters reicht nicht weiter als durch die Disziplin, die ihm am wirksamsten scheint, ihrem Körper Stärke und Gesundheit, ihrem Geist Frische und Aufrichtigkeit zu verleihen. Die Kinder am besten daran anzupassen, für sich und Andere möglichst nützlich zu sein und, falls es seine eigene Lage erfordert, sie für ihren eigenen Unterhalt arbeiten zu lassen, sobald sie dazu imstande sind. An dieser Macht hat auch die Mutter gleichen Anteil wie der Vater.

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TToG I § 49

John Locke: Two Treatises of Government

§ 49. This I am sure: If our author will have this text to be a grant, the original grant of government, political government, he ought to have proved it by some better arguments than by barely saying, that thy desire shall be unto thy husband, was a law whereby Eve, and all that should come of her, were subjected to the absolute monarchical power of Adam and his heirs.

Thy desire shall be to thy husband, is too doubtful an expression, of whose signification interpreters are not agreed, to build so confidently on, and in a matter of such moment, and so great and general concernment:

But our author, according to his way of writing, having once named the text, concludes presently without any more ado, that the meaning is as he would have it. Let the words rule and subject be but found in the text or margent, and it immediately signifies the duty of a subject to his prince; the relation is changed, and though God says husband, Sir Robert will have it king;

Adam has presently absolute monarchial power over Eve, and not only over Eve, but all that should come of her, though the scripture says not a word of it, nor our author a word to prove it. But Adam must for all that be an absolute monarch and so down to the end of the chapter. And here I leave my reader to consider, whether my bare saying, without offering any reasons to evince it, that this text gave not Adam that absolute monarchial power, our author supposes, be not sufficient to destroy that power, as his bare assertion is to establish it, since the text mentions neither prince nor people, speaks nothing of absolute or monarchial power, but the subjection of Eve to Adam, a wife to her husband.

And he that would trace our author so all through, would make a short and sufficient answer to the greatest part of the grounds he proceeds on, and abundantly confute them by barely denying; it being a sufficient answer to assertions without proof, to deny them without giving a reason. And therefore should I have said nothing but barely denied, that by this text the supreme power was settled and founded by God himself, in the fatherhood, limited to monarchy, and that to Adam’s person and heirs, all which our author notably concludes from these words, as may be seen in the same page, Observations, 244., it had been a sufficient answer:

Should I have desired any sober man only to have read the text, and considered to whom, and on what occasion it was spoken, he would no doubt have wondered how our author found out monarchial absolute power in it, had he not had an exceeding good faculty to find it himself, where he could not show it others.

And thus we have examined the two places of scripture, all that I remember our author brings to prove Adams sovereignty, that supremacy, which he says, it was Gods ordinance should be unlimited in Adam, and as large as all the acts of his will, Observations, 254. viz. Gen. I. 28., and Gen. III. 16., one whereof signifies only the subjection of the inferior ranks of creatures to mankind, and the other the subjection that is due from a wife to her husband, both far enough from that which subjects owe the governors of political societies.

§ 49. Da bin ich sicher: Wollte unser Autor diesen Text einer Gewähr, ja der ursprünglichen Gewähr von Herrschaft schlechthin, von politischer Herrschaft, machen, hätte er mit besseren Argumenten den Beweis antreten sollen, als einfach zu behaupten: „Dein Wille soll Deinem Manne unterworfen sein“ sei ein Gesetz Gottes, durch welches Eva und „alle, die von ihr kommen“, einer absoluten, königlichen Macht Adams und seiner Nachkommen unterworfen wurden.

„Dein Wille soll Deinem Mann untergeordnet sein“ ist ein viel zu zweifelhafter Ausdruck, über dessen Bedeutung selbst die Interpreten kaum einig sind. Schon gar nicht um bei einem Thema von solcher Wichtigkeit, von derart großem allgemeinen Interesse, so vertrauensvoll darauf zu bauen.

Kaum dass unser Autor den Text genannt hat, folgert er nach gewohnter Methode sofort und ohne viele Umschweife, der Sinn sei gerade so, wie er ihn benötigt. Ob Worte wie „herrschen“ oder „Untertan“ nun im Text oder im Anhang gefunden werden: Sofort bedeutet es unter Abänderung der ursprünglichen Beziehung, die Pflicht eines Untertanen gegen einen Fürsten.

Obwohl Gott selbst „Ehegatte“ sagt, macht Sir Robert „König“ daraus. Adam hat gar keine andere Möglichkeit als absoluter Monarch mit Macht über Eva, nicht nur über Eva, sondern auch „über alle, die von ihr kommen werden“. Der Heiligen Schrift zum Trotz, die kein Wort davon erwähnt und unser Autor ebenso einen Beweis vorlegt. Aber Adam muss in jedem Fall ein absoluter Monarch sein und so weiter und so fort bis zum Ende des Kapitels. Hier lege ich meinen Lesern eine Frage vor:

Sollte ich, ohne Beweisgründe vorzulegen, einfach mal behaupten, dieser Text verleihe Adam gar keine „absolute monarchische Macht“, wie unser Autor annimmt, reicht das eigentlich nicht ebenso aus, besagte Macht zu vernichten, wie seine pure Behauptung, sie zu errichten?

Der Text erwähnt weder „Fürst“ noch „Volk“, spricht keine Silbe von „absoluter“ oder „monarchischer“ Macht, sondern dreht sich um die Unterordnung Evas unter Adam, einer Frau unter ihren Gatten. Wer sich unserem Autor bis ans Ende an die Fersen heftet, könnte auf den Großteil der Gründe, auf die er sich stützt, eine kurze und ausreichende Antwort geben und sie mehr als nur widerlegen, indem er sie einfach leugnet. Schlicht, weil auf unbewiesene Behauptungen als hinlängliche Antwort genügt, sie ohne Angabe von Gründen zu verneinen.

Es wäre deshalb eine ausreichende Antwort gewesen, hätte ich auf weitere Worte verzichtet, einfach nur geleugnet, durch diesen Text sei „die höchste Macht durch Gott selbst auf der Vaterschaft begründet, auf die Monarchie beschränkt und diese allein Adam und seinen Erben erteilt worden“. Das folgert unser Autor, (wie auf derselben Seite O. 244 nachlesbar) allen Ernstes aus diesen Worten.

Hätte ich einen vernunftbegabten Menschen aufgefordert, den Text zu lesen und abzuwägen, an wen bei welcher Gelegenheit er gerichtet wurde, er hätte zweifellos gestaunt, wie unser Autor absolute Macht darin entdecken konnte, wäre er nicht mit derart außerordentlichem Talent gesegnet, diese Macht zu finden, wo er es anderen aufzuzeigen nicht in der Lage ist. Daher haben wir die beiden Schriftstellen
untersucht, die alles sind, soweit ich mich erinnere, was unser Autor als Beweis für jene „Souveränität Adams“ vorbringt, jene „höchste Macht“, von der er behauptet, „sie sollte auf Gottes Verordnung unbeschränkt in Adam ruhen und ebenso weitumfassend sein wie alle Akte seines Willens“ O. 254. in Gen. I. 28., und Gen. III. 16.

Von denen nämlich die eine nur die Unterordnung der niedrigeren Geschöpfe unter den Menschen bezeichnet, die andere die Unterordnung die eine Ehefrau Ihrem Ehemann schuldet. Beides weit genug entfernt von allem, was Untertanen den Regierenden politischer Gesellschaften schuldig sein könnten.

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