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TToG II § 74

John Locke: Two Treatises of Government

§ 74. To conclude then, though the fathers power of commanding extends no farther than the minority of his children, and to a degree only fit for the discipline and government of that age; and though that honor and respect, and all that which the Latins called piety, which they indispensably owe to their parents all their life time, and in all estates, with all that support and defense is due to them, gives the father no power of governing, i. e. making laws and enacting penalties on his children; though by all this he has no dominion over the property or actions of his son:

Yet it is obvious to conceive how easy it was, in the first ages of the world, and in places still, where the thinness of people gives families leave to separate into unpossessed quarters, and they have room to remove or plant themselves in yet vacant habitations, for the father of the family to become the Prince of it;* he had been a ruler from the beginning of the infancy of his children: And since without some government it would be hard for them to live together, it was likeliest it should, by the express or tacit consent of the children when they were grown up, be in the father, where it seemed without any change barely to continue;

when indeed nothing more was required to it, than the permitting the father to exercise alone, in his family that executive power of the law of nature, which every free man naturally hath, and by that permission resigning up to him a monarchical power, whilst they remained in it. But that this was not by any paternal right, but only by the consent of his children, is evident from hence, that nobody doubts, but if a stranger, whom chance or business had brought to his family, had there killed any of his children, or committed any other fact, he might condemn and put him to death, or otherwise have punished him, as well as any of his children;

which it was impossible he should do by virtue of any paternal authority over one who was not his child, but by virtue of that executive power of the law of nature, which, as a man, he had a right to: And he alone could punish him in his family, where the respect of his children had laid by the exercise of such a power, to give way to the dignity and authority they were willing should remain in him, above the rest of his family.

§ 74. Um also zu schließen: Die Macht des Vaters für Anordnungen reicht nicht weiter als die Minderjährigkeit seiner Kinder und nur bis zu einem für Disziplin und Anleitung jenes Alters angemessenen Grad. Selbst Ehrerweisung und Achtung, und alles, was der Römer unter Pietät verstand, was Kinder ein Leben lang und in allen Lagen unabweisbar ihren Eltern schulden, zu all der Hilfe und dem Schutz, der ihnen gebührt, gewähren einem Vater keine Macht zu herrschen, sprich Gesetze zu erlassen und Strafen über die Kinder zu verhängen. Trotz all dem hat er keine Herrschaft über den Besitz oder die Handlungsweise seines Sohns.

Freilich kann man sich vorstellen wie einfach es für einen Vater zu Anfang der Welt war ein Fürst der Seinen zu werden40. Wie es heute in Gegenden ist, in denen geringe Bevölkerungsdichte Familien gestattet, sich in herrenlose Gebiete abzusondern, wo sie Raum haben um fortzuziehen und sich an noch unbesetzten Wohnstätten niederzulassen. Vom Beginn der Kindheit seiner Sprösslinge an war er deren Leiter gewesen. Als sie erwachsen waren, wäre es ohne jede Regierung schwer für sie gewesen zusammenzuleben. Es lag schlicht am nächsten, diese mit ausdrücklicher oder stillschweigender Zustimmung der Kinder dem Vater zu überlassen. Bei ihm schien sie ohne jedwede Änderung lediglich fortzudauern, und in der Tat war nichts weiter erforderlich, als dem Vater zu gestatten, in seiner Familie jene vollziehende Macht des Naturrechts auszuüben, die jeder freie Mensch von Natur besitzt und ihm mit dieser Erlaubnis monarchische Macht zu übertragen, solange sie in der Familie verblieben.

Dies aber geschah nicht durch irgendein väterliches Recht, sondern nur durch Übereinkunft der Kinder. Man erkennt dies an dem niemals angezweifelten Recht, einen Fremden, den Zufall oder Geschäft in die Familie geführt und der dort eines der Kinder getötet oder sonst etwas verbrochen hatte, verurteilen, gleichfalls töten, oder auf andere Weise, wie eines seiner Kinder strafen zu dürfen. Das hätte er Kraft einer väterlichen Autorität unmöglich an jemand tun können, der nicht sein Kind war, sondern nur kraft der vollziehenden Gewalt des Naturrechts, zu der er als Mensch berechtigt ist. Dabei konnte er diesen allein seine Familie betreffend strafen, wo die Achtung der Kinder auf die Ausübung dieser Gewalt verzichtet hatte, um der Würde und Autorität Platz zu machen, die sie in ihm über die übrige Familie gewahrt zu sehen wollten.

40It is no improbable opinion therefore, which the arch philosopher (Aristotle) was of, that the chief person in every household was always, as it were, a King: So when numbers of households joined themselves in civil societies together, Kings were the first kind of governors amongst them, which is also, as it seemed, the reason why the name of fathers continued still in them, who, of fathers, were made rulers; as also the ancient custom of governors to do as Melchisedech, and being Kings, to exercise the office of Priests, which fathers did at the first, grew perhaps by the same occasion. How be it, this is not the only kind of regiment that has been received in the world. The inconveniences of one kind have caused sundry others to be devised; so that in a word, all public regiment, of what kind sever, seemed evidently to have risen from the deliberate advice, consultation and composition between men, judging it convenient and behoveful; there being no impossibility in nature considered by itself, but that man might have lived without any public regiment. Hookers Eccl.P.lib.I.Sect.10.

40Es ist keine unvorstellbare Ansicht, die der Erz-Philosoph (Aristoteles) vertrat: Jeder Haushaltsvorstand war sozusagen König. Sobald sich mehrere Haushalte (Sippen/Clans) zu bürgerlichen Gesellschaften vereinigten, waren Könige der erste Typ Regierender unter ihnen. Scheinbar ist das der Grund, weshalb der Name Vater bei jenen weiterverwendet wurde, die von Vätern zu Herrschern erhoben wurden. Die antike Gewohnheit der Regenten es wie Melchisedech, Gen.I.18, zu halten, und als Könige das Priesteramt auszuüben, wie es anfangs die Vätern taten, mag vielleicht bei selbiger Gelegenheit entstanden sein. Wie dem auch sei, es handelt sich nicht um die einzige Art von Regierung, die in der Welt entstanden ist. Die Mängel der einen Art waren Anlass genug, um sich verschiedene andere Auszudenken. Mit einem Wort: Jede Form öffentliche Regierung ist augenscheinlich aus wohldurchdachter Überlegung und Beratung der Menschen hervorgegangen. Je nachdem ob sie als angemessen und hilfreich eingeschätzt wurden. Es ist nicht unmöglich anzunehmen, im Naturzustand an sich betrachtet, könnten die Menschen auch ohne jegliche öffentliche Regierung gelebt haben. Hooker, Eccl.Pol.lib.I.sect.10.

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TToG I § 84

John Locke: Two Treatises of Government

§ 84. Our author, having fancied an absolute sovereignty in Adam, mentions several ways of its conveyance to princes, that were to be his successors; but that which lie chiefly insists on, is that of inheritance, which occurs so often in his several discourses; and I having in the foregoing chapter quoted several of these passages, I shall not need here again to repeat them. This sovereignty he erects, as
has been said, upon a double foundation, viz. that of property, and that of fatherhood. One was the right he was supposed to have in all creatures, a right to possess the earth with the beasts, and other inferior ranks of things in it, for his private use, exclusive of all other men. The other was the right he was supposed to have, to rule and govern men, all the rest of mankind.

§ 84. Unser Autor, der sich absolute Souveränität bei Adam in den Kopf gesetzt hat, nennt verschiedene Wege, wie sie auf Fürsten übergehen konnte, die seine Nachfolger werden sollten. Worauf er sich indessen hauptsächlich stützt, ist die in seinen Schriften so häufig vorkommende Vererbung. Da ich im vorigen Kapitel verschiedene seiner Passagen zitiert habe, verzichte ich darauf sie hier ein weiteres Mal zu wiederholen. Die Souveränität errichtet er auf doppelter Grundlage: Besitz und Vaterschaft.

Ersteres war ein Recht, welches Adam an aller Kreatur hatte, wie unser Autor unterstellt. Das Besitzrecht, die Erde mit den Tieren und allen niederen Dingen für seinen eigenen privaten Nutzen, unter Ausschluss aller anderen Menschen.

Letztere war das unterstellte Recht, über Menschen, genauer über die gesamte übrige Menschheit zu herrschen und zu regieren.

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TToG I § 49

John Locke: Two Treatises of Government

§ 49. This I am sure: If our author will have this text to be a grant, the original grant of government, political government, he ought to have proved it by some better arguments than by barely saying, that thy desire shall be unto thy husband, was a law whereby Eve, and all that should come of her, were subjected to the absolute monarchical power of Adam and his heirs.

Thy desire shall be to thy husband, is too doubtful an expression, of whose signification interpreters are not agreed, to build so confidently on, and in a matter of such moment, and so great and general concernment:

But our author, according to his way of writing, having once named the text, concludes presently without any more ado, that the meaning is as he would have it. Let the words rule and subject be but found in the text or margent, and it immediately signifies the duty of a subject to his prince; the relation is changed, and though God says husband, Sir Robert will have it king;

Adam has presently absolute monarchial power over Eve, and not only over Eve, but all that should come of her, though the scripture says not a word of it, nor our author a word to prove it. But Adam must for all that be an absolute monarch and so down to the end of the chapter. And here I leave my reader to consider, whether my bare saying, without offering any reasons to evince it, that this text gave not Adam that absolute monarchial power, our author supposes, be not sufficient to destroy that power, as his bare assertion is to establish it, since the text mentions neither prince nor people, speaks nothing of absolute or monarchial power, but the subjection of Eve to Adam, a wife to her husband.

And he that would trace our author so all through, would make a short and sufficient answer to the greatest part of the grounds he proceeds on, and abundantly confute them by barely denying; it being a sufficient answer to assertions without proof, to deny them without giving a reason. And therefore should I have said nothing but barely denied, that by this text the supreme power was settled and founded by God himself, in the fatherhood, limited to monarchy, and that to Adam’s person and heirs, all which our author notably concludes from these words, as may be seen in the same page, Observations, 244., it had been a sufficient answer:

Should I have desired any sober man only to have read the text, and considered to whom, and on what occasion it was spoken, he would no doubt have wondered how our author found out monarchial absolute power in it, had he not had an exceeding good faculty to find it himself, where he could not show it others.

And thus we have examined the two places of scripture, all that I remember our author brings to prove Adams sovereignty, that supremacy, which he says, it was Gods ordinance should be unlimited in Adam, and as large as all the acts of his will, Observations, 254. viz. Gen. I. 28., and Gen. III. 16., one whereof signifies only the subjection of the inferior ranks of creatures to mankind, and the other the subjection that is due from a wife to her husband, both far enough from that which subjects owe the governors of political societies.

§ 49. Da bin ich sicher: Wollte unser Autor diesen Text einer Gewähr, ja der ursprünglichen Gewähr von Herrschaft schlechthin, von politischer Herrschaft, machen, hätte er mit besseren Argumenten den Beweis antreten sollen, als einfach zu behaupten: „Dein Wille soll Deinem Manne unterworfen sein“ sei ein Gesetz Gottes, durch welches Eva und „alle, die von ihr kommen“, einer absoluten, königlichen Macht Adams und seiner Nachkommen unterworfen wurden.

„Dein Wille soll Deinem Mann untergeordnet sein“ ist ein viel zu zweifelhafter Ausdruck, über dessen Bedeutung selbst die Interpreten kaum einig sind. Schon gar nicht um bei einem Thema von solcher Wichtigkeit, von derart großem allgemeinen Interesse, so vertrauensvoll darauf zu bauen.

Kaum dass unser Autor den Text genannt hat, folgert er nach gewohnter Methode sofort und ohne viele Umschweife, der Sinn sei gerade so, wie er ihn benötigt. Ob Worte wie „herrschen“ oder „Untertan“ nun im Text oder im Anhang gefunden werden: Sofort bedeutet es unter Abänderung der ursprünglichen Beziehung, die Pflicht eines Untertanen gegen einen Fürsten.

Obwohl Gott selbst „Ehegatte“ sagt, macht Sir Robert „König“ daraus. Adam hat gar keine andere Möglichkeit als absoluter Monarch mit Macht über Eva, nicht nur über Eva, sondern auch „über alle, die von ihr kommen werden“. Der Heiligen Schrift zum Trotz, die kein Wort davon erwähnt und unser Autor ebenso einen Beweis vorlegt. Aber Adam muss in jedem Fall ein absoluter Monarch sein und so weiter und so fort bis zum Ende des Kapitels. Hier lege ich meinen Lesern eine Frage vor:

Sollte ich, ohne Beweisgründe vorzulegen, einfach mal behaupten, dieser Text verleihe Adam gar keine „absolute monarchische Macht“, wie unser Autor annimmt, reicht das eigentlich nicht ebenso aus, besagte Macht zu vernichten, wie seine pure Behauptung, sie zu errichten?

Der Text erwähnt weder „Fürst“ noch „Volk“, spricht keine Silbe von „absoluter“ oder „monarchischer“ Macht, sondern dreht sich um die Unterordnung Evas unter Adam, einer Frau unter ihren Gatten. Wer sich unserem Autor bis ans Ende an die Fersen heftet, könnte auf den Großteil der Gründe, auf die er sich stützt, eine kurze und ausreichende Antwort geben und sie mehr als nur widerlegen, indem er sie einfach leugnet. Schlicht, weil auf unbewiesene Behauptungen als hinlängliche Antwort genügt, sie ohne Angabe von Gründen zu verneinen.

Es wäre deshalb eine ausreichende Antwort gewesen, hätte ich auf weitere Worte verzichtet, einfach nur geleugnet, durch diesen Text sei „die höchste Macht durch Gott selbst auf der Vaterschaft begründet, auf die Monarchie beschränkt und diese allein Adam und seinen Erben erteilt worden“. Das folgert unser Autor, (wie auf derselben Seite O. 244 nachlesbar) allen Ernstes aus diesen Worten.

Hätte ich einen vernunftbegabten Menschen aufgefordert, den Text zu lesen und abzuwägen, an wen bei welcher Gelegenheit er gerichtet wurde, er hätte zweifellos gestaunt, wie unser Autor absolute Macht darin entdecken konnte, wäre er nicht mit derart außerordentlichem Talent gesegnet, diese Macht zu finden, wo er es anderen aufzuzeigen nicht in der Lage ist. Daher haben wir die beiden Schriftstellen
untersucht, die alles sind, soweit ich mich erinnere, was unser Autor als Beweis für jene „Souveränität Adams“ vorbringt, jene „höchste Macht“, von der er behauptet, „sie sollte auf Gottes Verordnung unbeschränkt in Adam ruhen und ebenso weitumfassend sein wie alle Akte seines Willens“ O. 254. in Gen. I. 28., und Gen. III. 16.

Von denen nämlich die eine nur die Unterordnung der niedrigeren Geschöpfe unter den Menschen bezeichnet, die andere die Unterordnung die eine Ehefrau Ihrem Ehemann schuldet. Beides weit genug entfernt von allem, was Untertanen den Regierenden politischer Gesellschaften schuldig sein könnten.

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