Schlagwort-Archive: Republik

John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 18, Absatz 18,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 18, Absatz 18,

V. That supposing man naturally owner of an entire liberty, and so much master of himself as to owe no subjection to any other but God alone (which is the freest condition we can fancy him in), it is yet the unalterable condition of society and government that every particular man must unavoidably part with this right to his liberty and entrust the magistrate* with as full a power over all his actions as he himself hath, it being otherwise impossible that anyone should be subject to the commands of another who retains the free disposure of himself, and is master of an equal liberty.

Nor do men, as some fondly conceive, enjoy any greater share of this freedom in a pure commonwealth, if anywhere to be found, than in an absolute monarchy, the same arbitrary power being there in the assembly (which acts like one person) as in a monarch, wherein each particular man hath no more power (bating the inconsiderable addition of his single vote) of himself to make new or dispute old laws than in a monarchy; all he can do (which is no more than Kings allow petitioners) is to persuade the majority which is the monarch.

V. Vorauszusetzen, der Mensch sei Inhaber einer umfassenden Freiheit und dabei so sehr Herr seiner selbst, dass er niemandem sonst Unterordnung schuldet als Gott allein (worin der allfreieste Zustand besteht, den wir uns für ihn vorstellen können), ist dabei die unabänderliche Vorbedingung von Gesellschaft und Regentschaft, dass jeder einzelne Mensch sich unvermeidbar dieses Rechts auf seine Freiheit begeben musste und die Obrigkeit vollumfänglich mit all der Macht über seinen Handlungsweise ausstatten musste, die er selbst hatte. Ansonsten wäre es geradewegs unmöglich, dass irgendjemand den Anordnungen eines anderen untergeordnet wäre, solange er die freie Verfügung über sich selbst zurückbehält und Herr einer ebenso umfassenden Freiheit bleibt. Genauso wenig genießen Menschen, wie manche sich inniglich vorstellen, keineswegs ein größeres Maß an verbleibender Freiheit in einer reinen Republik, sofern überhaupt irgendwo eine solche existiert, als in einer absoluten Monarchie. Die identische willkürliche Macht liegt dort bei der Versammlung (die nach außen wie eine Person handelt), wie hier bei einem Monarchen. Innerhalb dieses Gebildes hat kein einzelner Mensch (bereinigt um die unbedeutende Anrechnung seiner einzelnen Stimme) noch irgendwelche verbliebene Macht aus sich selbst heraus, neue Vorschriften und Gesetze zu erlassen oder alte zu abzustreiten, als er sie in einer Monarchie hätte. Alles was er tun kann (was weitaus mehr ist, als Könige Petenten zugestehen) besteht darin, die Mehrheit davon zu überzeugen, die in diesem Fall der Monarch ist.

*By magistrate I understand the supreme legislative power of any society not considering the form of government or number of persons wherein it is placed. Only give me leave to say that the indelible memory of our late miseries and the happy return of our ancient freedom and felicity, are proofs sufficient to convince us where the supreme power of these nations is most advantageously placed, without the assistance of any other arguments.

* Unter Obrigkeit verstehe ich die oberste legislative Macht in einer jeden Gesellschaft, ungeachtet der Regierungsform oder der Anzahl an Personen, denen sie anvertraut wurde. Gewährt mir an dieser Stelle Raum für die Anmerkung, dass die unauslöschliche Erinnerung an unsere jüngsten Qualen und die glücklicherweise erfolgte Rückkehr unserer alten Freiheiten und Glücksumstände ein hinreichender Beweis sind, um uns zu überzeugen, wo diese oberste Macht dieser Nationen am chancenreichsten anzusiedeln ist. Dazu bedarf es dann keiner weiteren Hilfe durch irgendwelche zusätzlichen Argumente mehr.

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TToG II § 205

John Locke: Two Treatises of Government

§ 205. First: As, in some countries, the person of the Prince by the law is sacred; and so, whatever he commands or does, his person is still free from all question or violence, not liable to force, or any judicial censure or condemnation. But yet opposition may be made to the illegal acts of any inferior officer, or other commissioned by him; unless he will, by actually putting himself into a state of war with his people, dissolve the government, and leave them to that defense which belongs to everyone in the state of nature:

For of such things who can tell what the end will be? And a neighbor kingdom has showed the world an odd example. In all other cases the sacredness of the person exempts him from all inconveniences, whereby he is secure, whilst the government stands, from all violence and harm, whatsoever; than which there cannot be a wiser constitution:

For the harm he can do in his own person not being likely to happen often, nor to extend itself far; nor being able by his single strength to subvert the laws, nor oppress the body of the people, should any Prince have so much weakness, and ill-nature, as to be willing to do it, the inconveniency of some particular mischiefs, that may happen sometimes, when a heady Prince comes to the throne, are well recompensed by the peace of the public, and security of the government, in the person of the chief magistrate, thus set out of the reach of danger: It being safer for the body, that some few private men should be sometimes in danger to suffer, than that the head of the republic should be easily, and upon slight occasions, exposed.

§ 205. Erstens: In einigen Ländern ist die Person des Fürsten durch Gesetz sakrosankt. Ebenso alles, was er anordnet oder tut. Deshalb bleibt seine Person stets außer jeder Verantwortung oder roher Gewalt, keinem Zwang unterworfen, weder richterlicher Rüge noch Urteil. Trotzdem darf gesetzwidrigen Akten eines subalternen Beamten oder eines durch den Fürsten Beauftragten Widerstand entgegengesetzt werden. Es sei denn man will sich tatsächlich mit dem Volk in einen Kriegszustand versetzen, die Regierung auflösen und dem Volk jene Verteidigung überlassen, die einem jeden im Naturzustand gehört.

Wer könnte vorhersagen, wie das Ende solcher Spiele aussehen wird? Ein benachbartes Königreich hat der Welt ein übles Beispiel beschert.

In allen anderen Fällen nimmt die Heiligkeit der Person Fürsten von allen Unannehmbarkeiten aus, wodurch er solange die Regierung besteht, sicher ist vor Gewalttat und Verletzung, welcher Art sie auch sei. Es kann keine weisere Verfassung geben als diese. Der Schaden, den er in Person anrichten könnte, wird gewöhnlich weder sehr oft auftreten noch sich weit erstrecken. Er ist genauswenig im Stande, allein durch seinen Einfluss Gesetze zu untergraben oder die Gesamtheit des Volks zu unterdrücken. Sollte wirklich ein Fürst von einer solchen Schwäche oder Böswilligkeit auftauchen derlei tun zu wollen. Der Nachteil vereinzelten Unheils, das hin und wieder eintreten kann, wenn ein unbesonnener Fürst auf den Thron kommt, wird durch Frieden für die Bevölkerung und Sicherheit für die Regierung reichlich ausgeglichen. Dies erfolgt in der Person des höchsten Beamten, die auf diese Weise außerhalb aller Gefahr steht. Es ist besser für die Wohlfahrt der Gesamtheit,
wenn einige wenige Privatpersonen zuweilen Gefahr laufen, leiden zu müssen, als das Haupt der Republik leichthin und aus kleinen Anlässen preiszugeben.

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TToG I § 134

John Locke: Two Treatises of Government

§ 134. To give our author the honor of this new invention, for I confess it is not I have first found it out by tracing his principles, and so charged it on him, it is fit my readers know that (as absurd as it may seem) he teaches it himself, p. 23., where he ingenuously says:

In all kingdoms and commonwealths in the world, whether the prince be the supreme father of the people, or but the true heir to such a father, or come to the crown by usurpation or election, or whether some few or a multitude govern the commonwealth; yet still the authority that is in anyone, or in many, or in all these, is the only right, and natural authority of a supreme father; which right of fatherhood, he often tells us, is regal and royal authority; as particularly, p. 12., the page immediately preceding this instance of Abraham.

This regal authority, he says, those that govern commonwealths have; and if it be true, that regal and royal authority be in those that govern commonwealths, it is as true that commonwealths are governed by Kings; for if regal authority be in him that governs, he that governs must needs be a King, and so all commonwealths are nothing but downright monarchies; and then what need any more ado about the matter? The governments of the world are as they should be, there is nothing but monarchy in it. This, without doubt, was the surest way our author could have found, to turn all other governments, but monarchical, out of the world.

§ 134. Um unserem Autor die volle Ehre dieser neuen Erfindung zuzuerkennen, muss ich gestehen, ich bin es nicht, der sie als erster durch Aufdecken seiner Prinzipien entdeckt und auf seine Rechnung gesetzt hätte. Es wäre daher passend, meine Leser wissen zu lassen, er selbst (so absurd es auch klingt) ist ihr Dozent, indem er geistreich verkündet, S. 23:

In allen Königreichen oder Gemeinwesen der Welt, ungeachtet dessen, ob der Fürst der oberste Vater der Bevölkerung oder nur der rechtmäßige Erbe eines solchen Vaters ist, ob er die Krone durch Usurpation, eine Wahl der Erben oder des Volks erlangt, ob nur eine Handvoll oder eine Vielzahl das Gemeinwesen regieren:

Die Autorität, die bei einem, bei vielen oder bei allen liegt, ist immer die einzig richtige und natürliche Autorität eines obersten Vaters. Von diesem Recht der Vaterschaft, erzählt er uns wiederholt, es sei erhabene, königliche Autorität, wie an der Stelle, die dem Beispiel von Abraham direkt vorausgeht. Er behauptet, solche königliche Autorität, hätten auch diejenigen, die Republiken regieren. Sofern es zutrifft, königliche Autorität bei denen festzustellen, die Republiken regieren, so trifft es gleichermaßen zu, dass Republiken von Königen regiert werden.

Schließlich muss der Regent notwendigerweise auch König sein, sofern königliche Autorität bei jedem ist, der regiert. Deshalb sind alle Republiken offenbar nichts als echte Monarchien. Weshalb also dann noch diesen Zinnober darum veranstalten? Die Regierungen der Welt sind was sie sein sollten, denn es gibt nichts anderes als Monarchien. Dies war ohne Zweifel der sicherste Weg, den unser Autor hatte finden können, um alle anderen Regierungen außer Monarchien aus der Welt zu schaffen.

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TToG I § 133

John Locke: Two Treatises of Government

§ 133. But granting this a mark of sovereignty in Abraham, it is a proof of the descent to him of Adam’s sovereignty over the whole world? If it be, it will surely be as good a proof of the descent of Adam’s lordship to other’s too. And then commonwealths, as well as Abraham, will be heirs of Adam, for they make war and peace, as well as he.

If you say, that the lordship of Adam doth not by right descend to commonwealths, though they make war and peace, the same say I of Abraham, and then there is an end of your argument:

If you stand to your argument, and say those that do make war and peace, as commonwealths do without doubt, do inherit Adam’s lordship, there is an end of your monarchy unless you will say that commonwealths by descent enjoying Adam’s lordship are monarchies; and that indeed would be a new way of making all the governments in the world monarchical.

§ 133. Zugestanden, dies sei Zeichen der Souveränität Abrahams, beweist es deshalb, Adams Souveränität über die ganze Welt ging auf ihn über? In dem Fall wäre es sicherlich ein ebenso guter Beweis, Adams Herrschaft ging auch auf andere über und dann werden Republiken ebenso gut Erben Adams sein wie Abraham, da sie wie er Krieg führen und Frieden schließen.

Entgegnet man, Adams Herrschaft ginge unrechtmäßig auf Republiken über, obwohl sie Krieg führen und Frieden schließen, so behaupte ich dasselbe von Abraham und damit ist jedes Argument am Ende.

Hält man an dem Argument fest und gesteht ein, dass diejenigen, welche Krieg führen und Frieden schließen, was Republiken zweifellos tun, Adams Herrschaft erben, dann ist es mit der Monarchie vorbei. Es sei den man wolle Republiken, da sie Adams Herrschaft durch Abstammung besitzen, zu Monarchien erheben. Das wäre in der Tat ein neuer Weg, alle Regierungen der Welt zu königlichen zu qualifizieren.

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TToG I § 132

John Locke: Two Treatises of Government

§ 132. The actual making of war or peace, is no proof of any other power, but only of disposing those to exercise or cease acts of enmity for whom he makes it; and this power in many cases anyone may have without any politic supremacy: And therefore the making of war or peace will not prove that everyone that does so is a politic ruler, much less a King; for then commonwealths must be Kings too, for they do as certainly make war and peace as monarchical government.

§ 132. Faktische Kriegführung oder Friedenschlüsse beweisen keine andere Macht, als allein diejenigen, für welche diese Handlung vollzogen wird, zu veranlassen, Akte der Feindschaft auszuführen oder einzustellen. Solche Macht kann in vielen Fällen jeder ohne politische Führungsaufgabe haben. Deshalb werden Kriegsführung oder Friedenschluss nie beweisen, wer das eine oder das andere tut, sei ein politischer Herrscher. Noch weniger, er sei ein König, denn dann müssten auch Republiken Könige sein, weil sie ebenso zuverlässig Kriege führen und Frieden schließen wie monarchische Regierungen.

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