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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 18, Absatz 18,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 18, Absatz 18,

V. That supposing man naturally owner of an entire liberty, and so much master of himself as to owe no subjection to any other but God alone (which is the freest condition we can fancy him in), it is yet the unalterable condition of society and government that every particular man must unavoidably part with this right to his liberty and entrust the magistrate* with as full a power over all his actions as he himself hath, it being otherwise impossible that anyone should be subject to the commands of another who retains the free disposure of himself, and is master of an equal liberty.

Nor do men, as some fondly conceive, enjoy any greater share of this freedom in a pure commonwealth, if anywhere to be found, than in an absolute monarchy, the same arbitrary power being there in the assembly (which acts like one person) as in a monarch, wherein each particular man hath no more power (bating the inconsiderable addition of his single vote) of himself to make new or dispute old laws than in a monarchy; all he can do (which is no more than Kings allow petitioners) is to persuade the majority which is the monarch.

V. Vorauszusetzen, der Mensch sei Inhaber einer umfassenden Freiheit und dabei so sehr Herr seiner selbst, dass er niemandem sonst Unterordnung schuldet als Gott allein (worin der allfreieste Zustand besteht, den wir uns für ihn vorstellen können), ist dabei die unabänderliche Vorbedingung von Gesellschaft und Regentschaft, dass jeder einzelne Mensch sich unvermeidbar dieses Rechts auf seine Freiheit begeben musste und die Obrigkeit vollumfänglich mit all der Macht über seinen Handlungsweise ausstatten musste, die er selbst hatte. Ansonsten wäre es geradewegs unmöglich, dass irgendjemand den Anordnungen eines anderen untergeordnet wäre, solange er die freie Verfügung über sich selbst zurückbehält und Herr einer ebenso umfassenden Freiheit bleibt. Genauso wenig genießen Menschen, wie manche sich inniglich vorstellen, keineswegs ein größeres Maß an verbleibender Freiheit in einer reinen Republik, sofern überhaupt irgendwo eine solche existiert, als in einer absoluten Monarchie. Die identische willkürliche Macht liegt dort bei der Versammlung (die nach außen wie eine Person handelt), wie hier bei einem Monarchen. Innerhalb dieses Gebildes hat kein einzelner Mensch (bereinigt um die unbedeutende Anrechnung seiner einzelnen Stimme) noch irgendwelche verbliebene Macht aus sich selbst heraus, neue Vorschriften und Gesetze zu erlassen oder alte zu abzustreiten, als er sie in einer Monarchie hätte. Alles was er tun kann (was weitaus mehr ist, als Könige Petenten zugestehen) besteht darin, die Mehrheit davon zu überzeugen, die in diesem Fall der Monarch ist.

*By magistrate I understand the supreme legislative power of any society not considering the form of government or number of persons wherein it is placed. Only give me leave to say that the indelible memory of our late miseries and the happy return of our ancient freedom and felicity, are proofs sufficient to convince us where the supreme power of these nations is most advantageously placed, without the assistance of any other arguments.

* Unter Obrigkeit verstehe ich die oberste legislative Macht in einer jeden Gesellschaft, ungeachtet der Regierungsform oder der Anzahl an Personen, denen sie anvertraut wurde. Gewährt mir an dieser Stelle Raum für die Anmerkung, dass die unauslöschliche Erinnerung an unsere jüngsten Qualen und die glücklicherweise erfolgte Rückkehr unserer alten Freiheiten und Glücksumstände ein hinreichender Beweis sind, um uns zu überzeugen, wo diese oberste Macht dieser Nationen am chancenreichsten anzusiedeln ist. Dazu bedarf es dann keiner weiteren Hilfe durch irgendwelche zusätzlichen Argumente mehr.

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TToG II § 21

John Locke: Two Treatises of Government

§ 21. To avoid this state of tear (wherein there is no appeal but to heaven, and wherein every the least difference is apt to end, where there is no authority to decide between the contenders) is one great reason of men’s putting themselves into society, and quitting the
state of nature: For where there is an authority, a power on earth, from which relief can be had by appeal, there the continuance of the state of war is excluded, and the controversy is decided by that power.

Had there been any such court, any superior jurisdiction on earth, to determine the right between Jephtha and the Ammonites, they had never come to a state of war: But we see he was forced to appeal to heaven. The Lord the judge (says he) be judge this day between the children of Israel and the children of Ammon, Judg. XI. 27., and then prosecuting, and relying on his appeal, he leads out his army to battle.

And therefore in such controversies, where the question is put, who shall be judge! It cannot be meant, who shall decide the controversy; everyone knows what Jephtha here tells us, that the Lord the judge shall judge. Where there is no judge on earth, the appeal lies to God in heaven. That question then cannot mean, who shall judge, whether another hath put himself in a state of war with me, and whether I may, as Jephtha did, appeal to heaven in it? Of that I myself can only be judge in my own conscience, as I will answer it, at the great day, to the supreme judge of all men.

§ 21. Der Kriegszustand ist ein beweinenswerter Zustand, ein Tal der Tränen, in dem es nur die Berufung auf den Himmel gibt und am Ende auch der geringfügigsten Streiterei steht, solange es keine Instanz gibt, die zwischen streitenden Parteien entscheidet. Der wichtigste Grund, weshalb die Menschen den Naturzustand verlassen und sich zu einer Gesellschaft zusammen zu tun, ist diesen Kriegszustand zu vermeiden. Denn solange es eine Autorität, eine Macht auf dem Planeten gibt, die Hilfe leistet, wenn man sie bittet, ist ein fortwährender Kriegszustand ausgeschlossen und jede Streitfrage wird durch jene Macht entschieden. Hätte es einen solchen Gerichtshof, irgendeine höhere Rechtsprechung auf der Erde gegeben, die Rechtsauslegung zwischen Jephta und den Ammonitern zu bestimmen, würden sie nie einen Krieg begonnen haben. Aber wir sehen, dass ihm nichts übrig blieb, als den Himmel anzurufen: Der Herr fälle heute ein Urteil zwischen Israel und den Kindern Ammons Rich. XI.27, um dann im Vertrauen auf diese Erhörung mit seinem Heer in die Schlacht zu ziehen.

Deshalb kann in solchen Streitigkeiten, wenn die Frage: Wer soll Richter sein? aufgeworfen wird, unmöglich gemeint sein: Wer soll den Streit entscheiden? Jeder kann nachlesen, was Jephta uns berichtet: Dass der Herr, der Richter, richten wird.

Wo es überhaupt keinen Richter auf Erden gibt, bleibt nur die Berufung auf Gott und den Himmel.

Diese Frage kann auch nicht nach der Antwort verlangen, wer darüber richten soll, ob ein anderer den Krieg gegen mich erklärt hat oder ob ich, wie Jephta, den Himmel anrufen darf? Das muss ich ausschließlich mit meinem eigenen Gewissen ausmachen, da ich es am Tage des Jüngsten Gerichts vor dem höchsten Richter aller Menschen zu verantworten haben werde.

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