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TToG II § 21

John Locke: Two Treatises of Government

§ 21. To avoid this state of tear (wherein there is no appeal but to heaven, and wherein every the least difference is apt to end, where there is no authority to decide between the contenders) is one great reason of men’s putting themselves into society, and quitting the
state of nature: For where there is an authority, a power on earth, from which relief can be had by appeal, there the continuance of the state of war is excluded, and the controversy is decided by that power.

Had there been any such court, any superior jurisdiction on earth, to determine the right between Jephtha and the Ammonites, they had never come to a state of war: But we see he was forced to appeal to heaven. The Lord the judge (says he) be judge this day between the children of Israel and the children of Ammon, Judg. XI. 27., and then prosecuting, and relying on his appeal, he leads out his army to battle.

And therefore in such controversies, where the question is put, who shall be judge! It cannot be meant, who shall decide the controversy; everyone knows what Jephtha here tells us, that the Lord the judge shall judge. Where there is no judge on earth, the appeal lies to God in heaven. That question then cannot mean, who shall judge, whether another hath put himself in a state of war with me, and whether I may, as Jephtha did, appeal to heaven in it? Of that I myself can only be judge in my own conscience, as I will answer it, at the great day, to the supreme judge of all men.

§ 21. Der Kriegszustand ist ein beweinenswerter Zustand, ein Tal der Tränen, in dem es nur die Berufung auf den Himmel gibt und am Ende auch der geringfügigsten Streiterei steht, solange es keine Instanz gibt, die zwischen streitenden Parteien entscheidet. Der wichtigste Grund, weshalb die Menschen den Naturzustand verlassen und sich zu einer Gesellschaft zusammen zu tun, ist diesen Kriegszustand zu vermeiden. Denn solange es eine Autorität, eine Macht auf dem Planeten gibt, die Hilfe leistet, wenn man sie bittet, ist ein fortwährender Kriegszustand ausgeschlossen und jede Streitfrage wird durch jene Macht entschieden. Hätte es einen solchen Gerichtshof, irgendeine höhere Rechtsprechung auf der Erde gegeben, die Rechtsauslegung zwischen Jephta und den Ammonitern zu bestimmen, würden sie nie einen Krieg begonnen haben. Aber wir sehen, dass ihm nichts übrig blieb, als den Himmel anzurufen: Der Herr fälle heute ein Urteil zwischen Israel und den Kindern Ammons Rich. XI.27, um dann im Vertrauen auf diese Erhörung mit seinem Heer in die Schlacht zu ziehen.

Deshalb kann in solchen Streitigkeiten, wenn die Frage: Wer soll Richter sein? aufgeworfen wird, unmöglich gemeint sein: Wer soll den Streit entscheiden? Jeder kann nachlesen, was Jephta uns berichtet: Dass der Herr, der Richter, richten wird.

Wo es überhaupt keinen Richter auf Erden gibt, bleibt nur die Berufung auf Gott und den Himmel.

Diese Frage kann auch nicht nach der Antwort verlangen, wer darüber richten soll, ob ein anderer den Krieg gegen mich erklärt hat oder ob ich, wie Jephta, den Himmel anrufen darf? Das muss ich ausschließlich mit meinem eigenen Gewissen ausmachen, da ich es am Tage des Jüngsten Gerichts vor dem höchsten Richter aller Menschen zu verantworten haben werde.

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