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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 18, Absatz 18,

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 18, Absatz 18,

V. That supposing man naturally owner of an entire liberty, and so much master of himself as to owe no subjection to any other but God alone (which is the freest condition we can fancy him in), it is yet the unalterable condition of society and government that every particular man must unavoidably part with this right to his liberty and entrust the magistrate* with as full a power over all his actions as he himself hath, it being otherwise impossible that anyone should be subject to the commands of another who retains the free disposure of himself, and is master of an equal liberty.

Nor do men, as some fondly conceive, enjoy any greater share of this freedom in a pure commonwealth, if anywhere to be found, than in an absolute monarchy, the same arbitrary power being there in the assembly (which acts like one person) as in a monarch, wherein each particular man hath no more power (bating the inconsiderable addition of his single vote) of himself to make new or dispute old laws than in a monarchy; all he can do (which is no more than Kings allow petitioners) is to persuade the majority which is the monarch.

V. Vorauszusetzen, der Mensch sei Inhaber einer umfassenden Freiheit und dabei so sehr Herr seiner selbst, dass er niemandem sonst Unterordnung schuldet als Gott allein (worin der allfreieste Zustand besteht, den wir uns für ihn vorstellen können), ist dabei die unabänderliche Vorbedingung von Gesellschaft und Regentschaft, dass jeder einzelne Mensch sich unvermeidbar dieses Rechts auf seine Freiheit begeben musste und die Obrigkeit vollumfänglich mit all der Macht über seinen Handlungsweise ausstatten musste, die er selbst hatte. Ansonsten wäre es geradewegs unmöglich, dass irgendjemand den Anordnungen eines anderen untergeordnet wäre, solange er die freie Verfügung über sich selbst zurückbehält und Herr einer ebenso umfassenden Freiheit bleibt. Genauso wenig genießen Menschen, wie manche sich inniglich vorstellen, keineswegs ein größeres Maß an verbleibender Freiheit in einer reinen Republik, sofern überhaupt irgendwo eine solche existiert, als in einer absoluten Monarchie. Die identische willkürliche Macht liegt dort bei der Versammlung (die nach außen wie eine Person handelt), wie hier bei einem Monarchen. Innerhalb dieses Gebildes hat kein einzelner Mensch (bereinigt um die unbedeutende Anrechnung seiner einzelnen Stimme) noch irgendwelche verbliebene Macht aus sich selbst heraus, neue Vorschriften und Gesetze zu erlassen oder alte zu abzustreiten, als er sie in einer Monarchie hätte. Alles was er tun kann (was weitaus mehr ist, als Könige Petenten zugestehen) besteht darin, die Mehrheit davon zu überzeugen, die in diesem Fall der Monarch ist.

*By magistrate I understand the supreme legislative power of any society not considering the form of government or number of persons wherein it is placed. Only give me leave to say that the indelible memory of our late miseries and the happy return of our ancient freedom and felicity, are proofs sufficient to convince us where the supreme power of these nations is most advantageously placed, without the assistance of any other arguments.

* Unter Obrigkeit verstehe ich die oberste legislative Macht in einer jeden Gesellschaft, ungeachtet der Regierungsform oder der Anzahl an Personen, denen sie anvertraut wurde. Gewährt mir an dieser Stelle Raum für die Anmerkung, dass die unauslöschliche Erinnerung an unsere jüngsten Qualen und die glücklicherweise erfolgte Rückkehr unserer alten Freiheiten und Glücksumstände ein hinreichender Beweis sind, um uns zu überzeugen, wo diese oberste Macht dieser Nationen am chancenreichsten anzusiedeln ist. Dazu bedarf es dann keiner weiteren Hilfe durch irgendwelche zusätzlichen Argumente mehr.

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TToG II § 92

John Locke: Two Treatises of Government

§ 92. For he that thinks absolute power purifies men’s blood, and corrects the baseness of human nature, need read but the history of this, or any other age, to be convinced of the contrary. He that would have been insolent and injurious in the woods of America, would not probably be much better in a throne; where perhaps learning and religion shall be found out to justify all that he shall do to his subjects, and the sword presently silence all those that dare question it: For what the protection of absolute monarchy is, what kind of fathers of their countries it makes Princes to be, and to what a degree of happiness and security it carries civil society, where this sort of government is grown to perfection, he, that will look into the late relation of Ceylon, may easily see.

§ 92. Wer denkt, absolute Macht reinige das Blut der Menschen und verbessere die Grundlagen menschlicher Natur, braucht nur die Geschichte dieses oder eines anderen Zeitalters zu lesen, um sich vom Gegenteil zu überzeugen. Wer in den Wäldern Amerikas unverschämt und schädlich wäre, wäre nicht nur wahrscheinlich auf einem Thron nicht viel besser. Wenn sich dort womöglich Gelehrigkeit und Religion bereitfinden alles zu rechtfertigen, was er seinen Untertanen zufügt und wo durch das Schwert sofort zum Schweigen gebracht wird, wer das in Frage zu
stellen wagt. Was der Schutz absoluter Monarchen bedeutet, welche Art von Landesvätern sie aus Fürsten macht, und zu welchem Grad von Glück und Wohlergehen die bürgerliche Gesellschaft gelangt, wenn diese Art von Regierung zur Vollendung gebracht ist, kann jeder leicht sehen, der einen Blick in die letzten Berichte aus Ceylon wirft.

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TToG II § 91

John Locke: Two Treatises of Government

§ 91. For he being supposed to have all, both legislative and executive power in himself alone, there is no judge to be found, no appeal lies open to anyone, who may fairly, and indifferently, and with authority decide, and from whose decision relief and redress may be expected of any injury or inconveniency, that may be suffered from the Prince, or by his order: So that such a man, however entitled, Czar, Grand Seignior, or how you please, is as much in the state of nature, with all under his dominion, as he is with the rest of mankind:

For wherever any two men are, who have no standing rule, and common judge to appeal to on earth, for the determination of controversies of right betwixt them, there they are still in the state of nature43, and under all the inconveniencies of it, with only this woeful difference to the subject, or rather slave of an absolute Prince: That whereas, in the ordinary state of nature, he has a liberty to judge of his right, and according to the best of his power, to maintain it; now, whenever his property39 is invaded by the will and order of his monarch, he has not only to appeal, as those in society ought to have, but as if he were degraded from the common state of rational creatures, is denied a liberty to judge of, or to defend his right; and so is exposed to all the misery and inconveniencies, that a man can fear from one, who being in the unrestrained state of nature, is yet corrupted with flattery, and armed with power.

§ 91. Da man bei ihm unterstellt, er besäße alle Macht, legislative wie exekutive, ausschließlich und aus sich selbst heraus, ist kein Richter auffindbar, keine Berufung steht offen, niemand der ehrlich, unparteiisch und mit Machtbefugnis entscheidet, und von dessen Entscheidung Hilfe und Befreiung von Unrecht und Entschädigung für Unannehmbarkeit erwartet werden kann, die seitens des Fürsten oder auf seine Anordnung zu hinzunehmen wären. So eine Person, egal unter welchem Titel, ob Zar, Grandseigneur oder sonst wie, ist gegenüber allen, die unter seiner Herrschaft stehen, genauso im Naturzustand wie in Bezug auf den Rest Menschheit.

Überall, wo zwei Menschen existieren, die kein stehendes Gesetz und keinen gemeinsamen Richter auf Erden haben, den sie zur Entscheidung ihrer Rechtsstreitigkeiten anrufen können, befinden sich diese Menschen im Naturzustand. Mit all dessen Unannehmbarkeiten, nur mit dem bedauerlichen Unterschied für den Untertan oder vielmehr den
Sklaven eines absoluten Fürsten:

Während dieser nämlich im normalen Naturzustand die Freiheit hat über sein Recht zu urteilen und soweit seine Macht reicht, es zu durchzusetzen, hat er jetzt, sooft durch Willen oder auf Befehl des Monarchen sein Eigentum39 beeinträchtigt wird, weder keinerlei Berufung, wie sie die Mitglieder einer Gesellschaft hätten. Stattdessen wird ihm, als wäre er aus dem allgemeinen Zustand vernünftiger Wesen erniedrigt, die Freiheit verweigert, nach seinem Recht zu urteilen und es zu verteidigen.

Er wird selbst all dem Elend, allen den Nachteilen ausgesetzt, die der Mensch von einem anderen nur befürchten kann, welcher im unbeschränkten Naturzustand mit Macht ausgestattet und obendrein durch Schleimerei verdorben ist.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87;

43To take away all such mutual grievances, injuries and wrongs, I. e. such as attend men in the state of nature, there was no way but only by growing into composition and agreement amongst themselves, by ordaining some kind of government public, and by yielding themselves subject thereunto, that unto whom they granted authority to rule and govern, by them the peace, tranquility, and happy estate of the rest might be procured. Men always knew that where force and injury was offered, they might be defenders of themselves; they knew that however men may seek their own commodity, yet if this were done with injury unto others, it was not to be suffered, but by all men, and all good means to be withstood. Finally, they knew that no man might in reason take upon him to determine his own right, and according to his own determination proceed in maintenance thereof, in as much as every man is towards himself, and them whom he greatly affects partial; and therefore that strifes and troubles would be endless, except they gave their common consent, all to be ordered by some, whom they should agree upon, without which consent there would be no reason that one man should take upon him to be lord or judge over another, Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

43Um all diese gegenseitigen Beschwerden, Fehler und Schädigungen zu beseitigen, ich meine solche, die den Menschen im Naturzustand erwarten, gab es keinen anderen Weg, als untereinander zu einem Vertrag und Einigung zu gelangen, eine Art Regierung einzusetzen und sich dieser unterzuordnen, damit durch diejenigen, welchen sie Autorität verliehen zu herrschen und zu regieren, der Friede, die Ruhe und das Glück der Übrigen gesichert werden könnte. Die Menschen wussten immer: Wo Gewalt gebraucht und Unrecht verübt wurde, durften sie ihre eigenen Verteidiger sein. Allen war bewusst: So sehr Menschen auch berechtigt sind, ihr eigenes Wohlergehen anzustreben, es darf dennoch nicht akzeptiert werden, wenn das durch Schädigung anderer geschieht. Stattdessen müssen sich alle Menschen dem mit allen guten Mitteln widersetzen. Endlich wurde klar, vernünftigerweise dürfe sich kein Mensch anmaßen, nach seinem eigenen Recht zu entscheiden und gemäß seiner eigenen Entscheidung zu dessen Behauptung verfahren zu wollen, weil der Mensch für sich selbst und diejenigen, welche er sehr liebt, parteiisch ist. Streit und Unruhe wären deshalb endlos, sofern sie nicht gemeinschaftlich ihre Zustimmung gäben, alle durch einen regiert zu werden, über den sie sich verständigen würden. Ohne diese Zustimmung ist es schlicht unvernünftig, dass ein Mensch auf sich nähme, Herr oder Richter über einen anderen zu sein. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

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TToG II § 82

John Locke: Two Treatises of Government

§ 82. But the husband and wife, though they have but one common concern yet having different understandings, will unavoidably sometimes have different wills too; it therefore being necessary that the last determination, I. e. the rule, should be placed somewhere; it naturally falls to the man’s share, as the abler and the stronger. But this reaching but to the things of their common interest and property, leaves the wife in the full and free possession of what by contract is her peculiar right, and gives the husband no more power over her life than she has over his; the power of the husband being so far from that of an absolute monarch that the wife has in many cases a liberty to separate from him, where natural right, or their contract allows it: Whether that contract be made by themselves in the state of nature, or by the customs or laws of the country they live in; and the children upon such separation fall to the father or mother’s lot, as such contract does determine.

§ 82. Selbst wenn Mann und Frau nur ein gemeinsames Interesse haben, so haben sie unvermeidlicherweise, da jeder von ihnen unterschiedliche Auffassungen hat manchmal auch unterschiedlichen Willen. Das erfordert notwendigerweise, meine ich die Existenz einer letzten Instanz. Diese Aufgabe fällt naturgemäß dem Mann als dem Fähigeren und Stärkeren zu, erstreckt sich aber nur auf die Dinge des gemeinsamen Interesses und Besitzes. Der Frau lässt sie vollen und freien Besitz alles dessen, was durch Vertrag ihr besonderes Recht ist, und gewährt dem Gatten keine größere Macht über ihr Leben, als sie über das seinige besitzt. Die Macht des Gatten ist weit entfernt von der Macht eines absoluten Monarchen. Die Frau hat in vielen Fällen die Freiheit sich vom Mann zu trennen, wenn natürliches Recht oder ihr Vertrag es gestatten. Sei der Vertrag durch sie selbst im Naturzustand oder nach den Sitten oder Gesetzen des Landes in dem sie leben geschlossen sein. Die Kinder fallen bei einer solchen Trennung entweder dem Vater oder der Mutter zu, je nachdem der Vertrag es vorsieht.

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TToG II § 76

John Locke: Two Treatises of Government

§ 76. Thus the natural fathers of families, by an insensible change, became the politic monarchs of them too: And as they chanced to live long, and leave able and worthy heirs, for several successions, or otherwise; so they laid the foundations of hereditary, or elective
kingdoms, under several constitutions and manners, according as chance, contrivance, or occasions happened to mould them. But if Princes have their titles in their fathers right, and it be a sufficient proof of the natural right of fathers to political authority, because they commonly were those in whose hands we find, de facto, the exercise of government: I say, if this argument be good, it will as strongly prove, that all princes, nay princes only, ought to be priests, since it is as certain, that in the beginning, the father of the family was priest, as that he was ruler in his own household.

§ 76. Derart wurden durch eine unmerkliche Wandlung die natürlichen Väter der Familien auch zu deren politischen Monarchen. Wollte das Schicksal sie lebten lange und hinterließen fähige, würdige Erben für mehrere Nachfolgen oder irgendwie sonst, legten sie damit die Grundlage für erbliche oder Wahlkönigreiche mit verschiedenen Verfassungen, von verschiedener Gestalt. Geradeso wir Zufall, Verstand oder Gelegenheit sie gestalteten. Sobald Fürsten ihre Titel auf die Rechte ihrer Väter gründen und es für das natürliche Recht der Väter auf politische Autorität einen ausreichenden Beweis liefern soll, dass sie in der Regel diejenigen waren, in deren Händen wir de facto die Ausübung der Regierung finden: Dann entgegne ich, wenn dieses Argument richtig ist, beweist es ebenso deutlich, dass alle Fürsten, ja im Grunde überhaupt nur Fürsten ausschließlich Priester sein dürften. Es ist schließlich ebenso sicher ist, dass zu Beginn der Vater der Familie auch der Priester war, wie er in seinem eigenen Haushalt die herrschte.

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TToG II § 13

John Locke: Two Treatises of Government

§ 13. To this strange doctrine, viz. that in the state of nature everyone has the executive power of the law of nature I doubt not but it will be objected, that it is unreasonable for men to be judges in their own cases, that self-love will make men partial to themselves and their friends: And on the other side, that ill-nature, passion and revenge will carry them too far in punishing others; and hence nothing but confusion and disorder will follow; and that therefore God hath certainly appointed government to restrain the partiality and violence of men.

I easily grant, that civil government is the proper remedy for the inconveniences of the state of nature, which must certainly be great, where men may be judges in their own case, since it is easy to be imagined, that he who was so unjust as to do his brother an injury, will scarce be so just as to condemn himself for it; but I shall desire those who make this objection, to remember, that absolute monarchs are but men; and if government is to be the remedy of those evils, which necessarily follow from men’s being judges in their own cases, and the state of nature is therefore not to be endured, I desire to know what kind of government that is, and how much better it is than the state of nature, where one man, commanding a multitude, has the liberty to be judge in his own case, and may do to all his subjects whatever he pleases, without the least liberty to anyone to question or control those who execute his pleasure? And in whatsoever he doth, whether led by reason, mistake or passion, must be submitted to? Much better it is in the state of nature, wherein men are not bound to submit to the unjust will of another: And if he that judges, judges amiss in his own, or any other case, he is answerable for it to the rest of mankind.

§ 13. Gegen die seltsame Lehre, jeder habe im Naturzustand eine vollziehende Macht durch Naturrecht, wird zweifelsfrei eingewendet werden, es sei unvernünftig, wenn Menschen Richter in eigener Sache seien. Selbstliebe werde sie für das eigene und ihrer Freunde Interesse parteiisch machen. Andererseits ist zu erwarten, sie ließen sich durch Bosheit, Leidenschaft und Rachsucht bei der Bestrafung anderer zu weit fortreißen und daraus entstünde nichts als Verwirrung und Chaos. Gott habe sicherlich deshalb Regierungen eingesetzt, um Parteilichkeit und Gewalttätigkeit der Menschen in Schranken zu halten.

Ich gebe gern zu, dass ich eine zivile Regierung als geeignete Medizin gegen die Unannehmbarkeiten des Naturzustands sehe, welche sicher bedeutend sein müssen, solange die Menschen Richter in eigener Sache sind. Denn man kann sich schlecht vorstellen, dass jemand, wer so ungerecht war, seinem Bruder Unrecht zuzufügen, wohl so gerecht sein wird, sich selbst dafür zu verurteilen.

An dieser Stelle möchte ich diejenigen, welche diesen Einwand erheben, bitten sich zu erinnern, dass auch absolute Monarchen nichts als gewöhnliche Menschen sind. Wenn nun Monarchie das Heilmittel gegen alle Übel sein soll, die zwangsläufig daraus folgen, dass Menschen Richter in eigener Sache sind, und die dadurch den Naturzustand unerträglich machen, so drängt es mich zu wissen, wie diese Regierung aussehen könnte und um wie viel besser sie ist als der Naturzustand.

Ein Zustand, indem ein über eine große Anzahl herrschender Mensch jede Freiheit hat, in eigener Sache Richter zu sein, mit allen seinen Untertanen nach Belieben verfahren kann, wie es ihm passt, ohne dass es irgendjemand im mindesten gestattet wäre, darüber Rechenschaft zu verlangen oder alle jene, welche seine Wünsche umsetzen, kontrollieren zu dürfen? Wo man allem was er anordnet gehorcht werden muss, egal ob er von Vernunft, Irrtum oder Leidenschaft geleitet wird?

Sehr viel besser wird es im Naturzustand sein, in welchem die Menschen nicht gezwungen sind, sich dem ungerechten Willen eines anderen zu unterwerfen und in dem, wenn derjenige, welcher richtet, in seinem eigenen oder eines anderem Fall falsch richtet, er der übrigen Menschheit dafür verantwortlich ist.

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TToG I § 156

John Locke: Two Treatises of Government

§ 156. When they were out of this bondage, what then? God out of a special care of them, the Israelites. It is well that once in his book, he will allow God to have any care of the people; for in other places he speaks of mankind, as if God had no care of any part of them, but
only of their monarchs, and that the rest of the people, the societies of men, were made as so many herds of cattle9, only for the service, use, and pleasure of their Princes.

§ 156. Sowie sie aus dieser Knechtschaft befreit waren, was war dann?

Gott, aus besonderer Fürsorge für sie, die Israeliten…

Ist es ist nicht gut, dass er Gott wenigstens einmal in seinem Buch gestattet, für die Bevölkerung zu sorgen?
An allen anderen Stellen spricht er nur von Menschheit, als ob sich Gott nicht um sie, sondern nur um ihre Monarchen kümmerte, und das übrige Volk, die menschlichen Gesellschaften, ebenso wie die vielen Viehherden nur für den Dienst, den Nutzen und das Vergnügen ihrer Fürsten geschaffen worden wären.

9Cattle / Catalla: Begriff aus dem alten Englischen Recht. Auch als chattels bezeichnet. Von den Normannen ursprünglich für jegliches Nutzvieh im Haushalt genutzt. Heute fortlebend in dem Begriff Cattle für Rinder. Im erweiterten Sinn alles was an beweglicher Habe einer Familie vorhanden war und nicht ausdrücklich zu einem fief (rückfälliges Lehen) oder feud (erbliches Lehen) gehörte.

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TToG I § 51

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§ 51. Grotius tells us not here how far this jus in liberos, this power of parents over their children extends; but our author, always very clear in the point, assures us, it is supreme power and like that of absolute monarchs over their slaves, absolute power of life and death.

He that should demand of him, how, or for what reason it is, that begetting a child gives the father such an absolute power over him, will find him answer nothing:

We are to take his word for this, as well as several other things; and by that the laws of nature and the constitutions of government must stand or fall. Had he been an absolute monarch, this way of talking might have suited well enough; pro ratione voluntas might have been of force in his mouth; but in the way of proof or argument is very unbecoming, and with little advantage his plea for absolute monarchy.

Sir Robert has too much lessened a subject’s authority to leave himself the hopes of establishing anything by his bare saying it; one slave’s opinion without proof is not of weight enough to dispose of the liberty and fortunes of all mankind. If all men are not, as I think they are, naturally equal, I am sure all slaves are; and then I may without presumption oppose my single opinion to his; and be confident that my saying, that begetting of children makes them not slaves to their fathers, as certainly sets all mankind free, as his affirming the contrary makes them all slaves.

But that this position, which is the foundation of all their doctrine, who would have monarchy to be jure divino, may have all fair play, let us hear what reasons others give for it, since our author offers none.

§ 51. Grotius gibt keinen Hinweis, wie weit dieses „jus in liberos“, diese Macht der Eltern über ihre Kinder reicht. Wie stets auch in diesem Punkt sehr aufgeklärt, versichert unser Autor, es sei die höchste Macht und genau wie bei absoluten Monarchen über ihre Sklaven, absolute Macht über Leben und Tod.

Fragt man ihn, wie und aus welchem Grund es dazu komme, die Zeugung eines Kindes gäbe dem Vater eine solche absolute Macht gibt, wird keine Antwort von erhalten:

Dafür wie für vieles andere muss sein Wort genügen, mit welchem Naturgesetze und Staatsverfassungen zwingend stehen oder fallen. Wäre er ein absoluter Monarch gewesen, wäre diese Redeweise womöglich angebracht und „pro ratione voluntas“14 aus seinem Mund bindend gewesen. Als Beweis oder Argument taugt sie jedoch nichts und wird seiner Verteidigung der absoluten Monarchie wenig förderlich sein.

Sir Robert hat die Würde eines Untertanen zu sehr herabgesetzt, als dass ihm Hoffnung bliebe, durch sein blankes Wort etwas nachweisen zu können. Eine unbeweisbare Meinung eines einzigen Sklaven hat nicht Gewicht genug, die Freiheit und das Glück der gesamten Menschheit zu beseitigen.

Sollten die Menschen nicht von Natur gleich sein, und ich bin überzeugt, sie sind es, dann sind mit Sicherheit alle Sklaven gleich. Deshalb ist mir gestattet ohne jede Anmaßung meine einzelne Meinung der seinigen gegenüberstellen. Im Vertrauen darauf, meine Behauptung, „die Zeugung der Kinder macht sie nicht zu Sklaven ihrer Väter“ gibt der ganzen Menschheit ebenso gewiss Freiheit, wie seine Behauptung des Gegenteils sie alle zu Sklaven macht.

Damit diesem Lehrsatz, der die Grundlage der Doktrin aller derjenigen bildet, welche die Monarchie als „jure divino“ bestehend erklären wollen, mit Fairness begegnet werde, hören wir uns an, welche Grunde andere dafür angeben, wenn schon unser Autor selbst keine Gründe dafür vortragen kann.

14″pro ratione voluntas“ = dem Willen der Vernunft entsprechend

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TToG I § 24

John Locke: Two Treatises of Government

§ 24. In opposition therefore to our author’s doctrine, that Adam was monarch of the whole world, founded on this place, I shall show,

1. That by this grant, Gen. I. 28., God gave no immediate power to Adam over men, over his children, over those of his own species; and so he was not made ruler, or monarch, by this charter.

2. That by this grant God gave him not private dominion over the inferior creatures, but right in common with all mankind; so neither was he monarch, upon the account of the property here given him.

§ 24. Im Gegensatz zu der auf diesem Text begründeten Lehre unseres Autors, „das Adam Monarch der ganzen Welt war“, werde ich deshalb zeigen,

1. Gott hat durch diese Gewähr, Gen. I 1.28, Adam weder eine unmittelbare Macht über Menschen, über seine Kinder oder über seine eigene Gattung gegeben, noch wurde Adam durch diese Urkunde zum Herrscher oder „Monarchen“ befördert.

2. Gott hat ihm durch diese Verleihung (Gewähr) keine persönliche, alleinige Herrschaft über die unterlegenen Geschöpfe übertragen, sondern ein mit der gesamten Menschheit gemeinsames Recht. Daher konnte er auch auf Grund eines ihm hier übertragenen Besitzes kein „Monarch“ werden.

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