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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 9, Absatz 9

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 9, Absatz 9,

It have not therefore the same apprehensions of liberty that I find some have or can think the benefits of it to consist in a liberty for men at pleasure to adopt themselves children of God, and from thence assume a title to inheritance here and proclaim them­selves heirs of the world; not a liberty for ambition to pull down well-framed constitutions, that out of its ruins they may build themselves fortunes; not a liberty to be Christians so as not to be subjects; nor such a liberty as is like to engage us in perpetual dissension and disorder. All the freedom I can wish my country or myself is to enjoy the protection of those laws which the prudence and providence of our ancestors established and the happy return of his Majesty‘ hath restored: a body of laws so well composed, that whilst this nation would be content only to be under them they were always sure to be above their neighbours, which forced from the world this constant acknowledgement, that we were not only the happiest state but the purest church of the latter age.

Keineswegs bin ich von derselben Vorstellung von Freiheit befangen, wie sie einige haben, dir mir begegnen, noch könnte ich je denken, sie bestünde in einer Freiheit des Beliebens für Menschen, sich selbst als Kinder Gottes zu adoptieren und von diesem Standpunkt aus einen Anspruch auf Erbrecht eben hier abzuleiten und sich selbst zu Erben der Welt zu erklären. Desgleichen keine Freiheit eigenem Ehrgeiz folgend gut organisierte Verfassungen niederzureißen, um auf deren Trümmern sich selbst Vermögen zu erschaffen. Ebenso keine Freiheit, zuerst Christen statt untergeordnete Bürger zu sein. Und schließlich keine Freiheit uns alle in unendliche Auseinandersetzungen und Chaos zu verstricken. Alle Freiheit die ich meinem Land oder mir selbst wünschen kann, besteht darin, den Schutz des Rechts und der Gesetze zu genießen, die Klugheit und Vorsehung unserer Vorfahren etabliert haben und die glücklicherweise durch die Rückkehr seiner Majestät wieder in Kraft gesetzt wurden: Ein Corpus des Rechts, so wohl gefügt, dass solange diese Nation sich damit zufrieden gäbe, sich lediglich diesen unterzuordnen, wir alle dessen sicher sein könnten unseren Nachbarn eine Nasenlänge voraus zu sein, die durch die Weltgeschichte beständig zu der Erkenntnis gedrängt wurden, dass wir nicht nur der glücklichste Staat sind, sondern über die ordentlichste Kirche der Neuzeit verfügen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 7, Absatz 7

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 7, Absatz 7,

Besides the submission I have for authority I have no less of liberty without which a man shall find himself less happy than a beast. Slavery being a condition that robs us of all the benefits of life, and embitters the greatest blessings, reason itself in slaves (which is the grand privilege of other men) increasing the weight of their chains and joining with their oppressions to torment them. But since I find that a general freedom is but a general bondage, that the popular assertors of public of public liberty are the greatest engrossers of it too and not unfitly called its keepers and I Know not whether experience (if it may be credited) would not give us some reason to think that were this part of freedom contended for here by our author generally indulged in England it would prove only a liberty for contention, censure and persecution and turn us loose to the tyranny of a religious rage; were every indifferent thing left unlimited nothing would be lawful and ‘twould quickly be found that the practice of indifferent things not approved by dissenting parties, would then be judged as anti-Christian and unlawful as their injunction is now, and engage the heads and hands of the zealous partisans in the necessary duty of reformation, and it may well be feared by any that the several bands of Saints would not want their Venners125 to animate and lead them on the work of the Lord:

“74Summus utrimque inde furor vulgo, quod numina vicinorum odit uterque locus, quum solos credat habendos esse deos, quos ipse colit

Each party is filled with fury against the other because each hates its neighbors‘ gods, believing that none can be holy but those it worships itself“

Juvenal, Roman Satires

Abgesehen von meiner klaren Unterordnung unter die Autorität verfüge ich dennoch um keinen Deut weniger über Freiheit, ohne die jeder Mensch sich selbst als unglücklicher empfinden muss als irgendein Tier. Sklaverei ist eine Situation, die uns aller Annehmlichkeiten des Lebens beraubt, ja sogar die allergrößten Segnungen verbittert, da gerade die Vernunft (die der größte Vorzug des Menschen ist) auch für Sklaven das Gewicht derer Ketten und derer Unterdrückung verstärkt, um sie leiden zu lassen. Allerdings habe ich mittlerweile festgestellt, dass generelle, allgemeine Freiheit sich kein bisschen anders auswirkt als generelle, allgemeine Fesselung. Gerade die populistischsten, öffentlichen Verfechter allgemeiner öffentlicher Freiheit erweisen sich zugleich als deren größte Hamsterer und es wäre nichts weniger als unpassend, diese dementsprechend als deren Oberaufseher zu bezeichnen. Ich bin mir nicht sicher, ob nicht unsere Erfahrung (falls man ihr trauen kann) uns einigen Grund zur Vermutung gewährt, es endete in nichts anderem als dem Nachweis einer Freiheit zu Streit, Meinungsverbot und Verfolgung, die ein weiteres Mal Tyrannei und religiöse Raserei von der Leine ließen, sobald wir diese Art Freiheit zuließen, für die unser Autor sich in die Schlacht wirft. Dort, wo gerade jede Kleinigkeit grundsätzlich schrankenloser Eigenmächtigkeit überlassen bleibt kann am Ende gar nichts mehr rechtmäßig sein. Es wäre im Gegenteil umgehend festzustellen, dass Ausübung und Einführung im Grunde unwesentlicher religiöser Praktiken unter den sich gegenseitig nicht akzeptierenden Bekenntnissen direkt zum Vorwurf anti-christlicher Ketzerei oder unrechtmäßiger Häresie führen würden. Führende Köpfe und willige Helfer ließen sich sofort vor den Karren der Pflicht zur Reformation wetteifernder Parteien spannen. Gleichermaßen wäre zu befürchten, die verschiedenen Kohorten von Heiligen bedürften gar nicht erst eines Venner125, um jene im Sinne des göttlichen Werks anzuspornen und anzuführen:

“74Summus utrimque inde furor vulgo, quod numina vicinorum odit uterque locus, quum solos credat habendos esse deos, quos ipse colit”

“Die Orte der Bewohner zeigen so grimmige Wut weil gegen die Götter der Nachbarn Abscheu beide gefasst und die nur jeder für wahr hält, die er selber verehrt“

Juvenal, Römische Satiren

125https://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_Venner

125https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_Venner

74https://en.wikipedia.org/wiki/Juvenal
74https://de.wikipedia.org/wiki/Juvenal

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TToG II § 69

John Locke: Two Treatises of Government

§ 69. The first part then of paternal power, or rather duty, which is education, belongs so to the father, that it terminates at a certain season; when the business of education is over, it ceases of itself, and is also alienable before: For a man may put the tuition of his son in other hands; and he that has made his son an apprentice to another, has discharged him, during that time, of a great part of his obedience both to himself and to his mother.

But all the duty of honor, the other part, remains nevertheless entire to them; nothing can cancel that: It is so inseparable from them both, that the father’s authority cannot dispossess the mother of this right, nor can any man discharge his son from honoring her that bore him. But both these are very far from a power to make laws and enforcing them with penalties that may reach estate, liberty, limbs and life. The power of commanding ends with non-age; and though, after that, honor and respect, support and defense, and whatsoever gratitude can oblige a man to, for the highest benefits he is naturally capable of, be always due from a son to his parents;

yet all this puts no scepter into the father’s hand, no sovereign power of commanding. He has no dominion over his son’s property39, or actions; nor any right, that his will should prescribe to his son’s in all things; however it may become his son in many things, not very inconvenient to him and his family, to pay a deference to it.

§ 69. Der erste Teil der väterlichen Macht, exakter der Pflicht, die Ausbildung betrifft den Vater in der Weise, dass sie zu einer gewissen Zeit endet. Ist die Aufgabe der Ausbildung erledigt, endet dieser Teil der Macht von Selbst, bzw. ist auch vorher an Fremde übertragbar. Ein Mann kann die Unterrichtung seines Sohns in fremde Hände legen.

Wer seinen Sohn bei einem Anderen in eine Lehre gibt, stellt ihn während dieser Zeit von einem großen Teil des Gehorsams frei, den dieser ihm und seiner Mutter schuldet. Die andere Seite, die Pflicht zu Ehrerweisung, bleibt nichtsdestoweniger komplett bei Beiden. Nichts kann sie aufheben. Sie ist bei Beiden unabtrennbar.

Weder kann die Autorität des Vaters die Mutter dieses Rechts berauben, noch ein Mann seinen Sohn davon entbinden diejenige zu ehren, die ihn geboren hat. Beide Rechte sind sehr weit entfernt von einer Macht, Gesetze zu geben und sie durch Strafen zu erzwingen, die sich auf Besitz, Freiheit, Glieder und Leben erstrecken. Die Macht zu bestimmen endet mit der Minderjährigkeit.

Selbst wenn später Ehrerweisung, Achtung, Unterstützung und Schutz zu jeder Zeit den Eltern geschuldet werden, kurz alles, wozu Dankbarkeit für erhaltene größte Vorteile, zu denen ein Mensch von Natur aus fähig ist, den Sohn verpflichten können, so gewährt das einem Vater doch kein Zepter, keine souveräne Herrschaftsmacht in die Hand. Er hat weder Herrschaft über das Eigentum39 oder die Handlungen seines Sohns, noch irgendein Recht, seinen Willen in allen Angelegenheiten demjenigen seines Sohns vorzuschreiben. Selbst wenn es in noch so vielen Angelegenheiten seinem Sohn und dessen Familie keinerlei Beschwerlichkeiten bereiten sollte, Respekt zu erweisen.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…
39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): …for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123

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TToG II § 68

John Locke: Two Treatises of Government

§ 68. On the other side, honor and support, all that which gratitude requires to return for the benefits received by and from them, is the indispensible duty of the child, and the proper privilege of the parents. This is intended for the parent’s advantage, as the other is for the child’s; though education, the parent’s duty, seems to have most power, because the ignorance and infirmities of childhood stand in need of restraint and correction; which is a visible exercise of rule, and a kind of dominion. And that duty which is comprehended in the word honor requires less obedience, though the obligation be stronger on grown, than younger children: For who can think the command, Children obey your parents, requires in a man, that has children of his own, the same submission to his father, as it does in his yet young children to him; and that by this precept he were bound to obey all his father’s commands, if, out of a conceit of authority, he should have the indiscretion to treat him still as a boy?

§ 68. Andererseits sind Ehre und Unterstützung, alles was Dankbarkeit zur Vergeltung der erhaltenen elterlichen Wohltaten verlangt, unabdingbare Pflicht des Kindes und ureigenes Vorrecht der Eltern. Dieses soll den Eltern ebenso Vorteile bieten, wie das andere den
Kindern. Ausbildung, eine Pflicht der Eltern, scheint eine größere Macht zu gewähren, da Unwissenheit und Schwächen in der Kindheit Beschränkung und Berichtigung erfordern und sie zugleich eine sichtbare Ausübung von Regelung, eine Art Herrschaft darstellt. Jene Pflicht, die im Wort Ehrerbietung liegt, erfordert weniger Gehorsam und tatsächlich: Die Verpflichtung erwachsener Kinder ist größer als der jüngeren. Wer könnte denken, die Anordnung Kinder sollten auf die Eltern hören, fordere von einem Mann, der eigene Kinder hat, dieselbe Unterordnung unter seinen Vater wie von seinen noch kleinen Kindern unter ihn? Oder er sei nach dieser Vorgabe gehalten sei, allen Anordnungen seines Vaters zu gehorchen, wenn dieser in eingebildeter Autorität die Unreife zeigen sollte, ihn weiterhin wie einen Knaben zu behandeln.

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TToG II § 54

John Locke: Two Treatises of Government

§ 54. Though I have said above, Chap. II, that all men by nature are equal, I cannot be supposed to understand all sorts of equality: Age or virtue may give men a just precedency: Excellency of parts and merit may place others above the common level: Birth may subject some, and alliance or benefits others, to pay an observance to those whom nature, gratitude, or other respects, may have made it due: And yet all this consists with the equality, which all men are in, in respect of jurisdiction or dominion one over another; which was the equality I there spoke of, as proper to the business in hand, being that equal right, that every man hath, to his natural freedom, without being subjected to the will or authority of any other man.

§ 54. Selbst wenn ich oben, Kapitel II, gesagt habe, alle Menschen seien von Natur aus gleich, sollte man nicht unterstellen, ich verstünde darunter jede Art von Gleichheit. Alter oder Tugend können Menschen legitim Vorrang gewähren. Herausragendes Talent und Verdienst kann Andere über das Mittelmaß erheben. Geburt mag den Einen, Bündnis oder Vorteile den Andern verpflichten, Respekt zu erweisen, wem sie von Natur, aus Dankbarkeit oder anderen Rücksichten zukommt. Doch das alles besteht neben der Gleichheit, der alle Menschen bezüglich Rechtsprechung oder Überordnung des einen über den anderen befinden. Darin besteht die Gleichheit von der ich beim zugehörigen Thema gesprochen habe. Jenes gleiche Recht, welches jeder Mensch auf seine natürliche Freiheit hat, ohne dem Willen oder der Autorität irgendeines anderen unterworfen zu sein.

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