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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 72, Absatz 72,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 72, Absatz 72,

After some enlargement and an innumeration of certain particulars and ceremonies of the Church of Rome, which whether indifferent or no concerns not our question, he comes to make the imposing of indifferent things the mark of Antichrist:

“If I understand anything of Antichrist his nature seems to me to consist in this, that he acts in a way contrary to Christ, instead of a spiritual he brings in a devised worship, and instead of freedom lays a constraint even upon our devotion, so that as John in his Revelation says of him, ‚Man shall neither buy nor sell which have not his mark‘, i.e. who do not serve God in that outward way which he commands.” (Quotation Bagshaw)

St John who alone names and more than once describes Antichrist gives another character of him, and if we will take his authority we shall find his nature to consist in denying Jesus to be the Christ, I.John2.18,22; I.John.4.3; II.John.7. And here would we content ourselves with those discoveries the Scripture allows us, we should not grope for Antichrist in the dark prophesies of the revelations, nor found arguments upon our own interpretation wherein the mistakes of eminent men might teach us to be wary and not over-peremptory in our guesses.

Nach einiger Ausbreitung und einer Aufzählung gewisser Einzelheiten und Zeremonien der Römischen Kirche, die entweder unbestimmt und nebensächlich sind oder unsere Frage gar nicht betreffen, kommt er auf die Idee das Verfügen über unbestimmte Gegebenheiten als Zeichen des Wirkens des Antichristen zu erklären.

“Soweit ich über den Antichristen irgendetwas verstanden habe, dann scheint mir dessen Natur so ausgeprägt zu sein, dass er gegen den Weg Christi arbeitet, denn an Stelle geistiger Huldigung bringt er frei erfundene Formen der Huldigung in die Welt. Anstatt Freiheit legt er eine Beschränkung sogar auf unsere Ergebenheit, weshalb Johannes in seiner Offenbarung von ihm sagt ‚Kein Mensch soll jemals Kaufen und Verkaufen dürfen, der nicht sein Zeichen trägt‘, womit gemeint ist, das gelte für alle, die Gott nicht in der äußerlichen Art und Weise dienen, die er (der Antichrist) angeordnet hat.“ Zitat Bagshaw)

St. Johannes, der als einziger den Antichristen beim Namen nennt und mehrfach beschreibt, bescheinigt diesem einen anderen Charakter. Sofern wir seiner Autorität Genüge tun, werden wir sehen, dass seine Natur darin besteht, Jesus zu verweigern, Christus zu sein. I.John2.18,22; I.John.4.3; II.John.7. Damit sollten wir uns mit den Enthüllungen zufrieden geben, die die Heilige Schrift uns gestattet. Wir sollten weder in obskuren Prophezeiungen der verschiedenen Offenbarungen nach dem Teufel stochern, noch Argumente aus unserer eigenen Interpretation konstruieren, solange die Fehldeutungen bedeutender Männer uns lehren, achtsam und nicht übertrieben gebieterisch bei unseren Einschätzungen zu sein.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 63, Absatz 63,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 63, Absatz 63,

After a large consideration of the circumstances of the decree and a discourse of the particulars contained in it‘ he thus closes: “Hence I conclude for persons 1. Who have no such authority,” the magistrate may have another authority and that sufficient though not such; as I have above proved. “2. In things much more indifferent”; those were not then under the Obligation of any law and therefore as much in their own nature indifferent as any. “3. And where the necessity of conforming is nothing near so pressing”; the lawmaker alone is the judge of that necessity and its urgency in those laws that he establishes and therefore from thence we can take no rise to question the equity of his injunctions.

“For such I say to take upon themselves an arbitrary and an imposing power is altogether unwarrantable and therefore sinful.” It is not requisite he should have such an authority as the Apostles had. Then all our laws must be necessarily the dictates of the spirit of God, nor could the magistrate appoint so much as a fast or determine any indifferent thing without a special revelation. It suffices if he have any authority at all nor is it requisite he should make known the reasons of his edicts, ‚tis enough if he himself be satisfied of them.

Indeed should anyone without authority impose on others he might well be ranked with the greatest offenders and expect the sentence of the law as well as our author’s censure to lay hold upon him, but the case is far otherwise with the magistrate, whose authority I have proved already.

Or should anyone make use of the lawful authority he hath needlessly to burden his subjects, and without a necessity appearing to him sport himself with the liberties of his brethren, and confine them narrowly in the use of indifferent things, he would not perhaps be innocent and though he should not be liable to the censures of men, yet would not escape the tribunal of God. However, this would not discharge our obedience. And I think ‚tis no paradox to affirm that subjects may be obliged to obey those laws which it may be sinful for the magistrate to enact.

Nach ausschweifender Erwägung der Umstände des Erlasses und einer Erörterung der enthaltenen Einzelheiten schließt er so: „Daher schließe ich bezüglich Personen 1. Die eine solche Autorität nicht haben,“ – die Obrigkeit mag zwar über eine anders gelagerte und dazu ausreichende Autorität verfügen, wie ich nachgewiesen habe – , „2. Bezüglich noch deutlich unbedeutenderer oder unbestimmterer Angelegenheiten,“ – derartige unterlägen dann ja keiner Verbindlichkeit irgendeines Gesetzes und wären deshalb bezüglich ihrer eigenen Natur genauso unbedeutend oder unbestimmt, wie es nur vorstellbar ist – „3. Und bei denen die Notwendigkeit der Konformität keineswegs so dringlich ist,“ – ganz allein der Gesetzgeber beurteilt Notwendigkeit und Dringlichkeit all jener Gesetze die er durchsetzt und deshalb können wir aus dieser Grundlage keinerlei Anlass gewinnen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügungen in Frage zu stellen.

“So eine Obrigkeit, behaupte ich, zieht willkürliche Macht zu Verfügungen an sich, die insgesamt unverantwortlich und deshalb sündhaft sind.“ Es besteht kein Erfordernis für sie, eine Autorität innezuhaben, wie sie die Apostel hatten. Denn dann müssten alle unsere Gesetze notwendigerweise einem Diktat des Geistes Gottes entspringen und eine Obrigkeit könnte noch nicht einmal wenigstens eine Fastenzeit festlegen, geschweige denn irgendeine andere unbestimmte Angelegenheit ohne eigens dazu eine gesonderte Offenbarung zu erfahren. Es reichte vollkommen aus, wenn sie allgemein Autorität innehatte und war keineswegs erforderlich, eigens die Gründe für ihre Erlasse bekannt zu geben, da es genügte, wenn sie selbst diesbezüglich zufrieden war.

In der Tat darf ein jeder, der es wagt ohne Autorität über andere zu verfügen, an den größten Übeltätern gemessen werden und mit der Verurteilung durch die Justiz rechnen, genauso wie ihm unseres Autors Rüge anhaften wird. Bei der Obrigkeit, deren Autorität ich längst nachgewiesen habe, liegt der Fall jedoch vollkommen anders.

Oder sollte gar jemand seine rechtmäßig gewährte Autorität missbrauchen, um anlasslos seine Untergeordneten zu gängeln und ohne wenigstens für ihn klar ersichtliche Notwendigkeit mit den Freiheiten seiner Glaubensbrüder Spielchen treiben und sie zu spießigen und kleinkarierten Ausübungsformen in den unbestimmten Angelegenheiten vergattern, dann wäre er zwar nicht zufällig unschuldig und deshalb dem Urteil der Menschen nicht verantwortlich, dem Strafgericht Gottes entkäme er jedoch nicht. Wie auch immer kann uns das nicht von unserem Gehorsam freistellen. Ich für meinen Teil vermag keinerlei Paradoxon darin zu erblicken, dass Staatsbürger verpflichtet sein sollten, alle Gesetze zu achten, die in Kraft zu setzen der Obrigkeit sinnvoll erschien.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 59, Absatz 59,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 59, Absatz 59,

“From which God hath either expressly etc.” if God hath tacitly freed us from those things which he hath not expressly commanded I can acknowledge no book of statutes but the Bible, and acts of Parliament can have no obligation.

“This is nothing else but to tempt etc.” ‚tis so if we interpose in matters forbidden or commanded by him already, in the rest the magistrate may use his authority without incurring this censure.

“Again James decries those ceremonies upon this score, lest they should be troublesome to the converted Gentiles.” It could not but become their Christian prudence to open as easy a passage as they could to the conversion of the Gentiles, to remove all possible rubs out of their way and not cumber the progress of the yet infant Gospel with unnecessary ceremonies, but the magistrate when his already converted people shall trouble themselves and him too about things indifferent and from thence grow into dangerous factions and tumults, may determine the business by injunctions or prohibitions without any prejudice to the doctrines of Christianity. The magistrate indeed ought not to be troublesome by his injunctions to the people, but he alone is judge what is so and what not.

“Wovon uns Gott entweder ausdrücklich etc.,“ wenn Gott uns stillschweigend von allen Angelegenheiten befreit hat, die er nicht ausdrücklich angeordnet hat, kann ich kein Buch von Rang anerkennen außer der Bibel und Handlungen und Beschlüsse eines Parlaments haben überhaupt keine Verpflichtung.

“Das ist nichts anderes als herauszufordern etc.“ es verhält sich so, wenn wir in verbotene oder bereits durch ihn angeordnete Angelegenheiten eingreifen. Über alles Übrige darf die Obrigkeit ihre Autorität wahrnehmen, ohne dieser Zensur zu unterliegen.

“Ein weiteres Mal widerruft Jakobus fragliche Zeremonien an Hand dieser Bewertung, damit sie keine Verärgerung bei den konvertierten Heiden auslösen.“

Es konnte nichts mehr für ihre christliche Klugheit sprechen, als der Bekehrung der Heiden den einfachsten Weg zu eröffnen, den sie gehen konnten und alle möglichen Stolpersteine aus dem Weg räumen und die Verbreitung des noch jungfräulichen Evangeliums nicht mit unnötigen Zeremonien zu behindern. Sollten aber die gerade neu Bekehrten sich selbst und die Obrigkeit im Streit über unbestimmte Gegebenheiten in Schwierigkeiten bringen und sich von dort zu gefährlichen Aufständen und Tumulten vergrößern, dann darf die Obrigkeit die Sache durch Verfügungen oder Verbote ohne jeden Nachteil für die Lehren der Christenheit festlegen. Die Obrigkeit sollte zwar in der Tat durch ihre Verfügungen die Bevölkerung nicht verärgern, dennoch ist sie allein der Richter darüber, womit es sich so verhält und womit nicht.

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