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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 63, Absatz 63,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 63, Absatz 63,

After a large consideration of the circumstances of the decree and a discourse of the particulars contained in it‘ he thus closes: “Hence I conclude for persons 1. Who have no such authority,” the magistrate may have another authority and that sufficient though not such; as I have above proved. “2. In things much more indifferent”; those were not then under the Obligation of any law and therefore as much in their own nature indifferent as any. “3. And where the necessity of conforming is nothing near so pressing”; the lawmaker alone is the judge of that necessity and its urgency in those laws that he establishes and therefore from thence we can take no rise to question the equity of his injunctions.

“For such I say to take upon themselves an arbitrary and an imposing power is altogether unwarrantable and therefore sinful.” It is not requisite he should have such an authority as the Apostles had. Then all our laws must be necessarily the dictates of the spirit of God, nor could the magistrate appoint so much as a fast or determine any indifferent thing without a special revelation. It suffices if he have any authority at all nor is it requisite he should make known the reasons of his edicts, ‚tis enough if he himself be satisfied of them.

Indeed should anyone without authority impose on others he might well be ranked with the greatest offenders and expect the sentence of the law as well as our author’s censure to lay hold upon him, but the case is far otherwise with the magistrate, whose authority I have proved already.

Or should anyone make use of the lawful authority he hath needlessly to burden his subjects, and without a necessity appearing to him sport himself with the liberties of his brethren, and confine them narrowly in the use of indifferent things, he would not perhaps be innocent and though he should not be liable to the censures of men, yet would not escape the tribunal of God. However, this would not discharge our obedience. And I think ‚tis no paradox to affirm that subjects may be obliged to obey those laws which it may be sinful for the magistrate to enact.

Nach ausschweifender Erwägung der Umstände des Erlasses und einer Erörterung der enthaltenen Einzelheiten schließt er so: „Daher schließe ich bezüglich Personen 1. Die eine solche Autorität nicht haben,“ – die Obrigkeit mag zwar über eine anders gelagerte und dazu ausreichende Autorität verfügen, wie ich nachgewiesen habe – , „2. Bezüglich noch deutlich unbedeutenderer oder unbestimmterer Angelegenheiten,“ – derartige unterlägen dann ja keiner Verbindlichkeit irgendeines Gesetzes und wären deshalb bezüglich ihrer eigenen Natur genauso unbedeutend oder unbestimmt, wie es nur vorstellbar ist – „3. Und bei denen die Notwendigkeit der Konformität keineswegs so dringlich ist,“ – ganz allein der Gesetzgeber beurteilt Notwendigkeit und Dringlichkeit all jener Gesetze die er durchsetzt und deshalb können wir aus dieser Grundlage keinerlei Anlass gewinnen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügungen in Frage zu stellen.

“So eine Obrigkeit, behaupte ich, zieht willkürliche Macht zu Verfügungen an sich, die insgesamt unverantwortlich und deshalb sündhaft sind.“ Es besteht kein Erfordernis für sie, eine Autorität innezuhaben, wie sie die Apostel hatten. Denn dann müssten alle unsere Gesetze notwendigerweise einem Diktat des Geistes Gottes entspringen und eine Obrigkeit könnte noch nicht einmal wenigstens eine Fastenzeit festlegen, geschweige denn irgendeine andere unbestimmte Angelegenheit ohne eigens dazu eine gesonderte Offenbarung zu erfahren. Es reichte vollkommen aus, wenn sie allgemein Autorität innehatte und war keineswegs erforderlich, eigens die Gründe für ihre Erlasse bekannt zu geben, da es genügte, wenn sie selbst diesbezüglich zufrieden war.

In der Tat darf ein jeder, der es wagt ohne Autorität über andere zu verfügen, an den größten Übeltätern gemessen werden und mit der Verurteilung durch die Justiz rechnen, genauso wie ihm unseres Autors Rüge anhaften wird. Bei der Obrigkeit, deren Autorität ich längst nachgewiesen habe, liegt der Fall jedoch vollkommen anders.

Oder sollte gar jemand seine rechtmäßig gewährte Autorität missbrauchen, um anlasslos seine Untergeordneten zu gängeln und ohne wenigstens für ihn klar ersichtliche Notwendigkeit mit den Freiheiten seiner Glaubensbrüder Spielchen treiben und sie zu spießigen und kleinkarierten Ausübungsformen in den unbestimmten Angelegenheiten vergattern, dann wäre er zwar nicht zufällig unschuldig und deshalb dem Urteil der Menschen nicht verantwortlich, dem Strafgericht Gottes entkäme er jedoch nicht. Wie auch immer kann uns das nicht von unserem Gehorsam freistellen. Ich für meinen Teil vermag keinerlei Paradoxon darin zu erblicken, dass Staatsbürger verpflichtet sein sollten, alle Gesetze zu achten, die in Kraft zu setzen der Obrigkeit sinnvoll erschien.

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TToG II § 134

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XI

Of the Extent of the Legislative Power

§ 134. The great end of men’s entering into society, being the enjoyment of their properties39 in peace and safety, and the great instrument and means of that being the laws established in that society; the first and fundamental positive law of all commonwealths is the establishing of the legislative power: As the first and fundamental natural law, which is to govern even the legislative itself, is the preservation of the society; and (as far as will consist with the public good) of every person in it.

This legislative is not only the supreme power of the commonwealth, but sacred and unalterable in the hands where the community have once placed it: Nor can any edict of anybody else, in what form so ever conceived, or by what power so ever backed, have the force and obligation of a law, which has not its sanction from that legislative which the public has chosen and appointed: For without this the law could not have that, which is absolutely necessary to its being a law54, the consent of the society, over whom nobody can have a power to make laws, but by their own consent, and by authority received from them;

and therefore all the obedience, which by the most solemn ties anyone can be obliged to pay, ultimately terminates in this supreme power, and is directed by those laws which it enacts: Nor can any oaths to any foreign power whatsoever, or any domestic subordinate power, discharge any member of the society from his obedience to the legislative, acting pursuant to their trust: Nor oblige him to any obedience contrary to the laws so enacted, or farther than they do allow; it being ridiculous to imagine one can be tied ultimately to obey any power in the society, which is not the supreme.

§ 134. Oberste Ziele und Zwecke eines Beitritts zu einer Gesellschaft sind friedliche und sichere Nutzung des Eigentums39. Entsprechend bildet das durch die Gesellschaft geschaffene Recht das große Werkzeug und Mittel dazu.

Deswegen besteht das erste und grundlegende positive Gesetz aller Staaten in der Schaffung der legislativen Macht, wobei das erste und grundlegende natürliche Gesetz, nachdem sich sogar die legislative Macht selbst zu richten hat, der Erhalt der Gesellschaft ist. Soweit es sich mit dem öffentlichen Wohl verträgt, gehört dazu natürlich auch der Erhalt jedes einzelnen Angehörigen. Bei der Legislative liegt nicht nur die höchste Macht des Staats.

Sie ist auch sakrosankt und bleibt unveränderbar in den Händen, in welche die Gemeinschaft sie einmal gelegt hat. Kein Erlass von wem auch immer, in welcher Form auch erdacht, von welcher Macht auch gestützt kann je die verpflichtende Kraft eines Gesetzes haben, der keine Inkraftsetzung durch die Legislative erhält, die das Volk gewählt und ernannt hat. Ohne das hätte das Gesetz nicht das, was absolut notwendig ist, um es zu einem Gesetz zu machen: Die Zustimmung der Gesellschaft. Denn niemand kann Macht haben ihr Gesetze zu geben, ohne ihre eigene Zustimmung und gewährte Ermächtigung.

Deshalb liegt jeder Gehorsam, den zu erweisen man durch heiligste Bande verpflichtet werden kann, zuerst bei dieser obersten Macht und erhält durch die Gesetze, die sie beschließt, seine Richtung. Weder irgendwelche einer fremden Macht geleisteten Eide oder eine inländische, untergeordnete Macht können ein Mitglied der Gesellschaft vom Gehorsam gegen eine Legislative entbinden, die dem Vertrauensamt entsprechend handelt, oder ihn gar zu einem Gehorsam verpflichten, der so geschaffenen Gesetzen widerspricht oder weiter reicht, als sie es gestatten.

Es ist lächerlich anzunehmen, jemand könnte verpflichtet sein, am Ende einer Macht in der Gesellschaft zu gehorchen, die nicht die höchste ist.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;
54The lawful power of making laws to command whole politic societies of men, belonging so properly unto the same entire societies, that for any prince or potentate of what kind so ever upon earth, to exercise the same of himself, and not by express commission immediately and personally received from God, or else by authority derived at the first from their consent, upon whose persons they impose laws, it is no better than mere tyranny. Laws they are not therefore which public approbation hath not made so.
Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

Of this point therefore we are to note, that sith men naturally have no full and perfect power to command whole politic multitudes of men, therefore utterly without our consent, we could in such sort be at no man’s command meant living. And to be commanded we do consent, when that society, whereof we be a part, hath at any time before consented, without revoking the same after by the like universal agreement. Laws therefore human, of what kind so ever, are available by consent. Ibidem.

54Die rechtmäßige Macht, Gesetze zu geben, die über ganze politische Gesellschaften von Menschen gebieten, liegt derart eigentlich bei diesen ganzen Gesellschaften, dass für jeden Fürsten oder Potentaten der Welt, welcher Art er auch sei, die Ausübung dieser Macht aus sich selbst, und nicht durch einen unmittelbar und persönlich von Gott empfangenen, ausdrücklichen Auftrag oder sonst durch eine zuerst von der Zustimmung derjenigen abgeleitete Ermächtigung, denen sie die Gesetze vorschreiben, nichts besseres ist als bloße Tyrannei. Deshalb gelten keine Gesetze, die öffentliche Genehmigung nicht dazu gemacht hat. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

Über diesen Punkt haben wir zu bemerken: Da Menschen von Natur keine volle und vollkommene Macht haben, über ganze politische Mengen von Menschen zu gebieten, könnten wir auf solche Weise, gänzlich ohne unsere Zustimmung, unter keines Menschen Gewalt leben. Wir willigen ein beherrscht zu werden, wenn die Gesellschaft, von der wir ein Teil sind, zu irgendeiner Zeit vorher eingewilligt hat, und dies durch die gleiche allgemeine Übereinkunft nicht widerrufen wird. Deshalb sind menschliche Gesetze, welcher Art sie auch seien, nur durch Zustimmung
Gültig. Ibidem(ebenda).

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