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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 86, Absatz 86,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 86, Absatz 86,

“1. That it is no absurdity at all that Princes should have no more power in ordering the things of God than God himself hath allowed them. And if God nowhere hath given them such an imposing power they must be content to go without it.”
(Quotation Bagshaw)

If they have no imposing power till God by a positive express commission somewhere hath given it them, they will be found to have as little in civil as religious indifferent things and no right of tying up our liberty in either. But that they have a power in both and how they came by it I have shown above.

“But in this case where will the Christian magistrate find his warrant?”
(Quotation Bagshaw)

In whatever text of Scripture the magistrate’s charter for jurisdiction in civil indifferent things is to be found, in the very same or next verse is his warrant for impositions in religious.

“The Scriptures being utterly silent that he is now to take such authority upon him which because the things concern not man but the worship of God had it been thought necessary and fit would certainly not have been omitted.”
(Quotation Bagshaw)

The Scripture speaks very little of polities anywhere (except only the government of the Jews constituted by God himself over which he had a particular care) and God doth nowhere by distinct and particular prescriptions set down rules of governments and bounds to the magistrate’s authority, since one form of government was not like to fit all people, and mankind was by the light of nature and their own conveniences sufficiently instructed in the necessity of laws and government and a magistrate with power over them, who is no more to expect a commission from Scripture which shall be the foundation and bounds of his authority in every particular and beyond which he shall have none at all, than a master is to examine by Scripture what power he hath over his servant, the light of reason and nature of government itself making evident that in all societies it is unavoidably necessary that the supreme power (wherever seated in one or more) must be still supreme, i.e. have a full and unlimited power over all indifferent things and actions within the bounds of that society.

Whatever our author saith there ‚tis certain there be many particular things necessary and fit now, that are yet omitted in Scripture and are left to be determined by more general rules. Had the questions of paedo­-baptism, church government, ordination, excommunication etc. been as hotly disputed in the days of the Apostles as in ours, ‚tis very probable we should have had as clear resolutions of those doubts and as positive rules as about eating thing strangled and blood.

But the Scripture is very silent in particular questions, the discourses of Christ and his Apostles seldom going beyond the general doctrines of the Messiah or the duties of the moral law, but where either the condition of the persons or their enquiry made it necessary to descend to particulars and possibly had there not some miscarriages sprung up in the Church of Corinth we had never received that command of decency and order, and ‚twas their enquiry that occasioned Paul’s resolution of those their private doubts, I.Cor.c.7.,c. 8.

It was not therefore requisite that we should look for the magistrate’s commission to be renewed in Scripture who was before even by the law of nature and the very condition of government sufficiently invested with a power over all indifferent actions. Nor can we rationally conclude he hath none because we cannot find it in the Bible.

“1. Dass es alles andere als eine Absurdität ist anzunehmen, Fürsten hätten kein Stück mehr Macht, über Gottes Angelegenheiten zu verfügen als Gott persönlich ihnen gestattet hat. Und weil Gott ihnen an keiner Stelle eine derartige Verfügungsbefugnis gewährt hat, müssen sie sich damit zufrieden geben, ohne auszukommen.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern sie keinerlei Verfügungsbefugnis innehaben, als bis Gott ihnen eine solche expressis verbis zugestanden hat, wird man ihnen geradewegs eben so wenig bezüglich bürgerlicher wie religiöser unbestimmter und unbedeutender Gegebenheiten zubilligen und jedes Recht, unsere Freiheit in der einen wie der anderen Kategorie an die Leine zu legen, abstreiten. Allerdings habe ich ja bereits weiter oben bewiesen, dass sie betreffend beide Kategorien Macht haben und wie sie dazu gekommen sind.

“Doch wo will eine christliche Obrigkeit unter dieser Voraussetzung ihre Berechtigung finden?”
(Zitat Bagshaw)

An welcher Stelle der Heiligen Schrift auch immer jeweils auf die Verbriefung der Rechtsprechung der Obrigkeit in bürgerlichen Angelegenheiten verwiesen wird, ebenda oder in benachbarten Zeilen findet sich ihre Berechtigung zur Verfügung auch über religiöse Belange.

“Da sämtliche Kapitel der Bibel sich vollkommen darüber ausschweigen, dass sie plötzlich eine derartige Autorität an sich ziehen könnte, wo es doch nicht um Angelegenheiten der Menschen sondern um die Huldigung Gottes geht, wäre dies wohl kaum übersehen worden, wenn es für notwendig und passend gehalten worden wäre.“
(Zitat Bagshaw)

Die Heilige Schrift spricht allenthalben sehr spärlich über politische Ordnungen (abgesehen von den Regierungsformen der Juden, die Gott persönlich verfasst hatte und um die er sich in besonderer Weise kümmerte). Dabei legt Gott nirgends mittels gezielter und besonderer Vorschriften für Regierungsformen und Beschränkungen der Autorität für Obrigkeiten fest, seit klar ist, dass lediglich eine Form der Regentschaft unmöglich genügt, um zu allen Völkerschaften zu passen. Die Menschheit lernte mittels Aufklärung der Naturgegebenheiten und Erkenntnis der eigenen Annehmbarkeiten so ausreichend viel über die Notwendigkeit von Recht und Gesetz, Regierung und Obrigkeit dazu, wobei letztere auch über Macht über sie verfügen sollte, dass sie fürderhin auf keinen Auftrag seitens der Bibel mehr zu warten brauchte, welcher als Grundlage und Begrenzung der Autorität des Magistrats für jede Kleinigkeit gelten und über den hinaus die Obrigkeit keinerlei weitere Autorität haben sollte, als beispielsweise ein Herr über seinen Sklaven aus der Heiligen Schrift ableiten könnte. Die Erleuchtung durch Vernunft und das Wesen des Regierens selbst verdeutlichen klar, dass in allen Gesellschaften unabwendbar die höchste Macht (ob sie nun bei einem oder mehreren liegt), in jeder Hinsicht die höchste Macht bleibt, womit gemeint ist, dass die Obrigkeit stets volle und unbeschränkte Macht über alle ansonsten unbestimmten Angelegenheiten, Gegebenheiten, Belange, Dinge und Handlungen hat, die innerhalb der betreffenden Gesellschaft auftreten.

Was auch immer unser Autor hier angesprochen haben mag, es existieren mittlerweile unzählige individuelle Gegebenheiten, die notwendig und passend wären, aber dennoch in der Bibel unbeachtet geblieben sind und daher der Bestimmung durch allgemeine Regeln überlassen sind. Wären Fragen wie Kindstaufe, kirchliche Herrschaft, Ordination, Weihe, Exkommunikation usw. zur Zeit der Apostel ebenso heiß diskutiert worden wie heute, dann hätten wir sehr wahrscheinlich ebenso eindeutige Antworten und festgesetze Regeln auf diese Zweifel erhalten, als sie einst für den Verzehr erwürgter Tiere und von Blut galten.

Die Heilige Schrift aber schweigt sich sehr laut bezüglicher dieser speziellen Fragen aus. Die Vorträge von Jesus Christus oder seinen Aposteln gehen selten über die generelle Lehre des Messias oder sich ergebende Pflichten aus dem Gesetz der Moral hinaus. Doch weil weder die akute Situation der Leute oder deren hartnäckiges Nachfragen es erforderlich machten, in die Details zu gehen, und wären womöglich nicht einige Fälle von missbräuchlichem Verhalten in der Kirche von Korinth aufgetreten, dann hätten wir wohl niemals diese Anordnung zu Schicklichkeit und Ordnung erhalten. Schließlich war das hartnäckige Insistieren jener der Anlass für Paulus Beschluss bezüglich ihres persönlichen Zweifels. I.Cor.c.7.,c.8.

Dessentwegen war es nicht erforderlich, uns wegen der Erneuerung der Beauftragung für die Obrigkeit in der Heiligen Schrift umzutun, wo sie doch bereits zuvor schon durch das Naturrecht gegeben war. Die tatsächlichen Bedingungen für Regentschaft waren bereits ausreichend mit einer Macht über alle unbestimmten Handlungen ausgestattet. Deshalb können wir vernünftigerweise keinesfalls schlussfolgern, die Obrigkeit hätte keine Macht, weil wir darüber nichts in der Bibel lesen können.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 76, Absatz 76,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 76, Absatz 76,

“Whereas the doctrine of impositions places it in such things in the observance of which superstition will be sure to outdo devotion.” (Quotation Bagshaw)

This doctrine that the magistrate hath power to impose indifferent things places it in none, but leaves it to his arbitrary and uncertain determination, and should the magistrate prescribe such a form wherein superstition, (a word always sounding ill and not seldom applied to very innocent actions) would perhaps outdo devotion, yet this would be no better an argument against such injunction than if he should endeavor to prove that the magistrate should not command truth and justice because they are things wherein Turks will be sure to outdo Christians. That the superstitious should be more zealous than the devout or a Turk honester than a Christian might indeed well shame the professors but could not at all discredit the doctrine of either.

“Wo auch immer die Lehre der Verfügungsbefugnis über jene Gegebenheiten insoweit verfügt, würde bei deren Beachtung der Aberglaube mit Sicherheit die Hingabe übertrumpfen.“ (Zitat Bagshaw)

Die Lehre, die Obrigkeit habe Macht über unbestimmte Dinge zu verfügen platziert gar nichts, sondern überlässt dies seiner willkürlichen und ungewissen Entscheidung. Sollte die Obrigkeit eine derartige Form vorschreiben, durch die der Aberglaube (ein stets übel klingendes Wort, nicht selten völlig harmlosen Handlungen angedichtet) möglicherweise die Hingabe übertrumpft, dann wäre das dennoch kein besseres Argument gegen derlei Eingriffe, als wenn der Autor versuchen würde zu beweisen, dass die Obrigkeit Aufrichtigkeit und Rechtmäßigkeit nicht anordnen könne, weil es sich um Gegebenheiten handelt, bezüglich derer die Türken sich sicher sein werden, darin sämtliche Christen zu übertreffen. Die Behauptung, dass Abergläubische eifernder seien als Hingebungsvolle oder ein Türke ehrlicher als ein Christ, vermag tatsächlich die Bekenntnisse zu beschämen, kann aber keinesfalls ihre Lehren entwerten.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 63, Absatz 63,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 63, Absatz 63,

After a large consideration of the circumstances of the decree and a discourse of the particulars contained in it‘ he thus closes: “Hence I conclude for persons 1. Who have no such authority,” the magistrate may have another authority and that sufficient though not such; as I have above proved. “2. In things much more indifferent”; those were not then under the Obligation of any law and therefore as much in their own nature indifferent as any. “3. And where the necessity of conforming is nothing near so pressing”; the lawmaker alone is the judge of that necessity and its urgency in those laws that he establishes and therefore from thence we can take no rise to question the equity of his injunctions.

“For such I say to take upon themselves an arbitrary and an imposing power is altogether unwarrantable and therefore sinful.” It is not requisite he should have such an authority as the Apostles had. Then all our laws must be necessarily the dictates of the spirit of God, nor could the magistrate appoint so much as a fast or determine any indifferent thing without a special revelation. It suffices if he have any authority at all nor is it requisite he should make known the reasons of his edicts, ‚tis enough if he himself be satisfied of them.

Indeed should anyone without authority impose on others he might well be ranked with the greatest offenders and expect the sentence of the law as well as our author’s censure to lay hold upon him, but the case is far otherwise with the magistrate, whose authority I have proved already.

Or should anyone make use of the lawful authority he hath needlessly to burden his subjects, and without a necessity appearing to him sport himself with the liberties of his brethren, and confine them narrowly in the use of indifferent things, he would not perhaps be innocent and though he should not be liable to the censures of men, yet would not escape the tribunal of God. However, this would not discharge our obedience. And I think ‚tis no paradox to affirm that subjects may be obliged to obey those laws which it may be sinful for the magistrate to enact.

Nach ausschweifender Erwägung der Umstände des Erlasses und einer Erörterung der enthaltenen Einzelheiten schließt er so: „Daher schließe ich bezüglich Personen 1. Die eine solche Autorität nicht haben,“ – die Obrigkeit mag zwar über eine anders gelagerte und dazu ausreichende Autorität verfügen, wie ich nachgewiesen habe – , „2. Bezüglich noch deutlich unbedeutenderer oder unbestimmterer Angelegenheiten,“ – derartige unterlägen dann ja keiner Verbindlichkeit irgendeines Gesetzes und wären deshalb bezüglich ihrer eigenen Natur genauso unbedeutend oder unbestimmt, wie es nur vorstellbar ist – „3. Und bei denen die Notwendigkeit der Konformität keineswegs so dringlich ist,“ – ganz allein der Gesetzgeber beurteilt Notwendigkeit und Dringlichkeit all jener Gesetze die er durchsetzt und deshalb können wir aus dieser Grundlage keinerlei Anlass gewinnen, die Rechtmäßigkeit ihrer Verfügungen in Frage zu stellen.

“So eine Obrigkeit, behaupte ich, zieht willkürliche Macht zu Verfügungen an sich, die insgesamt unverantwortlich und deshalb sündhaft sind.“ Es besteht kein Erfordernis für sie, eine Autorität innezuhaben, wie sie die Apostel hatten. Denn dann müssten alle unsere Gesetze notwendigerweise einem Diktat des Geistes Gottes entspringen und eine Obrigkeit könnte noch nicht einmal wenigstens eine Fastenzeit festlegen, geschweige denn irgendeine andere unbestimmte Angelegenheit ohne eigens dazu eine gesonderte Offenbarung zu erfahren. Es reichte vollkommen aus, wenn sie allgemein Autorität innehatte und war keineswegs erforderlich, eigens die Gründe für ihre Erlasse bekannt zu geben, da es genügte, wenn sie selbst diesbezüglich zufrieden war.

In der Tat darf ein jeder, der es wagt ohne Autorität über andere zu verfügen, an den größten Übeltätern gemessen werden und mit der Verurteilung durch die Justiz rechnen, genauso wie ihm unseres Autors Rüge anhaften wird. Bei der Obrigkeit, deren Autorität ich längst nachgewiesen habe, liegt der Fall jedoch vollkommen anders.

Oder sollte gar jemand seine rechtmäßig gewährte Autorität missbrauchen, um anlasslos seine Untergeordneten zu gängeln und ohne wenigstens für ihn klar ersichtliche Notwendigkeit mit den Freiheiten seiner Glaubensbrüder Spielchen treiben und sie zu spießigen und kleinkarierten Ausübungsformen in den unbestimmten Angelegenheiten vergattern, dann wäre er zwar nicht zufällig unschuldig und deshalb dem Urteil der Menschen nicht verantwortlich, dem Strafgericht Gottes entkäme er jedoch nicht. Wie auch immer kann uns das nicht von unserem Gehorsam freistellen. Ich für meinen Teil vermag keinerlei Paradoxon darin zu erblicken, dass Staatsbürger verpflichtet sein sollten, alle Gesetze zu achten, die in Kraft zu setzen der Obrigkeit sinnvoll erschien.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 52, Absatz 52,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 51, Absatz 51,

“The first shall be that of our Savior Christ who was of a most sweet and complying disposition, yet when his Christian liberty came once to be invaded he laid aside gentleness, and proved a stiff and peremptory assertor of it. To omit many passage of which his story is full, I shall mention but one and that was his refusing to wash his hands before meat. What Christ did here I know not how it could be said to be in defense of his Christian liberty.

Indeed he came to promulgate the great law of liberty to believers, to redeem men from the slavery of sin and Satan and subjection to the ceremonial law, but he himself was made under the law, lived under it, and fulfilled it, and therefore it appears to me rather a vindication of his national Jewish liberty which was very much encroached on by the traditions of the Pharisees, who though they sat in Moses‘ chair yet were beyond the bounds he had set them.

God had delivered to the Jews an entire and complete platform of worship, prescribed and limited, too, all the circumstances and ceremonies of it, and so strictly tied them to that rule he had given that Moses himself was not permitted to deviate in the least from it, Look that thou make them after te pattern that was showed thee in the mount.

It could not then but be a horrid impiety and presumption for the Pharisees not only to step into Moses chair but also to ascend into Mount Sinai, and dare to mingle their wisdom with God’s and take upon them to correct or perfect that frame which the great architect of heaven and earth had erected for his sanctuary.

This usurpation might well draw sharp rebukes from the meekest and most complying temper. Christ bore with the infirmities of the weak but not with the open rebellion of the haughty and obstinate; these were those who truly bound burdens on men’s consciences by stamping a divine impression on their own counterfeit inventions and traditions and enjoined them under the penalties of God’s displeasure and the curses of the law.

But I think it will be no very good consequence that because Christ opposed the usurpation of the Pharisees, therefore a Christian may dispute the dominion of his magistrate that because the traditions of the Elders (which were such too as made the commandment of God of none effect), were unlawful in a religion tied to a certain and set form which was to receive neither alteration nor addition, you shall not add unto the word that I command you neither shall you diminish aught from it, wherein God had left nothing arbitrary or indifferent, therefore all impositions are unlawful in a religion wherein almost all the outward actions are left undetermined and free; that because it was a part of the Jewish liberty not to be fettered with pharisaical traditions, therefore it is part of the Christian liberty not to submit to legal injunctions, and therefore it is no wonder that Christ should not prefer [arguments from decency] before those from duty, not wash his hands when he could not do it without contracting guilt, nor pay obedience to that law which God had condemned and provided against by a repeated prohibition such traditions as they delivered to the people not as their own injunctions but as part of the law of God, being properly additions to it and so of forbidden traditions, did not thereby destroy either the indifference of the action or the magistrate’s power of enjoining it, and had Caesar commanded washing of hands at any time of the day I have no reason to think that Christ would have denied him this any more than tribute.

Zunächst sollte über unseren Heiland, der einen reinen und fügsamen Charakter besaß, gesagt sein, dass er dennoch seine Freundlichkeit zur Seite legte, sobald seine christliche Freiheit bedroht wurde und er sich als ihr harter und gebieterischer Streiter erwies. Um den vielen Passagen, von denen seine Legende strotzt, Ehre zu erweisen, sollte ich nur eine anführen: Als er sich weigerte seine Hände vor dem Essen zu waschen. Allerdings habe ich keine Ahnung, wie das, was er hier tat, als Verteidigung seiner christlichen Freiheit bezeichnet werden könnte.

Tatsächlich erschien er, um das große Gesetz der Freiheit für die Gläubigen zu verkünden, um Menschen aus der Sklaverei der Sünde zu retten, vor dem Teufel und vor der Unterjochung durch das Zeremonialrecht. Er selbst aber war unter diesem Recht geboren, lebte damit und erfüllte es. Eben deswegen kommt es mir eher wie eine Verteidigung seiner nationalen jüdischen Freiheit vor, die durch die Traditionen der Pharisäer ziemlich weitgehend vereinnahmt worden war, welche trotz, dass sie in Moses Stuhl saßen, dennoch außerhalb der Schranken waren, die es gesetzt hatte.

Gott hatte den Juden einen vollumfänglichen und kompletten Satz an kultischen Handlungen zu seiner Huldigung bereitgestellt, vorgeschrieben und auch begrenzt, inklusive aller dazugehörigen äußeren Umstände und Zeremonien, und sie derart fest an diese von ihm selbst erlassene Regel gebunden, dass es nicht einmal Moses erlaubt war, davon auch nur ein Jota abzuweichen: Sorge dafür dass Du sie nach dem Muster ausführst, das Dir auf dem Berg gegeben wurde!

Folglich konnte es nichts als eine schreckliche Pietätlosigkeit und Anmaßung durch die Pharisäer sein, nicht nur Moses Stelle einzunehmen, sondern auch auf den Berg Sinai zu steigen und es zu wagen, ihre Weisheit mit der Gottes zu verquicken und es zu unterfangen, den Ordnungsrahmen, den der große Architekt von Himmel und Erde für sein Heiligtum errichtet hatte, korrigieren oder perfektionieren zu wollen.

Diese Usurpation darf gut und gern scharfen Tadel selbst von den sanftmütigsten und fügsamsten Gemütern nach sich ziehen. Christus wurde mit den Nachteilen der Schwachen, nicht aber mit dem Geist offener Rebellion der Hochmütigen und Verbohrten geboren. Jene waren es, die dem Gewissen der Menschen in Wahrheit Bürden auferlegt haben, indem sie ihren eigenen gezinkten Erfindungen und getürkten Traditionen den Stempel der Göttlichkeit aufprägten und diese unter die Bestrafung durch Gottes Missfallen und die Vergeltung des Gesetzes mogelten.

Dennoch denke ich, es hätte wohl keine sehr positiven Konsequenzen, aus dem Umstand des Widerstands gegen die Usurpation der Pharisäer durch Christus abzuleiten, dass deswegen ein Christ die Herrschaft seiner Obrigkeit bestreiten dürfe. Nur weil die Traditionen der Ahnen (die ebenfalls so beschaffen waren, dass sie die Wirkung der Anordnungen Gottes auf Null setzten) unrechtmäßig gegenüber einer Religion waren, die fest an bestimmte und stehende Formen gebunden war, die keinerlei Veränderung oder Aufblähung duldete: ‚Du darfst meinem Wort, welches ich Dir verfügt habe, nichts hinzufügen und ebenso wenig darfst Du irgendetwas davon verringern.‘ Weil Gott nichts Willkür oder Unbestimmtheit überlassen hat, deshalb seien alle Verfügungen im Falle einer Religion, die nahezu alle äußerlichen unbestimmt und frei verfügbar gelassen hat? Weil es Teil der jüdischen Freiheit war, nicht durch die pharisäischen Traditionen gefesselt zu werden, deshalb sei es Teil der christlichen Freiheit, keinen legalen Verfügungen untergeordnet zu werden?

Und eben deswegen ist es kein Wunder, dass Christus die Pflicht der Schicklichkeit vorzog und seine Hände nicht gewaschen hat, wenn er das nicht tun konnte, ohne sich Schuld einzuhandeln. Indem er dem Gesetz, das Gott längst verurteilt hatte, keinen Gehorsam erwies, sorgte er durch sein wiederholtes Verbot dafür, dass derartige Traditionen, soweit sie der Bevölkerung aufgedrängt wurden, ohne deren eigene Verfügungen zu sein, sondern statt dessen als Teil von Gottes Gesetz deklariert wurden, als tatsächliche Aufblähungen zu diesem und als verbotene Traditionen erkennbar wurden. Doch dadurch zerstörte er weder die Unbestimmtheit von Handlungen noch die Macht der Obrigkeit, deren Bestimmung an sich zu ziehen. Hätte Cäsar persönlich befohlen, die Hände zu irgendeiner Zeit des Tages zu waschen, habe ich keinen Grund zu der Annahme, Jesus Christus hätte ihm das weitergehend verweigert als Tribut zu zahlen.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 33, Absatz 33,

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Tract I, Section 33, Absatz 33,

But an exemption from the power of the magistrate though an infidel neither the Gospel nor they ever pleaded for; and shall a Christian magistrate find his authority weakened by that doctrine which strengthens a heathen’s; must he first renounce his own kingdom before he enters into Christ’s, cannot he be a convert and a King at once, and must our author’s first supposition be still in doubt whether a Christian may be a magistrate?

Doch eine derartige Treulosigkeit wie den Ausschluss der Obrigkeit forderten weder das Evangelium noch die Christen selbst jemals. Sollte eine christliche Obrigkeit die Schwächung ihrer Autorität durch diese Lehre, die jene eines Heiden stärkt, hinnehmen? Müsste dieser etwa zunächst auf sein Königtum verzichten, bevor er in das von Jesus Christus eintreten kann? Kann denn ein Konvertit nicht gleichzeitig König bleiben? Und wäre dadurch nicht unseres Autors erste Annahme, ob ein Christ Mitglied der Obrigkeit sein kann, dann nicht Zweifeln ausgesetzt?

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 4, Absatz 4

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 4, Absatz 4

I could heartily wish that all disputes of this nature would cease, that men would rather be content to enjoy the freedom they have, than by such questions increase at once their own suspicions and disquiets, and the magistrate’s trouble, such discourses, however cautiously proposed, with desire of search and satisfaction being understood usually rather to speak discontents than doubts and increase the one rather than remove the other. And however sincere the author may be, the interested and prejudiced reader not seldom greedily entertains them as the just reproaches of the State, and hence takes the boldness to censure the miscarriages of the magistrate and question the equity and obligation of all laws which have not the good luck to square with his private judgement.

Ich kann nur von Herzen wünschen, alle Dispute dieser Natur lösten sich in Wohlgefallen auf; Menschen wären eher damit zufrieden, sich der Freiheit, die sie haben, zu erfreuen, als ohne jeden Anlass ihren eigenen Argwohn, innere Unruhe sowie die Herausforderungen für die Staatsführung zu vergrößern. Derartige Diskurse, wie vorsichtig vorgetragen auch immer, bewirken normalerweise deutlicher, Unzufriedenheit zu formulieren als Zweifel und vergrößern eher das eine als das andere zu beseitigen. So ernsthaft der Verfasser auch vorgehen mag, der interessierte und voreingenommene Leser versteht das nicht selten mit größtem Eifer als rechtmäßige Vorwürfe des Staates und setzt daher auf Dreistigkeit um jegliches unerwünschte Verhalten der Obrigkeit anzugreifen sowie Rechtmäßigkeit und Verbindlichkeit von Gesetzen in Frage zu stellen, die nicht gerade zufällig das Glück haben mit seiner eigenen Beurteilung in Einklang zu stehen.

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