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TToG II § 239

John Locke: Two Treatises of Government

§ 239. In these cases Barclay, the great champion of absolute monarchy, is forced to allow, that a King may be resisted and ceases to be a King. That is in short not to multiply cases in whatsoever he has no authority, there he is no King, and may be resisted: For wheresoever the authority ceases, the King ceases too and becomes like other men who have no authority.

And these two cases he instances in differ little from those above mentioned, to be destructive to governments, only that he has omitted the principle from which his doctrine flows; and that is, the breach of trust, in not preserving the form of government agreed on and in not intending the end of government itself, which is the public good and preservation of property39.

When a King has dethroned himself and put himself in a state of war with his people, what shall hinder them from prosecuting him who is no King, as they would any other man, who has put himself into a state of war with them; Barclay, and those of his opinion, would do well to tell us. This farther I desire may be taken notice of out of Barclay, that he says: The mischief that is designed them, the people may prevent before it be done:

Whereby he allows resistance when tyranny is but in design. Such designs as these (says he) when any King harbors in his thoughts and seriously promotes, he immediately gives up all care and thought of the commonwealth; so that, according to him, the neglect of the public good is to be taken as an evidence of such design, or at least for a sufficient cause of resistance.

And the reason of all he gives in these words, because he betrayed or forced his people whose liberty he ought carefully to have preserved. What he adds into the power and dominion of a foreign nation signifies nothing, the fault and forfeiture lying in the loss of their liberty, which he ought to have preserved and not in any distinction of the persons to whose dominion they were subjected. The people’s right is equally invaded and their liberty lost, whether they are made slaves to any of their own, or a foreign nation; and in this lies the injury and against this only they have the right of defense. And there are instances to be found in all countries, which show, that it is not the change of nations in the persons of their governors, but the change of government, that gives the offence.

Bilson76, a bishop of our church and a great stickler for the power and prerogative of Princes, does, if I mistake not in his treatise of Christian subjection acknowledge, that Princes may forfeit their power and their title to the obedience of their subjects; and if there needed authority in a case where reason is so plain, I could send my reader to Bracton77, Fortescue78 and the author of the Mirror and others, writers that cannot be suspected to be ignorant of our government or enemies to it.

But I thought Hooker alone might be enough to satisfy those men, who relying on him for their ecclesiastical polity, are by a strange fate carried to deny those principles upon which he builds it.

Whether they are herein made the tools of cunninger workmen, to pull down their own fabric, they were best look. This I am sure, their civil policy is so new, so dangerous and so destructive to both rulers and people, that as former ages never could bear the broaching of it; so it may be hoped, those to come, redeemed from the impositions of these Egyptian under-task-masters, will abhor the memory of such servile flatterers, who, whilst it seemed to serve their turn, resolved all government into absolute tyranny, and would have all men born to, what their mean souls fitted them for: Slavery.

§ 239. In diesen Fällen ist Barclay, der Großmeister absoluter Monarchie, genötigt zuzugeben: Einem König darf Widerstand geleistet werden und er hört auf König zu sein. Das heißt in Kürze, um die Fälle nicht zu vermehren: Wo und wann auch immer er keinerlei Autorität hat, ist er kein König und man darf sich ihm widersetzen.

Wo die Autorität aufhört, hört auch der König auf und wird anderen Menschen gleich, die keine Autorität haben. Die beiden Fälle, die er als Beispiel anführt, unterscheiden sich in ihrer Verderblichkeit für die Regierung nur wenig von den oben erwähnten. Nur hat er das Prinzip übersehen, aus dem seine Lehre entspringt. Darin besteht der Vertrauensbruch. Die vereinbarte Form der Regierung nicht zu bewahren, und nicht nach dem Ziel der Regierung selbst zu streben, der im Erhalt des öffentlichen Wohls und des Eigentums39 besteht.

Wenn ein König sich selbst entthront und sich in einen Kriegszustand mit seiner Bevölkerung gesetzt hat, was soll diese daran hindern, denjenigen zu verfolgen, der kein König ist, wie es jeden anderen verfolgen würde, der sich in einen Kriegszustand mit ihm gesetzt hat?

Barclay und diejenigen, welche seiner Meinung sind, täten gut daran uns das zu verraten. Weiter wünschte ich, von dem, was Barclay sagt, werde das folgende klar beachtet: Dem Unheil, das man gegen die Bevölkerung im Schilde führt, darf vorgebeugt werden, bevor es geschieht. Dadurch billigt er den Widerstand bereits wenn Tyrannei erst noch ein Vorsatz ist. Mit Absichten wie dieser, sagt er, gibt ein König, wenn er sie in seine Gedanken aufnimmt und ernsthaft betreibt, sofort alle Sorge und alles Denken an den Staat auf.

Damit ist nach Barclay die Vernachlässigung des öffentlichen Wohls als Beweis eines solchen Vorhabens oder mindestens als ein hinreichender Anlass des Widerstands anzusehen. Den Grund für alles liefert er mit folgenden Worten:

Weil er sein Volk, dessen Freiheit er sorgfältig hätte bewahren müssen, verraten oder ausgeliefert hat…

Was er hinzufügt: Unter Macht und Herrschaft einer fremden Nation, ist ohne Bedeutung. Das Verbrechen und die Verwirkung liegen in dem Verlust der Freiheit, die er hätte bewahren sollen und nicht im Unterschied der Personen deren Herrschaft sie unterworfen wurden.

Das Recht des Volkes wird auf gleiche Weise angegriffen und seine Freiheit geht ebenso verloren, ob es zu Sklaven eines aus seiner Mitte oder einer fremden Nation gemacht wird. Darin liegt das Unrecht und gegen dieses allein hat es das Recht der Verteidigung. In allen Ländern sind Beispiele zu finden, die zeigen: Bei den Nationen ist es nicht der Wechsel bei der Person ihrer Regenten, was den Anstoß erregt, sondern der Wechsel der Regierung.

Bilson76, ein Bischof unserer Kirche und großer Eiferer für Macht und Prärogative – Vorbehaltsrecht – der Fürsten, bekennt, wenn ich mich nicht irre, in seiner Abhandlung über Christliche Untertänigkeit: Fürsten können Macht und Anspruch auf den Gehorsam ihrer Untertanen verwirken.

Wenn es weiterer Autorität bedarf in einem Fall, in dem die Vernunft so klar ist, könnte ich meine Leser auf Bracton77, Fortescue78, den Autor des „Mirror“ u. a. verweisen. Schriftsteller, die nicht in Verdacht geraten können unsere Regierung nicht anzuerkennen oder ihr feindlich zu sein. Ich glaubte Hooker würde ausreichen, diejenigen zu überzeugen, die sich mit Kirchenpolitik auf ihn stützen und durch ein merkwürdiges Schicksal dahin gebracht werden, die Prinzipien zu verneinen, auf die sie aufbauen. Ob sie dabei Werkzeugen gerissener Handwerker gemacht worden sind, ihren eigenen Bau niederzureißen, dass sollen sie selber herausfinden.

Dessen bin ich sicher: Ihre staatliche Politik ist so neu, so gefährlich und so verderblich für beide, Herrscher und Volk. So wie frühere Zeitalter niemals deren Aufkommen ertragen konnten, darf gehofft werden, die kommenden, erlöst von den Betrügereien dieser ägyptischen Unter-Arbeitsvögte, werden das Andenken an diese kriecherischen Schleimer verabscheuen.

Jene die, solange es ihren Zwecken zu dienen schien, alle Regierung auf absolute Tyrannei zurückführten und alle Menschen dazu geboren sehen wollten, worauf ihre wertlosen Seelen sie selbst vorbereiteten:

Auf Sklaverei!

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

76https://en.wikipedia.org/wiki/Thomas_Bilson
77https://en.wikipedia.org/wiki/Henry_de_Bracton
78https://en.wikipedia.org/wiki/John_Fortescue_(judge)
78https://de.wikipedia.org/wiki/John_Fortescue_(Jurist)

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TToG II § 238

John Locke: Two Treatises of Government

§ 238. The other case is, When a King makes himself the dependent of another and subjects his kingdom which his ancestors left him and the people put free into his hands, to the dominion of another: For however perhaps it may not be his intention to prejudice the people; yet because he has hereby lost the principal part of regal dignity, viz. to be next and immediately under God, supreme in his kingdom; and also because he betrayed or forced his people whose liberty he ought to have carefully preserved, into the power and dominion of a foreign nation. By this, as it were, alienation of his kingdom, he himself looses the power he had in it before, without transferring any the least right to those on whom he would have bestowed it; and so by this act sets the people free, and leaves them at their own disposal. One example of this is to be found in the Scotch Annals.

§ 238. Der andere Fall sieht so aus: Wenn ein König sich in die Abhängigkeit eines anderen begibt und das Königreich, welches seine Vorfahren und die Bevölkerung ihm überließen, das frei seinen Händen übergeben wurde, der Herrschaft eines anderen ausliefert. So wenig es auch seine Absicht sein mag die Bevölkerung zu beunruhigen, so hat er dadurch den wichtigsten Teil seiner königlichen Würde verloren, also nächst und unmittelbar unter Gott der Oberste in seinem Reich zu sein. Ferner hat er sein Volk, dessen Freiheit er sorgsam bewahren sollte an Macht und Herrschaft einer fremden Nation ausgeliefert.

Durch diese Übergabe seines Königtums behält er keine Macht, die er vorher in seinem Reich besaß, noch hat er mindeste Recht auf die übertragen, denen er es hatte zuwenden wollen, und setzt durch diesen Akt das Volk in Freiheit und überlässt es dessen eigener Verfügung. Ein Beispiel davon ist in der Geschichte Schottlands zu finden.

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TToG II § 236

John Locke: Two Treatises of Government

§ 238. The other case is, When a King makes himself the dependent of another and subjects his kingdom which his ancestors left him and the people put free into his hands, to the dominion of another: For however perhaps it may not be his intention to prejudice the people; yet because he has hereby lost the principal part of regal dignity, viz. to be next and immediately under God, supreme in his kingdom; and also because he betrayed or forced his people whose liberty he ought to have carefully preserved, into the power and dominion of a foreign nation. By this, as it were, alienation of his kingdom, he himself looses the power he had in it before, without transferring any the least right to those on whom he would have bestowed it; and so by this act sets the people free, and leaves them at their own disposal. One example of this is to be found in the Scotch Annals.

§ 238. Der andere Fall sieht so aus: Wenn ein König sich in die Abhängigkeit eines anderen begibt und das Königreich, welches seine Vorfahren und die Bevölkerung ihm überließen, das frei seinen Händen übergeben wurde, der Herrschaft eines anderen ausliefert. So wenig es auch seine Absicht sein mag die Bevölkerung zu beunruhigen, so hat er dadurch den wichtigsten Teil seiner königlichen Würde verloren, also nächst und unmittelbar unter Gott der Oberste in seinem Reich zu sein. Ferner hat er sein Volk, dessen Freiheit er sorgsam bewahren sollte an Macht und Herrschaft einer fremden Nation ausgeliefert.

Durch diese Übergabe seines Königtums behält er keine Macht, die er vorher in seinem Reich besaß, noch hat er mindeste Recht auf die übertragen, denen er es hatte zuwenden wollen, und setzt durch diesen Akt das Volk in Freiheit und überlässt es dessen eigener Verfügung. Ein Beispiel davon ist in der Geschichte Schottlands zu finden.

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TToG II § 231

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§ 231. That subjects or foreigners, attempting by force on the properties39 of any people, may be resisted with force, is agreed on all hands. But that magistrates, doing the same thing, may be resisted, hath of late been denied: As if those who had the greatest privileges and advantages by the law, had thereby a power to break those laws, by which alone they were set in a better place than their brethren: Whereas their offence is thereby the greater, both as being ungrateful for the greater share they have by the law, and breaking also that trust, which is put into their hands by their brethren.

§ 231. Allerseits herrscht Einverständnis: Mitbürgern oder Fremden die mit Gewalt das Eigentum39 einer beliebigen Bevölkerung angreifen, darf gewaltsam Widerstand geleistet werden. Allerdings wurde in jüngster Zeit verneint, man dürfe sich Amtsträgern widersetzen, die dasselbe tun. Als hätten ausgerechnet jene, die durch das Gesetz die größten Vorrechte und Vorteile genießen, dadurch auch Macht, die Gesetze zu übertreten, durch die allein sie an eine bessere Stelle gesetzt wurden als ihre Brüder. Dementsprechend ist ihr Verbrechen nur umso größer, weil sie keinerlei Dankbarkeit für den größeren Anteil erweisen, den sie durch das Gesetz erhalten haben und weil sie das Vertrauen brechen, das von ihren Brüdern in ihre Hände gelegt worden ist.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;

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TToG II § 217

John Locke: Two Treatises of Government

§ 217. Fourthly: The delivery also of the people into subjection of a foreign power, either by the Prince, or by the legislative, is certainly a change of the legislative, and so a dissolution of the government: For the end why people entered into society being to be preserved one entire, free, independent society, to be governed by its own laws; this is lost, whenever they are given up into the power of another.

§ 217. Viertens: Die Auslieferung der Bevölkerung unter die Ordnung einer fremden Macht, sei es durch den Fürsten oder durch die Legislative, ist sicherlich
eine Manipulation der Legislative und deshalb eine Auflösung der Regierung: Denn das Ziel zu dem die Leute in eine Gesellschaft eintraten, ist als eine umfassende, freie, unabhängige Gesellschaft erhalten und nach eigenen Gesetzen regiert zu werden. Dieses geht verloren, sobald das Volk der Macht eines anderen ausgesetzt wird.

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TToG II § 211

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XIX

Of the Dissolution of Government

§ 211. He that will with any clearness speak of the dissolution of government, ought in the first place to distinguish between the dissolution of the society and the dissolution of the government. That which makes the community, and brings men out of the loose state of nature, into one politic society, is the agreement which everyone has with the rest to incorporate, and act as one body, and so be one distinct commonwealth.

The usual, and almost only way whereby this union is dissolved, is the inroad of foreign force making a conquest upon them: For in that case, (not being able to maintain and support themselves, as one entire and independent body) the union belonging to that body which consisted therein, must necessarily cease, and so everyone return to the state he was in before, with a liberty to shift for himself, and provide for his own safety, as he thinks fit, in some other society.

Whenever the society is dissolved, it is certain the government of that society cannot remain. Thus conquerors swords often cut up governments by the roots, and mangle societies to pieces, separating the subdued or scattered multitude from the protection of and dependence on that society, which ought to have preserved them from violence.

The world is too well instructed in and too forward to allow of, this way of dissolving of governments, to need any more to be said of it; and there wants not much argument to prove, that where the society is dissolved, the government cannot remain; that being as impossible, as for the frame of an house to subsist when the materials of it are scattered and dissipated by a whirlwind, or jumbled into a confused heap by an earthquake.

Kapitel 19

Auflösung der Regierung

§ 211. Wer einigermaßen klar über die Auflösung der Regierung sprechen will, hat an erster Stelle einen Unterschied zwischen der Auflösung der Gesellschaft und der Auflösung der Regierung klar zu machen.

Was das Gemeinwesen bildet, und Menschen aus dem losen Naturzustand in politische Gesellschaft bringt, ist die Übereinkunft, die jeder einzelne mit allen Übrigen getroffen hat, sich zu einem Körper zu vereinigen, wie ein Körper zu handeln und so ein eigenständiges Gemeinwesen zu bilden.

Der gewöhnliche und fast einzige Weg, wie diese Vereinigung aufgelöst wird, ist der Einmarsch einer fremden Macht, die sie unterwirft. In diesem Fall ist sie nicht im Stande, sich länger als vollständiger und unabhängiger Körper zu behaupten und zu erhalten. Daher endet die zu diesem Körper gehörende Vereinigung notwendigerweise und jeder kehrt in den Zustand zurück, in dem er vorher war: In die Freiheit, sich selbst zu helfen und nach eigenem Dafürhalten für seine Sicherheit in einer anderen Gesellschaft zu sorgen.

Wird die Gesellschaft aufgelöst, kann die Regierung dieser Gesellschaft kaum bestehen bleiben. So schlägt das Schwert des Eroberers häufig die Regierungen an der Wurzel ab und zerstückelt Gesellschaften, indem es die unterworfene und zerstreute Menge vom Schutz und der Abhängigkeit der Gesellschaft trennt, die sie
vor Gewalt schützen sollte. Die Welt ist mit dieser Art Regierungen aufzulösen zu gut vertraut und allzu bereit, sie zuzulassen, als dass mehr darüber gesagt werden müsste. Es bedarf weniger Argumente um zu beweisen, wo eine Gesellschaft aufgelöst ist, kann Regierung nicht weiter bestehen. Das wäre ebenso unmöglich, wie der Rohbau eines Hauses stehen bliebe, wenn die Materialien durch einen Wirbelwind zerstreut, oder durch ein Erdbeben in einen chaotischen Haufen zusammengeworfen werden.

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TToG II § 134

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XI

Of the Extent of the Legislative Power

§ 134. The great end of men’s entering into society, being the enjoyment of their properties39 in peace and safety, and the great instrument and means of that being the laws established in that society; the first and fundamental positive law of all commonwealths is the establishing of the legislative power: As the first and fundamental natural law, which is to govern even the legislative itself, is the preservation of the society; and (as far as will consist with the public good) of every person in it.

This legislative is not only the supreme power of the commonwealth, but sacred and unalterable in the hands where the community have once placed it: Nor can any edict of anybody else, in what form so ever conceived, or by what power so ever backed, have the force and obligation of a law, which has not its sanction from that legislative which the public has chosen and appointed: For without this the law could not have that, which is absolutely necessary to its being a law54, the consent of the society, over whom nobody can have a power to make laws, but by their own consent, and by authority received from them;

and therefore all the obedience, which by the most solemn ties anyone can be obliged to pay, ultimately terminates in this supreme power, and is directed by those laws which it enacts: Nor can any oaths to any foreign power whatsoever, or any domestic subordinate power, discharge any member of the society from his obedience to the legislative, acting pursuant to their trust: Nor oblige him to any obedience contrary to the laws so enacted, or farther than they do allow; it being ridiculous to imagine one can be tied ultimately to obey any power in the society, which is not the supreme.

§ 134. Oberste Ziele und Zwecke eines Beitritts zu einer Gesellschaft sind friedliche und sichere Nutzung des Eigentums39. Entsprechend bildet das durch die Gesellschaft geschaffene Recht das große Werkzeug und Mittel dazu.

Deswegen besteht das erste und grundlegende positive Gesetz aller Staaten in der Schaffung der legislativen Macht, wobei das erste und grundlegende natürliche Gesetz, nachdem sich sogar die legislative Macht selbst zu richten hat, der Erhalt der Gesellschaft ist. Soweit es sich mit dem öffentlichen Wohl verträgt, gehört dazu natürlich auch der Erhalt jedes einzelnen Angehörigen. Bei der Legislative liegt nicht nur die höchste Macht des Staats.

Sie ist auch sakrosankt und bleibt unveränderbar in den Händen, in welche die Gemeinschaft sie einmal gelegt hat. Kein Erlass von wem auch immer, in welcher Form auch erdacht, von welcher Macht auch gestützt kann je die verpflichtende Kraft eines Gesetzes haben, der keine Inkraftsetzung durch die Legislative erhält, die das Volk gewählt und ernannt hat. Ohne das hätte das Gesetz nicht das, was absolut notwendig ist, um es zu einem Gesetz zu machen: Die Zustimmung der Gesellschaft. Denn niemand kann Macht haben ihr Gesetze zu geben, ohne ihre eigene Zustimmung und gewährte Ermächtigung.

Deshalb liegt jeder Gehorsam, den zu erweisen man durch heiligste Bande verpflichtet werden kann, zuerst bei dieser obersten Macht und erhält durch die Gesetze, die sie beschließt, seine Richtung. Weder irgendwelche einer fremden Macht geleisteten Eide oder eine inländische, untergeordnete Macht können ein Mitglied der Gesellschaft vom Gehorsam gegen eine Legislative entbinden, die dem Vertrauensamt entsprechend handelt, oder ihn gar zu einem Gehorsam verpflichten, der so geschaffenen Gesetzen widerspricht oder weiter reicht, als sie es gestatten.

Es ist lächerlich anzunehmen, jemand könnte verpflichtet sein, am Ende einer Macht in der Gesellschaft zu gehorchen, die nicht die höchste ist.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;
54The lawful power of making laws to command whole politic societies of men, belonging so properly unto the same entire societies, that for any prince or potentate of what kind so ever upon earth, to exercise the same of himself, and not by express commission immediately and personally received from God, or else by authority derived at the first from their consent, upon whose persons they impose laws, it is no better than mere tyranny. Laws they are not therefore which public approbation hath not made so.
Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

Of this point therefore we are to note, that sith men naturally have no full and perfect power to command whole politic multitudes of men, therefore utterly without our consent, we could in such sort be at no man’s command meant living. And to be commanded we do consent, when that society, whereof we be a part, hath at any time before consented, without revoking the same after by the like universal agreement. Laws therefore human, of what kind so ever, are available by consent. Ibidem.

54Die rechtmäßige Macht, Gesetze zu geben, die über ganze politische Gesellschaften von Menschen gebieten, liegt derart eigentlich bei diesen ganzen Gesellschaften, dass für jeden Fürsten oder Potentaten der Welt, welcher Art er auch sei, die Ausübung dieser Macht aus sich selbst, und nicht durch einen unmittelbar und persönlich von Gott empfangenen, ausdrücklichen Auftrag oder sonst durch eine zuerst von der Zustimmung derjenigen abgeleitete Ermächtigung, denen sie die Gesetze vorschreiben, nichts besseres ist als bloße Tyrannei. Deshalb gelten keine Gesetze, die öffentliche Genehmigung nicht dazu gemacht hat. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

Über diesen Punkt haben wir zu bemerken: Da Menschen von Natur keine volle und vollkommene Macht haben, über ganze politische Mengen von Menschen zu gebieten, könnten wir auf solche Weise, gänzlich ohne unsere Zustimmung, unter keines Menschen Gewalt leben. Wir willigen ein beherrscht zu werden, wenn die Gesellschaft, von der wir ein Teil sind, zu irgendeiner Zeit vorher eingewilligt hat, und dies durch die gleiche allgemeine Übereinkunft nicht widerrufen wird. Deshalb sind menschliche Gesetze, welcher Art sie auch seien, nur durch Zustimmung
Gültig. Ibidem(ebenda).

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TToG II § 9

John Locke: Two Treatises of Government

§ 9. I doubt not but this will seem a very strange doctrine to some men: But before they condemn it, I desire them to resolve me, by what right any Prince or state can put to death, or punish an alien, for any crime he commits in their country. It is certain their laws, by virtue of any sanction they receive from the promulgated will of the legislative, reach not a stranger: They speak not to him, nor, if they did, is he bound to hearken to them. The legislative authority, by which they are in force over the subjects of that commonwealth, hath no power over him. Those who have the supreme power of making laws in England, France or Holland, are to an Indian, but like the rest of the world, men without authority: And therefore, if by the law of nature every man hath not a power to punish offences against it, as he soberly judges the case to require, I see not how the magistrates of any community can punish an alien of another country; since, in reference to him, they can have no more power than what every man naturally may have over another.

§ 9. Ich habe keine Zweifel die folgende Lehre wird manchem seltsam vorkommen. Nun, bevor man sie verurteilt, bitte ich darum, die Frage zu beantworten, mit welchem Recht Fürsten einen Fremden für ein von ihm in ihrem Land begangenes Verbrechen töten oder bestrafen können? Es steht fest: Ihre kraft Sanktion durch den verkündeten Willen der Legislative erlassenen Gesetze erreichen keinen Fremden. Sie sprechen nicht zu ihm. Selbst wenn sie zu ihm sprächen, wäre er nicht verpflichtet ihnen zu gehorchen.

Die gesetzgebende Macht, durch welche sie für die Untertanen jenes Gemeinwesens in Kraft sind, hat über ihn keine Macht. Diejenigen, die in England, Frankreich oder Holland die höchste Macht haben, Gesetze zu geben, sind für den Indianer Menschen wie alle Übrigen in der Welt, Menschen ohne Autorität. Sofern also auf Basis des Naturrechts nicht jeder Macht hat, Vergehen gegen jenes Gesetz so zu bestrafen, wie er es bei sachlichem Bedenken des Falls für erforderlich hält, kann ich nicht erkennen, weshalb die Obrigkeit eines Gemeinwesens einen Fremden aus einem anderen Land bestrafen dürfte. Sie kann in Bezug auf ihn nicht mehr Macht haben, als jeder Mensch von Natur über den anderen hat.

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