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John Locke, Two Tracts on Government, Intermediate Letter to unknown Recipient

John Locke, Two Tracts on Government,

Intermediate Letter to unknown Recipient

Sir

In obedience to your commands I here send you my thoughts of that treatise which we not long since discoursed of, which if they convince you of nothing else, yet I am confident will of this that I can refuse you nothing that is within the reach of my power. I know not what entertainment they will deserve from you, yet I am sure that you have this reason to use them favorably, that they owe their original to you. Let not the errors may appear to you in their perusal, meet with too severe a censure, since I was neither led to them by the beaten track of writers, nor the temptation of interest, but they are, if any, the wanderings of one in pursuit of truth, whose footsteps are not always so clear as to leave us a certain direction or render our mistakes unpardonable, but very often so obscure and intricate that the quickest sighted cannot secure themselves from deviations. This candor I may with justice expect from you since I should never have gone out of my way had not you engaged me in the journey. Whatsoever you shall find in these papers was entertained by me only under the appearance of truth, and I was careful to sequester my thoughts both from books and the times, that they might only attend those arguments that were warranted by reason, without taking any upon trust from the vogue or fashion. My greatest fear is for those places of Scripture that fall in my way, whereof I am very cautious to be an overconfident interpreter, as on the other side I think it too servile wholly to pin my faith upon the not seldom wrested expositions of commentators, whom therefore, in the haste I make to satisfy you I have not been much encouraged to consult on this occasion being only content with that light win pursuit of truth, whose footsteps are not always so clear as to leave us a certain direction or render our mistakes unpardonable, but very often so obscure and intricate that the quickest sighted cannot secure themselves from deviations. This candor I may with justice expect from you since I should never have gone out of my way had not you engaged me in the journey. Whatsoever you shall find in these papers was entertained by me only under the appearance of truth, and I was careful to sequester my thoughts both from books and the times, that they might only attend those arguments that were warranted by reason, without taking any upon trust from the vogue or fashion. My greatest fear is for those places of Scripture that fall in my way, whereof I am very cautious to be an overconfident interpreter, as on the other side I think it too servile wholly to pin my faith upon the not seldom wrested expositions of commentators, whom therefore, in the haste I make to satisfy you I have not been much encouraged to consult on this occasion being only content with that light which the Scripture affords itself, which is commonly the clearest discoverer of its own meaning. I have chose to draw a great part of my hich the Scripture affords itself, which is commonly the clearest discoverer of its own meaning. I have chose to draw a great part of my discourse from the supposition of the magistrate’s power, derived from, or conveyed to him by, the consent of the people, as a way best suited to those patrons of liberty, and most likely to obviate their objections, the foundation of their plea being usually an opinion of their natural freedom, which they are apt to think too much entrenched upon by impositions in indifferent things. Not that I intend to meddle with that question whether the magistrate’s crown drops down on his head immediately from heaven or be placed there by the hands of his subjects, it being sufficient to my purpose that the supreme magistrate of every nation what way soever created, must necessarily have an absolute and arbitrary power over all the indifferent actions of his people. And if his authority must needs be of so large an extent in the lowest and narrowest way of its original (that can be supposed) when derived from the scanty allowance of the people, who are never forward to part with more of their liberty than needs must, I think it will clearly follow, that if he receive his commission immediately from God the people will have little reason thereupon to think it more confined than if he received it from them until they can produce the charter of their own liberty, or the limitation of the legislator’s authority, from the same God that gave it.

Otherwise no doubt, those indifferent things that God doth not forbid or command his vicegerent may, having no other rule to direct his commands than every single person hath for his actions, viz: the law of God. And it will be granted that the people have but a poor pretence to liberty in indifferent things in a condition wherein they have no liberty at all, but by the appointment of the great sovereign of heaven and earth are born subjects to the will and pleasure of another. But I shall stop here having taken already too tedious a way to tell you that I am

Sir,

Your most obedient servant

JOHN LOCKE
Pensford, 11. Dec. 1660

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Ein zwischenzeitlicher Brief von John Locke an einen unbekannten Adressaten oder Empfänger zum Thema der Two Tracts

Sir,

Eurer Anordnung folgend übersende ich Euch hiermit meine Gedanken betreffend diese Abhandlung, über die wir vor kurzem gesprochen haben. Selbst wenn diese Euch von rein gar nichts anderem zu überzeugen vermögen, bin ich dennoch zuversichtlich wenigstens im Hinblick darauf, dass ich Euch nichts verweigern könnte, was in meiner Macht für Euch zu tun steht. Auch wenn ich nicht weiß, welche Aufmerksamkeit sie Eurerseits erfahren werden, bin ich dennoch sicher, dass Ihr bestimmt Grund habt, sie bevorzugt zu studieren, wo sie doch ihre Entstehung Euch verdanken. Ich hoffe, dass augenfällige Irrtümer während Eurer Lektüre nicht zu einer allzu strengen Kritik führen, wo ich doch zu solchen weder durch mehrfach Wiedergekäutes anderer Autoren noch die Versuchung eigener Interessen verführt wurde. Sie sind im Gegenteil, wenn überhaupt etwas, Streifzüge eines Suchenden nach Wahrheit, dessen Fußspuren nicht immer so klar sind, als dass sie uns eine bestimmte Richtung vorgeben oder etwa unsere Irrtümer als unumkehrbar nachweisen, doch oft so schleierhaft und verworren, dass auch der schnellste Verstand sie nicht vor Irrwegen schützt. Diese Großzügigkeit darf ich gerechter Weise von Euch erwarten, wo ich doch niemals meinen Weg verlassen hätte, hättet Ihr mich nicht zu diesem Ausflug veranlasst. Was auch immer Ihr auf diesen Seiten zu entdecken vermögt, wurde von mir ausschließlich zum Zweck der Wahrheitsfindung verfasst. Ich habe sorgfältig darauf geachtet, meine Gedanken von Büchern und den gängigen Phrasen der Zeit abzuschirmen, um sie ausschließlich auf jene Argumente zu konzentrieren, deren Gültigkeit uns die Vernunft gewährleistet, ohne irgendetwas vertrauensselig aus aktueller Mode und Stil heranzuziehen. Meine größte Sorge gilt den Fundstellen in der Heiligen Schrift, die möglicherweise meinen Weg der Erkenntnis kreuzen, welchen gegenüber ich äußerst vorsichtig darauf achte, kein allzu selbstsicherer Deuter zu sein. Andererseits halte ich es für übertrieben untertänig, meinen gesamten Glauben an den nicht selten windigen Ausdeutungen von Kommentatoren festzumachen, die zu hinterfragen ich, anlässlich der Eile mit der ich Euch zufriedenzustellen wünsche, mich nicht wirklich sehr bemüßigt fühle. Ich bin durchaus mit der Erhellung zufrieden, die die Bibel von ganz allein ausstrahlt. Schließlich ist sie für gewöhnlich ja der deutlichste Erklärer ihrer eigenen Bedeutung. Ich habe beschlossen, meine Argumentation auf der Annahme der rechtmäßigen Macht der Obrigkeit auszubauen, sei diese nun vom Einvernehmen der Bevölkerung abgeleitet oder durch diese übertragen. Ich halte das für den am besten geeigneten Weg gegenüber jenen Schutzheiligen der Freiheit, am wahrscheinlichsten deren Einwänden vorzubauen, wo doch die Grundlage derer Forderungen für gewöhnlich nur in einer Meinung über ihren natürlichen Freiraum besteht, über den zu denken sie in der Lage sind, er würde durch Verfügungen betreffend unbestimmter Dinge zu sehr festgelegt. Nicht, dass ich die Absicht hätte, mich in die Frage einzumischen, ob nun die Krone der Obrigkeit unmittelbar vom Himmel kommend auf deren Haupt landet oder dort durch die vereinte Hand aller Untergeordneten aufgesetzt wird. Es genügt für meinen Zweck vollkommen, dass der oberste Magistrat einer jeden Nation, wie auch immer er erschaffen wird, notwendigerweise eine absolute und willkürliche Macht betreffend alle unbestimmten Handlungen seiner Bevölkerung hat. Und weil der Obrigkeit Autorität notwendiger Weise selbst bei geringfügigster und kleinteiligster Herkunft (die man sich vorstellen kann), indem sie von der spärlichen Gestattung durch die Bevölkerung abgeleitet wird, die schließlich niemals so weit geht, mehr von ihrer Freiheit abzutreten als unbedingt erforderlich, eine derart große Reichweite haben muss, selbst dann, so denke ich folgt daraus sonnenklar, dass auch im Fall einer unmittelbaren Beauftragung durch Gott die Bevölkerung dessentwegen wenig Grund haben wird, sich der Obrigkeit Macht als deutlicher beschränkt vorzustellen, als wenn die Autorität ihr von ihnen selbst gewährt worden wäre. Als bis jene Schutzheiligen es schaffen, die Charta ihrer eigenen Freiheit oder die Beschränkung der Autorität des Gesetzgebers vom selben Gott herzuleiten, der dies gewährt hat. Andernfalls gibt es keinen Zweifel, dass für jene unbestimmten Dinge die Gott weder verboten noch angeordnet hat, sein Stellvertreter dies darf, wobei er keine andere Grundregel für seine Handlungen hat als jede andere Person: Das Gesetz Gottes. Und es wird versichert werden, dass die Bevölkerung nichts als eine armselige Vortäuschung von Freiheit bezüglich der unbestimmten Dinge haben kann, wo sie sich doch betreffend eben diese in einer Situation befindet, in der sie überhaupt keine Freiheit hat, sondern auf Grund ihrer Dorthinsetzung durch den großen Souverän des Himmels und der Erde als Untergebene des Willens und Gefallens eines anderen geboren werden. Doch ich muss hier einhalten, wo ich doch bereits einen zu ermüdenden Weg eingeschlagen habe, Euch Sir, meiner überaus gehorsamen Dienstbarkeit zu versichern.

JOHN LOCKE
Pensford, 11. Dez. 1660

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 82, Absatz 82,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 82, Absatz 82,

“The last inconvenience is that by impositions, especially when the penalty is severe, we seem to lay as much weight and stress upon these indifferent things as upon any the most material parts of our religion.”
(Quotation Bagshaw)

If the magistrate employ his power only within those bounds that are set to his authority he doth not thereby slight or undervalue those things that are out of his reach. Were faith and repentance, the substantial parts of religion, entrusted to his jurisdiction and open to his knowledge we might possibly find his penalties severer in those things than in any other.

But God, the judge of hearts, hath reserved both the knowledge and censure of these internal acts to himself, and removed those actions from the judgment of any tribunal but his own. We may well spare the magistrate the exercise of his sovereignty in those things wherein God doth not allow it, and we have as little reason to accuse him of usurpation because he makes use of the authority that is put into his hands as of negligence and lukewarmness because he goes not beyond his commission.

Nor doth human impositions in indifferent things advance them above the more substantial and necessary which stand above them by the appointment of a superior law enjoined by divine authority, and therefore challenges the first and chiefest part of our homage and obedience, so that though he say

“that this rigid irrespective obtruding of small things makes no difference at all between ceremonies and substance”, (Quotation Bagshaw)

‚tis certain it puts as much difference as is acknowledged between an human and a divine law, as between the commands of God and the injunctions of man. The magistrate whilst he reverently forbears to interpose his authority in these things lays a greater stress upon them by acknowledging them to be above his authority, and he that in all other things stands above and commands his people, in these descends to their level and confesses himself their fellow subject.

“Die letze Unannehmbarkeit schließlich besteht darin, dass wir durch Verfügungen, besonders wenn sie mit strengen Strafen verknüpft sind, den Eindruck erwecken als legten wir gleichermaßen viel Gewicht und Nachdruck auf eben jene unbestimmten und eigentlich unbedeutenden Angelegenheiten, als auf irgendeinen substantiellen Bestandteil unserer Religion.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern die Obrigkeit ihre Macht lediglich innerhalb der Grenzen ihrer Autorität ausübt, diskriminiert oder entwertet sie dadurch jene Gegebenheiten nicht, die außerhalb ihrer Reichweite liegen. Wären Glaube und Reue, die wesentlichen Elemente der Religion, ihrer Rechtsprechung überantwortet und stünden ihrer Erkenntnis offen, dann empfänden wir möglicherweise ihre Bestrafungen bei diesen Gegebenheiten als schwerwiegender als bei irgendeiner anderen Angelegenheit.

Indessen aber hat Gott, der Richter aller Herzen, beide, die Erkenntnis und die Beurteilung all jener innerlichen Handlungen sich selbst vorbehalten und sie deshalb dem Urteil irgendeines anderen Tribunals entzogen. Wir dürfen der Obrigkeit getrost die Ausübung ihrer Souveränität bei diesen Angelegenheiten ersparen, bei welchen Gott sie ohnehin nicht erlaubt. Gleichzeitig haben wir genauso wenig Anlass ihn der Usurpation anzuklagen, sobald er Gebrauch von der Autorität macht, die in seinen Händen liegt, als wir hätten, ihn der Vernachlässigung oder Lauheit zu bezichtigen, weil er seinen Handlungsbereich nicht überschreitet.

Ebenso wenig erheben menschliche Verfügungen über unbestimmte Gegebenheiten solche über die essentielleren und notwendigeren, die doch auf Grund Berufung durch ein übergeordnetes Recht durch göttliche Autorität vorgeschrieben sind oder erfordern deshalb höchste und hauptsächlichste Huldigung und Gehorsam, wie es mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht werden soll:

“dass dieses unbeugsame, losgelöste Aufdrängen kleiner Dinge keinerlei Unterschied zwischen Zeremonien und Wesenskern ausmacht.“
(Zitat Bagshaw)

Sicher ist: Es verursacht genauso viel Unterschied, als zwischen einem menschlichen und einem göttlichen Gesetz anerkannt ist, oder zwischen einer Anordnung Gottes und einer Verfügung der Menschen. Indem die Obrigkeit angemessen ehrfürchtig Gottes Autorität über jene Gegebenheiten zu verfügen würdigt, verleiht sie ihnen größeren Nachdruck, da sie damit deren Überordnung über die eigene Autorität anerkennt. Sie, die in allen anderen Angelegenheiten über ihrer Bevölkerung steht und sie befehligt, steigt bei jenen Gegebenheiten Gottes auf den Rang des Volkes hinab und bekennt sich selbst, zu Gottes Gefolge zu gehören.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 49, Absatz 49,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 49, Absatz 49,

“You that are strong bear with the infirmities of the weak – whereas this practice will be so far from easing the burdens of the weak, that if men are at all scrupulous, it only lays more load upon them” (Quotation Bagshaw). What was meant by imposing or burdening the conscience I showed but now. But this text relating to scandal, which the author makes one of his arguments will be there more fitly spoken to, I shall here only say that bear with the infirmities signifies no more than not despise in the beginning of the foregoing chapter, and so is a rule to private Christians not to slight or undervalue those their brethren who being weak in the faith, i.e.: Not so fully informed and satisfied of the extent of their Christian liberty, scruple at matters indifferent, and are ready, as they are there described, to judge those that allow and practice them; and this a magistrate may do whilst he makes laws for their observance, he may pity those whom he punishes, nor in his thoughts condemn them because not so strong in the faith as others.

So that “this kind of rigor is not utterly inconsistent” as our author would persuade us with the rules of Christian charity, prescribed in this place, “which no Christian magistrate ought to think himself absolved from. Since though as magistrate he hath a power in civil things; yet as a Christian he ought to have a care that in things of spiritual concernment he grieves not the minds of any, who are upon that relation not his subjects so much as his brethren.” (Quotation Bagshaw)

If outward indifferent things be things of spiritual concernment I wish our author would do us the courtesy to show us the bounds of each and tell us where civil things end and spiritual begin. Is a courteous saluting, a friendly compellation, a decency of habit according to the fashion of the place, and indeed subjection to the civil magistrate, civil things, and these by many are made matters of conscience and there is no action so indifferent which a scrupulous conscience will not fetch in with some consequence from Scripture and make of spiritual concernment, and if nothing else will scandal at least shall reach him.

‚Tis true a Christian magistrate ought to deal tenderly with weak Christians, but must not so attend the infirmities and indulge the distempers of some few dissatisfied as to neglect the peace and safety of the whole.

The Christian magistrate is a brother to his fellow Christians and so may pity and bear with them but he is also their magistrate and must command and govern them, and if it be certain that to prescribe to the scrupulous be against this Scripture and be to lay load upon the weak, he will find it impossible not to offend, and burden a great part, some being as conscientiously earnest for conformity as others for liberty, and a law for toleration would as much offend their consciences as of limitation others. The magistrate he confessed may bound not abridge their liberty, a sentence very difficult to be understood and hard to be put into other words.

“Ihr, die ihr stark seid, tragt mit an den Lasten der Schwachen – wobei diese Praxis sehr weit weg davon sein würde, die Lasten der Schwachen zu erleichtern. Falls die Menschen überhaupt Skrupel haben sollten, wird sie ihnen nur noch mehr aufbürden.“
(Zitat Bagshaw).

Was mit Verfügung oder Belastung des Gewissens gemeint war, habe ich soeben gezeigt. Da sich dieser Text jedoch auf den Skandal bezieht, woraus sich der Autor eines seiner Argumente bastelt, wird darüber andernorts noch in passender Weise zu sprechen sein. Hier will ich mich damit begnügen klar zu machen, die Formel „die Schwächen mit zu tragen“ bedeutet nicht mehr, als anfangs des vorangegangenen Kapitels das „nicht schmähen“. Eben deshalb gilt als Regel im Privaten unter Christen, ihre Glaubensbrüder nicht zu kränken oder zu erniedrigen, weil sie schwach im Glauben sind. Damit ist gemeint:

Sie sind bezüglich der Reichweite ihrer Freiheit als Christen weder wirklich sattelfest noch gut informiert, haben wegen der unbestimmten und nebensächlichen Angelegenheiten Gewissensbisse und sind nur zu bereit, so wie sie dort beschrieben werden, über jene zu urteilen, die solche gestatten und ausführen. Die Handlungsfreiheit einer Obrigkeit besteht darin, verbindliche Gesetze über deren Ausübung zu erlassen. Sie kann diejenigen bedauern, die sie bestraft, darf sie dabei aber keineswegs in Gedanken verurteilen, nur weil sie nicht so stark im Glauben sind wie andere.

Wie unser Autor uns mittels der Regeln christlicher Barmherzigkeit gern überzeugen möchte, wie an dieser Stelle vorgeschrieben „ist diese Art der Strenge nicht vollkommen mit eben jenen Regeln unvereinbar, von denen sich keine christliche Obrigkeit je freigestellt zu sein glaubt. Denn als Obrigkeit hat sie zwar Macht in staatsbürgerlichen Angelegenheiten. Als Christen jedoch sollten sie dafür sorgen, dass sie bezüglich aller spirituellen Gegebenheiten nicht die Seelen eines einzigen kränken, der in dieser Hinsicht weder ihr Untergeordneter noch ihr Glaubensbruder ist.“
(Zitat Bagshaw)

Sofern äußerliche unbestimmte und nebensächliche Angelegenheiten wirklich Angelegenheiten spiritueller Befindlichkeit sein sollten, wünschte ich, unser Autor würde uns die Höflichkeit erweisen, uns für jede einzelne deren Grenzen nachzuweisen und uns klar zu erläutern, wo die staatsbürgerlichen Gegebenheiten enden und die geistigen beginnen. Sind höfliche Formen zu grüßen, freundlicher Nachdruck, Schicklichkeit der Bekleidung gemäß der lokalen Mode und tatsächliche Unterordnung unter die bürgerliche Obrigkeit nicht etwa staatsbürgerliche Angelegenheiten und handelt sich bei vielen Leuten dabei nicht etwa um Herausforderungen für ihr Gewissen? Es gibt dabei keine wirklich unbestimmte und unbedeutende Handlung, derer sich ein pedantisch gewissenhafter Geist nicht umgehend und nachhaltig mittels Belegen aus der Heiligen Schrift bemächtigen könnte, um daraus eine spirituelle Bewandtnis zu konstruieren, und die, selbst wenn damit nichts aufzubauschen ist, zumindest ihn bekannt macht.

Stimmt. Eine christliche Obrigkeit sollte sorgfältig mit schwachen Christen umgehen. Dennoch sollte sie sich keinesfalls derer Glaubensschwächen annehmen und der Griesgrämigkeit einiger weniger Unzufriedener nachgeben, damit sie dabei Frieden und Sicherheit aller nicht vernachlässigt.

Die Mitglieder der christlichen Obrigkeit sind gleichzeitig Glaubensbrüder ihrer Mitchristen, dürfen deshalb mit ihnen leiden und alle Lasten mittragen, und sind deren Obrigkeit, haben sie zu verwalten und zu regieren. Wäre es sicher, Vorschriften entgegen Gewissensnöte einiger zu erlassen, verstieße gegen dieses Gebot der Heiligen Schrift und bedeute, den Schwachen unrechtmäßig Lasten aufzuerlegen, dann würde sie es unmöglich vermeiden können, zu beleidigen oder einen Großteil zu belasten, da etlichen ihre Konformität eine ebenso ernsthafte Angelegenheit ist, wie vielen anderen ihre Freiheit, und ein Recht auf Toleranz würde deren Gewissen ebenso belasten wie eines der Einschränkung das der anderen. Die Obrigkeit, so gesteht der Autor zu, darf deren Freiheit begrenzen, aber nicht verringern. Diesen Satz zu verstehen oder in alternative Worte zu kleiden ist mehr als eine Herausforderung.

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 11, Absatz 11

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 11, Absatz 11,

I have chose to draw a great part of my discourse from the opposition of the magistrate’s power, derived from, or conveyed to him by, the consent of the people, as a way best suited to those patrons of liberty, most likely to obviate their objections, the foundation of their plea being usually an opinion of their natural freedom, which they are apt to think too much entrenched upon by impositions in things indifferent. Not that I intend to meddle with that question whether the magistrate’s crown drops down on his immediately from heaven or be placed there by the hands of his subjects, being sufficient to my purpose that the supreme magistrate of every nation what way soever created, must necessarily have an absolute and arbitrary power over all the indifferent actions of his people. And if his authority must needs be of so large an extent in the lowest and narrowest way of its original (that can be supposed) when derived from the scanty allowance of the people, who are never forward to part with more of their liberty than needs must, I think it will clearly follow, that if he receive his commission immediately from God the people will have little reason thereupon to think it more confined than if he received it from them until they can produce the charter of their own liberty, or the limitation of the legislator’s authority, from the same God that gave it. Otherwise no doubt, those indifferent things that God hath not forbid or commanded, his vicegerent may, having no other rule to direct his commands than every single person hath for his actions, viz.: the law of God; and it will be granted that the people have but a poor pretence to liberty in indifferent things in a condition wherein they have no liberty at all, but by the appointment of the Great Sovereign of heaven and earth are born subjects to the will and pleasure of another.

Ich habe mich entschieden einen großen Teil meiner Abhandlung über das Widerstandsrecht gegenüber der Macht der Obrigkeit aus der Herleitung oder Übertragung an ihn durch das Einvernehmen der Bevölkerung zu ziehen, da dies den besten Ansatz gegenüber den Schutzheiligen der Freiheit bietet, um ihren Einwänden vorzubeugen, da die Grundlage ihres Plädoyers gewöhnlich in einer bloßen Meinung über ihre natürlich Freiheit besteht, von der sie zu denken belieben, sie sei durch Vorschriften die unbedeutenden Dinge betreffend zu sehr eingeschränkt. Nicht, dass ich mich hier mit der Frage zu befassen beabsichtige, ob die Krone der Obrigkeit unmittelbar vom Himmel auf den Kopf gesetzt oder aus den Händen der Untergeordneten empfangen werde. Es ist für meinen Zweck vollkommen ausreichend zu zeigen, dass die Obrigkeit einer jeden Nation, wie auch immer sie entstanden sein mag, notwendigerweise eine absolute und durchaus willkürliche Macht über alle unwesentlichen Handlungen ihrer Bevölkerung haben muss. Sofern ihre Autorität also notwendigerweise von so großer Reichweite ist, sogar bei niedrigstem und eingeschränktestem Ursprung (der angenommen werden kann), sollte sie nämlich von der spärlichen Bewilligung der Bevölkerung stammen, die niemals so weit geht, mehr als unbedingt notwendig von ihrer Freiheit abzutreten, dann denke ich wird daraus klar zu folgern sein, dass im Fall der Gewähr dieses Auftrags an die Obrigkeit unmittelbar durch Gott die Bevölkerung kaum Grund dazu hat, sie als stärker begrenzt zu betrachten, als wenn die Macht aus ihrer Hand gewährt worden wäre. Es sei denn sie wäre in der Lage, die Charta ihrer Freiheit oder die Begrenzung der Autorität des Gesetzgebers von der Gewähr desselben Gottes her zu entwickeln, der jene Autorität erschuf. Andernfalls gibt es keinen Zweifel, betreffend all der unbedeutenden Dinge die Gott weder erlaubt noch verboten hat, darf sein Stellvertreter, da er keine andere Regel zur Hand hat als jede andere einzelne Person sie für ihr Verhalten kennt: Das Gesetz Gottes. Und es steht fest, dass die Bevölkerung nichts als einen sehr armseligen Schein von Freiheit bezüglich dieser unbestimmten Dinge hat, da sie in dieser Angelegenheit doch in einer Lage sind, in der sie überhaupt keine Freiheit haben. Sie sind schlicht durch nichts anderes die Festlegung des Großen Souveräns des Himmels und der Erde die Untergebenen des Willens und Vergnügens eines anderen.

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TToG II § 134

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XI

Of the Extent of the Legislative Power

§ 134. The great end of men’s entering into society, being the enjoyment of their properties39 in peace and safety, and the great instrument and means of that being the laws established in that society; the first and fundamental positive law of all commonwealths is the establishing of the legislative power: As the first and fundamental natural law, which is to govern even the legislative itself, is the preservation of the society; and (as far as will consist with the public good) of every person in it.

This legislative is not only the supreme power of the commonwealth, but sacred and unalterable in the hands where the community have once placed it: Nor can any edict of anybody else, in what form so ever conceived, or by what power so ever backed, have the force and obligation of a law, which has not its sanction from that legislative which the public has chosen and appointed: For without this the law could not have that, which is absolutely necessary to its being a law54, the consent of the society, over whom nobody can have a power to make laws, but by their own consent, and by authority received from them;

and therefore all the obedience, which by the most solemn ties anyone can be obliged to pay, ultimately terminates in this supreme power, and is directed by those laws which it enacts: Nor can any oaths to any foreign power whatsoever, or any domestic subordinate power, discharge any member of the society from his obedience to the legislative, acting pursuant to their trust: Nor oblige him to any obedience contrary to the laws so enacted, or farther than they do allow; it being ridiculous to imagine one can be tied ultimately to obey any power in the society, which is not the supreme.

§ 134. Oberste Ziele und Zwecke eines Beitritts zu einer Gesellschaft sind friedliche und sichere Nutzung des Eigentums39. Entsprechend bildet das durch die Gesellschaft geschaffene Recht das große Werkzeug und Mittel dazu.

Deswegen besteht das erste und grundlegende positive Gesetz aller Staaten in der Schaffung der legislativen Macht, wobei das erste und grundlegende natürliche Gesetz, nachdem sich sogar die legislative Macht selbst zu richten hat, der Erhalt der Gesellschaft ist. Soweit es sich mit dem öffentlichen Wohl verträgt, gehört dazu natürlich auch der Erhalt jedes einzelnen Angehörigen. Bei der Legislative liegt nicht nur die höchste Macht des Staats.

Sie ist auch sakrosankt und bleibt unveränderbar in den Händen, in welche die Gemeinschaft sie einmal gelegt hat. Kein Erlass von wem auch immer, in welcher Form auch erdacht, von welcher Macht auch gestützt kann je die verpflichtende Kraft eines Gesetzes haben, der keine Inkraftsetzung durch die Legislative erhält, die das Volk gewählt und ernannt hat. Ohne das hätte das Gesetz nicht das, was absolut notwendig ist, um es zu einem Gesetz zu machen: Die Zustimmung der Gesellschaft. Denn niemand kann Macht haben ihr Gesetze zu geben, ohne ihre eigene Zustimmung und gewährte Ermächtigung.

Deshalb liegt jeder Gehorsam, den zu erweisen man durch heiligste Bande verpflichtet werden kann, zuerst bei dieser obersten Macht und erhält durch die Gesetze, die sie beschließt, seine Richtung. Weder irgendwelche einer fremden Macht geleisteten Eide oder eine inländische, untergeordnete Macht können ein Mitglied der Gesellschaft vom Gehorsam gegen eine Legislative entbinden, die dem Vertrauensamt entsprechend handelt, oder ihn gar zu einem Gehorsam verpflichten, der so geschaffenen Gesetzen widerspricht oder weiter reicht, als sie es gestatten.

Es ist lächerlich anzunehmen, jemand könnte verpflichtet sein, am Ende einer Macht in der Gesellschaft zu gehorchen, die nicht die höchste ist.

39Property in Lockes wider definition: liberty, life, estate,… what we need to discuss of…

39Eigentum nach Lockes Definition, im Sinne des Staatszwecks: Freiheit, Leben und Vermögen (liberty, life and estate): Property by John Lockes own definition…for the mutual preservation of their lives, liberties and estates, which I call by the general name, property. II §123; §87; §127; §131; §134; §138; §139; §170; §171; §174; §199; §200; §201; §221; §222; §226; §227; §228; § 229; §231; §239;
54The lawful power of making laws to command whole politic societies of men, belonging so properly unto the same entire societies, that for any prince or potentate of what kind so ever upon earth, to exercise the same of himself, and not by express commission immediately and personally received from God, or else by authority derived at the first from their consent, upon whose persons they impose laws, it is no better than mere tyranny. Laws they are not therefore which public approbation hath not made so.
Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

Of this point therefore we are to note, that sith men naturally have no full and perfect power to command whole politic multitudes of men, therefore utterly without our consent, we could in such sort be at no man’s command meant living. And to be commanded we do consent, when that society, whereof we be a part, hath at any time before consented, without revoking the same after by the like universal agreement. Laws therefore human, of what kind so ever, are available by consent. Ibidem.

54Die rechtmäßige Macht, Gesetze zu geben, die über ganze politische Gesellschaften von Menschen gebieten, liegt derart eigentlich bei diesen ganzen Gesellschaften, dass für jeden Fürsten oder Potentaten der Welt, welcher Art er auch sei, die Ausübung dieser Macht aus sich selbst, und nicht durch einen unmittelbar und persönlich von Gott empfangenen, ausdrücklichen Auftrag oder sonst durch eine zuerst von der Zustimmung derjenigen abgeleitete Ermächtigung, denen sie die Gesetze vorschreiben, nichts besseres ist als bloße Tyrannei. Deshalb gelten keine Gesetze, die öffentliche Genehmigung nicht dazu gemacht hat. Hooker Eccl.Pol.lib.I.Sect.10.

Über diesen Punkt haben wir zu bemerken: Da Menschen von Natur keine volle und vollkommene Macht haben, über ganze politische Mengen von Menschen zu gebieten, könnten wir auf solche Weise, gänzlich ohne unsere Zustimmung, unter keines Menschen Gewalt leben. Wir willigen ein beherrscht zu werden, wenn die Gesellschaft, von der wir ein Teil sind, zu irgendeiner Zeit vorher eingewilligt hat, und dies durch die gleiche allgemeine Übereinkunft nicht widerrufen wird. Deshalb sind menschliche Gesetze, welcher Art sie auch seien, nur durch Zustimmung
Gültig. Ibidem(ebenda).

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TToG II Contents of Book II

John Locke: Two Treatises of Government

Contents of Book II

Chapter • Page

I. The Introduction • 187
II. Of the State of Nature • 198
III. Of the State of War • 200
IV. Of Slavery • 205
V. Of Property • 208
VI. Of Paternal Power • 230
VII. Of political oder Civil Society • 252
VIII. Of the Beginning of Political Society • 269
IX. Of the Ends of Political Society and Government • 294
X. Of the forms of a Commonwealth • 300
XI. Of the extend of the Legislative Power • 301
XII. Of the Legislative, executive and federative Power of the Commonwealth • 313
XIII. Of the subordination of the Power of the Commonwealth • 316
XIV. Of Prerogative • 327
XV. Of Paternal, Political and Despotical Power considered together • 336
XVI. Of Conquest • 340
XVII. Of Usurpation • 358
XVIII. Of Tyranny • 360
XIX. Of the Dissolution of Government • 370

INHALTSVERZEICHNIS

Kapitel 1 • 187

Kapitel 2: Vom Naturzustand • 189

Kapitel 3: Vom Kriegszustand • 200
Kapitel 4: Von der Sklaverei • 205
Kapitel 5: Vom Eigentum • 208
Kapitel 6: Von väterlicher Gewalt • 203
Kapitel 7: Von politischer und staatlicher Gesellschaft • 252
Kapitel 8: Vom Anfang politischer Gesellschaften • 269
Kapitel 9: Von den Zwecken politischer Gesellschaften • 294

Kapitel 10: Von den Formen eines Staatswesens • 300
Kapitel 11: Von der Reichweite der legislativen Macht • 301
Kapitel 12: Von der legislativen, exekutiven und
föderativen Macht des Staats • 313
Kapitel 13: Von der Unterordnung der Arten Macht
des Staats • 316
Kapitel 14: Von der Prärogative • 327
Kapitel 15: Von väterlicher, politischer und
despotischer Gewalt, zusammen betrachtet • 336
Kapitel 16: Von Eroberung • 340
Kapitel 17: Von Usurpation • 358
Kapitel 18: Von der Tyrannei • 360
Kapitel 19: Von der Auflösung der Regierung • 370

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TToG I § 150

John Locke: Two Treatises of Government

§ 150. Having told us, p. 16 that the patriarchal government continued in Abraham, Isaac, and Jacob, until the Egyptian bondage, p. 17, he tells us, by manifest footsteps we may trace this paternal government unto the Israelites coming into Egypt, where the exercise of supreme patriarchal government was intermitted, because they were in subjection to a stronger Prince. What these footsteps are of paternal
government, in our author’s sense, i. e. of absolute monarchical power descending from Adam, and exercised by right of fatherhood, we have seen, that is for 2290 years no footsteps at all; since in all that time he cannot produce anyone example of any person who claimed or exercised regal authority by right of fatherhood; or shew anyone who being a king was Adams heir: All that his proofs amount to, is only this, that there were fathers, patriarchs and Kings, in that age of the world; but that the fathers and patriarchs had any absolute arbitrary power, or by what titles those Kings had theirs, and of what extent it was, the scripture is wholly silent; it is manifest by right of fatherhood they neither did, nor could claim any title to dominion and empire.

§ 150. Nachdem er S. 16 verzapft hat, diese patriarchalische Macht dauerte über Abraham, Isaak und Jakob bis zur ägyptischen Knechtschaft an, verkündet er S. 17,: Die patriarchalische Regierung lässt sich auf deutlichen Spuren bis zum Zug der Israeliten nach Ägypten verfolgen, als sie in Abhängigkeit von einem stärkeren Fürsten gerieten und die Praxis der höchsten patriarchalischen Regierung deshalb unterbrochen wurde.

Welche Spuren väterlicher Regierung in unseres Autors Sinn existieren, also von absoluter, von Adam stammender und durch das Recht der Vaterschaft ausgeübter Macht, haben wir gesehen: In 2290 Jahren nämlich überhaupt keine Spur. Für diesen gesamten Zeitraum legt er kein einziges Beispiel für eine Person vor, welche die königliche Autorität auf Grund des Rechtes der Vaterschaft in Anspruch genommen oder ausgeübt hätte. Er kann uns auch niemanden zeigen, der als König Adams Erbe war. Alles, worauf seine Beweise hinauslaufen, besteht in der biblisch dokumentierten Existenz von Vätern, Patriarchen und Königen in jenem Zeitalter. Ob diese Väter und Patriarchen irgendwelche absolute, despotische Macht besaßen oder durch welche Rechtstitel Könige die Ihrige hatten und von welcher Reichweite, darüber schweigt die Bibel sich aus. Es ist klar: Auf Grund des Rechtes der Vaterschaft haben sie weder ein Recht auf Herrschaft oder Macht beansprucht noch konnten sie es beanspruchen.

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Ein Jahr mit dem NISSAN LEAF

Ein Jahr mit dem LEAF – oder wie ein Auto seinen Fahrer erzieht.

Adam and Eve would have chosen a LEAF!

Es begann mit dem Besuch der INTERSOLAR 2013 in München. Auf dem dortigen Freigelände konnte der Nissan LEAF angesehen und auch zur Probe gefahren werden. Die Fronthaube eines blauen LEAF stand offen, der Blick hinein offenbarte auf den ersten Blick einen ganz normal aussehenden Motorblock.

Das ist ein Hybrid, richtig? Wo steckt denn der Elektromotor?“

Nein, lautete die Antwort. Der hat nur einen E-Motor. 100% elektrisch.“

OK, dann wollten wir drei Messebummler auch gleich mal Probefahren. Wer hat eigentlich einen Führerschein dabei? Keiner. Blöde Geschichte, wir waren mit der Bahn gekommen und hatten unsere Führerscheine zu Hause gelassen. Der Nissan-Mitarbeiter bot uns an, uns zu fahren.

Darauf hin setzen sich die beiden stattlichsten Männer mit je über 120 Kilo Lebendgewicht auf den Rücksitz – und fanden das Platzangebot erstaunlich großzügig. In dem Wagen ist mehr Platz als im Standard-Golf, dem Maß aller Dinge in dieser Klasse.

Der Dritte saß auf dem Beifahrersitz und der über 1,90 große Nissan-Mann nahm hinter dem Lenkrad Platz. Und ab ging es, raus aus dem Messegelände, auf die Straßen der Umgebung. Der Fahrer fährt in Stufe D, dem als Normalbetrieb gedachten Modus, und hält mit dem Verkehr locker mit. Dann wird die Straße frei. Er tritt das Pedal durch und das Auto geht ab wie ein Sportwagen. Fantastische Beschleunigung bei voller Besetzung – mit durch die Bank schwereren Leuten als die 75 kg-Normpersonen der Aufzugsfabrikanten.

Das hat überzeugt. Macht Spaß. Nissans Vertreter erklärt uns das Lockangebot: Den LEAF für drei Monate für 199 Euro mieten, dann bei Nichtgefallen zurückgeben oder den Vertrag verlängern. Ich kann nicht widerstehen. Machen kann ich das aber nur bei einem Nissanhändler. Was ich am nächsten Tag sofort erledige.

Aber, Pech gehabt. Die Zahl der Fahrzeuge war limitiert. Alle sind schon weg. Es gibt alternativ ein Botschafterprogramm: 299 Euro auf drei Jahre. OK, dann machen wir das. Doch auch hier: Alle 2.000 von Nissan dafür bereit gestellten Fahrzeuge sind schon weg.

2.000 Fahrzeuge? Auf einem Markt wie Deutschland ist das ein Witz! Die hätten mal 5.000 machen sollen und damit in 2013 direkt die Marktführerschaft bei den E-Mobilen gehabt. Denn wir sind in 2013 und das Gerede der etablierten Politik über Förderung der Elektromobilität ist nach wie vor reine Rhetorik, besser gesagt Wählertäuschung. Gefördert werden deutsche Automobilkonzerne mit irrwitzig hohen Summen für Projekte und die Entwicklung von Fahrzeugen, die von anderen Herstellern bereits seit Jahren serienmäßig angeboten werden. Es geschieht nichts und heute sind wir weltweit irgendwo auf einem zweistelligen Platz bei dem Thema. Sowohl was die Zulassungszahlen angeht als auch, was das Angebot an verfügbaren Fahrzeugen angeht.

Aber es nützt nichts. Das reguläre Angebot nähert sich den 450 Euro. Nein, das mache ich nicht. Der Händler denkt nach und bietet mir seinen Vorführer an. Der kostet knapp 340 Euro im Monat auf vier Jahre. OK. Akzeptiert. Deal.

Ich nehme den Wagen, obwohl ich mich gar nicht so lange festlegen wollte. Soviel vorab: Heute will ich ihn nicht mehr hergeben.

Mitte Juli ist „Hochzeit“. Und schon geht es los: Erst mal muss ich ein passendes Ladekabel für die Typ-2 Stecker besorgen. Nicht so einfach, es kostet vier Wochen.

Inzwischen lade ich halt mit dem „Notstecker“ an der ganz normalen Schuko-Steckdose. Aber Achtung: Verlängerungskabel und Kabeltrommeln findet die Laderegelung nicht so gut. Man sollte die Kabel mindestens komplett abrollen und flächig verteilen, damit sie nicht warm werden und der Eigenwiderstand steigt. Erstens spart das Strom und zweitens schaltet sich dann auch das Ladegerät nicht ab.

Trotzdem macht das Fahren Spaß. Auch wenn man dann jede Nacht aufladen muss. Die ersten Fahrten in der Hitze des Sommers 2013 gehen über Land. Das Einschätzen der Reichweite ist ungewohnt. Wenn man losfährt, zeigt die Anzeige einen Wert, den man eigentlich nie trifft. Das Auto soll 175 km schaffen.

An einem Tag ist es kalt und regnerisch, Ich hole 20.000 Flyer DIN lang für die Bundestagswahl in einer Druckerei ab. Etwa 9 Pakete a 30 Kilo. Die Reichweite schmilzt atemberaubend schnell. Ruck Zuck ist der Akku leer. Knapp 120 km schauen heraus.

Wir fahren an einem heißen Tag mit 120 Wahlplakaten in A1 los. Aufgezogen auf Hartfaserplatten. Zwei Mann mit über 120 Kilo jeder. Nach 212 km Schleichfahrt über die Dörfer des Unterallgäus zum Plakateaufhängen, ist der Akku leer und ein paar Meter vor der Säule leuchtet die „Schildkröte“ auf.

OK. Der Wagen liebt Hitze und gemächliches Fahren. Längst nutze ich den Eco-Modus als Normalbetrieb. In „D“ zieht die Kiste ab wie Schmidts Katze und als ehemaliger Kurierfahrer habe ich rund 4 Millionen Kilometer im Blut und keine Lust bei so viel Power drei Sätze Reifen pro Jahr zu sponsern.

Die elektronische Datenverarbeitung meldet zuverlässig jeden Tag den Stromverbrauch. Persönlicher Rekord: 0,08 kWh auf 1 Kilometer (oder 8 auf 100). Das war die regelmäßige Marke im Sommer. Zum Vergleich;Ein Golf TDI braucht 5 Liter Dieselauf 100 km.. Das wären dann rund 50 auf 100.

Nun, einmal bin ich inzwischen knapp vor der nächsten Ladesäule hängen geblieben. Um 2,5 Km hat es nicht gereicht.

Dann kommt der September. Die erste Langstreckenfahrt steht an, Ich soll für die Firma nach Bozen auf eine Messe. Das wird spannend und ich google die Ladesäulen heraus. OK, ich kann in Schongau und Garmisch aufladen. Dann, in Innsbruck finden sich etliche Möglichkeiten. Irgendwie sind uns die Österreicher voraus. Mal wieder.

Mau sieht es dagegen in Italien aus. Vom Brenner bis Bozen ist nur eine Ladesäule eingetragen. Die soll sich in Brixen befinden. In Bozen allerdings, direkt vor der Messehalle, steht ein Solar-Carport mit zwei mal vier Zapfstellen.

Also, das muss ich jetzt aber wissen. Ich reise also am Tag vor der Messe früh morgens ab. Es ist Ende September, es regnet in Strömen und ist kalt. Ich lade in Schongau nach, erschrocken über den plötzlich sehr hohen Stromverbrauch, und entscheide mich, in Garmisch noch einmal nachzuladen. Der Zeitplan funktioniert bereits in Garmisch nicht mehr. Egal. Oben auf dem Gipfel vor der Fahrt den Zirler Berg herunter habe ich noch 12 Kilometer auf der Uhr. In Innsbruck entscheide ich mich für die Ladesäule in der Tiefgarage des Hilton. Die Reichweite zeigt nach den knapp 25 km seit dem Pass gut 20 km an. Das gibt mir Gelegenheit zu einem sehr guten Mittagessen und einem Nachmittag in der Lounge des Hotels.

Nach fünf Stunden beschließe ich weiter zu fahren. Es geht rauf zum Brenner, immer noch in übelstem Wetter, und ich komme oben mit fast leerem Akku an. Kurz vorher hätte ich noch in ein Nebental fahren können. Dort gibt es eine Ladesäule. Es wären aber 35 km Umweg gewesen. Zu viel Risiko und sowieso schon spät, deshalb hatte ich dazu keine Lust mehr. Ich fahre also weiter Richtung Brixen. Eventuell gibt es ein Gasthaus auf dem Weg, die mir Strom geben.

Die Bergabfahrt vom Brenner herunter hat den Akku so weit aufgeladen, dass es nach Bozen sogar klappen könnte, zumal es weiter bergab geht. Doch die Erfahrung mit den Gasthäusern am Weg zeigt: Im Fall des Falles findet sich keine Steckdose.

Also lieber in Brixen nachtanken, Doch die Ladesäulen dort lassen sich trotz intensiver Suche nicht finden. Die Sucherei kostet Zeit und – Strom. Bis Bozen weiterzufahren kann ich vergessen.

Zum Glück finde ich ein Café mit Außensteckdose. Die lassen mich laden. Drinnen gibt es Championsleague in rauchfreier Atmosphäre, Südtiroler Brotzeit und Getränke. Die Unterhaltung mit den neugierigen Leuten ist wunderbar. Der Verrückte kommt mit einem E-Auto über den Brenner. Diese Bayern. Das gefällt den Landsleuten in Südtirol.

Nach drei Stunden fahre ich nach Bozen zum Hotel weiter und treffe dort um 23:00 Uhr ein, eigentlich wollte ich um 17:00 Uhr dort sein. Der Plan hat nicht so ganz funktioniert.

Vier Tage später geht es zurück. Ich fahre wieder über den Brenner, diesmal vom Hotel in Bozen bis zum Hotel in Innsbruck. In Bozen musste ich einen ziemlichen Umweg fahren, weil die Stadt gesperrt war. Ich komme in Innsbruck mit den letzten paar Wattstunden an. Der Wagen zeigt die Ultrareserve in Form der LED-Schildkröte auf der Instrumententafel.

Wieder lade ich im Hilton auf, fahre dann nach Telfs. Dort soll es eine Säule bei McDonalds geben. Noch mal laden und dann über den Fernpass nach Füssen, lautet der Plan. Bei McDonalds in Telfs weiß keiner was. Irgendwann nach 30 Minuten bequemt sich der Store-Leiter mir sagen zu lassen, die Säule funktioniere nicht. Das nennt man also „Service“ bei McDonalds in Tefls.

Also fahre ich weiter über den Fernpass nach Füssen. Der Wagen läuft ruhig, sauber, zieht bergauf unverändert, kein Leistungsabfall. Es ist die pure Lust, mit so einem Auto durch die Berglandschaft zu fahren. In Füssen steht eine Ladesäule vor dem Restaurant Olivenbauer in der Kemptner Strasse, der eine hervorragende Pizza macht. Dort ausreichend nachgetankt und dann nach Hause. Ich bin gegen 21.00 Uhr zu Hause. Sicher, mit einem kräftigen Diesel wäre ich Non-Stop durchgefahren und hätte keine 11 Stunden gebraucht, sondern eher 6. Aber so war es kaum eine Anstrengung.

Die Verbrauchswerte gehen inzwischen nach oben. Der Winter naht. Im Herbst fahre ich mit 0,12 kWh / km durch die Gegend. Die elektronischen Anzeigen zeigen Wirkung. Ich fahre ständig mit dem Tempomaten und versuche herauszufinden, bei welcher Geschwindigkeit und Temperatur die Reichweite synchron zu den gefahrenen Kilometern abnimmt.

Es wird immer deutlicher. Der entscheidendste Faktor ist die Außentemperatur, nicht das Gewicht. An zweiter Stelle kommen die Geschwindigkeit und Fahrstil. Das Gerede und Geschreibe der „Experten“ aus der Automobilbranche und den Fachverlagen erscheint mal wieder als uninformiertes Geschwätz und hirnfreies gegenseitiges Abschreiben.

Mittlerweile kommt der BMWi3 auf den Markt. Extra leicht gebaut. Wie wir im Lauf des Winters hier im Allgäu sehen werden, kann er trotz des dank Carbonfasern gesparten Gewichts nicht mit dem LEAF mithalten.

Ende November fahre ich nach Ulm / Neu-Ulm. Es regnet mal wieder, das Wasser ist eiskalt, und nach 89 Kilometern habe ich noch 28 Kilometer auf der Reichweitenanzeige. Macht ja nichts. In Ulm gibt es Dutzende Ladesäulen und eine Chip-Karte der SWU (Stadtwerke Ulm) habe ich auch. Nach drei Stunden, die der Kundentermin dauern soll, dürfte ich wieder genug im Akku haben, um wieder nach Hause zu kommen. Ich stecke den Wagen also an und gehe zu meinem Kundentermin. Als ich zurückkomme, ist der Akku nicht geladen. Die Ladesäule des Herstellers Mennekes muss beim Aufstellen so konfiguriert werden, dass sie einphasig ladende Fahrzeuge erkennt und am Strom hält. Das wurde übersehen.

Der Tag ist versaut. Ich beschließe, zu einer anderen Ladesäule zu fahren die in der Nähe eines anderen Kunden liegt und dort anzustecken. Inzwischen versuche ich bei den Stadtwerken Ulm zu klären, ob das ein generelles Problem ist, oder ob es nur diese eine Säule betrifft. Die Strecke beträgt laut Navi 14 km. Die Reichweite des Wagens 28 km. Auf dem Weg wird das Auto zum U-Boot. Es schüttet Hektoliter Weise eisigen Regen. Es kommt, wie es kommen muss. Der Wagen bleibt ein paar hundert Meter vor der Säule mit leerem Akku liegen. Bei dem Wetter fange ich nicht an zu schieben.

Der Nissan Service holt das Auto ab und beim Nissan-Händler in Neu-Ulm steht eine RWE Ladesäule. Die funktioniert, wie sie soll und nach weiteren fünf Stunden fahre ich nach Hause. Das Dumme ist: Bei solchem Wetter dauert das Laden länger, da die Batterie zum Aufladen Wärme braucht, ebenso wie zum Entladen.

Um 14:00 Uhr wollte ich zu Hause sein. Es wurde 02:30 Uhr, da ich zwischendrin noch mal laden musste, um sicher zu gehen. Nasses, kaltes Wetter ist einfach schlecht für Elektroautos.

Fazit: Dem LEAF fehlt eine warme Jacke für die Batterie im Winter. Sollte man haben und mit dem Termin für die Winterreifen anlege bzw. im Frühjahr dann beim Reifenwechsel ablegen. Mal sehen, ob ich das im nächsten Winter mache.

In diesem Winter erwischt es mich noch einmal mit 120 Meter vor der Ladesäule und einmal mit 200 Meter. Ansonsten ist die Reichweite stark eingeschränkt – oder man fährt Nebenstrecken und extrem langsam.

Kurz vor Weihnachten wage ich dennoch den Trip nach Ludwigsburg mit Übernachtung dort und am nächsten Tag retour. Hin geht es wieder über Ulm mit Ladepause bei NISSAN Wuchenauer und nebenan liegendem McDonalds und einer weiteren Ladepause in Geislingen im dortigen Fachmarktzentrum. Dort hat man dann Zeit zum Friseurbesuch. Aber 270 km Gesamtstrecke brauchen halt doch Ladezeit. Abends um 21:00 Uhr bin ich endlich dort.

Der Rückweg wird zum Alptraum. Ich bringe einen Kollegen an den Flughafen Stuttgart. Dort tanke ich nach und entscheide, über die A8 nach Ulm weiterzufahren. Es ist 17:30 Uhr und beginnt zu schneien. Kurz nach dem Albaufstieg beginnt eine Baustelle und – es ist Freitag – ein Stau. Der Wagen kühlt aus und die Heizung frisst mehr Strom als die Fahrt bei ständigem Stop n‘ Go. Von der ursprünglichen Idee, in Ulm zwei Stunden nachzuladen, um nach Hause zu kommen verabschiede ich mich mehr und mehr. Am Ende wird es sogar für Ulm knapp. Über die nächste Ausfahrt wäre Berghülen zu erreichen. Dort gibt es eine Ladestation und ich könnte über die Landstrassen weiterfahren. Doch die Ausfahrt ist wegen der Bauarbeiten gesperrt. Der Akku leert sich und Ulm rückt nicht näher. Endlich, gegen 22:30 Uhr verlasse ich die Autobahn in Ulm. Doch die Ladesäule in der Schillerstrasse ist nicht auffindbar. Also fahre ich zu NISSAN Wuchenauer nach Neu-Ulm. Der aber hat seine beiden Renault Fluence über Nacht an der eigentlich öffentlichen RWE Säule hängen lassen, Ich kann diese nicht abstecken. Super, Klasse. Also zurück nach Ulm, eine andere Ladesäule suchen. In der Maximilianstrasse werde ich fündig. Direkt vor einem Hotel. Da es mittlerweile nach 23:00 Uhr ist und ich sowieso den fast leeren Wagen komplett auftanken muss, checke ich kurzfristig ein. Aber die Säule funktioniert nicht! Ein Anruf bei dem SWU ergibt, dass alle Säulen in der Stadt ausgefallen sind. Ein Softwarefehler. Den Säulen fehlt ein Modus zur automatischen Freigabe, wenn die Verbindung zur Zentrale wegen solcher Probleme ausgefallen ist. Die Elektroautofahrer einer ganzen Stadt sind ohne Lademöglichkeit. Man werde das Problem bis Mitternacht behoben haben. Durchgefroren und hungrig wie ich bin, suche ich mir nun erst Mal ein Restaurant und komme gegen 01:00 Uhr zurück. Die Säulen sind immer noch tot. Man weiß nicht, wann es wieder funktioniert. Ich gehe schlafen. Am nächsten Morgen um 08:00 Uhr funktionieren die Säulen. Ich warte bis 14:00 Uhr in der Lobby des Hotels und fahre dann nach Hause. Was für ein Trip. Knapp 23 Stunden für 270 km und eine Hotelrechnung, die ich nicht wollte. Es hat nur gefehlt, dass der LEAF abbrennt.

Doch das Frühjahr kommt und die Reichweiten wachsen wieder. Man muss unverhohlen zugeben: Für den bayerischen Winter ist das noch nicht rund. Es bräuchte eine Isolierdecke für die Batterie im Winter und eine andere Heizung. Der LEAF heizt wie ein normales Auto mit einer Wasserheizung. Vollkommener Blödsinn. Strom wird direkt verbraten, um Wasser zu erwärmen, das dann den Innenraum erwärmt. Für einen Energiemanger wie mich beeindruckend unüberlegt.

Aber was mich tröstet: Das Modell 1 des LEAF, das ich fahre, stammt von 2009 und wurde 2013 erstmals im Mutterland des Automobils, das wir in Deutschland ja sind, angeboten. Anfang 2014 kamen der BMWi3, der VW E-Up und der E-Golf auf dem Markt. Und sind hinsichtlich der technischen Ausstattung und der Fähigkeiten dem LEAF keinen Millimeter voraus.

Shame on you, German Automotive industry!

Den LEAF Model 2, gibt es inzwischen zumindest mit Wärmepumpe, was die Sache erheblich verbessert. Grundsätzlich empfehle ich in jedem Fall eine Sitzheizung für ein Elektroauto.

Der nächste weite Trip fand Ende Juli 2014 statt. Von Buchloe im Allgäu nach Halle an der Saale. Das Vorhandensein von einigen Schnellladestationen des Typs CHAdeMO auf der Strecke veranlasst mich, die Strecke mit dem LEAF zu fahren. Dumm gelaufen: die dritte und die vierte CHAdeMO-Säule waren nicht betriebsbereit.

So wurde der Trip zum Fiasko. Es standen nur die normalen Ladesäulen zu Verfügung. Und so dauerte die Hinfahrt 26 Stunden, die Rückfahrt 24. Und dort liegt die aktuelle eigentliche Schwäche der Elektromobilität.

Außer den Modellen von Renault und den TESLAs, haben alle nur eine einphasige Lademöglichkeit, während die meisten der rund 5.000 Ladesäulen im Land drei Phasen anbieten. Und man kann bei den Herstellern dreiphasiges Laden immer noch nicht nachrüsten lassen. Man kann es höchstens selber machen.

Schlimmer noch: Während die schnelle Gleichstromladung bei TESLA und Nissan LEAF serienmäßig dabei ist und bei Renault nicht notwendig, liefern BMW und VW ihre Fahrzeuge nur gegen erheblichen Aufpreis mit der schnellen Gleichstromladefähigkeit aus. BMW hat das für 3.900 (!) € Aufpreis angeboten, was im LEAF Serie ist.

Zum Ausgleich gibt es dafür Ladesäulen mit dem Ladestecker CCS und einem anderen Ladeprotokoll. Auch wenn es einfacher gewesen wäre, das CHAdeMo System einfach zu übernehmen. Dafür subventionieren der Bund und die Länder Bayern und Sachsen ganze acht neue Ladesäulen für CCS mit knapp 7 Millionen Euro. Eine CHAdeMo-Säule kostet ungefähr 16.000 Euro. Aber Hauptsache, die deutsche Industrie hat es selbst gemacht. Auf der einen Seite muss die Industrie von der Politik gezwungen werden, universelle Ladesysteme für Handys anzubieten, auf der anderen Seite schmeißen unsere bisherigen Politiker mit vollen Händen Geld heraus, damit ein paar Großkonzerne mit einem völlig überteuerten Produkt ihre Bilanzen aufhübschen können.

Fazit:

Nach einem Jahr und über 30.000 Kilometern bin ich insgesamt zufrieden und glücklich mit der Entscheidung für das Elektroauto.

Es macht einfach nur Spaß, mit dem Wagen zu fahren.

Die Betriebskosten sind überschaubar. Vor allem, da der Autostrom bisher meist nichts kostet. Und wenn, dann sehr wenig, wenn man von dem völlig irrsinnigen Ladezeittarif der acht „Meilensteine für die Elektromobilität“ an der A9 absieht. Ja, dort geht es nach Ladezeit statt Energiemenge. Als CCS Kunde im DriveNow Angebot von BMW mit Schnelllader zahlt man dann eben 6 Euro die Stunde für die knapp 20 kWh, die man laden kann, als Nichtmitglied im Club der Auserwählten mit einphasiger Ladung bei 3,7 KW darf man für die gleiche Stunde dann 9 Euro bezahlen. Für knapp 3 kWh, die man dann geladen hat. Schlicht idiotisch und unangemessen.

Aber: Das Auto hat mich erzogen. Energie sparen macht Freude. Ich fahre auf der Autobahn mit den LKW mit, oft nicht mal das, denn die meisten fahren deutlich schneller als die erlaubten 80 km/h und verstärken die Schädigung der Straßeninfrastruktur dadurch exponentiell. Abgesehen davon, dass der Dieselverbrauch exponentiell in der 3.ten Potentz steigt, wenn die 80 km/h ständig um 15 km/h überschritten werden.

So fahre ich ständig im Eco-Modus und versuche die Reichweite so hoch wie möglich zu halten.

Es ist ein Genuss, zu fahren und sich mit einem Anrufer über Bluetooth völlig problemlos verständigen zu können, weil das Auto so wahnsinnig leise ist. So wird aus einer gemächlichen Fahrt zeitgleich eine Telefonkonkurrenz ohne zusätzliche Anstrengung.

Die Reichweite vermisse ich manchmal. Aber nur, weil ich im Außendienst bin und durchaus mal 200 oder 300 Kilometer fahren müsste. Das muss besser werden. Die Alternative ist ein TESLA, der schon auf dem Wunschzettel steht.

Es ist fantastisch zu wissen, dass man mit 12 kWh auf 100 km unterwegs ist, während ein Diesel oder Benziner dabei 70 oder 90 kWh braucht. Hundert Kilometer für knapp 3 Euro Energiekosten gegenüber 8 oder 9 Euro bei einem Verbrenner.

Ich möchte nie mehr etwas anders fahren als einen Stromer. Außer vielleicht einige Oldtimer bei besonderen Anlässen. Aber auch da nur die coolen, gemütlichen Kutschen mit Stil und Flair. Ein VW Bus BJ 1990 steht bereit, den ich gern umrüsten würde. Noch passen die Komponenten nicht wirklich und das Budget leider auch noch nicht.

Adam and Eve would have chosen a LEAF!“

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Ich erstelle Expertisen, berate, erstelle Konzepte für Kommunen, Unternehmen, Privatleute und beantworte Fragen.

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