John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 11, Absatz 11

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 11, Absatz 11,

I have chose to draw a great part of my discourse from the opposition of the magistrate’s power, derived from, or conveyed to him by, the consent of the people, as a way best suited to those patrons of liberty, most likely to obviate their objections, the foundation of their plea being usually an opinion of their natural freedom, which they are apt to think too much entrenched upon by impositions in things indifferent. Not that I intend to meddle with that question whether the magistrate’s crown drops down on his immediately from heaven or be placed there by the hands of his subjects, being sufficient to my purpose that the supreme magistrate of every nation what way soever created, must necessarily have an absolute and arbitrary power over all the indifferent actions of his people. And if his authority must needs be of so large an extent in the lowest and narrowest way of its original (that can be supposed) when derived from the scanty allowance of the people, who are never forward to part with more of their liberty than needs must, I think it will clearly follow, that if he receive his commission immediately from God the people will have little reason thereupon to think it more confined than if he received it from them until they can produce the charter of their own liberty, or the limitation of the legislator’s authority, from the same God that gave it. Otherwise no doubt, those indifferent things that God hath not forbid or commanded, his vicegerent may, having no other rule to direct his commands than every single person hath for his actions, viz.: the law of God; and it will be granted that the people have but a poor pretence to liberty in indifferent things in a condition wherein they have no liberty at all, but by the appointment of the Great Sovereign of heaven and earth are born subjects to the will and pleasure of another.

Ich habe mich entschieden einen großen Teil meiner Abhandlung über das Widerstandsrecht gegenüber der Macht der Obrigkeit aus der Herleitung oder Übertragung an ihn durch das Einvernehmen der Bevölkerung zu ziehen, da dies den besten Ansatz gegenüber den Schutzheiligen der Freiheit bietet, um ihren Einwänden vorzubeugen, da die Grundlage ihres Plädoyers gewöhnlich in einer bloßen Meinung über ihre natürlich Freiheit besteht, von der sie zu denken belieben, sie sei durch Vorschriften die unbedeutenden Dinge betreffend zu sehr eingeschränkt. Nicht, dass ich mich hier mit der Frage zu befassen beabsichtige, ob die Krone der Obrigkeit unmittelbar vom Himmel auf den Kopf gesetzt oder aus den Händen der Untergeordneten empfangen werde. Es ist für meinen Zweck vollkommen ausreichend zu zeigen, dass die Obrigkeit einer jeden Nation, wie auch immer sie entstanden sein mag, notwendigerweise eine absolute und durchaus willkürliche Macht über alle unwesentlichen Handlungen ihrer Bevölkerung haben muss. Sofern ihre Autorität also notwendigerweise von so großer Reichweite ist, sogar bei niedrigstem und eingeschränktestem Ursprung (der angenommen werden kann), sollte sie nämlich von der spärlichen Bewilligung der Bevölkerung stammen, die niemals so weit geht, mehr als unbedingt notwendig von ihrer Freiheit abzutreten, dann denke ich wird daraus klar zu folgern sein, dass im Fall der Gewähr dieses Auftrags an die Obrigkeit unmittelbar durch Gott die Bevölkerung kaum Grund dazu hat, sie als stärker begrenzt zu betrachten, als wenn die Macht aus ihrer Hand gewährt worden wäre. Es sei denn sie wäre in der Lage, die Charta ihrer Freiheit oder die Begrenzung der Autorität des Gesetzgebers von der Gewähr desselben Gottes her zu entwickeln, der jene Autorität erschuf. Andernfalls gibt es keinen Zweifel, betreffend all der unbedeutenden Dinge die Gott weder erlaubt noch verboten hat, darf sein Stellvertreter, da er keine andere Regel zur Hand hat als jede andere einzelne Person sie für ihr Verhalten kennt: Das Gesetz Gottes. Und es steht fest, dass die Bevölkerung nichts als einen sehr armseligen Schein von Freiheit bezüglich dieser unbestimmten Dinge hat, da sie in dieser Angelegenheit doch in einer Lage sind, in der sie überhaupt keine Freiheit haben. Sie sind schlicht durch nichts anderes die Festlegung des Großen Souveräns des Himmels und der Erde die Untergebenen des Willens und Vergnügens eines anderen.

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