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John Locke, Two Tracts on Government, Intermediate Letter to unknown Recipient

John Locke, Two Tracts on Government,

Intermediate Letter to unknown Recipient

Sir

In obedience to your commands I here send you my thoughts of that treatise which we not long since discoursed of, which if they convince you of nothing else, yet I am confident will of this that I can refuse you nothing that is within the reach of my power. I know not what entertainment they will deserve from you, yet I am sure that you have this reason to use them favorably, that they owe their original to you. Let not the errors may appear to you in their perusal, meet with too severe a censure, since I was neither led to them by the beaten track of writers, nor the temptation of interest, but they are, if any, the wanderings of one in pursuit of truth, whose footsteps are not always so clear as to leave us a certain direction or render our mistakes unpardonable, but very often so obscure and intricate that the quickest sighted cannot secure themselves from deviations. This candor I may with justice expect from you since I should never have gone out of my way had not you engaged me in the journey. Whatsoever you shall find in these papers was entertained by me only under the appearance of truth, and I was careful to sequester my thoughts both from books and the times, that they might only attend those arguments that were warranted by reason, without taking any upon trust from the vogue or fashion. My greatest fear is for those places of Scripture that fall in my way, whereof I am very cautious to be an overconfident interpreter, as on the other side I think it too servile wholly to pin my faith upon the not seldom wrested expositions of commentators, whom therefore, in the haste I make to satisfy you I have not been much encouraged to consult on this occasion being only content with that light win pursuit of truth, whose footsteps are not always so clear as to leave us a certain direction or render our mistakes unpardonable, but very often so obscure and intricate that the quickest sighted cannot secure themselves from deviations. This candor I may with justice expect from you since I should never have gone out of my way had not you engaged me in the journey. Whatsoever you shall find in these papers was entertained by me only under the appearance of truth, and I was careful to sequester my thoughts both from books and the times, that they might only attend those arguments that were warranted by reason, without taking any upon trust from the vogue or fashion. My greatest fear is for those places of Scripture that fall in my way, whereof I am very cautious to be an overconfident interpreter, as on the other side I think it too servile wholly to pin my faith upon the not seldom wrested expositions of commentators, whom therefore, in the haste I make to satisfy you I have not been much encouraged to consult on this occasion being only content with that light which the Scripture affords itself, which is commonly the clearest discoverer of its own meaning. I have chose to draw a great part of my hich the Scripture affords itself, which is commonly the clearest discoverer of its own meaning. I have chose to draw a great part of my discourse from the supposition of the magistrate’s power, derived from, or conveyed to him by, the consent of the people, as a way best suited to those patrons of liberty, and most likely to obviate their objections, the foundation of their plea being usually an opinion of their natural freedom, which they are apt to think too much entrenched upon by impositions in indifferent things. Not that I intend to meddle with that question whether the magistrate’s crown drops down on his head immediately from heaven or be placed there by the hands of his subjects, it being sufficient to my purpose that the supreme magistrate of every nation what way soever created, must necessarily have an absolute and arbitrary power over all the indifferent actions of his people. And if his authority must needs be of so large an extent in the lowest and narrowest way of its original (that can be supposed) when derived from the scanty allowance of the people, who are never forward to part with more of their liberty than needs must, I think it will clearly follow, that if he receive his commission immediately from God the people will have little reason thereupon to think it more confined than if he received it from them until they can produce the charter of their own liberty, or the limitation of the legislator’s authority, from the same God that gave it.

Otherwise no doubt, those indifferent things that God doth not forbid or command his vicegerent may, having no other rule to direct his commands than every single person hath for his actions, viz: the law of God. And it will be granted that the people have but a poor pretence to liberty in indifferent things in a condition wherein they have no liberty at all, but by the appointment of the great sovereign of heaven and earth are born subjects to the will and pleasure of another. But I shall stop here having taken already too tedious a way to tell you that I am

Sir,

Your most obedient servant

JOHN LOCKE
Pensford, 11. Dec. 1660

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Ein zwischenzeitlicher Brief von John Locke an einen unbekannten Adressaten oder Empfänger zum Thema der Two Tracts

Sir,

Eurer Anordnung folgend übersende ich Euch hiermit meine Gedanken betreffend diese Abhandlung, über die wir vor kurzem gesprochen haben. Selbst wenn diese Euch von rein gar nichts anderem zu überzeugen vermögen, bin ich dennoch zuversichtlich wenigstens im Hinblick darauf, dass ich Euch nichts verweigern könnte, was in meiner Macht für Euch zu tun steht. Auch wenn ich nicht weiß, welche Aufmerksamkeit sie Eurerseits erfahren werden, bin ich dennoch sicher, dass Ihr bestimmt Grund habt, sie bevorzugt zu studieren, wo sie doch ihre Entstehung Euch verdanken. Ich hoffe, dass augenfällige Irrtümer während Eurer Lektüre nicht zu einer allzu strengen Kritik führen, wo ich doch zu solchen weder durch mehrfach Wiedergekäutes anderer Autoren noch die Versuchung eigener Interessen verführt wurde. Sie sind im Gegenteil, wenn überhaupt etwas, Streifzüge eines Suchenden nach Wahrheit, dessen Fußspuren nicht immer so klar sind, als dass sie uns eine bestimmte Richtung vorgeben oder etwa unsere Irrtümer als unumkehrbar nachweisen, doch oft so schleierhaft und verworren, dass auch der schnellste Verstand sie nicht vor Irrwegen schützt. Diese Großzügigkeit darf ich gerechter Weise von Euch erwarten, wo ich doch niemals meinen Weg verlassen hätte, hättet Ihr mich nicht zu diesem Ausflug veranlasst. Was auch immer Ihr auf diesen Seiten zu entdecken vermögt, wurde von mir ausschließlich zum Zweck der Wahrheitsfindung verfasst. Ich habe sorgfältig darauf geachtet, meine Gedanken von Büchern und den gängigen Phrasen der Zeit abzuschirmen, um sie ausschließlich auf jene Argumente zu konzentrieren, deren Gültigkeit uns die Vernunft gewährleistet, ohne irgendetwas vertrauensselig aus aktueller Mode und Stil heranzuziehen. Meine größte Sorge gilt den Fundstellen in der Heiligen Schrift, die möglicherweise meinen Weg der Erkenntnis kreuzen, welchen gegenüber ich äußerst vorsichtig darauf achte, kein allzu selbstsicherer Deuter zu sein. Andererseits halte ich es für übertrieben untertänig, meinen gesamten Glauben an den nicht selten windigen Ausdeutungen von Kommentatoren festzumachen, die zu hinterfragen ich, anlässlich der Eile mit der ich Euch zufriedenzustellen wünsche, mich nicht wirklich sehr bemüßigt fühle. Ich bin durchaus mit der Erhellung zufrieden, die die Bibel von ganz allein ausstrahlt. Schließlich ist sie für gewöhnlich ja der deutlichste Erklärer ihrer eigenen Bedeutung. Ich habe beschlossen, meine Argumentation auf der Annahme der rechtmäßigen Macht der Obrigkeit auszubauen, sei diese nun vom Einvernehmen der Bevölkerung abgeleitet oder durch diese übertragen. Ich halte das für den am besten geeigneten Weg gegenüber jenen Schutzheiligen der Freiheit, am wahrscheinlichsten deren Einwänden vorzubauen, wo doch die Grundlage derer Forderungen für gewöhnlich nur in einer Meinung über ihren natürlichen Freiraum besteht, über den zu denken sie in der Lage sind, er würde durch Verfügungen betreffend unbestimmter Dinge zu sehr festgelegt. Nicht, dass ich die Absicht hätte, mich in die Frage einzumischen, ob nun die Krone der Obrigkeit unmittelbar vom Himmel kommend auf deren Haupt landet oder dort durch die vereinte Hand aller Untergeordneten aufgesetzt wird. Es genügt für meinen Zweck vollkommen, dass der oberste Magistrat einer jeden Nation, wie auch immer er erschaffen wird, notwendigerweise eine absolute und willkürliche Macht betreffend alle unbestimmten Handlungen seiner Bevölkerung hat. Und weil der Obrigkeit Autorität notwendiger Weise selbst bei geringfügigster und kleinteiligster Herkunft (die man sich vorstellen kann), indem sie von der spärlichen Gestattung durch die Bevölkerung abgeleitet wird, die schließlich niemals so weit geht, mehr von ihrer Freiheit abzutreten als unbedingt erforderlich, eine derart große Reichweite haben muss, selbst dann, so denke ich folgt daraus sonnenklar, dass auch im Fall einer unmittelbaren Beauftragung durch Gott die Bevölkerung dessentwegen wenig Grund haben wird, sich der Obrigkeit Macht als deutlicher beschränkt vorzustellen, als wenn die Autorität ihr von ihnen selbst gewährt worden wäre. Als bis jene Schutzheiligen es schaffen, die Charta ihrer eigenen Freiheit oder die Beschränkung der Autorität des Gesetzgebers vom selben Gott herzuleiten, der dies gewährt hat. Andernfalls gibt es keinen Zweifel, dass für jene unbestimmten Dinge die Gott weder verboten noch angeordnet hat, sein Stellvertreter dies darf, wobei er keine andere Grundregel für seine Handlungen hat als jede andere Person: Das Gesetz Gottes. Und es wird versichert werden, dass die Bevölkerung nichts als eine armselige Vortäuschung von Freiheit bezüglich der unbestimmten Dinge haben kann, wo sie sich doch betreffend eben diese in einer Situation befindet, in der sie überhaupt keine Freiheit hat, sondern auf Grund ihrer Dorthinsetzung durch den großen Souverän des Himmels und der Erde als Untergebene des Willens und Gefallens eines anderen geboren werden. Doch ich muss hier einhalten, wo ich doch bereits einen zu ermüdenden Weg eingeschlagen habe, Euch Sir, meiner überaus gehorsamen Dienstbarkeit zu versichern.

JOHN LOCKE
Pensford, 11. Dez. 1660

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 24, Absatz 24,

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 24, Absatz 24,

For second: Upon supposition of the magistrate’s power derived from the people (which is a question I shall not here dispute but only by allowing this hypothesis to those patrons of freedom as the ground of all their pleas and arguments show that it will afford but a very weak foundation to their opinion and that placing the original of the magistrate’s power as low as they can yet will it reach all indifferent things).

Zum Zweiten: Auf der Annahme, die Macht der Obrigkeit sei von der Bevölkerung abgeleitet. (Eine Frage, die ich an dieser Stelle keinesfalls bestreiten sollte. Ich gewähre dieser Hypothese lediglich deshalb Raum, um all jenen Prätendenten der Freiheit, denen diese Grundlage für all ihre Forderungen und Argumente nachweisen wird, dass sie zu deren Meinung ein nur sehr schwaches Fundament liefern wird und dass eine noch so tief oder niedrig angelegte Verortung der Machtbasis der Obrigkeit nichtsdestotrotz den Zugriff auf alle unbestimmten oder nebensächlichen Gegebenheiten ermöglicht).

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John Locke, Two Tracts on Government, Tract I, Section 11, Absatz 11

John Locke: Two Tracts on Government

John Locke, Two Tracts on Government,

Tract I, Section 11, Absatz 11,

I have chose to draw a great part of my discourse from the opposition of the magistrate’s power, derived from, or conveyed to him by, the consent of the people, as a way best suited to those patrons of liberty, most likely to obviate their objections, the foundation of their plea being usually an opinion of their natural freedom, which they are apt to think too much entrenched upon by impositions in things indifferent. Not that I intend to meddle with that question whether the magistrate’s crown drops down on his immediately from heaven or be placed there by the hands of his subjects, being sufficient to my purpose that the supreme magistrate of every nation what way soever created, must necessarily have an absolute and arbitrary power over all the indifferent actions of his people. And if his authority must needs be of so large an extent in the lowest and narrowest way of its original (that can be supposed) when derived from the scanty allowance of the people, who are never forward to part with more of their liberty than needs must, I think it will clearly follow, that if he receive his commission immediately from God the people will have little reason thereupon to think it more confined than if he received it from them until they can produce the charter of their own liberty, or the limitation of the legislator’s authority, from the same God that gave it. Otherwise no doubt, those indifferent things that God hath not forbid or commanded, his vicegerent may, having no other rule to direct his commands than every single person hath for his actions, viz.: the law of God; and it will be granted that the people have but a poor pretence to liberty in indifferent things in a condition wherein they have no liberty at all, but by the appointment of the Great Sovereign of heaven and earth are born subjects to the will and pleasure of another.

Ich habe mich entschieden einen großen Teil meiner Abhandlung über das Widerstandsrecht gegenüber der Macht der Obrigkeit aus der Herleitung oder Übertragung an ihn durch das Einvernehmen der Bevölkerung zu ziehen, da dies den besten Ansatz gegenüber den Schutzheiligen der Freiheit bietet, um ihren Einwänden vorzubeugen, da die Grundlage ihres Plädoyers gewöhnlich in einer bloßen Meinung über ihre natürlich Freiheit besteht, von der sie zu denken belieben, sie sei durch Vorschriften die unbedeutenden Dinge betreffend zu sehr eingeschränkt. Nicht, dass ich mich hier mit der Frage zu befassen beabsichtige, ob die Krone der Obrigkeit unmittelbar vom Himmel auf den Kopf gesetzt oder aus den Händen der Untergeordneten empfangen werde. Es ist für meinen Zweck vollkommen ausreichend zu zeigen, dass die Obrigkeit einer jeden Nation, wie auch immer sie entstanden sein mag, notwendigerweise eine absolute und durchaus willkürliche Macht über alle unwesentlichen Handlungen ihrer Bevölkerung haben muss. Sofern ihre Autorität also notwendigerweise von so großer Reichweite ist, sogar bei niedrigstem und eingeschränktestem Ursprung (der angenommen werden kann), sollte sie nämlich von der spärlichen Bewilligung der Bevölkerung stammen, die niemals so weit geht, mehr als unbedingt notwendig von ihrer Freiheit abzutreten, dann denke ich wird daraus klar zu folgern sein, dass im Fall der Gewähr dieses Auftrags an die Obrigkeit unmittelbar durch Gott die Bevölkerung kaum Grund dazu hat, sie als stärker begrenzt zu betrachten, als wenn die Macht aus ihrer Hand gewährt worden wäre. Es sei denn sie wäre in der Lage, die Charta ihrer Freiheit oder die Begrenzung der Autorität des Gesetzgebers von der Gewähr desselben Gottes her zu entwickeln, der jene Autorität erschuf. Andernfalls gibt es keinen Zweifel, betreffend all der unbedeutenden Dinge die Gott weder erlaubt noch verboten hat, darf sein Stellvertreter, da er keine andere Regel zur Hand hat als jede andere einzelne Person sie für ihr Verhalten kennt: Das Gesetz Gottes. Und es steht fest, dass die Bevölkerung nichts als einen sehr armseligen Schein von Freiheit bezüglich dieser unbestimmten Dinge hat, da sie in dieser Angelegenheit doch in einer Lage sind, in der sie überhaupt keine Freiheit haben. Sie sind schlicht durch nichts anderes die Festlegung des Großen Souveräns des Himmels und der Erde die Untergebenen des Willens und Vergnügens eines anderen.

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TToG II § 193

John Locke: Two Treatises of Government

§ 193. But granting that the conqueror in a just war has a right to the estates, as well as power over the persons, of the conquered; which, it is plain, he hath not: Nothing of absolute power will follow from hence, in the continuance of the government; because the
descendants of these being all freemen, if he grants them estates and possessions to inhabit his country, (without which it would be worth nothing) whatsoever he grants them, they have, so far as it is granted, property in. The nature whereof is, that without a man’s own consent, it cannot be taken from him.

§ 193. Dem Eroberer in einem rechtmäßigen Krieg sei ein Recht sowohl auf den Besitz als auf die Personen der Besiegten gewährt. Auch wenn er das klar sichtbar nicht hat: Dann leitet sich daraus keine absolute Macht für die Fortführung der Regierung ab, da deren Nachkommen freie Menschen sind. Falls er ihnen Vermögen und Besitz gewährt, um das Land zu besiedeln, ohne was das Land wertlos sein würde, dann haben sie an dem, was er ihnen verleiht, soweit es eben verliehen ist, den Besitz daran. Die Natur dieses Besitzes ist, dass er ihm ohne seine Zustimmung eines Menschen nicht genommen werden darf.

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TToG II § 192

John Locke: Two Treatises of Government

§ 192. By the second, the inhabitants of any country, who are descended, and derive a title to their estates from those who are subdued, and had a government forced upon them against their free consent, retain a right to the possession of their ancestors, though they
consent not freely to the government, whose hard conditions were by force imposed on the possessors of that country: For the first conqueror never having had a title to the land of that country, the people who are the descendents of, or claim under those who were forced to submit to the yoke of a government by constraint, have always a right to shake it off, and free themselves from the usurpation or tyranny which the sword hath brought in upon them, till their rulers put them under such a frame of government, as they willingly and of choice consent to.

Who doubts but the Grecian Christians, descendents of the ancient possessors of that country, may justly cast off the Turkish yoke, which they have so long groaned under, whenever they have an opportunity to do it? For no government can have a right to obedience from a people who have not freely consented to it; which they can never be supposed to do, till either they are put in a full state of liberty to choose their government and governors, or at least till they have such standing laws, to which they have by themselves or their representatives given their free consent, and also till they are allowed their due property, which is so to be proprietors of what they have, that nobody can take away any part of it without their own consent, without which, men under any government are not in the state of freemen, but are direct slaves under the force of war.

§ 192. Durch das zweite behalten nachfolgende Bewohner eines Landes, deren Ahnen eine Regierung gegen ihr freies Einvernehmen aufgezwungen wurde, und die von diesen auch Anspruch auf Landbesitz herleiten, das Recht auf diesen Besitz ihrer Vorfahren. Vor allem, wenn sie der Regierung nicht frei zustimmen, deren harte Bedingungen den Besitzern des Landes mit Gewalt auferlegt wurden. Da der erste Eroberer nie Anspruch auf Grund und Boden des Landes haben konnte, hat das Volk, das seine Abstammung oder sonstige Ansprüche von jenen herleitet, die sich dem Joch einer gewaltsam aufgezwungenen Regierung beugen mussten, immer ein Recht es abzuschütteln.
Sie dürfen sich von Usurpation und Tyrannei, die das Schwert über die Ahnen gebracht hatte, befreien, bis ihre Anführer ihnen eine Regierungsform aufstellen, der sie willig und aus freier Wahl zustimmen.

Wer bezweifelt, dass die Griechischen Christen, Nachkommen der alten Besitzer jenes Landes, mit vollem Recht das türkische Joch, unter dem sie schon lange stöhnen, abwerfen dürfen, sobald sie Gelegenheit dazu finden? Keine Regierung kann ein Recht auf Gehorsam von Seiten einer Bevölkerung haben, die ihr nicht frei zugestimmt hat.

Man darf keinesfalls annehmen, es stimme jemals zu, solange sie weder den Zustand völliger Freiheit erreichen, ihre Regierung und Regenten zu wählen, noch solange sie nicht mindestens stehende Gesetze haben, denen sie selbst oder durch Vertreter seine freie Einvernehmen gegeben haben. Gleiches gilt, bis ihnen ihr fälliges Eigentum zuerkannt wird, das darin besteht, in der Weise Eigentümer ihres Besitzes zu sein, dass niemand ohne ihre Einvernehmen einen Teil davon nehmen darf. Ohne das haben Menschen unter keiner Regierung den Status freier Menschen, sondern sind geradezu Sklaven unter der rohen Gewalt des Kriegs.

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TToG II § 177

John Locke: Two Treatises of Government

§ 177. But supposing victory favors the right side, let us consider a conqueror in a lawful war, and see what power he gets, and over whom.

First: It is plain he gets no power by his conquest over those that conquered with him. They that fought on his side cannot suffer by the conquest, but must at least be as much freemen as they were before. And most commonly they serve upon terms, and on condition to share with their leader, and enjoy a part of the spoil, and other advantages that attend the conquering sword; or at least have a part of the subdued country bestowed upon them. And the conquering people are not, I hope, to be slaves by conquest, and wear their laurels only to show they are sacrifices to their leader’s triumph. They, that found absolute monarchy upon the title of the sword, make their heroes, who are the founders of such monarchies, arrant Drawcansirs60 and forget they had any officers and soldiers that fought on their side in the battles they won, or assisted them in the subduing, or shared in possessing, the countries they mastered.

We are told by some, that the English monarchy is founded in the Norman conquest, and that our Princes have thereby a title to absolute dominion: Which if it were true, (as by the history it appears otherwise) and that William had a right to make war on this island: Yet his dominion by conquest could reach no farther than to the Saxons and Britons, that were then inhabitants of this country. The Normans that came with him, and helped to conquer, and all descended from them, are freemen, and no subjects by conquest; let that give what dominion it will. And if I, or anybody else, shall claim freedom, as derived from them, it will be very hard to prove the contrary:

And it is plain, the law, that has made no distinction between the one and the other, intends not there should be any difference in their freedom or privileges.

§ 177. Unterstellen wir, der Sieg begünstige die rechtmäßige Seite, dann wollen wir den Sieger eines rechtmäßigen Krieges betrachten und sehen, welche Macht er erlangt, und über wen:

Erstens ist es klar, erlangt er durch seinen Sieg keine Macht über die, die mit ihm siegten. Wer an seiner Seite kämpfte, kann unter dem Sieg nicht zu leiden haben und muss mindestens so sehr frei bleiben, wie er es vorher war. Meistens dient man unter Vertrag und unter der Bedingung, mit dem Anführer zu teilen, an der Beute und anderen Vorteilen, die der Eroberung durch das Schwert folgen, teilzuhaben oder wenigstens einen Teil des eroberten Landes geschenkt zu erhalten. Das erobernde Volk sollte durch Eroberung hoffentlich nicht zu Sklaven werden und seine Lorbeeren nur tragen, um zu zeigen, es sei ebenso Opfer des Triumphs seiner Führer.

Wer absolute Monarchie auf den Rechtsanspruch des Schwertes gründet, befördert deren Helden, Gründer solcher Monarchien, zu dreisten Drawcansirs60 und lässt Offiziere und Soldaten vergessen, die in den gewonnenen Schlachten an deren Seite kämpften, ihnen halfen, die Länder, welche sie überwältigten, zu unterjochen und die an der Besitzergreifung teilnahmen.

Man sagt uns, die englische Monarchie gründe sich auf die normannische Eroberung und unsere Fürsten hätten daher einen Rechtsanspruch auf absolute Herrschaft. Wäre das wahr, geschichtlich verhält es sich anders, William hatte, ein Recht gegen unsere Insel Krieg zu führen, so könnte doch seine Herrschaft durch Eroberung nie weiter reichen als bis über Sachsen und Briten, die damals die Einwohner unseres Landes waren. Die Normannen, die mit ihm kamen und bei der Eroberung halfen, sowie alle, die von ihnen abstammen, sind Freie und keine Untertanen durch Eroberung, egal welche Herrschaft sie gewährt. Sollte ich oder irgendein anderer, als deren Nachfahre, meine Freiheit beanspruchen, wird es sehr schwer sein, das Gegenteil zu beweisen.

Es wird deutlich: Das Gesetz, das keinen Unterschied zwischen den einen und den anderen vorgesehen hat, verweigert auch jeden Unterschied bezüglich ihrer Freiheit oder ihren Privilegien.

60https://en.wikipedia.org/wiki/Drawcansir
60https://de.wikipedia.org/wiki/Bramarbas

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TToG II § 150

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§ 150. In all cases, whilst the government subsists, the legislative is the supreme power: For what can give laws to another must needs be superior to him; and since the legislative is no otherwise legislative of the society, but by the right it has to make laws for all the parts, and for every member of the society, prescribing rules to their actions, and giving power of execution, where they are transgressed, the legislative must needs be the supreme, and all other powers in any members or parts of the society derived from and subordinate to it.

§ 150. Solange eine Regierung besteht hat die Legislative in allen Fällen die höchste Macht. Wer für Andere Gesetze erlassen kann, steht notwendigerweise höher als dieser. Da eine Legislative auf keine andere Weise Legislative einer Gesellschaft sein kann als durch das Recht, für alle Bereiche und jeden Angehörigen dieser Gesellschaft Gesetze zu erlassen, Regeln für deren Handlungen aufzustellen und Macht zum Vollzug zu erteilen, wenn diese überschritten werden, kann die unter allen Umständen nur die Legislative die höchste Macht innerhalb der Gesellschaft beinhalten. Alle anderen Arten von Macht in anderen Gliedern oder Teilen der Gesellschaft müssen von ihr abgeleitet und ihr untergeordnet sein.

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TToG II § 141

§ 141. Fourthly: The legislative cannot transfer the power of making laws to any other hands: For it being but a delegated power from the people, they who have it cannot pass it over to others.

The people alone can appoint the form of the commonwealth, which is by constituting the legislative, and appointing in whose hands that shall be. And when the people have said, we will submit to rules and be governed by laws made by such men and in such forms, nobody else can say other men shall make laws for them;

nor can the people be bound by any laws, but such as are enacted by those whom they have chosen, and authorized to make laws for them. The power of the legislative, being derived from the people by a positive voluntary grant and institution, can be no other than what that positive grant conveyed, which being only to make laws, and not to make legislators, the legislative can have no power to transfer their authority of making laws, and place it in other hands.

§ 141. Viertens: Die Legislative kann die Macht Gesetze zu erlassen nicht anderen Händen übertragen. Da es nur eine vom Volk verliehene Macht ist, können die, welche sie inne haben, sie nicht an andere abgeben.

Die Bevölkerung allein kann die Form des Staats festsetzen. Das geschieht durch Verfassen der Legislative und durch Festlegung, in wessen Händen sie sein soll.

Hat das Volk zugestanden: Wir wollen uns Regeln unterordnen und nach Gesetzen regiert werden, die von diesen und jenen Männern und nach diesen und jenen Formen erlassen wurden, dann kann niemand anders verlangen, andere Männer sollten Gesetze für das Volk erlassen, noch kann es durch andere Gesetze gebunden werden, außer denen die von eben diesen und jenen beschlossen werden, die es gewählt und ermächtigt hat, Gesetze zu erlassen. Da die Macht der Legislative durch eine positive, freiwillige Verleihung und Verordnung des Volkes gewährt wird, kann sie keine andere Macht als die sein, die in dieser positiven Verleihung ausgedrückt steht. Da sie nur ermächtigt, Gesetze zu erlassen, nicht aber Gesetzgeber zu bestellen, kann die Legislative keine weitere Macht haben, die ihr zugestandene Macht, Gesetze zu erlassen zu übertragen und in andere Hände zu legen.

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TToG I § 149

John Locke: Two Treatises of Government

§ 149. All his instances in the next section, p. 17, of the twelve Dukes of Edom, the nine Kings in a little corner of Asia in Abraham’s days, the thirty-one Kings in Canaan destroyed by Joshua, and the care he takes to prove that these were all sovereign Princes, and that every town in those days had a King, are so many direct proofs against him, that it was not the lordship of Adam by right descending to them, that made Kings:

For if they had held their royalties by that title, either their must have been but one sovereign over them all, or else every father of a family had been as good a Prince, and had as good a claim to royalty, as these: For if all the sons of Esau had each of them, the younger as well as the eldest, the right of fatherhood, and so were sovereign Princes after their father’s death, the same right had their sons after them, and so on to all posterity;

which will limit all the natural power of fatherhood, only to be over the issue of their own bodies, and their descendents;

which power of fatherhood dies with the head of each family, and makes way for the like power of fatherhood to take place in each of his sons over their respective posterities: Whereby the power of fatherhood will be preserved indeed, and is intelligible, but will not
be at all to our author’s purpose.

None of the instances he brings arc proofs of any power they had, as heirs of Adam’s paternal authority by the title of his fatherhood descending to them; no, nor of any power they had by virtue of their own: For Adam’s fatherhood being over all mankind, it could descend but to one at once, and from him to his right heir only, and so there could by that title be but one King in the world at a time: And by right of fatherhood, not descending from Adam, it must be only as they themselves were fathers, and so could be over none but their own posterity. So that if those twelve Dukes of Edom; if Abraham and the nine kings his neighbors;

if Jacob and Esau, and the thirty-one kings in Canaan, the seventy-two kings mutilated by Adonibeseck, the thirty-two Kings that came to Ben Hadad, the seventy Kings of Greece making war at Troy, were, as our author contends, all of them sovereign Princes; it is evident that Kings derived their power from some other original than fatherhood, since some of these had power over more than their own posterity; and it is demonstration, they could not be all heirs to Adam; for I challenge any man to make any pretence to power by right of fatherhood, either intelligible or possible in anyone, otherwise than either as Adams heir, or as progenitor over his own descendents, naturally sprung from him.

And if our author could show that anyone of these princes, of which he gives us here so large a catalogue, had his authority by either of these titles, I think I might yield him the cause; though it is manifest they are all impertinent, and directly contrary to what be brings them to prove, viz., that the lordship which Adam had over the world by right descended to the patriarchs.

§ 149. Alle seine Beispiele im folgenden Abschnitt S. 17 von den zwölf Herzögen von Edom, den neun Königen in einem kleinen Winkel Asiens zu Abrahams Zeit, von den einunddreißig Königen in Kanaan, die Josua vernichtete, sowie die Mühe, die er sich um die Beweisführung macht, sie alle wären souveräne Fürsten und zu jener Zeit jede Stadt einen König hatte, sind ebenso viele klare Beweise gegen seine Behauptung, es sei die rechtlich auf sie übergehende Herrschaft Adams war, welche Könige einsetzt:

Hätten sie ihre Königswürde durch diesen Titel besessen, hätte es entweder nur einen einzigen Souverän über sie alle geben können, oder jeder Vater einer Familie wäre ebenso gut ein Fürst gewesen und hätte einen ebenso guten Anspruch auf die Königswürde gehabt wie sie.

Besaß von den Söhnen Esaus jeder, die jüngeren sowohl als der älteste, das Recht der Vaterschaft und wäre dadurch nach seines Vaters Tod souveräner Fürst, so hätten nach ihnen ihre Söhne das gleiche Recht. Weiter so in einem fort die ganze Nachkommenschaft hinunter, was die natürliche Macht der Vaterschaft auf die eigenen Leibeserben und deren Nachkommen beschränkt.

Diese Macht der Vaterschaft stirbt mit dem Haupt jeder Familie und macht Raum für gleiche väterliche Macht über seine eigenen Nachkommen bei jedem Sohn. Womit die Macht der Vaterschaft zwar aufrecht erhalten und verständlich wird, aber ganz und gar nicht den Zwecken unseres Autors dient.

Keines der angeführten Beispiele liefert den Beweis irgendwelcher Macht, die sie als Erben der väterlichen Autorität Adams auf Grund des Anspruchs seiner auf sie übergegangenen Vaterschaft, ja nicht einmal kraft ihrer eigenen Vaterschaft inne hatten. Da Adams Vaterschaft sich über die ganze Menschheit erstreckte, konnte sie nur auf einen zur betreffenden Zeit übergehen. Von diesem wiederum nur auf seinen rechtmäßigen Erben, womit auf Grund dieses Anspruchs nur ein einziger König zur betreffenden Zeit in der Welt möglich war.

Durch das Recht einer nicht von Adam stammenden Vaterschaft konnte die Macht nur so weit reichen, als sie selbst Väter waren und niemanden betreffen als die eigenen Nachkommen.

Wenn also jene zwölf Herzöge von Edom, Abraham und die neun Könige, seine Nachbarn, Jakob und Esau, die einunddreißig Könige in Kanaan, die zweiundsiebzig von Adonibesek verstümmelten Könige, die zweiunddreißig zu Ben Hadad gereisten Könige und die siebzig Könige von Griechenland, die gegen Troja zogen: Wenn sie alle wie unser Autor behauptet, souveräne Fürsten waren, so ist es klar, dass Könige ihre Macht von einem anderen Ursprung empfangen als von der Vaterschaft.

Schließlich hatten einige von diesen über mehr als die eigenen Nachkommen Macht.

Das ist ein Beweis: Sie konnten nicht alle Erben Adams sein. Ich fordere jeden heraus, auf Grund des Rechts der Vaterschaft irgendeinen Anspruch auf Macht zu erheben, der anders verständlich oder möglich wäre: Entweder als Erbe Adams, oder als Ahne dessen eigener, auf natürliche Weise von ihm abstammenden Nachkommen.

Sollte unser Autor nachweisen, irgend einer dieser Fürsten, von denen er uns hier eine so lange Liste gibt, besaß seine Autorität durch einen dieser beiden Titel, würde ich meine Sache wohl für verloren geben.

Stattdessen sind sie offenbar alle so frech und stehen in direktem Widerspruch zu dem, was zu beweisen sie herbeigekarrt wurden: Nämlich, dass die Herrschaft, die Adam über die Welt besaß, rechtmäßig auf die Patriarchen überging.

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TToG I § 141

John Locke: Two Treatises of Government

§ 141. He goes on, most of the civilest nations of the earth labor to fetch their original from some of the sons, or nephews of Noah, p. 14. How many do most of the civilest nations amount to? And who are they? I fear the Chinese, a very great and civil people, as well as several other people of the East, West, North and South, trouble not themselves much about this matter.

All that believe the Bible, which I believe are our author’s most of the civilest nations, must necessarily derive themselves from Noah: But for the rest of the world, they think little of his sons or nephews. But if the heralds and antiquaries of all nations, for it is these men generally that labor to find out the originals of nations, or all the nations themselves, should labour to fetch their original from some of the sons or nephews of Noah, what would this be to prove, that the lordship which Adam had over the whole world, by right descended to the patriarchs? Whoever, nations, or races of men, labour to fetch their original from, maybe concluded to be thought by them, men of renown, famous to posterity, for the greatness of their virtues and actions;

but beyond these they look not, nor consider who they were heirs to, but look on them as such as raised themselves, by their own virtue, to a degree that would give a luster to those who in future ages could pretend to derive themselves from them. But if it were Ogyges29, Hercules, Brahma, Tamerlane30, Pharamund31; nay, if Jupiter and Saturn were the names from whence divers races of men, both ancient and modern, have labored to derive their original; will that prove, that those men enjoyed the lordship of Adam, by right descending to them? If not, this is but a flourish of our author’s to mislead his reader that in itself signifies nothing.

§ 141. Er fährt fort: „Die meisten zivilisierten Nationen der Erde bemühen sich, ihre Abstammung von einem der Söhne oder Neffen Noahs abzuleiten, S. 14. Wie viele sind die meisten zivilisierten Nationen? Um welche handelt es sich? Ich fürchte, die Chinesen, ein sehr großes und zivilisiertes Volk und verschiedene andere Völker des Ostens, Westens, Nordens und Südens interessiert das herzlich wenig.

Mir scheint, alle bibelgläubigen sind die meisten zivilisierten Nationen unseres Autors und müssen sich natürlich von Noah ableiten. Was den Rest Welt angeht, so denkt die Bibel wenig an seine Söhne oder Neffen. Meistens sind es die Genealogen und Altertumsforscher aller Nationen, die den Ursprung der Nationen ergründen wollen. Wenn also diese oder sogar alle Nationen sich bemühten, ihre Abstammung von einem der Söhne oder Neffen Noahs abzuleiten, was nützte das zum Beweis, dass die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besessen haben soll rechtmäßig auf die Patriarchen überging?

Von wem auch immer Nationen oder Ethnien ihren Ursprung abzuleiten versuchen, man getrost davon ausgehen, sie dächten dabei an große Männer, welche durch die Größe ihrer Tugenden und Taten bei der Nachwelt bleibenden Eindruck hinterlassen haben. Darüber hinaus machen sie sich nicht viele Gedanken, wessen Erben sie waren. Sie blicken auf die Helden als Männer, die sich durch eigene Tüchtigkeit zu einer Stufe hinaufgeschwungen haben, welche erst denjenigen Glanz verleiht, die in künftigen Zeiten Anspruch erheben können, von ihnen abzustammen.

Selbst wenn es Ogyges29, Herkules, Brahma, Tamerlan30, Pharamund31, ja wenn Jupiter und Saturn die Idole waren, von denen verschiedene Ethnien, alte und neue, ihren Ursprung gerne ableiten wollten, wie kann das ein Beweis sein, diese Ahnherren hätten die Herrschaft Adams durch ein auf sie vererbtes Recht ausgeübt? Ist es keiner, so ist das nichts weiter als blühendes Blendwerk unseres Autors mit dem er seine Leser in die Irre führen will und hat an sich keine Relevanz.

29Ogyges:
https://en.wikipedia.org/wiki/Ogyges
https://de.wikipedia.org/wiki/Ogygos
30Tamerlane: Timur Lenk
https://en.wikipedia.org/wiki/Timur
https://de.wikipedia.org/wiki/Timur
31Pharamund
https://en.wikipedia.org/wiki/Pharamond
https://de.wikipedia.org/wiki/Faramund_(K%C3%B6nig)

Hercules/Herkules, Brahma, Jupiter and Saturn are pleased to be well known enough…
Hercules/Herkules, Brahma, Jupiter und Saturn werden als Allgemeinbildung vorausgesetzt…

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