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TToG II § 192

John Locke: Two Treatises of Government

§ 192. By the second, the inhabitants of any country, who are descended, and derive a title to their estates from those who are subdued, and had a government forced upon them against their free consent, retain a right to the possession of their ancestors, though they
consent not freely to the government, whose hard conditions were by force imposed on the possessors of that country: For the first conqueror never having had a title to the land of that country, the people who are the descendents of, or claim under those who were forced to submit to the yoke of a government by constraint, have always a right to shake it off, and free themselves from the usurpation or tyranny which the sword hath brought in upon them, till their rulers put them under such a frame of government, as they willingly and of choice consent to.

Who doubts but the Grecian Christians, descendents of the ancient possessors of that country, may justly cast off the Turkish yoke, which they have so long groaned under, whenever they have an opportunity to do it? For no government can have a right to obedience from a people who have not freely consented to it; which they can never be supposed to do, till either they are put in a full state of liberty to choose their government and governors, or at least till they have such standing laws, to which they have by themselves or their representatives given their free consent, and also till they are allowed their due property, which is so to be proprietors of what they have, that nobody can take away any part of it without their own consent, without which, men under any government are not in the state of freemen, but are direct slaves under the force of war.

§ 192. Durch das zweite behalten nachfolgende Bewohner eines Landes, deren Ahnen eine Regierung gegen ihr freies Einvernehmen aufgezwungen wurde, und die von diesen auch Anspruch auf Landbesitz herleiten, das Recht auf diesen Besitz ihrer Vorfahren. Vor allem, wenn sie der Regierung nicht frei zustimmen, deren harte Bedingungen den Besitzern des Landes mit Gewalt auferlegt wurden. Da der erste Eroberer nie Anspruch auf Grund und Boden des Landes haben konnte, hat das Volk, das seine Abstammung oder sonstige Ansprüche von jenen herleitet, die sich dem Joch einer gewaltsam aufgezwungenen Regierung beugen mussten, immer ein Recht es abzuschütteln.
Sie dürfen sich von Usurpation und Tyrannei, die das Schwert über die Ahnen gebracht hatte, befreien, bis ihre Anführer ihnen eine Regierungsform aufstellen, der sie willig und aus freier Wahl zustimmen.

Wer bezweifelt, dass die Griechischen Christen, Nachkommen der alten Besitzer jenes Landes, mit vollem Recht das türkische Joch, unter dem sie schon lange stöhnen, abwerfen dürfen, sobald sie Gelegenheit dazu finden? Keine Regierung kann ein Recht auf Gehorsam von Seiten einer Bevölkerung haben, die ihr nicht frei zugestimmt hat.

Man darf keinesfalls annehmen, es stimme jemals zu, solange sie weder den Zustand völliger Freiheit erreichen, ihre Regierung und Regenten zu wählen, noch solange sie nicht mindestens stehende Gesetze haben, denen sie selbst oder durch Vertreter seine freie Einvernehmen gegeben haben. Gleiches gilt, bis ihnen ihr fälliges Eigentum zuerkannt wird, das darin besteht, in der Weise Eigentümer ihres Besitzes zu sein, dass niemand ohne ihre Einvernehmen einen Teil davon nehmen darf. Ohne das haben Menschen unter keiner Regierung den Status freier Menschen, sondern sind geradezu Sklaven unter der rohen Gewalt des Kriegs.

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TToG II § 186

John Locke: Two Treatises of Government

§ 186. The conqueror, it is true, usually by the force he has over them, compels them, with a sword at their breasts, to stoop to his conditions, and submit to such a government as he pleases to afford them; but the enquiry is, what right he has to do so? If it be said they submit by their own consent, then this allows their own consent to be necessary to give the conqueror a title to rule over them. It remains only to be considered, whether promises extorted by force, without right, can be thought consent, and how far they bind. To which I shall say, they bind not at all; because whatsoever another gets from me by force, I still retain the right of, and he is obliged presently to restore.

He that forces my horse from me ought presently to restore him and I have still a right to retake him. By the same reason, he that forced a promise from me, ought presently to restore it, I. e. quit me of the obligation of it; or I may resume it myself, I. e. choose whether I will perform it: For the law of nature laying an obligation on me only by the rules she prescribes, cannot oblige me by the violation of her rules: Such is the extorting any thing from me by force.

Nor does it at all alter the case to say, I gave my promise, no more than it excuses the force, and passes the right, when I put my hand in my pocket, and deliver my purse myself to a thief, who demands it with a pistol at my breast.

§ 186. In der Regel allerdings zwingt der Eroberer jene durch nackte Gewalt, die er mit dem Schwert vor der Brust gegen sie ausübt, sich seinen Bedingungen zu beugen und sich einer Regierung unterzuordnen, wie es ihm beliebt, sie ihnen vorzusetzen. Doch der Untersuchungsgegenstand dabei ist: Welches Recht hat er dazu?

Behauptet man, sie unterwarfen sich mit ihrer eigenen Zustimmung, so wird damit die Notwendigkeit eigener Zustimmung zugestanden, um einem Eroberer Anspruch zu verschaffen über sie zu herrschen. Es bliebe zu erwägen, ob Versprechungen, die durch nackte Gewalt unrechtmäßig abgerungen werden, als Zustimmung betrachtet werden können und inwieweit sie bindend sind.

Darauf antwortete ich: Sie verpflichten überhaupt nicht, weil ich auf alles mein Recht behalte, was ein anderer durch Gewalt von mir erlangt. Er ist verpflichtet, es mir alsbald zurückzuerstatten. Wer mir ein Pferd abzwingt, sollte es mir sofort wiedergeben und ich habe ein Recht es ihm wieder abzunehmen. Aus gleichem Grund müßte einer, der ein Versprechen von mir erpresst, es mir sofort zurückgeben, mich also von meiner Verpflichtung befreien. Oder ich darf es selber zurücknehmen, also selbst entscheiden, ob ich es erfüllen will oder nicht.

Das Naturrecht verpflichtet mich nur durch Regeln die es vorschreibt, kann mich aber nicht durch Verletzung seiner Regeln verpflichten und eine solche wäre die Erpressung einer Sache durch Gewalt. Es ändert auch nichts an dem Fall, festzustellen, ich hätte mein Versprechen gegeben. Auch nicht mehr, als es nackte Gewalt entschuldigen und rechtfertigen könnte, wenn ich meine Hand in die Tasche stecke und selber dem Räuber meine Börse ausliefere, die er mir mit einer Pistole vor meiner Brust abfordert.

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