Schlagwort-Archive: Ursprünge

TToG II § 180

John Locke: Two Treatises of Government

§ 180. Thirdly, the power a conqueror gets, over those he overcomes in a just war, is perfectly despotical: He has an absolute power over the lives of those, who by putting themselves in a state of war, have forfeited them; but he has not thereby a right and title to their possessions.

This I doubt not, but at first sight will seem a strange doctrine, it being so quite contrary to the practice of the world; there being nothing more familiar in speaking of the dominion of countries, than to say such an one conquered it: As if the conquest, without any more ado, conveyed a right of possession. But when we consider, that the practice of the strong and powerful how universal so ever it may be, is seldom the rule of right, however it be one part of the subjection of the conquered, not to argue against the conditions cut out to them by the conquering sword.

§ 180. Drittens: Macht, die ein Eroberer über die erwirbt, die er in einem rechtmäßigen Krieg besiegt, ist völlig despotisch. Er hat absolute Macht über das Leben derjenigen, die durch ihre eigene Kriegserklärung ihr Leben verwirkt haben. Er hat deshalb jedoch keinerlei Recht und Anspruch auf deren Besitz.

Auf den ersten Blick erscheint das zweifellos als eine sehr seltsame Lehre, widerspricht sie doch so gänzlich den Gewohnheiten in der Welt. Wenn man von Herrschaft über Länder spricht, ist nichts so normal wie die Behauptung, dieser oder jener habe es erobert. Als ob Eroberung ohne weitere Umstände ein Recht auf Besitz verschaffte.

Doch wir haben zu bedenken: Die Gewohnheiten der Starken und Mächtigen, so allgemein üblich sie auch sein mögen, entsprechen selten den Vorgaben des Rechts. Nur ist es Teil der Unterwerfung der Besiegten, nicht gegen die Bedingungen zu argumentieren, die ihnen das Schwert des Eroberers aus der Substanz geschnitten hat.

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TToG II § 179

John Locke: Two Treatises of Government

§ 179. Secondly, I say then the conqueror gets no power but only over those who have actually assisted, concurred, or consented to that unjust force that is used against him: For the people having given to their governors no power to do an unjust thing, such as is to
make an unjust war, (for they never had such a power in themselves) they ought not to be charged as guilty of the violence and injustice that is committed in an unjust war, any farther than they actually abet it; no more than they are to be thought guilty of any violence or oppression their governors should use upon the people themselves, or any part of their fellow-subjects, they having empowered them no more to the one than to the other. Conquerors, it is true, seldom trouble themselves to make the distinction, but they willingly permit the confusion of war to sweep all together:

But yet this alters not the right; for the conqueror’s power over the lives of the conquered, being only because they have used force to do, or maintain an injustice, he can have that power only over those who have concurred in that force; all the rest are innocent; and he has no more title over the people of that country, who have done him no injury, and so have made no forfeiture of their lives, than he has over any other, who, without any injuries or provocations, have lived upon fair terms with him.

§ 179. Zweitens behaupte ich, erlangt der Sieger keine Macht außer über diejenigen, welche die gegen ihn angewandte unrechtmäßige Macht unterstützt, ihr geholfen und zugestimmt haben. Da die Bevölkerung ihren Regierenden keine Macht gewährt, Unrecht zu tun, was einen unrechtmäßigen Krieg zu führen beinhaltet – eine Bevölkerung selbst besitzt nie eine solche Macht – so dürfen ihm weder Gewalt noch Unrecht, die ein unrechtmäßiger Krieg mit sich bringt, jemals weiter angerechnet werden, als sie das tatsächlich unterstützt hat. Jedenfalls nicht weiter als dem Volk Gewalt und Unrecht als Schuld angerechnet werden kann, welche Regenten gegen die Bevölkerung selbst oder einen Teil dessen Angehöriger gebrauchen, da es jene weder zum einen noch zum anderen ermächtigt hat. Eroberer scheren sich tatsächlich selten um den Unterschied, sondern lassen es willig zu, dass die Kriegswirren alle gleichermaßen eintauchen.

Das ändert allerdings kein Recht. Da die Macht eines Eroberers über das Leben der Besiegten nur auf deren Missbrauch von Macht beruht, Unrecht zu tun oder aufrecht zu erhalten, kann er entsprechend nur Macht über die haben, die sich an der Gewalt beteiligt haben.

Alle übrigen sind unschuldig. Er hat an das Volk dieses Landes, soweit es ihm kein Unrecht getan und deshalb das Leben nicht verwirkt hat, keinen anderen Anspruch als über irgendein anderes, das ohne jede Beleidigung oder Herausforderung in gutem Einvernehmen mit ihm gelebt hat.

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TToG II § 178

John Locke: Two Treatises of Government

§ 178. But supposing, which seldom happens, that the conquerors and conquered never incorporate into one people, under the same laws and freedom; let us see next what power a lawful conqueror has over the subdued: And that I say is purely despotical. He has an absolute power over the lives of those who by an unjust war have forfeited them; but not over the lives or fortunes of those who engaged not in the war, nor over the possessions even of those who were actually engaged in it.

§ 178. Unter der Annahme, was selten vorkommt, Sieger und Besiegte vereinigten sich nie zu einem einzigen Volk unter demselben Recht und derselben Freiheit, betrachten wir als nächstes, welche Macht ein rechtmäßiger Eroberer über die Unterworfenen hat:

Ich behaupte, diese Macht ist rein despotisch. Er hat absolute Macht über das Leben derer, die es durch einen ungerechten Krieg verwirken. Nicht aber über das Leben und Vermögen derer, die nicht in den Krieg verwickelt waren. Nicht einmal über das Vermögen derer, die tatsächlich beteiligt waren.

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TToG II § 177

John Locke: Two Treatises of Government

§ 177. But supposing victory favors the right side, let us consider a conqueror in a lawful war, and see what power he gets, and over whom.

First: It is plain he gets no power by his conquest over those that conquered with him. They that fought on his side cannot suffer by the conquest, but must at least be as much freemen as they were before. And most commonly they serve upon terms, and on condition to share with their leader, and enjoy a part of the spoil, and other advantages that attend the conquering sword; or at least have a part of the subdued country bestowed upon them. And the conquering people are not, I hope, to be slaves by conquest, and wear their laurels only to show they are sacrifices to their leader’s triumph. They, that found absolute monarchy upon the title of the sword, make their heroes, who are the founders of such monarchies, arrant Drawcansirs60 and forget they had any officers and soldiers that fought on their side in the battles they won, or assisted them in the subduing, or shared in possessing, the countries they mastered.

We are told by some, that the English monarchy is founded in the Norman conquest, and that our Princes have thereby a title to absolute dominion: Which if it were true, (as by the history it appears otherwise) and that William had a right to make war on this island: Yet his dominion by conquest could reach no farther than to the Saxons and Britons, that were then inhabitants of this country. The Normans that came with him, and helped to conquer, and all descended from them, are freemen, and no subjects by conquest; let that give what dominion it will. And if I, or anybody else, shall claim freedom, as derived from them, it will be very hard to prove the contrary:

And it is plain, the law, that has made no distinction between the one and the other, intends not there should be any difference in their freedom or privileges.

§ 177. Unterstellen wir, der Sieg begünstige die rechtmäßige Seite, dann wollen wir den Sieger eines rechtmäßigen Krieges betrachten und sehen, welche Macht er erlangt, und über wen:

Erstens ist es klar, erlangt er durch seinen Sieg keine Macht über die, die mit ihm siegten. Wer an seiner Seite kämpfte, kann unter dem Sieg nicht zu leiden haben und muss mindestens so sehr frei bleiben, wie er es vorher war. Meistens dient man unter Vertrag und unter der Bedingung, mit dem Anführer zu teilen, an der Beute und anderen Vorteilen, die der Eroberung durch das Schwert folgen, teilzuhaben oder wenigstens einen Teil des eroberten Landes geschenkt zu erhalten. Das erobernde Volk sollte durch Eroberung hoffentlich nicht zu Sklaven werden und seine Lorbeeren nur tragen, um zu zeigen, es sei ebenso Opfer des Triumphs seiner Führer.

Wer absolute Monarchie auf den Rechtsanspruch des Schwertes gründet, befördert deren Helden, Gründer solcher Monarchien, zu dreisten Drawcansirs60 und lässt Offiziere und Soldaten vergessen, die in den gewonnenen Schlachten an deren Seite kämpften, ihnen halfen, die Länder, welche sie überwältigten, zu unterjochen und die an der Besitzergreifung teilnahmen.

Man sagt uns, die englische Monarchie gründe sich auf die normannische Eroberung und unsere Fürsten hätten daher einen Rechtsanspruch auf absolute Herrschaft. Wäre das wahr, geschichtlich verhält es sich anders, William hatte, ein Recht gegen unsere Insel Krieg zu führen, so könnte doch seine Herrschaft durch Eroberung nie weiter reichen als bis über Sachsen und Briten, die damals die Einwohner unseres Landes waren. Die Normannen, die mit ihm kamen und bei der Eroberung halfen, sowie alle, die von ihnen abstammen, sind Freie und keine Untertanen durch Eroberung, egal welche Herrschaft sie gewährt. Sollte ich oder irgendein anderer, als deren Nachfahre, meine Freiheit beanspruchen, wird es sehr schwer sein, das Gegenteil zu beweisen.

Es wird deutlich: Das Gesetz, das keinen Unterschied zwischen den einen und den anderen vorgesehen hat, verweigert auch jeden Unterschied bezüglich ihrer Freiheit oder ihren Privilegien.

60https://en.wikipedia.org/wiki/Drawcansir
60https://de.wikipedia.org/wiki/Bramarbas

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TToG II § 176

John Locke: Two Treatises of Government

§ 176. That the aggressor, who puts himself into the state of war with another, and unjustly invades another man’s right, can, by such an unjust war, never come to have a right over the conquered, will be easily agreed by all men, who will not think, that robbers and pirates have a right of empire over whomsoever they have force enough to master; or that men are bound by promises, which unlawful force extorts from them.

Should a robber break into my house, and with a dagger at my throat make me seal deeds to convey my estate to him, would this give him any title. Just such a title, by his sword, has an unjust conqueror, who forces me into submission. The injury and the crime is equal, whether committed by the wearer of a crown, or some petty villain.

The title of the offender, and the number of his followers, make no difference in the offence, unless it be to aggravate it. The only difference is, great robbers punish little ones, to keep them in their obedience; but the great ones are rewarded with laurels and triumphs, because they are too big for the weak hands of justice in this world, and have the power in their own possession, which should punish offenders.

What is my remedy against a robber, that so broke into my house? Appeal to the law for justice. But perhaps justice is denied, or I am crippled and cannot stir, robbed and have not the means to do it. If God has taken away all means of seeking remedy, there is nothing left but patience. But my son, when able, may seek the relief of the law, which I am denied: He or his son may renew his appeal, till he recover his right. But the conquered, or their children, have no court, no arbitrator on earth to appeal to. Then they may appeal, as Jephtha did, to heaven, and repeat their appeal till they have recovered the native right of their ancestors, which was, to have such a legislative over them, as the majority should approve, and freely acquiesce in.

If it be objected, this would cause endless trouble; I answer, no more than justice does, where she lies open to all that appeal to her. He that troubles his neighbor without a cause, is punished for it by the justice of the court he appeals to: And he that appeals to heaven must be sure he has right on his side; and a right too, that is worth the trouble and cost of the appeal, as he will answer at a tribunal that cannot be deceived, and will be sure to retribute to everyone according to the mischiefs he hath created to his fellow-subjects; that is, any part of mankind: From whence it is plain, that he that conquers in an unjust war, can thereby have no title to the subjection and obedience of the conquered.

§ 176. Jedermann wird bereitwillig zugestehen: Angreifer, die anderen den Krieg erklären und unrechtmäßig in die Rechte eines anderen eingreifen, können durch einen unrechtmäßigen Krieg nie an ein Recht über den Besiegten gelangen. Es sei denn man denkt, Räuber und Piraten hätten ein Herrschaftsrecht über jeden, den sie durch Gewalt überwältigen konnten oder Menschen seien durch Versprechen gebunden, zu denen unrechtmäßige Gewalt sie foltert.

Sollte ein Räuber in mein Haus einbrechen und mich mit einem Dolch an meiner Kehle zwingen, Urkunden auszufertigen, die ihm mein Vermögen übertragen, würde ihm das irgendeinen Rechtsanspruch geben? Ein unrechtmäßiger Eroberer, der mich zur Unterordnung zwingt erwirbt durch sein Schwert den gleichen Anspruch. Unrecht und Verbrechen sind gleich, seien sie nun durch den Träger einer Krone oder durch einen Schurken aus der einfachen Bevölkerung begangen worden.

Der Titel des Angreifers und die Zahl seines Anhangs machen keinen Unterschied für das Verbrechen, höchstens den, es zu verschlimmern.

Der einzige Unterschied ist: Große Räuber strafen die Kleinen, um deren Gehorsam zu sichern. Die großen werden dafür mit Lorbeer und Siegeszeichen belohnt, weil sie zu weit über den schwachen Händen der Rechtmäßigkeit in dieser Welt stehen und weil sie die Macht, die Übeltäter strafen soll, in ihrem Besitz haben.

Worin besteht mein Heilmittel gegen einen Räuber, der so in mein Haus einbrach? In der Anrufung des Gesetzes um Rechtmäßigkeit. Vielleicht wird mir aber Rechtmäßigkeit verweigert oder ich wurde zum Krüppel geschlagen und kann mich nicht rühren, bin ausgeraubt und habe keine Mittel zu handeln. Wenn Gott alle Mittel Hilfe zu suchen genommen hat, bleibt nichts übrig als Geduld. Mein Sohn aber kann, wenn er dazu im Stande ist, die Hilfe des Gesetzes suchen, die mir verweigert wurde. Er oder sein Sohn können den Appell erneuern, bis sie ihr Recht wiedererlangen.

Besiegte oder ihre Kinder haben keinen Gerichtshof, keinen Schiedsrichter auf Erden, die sie anrufen könnten. Sie können wie Jephta nur die Hilfe des Himmels anrufen und ihre Klage wiederholen, bis sie das ursprüngliche Recht ihrer Vorfahren zurückerlangen: Das Recht eine Legislative zur Verfügung zu haben, der die Mehrheit aus freien Stücken zustimmt und sie akzeptiert.

Wenn dem entgegengehalten wird, das würde endlose Unruhe verursachen, dann lautet meine Antwort: Nicht mehr als Gerechtigkeit verursacht, die allen offen steht, die sie anrufen. Wer seinen Nachbarn grundlos bedrängt, wird dafür durch den Richter, den jener anruft, bestraft.

Wer den Himmel anruft, muss sicher sein, das Recht auf seiner Seite zu haben, und zwar ein Recht, das der Mühe und der Kosten der Berufung wert ist, da er sich vor einem Tribunal zu verantworten haben wird, das nicht getäuscht werden kann und mit Sicherheit jedem einzelnen das Unheil vergelten wird, das er seinen Mitmenschen, damit meine ich einem beliebigen Teil der Menschheit, angetan hat. Damit sollte klar sein:

Wer in einem unrechtmäßigen Krieg siegt, erwirbt dadurch keinen Rechtsanspruch auf die Unterordnung und den Gehorsam der Besiegten.

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TToG II § 175

John Locke: Two Treatises of Government

CHAPTER XVI

Of CONQUEST

§ 175. Though governments can originally have no other rise than that before mentioned, nor politics be founded on anything but the consent of the people; yet such have been the disorders ambition has filled the world with, but in the noise of war, which makes so great a part of the history of mankind, this consent is little taken notice of: And therefore many have mistaken the force of arms for the consent of the people, and reckon conquest as one of the originals of government. But conquest is as far from setting up any government, as demolishing an house is from building a new one in the place. Indeed, it often makes way for a new frame of a commonwealth, by destroying the former; but, without the consent of the people, can never erect a new one.

Kapitel 16

Eroberung

§ 175. Für Regierungen gibt es schlicht keine andere ursprüngliche Entstehung als die oben beschriebene und Politik kann auf nichts anderem Bestand haben, als auf dem Einvernehmen der Bevölkerung. Trotzdem hat Ehrgeiz die Welt mit Chaos derart erfüllt, nahezu in der Lautstärke des Krieges, der einen so großen Teil der Menschheitsgeschichte ausmacht, dass auf dieses Einvernehmen kaum geachtet wird. Darum haben viele die Gewalt der Waffen als Einvernehmen der Menschen ausgegeben und betrachten Eroberung als einen der Ursprünge für Regentschaft. Eroberung aber hat mit der Einrichtung einer Regierung genauso viel zu tun, wie der Abriss eines Hauses mit dem Bau eines neuen an derselben Stelle. Tatsächlich schafft die Beseitigung einer bestehenden Verfassung oft den Rahmen eine neue zu schaffen. Niemals jedoch darf das ohne Einvernehmen der Bevölkerung erfolgen.

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TToG I § 74

John Locke: Two Treatises of Government

§ 74. But I leave him to reconcile these contradictions, as well as many others, which may plentifully be found in him by anyone, who will but read him with a little attention; and shall come now to consider, how these two originals of government, Adams natural and private dominion, will consist, and serve to make out and establish the titles of succeeding monarchs, who, as our author obliges them, must all derive their power from these fountains.

Let us then suppose Adam made, by God’s donation, Lord and sole proprietor of the whole earth, in as large and ample a manner as Sir Robert could wish; let us suppose him also, by right of fatherhood, absolute ruler over his children with an unlimited supremacy; I ask then, upon Adams death what becomes of both his natural and private dominion?

And I doubt not it will be answered, that they descended to his next heir, as our author tells us in several places. But this way, it is plain, cannot possibly convey both his natural and private dominion to the same person:

For should we allow, that all the property, all the estate of the father, ought to descend to the eldest son, (which will need some proof to establish it) and so he has by that title all the private dominion of the father, yet the father’s natural dominion, the paternal power cannot descend to him by inheritance:

For it being a right that accrues to a man only by begetting, no man can have this natural dominion over any one he does not beget; unless it can be supposed, that a man can have a right to anything, without doing that upon which that right is solely founded: For if a father by begetting, and no other title, has natural dominion over his children, he that does not beget them cannot have this natural dominion over them; and therefore be it true or false, that our author says, Observations, 156.

That every man that is born, by his very birth becomes subject to him that begets him, this necessarily follows, viz., that a man by his birth cannot become a subject to his brother, who did not beget him; unless it can be supposed that a man by the very same title can come to be under the natural and absolute dominion of two different men at once; or it be sense to say, that a man by birth is under the natural dominion of his father, only because he begat him, and a man by birth also is under the natural dominion of his eldest brother, though he did not beget him.

§ 74. Überlassen wir es unserem Autor und seinen aufmerksamen Lesern, diese und all die anderen Widersprüche, welche in Fülle bei ihm zu finden sind, miteinander in Einklang zu bringen.

Betrachten wir lediglich, wie diese beiden Ursprünge von Regierung, „Adams natürliche und alleinige Herrschaft“, sich verhalten und dafür taugen, die Rechtsansprüche königlicher Nachfolger zu beweisen und festzustellen, da unser Autor sie ja alle zwingt, ihre Macht von diesen beiden Quellen herzuleiten.

Unterstellen wir also, Adam sei „durch Schenkung Gottes“ zum Herrn und alleinigen Besitzer der ganzen Welt bestellt worden, so umfassend und weitreichend, wie es Sir Robert nur wünschen kann. Unterstellen wir weiter, er wäre „durch das Recht der Vaterschaft“ absoluter Herrscher seiner Kinder, mit unbeschränkter Oberhoheit. Dann muss ich fragen: Was wurde bei Adams Tod aus seiner „natürlichen und alleinigen Herrschaft „?

Man wird mir zweifellos antworten, sie sei, wie unser Autor an verschiedenen Stellen erklärt, auf den nächsten Erben übergegangen. Dabei ist klar: Auf diese Art kann unmöglich beides, eine natürliche und eine alleinige Herrschaft auf die gleiche Person übertragen werden. Selbst wenn wir zugestehen, alles Eigentum, aller Besitz des Vaters müßte auf den ältesten Sohn übergehen (was einiger Prüfung bedürfte, um das sicherzustellen) und dieser erhielte auf diese Weise die gesamte alleinige Herrschaft des Vaters, so könnte doch des Vaters natürliche Herrschaft, die väterliche Macht, niemals durch Erbschaft auf ihn übergehen:

Hier liegt ein Recht vor, das einem Menschen durch Zeugung zukommt. Niemand kann so eine natürliche Herrschaft über einen anderen haben, den er nicht gezeugt hat. Es sei denn man wollte unterstellen, ein Mensch erwerbe ein Recht auf etwas, ohne das beizutragen, worauf dieses Recht ausschließlich gegründet ist.

Wenn ein Vater durch Zeugung und durch keinen anderen Titel natürliche Herrschaft über seine Kinder haben kann, so kann der, welcher sie nicht zeugt, auch diese natürliche Herrschaft über sie nicht haben. Ob nun richtig oder falsch ist, was unser Autor O. 156 verzapft:

Jeder Mensch, der geboren wird, wird schon durch die Geburt zum Untertan dessen, der ihn gezeugt hat.

Unausweichlich ergibt sich als notwendige Folge, dass ein Mensch durch die Geburt nicht der Untertan seines Bruders werden kann, eben weil der ihn nicht zeugte.

Außer es soll davon ausgegangen werden, ein Mensch gelange durch eben denselben Rechtsanspruch unter die natürliche und alleinige Herrschaft zweier verschiedener Menschen gleichzeitig. Oder es ergäbe Sinn zu behaupten, ein Mensch stehe durch Geburt unter der natürlichen Herrschaft seines Vaters, nur weil dieser ihn zeugte, und ein Mensch stehe, ebenfalls durch Geburt, unter der natürlichen Herrschaft seines ältesten Bruders, selbst wenn dieser ihn nicht zeugte.

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