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TToG II § 176

John Locke: Two Treatises of Government

§ 176. That the aggressor, who puts himself into the state of war with another, and unjustly invades another man’s right, can, by such an unjust war, never come to have a right over the conquered, will be easily agreed by all men, who will not think, that robbers and pirates have a right of empire over whomsoever they have force enough to master; or that men are bound by promises, which unlawful force extorts from them.

Should a robber break into my house, and with a dagger at my throat make me seal deeds to convey my estate to him, would this give him any title. Just such a title, by his sword, has an unjust conqueror, who forces me into submission. The injury and the crime is equal, whether committed by the wearer of a crown, or some petty villain.

The title of the offender, and the number of his followers, make no difference in the offence, unless it be to aggravate it. The only difference is, great robbers punish little ones, to keep them in their obedience; but the great ones are rewarded with laurels and triumphs, because they are too big for the weak hands of justice in this world, and have the power in their own possession, which should punish offenders.

What is my remedy against a robber, that so broke into my house? Appeal to the law for justice. But perhaps justice is denied, or I am crippled and cannot stir, robbed and have not the means to do it. If God has taken away all means of seeking remedy, there is nothing left but patience. But my son, when able, may seek the relief of the law, which I am denied: He or his son may renew his appeal, till he recover his right. But the conquered, or their children, have no court, no arbitrator on earth to appeal to. Then they may appeal, as Jephtha did, to heaven, and repeat their appeal till they have recovered the native right of their ancestors, which was, to have such a legislative over them, as the majority should approve, and freely acquiesce in.

If it be objected, this would cause endless trouble; I answer, no more than justice does, where she lies open to all that appeal to her. He that troubles his neighbor without a cause, is punished for it by the justice of the court he appeals to: And he that appeals to heaven must be sure he has right on his side; and a right too, that is worth the trouble and cost of the appeal, as he will answer at a tribunal that cannot be deceived, and will be sure to retribute to everyone according to the mischiefs he hath created to his fellow-subjects; that is, any part of mankind: From whence it is plain, that he that conquers in an unjust war, can thereby have no title to the subjection and obedience of the conquered.

§ 176. Jedermann wird bereitwillig zugestehen: Angreifer, die anderen den Krieg erklären und unrechtmäßig in die Rechte eines anderen eingreifen, können durch einen unrechtmäßigen Krieg nie an ein Recht über den Besiegten gelangen. Es sei denn man denkt, Räuber und Piraten hätten ein Herrschaftsrecht über jeden, den sie durch Gewalt überwältigen konnten oder Menschen seien durch Versprechen gebunden, zu denen unrechtmäßige Gewalt sie foltert.

Sollte ein Räuber in mein Haus einbrechen und mich mit einem Dolch an meiner Kehle zwingen, Urkunden auszufertigen, die ihm mein Vermögen übertragen, würde ihm das irgendeinen Rechtsanspruch geben? Ein unrechtmäßiger Eroberer, der mich zur Unterordnung zwingt erwirbt durch sein Schwert den gleichen Anspruch. Unrecht und Verbrechen sind gleich, seien sie nun durch den Träger einer Krone oder durch einen Schurken aus der einfachen Bevölkerung begangen worden.

Der Titel des Angreifers und die Zahl seines Anhangs machen keinen Unterschied für das Verbrechen, höchstens den, es zu verschlimmern.

Der einzige Unterschied ist: Große Räuber strafen die Kleinen, um deren Gehorsam zu sichern. Die großen werden dafür mit Lorbeer und Siegeszeichen belohnt, weil sie zu weit über den schwachen Händen der Rechtmäßigkeit in dieser Welt stehen und weil sie die Macht, die Übeltäter strafen soll, in ihrem Besitz haben.

Worin besteht mein Heilmittel gegen einen Räuber, der so in mein Haus einbrach? In der Anrufung des Gesetzes um Rechtmäßigkeit. Vielleicht wird mir aber Rechtmäßigkeit verweigert oder ich wurde zum Krüppel geschlagen und kann mich nicht rühren, bin ausgeraubt und habe keine Mittel zu handeln. Wenn Gott alle Mittel Hilfe zu suchen genommen hat, bleibt nichts übrig als Geduld. Mein Sohn aber kann, wenn er dazu im Stande ist, die Hilfe des Gesetzes suchen, die mir verweigert wurde. Er oder sein Sohn können den Appell erneuern, bis sie ihr Recht wiedererlangen.

Besiegte oder ihre Kinder haben keinen Gerichtshof, keinen Schiedsrichter auf Erden, die sie anrufen könnten. Sie können wie Jephta nur die Hilfe des Himmels anrufen und ihre Klage wiederholen, bis sie das ursprüngliche Recht ihrer Vorfahren zurückerlangen: Das Recht eine Legislative zur Verfügung zu haben, der die Mehrheit aus freien Stücken zustimmt und sie akzeptiert.

Wenn dem entgegengehalten wird, das würde endlose Unruhe verursachen, dann lautet meine Antwort: Nicht mehr als Gerechtigkeit verursacht, die allen offen steht, die sie anrufen. Wer seinen Nachbarn grundlos bedrängt, wird dafür durch den Richter, den jener anruft, bestraft.

Wer den Himmel anruft, muss sicher sein, das Recht auf seiner Seite zu haben, und zwar ein Recht, das der Mühe und der Kosten der Berufung wert ist, da er sich vor einem Tribunal zu verantworten haben wird, das nicht getäuscht werden kann und mit Sicherheit jedem einzelnen das Unheil vergelten wird, das er seinen Mitmenschen, damit meine ich einem beliebigen Teil der Menschheit, angetan hat. Damit sollte klar sein:

Wer in einem unrechtmäßigen Krieg siegt, erwirbt dadurch keinen Rechtsanspruch auf die Unterordnung und den Gehorsam der Besiegten.

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TToG II § 31

John Locke: Two Treatises of Government

§ 31. It will perhaps be objected to this, that if gathering the acorns, or other fruits of the earth, & Co. makes a right to them, then anyone may ingress as much as he will. To which I answer: Not so. The same law of nature, that does by this means give us property, does also bound that property too. God has given us all things richly, 1.Tim.VI.12, is the voice of reason confirmed by inspiration. But how far has he given it us? To enjoy. As much as anyone can make use of to any advantage of life before it spoils, so much he may by his labour fix a property in: Whatever is beyond this, is more than his share, and belongs to others. Nothing was made by God for man to spoil or destroy. And thus, considering the plenty of natural provisions there was a long time in the world, and the few spenders; and to how small a part of that provision the industry of one man could extend itself, and ingress it to the prejudice of others; especially keeping within the bounds, set by reason, of what might serve for his use; there could be then little room for quarrels or contentions about property so established.

§ 31. Es wird vielleicht dieser Einwand erhoben: Wenn das Sammeln von Eicheln oder anderer Früchte der Erde, usw., ein Recht auf sie verleiht, darf jeder soviel davon anhäufen, wie ihm beliebt. Meine Antwort: Nicht wirklich. Das Gesetz der Natur verschafft uns durch dieses Mittel Besitz gleichermaßen als dem Besitz Grenzen setzt. Gott gibt uns reichlich allerlei zu genießen, vgl. 1.Tim.VI.17, verkündet die durch Inspiration bestätigte Stimme der Vernunft. Aber, wie weit geht diese Gabe? Es zu genießen. Soviel davon jemand nutzbringend für sein Leben verwenden kann bevor es verdirbt, soviel darf er durch seine Arbeit in Besitz nehmen. Alles, was darüber hinausgeht, ist mehr als sein Anteil und gehört anderen. Nichts ist von Gott geschaffen worden, damit Menschen es verderben lassen oder zerstören. Schauen wir uns an, welche Menge natürlicher Ressourcen und wie wenige Verbraucher lange Zeit auf der Welt vorhanden waren. Wie winzig war dann der Anteil an den Ressourcen, auf den sich der Fleiß eines einzelnen Menschen erstrecken und sie zum Nachteil anderer aufhäufen konnte? Besonders, wenn er sich seiner Vernunft entsprechend innerhalb der durch eigene Gebrauchsmöglichkeit gesetzten Grenzen hielt, so konnte es damals nur wenig Gelegenheit zu Zank und Streit über derart begründeten Besitz geben.

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TToG II § 13

John Locke: Two Treatises of Government

§ 13. To this strange doctrine, viz. that in the state of nature everyone has the executive power of the law of nature I doubt not but it will be objected, that it is unreasonable for men to be judges in their own cases, that self-love will make men partial to themselves and their friends: And on the other side, that ill-nature, passion and revenge will carry them too far in punishing others; and hence nothing but confusion and disorder will follow; and that therefore God hath certainly appointed government to restrain the partiality and violence of men.

I easily grant, that civil government is the proper remedy for the inconveniences of the state of nature, which must certainly be great, where men may be judges in their own case, since it is easy to be imagined, that he who was so unjust as to do his brother an injury, will scarce be so just as to condemn himself for it; but I shall desire those who make this objection, to remember, that absolute monarchs are but men; and if government is to be the remedy of those evils, which necessarily follow from men’s being judges in their own cases, and the state of nature is therefore not to be endured, I desire to know what kind of government that is, and how much better it is than the state of nature, where one man, commanding a multitude, has the liberty to be judge in his own case, and may do to all his subjects whatever he pleases, without the least liberty to anyone to question or control those who execute his pleasure? And in whatsoever he doth, whether led by reason, mistake or passion, must be submitted to? Much better it is in the state of nature, wherein men are not bound to submit to the unjust will of another: And if he that judges, judges amiss in his own, or any other case, he is answerable for it to the rest of mankind.

§ 13. Gegen die seltsame Lehre, jeder habe im Naturzustand eine vollziehende Macht durch Naturrecht, wird zweifelsfrei eingewendet werden, es sei unvernünftig, wenn Menschen Richter in eigener Sache seien. Selbstliebe werde sie für das eigene und ihrer Freunde Interesse parteiisch machen. Andererseits ist zu erwarten, sie ließen sich durch Bosheit, Leidenschaft und Rachsucht bei der Bestrafung anderer zu weit fortreißen und daraus entstünde nichts als Verwirrung und Chaos. Gott habe sicherlich deshalb Regierungen eingesetzt, um Parteilichkeit und Gewalttätigkeit der Menschen in Schranken zu halten.

Ich gebe gern zu, dass ich eine zivile Regierung als geeignete Medizin gegen die Unannehmbarkeiten des Naturzustands sehe, welche sicher bedeutend sein müssen, solange die Menschen Richter in eigener Sache sind. Denn man kann sich schlecht vorstellen, dass jemand, wer so ungerecht war, seinem Bruder Unrecht zuzufügen, wohl so gerecht sein wird, sich selbst dafür zu verurteilen.

An dieser Stelle möchte ich diejenigen, welche diesen Einwand erheben, bitten sich zu erinnern, dass auch absolute Monarchen nichts als gewöhnliche Menschen sind. Wenn nun Monarchie das Heilmittel gegen alle Übel sein soll, die zwangsläufig daraus folgen, dass Menschen Richter in eigener Sache sind, und die dadurch den Naturzustand unerträglich machen, so drängt es mich zu wissen, wie diese Regierung aussehen könnte und um wie viel besser sie ist als der Naturzustand.

Ein Zustand, indem ein über eine große Anzahl herrschender Mensch jede Freiheit hat, in eigener Sache Richter zu sein, mit allen seinen Untertanen nach Belieben verfahren kann, wie es ihm passt, ohne dass es irgendjemand im mindesten gestattet wäre, darüber Rechenschaft zu verlangen oder alle jene, welche seine Wünsche umsetzen, kontrollieren zu dürfen? Wo man allem was er anordnet gehorcht werden muss, egal ob er von Vernunft, Irrtum oder Leidenschaft geleitet wird?

Sehr viel besser wird es im Naturzustand sein, in welchem die Menschen nicht gezwungen sind, sich dem ungerechten Willen eines anderen zu unterwerfen und in dem, wenn derjenige, welcher richtet, in seinem eigenen oder eines anderem Fall falsch richtet, er der übrigen Menschheit dafür verantwortlich ist.

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