Schlagwort-Archive: Bosheit

TToG II § 19

John Locke: Two Treatises of Government

§ 19. And here we have the plain difference between the state of nature and the state of war, which however some men have confounded, are as far distant, as a state of peace, good will, mutual assistance and preservation, and a state of enmity, malice, violence, and mutual destruction, are one from another. Men living together according to reason, without a common superior on earth, without authority to judge between them, is properly the state of nature. But force, or a declared design of force, upon the person of another, where there is no common superior on earth to appeal to for relief, is the state of war:

And it is the want of such an appeal gives a man the right of war even against an aggressor, though he be in society and a fellow subject. Thus a thief whom I cannot harm, but by appeal to the law for having stolen all that I am worth, I may kill, when he sets on me to rob me but of my horse or coat; because the law, which was made for my preservation, where it cannot interpose to secure my life from present force, which, if lost, is capable of no reparation, permits me my own defense, and the right of war, a liberty to kill the aggressor, because the aggressor allows not time to appeal to our common judge, nor the decision of the law, for remedy in a case where the mischief may be irreparable. Want of a common judge with authority, puts all men in a state of nature: Force without right, upon a man’s person, makes a state of war, both where there is, and is not, a common judge.

§ 19. Hier liegt der klare Unterschied zwischen dem Naturzustand und dem Kriegszustand. Selbst wenn manche sie verwechselt haben, sind sie genau so verschieden, wie Zustände von Frieden, Wohlwollen, gegenseitiger Hilfe und Erhalt, gegenüber Zuständen von Feindschaft, Bosheit, Gewalttätigkeit und gegenseitiger Vernichtung. Menschen die auf Basis der Vernunft zusammenleben ohne ein irdisches Oberhaupt mit der Macht, über sie zu richten zu haben, leben im eigentlichen Naturzustand. Gewalt oder die erklärte Absicht zur Gewalt gegen einen Anderen ist dort, wo es keinen gemeinschaftlichen Oberen auf Erden gibt, den man um Hilfe anrufen könnte, der Kriegszustand.

Es ist der Mangel an einer solchen Berufung, der einem Menschen das Recht zum Krieg gegen den Angreifer gibt, selbst wenn er in einer Gesellschaft lebt und ein Mitbürger ist. Dann kann ich einem Dieb der mir alles gestohlen hat, nicht anders schaden als durch Anrufung des Gesetzes. Aber ich darf ihn töten, wenn er mich überfällt, um mir mein Pferd oder meinen Mantel zu rauben. Denn das Gesetz gestattet mir zu meinem Erhalt die eigene Verteidigung, wenn es nicht eigreifen kann, um mein Leben vor augenblicklicher Gewalt zu schützen.

Das Leben, einmal verloren, kann schließlich durch nichts ersetzt werden. Das Recht zum Krieg gibt mir die Freiheit den Angreifer zu töten. Da dieser mir in einem Fall in dem der Schaden unersetzlich sein kann, keine Zeit lässt, den gemeinschaftlichen Richter oder die Entscheidung des Gesetzes um Hilfe anzurufen. Jeder Mangel an einem gemeinsamen, mit Autorität versehenen Richter versetzt alle Menschen in einen Naturzustand. Gewalt ohne Recht, gegen die Person eines Menschen gerichtet, erzeugt einen Kriegszustand. Unabhängig ob es einen oder keinen gemeinsamen Richter gibt.

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TToG II § 13

John Locke: Two Treatises of Government

§ 13. To this strange doctrine, viz. that in the state of nature everyone has the executive power of the law of nature I doubt not but it will be objected, that it is unreasonable for men to be judges in their own cases, that self-love will make men partial to themselves and their friends: And on the other side, that ill-nature, passion and revenge will carry them too far in punishing others; and hence nothing but confusion and disorder will follow; and that therefore God hath certainly appointed government to restrain the partiality and violence of men.

I easily grant, that civil government is the proper remedy for the inconveniences of the state of nature, which must certainly be great, where men may be judges in their own case, since it is easy to be imagined, that he who was so unjust as to do his brother an injury, will scarce be so just as to condemn himself for it; but I shall desire those who make this objection, to remember, that absolute monarchs are but men; and if government is to be the remedy of those evils, which necessarily follow from men’s being judges in their own cases, and the state of nature is therefore not to be endured, I desire to know what kind of government that is, and how much better it is than the state of nature, where one man, commanding a multitude, has the liberty to be judge in his own case, and may do to all his subjects whatever he pleases, without the least liberty to anyone to question or control those who execute his pleasure? And in whatsoever he doth, whether led by reason, mistake or passion, must be submitted to? Much better it is in the state of nature, wherein men are not bound to submit to the unjust will of another: And if he that judges, judges amiss in his own, or any other case, he is answerable for it to the rest of mankind.

§ 13. Gegen die seltsame Lehre, jeder habe im Naturzustand eine vollziehende Macht durch Naturrecht, wird zweifelsfrei eingewendet werden, es sei unvernünftig, wenn Menschen Richter in eigener Sache seien. Selbstliebe werde sie für das eigene und ihrer Freunde Interesse parteiisch machen. Andererseits ist zu erwarten, sie ließen sich durch Bosheit, Leidenschaft und Rachsucht bei der Bestrafung anderer zu weit fortreißen und daraus entstünde nichts als Verwirrung und Chaos. Gott habe sicherlich deshalb Regierungen eingesetzt, um Parteilichkeit und Gewalttätigkeit der Menschen in Schranken zu halten.

Ich gebe gern zu, dass ich eine zivile Regierung als geeignete Medizin gegen die Unannehmbarkeiten des Naturzustands sehe, welche sicher bedeutend sein müssen, solange die Menschen Richter in eigener Sache sind. Denn man kann sich schlecht vorstellen, dass jemand, wer so ungerecht war, seinem Bruder Unrecht zuzufügen, wohl so gerecht sein wird, sich selbst dafür zu verurteilen.

An dieser Stelle möchte ich diejenigen, welche diesen Einwand erheben, bitten sich zu erinnern, dass auch absolute Monarchen nichts als gewöhnliche Menschen sind. Wenn nun Monarchie das Heilmittel gegen alle Übel sein soll, die zwangsläufig daraus folgen, dass Menschen Richter in eigener Sache sind, und die dadurch den Naturzustand unerträglich machen, so drängt es mich zu wissen, wie diese Regierung aussehen könnte und um wie viel besser sie ist als der Naturzustand.

Ein Zustand, indem ein über eine große Anzahl herrschender Mensch jede Freiheit hat, in eigener Sache Richter zu sein, mit allen seinen Untertanen nach Belieben verfahren kann, wie es ihm passt, ohne dass es irgendjemand im mindesten gestattet wäre, darüber Rechenschaft zu verlangen oder alle jene, welche seine Wünsche umsetzen, kontrollieren zu dürfen? Wo man allem was er anordnet gehorcht werden muss, egal ob er von Vernunft, Irrtum oder Leidenschaft geleitet wird?

Sehr viel besser wird es im Naturzustand sein, in welchem die Menschen nicht gezwungen sind, sich dem ungerechten Willen eines anderen zu unterwerfen und in dem, wenn derjenige, welcher richtet, in seinem eigenen oder eines anderem Fall falsch richtet, er der übrigen Menschheit dafür verantwortlich ist.

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TToG I § 137

John Locke: Two Treatises of Government

§ 137. The instance of Esau joined with this of Abraham, to prove that the lordship which Adam had over the whole world, by right descending from him, the patriarchs did enjoy, is yet more pleasant than the former. Esau met his brother Jacob with four hundred men at arms: He therefore was a King by right of heir to Adam. Four hundred armed men then, however got together, are enough to prove him that leads them, to be a King and Adams heir.

There have been Tories in Ireland, (whatever there are in other countries) who would have thanked our author for so honorable an opinion of them, especially if there had been nobody near with a better title of five hundred armed men, to question their royal authority of four hundred. It is a shame for men to trifle so, to say no worse of it, in so serious an argument.

Here Esau is brought as a proof that Adams lordship, Adams absolute dominion, as huge as that of any monarch, descended by right to the patriarchs, and in this very chap. p. 19. Jacob is brought as an instance of one that by birth-right was Lord over his brethren. So we have here two brothers absolute monarchs by the same title, and at the same time heirs to Adam, the eldest, heir to Adam, because he met his brother with four hundred men; and the youngest, heir to Adam by birth-right.

Esau enjoyed the lordship which Adam had over the whole world by right descending to him in as large and ample manner, as the absolutest dominion of any monarch; and at the same time Jacob Lord over him, by the right heirs have to be Lords over their brethren.

Risum teneatis? I never, I confess, met with any man of parts so dexterous as Sir Robert at this way of arguing: But it was his misfortune to light upon an hypothesis, that could not be accommodated to the nature of things, and human affairs; his principles could not be made to agree with that constitution and order, which God had settled in the world, and therefore must needs often clash with common sense and experience.

§ 137. Noch lustiger als das erste, ist das Beispiel Esaus, welches mit diesem von Abraham verbunden ist, um weiterhin zu beweisen, die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besaß, wurde durch von ihm stammendes Recht von den Patriarchen ausgeübt: Esau zog seinem Bruder mit vierhundert Bewaffneten entgegen. Sein Königtum beruhte auf dem Erbrecht seit Adam. Vierhundert Bewaffnete also, wie auch immer versammelt, genügen um zu beweisen, dass deren Anführer ein König und Adams Erbe ist.

In Irland hat es Räuberhauptmänner gegeben, (wie es sie auch in anderen Ländern geben mag) die unserem Autor für so viel Ehre gedankt haben würden, besonders solange niemand mit einem noch besseren Titel von fünfhundert Mann in der Nähe gewesen wäre, ihre königliche Autorität mit nur vierhundert in Frage zu stellen. Welch eine, um auf Bosheit zu verzichten, Schande für einen Menschen, bei einem so ernsten Argument derart zu kokettieren!

Esau wird als Beweis vorgeschoben, dass Adams Herrschaft, eine absolute Herrschaft, die so groß war, wie die irgendeines Monarchen, durch von ihm stammendes Recht auf die Patriarchen überging. Im selben Kapitel, S. 19, wird Jakob als Beispiel für jemanden missbraucht, der durch Erstgeburtsrecht Herr über seine Brüder war. Jetzt haben wir hier zwei Brüder, die durch denselben Anspruch absolute Monarchen und gleichzeitig Erben Adams sind:

Der älteste ist Erbe Adams, weil er seinem Bruder mit vierhundert Mann entgegen zog und der jüngste ist Erbe Adams durch Erstgeburtsrecht: Esau übte die Herrschaft, die Adam über die ganze Welt besaß, durch von diesem stammendes Recht in einem so großen und weitreichenden Umfang aus, wie die jemals absoluteste Herrschaft eines Monarchen!

Und gleichzeitig: Jakob war durch das Recht der Erben, Herren über ihre Brüder zu sein Herr über ihn!

Risum teneatis! (Bitte nicht Lachen!) Ich bekenne, nie einem Mann von Talent begegnet zu sein, der in dieser Art zu argumentieren so gewandt gewesen wäre wie Sir Robert. Es war sein Pech, sich auf eine Hypothese einzulassen, die sich der Natur der Dinge und den menschlichen Angelegenheiten nicht anpassen lässt. Seine Lehrsätze können mit Gottes Fügung der Welt nicht in Einklang gebracht werden und müssen deshalb notwendigerweise oft Erfahrung und rationaler Vernunft widersprechen.

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